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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen von Ingenieurbüros  Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes S.-A. | Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der LLG Iden  Fachplanungsleistungen ELT - DEU-Magdeburg
Fernmeldeeinrichtungen
Bauarbeiten für Starkstromleitungen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 446613-2026 (ID: 2026063000492864356)
Veröffentlicht: 30.06.2026
*
  DEU-Magdeburg: Deutschland  Dienstleistungen von Ingenieurbüros 
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes
S.-A. | Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der LLG Iden
 Fachplanungsleistungen ELT
   2026/S 123/2026 446613
   Deutschland  Dienstleistungen von Ingenieurbüros  Ministerium für Wirtschaft, Tourismus,
   Landwirtschaft und Forsten des Landes S.-A. | Modernisierung der Überbetrieblichen
   Ausbildungsstätte der LLG Iden  Fachplanungsleistungen ELT
   OJ S 123/2026 30/06/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
           Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des
	   Landes Sachsen-Anhalt
	   E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes S.-A. |
           Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der LLG Iden 
	   Fachplanungsleistungen ELT
           Beschreibung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes
           S.-A. | Modernisierung der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte der LLG Iden 
	   Fachplanungsleistungen ELT
	   Kennung des Verfahrens: 019eee05-bc04-4475-8196-daa0f41c2567
	   Interne Kennung: 303/26
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45231400 Bauarbeiten für Starkstromleitungen, 32523000
	    Fernmeldeeinrichtungen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Iden (Altmark)
	    Postleitzahl: 39606
	    Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
            Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
            Korruption: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB:  Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	    Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	    Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
            zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
            30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
            Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
            geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
            Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
            Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
            Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
            und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
            und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
            Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
            Geschäftsverkehr)
            Betrug: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB:  Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen
	    zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
	    haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...)
            4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
            Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
            ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
            sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
            die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche
            Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	    Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
            Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des
            Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
            terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	    Vereinigungen im Ausland)
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: vgl.
            § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
	    dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
            rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
            über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
            129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	    terroristische Vereinigungen im Ausland)
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:  Öffentliche Auftraggeber
            können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	    jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
            ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	    Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des
	      Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
	      oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261
              des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: vgl. § 124 Abs. 1 Nr.
              5 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
              Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
              des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: vgl. § 124
              Abs. 1 Nr. 7 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
              Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
              vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
	      hat
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
               Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10.
              den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches
	      (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
	      Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: vgl. § 124
              Abs. 1 Nr. 2 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
              Verpflichtungen: vgl. § 123 Abs. 2 GWB:  § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c
              des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und §
              14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen
              Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: vgl. § 124 Abs. 1
              Nr. 8, 9 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug
              auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen
              oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
              übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
              Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB:  Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
              Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: vgl. § 123
              Abs. 4 S. 1 GWB:  Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: vgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB:
               Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können.
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: vgl. §
              124 Abs. 1 Nr. 4 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4.
              der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
	      Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: vgl. § 124 Abs.
              1 Nr. 6 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine
	      Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
	      des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
              andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
              Zahlungsunfähigkeit: vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:  Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
	   Titel: LLG Iden: Starkstrom und Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
           /Schwachstrom, Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
           Beschreibung: Das Land Sachsen-Anhalt möchte für die LLG Iden (Landesanstalt für
           Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt) die Überbetriebliche Ausbildungsstätte (im
           Folgenden ÜBS) modernisieren, um eine an- erkannte überbetriebliche Ausbildungsstätte mit
           Strahlkraft über die Landesgrenzen des Landes Sachsen- Anhalt hinaus mit Vorbildfunktion für
	   die gesamte Landwirtschaft aufzubauen. Der Bereich der Milchvieh- und Rinderhaltung soll
           neu errichtet und damit der Grundstock für eine moderne und zukunftsorientierte
           Milchviehhaltung gelegt werden. Kernstück der Stall-Anlage ist der technologische Prozess
	   der Milchgewinnung und die hierin eingebundene Melktechnologie. Hier werden das
	      automatische und das konventionelle Melken gelehrt. Vermittelt werden in weiteren Bereichen
              die Tierbehandlung, Tierbeurteilung, Klauenpflege, der Umgang mit Special-Needs-Kühen
              sowie die Fütterung in Theorie und Praxis. Die maximale Gruppenstärke der Ausbildungskurse
              beträgt 12 Azubis und 1 bis 2 Ausbilder. Die technischen Anlagen sollen tiergerecht, langlebig
	      und servicefreundlich sein. Die Arbeitssicherheit spielt bei der Praxisausbildung in der
              Vorbildfunktion eine große Rolle. Mit dem vorliegenden Vergabeverfahren sollen die
	      Starkstrom und Fernmeldeanlagen, die informationstechnischen Anlagen, Starkstrom,
              Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken der zu sanierenden ÜBS
	      beauftragt werden.
