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Ausschreibung: Citymanagement für das Sanierungsgebiet Innenstadt Burgdorf - DEU-Burgdorf
Stadtplanung
Dienstleistungen der Verwaltung
Werbe- und Marketingdienstleistungen
Allgemeine Managementberatung
Marketing-Beratung
Dokument Nr...: 445496-2026 (ID: 2026062901220563340)
Veröffentlicht: 29.06.2026
*
  DEU-Burgdorf: Deutschland  Marketing-Beratung  Stadt Burgdorf:
Citymanagement für das Sanierungsgebiet Innenstadt Burgdorf
   2026/S 122/2026 445496
   Deutschland  Marketing-Beratung  Stadt Burgdorf: Citymanagement für das Sanierungsgebiet
   Innenstadt Burgdorf
   OJ S 122/2026 29/06/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Stadt Burgdorf
	   E-Mail: info@burgdorf.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: Stadt Burgdorf: Citymanagement für das Sanierungsgebiet Innenstadt Burgdorf
           Beschreibung: Die Stadt Burgdorf liegt zentral im nordöstlichen Bereich der Region Hannover,
           mitten im Städteviereck Hannover - Celle - Braunschweig - Hildesheim mit sehr guter
           Anbindung an das überregionale Straßen- und Bahnnetz. Burgdorf hat 31.156 Einwohner und
           ist wirtschaftlich durch kleinere und mittlere Unternehmen geprägt. Die Stadt Burgdorf befindet
           sich mit dem Sanierungsgebiet  Innenstadt Burgdorf  seit 2022 im geförderten
           Städtebauförderungsprogramm  Lebendige Zentren . Als ein Bestandteil dieser mehrjährigen
           Sanierungsmaßnahme ist für das Jahr 2026 die Einrichtung eines sog.  Citymanagements
	   geplant. Die Innenstadtentwicklung wird dabei zunehmend als Gemeinschaftsaufgabe
           verstanden, die dafür ein aktives, steuerndes Management erfordert. Der
	   Stadtmarketingverein Burgdorf e.V. (SMB) ist zwar seit Jahrzehnten fest in der
	   Stadtgesellschaft verankert (2.700 Mitglieder). Er arbeitet eng mit dem Verkehrs- und
           Verschönerungsverein Burgdorf (VVV) zusammen und setzt bereits vielfältige Projekte um.
           Allerdings besteht in der Innenstadt selbst kein stark ausgeprägtes Quartiers- oder
           Nachbarschaftsleben. Hier setzt das Citymanagement an: Es soll eine Lücke zwischen
           bestehenden Stadtmarketingaktivitäten und einer auf die Innenstadt fokussierten
           Akteursaktivierung schließen. Das Citymanagement übernimmt diese Rolle als koordinierende
           und vernetzende Schnittstelle zwischen Kommune, Bürgern, Gewerbetreibenden und weiteren
	   Akteuren. Ziel dieses Projektes soll hierbei sein, die Innenstadt in Richtung eines attraktiveren,
	   aktiven Ortes des sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Miteinanders voranzutreiben. In
           seiner Rolle als vernetzende Stelle soll das Citymanagement Aktivitäten bündeln, Projekte
           anstoßen und Prozesse steuern. Das Citymanagement tritt dabei nicht in Konkurrenz zu den
           bestehenden Akteuren, sondern ergänzt deren Arbeit um eine auf das Sanierungsgebiet
	   fokussierte Koordinierungs- und Aktivierungsfunktion. Es arbeitet nicht innerhalb der
	   Stadtverwaltung, sondern als externer Auftragnehmer, der eng mit den Abteilungen
           Wirtschaftsförderung, Stadtplanung und Umwelt, Kultur sowie Jugendpflege kooperiert.
