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Ausschreibung: Deutschland  Kontroll- und Überwachungsleistungen  Zertifizierung DIN EN ISO 50001 - DEU-München
Kontroll- und Überwachungsleistungen
Dokument Nr...: 446499-2026 (ID: 2026063000501664451)
Veröffentlicht: 30.06.2026
*
  DEU-München: Deutschland  Kontroll- und Überwachungsleistungen 
Zertifizierung DIN EN ISO 50001
   2026/S 123/2026 446499
   Deutschland  Kontroll- und Überwachungsleistungen  Zertifizierung DIN EN ISO 50001
   OJ S 123/2026 30/06/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
	   E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
           Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
	   subventionierten Auftrag vergibt
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Bildung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
	   Titel: Zertifizierung DIN EN ISO 50001
	   Beschreibung: Es ist beabsichtigt die Max-Planck-Gesellschaft e.V. (MPG) gem. DIN EN ISO
	   50001:2018-12 extern auditieren und zertifizieren zu lassen. Mit Hilfe der vorliegenden
	   Ausschreibung soll daher ein externer Dienstleister (Auftragnehmer) gefunden werden, der
           über eine entsprechende Akkreditierung und Erfahrung in der Zertifizierung vergleichbarer
           Organisationen (Multi-Site-Verfahren, Matrixzertifizierung) verfügt. Die Erstzertifizierung ist bis
	   zum 30.06.2027 zu leisten. Neben der Erstzertifizierung sollen durch den Auftragnehmer vier
           (4) Überwachungsaudits (Jahre 2028, 2029, 2031 und 2032), sowie zwei (2)
           Rezertifizierungen (Jahre 2030 und 2033) durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten sind den
	   Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag
	   (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
	   Kennung des Verfahrens: c9d8cce0-bd6e-4c91-b7bc-22e61696d1bf
	   Interne Kennung: 22 04 01 02 00 01 01 26_2026 / Zertifizierung DIN EN ISO 50001
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
              Abs. 1 Nr. 2 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB:  Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
              geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
              Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
              und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
              und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
              Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr)
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
              Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
              terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	      Vereinigungen im Ausland)
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
              124 Abs. 1 Nr. 4 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
              der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
	      Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
	      Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
	      oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
              des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
              Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB:  Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
	      zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	      haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
              4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
              ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
              sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
              die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
               Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
              den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
	      (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
	      Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
              Nr. 8, 9 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
              auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
              oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
              Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
              5 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
              Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
              des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
              1 Nr. 6 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
	      Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
	      des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
              andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
              Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
              Abs. 1 Nr. 7 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
              Abs. 4 S. 1 GWB:  Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:  Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
               Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
              § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
	      dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
              129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	      terroristische Vereinigungen im Ausland)
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
              Verpflichtungen: Es finden daneben die in § 123 Abs. 2 GWB genannten nationalen
              Ausschlussgründe Anwendung. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz,
              § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, § 22
              Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie § 14 des Bundestariftreuegesetz bleiben unberührt.
              Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Eigenerklärung D.1 zum
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen).
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0000
	   Titel: Zertifizierung DIN EN ISO 50001
	   Beschreibung: Es ist beabsichtigt die Max-Planck-Gesellschaft e.V. (MPG) gem. DIN EN ISO
	   50001:2018-12 extern auditieren und zertifizieren zu lassen. Mit Hilfe der vorliegenden
	   Ausschreibung soll daher ein externer Dienstleister (Auftragnehmer) gefunden werden, der
           über eine entsprechende Akkreditierung und Erfahrung in der Zertifizierung vergleichbarer
           Organisationen (Multi-Site-Verfahren, Matrixzertifizierung) verfügt. Die Erstzertifizierung ist bis
	   zum 30.06.2027 zu leisten. Neben der Erstzertifizierung sollen durch den Auftragnehmer vier
           (4) Überwachungsaudits (Jahre 2028, 2029, 2031 und 2032), sowie zwei (2)
           Rezertifizierungen (Jahre 2030 und 2033) durchgeführt werden. Nähere Einzelheiten sind den
	   Vergabeunterlagen, insb. der Leistungsbeschreibung (Anlagenrubrik A) sowie dem Vertrag
	   (Anlagenrubrik B) zu entnehmen.
