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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB02 Sachsenheim - DEU-Ludwigsburg
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 443237-2026 (ID: 2026062900533960942)
Veröffentlicht: 29.06.2026
*
  DEU-Ludwigsburg: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Leistungen
der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im
Linienbündel LB02 Sachsenheim
   2026/S 122/2026 443237
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung
   im Landkreis Ludwigsburg im Linienbündel LB02  Sachsenheim
   OJ S 122/2026 29/06/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
	   E-Mail: Vergabe.OEPNV@Landkreis-Ludwigsburg.de
           Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im
           Linienbündel LB02  Sachsenheim
           Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen
           Personenbeförderung im Buslinienverkehr. In diesem Linienbündel gibt es zwei
           Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027  31.12.2028 und Fahrplanzustand 2:
	   01.01.2029 - 31.07.2036. Umfasst sind folgende Linien im Zustand 1 und Zustand 2: Linie 566
           Sersheim  Sachsenheim, Linie 571 Bietigheim  Sachsenheim  Häfnerhaslach, Linie 578
           Vaihingen Enz)  Kleinglattbach  Sersheim, Linie 578A Vaihingen (Enz)  Kleinglattbach 
           Sersheim (Schülerverkehr), Linie N52 Bietigheim  Sachsenheim  Sersheim  Kleinglattbach
            Ensingen  Horrheim  Hohenhaslach  Bietigheim. Ab dem Zustand 2 (01.01.2029) kommt
           die Linie 562 Oberriexingen  Sachsenheim außerdem hinzu. Der Auftragnehmer hat den
           vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 eigefügt. In Anhang LB.2 und
           Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und
           außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B- Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der
           Kategorie B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linie S5 sowie ggf.
	   auch der Regionalzugverkehr mit der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes
           Stuttgart 21 (vsl. im Dezember 2027) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Bietigheim-
           Bissingen, Sachsenheim und Vaihingen (E) erhalten werden. Nach Veröffentlichung der
           konkreten Fahrpläne für den Regionalverkehr zur Teil- bzw. Vollinbetriebnahme von Stuttgart
           21 ist vom Auftragnehmer zu prüfen, ob sich daraus mögliche Probleme im bestehenden
	   Linien- und Fahrplankonzept (Anhang LB.1) ergeben. In diesem Zusammenhang erfolgt eine
           rechtzeitige Abstimmung mit dem Aufgabenträger sowie dem VVS. Nach Zustimmung des
           Auftraggebers sind die erforderlichen Anpassungen  unter Einhaltung der sich aus der
           Ausschreibung ergebenden Anforderungen und Leistungsumfänge  zur Inbetriebnahme
	   kostenneutral umzusetzen.
	   Kennung des Verfahrens: 0b1f370b-c206-4e3a-b11f-08616716e3f6
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Dienstleistungen
              Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
	    Angebote von Bietern und Bietergemeinschaften, die sich im Zusammenhang mit diesem
            Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
            ausgeschlossen. Bietergemeinschaften von gleichartigen (= auf demselben Markt tätigen)
            Unternehmen können gegen das Kartellverbot in § 1 GWB und Art. 101 AEUV verstoßen,
            wenn sie eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
            oder bewirken (OLG Düsseldorf, 01.07.2015, VII-Verg 17/15; OLG Düsseldorf, 08.06.2016,
            VIIVerg 3/16). Bietergemeinschaften gleichartiger Unternehmen sind regelmäßig zulässig
            (wettbewerbsunschädlich), wenn 1. jedenfalls eines von zwei Unternehmen (Klarstellung: OLG
            Düsseldorf, 17.01.2018, VII-Verg 39/17, Rn. 69) sich nicht mit einem eigenständigen Angebot,
            z.B. aufgrund betrieblicher und geschäftlicher Verhältnisse (z.B. Kapazitäten, technische
	    Einrichtungen und/oder fachliche Kenntnisse), beteiligen kann und erst der Zusammenschluss
	    zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an der Ausschreibung mit
            Erfolgsaussichten zu beteiligen (Fallgruppe 1) oder 2. die Unternehmen für sich genommen
            zwar leistungsfähig sind, jedoch insb. Kapazitäten aufgrund anderweitiger Bindung aktuell
            nicht einsetzbar sind (Fallgruppe 2) oder 3. die beteiligten Unternehmen für sich genommen
            leistungsfähig sind, aber im Rahmen einer wirtschaftlich zweckmäßigen und kaufmännisch
            vernünftigen Entscheidung erst der Zusammenschluss ein erfolgversprechendes Angebot
            ermöglicht (Fallgruppe 3). Mit der Abgabe des Angebotes ist im Falle einer Bietergemeinschaft
            gleichartiger Unternehmen darzulegen, dass und weshalb die Bietergemeinschaft zulässig ist.