	      Interne Kennung: LOT-0001
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: Es werden Grund- und Besondere Leistungen der
            Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung der
            Anlagengruppen 4, 5 und 8 nach § 55 Abs. 1 bis 3 HOAI 2021 i. V. m. Nr. 15.1 und 15.2 der
	    Anlage 15 zur HOAI 2021 vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden
	    folgende zwei Leistungsstufen gebildet: Leistungsstufe I (Grundleistungen der Leistungsphase
	    1 bis 7) und Leistungsstufe II (Grundleistungen der Leistungsphase 8). Die Beauftragung der
	    Leistungsstufe II erfolgt optional. Optional erfolgt auch die Beauftragung der Leistungen der
	    Bestandsaufnahme als Besondere Leistung der Leistungsphase 1 des o. g. Leistungsbildes.
	    Auf die optional zu beauftragenden Leistungen haben die Auftragnehmer keinen Anspruch.
            Für weitere Details wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage C.1) verwiesen.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Iden (Altmark)
	    Postleitzahl: 39606
	    Land, Gliederung (NUTS): Stendal (DEE0D)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.8. Zugänglichkeitskriterien
            Kriterien für die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen wurden nicht berücksichtigt,
            da die Beschaffung nicht für die Nutzung durch natürliche Personen vorgesehen ist
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Der
	    Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
            Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz machen.
	    Gefordert sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
            Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung,
	    Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist
            nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von
            Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
            Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
            Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
            des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
            diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erlaubnis zur Berufsausübung Als Berufsqualifikation
	      wird der Beruf des Architekten oder des bauvorlageberechtigten Ingenieurs gefordert.
	      Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in
              der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Der Nachweis ist für den
	      Projektleiter zu erbringen. Juristische Personen werden als Auftragnehmer zugelassen, wenn
              sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen im
	      vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu
              tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die
	      Berufsqualifikation ist nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert: - eine Eintragung der
              betreffenden Person bzw. des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen in die
              Architektenliste der jeweils zuständigen Architektenkammer bzw. in die Liste
	      bauvorlageberechtigter Ingenieure der Ingenieurkammer i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014
              /24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
              öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom
              28.03.2014, S. 65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben
              Richtlinie wird ausdrücklich hingewiesen; - bei juristischen Personen  zusätzlich zur
              Berufsregistereintragung für den benannten verantwortlichen Berufsangehörigen  einen
	      aktuellen Handelsregisterauszug i. S. d. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
              Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche
	      Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.03.2014, S.
              65); auf die Parallelvorschriften für ausländische Bewerber in derselben Richtlinie wird
              ausdrücklich hingewiesen; - der Nachweis im vorstehenden Sinne darf zum Zeitpunkt des
              Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als zwölf Monate sein. Bei Einsatz eines
	      Unterauftragnehmers oder bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die vorgenannten
              Eintragungen bzw. Auszüge für jeden der beteiligten Unternehmensträger bzw. jede der
              beteiligten Personen bzw. jeden benannten verantwortlichen Berufsangehörigen
              nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt gem. Anforderungen in Spalte Kriterium. Der Nachweis
              für die Berufsbefähigung des Projektleiters ist mit dem Angebot einzureichen.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Der Bieter,
	      die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
              Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach
              §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen, haben sie hierzu nähere
	      Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch
              Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc.
              vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für
              jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die
              Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der
              Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem
	      Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Verschwiegenheitspflicht Der Bieter, die
	      Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer
              müssen alle ihm/ihnen seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur
              Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln
              (Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens
              sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten zu
              verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält,
              Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind
              mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für
              den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
              Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
              Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
              Anforderung einzureichen. Russland-Erklärung Der Bieter, die Mitglieder der
              Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen nicht
	      von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23
              Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein (Russland-Erklärung
              in Anlage B.7). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind
              mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für
              den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte
              Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
              Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem An-gebot und nicht erst auf
              Anforderung einzureichen. Eigenerklärungen nach Landesrecht Der Bewerber, die Mitglieder
	      der Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer
              müssen die folgenden Dokumente unterschrieben mit dem Angebot einreichen: D.