	      Interne Kennung: LOT-0000
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71700000 Kontroll- und Überwachungsleistungen
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag und hat eine feste Laufzeit von
            zunächst 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich maximal dreimal jeweils um ein weiteres Jahr,
            sofern der Auftraggeber nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsende
            kündigt. Nach der maximalen Laufzeit von 7 Jahren (84 Monaten) endet der Vertrag
            automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Beliebiger Ort
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 84 Monate
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: 1. Das Verfahren wird rein elektronisch abgewickelt. Bieterfragen
            sind ausschließlich über das Nachrichtensystem des Vergabeportals einzureichen. 2. Der
            Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die vollständigen Zuschlagskriterien sind aus
	    den Vergabeunterlagen ersichtlich.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Das Energieeffizienzgesetz EnEfG verpflichtet öffentliche Stellen zur
            Einführung von zertifizierten Managementsystemen zur Überwachung der Energieströme und -
            verbräuche. Für die MPG wurde die Einführung der DIN EN ISO 50001:2018-12 beschlossen.
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage D.1 zu den
	    Vergabeunterlagen unter Abschnitt  Unternehmensreferenzen  und dem Anhang zur Anlage D.
            1 seine umfassenden Erfahrungen in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier
	    ausgeschriebenen Art darzustellen. Dabei sollten die beschriebenen Unternehmensreferenzen
	    hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand
            möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung
            aufgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen. -- Mindestens nachfolgende
	    Anzahl an Referenzen sind darzustellen -- Verlangt wird die Vorlage von mindestens drei (3)
	    Unternehmensreferenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung in Art und Umfang
            vergleichbar sind und den nachstehenden Anforderungen genügen. Für jede benannte
            Referenz muss gelten (= Mindestanforderung):  Der prägende Teil der Leistung muss in den
	      letzten drei Jahren vor Bekanntmachung erbracht worden sein. Liegt der Start der
              Leistungserbringung länger als drei Jahre zurück, ist darzustellen, welche Leistungen in den
              letzten drei Jahren erbracht wurden.  Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie o Erfahrungen
	      in der Zertifizierung von Forschungsorganisationen oder produzierende Unternehmen
	      nachweist UND o Erfahrungen in der Zertifizierung von Organisationen mit komplexen
              Tätigkeiten in vergleichbarer Größe nachweist (mehr als 10 Standorte mit unterschiedlichen
              Energieträgern und Energieverbräuchen) -- Jede Referenz ist zwingend unter Verwendung
              des Formblatts gemäß Anhang zur Anlage D.1 (Abschnitt  Unternehmensreferenzen )
              darzustellen. Ergänzend dürfen je Referenz bis zu zwei (2) zusätzliche DIN-A4-Seiten
              beigefügt werden. Der Gesamtumfang der Darstellung darf je Referenz drei (3) DIN-A4-Seiten
              bei einer Mindestschriftgröße von 11 pt nicht überschreiten. Schaubilder oder andere
              Darstellungen können als Anlage eingereicht werden. Seiten oberhalb des Limits werden bei
              der Bewertung nicht berücksichtigt.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft
              sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer, haben unter
	      Verwendung der Anlage D.1 zu den Vergabeunterlagen unter dem Abschnitt
               Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl  die Anzahl der Gesamt-Beschäftigten (inklusive
              Führungskräften) (Vollzeitäquivalente - VZÄ), sowie die Anzahl der AuditorxInnen
              (Vollzeitäquivalente - VZÄ), die für die Zertifizierung gem. der DIN EN ISO 50001:2018-12
              qualifiziert sind, anzugeben die durchschnittlich in den letzten drei (3) Geschäftsjahren (2023
              -2025) im eigenen Unternehmen beschäftigt waren. Dabei müssen im eigenen Unternehmen
              in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens fünf (5)
              qualifizierte AuditorxInnen (VZÄ) beschäftigt gewesen sein (= Mindestanforderung).