	    Dazu ist das Formblatt der Anlage 2 (Formblatt  Bietergemeinschaft ) zu verwenden. Ferner
            müssen Angebote von Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot einreichen als auch gemäß
            einem anderen Angebot als Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes
	    gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden, soweit Tatsachen vorliegen, die nach
            Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die
            Begleitumstände eine Kenntnis von dem zu derselben Ausschreibung abgegebenen
	    Konkurrenzangebot annehmen lassen.
	    Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden
            Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im
            Vergabeverfahren unter E.I.1. eine Erklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach §
            123 GWB. 2. Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt nach LTMG (Anlage 2 Vordrucke für
            Erklärungen im Vergabeverfahren, unter F.) unter Berücksichtigung der Besonderen
            Vertragsbedingungen und Hinweise. 3. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im
            Vergabeverfahren unter E.IX. eine Erklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
            Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind einzureichen: 1. Mit
            Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.I.2. eine Erklärung zu den
            fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB, 2. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen
              im Vergabeverfahren unter E.III. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen
              des § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. 3. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im
              Vergabeverfahren unter E.IV. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des
              § 21 Abs. 1 S. 1 AEntG nicht vorliegen, 4. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im
              Vergabeverfahren unter E.V. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des §
              98c Abs. 1 S. 1 AufenthG nicht vorliegen, 5. Mit Anlage 2 Vordrucke für Erklärungen im
              Vergabeverfahren unter E. VI. eine Eigenerklärung, dass die Ausschlussvoraussetzungen des
              § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG nicht vorliegen, 6. Mit Anlage 2 Vordrucke für
              Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.VII. eine Eigenerklärung, dass die
              Ausschlussvoraussetzungen nach § 22 LkSG nicht vorliegen. Von einem Ausschluss nach §
              123 oder § 124 GWB wird im Falle einer nachgewiesenen Selbstreinigung abgesehen. Auf §§
              125 f. GWB wird hingewiesen. Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen sind mit Anlage 2
              Vordrucke für Erklärungen im Vergabeverfahren unter E.II. und E.VIII. vorzulegen.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
           Titel: Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Landkreis Ludwigsburg im
           Linienbündel LB02  Sachsenheim
           Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen
           Personenbeförderung im Buslinienverkehr. In diesem Linienbündel gibt es zwei
           Fahrplanzustände: Fahrplanzustand 1: 01.01.2027  31.12.2028 und Fahrplanzustand 2:
	   01.01.2029 - 31.07.2036. Umfasst sind folgende Linien im Zustand 1 und Zustand 2: Linie 566
           Sersheim  Sachsenheim, Linie 571 Bietigheim  Sachsenheim  Häfnerhaslach, Linie 578
           Vaihingen Enz)  Kleinglattbach  Sersheim, Linie 578A Vaihingen (Enz)  Kleinglattbach 
           Sersheim (Schülerverkehr), Linie N52 Bietigheim  Sachsenheim  Sersheim  Kleinglattbach
            Ensingen  Horrheim  Hohenhaslach  Bietigheim. Ab dem Zustand 2 (01.01.2029) kommt
           die Linie 562 Oberriexingen  Sachsenheim außerdem hinzu. Der Auftragnehmer hat den
           vorgegebenen Fahrplan zu erfüllen; dieser ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und
           Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Für die nur an Schultagen und
           außerhalb der Taktfahrten vorgesehen B-Fahrten gelten die Regeln für Fahrzeuge der
           Kategorie B ohne Einschränkungen. Es ist zu beachten, dass die S-Bahn-Linie S5 sowie ggf.
