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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 01 Verkehrsraum Fellbach /Kernen im offenen Verfahren - DEU-Waiblingen
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 443196-2026 (ID: 2026062900580161253)
Veröffentlicht: 29.06.2026
*
  DEU-Waiblingen: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe von
Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 01 Verkehrsraum Fellbach /Kernen im
offenen Verfahren
   2026/S 122/2026 443196
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im
   Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 01 Verkehrsraum Fellbach
   /Kernen im offenen Verfahren
   OJ S 122/2026 29/06/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
	   E-Mail: M.Schneider@rems-murr-kreis.de
           Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im
           Rems-Murr-Kreis; Linienbündel 01 Verkehrsraum Fellbach/Kernen im offenen Verfahren
           Beschreibung: Das Linienbündel 1 ist wie folgt zu beschreiben: Linie 211 Waiblingen 
           Rommelshausen  Stetten i.R. Linie 212 Fellbach  Rommelshausen  Stetten i.R. Linie 214
           Fellbach  Schmiden  Neckargröningen Linie 215 Stadtverkehr Fellbach Linie N21
           Waiblingen  Beinstein  Endersbach  Stetten i.R.  Waiblingen (Nachtbus) Der
           Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1
           beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen.
           Voraussichtlich ab 2028 wird die Brücke der K1856 über die B14/B29 zwischen Waiblingen
	   und Rommelshausen neu gebaut werden. Auf den Linien 211 und N21 wird es dann zu
           Einschränkungen kommen, die noch abgestimmt werden müssen. Der Rems-Murr-Kreis ist
           hierzu bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart im Gespräch. Es ist zu beachten, dass
	   es auf den S-Bahn-Linien ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes
           Stuttgart 21 zu geänderten Ankunfts- und Abfahrtszeiten kommen kann. Die Fahrpläne aller
           Linien sind unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan ergebenden
           Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und Ankunftszeiten der S-
	   Bahnen anzupassen.
	   Kennung des Verfahrens: 7a8c9ad5-7f5d-4186-8a1c-199a25af84b8
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von
            Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters,
            dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die
            Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
            ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen
            Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor
            Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum
            auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer
	    derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
            Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß
            nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder
            durch eine rechtskräftige Gerichtsnoch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
            festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-
	    , sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor
            Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht
            zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch
            ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
	    eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige
            Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der
            Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
            sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht
            vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
            Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen
            ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine
            schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter
	    in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen
	    Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
            Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
            8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
            Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
            öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
            beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei
            der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine
            wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass
	    dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
            Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21
            Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) mit einer
            Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der
            Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
            verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz
            Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach
            § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens
            zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
            Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
              einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
              keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
              Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
	      seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
	      Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
              Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
              LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
              Bieter erklärt, dem Verbot der Auftragsvergabe an Personen/Organisationen und
              Einrichtungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
	      zu entsprechen. Er unterzeichnet hierzu den Vordruck 7.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
           Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Rems-Murr-Kreis (Linienbündel
	   RMK 01)
           Beschreibung: Linie 211 Waiblingen  Rommelshausen  Stetten i.R. Linie 212 Fellbach 
           Rommelshausen  Stetten i.R. Linie 214 Fellbach  Schmiden  Neckargröningen Linie 215
           Stadtverkehr Fellbach Linie N21 Waiblingen  Beinstein  Endersbach  Stetten i.R. 
           Waiblingen (Nachtbus) Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser
           ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen
           Planungshilfen. Voraussichtlich ab 2028 wird die Brücke der K1856 über die B14/B29
	   zwischen Waiblingen und Rommelshausen neu gebaut werden. Auf den Linien 211 und N21
           wird es dann zu Einschränkungen kommen, die noch abgestimmt werden müssen. Der Rems-
           Murr-Kreis ist hierzu bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart im Gespräch. Es ist zu
	   beachten, dass es auf den S-Bahn-Linien ab der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-
           Projektes Stuttgart 21 zu geänderten Ankunfts- und Abfahrtszeiten kommen kann. Die
           Fahrpläne aller Linien sind unter Einhaltung der übrigen sich aus dem Nahverkehrsplan
           ergebenden Anforderungen zu überprüfen und ggf. an die geänderten Abfahrts- und
	   Ankunftszeiten der S-Bahnen anzupassen.
