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Ausschreibung: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Chat-System 2027 - DEU-Mainz
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 448115-2026 (ID: 2026063001103665692)
Veröffentlicht: 30.06.2026
*
  DEU-Mainz: Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme 
Chat-System 2027
   2026/S 123/2026 448115
   Deutschland  Softwarepaket und Informationssysteme  Chat-System 2027
   OJ S 123/2026 30/06/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
	   E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
	   Titel: Chat-System 2027
	   Beschreibung: Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung einer Chat- und
           Kollaborationsplattform für den Betrieb in den Rechenzentren des Auftraggebers. Die Lösung
           muss die Weiterverwendung bestehender Kommunikationsstrukturen ermöglichen und einen
           wirtschaftlichen Übergang aus den derzeit eingesetzten Systemen gewährleisten.
	   Kennung des Verfahrens: df118e74-f500-4107-bb73-95e3d42019cf
	   Interne Kennung: 420-0031309
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Valenciaplatz 6
	    Stadt: Mainz
	    Postleitzahl: 55118
	    Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
            folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
	    Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
            Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
            Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
	    Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz -
            die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die privatrechtlich organisierten
            Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des
	    Landes Rheinland-Pfalz stehen
     2.1.3. Wert
              Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 000 000,00 EUR
              Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 8 450 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYKXU#
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist
            gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen
            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
            30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
            Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen).
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Ein
            Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach §
            123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs
            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	    terroristische Vereinigungen im Ausland).
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist
            gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen
            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
            30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
            Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs
	    (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
	    Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
	    Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
            nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
            Betrug: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren
            Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des
            Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
            Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
            verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
            Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
            der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
            Korruption: Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren
            Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des
            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
            299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e
            des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
            Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des
            Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
              des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des
              Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ein Ausschlussgrund nach § 123
              GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a
	      des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	      Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
              schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
	      einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
              von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die
              öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen
              Verpflichtung nachweisen können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
              nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden
              ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich
	      das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist.
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
	      wird.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
              hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
	      Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
	      wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
	      beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
              der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
              Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
              hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das
              Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
              unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
              durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig
              oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
              Informationen zu übermitteln.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
	   Titel: Chat-System 2027
	   Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung von Nutzungsrechten,
           Wartung und Support für eine On-Premise betriebene Chat- und Kollaborationsplattform für
           zunächst 36 Monate mit Verlängerungsoptionen.
	   Interne Kennung: 420-0031309
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Valenciaplatz 6
	    Stadt: Mainz
	    Postleitzahl: 55118
	    Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung können die
            folgenden Stellen des Landes Rheinland-Pfalz und deren nachgeordnete Behörden und
	    Einrichtungen abrufen. - die Ministerien - der Landtag - die Landesvertretung - die
            Staatskanzlei - der Landesrechnungshof - die Landesbetriebe - der Landesbeauftragte für den
            Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz - die unselbständigen Anstalten und
	    Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz - die Hochschulen des Landes Rheinland-Pfalz -
            die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen - die privatrechtlich organisierten
            Gesellschaften des Landes Rheinland-Pfalz, die mehrheitlich in öffentlicher Trägerschaft des
	    Landes Rheinland-Pfalz stehen
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 3 Jahre
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Rahmenvereinbarungen können vom
            Auftraggeber durch schriftliche Erklärung, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor
            Ablauf der Grundlaufzeit bzw. der verlängerten Laufzeit zugegangen sein muss, optional
            zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Finanzkennzahlen
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den durchschnittlichen
	    Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2023, 2024 und 2025) (brutto) in
            Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
            genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
            Eigenerklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
	    3 Jahren (2023, 2024 und 2025) (brutto) in Deutschland in Bezug auf das betroffene
            Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die
            genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu machen.
            Eigenerklärung zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten
	    Mitarbeiter in den Jahre 2023, 2024 und 2025 in Deutschland. Ist das Unternehmen noch nicht
            3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum
            der bisherigen Tätigkeit zu machen. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der freien
	    und festangestellten Mitarbeiter in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in Deutschland in Bezug
            auf das betroffene Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist
            es möglich, die genannten Angaben beschränkt auf den Zeitraum der bisherigen Tätigkeit zu
	    machen
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6
              Monate, nicht beglaubigte Kopie genügt).
