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Ausschreibung: Deutschland  Zimmer- und Tischlerarbeiten  Tischlerarbeiten - DEU-Stuttgart
Zimmer- und Tischlerarbeiten
Dokument Nr...: 443860-2026 (ID: 2026062901074962071)
Veröffentlicht: 29.06.2026
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  DEU-Stuttgart: Deutschland  Zimmer- und Tischlerarbeiten  Tischlerarbeiten
   2026/S 122/2026 443860
   Deutschland  Zimmer- und Tischlerarbeiten  Tischlerarbeiten
   OJ S 122/2026 29/06/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
	   E-Mail: 65-8DLZBau@stuttgart.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
	   Titel: Tischlerarbeiten
           Beschreibung: - 66 Stück Einbauschrankwand, B 765 - 10.207 mm, H 3019 mm, T 520 - 700
           mm - 6 Stück Schließfächer Mitte, 7100 x 1104 x 1000 mm - 6 Stück Schließfächer vor
           Toiletten, 8502 x 3000 x 500 mm - 12 Stück Sitzbank Innenhof, 6950 x 480 x 450 mm - 4
           Stück Sitzbank UG/ Musik, B 650 - 4585 mm, H 480 mm, T 300/ 480 mm - 1 Stück
           Garderobenschrankwand, 8742 x 2300 x 718 mm - 4 Stück Musikmöbel, B 880 2700 mm, H
           1700/ 2260 mm, T 550 mm - 159 Stück Fensterleibungen, B 875 2360, H 1900-2550 mm - 5
           Stück Wandbekleidung HPL Platten Nische, 1-seitig/ 3-seitig
	   Kennung des Verfahrens: 4f3a4870-6307-4e76-b587-2e86f2ca9124
	   Interne Kennung: 38106_EU_280726
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70469
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
              Korruption: Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach: § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
              299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e StGB
              (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB
              (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
              (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
              internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
              internationalem Geschäftsverkehr) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
              Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
	      gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
              Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Betrug: Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen
	      zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon
	      hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
              263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder
              gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
              werden § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
              ihrem Auftrag verwaltet werden Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
              Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
	      gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
              Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche
              Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
              3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
              eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
              Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland). Der
              Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
              geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
              allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat,
	      dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: §
              129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (terroristische
              Vereinigungen im Ausland) Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
              Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
	      gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
              Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
	      ausgeschlossen werden, wenn sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet
              oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
              Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
	      gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
              Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Entsprechend §6e EU VOB/A Der öffentliche
              Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
              3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
              eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
	      Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
	      Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
              werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
              begehen § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
              Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie
              folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in
              die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Entsprechend § 6e EU Abs.
              6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen
              Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Nachweis, auch über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
              die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
              Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Entsprechend § 6e
              EU Abs. 6 Nr. 5 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung
              des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
              wirksam beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
              Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
	      gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
              Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Entsprechend
              § 6e EU Abs. 6 Nr. 7 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen eine wesentliche
              Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Der Nachweis, auch
              über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden:
              - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
              zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Entsprechend §6e EU VOB/A Der
              öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
	      von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
              5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit,
	      Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Der
              Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
              geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
              allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
              Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn über das Vermögen
	      des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
              worden ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e
              EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
              Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
              Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
              hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in
	      ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. -
              eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
	      Verpflichtungen: Die Bedingungen entsprechend Tariftreuegesetz des Landes Baden-
              Württemberg sind zu bestätigen.
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 3 kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
              nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
              Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. Der
              Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt
              geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die
              allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Entsprechend § 6e
              EU Abs. 6 Nr. 8 und Nr. 9 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen in
              Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
              begangen, Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen
              Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des
              öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Nachweis, auch über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
              die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
              Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis,
              auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt
              werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
              zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis,
              auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt
              werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
              zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 1 kann
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
              nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Der Nachweis,
              auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt
              werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein
              zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
              Entsprechend §6e EU VOB/A erfolgt ein Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
              und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde, oder - der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
	      Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das Unternehmen
	      seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
              sich zur Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
              Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt kein Ausschluss. Der Nachweis, auch über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
              die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
              Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der Zahlung der
              Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt
	      werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
              Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Entsprechend §6e EU VOB/A
	      erfolgt ein Ausschluss, wenn - das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von
              Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
              oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder - der öffentliche
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden
	      Verpflichtung nachweisen kann. Wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
	      nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern
              und Abgaben einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat, erfolgt
              kein Ausschluss. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §
              6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt
              abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation
              von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
              hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Hinsichtlich der
              Zahlung von Steuern und Abgaben kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung
	      verlangt werden. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist
              als Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 4 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, der öffentliche Auftraggeber
              über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
	      Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
              die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
              bewirken. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU,
              kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
              Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
              Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis
              hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in
	      ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. -
              eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Entsprechend
              § 6e EU Abs. 6 Nr. 6 kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
	      Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus
	      resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
	      einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
              einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Der Nachweis, auch über das
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch
              die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche
              Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
              (Präqualifikationsverzeichnis). Die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben
              werden nicht ohne Begründung in Zweifel gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
              Zahlungsunfähigkeit: Entsprechend § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 kann unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden,
              wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Der Nachweis, auch über das Nichtvorliegen von
              Ausschlussgründen nach § 6e EU, kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die im
              Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Angaben werden nicht ohne Begründung in Zweifel
	      gezogen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als
              Nachweis ebenso zugelassen. - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als
              vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0000
	   Titel: Tischlerarbeiten
           Beschreibung: - 66 Stück Einbauschrankwand, B 765 - 10.207 mm, H 3019 mm, T 520 - 700
           mm - 6 Stück Schließfächer Mitte, 7100 x 1104 x 1000 mm - 6 Stück Schließfächer vor
           Toiletten, 8502 x 3000 x 500 mm - 12 Stück Sitzbank Innenhof, 6950 x 480 x 450 mm - 4
           Stück Sitzbank UG/ Musik, B 650 - 4585 mm, H 480 mm, T 300/ 480 mm - 1 Stück
           Garderobenschrankwand, 8742 x 2300 x 718 mm - 4 Stück Musikmöbel, B 880 2700 mm, H
           1700/ 2260 mm, T 550 mm - 159 Stück Fensterleibungen, B 875 2360, H 1900-2550 mm - 5
           Stück Wandbekleidung HPL Platten Nische, 1-seitig/ 3-seitig
	   Interne Kennung: 0
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 45422000 Zimmer- und Tischlerarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Stuttgart
	    Postleitzahl: 70469
	    Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Datum des Beginns: 21/09/2026
	      Enddatum der Laufzeit: 03/12/2027
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter mit Firmensitz in Deutschland haben bei
	    zulassungspflichtigen Handwerken nach Anlage A HwO (Gesetz zur Ordnung des
	    Handwerkes) die Eintragung in der Handwerksrolle nachzuweisen. Bei zulassungsfreien
            Handwerken oder handwerksähnlichen Gewerben kann alternativ zur Eintragung in die
	    Handwerkerrolle auch eine Eintragung im Handelsregister vorgelegt werden.
