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Ausschreibung: Deutschland  Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte  Dental-MRT inkl. MR-geeigneter Modulbau - DEU-Halle
Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
Mobile, modulare Containergebäude
Dokument Nr...: 445677-2026 (ID: 2026062901224563402)
Veröffentlicht: 29.06.2026
*
  DEU-Halle: Deutschland  Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte  Dental-MRT
inkl. MR-geeigneter Modulbau
   2026/S 122/2026 445677
   Deutschland  Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte  Dental-MRT inkl. MR-geeigneter Modulbau
   OJ S 122/2026 29/06/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
           Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
	   E-Mail: vergabe@uk-halle.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
	   Titel: Dental-MRT inkl. MR-geeigneter Modulbau
	   Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Errichtung, Integration und
           betriebsfertige Übergabe eines Magnetresonanztomographen (MRT) einschließlich eines
           hierfür erforderlichen modularen Gebäudes für den Betrieb des spezialisierten Dental-MRT.
           Der Betrieb eines Dental-MRT-Gerätes dient der Etablierung einer innovativen, strahlenfreien
           Bildgebung zur Unterstützung von klinischer Versorgung, universitärer Lehre und
	   wissenschaftlicher Forschung. Durch die Integration der Magnetresonanztomographie in die
           Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wird das diagnostische Spektrum der Universitätszahnklinik
           wesentlich erweitert und ergänzt bestehende Verfahren wie digitales Volumentomogramm,
           Computertomographie und konventionelle Röntgendiagnostik insbesondere im Bereich der
	   Weichteildarstellung. Die Aufstellung des Dental-MRT erfolgt innerhalb der Zahnklinik in
           räumlicher Nähe zu den klinisch relevanten Fachabteilungen wie Mund-, Kiefer- und
           Gesichtschirurgie, Zahnerhaltung, Prothetik, sowie Kieferorthopädie. Der klinische Einsatz
           umfasst insbesondere die Diagnostik von Kiefergelenkserkrankungen, entzündlichen
           Prozessen, Weichteilveränderungen, nervalen Strukturen sowie die implantologische Planung
           bei komplexen anatomischen oder klinischen Fragestellungen. Mit dem modularen Gebäude
           sollen die räumlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um moderne
	   Forschungs- und Untersuchungsarbeiten unter den besonderen Anforderungen eines MRT-
           Systems durchführen zu können. Gleichzeitig soll sich das Gebäude funktional und
           gestalterisch in die bestehende denkmalgeschützte Umgebung des Instituts einfügen und
           einen effizienten Forschungsbetrieb über die vorgesehene Nutzungsdauer gewährleisten. Der
           modulare Containerbau ist nicht als eigenständige bauliche Anlage Gegenstand der
           Beschaffung, sondern dient ausschließlich der Aufnahme und dem Betrieb des anzubietenden
           MRT-Systems. Sämtliche baulichen, technischen und sicherheitsrelevanten
           Auslegungsparameter des Containerbaus sind unmittelbar von den gerätespezifischen
           Anforderungen des jeweils angebotenen MRT abhängig.
	   Kennung des Verfahrens: 84248413-0862-4e06-8f26-04323cc2fbaa
	   Interne Kennung: HAL_UK_2026_10a
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 33113000 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum Halle (Saale) Ernst-Grube-Straße 40 06120
	    Halle (Saale)
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: 1. Anlagen [X], die dem Angebot zwingend beizufügen sind 2.