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der
	      Beauftragung mit einer De-ckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.000.000
              EUR für Personen-schäden und Sachschäden und 250.000 EUR für Vermögensschäden. Der
              Nachweis wird durch eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über das
              Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen geführt. Ist das nicht der
              Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die
	      Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit-
              zustellen, zu erfolgen. Die Bescheinigung darf jeweils nicht älter als 6 Monate sein.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen
              /einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei
	      Jahre erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf vergleichbare Leistungen. Anzugeben
	      sind dabei - je Projekt/je Referenz - Auftraggeber mit Ansprechstelle (Name, Anschrift,
              Ansprechpartner, Telefonnummer), Branche (öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft),
              Projektlaufzeit, Auftragsvolumen (zeitlich und monetär), Beschreibung des Projekts. Insgesamt
              mindestens drei Referenzen, davon mindestens eine eines öffentlichen Auftraggebers
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	      Bezeichnung: Preis
	      Beschreibung: Preis
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 80
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Leistung
	      Beschreibung: Leistung
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 20
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite
	   /notice/CXPDYYDYKXU/documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   URL: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKXU
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice
	   /CXPDYYDYKXU
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
	   Elektronischer Katalog: Erforderlich
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 31/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 4 Monate
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen
           behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen.
           Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und
	   Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu
           setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote
	   werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 31/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: Landesbetrieb Daten und Information, Valenciaplatz 6, 55118
	   Mainz
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines
	   Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung
           des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022,
              durch Vorlage Teil A_Anlage 08_Eigenerklärung Sanktionsverordnung Tariftreueerklärung
              nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue
              und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt
              geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26.11.2019 (GVBl. S. 333)). Im Falle des
              beabsichtigten Einsatzes eines Nachunterunternehmers: Verfügbarkeitserklärung. Im Falle
              einer Bietergemeinschaft: ausgefüllte und unterzeichnete Teil A_Anlage 4. Ausgefüllte und
              unterzeichnete Scientology-Schutzerklärung gemäß Teil A_Anlage 07 der Vergabeunterlagen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
           Höchstzahl der Teilnehmer: 1
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
	   Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß §§ 160 ff. GWB erteilt der Auftraggeber
           folgende Hinweise: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
           Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1
           bis Nr. 4 GWB n.F. hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über
           das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 lautet: Der Antrag ist unzulässig,
           soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
           Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
           innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
           Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
           Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
           benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
           erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
           Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage
           nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	   vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
           Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	   Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	   Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landesbetrieb Daten und Information
	   Rheinland-Pfalz (LDI)
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
	   Registrierungsnummer: DEB35
	      Postanschrift: Valenciaplatz 6
	      Stadt: Mainz
	      Postleitzahl: 55118
	      Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de
	      Telefon: +49 6131-6050
	      Fax: +49 6131-605145
	      Internetadresse: https://www.ldi.rlp.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
              Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
              Dienstleistungen vergibt/abschließt
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0002
	   Offizielle Bezeichnung: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
	   Registrierungsnummer: DEB35
	   Postanschrift: Valenciaplatz 6
	   Stadt: Mainz
	   Postleitzahl: 55118
	   Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de
	   Telefon: +49 6131-6050
	   Fax: +49 6131-605145
	   Internetadresse: https://www.ldi.rlp.de
	   Rollen dieser Organisation:
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0003
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft,
	   Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
	   Registrierungsnummer: DEB35
	   Postanschrift: Stiftstr. 9
	   Stadt: Mainz
	   Postleitzahl: 55116
	   Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de
	   Telefon: +49 6131-160
	   Fax: +49 613116-2234
	   Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen
	   /vergabekammer/
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0004
              Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	      Beschaffungsamts des BMI)
	      Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: af2e4bf4-b342-40af-87a0-3d5e01bfb038 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/06/2026 11:19:20 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 123/2026
              Datum der Veröffentlichung: 30/06/2026
Referenzen:
https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKXU
https://landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDYKXU/documents
https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
https://www.ldi.rlp.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-448115-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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