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Ausschreibung: CNC-Holzbearbeitung - DEU-Regen
Lasergesteuerte Werkzeugmaschinen und Bearbeitungszentren
Holzbearbeitungsmaschinen
Dokument Nr...: 449179-2026 (ID: 2026063001290266813)
Veröffentlicht: 30.06.2026
*
  DEU-Regen: Deutschland  Holzbearbeitungsmaschinen  Ersatzneubau der
Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: CNC-Holzbearbeitung
   2026/S 123/2026 449179
   Deutschland  Holzbearbeitungsmaschinen  Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in
   Regen mit FOS: CNC-Holzbearbeitung
   OJ S 123/2026 30/06/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regen
	   E-Mail: vergabestelle@lra.landkreis-regen.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
	   Titel: Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: CNC-Holzbearbeitung
           Beschreibung: Kurze Beschreibung Gebäudeabmessungen: Hauptgebäude Schule:
           bestehend aus UG, EG, 1.OG und 2.OG L/B ca. 103 m x 87,5 m, Höhe bis ca. 17 m
           Nebengebäude Metall: bestehend aus UG L/B ca. 18,5 m x 7,8 m, Höhe bis ca. 5 m
           Nebengebäude Müll- u. Fahrradunterstelle: bestehend aus EG L/B ca. 17,1 m x 5,2 m, Höhe
           bis ca. 3,5 m Heizgebäude: bestehend aus 1. UG und 2. UG L/B ca. 16,75 m x 7,0 m, Höhe
           bis ca. 8,5 m Nebengebäude Holz/Bau: bestehend aus EG L/B ca. 23,15 m x 7,35 m, Höhe bis
	   ca. 5,5 m Baubeschreibung: Rohbau: Untergeschoss, Treppenhauskerne und Zentralbereich
           /Aula aus Stahlbeton, teilweise Sichtbeton, restliche Außen- und Innenwände in
           Holzbauweise, Innenwände teilweise aus GKB, Decken in Holz-Beton-Verbunddecken
           Fassaden: Holzverschalung mit dahinterliegender Wärmedämmung Dachkonstruktion:
           Flachdach, teilweise begrünt Fenster- und Außentüren: - Metallkonstruktion - Holz-Alu-
           Konstruktion Sonnenschutz: Raffstore Abgehängte Decken: aus GK-Bauplatten, teilweise als
           GK-Lochdecken bzw. Holz-Akustikdecken mit darüberliegenden Installationen Innentüren: -
           Stahlzargen mit Holztürblatt - Alu-Glas-Konstruktion Bodenbeläge: Zementestrich und Beläge
           aus Kautschuk, Parkett und Fliesen mit Fußbodenheizung Befestigte Freiflächen:
	   Asphaltbelag und Betonpflaster
	   Kennung des Verfahrens: 4e2f73f1-86b7-4381-a8b0-d5dd5cd0b49a
	   Interne Kennung: 151/26
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 43810000 Holzbearbeitungsmaschinen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 42610000 Lasergesteuerte Werkzeugmaschinen und
	    Bearbeitungszentren
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Regen
	      Postleitzahl: 94209
	      Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229)
	      Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4D0XMXX9# Auf die
            Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§
            160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die
            folgenden Wortlaut hat:  (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend
            gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
            erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
            gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
            Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz
            1 Satz 2 bleibt unberührt.  Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer
            einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§
	    161 GWB).
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
	    Verpflichtungen:
            Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung: Der Nachweis über das
            Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
            Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren
            Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
            Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten
	    strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten
            fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in
            diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
	    wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur
            Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
            nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
            durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
            Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. Der Bieter bei der Ausführung öffentlicher
            Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
            in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen
            hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein
            Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet
            wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist
            sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
	      vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
	      Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren
              Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
              Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren
              vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung
	      begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine
	      Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
              Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach
              Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass
              der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich
              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen
              Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der
              Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23
              Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens
              zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren
              Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123
	      Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in
              den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch
              Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt
              oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer
              Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
              rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen
              Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter
	      Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies
              im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
	      entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender
              Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann. 13.
              der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig
              festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22
              Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf
	      Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der
              Angebotsfrist geltenden Fassung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen
	      Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren abzugeben.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
	   Titel: Ersatzneubau der Staatlichen Berufsschule in Regen mit FOS: CNC-Holzbearbeitung
           Beschreibung: CNC-Holzbearbeitung: 1 Stück CNC-Holzbearbeitungszentrum
	   Interne Kennung: 151/26
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 43810000 Holzbearbeitungsmaschinen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 42610000 Lasergesteuerte Werkzeugmaschinen und
	    Bearbeitungszentren
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Regen
	    Postleitzahl: 94209
	    Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 15/08/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 15/12/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig
            durch die ausgefüllte  Eigenerklärung zur Eignung  gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche
            Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot
            eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der
	    EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung
            vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
            Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
            Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese
	    anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
            Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
	    Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der
            Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt.
	    Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil
            (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, -
	    Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
	    Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung
            nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig
              durch die ausgefüllte  Eigenerklärung zur Eignung  gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche
              Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot
              eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der
	      EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung
              vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
              Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
              Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese
	      anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
              Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
	      Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der
              Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt.
	      Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil
              (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, -
	      Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
	      Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung
              nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig
              durch die ausgefüllte  Eigenerklärung zur Eignung  gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche
              Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot
              eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der
	      EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung
              vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
              Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die
              Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese
	      anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
              Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
	      Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der
              Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind. Folgende Unterlagen lt.
	      Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen: - Referenzen, - Firmenprofil
              (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten drei Jahre), - Gewerbeanmeldung, -
	      Handelsregisterauszug, - Handwerksrolle, - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
	      Sozialkasse, - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, - Freistellungsbescheinigung
              nach § 48b EStG, - Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMXX9
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMXX9
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMXX9
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 04/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen wird über die
	      Bieterkommunikation kommuniziert.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 04/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
           Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
           gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
           dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
           der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
           aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
           Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
           Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
           Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
           oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
           Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
           wollen, vergangen sind. // § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf
           Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
           2 GWB. // Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
           Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
           Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
           ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
           Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
           Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
           Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. // Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
	   darf ein Vertrag erst zehn Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
           elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
	   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
	   Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
           nicht an. // Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
           wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag
           ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
           vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
              Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. // Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
              Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
              Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
              Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
              jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
              der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
	      endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
              Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
              Union. // Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der
              Regierung von Oberbayern, 80534 München zu richten. Hinweis: Die Vergabestelle ist im
              Falle eines Nachprüfungsantrages verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen
	      Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht
              auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret
	      mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als
              Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
	      Regen
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Regen
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Regen
	   Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09276-SG11-44
	   Postanschrift: Poschetsrieder Str. 16
	   Stadt: Regen
	   Postleitzahl: 94209
	   Land, Gliederung (NUTS): Regen (DE229)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabestelle@lra.landkreis-regen.de
	   Telefon: +49 9921 601-0
	   Fax: +49 9921 601-150
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0002
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
	   Registrierungsnummer: Leitweg-ID 09-0318006-60
	   Postanschrift: Maximilianstr. 39
           Stadt: München
	   Postleitzahl: 80538
           Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	   Telefon: +49 89 2176-2411
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0003
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 76305731-b450-4909-8523-6a6e1cdad9f3 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/06/2026 10:36:05 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 123/2026
              Datum der Veröffentlichung: 30/06/2026
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMXX9
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D0XMXX9/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-449179-2026-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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