	   Kennung des Verfahrens: 30b8208c-7b85-475f-9b12-23191347173e
	   Interne Kennung: 29-26
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	      Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79413000 Marketing-Beratung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen, 79411000
	    Allgemeine Managementberatung, 75100000 Dienstleistungen der Verwaltung, 71410000
	    Stadtplanung
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Stadt Burgdorf
	    Stadt: Burgdorf
	    Postleitzahl: 31303
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Für die Präsenzzeiten des Citymanagements wird von dem
            Auftraggeber ein Arbeitsplatz im Sanierungsgebiet zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich im
	    ersten Jahr nach Leistungsbeginn wird dieser Arbeitsplatz an einem Desk-Sharing Arbeitsplatz
            in einem der Verwaltungsstandorte der Stadt Burgdorf sein. Zu einem späteren Zeitpunkt
	    (nach Fertigstellung der Sanierung des Rathauses I) ist vorgesehen, den Arbeitsplatz an einen
	    Desk-Sharing Arbeitsplatz in das Rathaus I zu verlagern.
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 400 000,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YBLMJW4# Im Rahmen der
            Bewertung der Angebote ist die Durchführung eines Präsentationstermins vorgesehen, der
            bewertet wird. Nähere Informationen hierzu sind in Teil A, Anlage A03 enthalten. An dem
            Präsentationstermin für das Konzept müssen die für den Auftrag vorgesehenen Personen
	    (Projektleitung sowie ggf. stellvertretende Projektleitung und Projektteam) zwingend
            teilnehmen und die Vorstellung maßgeblich moderieren. Die Präsentationstermine für das
	    Zuschlagskriterium Nr. 3 (Vorstellung und Gesamteindruck des Teams) finden voraussichtlich
            am 19.08.2026 und am 21.08.2026 in Präsenz statt. Die Bieter werden gebeten, sich diese
	    Termine bereits jetzt vorsorglich freizuhalten. Die genaue Uhrzeit sowie der Veranstaltungsort
            werden den für den jeweiligen Termin vorgesehenen Bietern rechtzeitig über die
            Vergabeplattform mitgeteilt. Änderungen der Termine bleiben vorbehalten.
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
            Verpflichtungen: Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer
            Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen
            abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von
            Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des
            Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
            Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
	    Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
	      129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
              129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
	      Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c
	      des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
	      Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen.
              Betrug: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
              ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
              die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
              von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
              Korruption: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
              Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
              Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
              Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung),
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b
	      bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
	      Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: wenn 1. das Unternehmen
	      seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und
              dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
              Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: wenn 1.
              das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung
              nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
              wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
              sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung
              öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung
              öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: wenn das Unternehmen bei der Ausführung
              öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
	      hat.
              Zahlungsunfähigkeit: wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: wenn über das Vermögen
	      des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: wenn über
              das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
	      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: wenn das Unternehmen im Rahmen der
              beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
              Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: wenn
              der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
	      Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
              aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
	      Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: wenn ein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
              weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: wenn eine
	      Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
	      des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
              andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: wenn das
              Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
              Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
	      zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
              geführt hat.
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
	      Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: wenn das
              Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
              unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
              durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig
              oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
              Informationen zu übermitteln.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
           Titel: Stadt Burgdorf: Citymanagement für das Sanierungsgebiet Innenstadt Burgdorf
	   Beschreibung: Das Citymanagement umfasst die nachfolgend beschriebenen Kernaufgaben.
           Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Tätigkeit des Citymanagements erfordert es ihrer
           Natur nach, flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen, Bedarfe und Gelegenheiten
           vor Ort zu reagieren, um die übergeordneten Aufgabenziele zu erreichen. Weitere
           Einzeltätigkeiten können sich daher im Rahmen der jährlichen Zielvereinbarung (vgl. § 5 Abs.