	   auch der Regionalzugverkehr mit der Inbetriebnahme des Eisenbahn-Infrastruktur-Projektes
           Stuttgart 21 (vsl. im Dezember 2027) geänderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Bietigheim-
           Bissingen, Sachsenheim und Vaihingen (E) erhalten werden. Nach Veröffentlichung der
           konkreten Fahrpläne für den Regionalverkehr zur Teil- bzw. Vollinbetriebnahme von Stuttgart
           21 ist vom Auftragnehmer zu prüfen, ob sich daraus mögliche Probleme im bestehenden
	   Linien- und Fahrplankonzept (Anhang LB.1) ergeben. In diesem Zusammenhang erfolgt eine
           rechtzeitige Abstimmung mit dem Aufgabenträger sowie dem VVS. Nach Zustimmung des
           Auftraggebers sind die erforderlichen Anpassungen  unter Einhaltung der sich aus der
           Ausschreibung ergebenden Anforderungen und Leistungsumfänge  zur Inbetriebnahme
	   kostenneutral umzusetzen.
	   Interne Kennung: LOT-0001 E36993425
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
	      Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2027
	    Enddatum der Laufzeit: 31/07/2036
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Sauberen-Fahrzeuge-
	    Beschaffungs-Gesetzes. Im Endzustand (Fahrplanzustand 2 ab 01.01.2029) gelten bei einer
	    angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 12 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben:
            Einsatz von mindestens 4 emissionsfreien Fahrzeugen gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des
            SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 150.000
            Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 4 sauberen
            Fahrzeuge gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen
	    diese Fahrzeuge mindestens 200.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
            Daraus ergeben sich für den Fahrplanzustand 1 (vom 01.01.2026 bis 31.12.2028), bei einer
	    angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 10 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben:
            Einsatz von mindestens 3 emissionsfreien Fahrzeugen gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des
            SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 112.500
            Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 3 sauberen
            Fahrzeuge gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen
	    diese Fahrzeuge mindestens 150.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	    Beschreibung des Auswahlkriteriums: Zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
            Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen: 1. Angabe
            der Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Bestätigung über das Bestehen einer
            Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe. Vor Zuschlagserteilung hat der
	    erfolgreiche Bieter dem Auftraggeber das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung in
            geeigneter Höhe und für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuweisen. Im Falle einer
            Bietergemeinschaft gilt das für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium  Maßnahmen zur
              Sicherstellung der Qualität  ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium
               Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  nicht auswählbar war. Zur Beurteilung der
              technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter vorzulegen: 1.
	      Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (Anzahl der Mitarbeiter,
	      Standorte, Aufgabenschwerpunkte). Die Angaben sind auf dem Vordruck der Anlage 2
              (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) einzutragen. 2. Es
              werden drei mit der Leistung vergleichbare Referenzen (ÖPNV-Verkehre mit Bussen) der
	      letzten drei Jahre (ab dem Datum der Versendung der Auftragsbekanntmachung) mit Angabe
              der Auftraggeber (Aufgabenträger mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen
	      Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift) und Inhalte gefordert (Mindestanforderung).
              Anonymisierte und / oder unvollständige Angaben zum Referenzgeber sind nicht zulässig.
              Nicht vollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die
              unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
              Referenzangaben müssen zum Zwecke des gebotenen Nachweises der geforderten
              Mindestbedingungen hinreichend aussagekräftig sein. Die Referenzen sind auf dem Vordruck
              der Anlage 2 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
	      anzugeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf
              Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über
	      das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen ergeben, die den Bieter als
	      nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem.
              § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB ausgeschlossen werden. 3. Die Benennung eines für die
              Durchführung der Verkehre im gegenständlichen Linienbündel verantwortlichen
              Ansprechpartners sowie die Benennung der für die Projektleitung verantwortlichen Person.
