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Ausschreibung: Deutschland  Elektrofahrzeuge  2026-0389 Beschaffung von 1 Stück neuen 3-Achs Fahrgestell mit Elektroantrieb und aufgebautem Haken-Abrollkippersystem - DEU-Duisburg
Fahrzeuge für Abfall
Elektrofahrzeuge
Dokument Nr...: 442771-2026 (ID: 2026062900522360835)
Veröffentlicht: 29.06.2026
*
  DEU-Duisburg: Deutschland  Elektrofahrzeuge  2026-0389 Beschaffung von 1
Stück neuen 3-Achs Fahrgestell mit Elektroantrieb und aufgebautem
Haken-Abrollkippersystem
   2026/S 122/2026 442771
   Deutschland  Elektrofahrzeuge  2026-0389 Beschaffung von 1 Stück neuen 3-Achs Fahrgestell
   mit Elektroantrieb und aufgebautem Haken-Abrollkippersystem
   OJ S 122/2026 29/06/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
           Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	   E-Mail: t.broose@wb-duisburg.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
           Titel: 2026-0389 Beschaffung von 1 Stück neuen 3-Achs Fahrgestell mit Elektroantrieb und
	   aufgebautem Haken-Abrollkippersystem
           Beschreibung: Beschaffung von 1 Stück neuen 3-Achs Fahrgestell mit Elektroantrieb und
	   aufgebautem Haken-Abrollkippersystem
	   Kennung des Verfahrens: 9f8d1bac-f6c9-40e9-a92a-2ba82e632ad2
	   Interne Kennung: 2026-0389
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 34144900 Elektrofahrzeuge
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144510 Fahrzeuge für Abfall
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Schlachthofstr. 8
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47167
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTWG2JATZ# Zu dieser
            Ausschreibung werden ausschließlich digitale Angebote über die Vergabeplattform  Metropole
            Ruhr  zugelassen. Die digitalen Angebote sind ohne händische Unterschrift und
            Firmenstempel gültig wie auch rechtsverbindlich. Das gilt auch für alle zusammen mit dem
	    Angebot eingereichten Anlagen. Unterschriften sind im gesamten Angebot nicht erforderlich.
            Auch elektronische oder qualifizierte Signaturen werden nicht gefordert. Die Textform nach §
            126b BGB ist ausreichend. Allerdings muss die Person des / der Erklärenden benannt werden.
            Hierfür sind die Kontaktdaten in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) unter Ziffer
              1.2 anzugeben. Zulässige Fragen oder sonstige Anliegen das Vergabeverfahren bzw. die
	      Vergabeunterlagen betreffend sind im Sinne eines fairen, transparenten und
              diskriminierungsfreien Wettbewerbs ausschließlich über die Vergabeplattform  Metropole
	      Ruhr  an den / die AG zu richten. Hierzu ist im Gegensatz zum Abruf der Vergabeunterlagen
              eine Registrierung des / der Interessentxin auf der Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte
	      auf anderen Kommunikationswegen (z. B. telefonisch oder E-Mail) werden nicht erteilt. Es wird
              ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der / die AG, während der laufenden Angebotsphase,
              Fragen und sonstige Anliegen, nicht nur für den / die Fragestellerxin, sondern für alle zum
	      Vergabeverfahren registrierten Unternehmen einsehbar beantwortet. Dabei wird das
	      auskunftsersuchende Unternehmen, ebenso wie die / die Fragestellerxin, aus
              Datenschutzgründen aber selbstverständlich nicht namentlich genannt. Auch eventuell
              notwendige, ergänzende Informationen oder Änderungen zum laufenden Vergabeverfahren
              werden von dem / der AG allen registrierten Firmen zeitgleich über die Vergabeplattform
	       Metropole Ruhr  bekannt gegeben.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
	    Verpflichtungen: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-
            Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom
            22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der
            Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government
            Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der
            Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die
	    vergabechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen
            wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik
	    Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter
            Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums
	    vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
	    129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
            Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
            Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
            allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
            nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
	    resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
            Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
	    Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
            zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
            (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
	    aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	    ausgeschlossen.
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
	    (Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
	    solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
	      dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
              verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
              nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
              Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
              soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
              Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
              werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
              Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
              Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
              wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
              Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
	      123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
              wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
              wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
              wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
              (Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
              Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
              internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
              internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
              belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
              nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
              Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
              Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
              Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
	      festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
              nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
              Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
              sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
	      fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
              denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
	      Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
              können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
	      mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
	      ausgeschlossen.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
              für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
              Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
              sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
              resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
              durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
              festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
              resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
	      GWB von der Wertung ausgeschlossen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
              Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
              Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
              dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
              nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
	      resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
              Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
              zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
              resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
              sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
	      ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
              Leistungsfähigkeit verhilft.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
              ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
              mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
              mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
	      ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
              benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
              erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
              Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
              Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
              in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
              außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
              § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
              finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
              Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
              gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
	      Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
              ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
              Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
              deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
              die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
              oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
              wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
              vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
              Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
              gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
	      Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
              Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
              ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
	      nicht mehr existiert..