	    Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines der beiden
            Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen) 1. [X] dieses
            Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. [X] ausgefüllte und
            unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) Hinweis: bei einer
	    Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular
	    von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer
            auszufüllen (Textform) 3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach
	    Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt; Hinweis: bei einer Bewerber-
	    /Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem
            Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen
            (Textform) (oder Nachweis über Präqualifizierung) 4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder
            Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie) 5. [0]
            ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei
	    einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-
            /Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-
	    /Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur,
            Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie
            die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung  Ausführungen auf max. 2 DIN
            A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF-Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. [0]
            im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des
            Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten
            /Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. [X] vollständig ausgefülltes
            Leistungsverzeichnis in den Teilen Titel, Systemspezifikation, Lieferung, Installation,
            Einweisung, Technische Serviceleistungen, IT-Spezifika, Modulbau, Preisblatt,
            Bewertungsmatrix 9. [X] Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen
            technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer
            und Herstellernummer 10. [X] Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des
            angebotenen Systems/ Systeme (Kopie) 11. [X] vollständige Datenblätter/ Prospekte oder
	    Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und
            Bild 12. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH)
            (Textform) 13. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV
            (Formular UKH) (Textform) 14. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der
	    Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform)
	    Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist
	    dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem
            Nachunternehmer auszufüllen (Textform) 15. [X] unterschriebene Eigenerklärung zur
	    Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
	      (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses
	      Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
              16. [X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform) 17. [X]
	      Beschreibung der angebotenen Einzelspulen der Spulenspezifika hinsichtlich des
              Anschlussorts an das System 18. [X] Beschreibung der  Schritt für Schritt-Führung des
	      Benutzers  19. [X] Grundriss-/Entwurfsvorschlag des Modulbaus 20. [X] Konzept zum
	      Transport-, Einbring- und Kran-/Montagetechnologie
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller und terroristischer
            Vereinigungen (§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
            eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 129, 129a, 129b
	    Strafgesetzbuch?
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (1) Terrorismusfinanzierung (§ 123 Abs. 1 Nr. 2
            GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
            einer Straftat nach § 89c Strafgesetzbuch? / (2) Geldwäsche sowie Verschleierung
            unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB): Wurde eine Person,
            deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen
            das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 261
	    Strafgesetzbuch?
            Betrug: (1) Betrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
            eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 263 Strafgesetzbuch? /
            (2) Subventionsbetrug (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
            eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 264 Strafgesetzbuch?
            Korruption: (1) Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 123 Abs. 1 Nr. 6
            GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
            einer Straftat nach § 299 Strafgesetzbuch? / (2) Bestechlichkeit und Bestechung von
            Mandatsträgern (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
            eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach § 108e Strafgesetzbuch? /
            (3) Vorteilsgewährung und Bestechung (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB): Wurde eine Person, deren
            Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen einer Straftat nach §§ 333 und
            334, 335a Strafgesetzbuch? / (4) Bestechung ausländischer Abgeordneter (§ 123 Abs. 1 Nr. 9
            GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt bzw. Wurde gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wegen
            einer Straftat nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung?
            Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: (1) Menschenhandel oder Förderung
            des Menschenhandels (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB): Wurde eine Person, deren Verhalten dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt bzw. wurde gegen das Unternehmen
            eine Geldbuße rechtskräftigfestgesetzt wegeneiner Straftat nach §§ 232 und 233, 233a
              Strafgesetzbuch? / (2) Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) (§ 124
              Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach §
              24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe der nachfolgenden Angaben belegt
              worden? in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 LkSG ein
              rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 1,5 Mio. (eine Million
              fünfhunderttausend) Euro, in den Fällen des § 24 Abs. 2 Satz 2 LkSG i. V. m. § 24 Abs. 2 Satz
              1 Nr. 1 LkSG ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 2 Mio.
              (zwei Millionen) Euro und in den Fällen des § 24 Abs. 3 LkSG ein rechtskräftig festgestellter
              Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes
	      vorausgesetzt.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
              Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung (§
	      123 Abs. 4 GWB): Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
              Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und wurde dies durch
              eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt?
              Bzw. konnten die öffentlichen Auftraggeber dem Unternehmen auf sonstige geeignete Weise
	      die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen?
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (1) Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial-
              oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen (§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB): Hat das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen? / (2) Verstoß gegen das Arbeitnehmer-
              Entsendegesetz (AEntG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes
              nach § 23 AentG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro
              belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 AEntG gilt das Gleiche auch schon vor
              Durchführung eines Bußgeld- verfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein
              vernünftigerZweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des § 21 Abs. 1 Satz 1
              besteht. / (3) Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das
              Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404
              Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens
              2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt oder nach §§ 10, 10a oder 11 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 (drei) Monaten
              oder einer Geldstrafe von mehr als 90 (neunzig) Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden?