              Die Benennungen haben auf dem Vordruck der Anlage 2 (Eigenerklärung zur technischen
              und beruflichen Leistungsfähigkeit) zu erfolgen. 4. Der Bieter hat eine Erklärung darüber
              abzugeben, dass ein namentlich zu benennender Betriebsleiter nach BO-Kraft über
              ausreichende Kapazitäten für die Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt.
              Ausreichende Kapazitäten gelten als vorhanden, wenn von einem Betriebsleiter bei  drei
              Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 50 Fahrzeuge,  zwei
              Betriebsstandorten mit einer maximalen Entfernung von 15 km Luftlinie 75 Fahrzeuge, 
	      einem Betriebsstandort 100 Fahrzeuge betreut werden, Abweichungen i.H.v. 10 % bei den
              Fahrzeugen und bei der maximalen Entfernung sind unschädlich. Die Erklärung muss
	      umfassen, wie viele Betriebsstandorte mit welcher Entfernung (Luftlinie) und wie vielen
              Fahrzeugen von dem Betriebsleiter betreut werden. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck
              der Anlage 2 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
              anzugeben. 5. Der Bieter hat eine Erklärung darüber abzugeben, dass ein namentlich zu
              benennender Verkehrsplaner zur Verfügung steht und über ausreichende Kapazitäten für die
              Betreuung der gegenständlichen Verkehrsleistungen verfügt; ausreichende Kapazitäten sind
	      vorhanden, wenn der Verkehrsplaner Verkehre mit nicht mehr als 3 Mio. Fahrplankilometer
              betreut. Die Erklärung muss umfassen, für wie viele Verkehre/Linienbündel/Netze
              /Fahrplankilometer der Verkehrsplaner zuständig ist. Die Eigenerklärung ist auf dem Vordruck
              der Anlage 2 (Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit)
	      anzugeben.
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium mit  Eintragung in ein
	      relevantes Berufsregister  angegeben wurde, liegt das daran, dass das Kriterium  Sonstiges
              nicht auswählbar war. Gemäß § 47 VgV kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine
              Eignungsleihe beschaffen. Beabsichtigt der Bieter zum Nachweis seiner Eignung (Befähigung
              und Erlaubnis zur Berufsausübung, Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
              technische und berufliche Leistungsfähigkeit) (auch) die Kapazitäten eines
	      Unterauftragnehmers oder anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche
              wirtschaftliche und/oder finanzielle sowie die technische und/oder berufliche Leistungsfähigkeit
              in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe nach § 47 VgV), muss er bereits mit dem Angebot
              nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieses Unternehmens
              tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Zur Nachweisführung kann die Vorlage in Anlage 2
              Formblatt Verpflichtungserklärung verwendet werden. Die Möglichkeit der Nachweisführung
              ist nicht auf Anlage 2 Formblatt Verpflichtungserklärung beschränkt. Nimmt ein Bieter die
              Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und
              /oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, wird eine gemeinsame Haftung des Bieters
              und des anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt, § 47
              Abs. 3 VgV. Der Auftraggeber behält sich die Anforderung einer gesonderten
              Haftungserklärung vor. Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
              Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
              Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung
              in Anspruch, muss das eignungsleihende Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese
              Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV). Das gilt auch bei
	      Bietergemeinschaften, wenn auf die Eignung eines anderen Mitglieds der Bietergemeinschaft
              zurückgegriffen wird (§ 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 47 Abs. 4 VgV). In beiden Fällen muss der
              Nachweis oder die Verpflichtungserklärung (Anlage 2 Formblatt Verpflichtungserklärung)
              auch eine entsprechende Erklärung umfassen. Weiterhin hat sich das eignungsleihende
              Unternehmen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21
              Abs. 1 AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG, § 22 LkSG und
              Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung zu erklären. Dazu
              ist mit dem Angebot vom Unterauftragnehmer Anlage 2 Erklärungen zu Ausschlussgründen
	      vorzulegen. Sofern ein eignungsleihendes Unternehmen das entsprechende
              Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei ihm zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
              oder Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils gültigen Fassung vorliegen,
              so muss das eignungsleihende Unternehmen durch den Bieter ersetzt werden, § 47 Abs. 2 S.