	   Interne Kennung: LOT-0001 E68942678
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
            Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Zur
            Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser
            folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: · Angabe der Gesamtumsätze der letzten drei
            Geschäftsjahre. · Bestätigung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in
            geeigneter Höhe. Vor Zuschlagserteilung hat der erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das
            Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe und für die gesamte
            Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied
	    der Bietergemeinschaft.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zur
              Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: ·
	      Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter,
	      Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 02
              (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) einzutragen. · Es
              werden drei mit der Leistung vergleichbare, vertragsgemäß erbrachte Referenzen (ÖPNV-
	      Verkehre mit Bussen) der letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der
              Auftragsbekanntmachung) mit Angabe der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem
	      Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert
              (Mindestanforderung). Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber
              sind nicht zulässig. Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt.
              Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen
              würden, finden nicht statt. Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises
              der geforderten Mindestbedingungen hinreichend aus-sagekräftig sein. Die Referenzen sind
              auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit) anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen
              selbst auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern
              Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben,
	      die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund
              mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. · Die Benennung
              eines für die Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen
              Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person.
              Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen
              und beruflichen Leistungsfähigkeit) zu erfolgen. · Der Bieter hat eine Erklärung darüber
              abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über
              ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt.
              Ausreichende Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei  drei
              Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge,  zwei
              Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge, 
	      einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den
              Fahrzeugen und bei der maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss
	      umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie in Kilometern) und wie
              vielen Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden. Die Eigenerklärung ist auf dem
              Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leis-tungsfähigkeit)
              anzugeben. · Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu
              benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die
              Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind
	      vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer
              betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Fahrplankilometer der Verkehrsplaner
              zuständig ist. Es ist zudem anzugeben für welche Ver-kehre, Linienbündel oder Netze der
              Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck der Anlage 02
              (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben.
              Mindestbedingung: · Nachzuweisen sind mindestens drei vergleichbare, vertragsgemäß
              erbrachte Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft im Bereich ÖPNV-Verkehre mit
              Bussen. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und
              beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben. · Nachzuweisen sind die ausreichenden
              Kapazitäten eines namentlich zu benennenden Betriebsleiters nach BO-Kraft. Sie sind auf
              dem Vordruck der Anlage 02 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit) anzugeben. · Nachzuweisen sind die ausreichenden Kapazitäten eines
	      namentlich zu benennenden Verkehrsplaners. Sie sind auf dem Vordruck der Anlage 02
              (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) anzugeben.
	      Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Bieter
	      haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder
	      die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf
              andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (bei Bietergemeinschaften
              vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die
              jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die
              Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und
              des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der
              Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignungsleihe Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich
	      fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis
              seiner Eignung gemäß Ziffer V. 2., 3., 4. (auch) die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers
	      oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und/oder finanzielle
              sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch zu nehmen
              (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot nachweisen, dass ihm die
              für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen
              werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 02 Formblatt
              Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung ist nicht
              auf Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung beschränkt. Nimmt ein Bieter die
              Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
              /oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
              und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47
              Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
              Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
              Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