	   2 des Beratervertrags) ergeben, soweit sie dem Gegenstand und Zweck des
	   Citymanagements entsprechen. - Ansprechpartner im Sanierungsgebiet - Begleitung und
           Kommunikation im Sanierungsprozess - Akquise von Fördermitteln - Aufbau und Betreuung
           des Verfügungsfonds - Entwicklung und Attraktivitätssteigerung des Gewerbestandorts
              Innenstadt - Öffentlichkeits- und Pressearbeit - Kommunikation und Berichtswesen Die
	      einzelnen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) und
	      dem Beratervertrag (Teil C der Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
	      Interne Kennung: 29-26
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 79413000 Marketing-Beratung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 79340000 Werbe- und Marketingdienstleistungen, 79411000
	    Allgemeine Managementberatung, 75100000 Dienstleistungen der Verwaltung, 71410000
	    Stadtplanung
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Stadt Burgdorf
	    Stadt: Burgdorf
	    Postleitzahl: 31303
	    Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Für die Präsenzzeiten des Citymanagements wird von dem
            Auftraggeber ein Arbeitsplatz im Sanierungsgebiet zur Verfügung gestellt. Voraussichtlich im
	    ersten Jahr nach Leistungsbeginn wird dieser Arbeitsplatz an einem Desk-Sharing Arbeitsplatz
            in einem der Verwaltungsstandorte der Stadt Burgdorf sein. Zu einem späteren Zeitpunkt
	    (nach Fertigstellung der Sanierung des Rathauses I) ist vorgesehen, den Arbeitsplatz an einen
	    Desk-Sharing Arbeitsplatz in das Rathaus I zu verlagern.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 36 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Auftraggeberin kann den Vertrag anschließend
            bis zu 2 Mal um jeweils ein Jahr verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf
            Verlängerung besteht nicht. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend, wenn die
            Auftraggeberin diesen nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf vorher kündigt. Nähere
            Erläuterungen enthält § 6 des Beratervertrages (Teil C der Vergabeunterlagen).
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance# Nach Zuschlagserteilung
            findet im letzten Quartal des Jahres 2026 ein Auftaktgespräch zwischen dem Auftraggeber
            und dem Auftragnehmer statt, in dem die Ziele für das erste Vertragsjahr vorbereitet werden.
            Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer über die Büropräsenz hinaus regelmäßig im
	    Sanierungsgebiet vor Ort ist (Kontakt- und Netzwerkpflege). Abseits der vereinbarten
            Präsenzzei-ten ist ein Arbeiten vom Büro des Auftragnehmers oder aus dem Homeoffice
            möglich. Arbeitsmaterialien wie Laptop, Mobiltelefon, mobiles Internet und Büromaterial sind
	    vom Auftragnehmer zu stellen.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den
	    Jahren 2023 bis 2025 (insgesamt und aus vergleichbaren Beratungs- und
	    Managementleistungenleistungen).
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Bestehen bzw. der Bereitschaft
              zum Abschluss einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung. Deckungssumme für
              Personen- und Sachschäden je Schadensfall mindestens 2 Mio. EUR. Deckungssumme für
              Vermögensschäden je Schadensfall mindestens 1 Mio. EUR. Diese Deckungssummen
              müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand
              vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch
              Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu überprüfen. Es sind mindestens
              zwei vergleichbare Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen, die
	      alle folgende Merkmale aufweisen: - Gegenstand der Referenzleistung waren
	      Managementleistungen im Be-reich der Stadtentwicklung, des Stadtmarketings oder des
              Citymanagements oder in vergleichbaren Tätigkeitsfeldern. - Die Referenzleistung ist noch
              nicht abgeschlossen (andauernd) oder wurde frühestens am 1. Januar 2021 abgeschlossen.
              Darüber hinaus muss mindestens eine der vorgelegten Referenzen zusammenhängend über
	      einen Zeitraum von mindestens einem Jahr erbracht worden sein.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zum Personalstand im Jahres-
              durchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern,
	      Mitarbeitern im Bereich Stadtentwicklung, Stadtmarketing oder Citymanagement sowie
              kaufmännischen/administrativen Mitarbeitern
	      Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zu der/den für die (stv.) Projektleitung
	      vorgesehenen Person(en) unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und
	      Berufserfahrung in Jahren. Es ist mindestens eine Person als verantwortliche Projektleitung
	      und mindestens eine weitere Person als stellvertretende Projektleitung zu benennen.