              Hinweis: Ausschlüsse nach § 98 c Abs. 1 Satz 1 AufenthG können bis zur nachgewiesenen
              Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, je nach Schwere des der Geldbuße, der Freiheits- oder
              der Geldstrafe zugrundeliegenden Verstoßes in einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren ab
              Rechtskraft der Geldbuße, der Freiheits- oder der Geldstrafe erfolgen. § 98 c Abs. 1 AufenthG
              gilt nicht, wenn der Verstoß nach Absatz 1 Satz 1 darin bestand, dass ein Unionsbürger
              rechtswidrig beschäftigt wurde. / (4) Verstoß gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) (§ 124
              Abs. 2 GWB): Ist das Unternehmen wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer
              Geldbuße von wenigstens 2.500,00 (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden?
              Zahlungsunfähigkeit: Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB): Ist das Unternehmen zahlungsunfähig bzw. wurde über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt? Befindet
              sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation oder hat es seine Tätigkeit eingestellt?
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Schwere Verfehlung (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB):
              Hat das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
              Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird?
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Vereinbarungen mit anderen Unternehmen (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB): Verfügt der öffentliche
              Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen Vereinbarungen
              mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt (§
              124 Abs. 1 Nr. 5 GWB): Besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen
              Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
              könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt
	      werden kann?
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
              Wettbewerbsverzerrung (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB): Resultiert eine Wettbewerbsverzerrung
	      daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann?
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
              Erfüllung (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB): Hat das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
              der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt?
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
	      Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Schwerwiegende
              Täuschung, Zurückhaltung von Auskünften, Nichtübermittlung erforderlicher Nachweise (§ 124
              Abs. 1 Nr. 8 GWB): Hat das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
              Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
              oder ist das Unternehmen nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln?
              Beeinflussung Entscheidungsfindung, vertrauliche sowie irreführende Informationen (§ 124
              Abs. 1 Nr. 9 GWB): Hat das Unternehmen versucht die Entscheidungsfindung des öffentlichen
              Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen? Bzw. hat das Unternehmen versucht
              vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte? Bzw. hat das Unternehmen fahrlässig oder vorsätzlich
              irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
              Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat es versucht, solche Informationen zu
              übermitteln?
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstoß gegen das
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) (§ 124 Abs. 2 GWB): Ist das
              Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 8 Abs.
              1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches
              Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des
              Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer
	      Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig
              Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500,00
              (zweitausendfünfhundert) Euro belegt worden? Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2
              SchwarzArbG gilt das Gleiche auch schon vor Durchführung eines Straf- oder
              Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an
              einer schwerwiegenden Verfehlung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG besteht.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0000
	   Titel: Dental-MRT inkl. MR-geeigneter Modulbau
	      Beschreibung: Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung, Errichtung, Integration und
              betriebsfertige Übergabe eines Magnetresonanztomographen (MRT) einschließlich eines
              hierfür erforderlichen modularen Gebäudes für den Betrieb des spezialisierten Dental-MRT.
              Der Betrieb eines Dental-MRT-Gerätes dient der Etablierung einer innovativen, strahlenfreien
              Bildgebung zur Unterstützung von klinischer Versorgung, universitärer Lehre und
	      wissenschaftlicher Forschung. Durch die Integration der Magnetresonanztomographie in die
              Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde wird das diagnostische Spektrum der Universitätszahnklinik
              wesentlich erweitert und ergänzt bestehende Verfahren wie digitales Volumentomogramm,
              Computertomographie und konventionelle Röntgendiagnostik insbesondere im Bereich der
	      Weichteildarstellung. Die Aufstellung des Dental-MRT erfolgt innerhalb der Zahnklinik in
              räumlicher Nähe zu den klinisch relevanten Fachabteilungen wie Mund-, Kiefer- und
              Gesichtschirurgie, Zahnerhaltung, Prothetik, sowie Kieferorthopädie. Der klinische Einsatz
              umfasst insbesondere die Diagnostik von Kiefergelenkserkrankungen, entzündlichen
              Prozessen, Weichteilveränderungen, nervalen Strukturen sowie die implantologische Planung
              bei komplexen anatomischen oder klinischen Fragestellungen. Mit dem modularen Gebäude
              sollen die räumlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um moderne
	      Forschungs- und Untersuchungsarbeiten unter den besonderen Anforderungen eines MRT-
              Systems durchführen zu können. Gleichzeitig soll sich das Gebäude funktional und
              gestalterisch in die bestehende denkmalgeschützte Umgebung des Instituts einfügen und
              einen effizienten Forschungsbetrieb über die vorgesehene Nutzungsdauer gewährleisten. Der
              modulare Containerbau ist nicht als eigenständige bauliche Anlage Gegenstand der
              Beschaffung, sondern dient ausschließlich der Aufnahme und dem Betrieb des anzubietenden
              MRT-Systems. Sämtliche baulichen, technischen und sicherheitsrelevanten
              Auslegungsparameter des Containerbaus sind unmittelbar von den gerätespezifischen
              Anforderungen des jeweils angebotenen MRT abhängig.