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft
              abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder
	      benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft
              voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, die von
	      jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen sind. Falls der Einsatz
	      von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die
	      Leistungsteile zu benennen, die voraussichtlich an Unterauftragnehmer vergeben werden
              sollen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung, die mit dem Angebot einzureichen ist. Falls
	      eine Eignungsleihe vorgesehen ist, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft anzugeben,
              wofür und in welchem Umfang dies vorgesehen ist. Der betreffende Unterauftragnehmer bzw.
              Eignungsleihgeber hat zu erklären, welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er
              verleiht, dass er diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der
              beruflichen Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt und dass er - bei
              Leihe der wirtschaftlich finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische Haftung
              übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der
	      Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen.
              Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -
	      standards
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber fordert die Erklärung und Vorlage
              folgender Bescheinigungen/ Zertifizierungen:  Zertifizierung nach aktueller DIN EN ISO 9001 
	      Akkreditierung gem. DIN ISO 50003:2022-05 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle oder
	      vergleichbare Einrichtungen Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie etwaige
              Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben bereits mit
              Angebotsabgabe zu erklären, dass sie über entsprechende Bescheinigungen / Zertifizierungen
              verfügen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen des Bieters bzw. der
	      Bietergemeinschaft sowie der Eignungsleihgeber; diese sind mit dem Angebot einzureichen,
	      sowie durch Vorlage von entsprechenden Zertifikaten, welche mit den Angebotsunterlagen
	      einzureichen sind (= Mindestanforderung).
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftraggeber fordert eine adäquate Deckung der
              Haftpflichtrisiken für die hier in den Wettbewerb gestellte Leistung. Gefordert wird eine
              Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:  mindestens 5 Mio.
              EUR (pauschal pro Versicherungsjahr) für Personen- und reine Sachschäden und 
              mindestens 500.000 EUR (pauschal pro Versicherungsjahr) für reine Berufs-
              Vermögensschäden. Der Auftraggeber akzeptiert  entweder eine für die Vertragslaufzeit
              bestehende Haftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen  oder
	      eine spezifische Projektdeckung (bei Projektversicherung/ Excedentendeckung). Der Bieter
              erklärt, bereits bei Angebotsabgabe über eine den Anforderungen entsprechende
              Versicherung/ Deckung zu verfügen und diese im Zuschlagsfall für die Dauer des
              Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten oder eine entsprechende Versicherung
              unverzüglich nach Zuschlag, in jedem Fall vor Leistungsbeginn, abzuschließen und für die
              Dauer des Vertragsverhältnisses aufrecht zu erhalten. Ein Versicherungsnachweis (Police) ist
              mit dem Angebot nicht vorzulegen; der Auftraggeber behält sich eine Nachforderung vor.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensdarstellung: -- Verlangt werden folgende
	      Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer: Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-
              Nummer, Gründungsjahr, Telefon, E-Mail, Angaben zur Unternehmensgrösse (Vorliegen eines
	      Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d.
	      der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der
	      Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom
              20.05.2003, S. 36]), Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie organisatorische
	      Gliederung des Unternehmens. Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage D.1 zu den
	      Vergabeunterlangen unter dem Abschnitt  Unternehmensdarstellung  vorzunehmen.