            Staatsangehörige eines Herkunftsstaates, die im Inland keine gewerbliche Niederlassung
            unterhalten, haben die EU/EWR- Handwerk- Verordnung vom 18.März 2016 (BGBl. I S. 509)
            zu beachten. Für die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Qualifikationen für folgende
	    Handwerke nachzuweisen: Handwerkskarte als Tischler o.glw. Im Zweifelsfall entscheidet die
            Handwerkskammer Stuttgart über die Gleichwertigkeit. Darüberhinausgehende weitere
	    auftragsbezogene Anforderungen des AG: keine
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Angaben über die Ausführung von Leistungen in den
              letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung
              vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die
              ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Es sind mindestens drei
	      Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner; Art der
              ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des
              mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
              ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
              Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. bei
              Komplettleistung Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller
              Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau,
	      Denkmal); Angabe zur vertraglichen B8indung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
	      Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
              wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung -
              Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
              jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
              ausgewiesenem technischen Leitungspersonal; - Erklärung, aus der hervorgeht, über welche
              Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die
              Ausführung des Auftrags verfügt; - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter
              Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. In diesem Fall ist ein Nachweis
              vorzulegen, dass die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen werden, indem
              beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen dieser Unternehmen vorgelegt
              werden. Der Nachweis kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen
              Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
              die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung
	      in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
              - eine Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
	      keine Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen
	      des AG: keine
	      Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Geforderte Nachweise zur wirtschaftlichen und
              finanziellen Leistungsfähigkeit Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen
              auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere
	      Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss
              des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Nachweis
              kann wie folgt geführt werden: - durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare
              Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von
              Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges
	      Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. - eine
              Eigenerklärung des Bieters nach Formblatt 124 - als vorläufigen Nachweis auch eine
              Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
	      keine Konkrete auf den Auftrag bezogene Eignungsnachweise oder Mindestanforderungen
	      des AG: keine
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	   /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/40433
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	   URL: https://www.meinauftrag.rib.de
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
	   Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000
           Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf
           Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit
           für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt
           der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
           Frist für den Eingang der Angebote: 28/07/2026 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
              Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 55 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Unterlagen können nach den Bedingungen des § 16 a EU VOB/A
	      nachgefordert werden.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 28/07/2026 10:30:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform:
              Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Es sind alle Mitglieder
              der Bietergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu
	      benennen.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
           Vergabekammer Baden-Württemberg
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
	   Organisation, die Angebote bearbeitet: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
	   Registrierungsnummer: t:4971121689746
	   Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
           Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
	   Stadt: Stuttgart
	   Postleitzahl: 70178
	   Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
	   E-Mail: 65-8DLZBau@stuttgart.de
	   Telefon: 000
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
	      Organisation, die Angebote bearbeitet
      8.1. ORG-0002
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg
	   Registrierungsnummer: t:7219268730
	   Postanschrift: Durlacher Str. 100
	   Stadt: Karlsruhe
	   Postleitzahl: 76173
	   Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	   Land: Deutschland
           Kontaktperson: Regierungspräsidium Karlsruhe
	   E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	   Telefon: +497219268730
	   Rollen dieser Organisation:
           Überprüfungsstelle
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0004
	   Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsstelle
	   Registrierungsnummer: 0000
	   Abteilung: Dienstleistungszentrum Bauvertragswesen
           Postanschrift: Hauptstätter Str. 66
	   Stadt: Stuttgart
	   Postleitzahl: 70178
	   Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: Dienstleistungsstelle Bauvertragswesen
	   E-Mail: 65-8DLZBau@stuttgart.de
	   Telefon: 000
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffungsdienstleister
      8.1. ORG-0005
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bacd65af-15f9-4e65-944b-8b9d226fc099 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/06/2026 16:36:00 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 122/2026
              Datum der Veröffentlichung: 29/06/2026
Referenzen:
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https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/4/tenderId/40433
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-443860-2026-DEU.txt
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