	      Interne Kennung: HAL_UK_2026_10a
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 33113000 Magnetresonanz-Bildgebungsgeräte
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 44211100 Mobile, modulare Containergebäude
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: optionale Leistungsinhalte sind dem Leistungsverzeichnis und
	    Preisblatt zu entnehmen - Wartungsleistungen inkl. Wartungsvertrag -
	    Instandhaltungsleistungen inkl. Instandhaltungsvertrag - Leistungen Modulbau
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Universitätsklinikum Halle (Saale) Ernst-Grube-Straße 40 06120
	    Halle (Saale)
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
              Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet
              für:other-sme# Weitere vom Bieter vorzulegende Unterlagen: 1. Anlagen [X], die dem Angebot
              zwingend beizufügen sind 2. Anlagen [0] Zutreffendes ankreuzen (bei Entweder/Oder ist eines
              der beiden Auswahlmöglichkeiten ankreuzen) und dem Angebot beizufügen) 1. [X] dieses
              Angebotsschreiben vollständig ausgefüllt und unterschrieben (Textform) 2. [X] ausgefüllte und
              unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung des Bieters (Formular UKH) Hinweis: bei einer
	      Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular
	      von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer
              auszufüllen (Textform) 3. [X] ausgefüllte und unterschriebene Bewerbererklärung nach
	      Abschnitt 2, Anlage 1a des Landes Sachsen-Anhalt; Hinweis: bei einer Bewerber-
	      /Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist dieses Formular von jedem
              Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem Nachunternehmer auszufüllen
              (Textform) (oder Nachweis über Präqualifizierung) 4. [X] aktueller Auszug Beruf- und/oder
              Handelsregister in einfacher Kopie (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie) 5. [0]
              ausgefüllte und unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (im Bedarfsfall); Hinweis: bei
	      einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-
              /Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform) 6. [0] im Bedarfsfall / gilt nur für Bewerber-
	      /Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern: Auftragsbezogene Darstellung von Struktur,
              Funktionen, Zuständigkeiten und Abläufe innerhalb der Bewerber-/Bietergemeinschaft sowie
              die Darstellung der technischen und kaufmännischen Leitung  Ausführungen auf max. 2 DIN
              A4-Seiten. (Die Darstellung ist als PDF-Datei in selbst zu wählender Form einzureichen.) 7. [0]
              im Bedarfsfall (Eignungsleihe): rechtsverbindlich unterschriebene Verpflichtungserklärung des
              Dritten über die verbindliche Verfügbarkeit der für den Auftrag erforderlichen Mittel/Kapazitäten
              /Ressourcen für den Fall der Beauftragung (in einfacher Kopie) 8. [X] vollständig ausgefülltes
              Leistungsverzeichnis in den Teilen Titel, Systemspezifikation, Lieferung, Installation,
              Einweisung, Technische Serviceleistungen, IT-Spezifika, Modulbau, Preisblatt,
              Bewertungsmatrix 9. [X] Angebotszusammenstellung des Bieters inkl. der einzelnen
              technischen Bezeichnungen seines Angebotes einschließlich der Angabe der Modellnummer
              und Herstellernummer 10. [X] Nachweis der Konformitätserklärungen / CE-Zertifizierung des
              angebotenen Systems/ Systeme (Kopie) 11. [X] vollständige Datenblätter/ Prospekte oder
	      Produktbeschreibungen und Bedienungsanleitungen aller angebotenen Positionen in Wort und
              Bild 12. [X] vollständig ausgefüllte Ergänzende Vertragsbedingungen_VgV (Formular UKH)
              (Textform) 13. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zum Nachunternehmereinsatz_VgV
              (Formular UKH) (Textform) 14. [X] vollständig ausgefüllte Erklärung zur Beachtung der
	      Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) (Formular UKH) (Textform)
	      Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmereinsatz ist
	      dieses Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bzw. jedem
              Nachunternehmer auszufüllen (Textform) 15. [X] unterschriebene Eigenerklärung zur
	      Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
	      (Russland-Sanktionspaket); Hinweis: bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist dieses
	      Formular von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterschreiben (Textform)
              16. [X] vollständig ausgefüllte Geschäftspartnerbedingungen UKH (in Textform) 17. [X]
	      Beschreibung der angebotenen Einzelspulen der Spulenspezifika hinsichtlich des
              Anschlussorts an das System 18. [X] Beschreibung der  Schritt für Schritt-Führung des
	      Benutzers  19. [X] Grundriss-/Entwurfsvorschlag des Modulbaus 20. [X] Konzept zum