              3_Eigenerklaerung_Tariftreue_Mindeststundenentgelt D.
	      4_Eigenerklaerung_zum_Nachunternehmereinsatz. Der Nachweis erfolgt durch
              Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den
              Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den
              /die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer
              der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
              dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Belehrung gemäß
	      Verpflichtungsgesetz Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die
              Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer müssen die für den Auftrag eingesetzten
              Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der
              Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
              einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die
              Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung
              des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in
              diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft
              Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der
	      Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und
	      mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich
              erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist
              /sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Leistungen der
	      Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der
	      Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich
	      an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch
              Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes
	      Mitglied der Bietergemeinschaft. Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe
              vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem
	      Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw.
              der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten
              er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er  bei Leihe der
              beruflichen Leistungsfähigkeit  den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass
              er  bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit  die gesamtschuldnerische
              Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit
              dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die
	      Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
	      Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Unternehmensumsatz gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV
	      Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die
              Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen so-wohl seinen/ihren
	      jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) in den
              Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen
              Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die
              letzten drei ab-geschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten
	      Bekanntmachung an. Der Auftraggeber verlangt einen Jahresmindestumsatz von 1.500.000
	      EUR netto pro Jahr. Ein spezifischer Jahresmindestumsatz wird nicht gefordert. Der Nachweis
              erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und
              Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für
              den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer,
	      der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den
	      Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Versicherungsnachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV
	      Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in
              wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer
	      Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen
              Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: Personenschäden
              mindestens 1.500.000 , für Sach- und Vermögensschäden mindestens 1.500.000 . Als
              versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer
              nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen,
	      wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer
              Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den
              Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung
	      in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber in
	      wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV Der Bieter bzw.
	      die Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-
	      beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den
              betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei
              Referenzaufträge aus den letzten zehn Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-
              weiten Veröffentlichung, nachweisen. Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben
	      zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber
	      (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin
	      bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt
	      und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu
              beschreiben. Die Referenzen müssen geeignet sein. Geeignete Referenzleistungen liegen
              vor, wenn es sich um Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung gem. § 55 HOAI i. V.
	      m. Nr. 15.1 der Anlage 15 zur HOAI 2021 in Bezug auf Ingenieurleistungen im
              Landwirtschaftsbau handelt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG
              u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem
              Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
	      Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
              sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen.
              Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des
              AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer
              der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
	      dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische Fachkräfte  Anzahl an technischen
              Fachkräften  § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die
	      Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
	      und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt
              /erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen
	      nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
              unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und welche die
              folgenden Anforderungen erfüllen: mindestens fünf Elektroplaner. Für die Elektroplaner ist
	      anzugeben: - Vor- und Nachname; - Geburtsdatum; - Name des Unternehmens, bei dem er
              beschäftigt ist. Die letzte Angabe dient der Nachvollziehbarkeit, ob eine Eignungsleihe oder
              der Einsatz eines Nachunternehmers stattfindet. Als Drittnachweis über die Eigenschaft als
              Elektroplaner ist auf gesonderte Aufforderung für jeden Elektroplaner ein
              Qualifikationsnachweis einzureichen. Der Drittnachweis kann geführt werden als -
              Studienabschluss im Bereich Elektro-, Gebäude oder Energietechnik (bspw. Dipl.-Ing., M.
              Eng., B. Eng., M. Sc., B. Sc.), - Staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Elektrotechnik,
	      - Meistertitel im Elektrotechnikerhandwerk. Auf Aufforderung ist der Drittnachweis als
              elektronische Bilddatei zu erbringen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich
              der AG die Anforderung von Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem
              Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
	      Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen)
              sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich seine Eignung verleiht/verleihen.