              in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese
              Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei
	      Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft
              zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der
              Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 02 Formblatt Verpflichtungserklärung)
              auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
              Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
              Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und
              Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der in der jeweils gültigen Fassung zu
              erklären. Dazu ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 02 Erklärungen zu
              Ausschlussgründen vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das
              entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach
              § 123 GWB oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung
              vorliegen, so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47
              Abs. 2 S. 3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach §
              19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1
              AufenthG und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, dass der
	      Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der
	      Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen
              Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für
              sämtliche erbrachten Leistungen  insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
              ausgeführten  trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Beschreibung: a) Zuschlagskriterium Preis: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung
	   ein, d.h. es sind max. 70 Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen
           aus dem Preis der Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario
           dient dazu, verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die
           Preise für Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit
	   dem Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
	   Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise
           (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
           fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
           Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
           Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7- fachen des
           Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
           erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
           die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
           volle Punktzahl. Beispiel: Der Durchschnittspreis aller Angebote, beispielsweise 3,22 Mio.,
	   bekommt die halbe Punktzahl (35 Punkte), ein fiktives Ange-bot mit dem 1,3-fachen des
           Durchschnittspreises oder schlechter enthält 0 Punkte. Ein fiktives Angebot mit dem 0,7-
           fachen des Durchschnittspreises oder besser erhält 70 Punkte. Alle Werte dazwischen werden
           entsprechend linear bewertet. Dies ergäbe beispielsweise folgende Punkteverteilung: Angebot
           A: 4,186 Mio.  = 0 Punkte Angebot B: 3,22 Mio.  = 35 Punkte Angebot C: 2,254 Mio.  = 70
              Punkte Angebot D: 2,9 Mio.  = 47 Punkte Angebot E: 3,5 Mio.  = 25 Punkte. Die zu
	      erwartende Preissteigerung ergibt sich aus dem Kalkulationsblatt (Tabellenblatt
              Berechnung_Fortschreibung). Für Zubestellungen muss der Bieter für die im
	      Kalkulationsblatt genannten Kategorien jeweils einen Preis je zubestellter Einheit im
	      Kalkulationsblatt angeben.
	      Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 70
	      Kriterium:
              Art: Qualität
              Beschreibung: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung auf-
              geführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und
              Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
	      Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein
              Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in
              Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt:  Konzept 1:
              Fahrzeugkonzept (10 Punkte, max. 3 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5 zeilig) 
              Konzept 2: Personalkonzept (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt, 1,5
              zeilig)  Konzept 3: Qualitätskonzept (10 Punkte, max. 4 DIN A4 Seiten, Schriftart Arial 12 pt,
	      1,5 zeilig) Der Bieter hat seine Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und
	      den in der Leistungsbeschreibung angegebenen Aspekten klar und eindeutig zu gliedern. Mit
	      den Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb
	      des generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der
              Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
	      Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren,
              die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu
              erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht
	      bereits in den Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anhang LB.4 (Standards im
	      Busverkehr der Verbundlandkreise im VVS, Version 2.2) enthalten oder gesetzlich
              vorgegeben sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben in den Konzepten den Festlegungen in
              den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen. Die Konzepte müssen verbindliche
              Aussagen enthalten (NICHT: bei Bedarf, möglicherweise, auf Wunsch, etc.).
	      Entsprechende unverbindliche Aussagen werden nicht gewertet. Der Bieter hat die Konzepte
              auf die Besonderheiten des Linienbündels auszurichten; allgemeine Aussagen ohne Bezug
	      zum konkreten Auftrag werden nicht gewertet. Sofern ein Bieter Schaubilder oder andere
              Abbildungen in seine Konzepte ein-fügt, müssen die gleichen Formvorgaben wie bei Fließtext
              eingehalten werden (Schriftgröße Arial 12 pt, 1,5 zeilig); andernfalls werden sie nicht gewertet.
              Es ist unzulässig, auf andere Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen zu verweisen.
	      Entsprechend in Verweis genommene Unterlagen, Dokumente oder Internetadressen werden
              nicht bewertet. Zulässig und wertbar sind im Rahmen des Personalkonzepts indes die zur
              Plausibilisierung der Personaldecke und Personalstruktur beigefügten vorläufigen Dienstpläne
              (Ziffer 2.4.2. der Leistungsbeschreibung) sowie im Rahmen des Qualitätskonzepts die bei der
              optionalen Mehrleistung beigefügten Fahrpläne (Ziffer 2.4.3. der Leistungsbeschreibung).