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft
              sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben
              Angaben zu ihrer Identität und Existenz zu machen. Gefordert sind insbesondere: Name,
              Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Rechtsform, Unternehmensgröße,
	      Niederlassungen, Gewerbeanmeldung, Eintragung im Berufs- oder Handelsregister. Die
              Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen (Anlage D.1
	       Unternehmensdarstellung	und  Berufs- oder Handelsregistereintragung ). Der Auftraggeber
              behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind
              mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden
              Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf
	      gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft
              sowie etwaige Eignungsleihgeber und - soweit einschlägig - Unterauftragnehmer haben
	      anzugeben, ob und wie sie im Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind (Register,
              Registernummer) oder über eine gleichwertige Erlaubnis zur Berufsausübung verfügen. Die
              Angaben erfolgen durch Eigenerklärungen gemäß den Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber
              behält sich vor, entsprechende Registerauszüge nachzufordern. Die Eigenerklärungen sind
              mit dem Angebot für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden
              Eignungsleihgeber einzureichen; für Unterauftragnehmer erfolgt die Einreichung auf
	      gesonderte Anforderung, es sei denn, der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Kosten
	   Bezeichnung: UFAB einfache Richtwertmethode
	   Beschreibung: Einfache Richtwertmethode (Z = L/P); vgl. Anlage E.1 zu den
	   Vergabeunterlagen
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.tender24.de/NetServer
	   /TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eee97a7cc-
	   70cb3f5286dfda5b
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.tender24.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 28/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 95 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des § 56 Abs. 2 und
           3 VgV zulässigen fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen binnen einer
	   angemessenen Frist nachzufordern.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 28/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
           Ort des Eröffnungstermins: Entfällt, rein elektronische Öffnung über das Vergabeportal
           Eröffnungstermin  Beschreibung: Die Öffnung erfolgt nach dem Vier-Augen-Prinzip durch
	   die Vergabestelle
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gefordert wird die Einhaltung der folgenden
           Ausführungsbedingung. Dies stellt ein Ausschlusskriterium dar: -- Nichtvorliegen eines
              Zuschlags- und Erfüllungsverbots (Russland-Sanktionen): Jeder Bieter muss unter
              Verwendung und nach Maßgabe der Anlagenrubrik D zu den Vergabeunterlagen erklären,
              dass kein Zuschlags- und Erfüllungsverbot gemäß Art. 5k Abs.1 Verordnung (EU) Nr. 833
              /2014 i. V. m. der Verordnung (EU) 2022/576 für öffentliche Aufträge im Zusammenhang mit
	      russischen Personen, Organisationen und Einrichtungen besteht. (Gesamttext infolge hier
	      limitierender Zeichenbegrenzung siehe a.a.O.)
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
           Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift
           lautet auszugsweise:  (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
           Antrag ein. (...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend
           gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
           erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt
           hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	   zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
           Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt wird, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
           erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
           Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4. mehr als 15
           Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	   vergangen sind.  Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des
           Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB
	   damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer
	   eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf
           wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen
           und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations¬,
           Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter
	   an die Vergabekammer wenden.
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Max-
	   Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Max-
	   Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W.
	   Generalverwaltung;
   8. Organisationen
      8.1. ORG-7001
	   Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung;
	   Registrierungsnummer: T:08921080
              Postanschrift: Hofgartenstraße 8
              Stadt: München
	      Postleitzahl: 80539
              Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Stabsreferat Einkauf und Versicherungen
	      E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
	      Telefon: +49 8921080
	      Fax: +49 8921081344
	      Internetadresse: https://www.mpg.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-7004
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
	   Registrierungsnummer: 09-0318006-60
           Postanschrift: Maximilianstraße 39
           Stadt: München
	   Postleitzahl: 80538
           Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	   Telefon: +49 8921762411
	   Fax: +49 8921762847
	   Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz
	   /vergabekammer
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-7005
	   Offizielle Bezeichnung: Max-Planck-Gesellschaft z.F.d.W. Generalverwaltung; Stabsreferat
	   Einkauf und Versicherungen
	   Registrierungsnummer: T: 089 21080
           Postanschrift: Hofgartenstraße 8
           Stadt: München
	   Postleitzahl: 80539
           Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabe@gv.mpg.de
	   Fax: +49 8921081344
	   Internetadresse: https://www.mpg.de/de
	   Rollen dieser Organisation:
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-7006
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53119
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	      Telefon: +49228996100
	      Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bf456a2c-b43e-4fac-9130-1c16b0a94e99 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2026 16:54:13 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 123/2026
              Datum der Veröffentlichung: 30/06/2026
Referenzen:
https://www.mpg.de
https://www.mpg.de/de
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
https://www.tender24.de
https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-19eee97a7cc-70cb3f5286dfda5
b
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-446499-2026-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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