	      Transport-, Einbring- und Kran-/Montagetechnologie
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erfüllt, wenn der Bewerber die Eintragungs-/
            Registernachweise für die juristische Person - Nachweise entsprechend der zutreffenden
	    Gesellschaftsform (Handelsregister, Gewerbe- oder Bundeszentralregister) mit Angaben zum
            Geschäftszweck und Auflistung der Gesellschafter und Vertretungsbefugnissen eingereicht
            hat. (nicht älter als 6 Monate) (in einfacher Kopie)
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Angebotspreis
           Beschreibung: Der Preis fließt zu 70 % in die Bewertung des Gesamtangebotes ein, das
	   entspricht 70 Punkten. Im Preisblatt sind alle im Leistungsverzeichnis geforderten Bestandteile
	   anzugeben. Die Hinweise im Preisblatt gelten entsprechend. Zur Berechnung des
	   Zuschlagskriteriums Preis, wird die Gesamtsumme (Brutto) des Projektpreises inkl. aller
	   Bestandteile, mit folgender Formel berechnet: P(min)/P(Bieter)x70
	   Kriterium:
           Art: Qualität
	   Bezeichnung: Systemspezifikation
	   Beschreibung: Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch
           Kriterien ausgedrückt werden kann: Die Bewertung des Zuschlagskriteriums
            Systemspezifikationen  fließt mit 30 % in die Gesamtwertung ein und erfolgt anhand der in
	   der Bewertungsmatrix dargestellten Punkteverteilung. Zur Berechnung der in Summe
	   erreichten gewichteten Gesamtpunktzahl des Bieters beim Zuschlagskriteriums
	    Systemspezifikation  wird folgende Formel angewendet: P(min)/P(Bieter)x30
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	   html?id=871318
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=871318
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 28/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 3 Monate
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der
           Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige
           oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen,
           Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen
              oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen
              nachzureichen oder zu vervollständigen. (§ 56 Abs. 2 VgV) Die Nachforderung von
	      leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
              der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es
	      sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht
              verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56
	      Abs. 3 VgV)
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 28/07/2026 10:05:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die
           Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig,
           soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
           Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
           Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
           Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
           benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
           erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf Frist zur Bewerbung oder zur
           Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage
           nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
	   vergangen sind.
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
           Organisation, die Angebote bearbeitet: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0000
           Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Halle (Saale) AöR
	   Registrierungsnummer: DE811574983
           Abteilung: Kaufmännische Direktion
	   Stadt: Halle (Saale)
	   Postleitzahl: 06120
	   Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	   Land: Deutschland
              Kontaktperson: Geschäftsbereich I - Vergabestelle
	      E-Mail: vergabe@uk-halle.de
	      Telefon: +49 345 557 1841
	      Fax: +49 345 557 905020
	      Internetadresse: https://www.umh.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	      Organisation, die Angebote bearbeitet
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle (Saale)
	   Registrierungsnummer: t:03455141536
	   Stadt: Halle (Saale)
	   Postleitzahl: 06112
	   Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
	   Telefon: +49 345 5141529
	   Fax: +49 345 5141115
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0002
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2285138b-abbd-427f-9834-6730b6aabaac - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2026 12:37:06 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 122/2026
              Datum der Veröffentlichung: 29/06/2026
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=871318
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=871318
https://www.umh.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-445677-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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