              Schaubilder und andere Abbildungen werden auf die zur Verfügung stehenden
              Seitenvorgaben angerechnet; das gilt nicht für die bei-gefügten vorläufigen Dienstpläne im
              Rahmen der Personaldecke und Personalstruktur und die beigefügten Fahrpläne im Rahmen
              der optionalen Mehrleistung. Bei Überschreitungen der jeweiligen Seitenvorgaben werden aus-
              schließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der ersten drei DIN A4
              Seiten des Konzepts bewertet. Deckblätter, Zwischenblätter etc. der jeweiligen Konzepte
	      werden auf die Konzeptseiten angerechnet. Als Schriftart ist Arial zu verwenden mit der
              Schriftgröße 12 Punkte. Die Ränder müssen oben und unten mindestens 2 cm betragen, links
              und rechts mindestens 1,5 cm. Die Nichtbeachtung der Vorgaben zur Schriftgröße,
              Zeilenabstand, Rändern und Schriftart führt dazu, dass das Konzept so behandelt wird, wie es
              bei richtiger Formatierung behandelt werden würde (siehe oben). Das bedeutet, dass nur die
              zulässige Seitenzahl gewertet wird und bei etwaigen Überschreitungen der jeweiligen
              Seitenvorgaben ausschließlich die Inhalte der ersten vier bzw. beim Fahrzeugkonzept der
	      ersten drei DIN A4 Seiten des Konzepts bewertet werden. Die Datei muss bearbeitbar sein
              (kein PDF). Bei Nichtbeachtung behält sich die Vergabestelle das Nachfordern vor. In jedem
              Konzept werden zu den nachfolgend angegebenen Unterkriterien jeweils schlüssige, konkrete
              und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung
              der folgenden Konkretisierungen erwartet: 1. Konzept Fahrzeugkonzept  (10
	      Wertungspunkte) Das vom Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden
	      Bewertung beurteilt. Dabei werden alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen
	      Angebote miteinander verglichen. Auf Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung,
	      welches Angebot bzw. welche Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses
	      Angebot bzw. diese Angebote erhalten dann die meisten Punkte, was nicht die volle Punktzahl
              sein muss. Die restlichen Angebote erhalten jeweils Punkteabzüge. Vor diesem Hintergrund
	      erfolgt diese Bewertung nach den folgenden Vorgaben: Im Rahmen der Bestbieterermittlung
	      erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept das festgelegte Ziel ausgezeichnet
	      (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte), befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2
              Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird; enthält ein Konzept keine oder keine
              inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept gänzlich, ist es ungenügend und es
              werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen zu den Notenstufen ergeben sich aus
              Anlage 6 (Bewertungsmatrix). 2. Konzept Personalkonzept  (10 Wertungspunkte) Das vom
	      Bieter angebotene Konzept wird mit einer vergleichenden Bewertung beurteilt. Dabei werden
	      alle ausschreibungs- und vergaberechtskonformen Angebote miteinander verglichen. Auf
	      Basis dieses Vergleichs erfolgt dann eine Feststellung, welches Angebot bzw. welche
	      Angebote die besten Konzeptinhalte hat bzw. haben; dieses Angebot bzw. diese Angebote
	      erhalten dann di
	      Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
              Zuschlagskriterium  Zahl: 30
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E68942678
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
           Elektronische Einreichung: Zulässig
           Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E68942678
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 31/08/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Nachforderung kann nicht ausgeschlossen werden.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 31/08/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
	   Schlichtungsstelle: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	   Karlsruhe
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	   Landratsamt Rems-Murr-Kreis
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
	   Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00000318
	   Postanschrift: Alter Postplatz 10
	   Stadt: Waiblingen
	   Postleitzahl: 71332
	   Land, Gliederung (NUTS): Rems-Murr-Kreis (DE116)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
	   E-Mail: M.Schneider@rems-murr-kreis.de
	   Telefon: 071515011799
	   Internetadresse: https://www.rems-murr-kreis.de
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
	   Schlichtungsstelle
      8.1. ORG-0002
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	   Karlsruhe
	   Registrierungsnummer: DE811469974
	   Stadt: Karlsruhe
	   Postleitzahl: 76173
	   Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	      Telefon: 07219268730
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0003
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3a50582b-9359-4c3c-a1ba-5e6746071d90 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2026 14:39:53 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 122/2026
              Datum der Veröffentlichung: 29/06/2026
Referenzen:
https://www.rems-murr-kreis.de
https://www.subreport.de/E68942678
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-443196-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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