              3 VgV. Sollten hingegen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB oder nach § 19 Abs.
              1 MiLoG, § 21 Abs. 1AEntG, § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 SchwarzArbG, § 98c Abs. 1 AufenthG
              und § 22 LkSG vorliegen, behält sich der federführende Auftraggeber vor, dass der
	      Unterauftragnehmer durch den Bieter innerhalb einer zu setzenden Frist ersetzt wird. Der
	      Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen
              Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Für
              sämtliche erbrachten Leistungen  insbesondere auch für die von Unterauftragnehmern
              ausgeführten  trägt der Auftragnehmer die Verantwortung.
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: HINWEIS: Sofern das Kriterium  Eintragung in das
              Handelsregister  ausgewählt wurde, liegt das daran, dass das Kriterium  Eignung zur
              Berufsausübung  nicht auswählbar war. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des
	      Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder
	      Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte
              Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die
              Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und
              die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie
              2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
              öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.
              März 2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss, im Rahmen
              des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden und darf nicht älter
              als drei Monate vor Ende der Angebotsfrist datiert sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Beschreibung: Der Wertungspreis geht mit 70 % in die Wertung ein, d.h. es sind max. 70
	   Wertungspunkte erzielbar. Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus dem Preis der
           Grundleistung und dem Preis für Zubestellungen. Das Zubestellszenario dient dazu,
           verbindliche Preise für Zubestellungen im Sinne des § 6 ÖDLA abzufragen. Die Preise für
	   Zubestellungen werden auch in den Wertungspreis eingerechnet. Das Volumen, mit dem
	   Preise in die Wertung einbezogen werden, ist dem Zubestellszenario zu entnehmen. Die
	   Preisbewertung erfolgt wie folgt: Es wird der Durchschnitt aller angebotenen Wertungspreise
           (Preis der Grundleistung und Preis für Zubestellungen) ermittelt (Durchschnittspreis). Ein
           fiktives Angebot mit diesem Durchschnittspreis erhält die halbe Punktzahl (35 Punkte). 0
           Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 1,3-fachen des Durchschnittspreises. Die volle
           Punktzahl (70 Punkte) erhält ein fiktives Angebot mit dem 0,7-fachen des
           Durchschnittspreises. Alle Angebote mit darüber oder darunter liegenden Wertungspreisen
           erhalten ebenfalls 0 bzw. alle Punkte. Für die dazwischen liegenden Wertungspreise erfolgt
           die Ermittlung der Punktzahl über eine lineare Interpolation kaufmännisch gerundet auf eine
	   volle Punktzahl.
	   Kriterium:
           Art: Qualität
           Beschreibung: Vom Bieter können mit seinem Angebot die in der Leistungsbeschreibung
           aufgeführten drei Konzepte zur Qualität (Fahrzeugkonzept, Personalkonzept und
           Qualitätskonzept) eingereicht werden. Die mit der Verwirklichung der Konzepte verbundenen
	   Kosten sind in den Wertungspreis (vgl. Buchst. a)) einzukalkulieren. Reicht ein Bieter kein
           Konzept ein, erhält er hierfür 0 Punkte. Für die Qualitätsbewertung der Konzepte werden in
	   Summe bis zu 30 Wertungspunkte vergeben. Diese verteilen sich wie folgt:  Konzept 1:
	   Fahrzeugkonzept  (10 Punkte),  Konzept 2: Personalkonzept  (10 Punkte),  Konzept 3:
           Qualitätskonzept  (10 Punkte). Die Konzepte werden anhand von Wertungspunkten
	   entsprechend der Anlage 6 Bewertungsmatrix bewertet, d.h. aus den Darlegungen in den
	   Konzepten wird ermittelt, was die angebotenen Leistungen voneinander unterscheidet. Im
	   Rahmen der Bestbieterermittlung erfolgt eine Bewertung, ob durch das angebotene Konzept
	   das festgelegte Ziel ausgezeichnet (10 Punkte), sehr gut (9 Punkte), gut (6 Punkte),
	   befriedigend (3 Punkte), ausreichend (2 Punkte) oder mangelhaft (1 Punkt) erreicht wird;
           enthält ein Konzept keine oder keine inhaltlich plausible Darstellung, oder fehlt das Konzept
           gänzlich, ist es ungenügend und es werden dafür 0 Punkte vergeben. Nähere Ausführungen
	   zu den Notenstufen ergeben sich aus Anlage 6 (Bewertungsmatrix). Der Bieter hat seine
	   Konzepte nach den unten vorgegebenen Anforderungen und den in der
	   Leistungsbeschreibung angegebenen Zielen klar und eindeutig zu gliedern. Mit den
	   Konzepten ist darzustellen, wie der Bieter im Auftragsfall die Leistungen konkret innerhalb des