              Für den/die Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des
              AG einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer
              der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit
              dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen. Technische Fachkräfte 
              Berufserfahrung des Projektleiters  § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Der Bieter bzw. die
	      Bietergemeinschaft, der Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher
	      Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden
              Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens über fünf Jahre
	      Berufserfahrung des Projektleiters nachweisen. Zum Nachweis der Berufserfahrung sind
              mindestens drei Referenzen zu erbringen und müssen folgende Mindestanforderungen
              erbringen: Die Referenzen müssen jeweils kumulativ - durch den anzugebenden Projektleiter
              persönlich erbracht worden sein. Nicht erforderlich ist, dass der Projektleiter die Projekte in als
	      Projektleiter erbracht hat; - Grundleistungen der Leistungsphase 1 bis 8 des Leistungsbilds der
              Technischen Ausrüstung gem. § 55 Abs. 1 und 3 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15 zur HOAI
              2021 erfassen; Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenzgeber (an
	      wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin
	      bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt
	      und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu
              beschreiben. Zudem muss gewährleistet sein, dass durch die Referenzen nachgewiesen ist,
              dass die persönliche Erfahrung in den letzten fünf Jahren erbracht worden ist. Hierfür sind die
	      Referenzleistungen so darzustellen, dass eine kontinuierliche Leistungserbringung seit dem
              Stichtag bis zum Zeitpunkt der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung der
	      Auftragsbekanntmachung erfolgte. Stichtag ist der 26.06.2021. Die referenzierten Leistungen
              müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht abgeschlossen sein. Der Nachweis erfolgt
              durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von Referenzbestätigungen
              vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die
              Bietergemeinschaft, für den/die Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-
              beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie
              zugleich seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die Unterauftragnehmer ist die
              Eigenerklärung erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit er/sie den
              betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
              Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
	      Anforderung einzureichen.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des
	   wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-
           Verhältnisses. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wird anhand des einzigen
           Zuschlagskriteriums Preis ermittelt, sodass das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis
           den Zuschlag erhält.
	   Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Ermittlung des
	   wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-
           Verhältnisses. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis wird anhand des einzigen
           Zuschlagskriteriums Preis ermittelt, sodass das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis
           den Zuschlag erhält. Der Wertungspreis ist die Gesamtsumme des anzugebenden Honorars in
	   Anlage D.2_Preisblatt.
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen (oder Teile davon) offiziell verfügbar sind: Deutsch
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/019eee05-bc04-
	      4475-8196-daa0f41c2567/zustellweg-auswaehlen
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019eee05-bc04-4475-8196-
	   daa0f41c2567/zustellweg-auswaehlen
	   Beschreibung: https://www.evergabe.de/unterlagen/019eee05-bc04-4475-8196-daa0f41c2567
	   /zustellweg-auswaehlen
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 27/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 31 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen
	   ist nicht ausgeschlossen.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 27/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
           Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
           Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	   Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf
           Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem
           öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch
           Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb
           von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160
           Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
           Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
           Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
           Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens
           bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem
              Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb
              von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der
              Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen,
              so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach §
              135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von
	      30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
              öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate
              nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich
              nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
              Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das
              Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs.
              4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§
	      169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
              Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Ministerium für
	      Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
           Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des
	   Landes Sachsen-Anhalt
	   Registrierungsnummer: DE269913065
           Postanschrift: Hasselbachstraße 4
	   Stadt: Magdeburg
	   Postleitzahl: 39104
	   Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
	   E-Mail: vergabeverfahren@abante.de
	   Telefon: +49 341 238 203 00
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
	   Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
      8.1. ORG-0002
	   Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer
	   Registrierungsnummer: t:03455141536
	   Stadt: Halle (Saale)
	   Postleitzahl: 06112
	   Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
	   Telefon: +49 3455141529
	   Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0003
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 019eee09-8245-45bf-b674-5fb985e7b0a2 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2026 21:28:20 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 123/2026
              Datum der Veröffentlichung: 30/06/2026
Referenzen:
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-446613-2026-DEU.txt
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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