	      Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an
              Nachunternehmer übertragen werden sollen.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
           Bezeichnung: Vergütung
           Beschreibung: Vergütung
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 300
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Konzept zur Projektumsetzung
	      Beschreibung: Die Anforderungen an das Projektumsetzungskonzept sind den
	      Zuschlagskriterien (Teil A, Anlage A02) zu entnehmen.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 600
	      Kriterium:
              Art: Qualität
	      Bezeichnung: Vorstellung und Gesamteindruck des Teams
              Beschreibung: Vorstellung und Gesamteindruck des Teams. Bewertet wird die Präsentation
              des Umsetzungskonzepts. Dieses ist im Rahmen eines Präsentationstermins (45 Minuten pro
              Bieter) darzustellen. Nähere Informationen u d die Anforderungen an das Kriterium sind den
	      Zuschlagskriterien (Teil A, Anlage A02) zu entnehmen.
	      Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 27/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4
	   /documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
           Name: Der Auftraggeber wickelt das gesamte Vergabeverfahren in elektronischer Form über
	   die Vergabeplattform DTVP ab. Insbesondere erfolgen die Kommunikation zwischen
           Auftraggeber und Bewerbern/Bietern sowie die Einreichung von Teilnahmeanträgen bzw.
           Angeboten ausschließlich in elektronischer Form über den Projektraum des Verfahrens. Siehe
	   Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen).
	   URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, von Bietern unter Einhaltung des
           Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 56 Abs. 2 VgV Unterlagen
	   nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung von Unterlagen besteht jedoch nicht.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 03/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort des Eröffnungstermins: Hannover, Burgdorf, elektronische Öffnung.
              Eröffnungstermin  Beschreibung: Beschreibung Die Auftraggeberin wird von der
              DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Podbielskistraße
              344, 30655 Hannover, im Rahmen des Vergabeverfahrens unterstützt. Alle von Bietern
              eingereichten Unterlagen werden deshalb neben Beschäftigten des Auftraggebers auch den
              Mitarbeitern der Rechtsanwaltsgesellschaft zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen
	      hinsichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von
	      Berufs wegen einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht. Die Angebote werden
              elektronisch im Vier-Augen-Prinzip geöffnet.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die Bestimmungen der
	      Vergabeunterlagen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Der
	      Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische
              Haftung verlangt wird. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben
              werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der
              Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss
              des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung
           in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet
           ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag an (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag
           ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend
           gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
           erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
           gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
           Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	      Burgdorf
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Burgdorf
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Stadt Burgdorf
	   Registrierungsnummer: t:051368980
	   Postanschrift: Vor dem Hannoverschen Tor 1
	   Stadt: Burgdorf
	   Postleitzahl: 31303
	   Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: info@burgdorf.de
	   Telefon: +49 51368980
	   Fax: +49 136898112
	   Internetadresse: https://www.burgdorf.de/impressum
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0002
           Offizielle Bezeichnung: DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft
	   mbH
	   Registrierungsnummer: DE328089380
           Postanschrift: Podbielskistraße 344
	   Stadt: Hannover
	   Postleitzahl: 30655
	   Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabe@kanzlei-dagefoerde.de
	   Telefon: +49 511 590975-60
	   Fax: +49 511 590975-66
	   Internetadresse: https://www.kanzlei-dagefoerde.de
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffungsdienstleister
      8.1. ORG-0003
	   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen
	   Registrierungsnummer: t:04131153308
	   Postanschrift: Auf der Hude 2
           Stadt: Lüneburg
	   Postleitzahl: 21339
           Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
	   Telefon: +49 413115-3306
	   Fax: +49 413115-2943
	      Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
	      /vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0004
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5ec65e31-663b-4e59-8259-b2ab98971acd - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2026 09:41:36 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 122/2026
              Datum der Veröffentlichung: 29/06/2026
Referenzen:
https://www.burgdorf.de/impressum
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBLMJW4/documents
https://www.kanzlei-dagefoerde.de
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-445496-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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