	   generellen Leistungsrahmens und der vorgegebenen Leistungsinhalte erbringen wird. Der
           Bieter hat also mit seinen Konzepten die angebotenen Mehrqualitäten gegenüber dem
	   Grundangebot zu konkretisieren, die unter anderem die inhaltlichen Anforderungen definieren,
           die der künftige Auftragnehmer bei seiner Leistungserbringung jedenfalls und zwingend zu
           erfüllen hat. Dabei werden ausschließlich solche Angaben im Konzept bewertet, die nicht
           bereits in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sind. Darüber hinaus dürfen die Angaben
	   in den Konzepten den Festlegungen in den Ausschreibungsunterlagen nicht widersprechen.
	      Hinsichtlich der formellen Vorgaben der Konzepte und der Folgen bei Nichteinhaltung, sowie
	      der Bewertungsstufen wird auf Ziff. III.4. b) der Bewerbungsbedingungen und auf die
	      Bewertungsmatrix verwiesen. Die Konzepte sind auf jeweils eigener, bearbeitbarer Unterlage
              des Bieters dem Angebot beizufügen. Die drei Konzepte werden Vertragsbestandteil. Näheres
	      regeln die Vergabeunterlagen.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/06/2026 00:00:00 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E36993425
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E36993425
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 02/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 89 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 02/07/2026 10:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
	   Auftragsbedingungen:
           Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
           Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	   Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
           Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	   Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Zuständig für die Nachprüfung der Vergabe
           dieses Auftrags im Verfahren nach §§ 155 ff. des Gesetzes gegen
           Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist die Vergabekammer Baden-Württemberg beim
           Regierungspräsidium Karlsruhe (vgl. Ziff. 8.1. ORG-0002). Etwaige Vergabeverstöße muss
           der Bieter gem. § 160 Abs. 3 GWB rügen. Auf die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB wird
           hingewiesen. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
	      auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
              öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
	      Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
	      dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
              Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
              Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
              zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
              zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
              Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
              zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
              gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
              Satz 2 bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
	      Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
	      Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Ludwigsburg - Fachbereich Verkehr
	   Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002222
	   Postanschrift: Hindenburgstr. 40
	   Stadt: Ludwigsburg
	   Postleitzahl: 71638
	   Land, Gliederung (NUTS): Ludwigsburg (DE115)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: Vergabe.OEPNV@Landkreis-Ludwigsburg.de
	   Telefon: +4971411442317
	   Internetadresse: https://www.landkreis-ludwigsburg.de
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0002
           Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
	   Registrierungsnummer: DE811469974
           Postanschrift: Kapellenstraße 17
	   Stadt: Karlsruhe
	   Postleitzahl: 76131
	   Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	   Telefon: +49 721 926-8730
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0003
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung
	      :
	      b3913fd0-dd0f-4aa0-a76c-effafee526f6-01
              Hauptgrund für die Änderung
	      :
	      Aktualisierte Informationen
	      Beschreibung
	      :
	      Die Frist zur Abgabe der Angebote wurde vom 29.06.2026 auf 02.07.2026, 10:00 Uhr
              Verlängert.
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c631f67e-02ff-4959-a026-0a94045f0231 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/06/2026 13:06:47 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 122/2026
              Datum der Veröffentlichung: 29/06/2026
Referenzen:
https://www.landkreis-ludwigsburg.de
https://www.subreport.de/E36993425
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-443237-2026-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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