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
	      denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
	      Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigt lässt, werden gem. § 124
              Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
              dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
              können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
              den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
	      haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
	      Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
              nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
              Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
	      aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
              Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
	      Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Bieter die in diesem
              Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
              zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
              oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
              beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige
              Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
              könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei
              belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
              uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1)
              Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs.
	      (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und
              Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0001
           Titel: 2026-0389 Beschaffung von 1 Stück neuen 3-Achs Fahrgestell mit Elektroantrieb und
	   aufgebautem Haken-Abrollkippersystem
           Beschreibung: Die vollständigen technischen Spezifikationen und Mindestanforderungen für
	   die Leistung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis, das diese
	   Ausschreibungsunterlagen beinhalten.
	   Interne Kennung: 2026-0389
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 34144900 Elektrofahrzeuge
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 34144510 Fahrzeuge für Abfall
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Postanschrift: Schlachthofstr. 8
	    Stadt: Duisburg
	    Postleitzahl: 47167
	    Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/09/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
	    festzulegen: Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
            Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
            Dienstleistungsverträge
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eignung zur Berufsausübung - Der / Die Bieterxin /-
              gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer persönlichen Eignung zusammen mit dem
              Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach besonderer Aufforderung durch den / die
              Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen abzugeben: 1.
              Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zum
              Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - siehe Anlage 5, Formblatt F5 - (oder Präqualifikation
              oder EEEx) 2. Eigenerklärung dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft
              zur illegalen Beschäftigung von Arbeitskräften - siehe Anlage 5, Formblatt F6 - (oder
              Präqualifikation oder EEEx) 3. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zur
              gewerberechtlichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die
	      Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer oder
	      einer vergleichbaren Bescheinigung eines anderen Staates in dem der / die Bieterxin /-
              gemeinschaftseinen / ihren Firmensitz hat - siehe Anlage 5, Formblatt F12 - 4. Eigenerklärung
	      des / der Bieterxin / BG zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576
              vom 08.04.2022 - siehe Anlage 5, Formblatt F14 5. Eigenerklärung dexr Bieterxin / BG zur
              Selbstreinigung - siehe Anlage 6 - 6.Nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 1 WRegG
              (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeberxinnen seit dem 01.06.2022, vor der
              Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit
              einem geschätzten Netto-Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) verpflichtet, vor
	      der Auftragsvergabe eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes zu dem
              / der Bieterxin / BG durchzuführen, der / die den Zuschlag erhalten soll. Sollte zu dem / der
              Bieterxin / BG aufgrund eines wettbewerbsrechtlichen Verstoßes ein Eintrag im
              Wettbewerbsregister vorliegen, wird der / die AG den Inhalt der Eintragung prüfen, den Auftrag
	      in der Regel aber wegen mangelnder Rechtschaffenheit und daraus resultierender, fehlender
              Eignung in Bezug auf die Zuverlässigkeit nicht an den / die betreffende Bieterxin / BG erteilen.
              Die mit  (oder Präqualifikation oder EEE)  gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung
              können wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen
              Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des
              Standardformulars für die  Einheitliche Europäische Eigenerklärung  oder gem. § 122 Abs. (3)
              GWB und § 50 Abs. (3) Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die
              AG kostenfrei zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der
              Präqualifikation müssen die Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig
              enthalten und dürfen die von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
              überschritten haben. Die Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis
              eingetragene Nummer müssen in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben
              werden. Wird das Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die
              entsprechenden Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die
              Präqualifikationsunterlagen ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen
              für die Formblätter die gemäß Punkt 7 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen
	      Mitgliedern einzureichen sind. Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im
              Präqualifikationsregister abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG
              einzureichen. Die Formblätter F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen
              sind von allen Bieterxinnen / BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe
              durch eine Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und
              / oder der beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8
              und F9. Da die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
              Präqualifikationsunterlagen und der  EEE  nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
              Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht
              zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
              unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
	      Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
              fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
              Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
              ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
              einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
              von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
              Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten  EEE  oder
              den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
              ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
	      den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
              Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
              Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
              Dienstleistungsverträge
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Der /
	      Die Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer wirtschaftlichen und finanziellen
              Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
              besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
              Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zum
	      Gesamtumsatz des Unternehmens sowie dem Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart die
              Gegenstand der Vergabe ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre -
              siehe Anlage 5, Formblatt F2 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 2. Eigenerklärung dexr
	      Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur Zahlung von Steuern, Abgaben
              und Sozialbeiträgen - siehe Anlage 5, Formblatt F4 - (oder Präqualifikation oder EEEx) 3.
              Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zum Bestehen einer
	      Betriebshaftpflichtversicherung mit Benennung dexr Versicherungsgeberxin und der
              maximalen Deckungssumme, die min. 2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für
              Sach- sowie min. 100.000,- Euro für Vermögensschäden betragen muss 4. Eigenerklärung
	      dexr Bieterxin / jedes Mitglieds einer Bieterxinnengemeinschaft zur Einhaltung der
	      Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) - siehe Anlage 5, Formblatt F11 (oder
              Präqualifikation oder EEEx) 5. Eigenerklärung dexr Bieterxin /-gemeinschaft zu
              Insolvenzverfahren und Liquidation - siehe Anlage 5, Formblatt F13 - 6. Eigenerklärung des /
	      der Bieterxin /-gemeinschaft zum Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit
	      Benennung des / der Versicherungsgeberxin und der maximalen Deckungssumme, die min.
              2.000.000,- Euro für Personen- 1.000.000,- Euro für Sach- sowie min. 100.000,- Euro für
              Vermögensschäden betragen muss - siehe Anlage 5, Formblatt F7 - (oder Präqualifikation
              oder EEEx oder Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice bzw. Bestätigung der
              Versicherung) 7. Nur auf besondere Anforderung dexr Autraggeberxin ist darüber hinaus eine
              aktuelle Auskunft der Geschäftsbank dexr Bieterxin /-gemeinschaft einzureichen. Die mit  (oder
              Präqualifikation oder EEE)  gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können
              wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter
              F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
               Einheitliche Europäische Eigenerklärung  oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)
              Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
              zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
              Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die
              von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
              Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
	      in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
              Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden
              Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen
              ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß
	      Punkt 7 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.
              Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister
              abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter
	      F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen /
              BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine
              Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
              beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da
              die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
              Präqualifikationsunterlagen und der  EEE  nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
              Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht
              zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
              unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
	      Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
              fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
              Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
              ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
              einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
              von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
              Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
              den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
              ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
	      den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
              Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
              Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
              Dienstleistungsverträge
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der / Die
	      Bieterxin /-gemeinschaft hat zur Beurteilung seiner / ihrer technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit zusammen mit dem Angebot, spätestens aber 6 Kalendertage nach
              besonderer Aufforderung durch den / die Auftraggeberxin, die nachfolgend aufgeführten
              Eigenerklärungen abzugeben: 1. Eigenerklärung dexer Bieterxin /-gemeinschaft zu mindestens
              3 in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen
	      mit Angaben zum Auftragswert, Leistungszeitraum und zuxr Auftraggeberxin, ohne die Angabe
              personenbezogener Daten (Referenzliste) - siehe Anlage 5, Formblatt F1 2. Eigenerklärung
              dexr Bieterxin /-gemeinschaft zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
	      mit gesondert ausgewiesenem, technischen Personal, in den letzten 3 abgeschlossenen
              Geschäftsjahren - siehe Anlage 5, Formblatt F3 - (oder Präqualifikation oder EEEx) Die mit
               (oder Präqualifikation oder EEE)  gekennzeichneten Eigenerklärungen zur Eignung können
              wahlweise durch das Ausfüllen der entsprechenden, in der Anlage 5 enthaltenen Formblätter
              F2 - F7 und F11 - F12 oder gem. § 50 Abs. (1) VgV in Form des Standardformulars für die
               Einheitliche Europäische Eigenerklärung  oder gem. § 122 Abs. (3) GWB und § 50 Abs. (3)
              Satz 1 VgV auf dem Wege der Präqualifikation über ein für den / die AG kostenfrei
              zugängliches Datenbanksystem beigebracht werden. Im Fall der Präqualifikation müssen die
              Präqualifikationsunterlagen die entsprechenden Daten vollständig enthalten und dürfen die
              von der Präqualifikationsstelle festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben. Die
              Präqualifikationsstelle und die im Präqualifikationsverzeichnis eingetragene Nummer müssen
	      in der Anlage 1 (Allgemeine Unternehmensdaten) angegeben werden. Wird das
              Präqualifikationsverfahren für den Eignungsnachweis genutzt, müssen die entsprechenden
              Formblätter F2 - F7 und F11 - F12 in der Anlage 5, die durch die Präqualifikationsunterlagen
              ersetzt werden, nicht ausgefüllt werden. Das gilt gleichermaßen für die Formblätter die gemäß
	      Punkt 7 von Bieterxinnengemeinschaften und ihren einzelnen Mitgliedern einzureichen sind.
              Geforderte Eignungsnachweise die nicht von den Unterlagen im Präqualifikationsregister
              abgedeckt werden, sind in jedem Fall von jedexr Bieterxin / BG einzureichen. Die Formblätter
	      F1 (Referenzliste) und F13 - F14 sowie die Anlage 6 hingegen sind von allen Bieterxinnen /
              BG auszufüllen. Das gleiche gilt im Fall der Angebotsabgabe durch eine
              Bieterxinnengemeinschaft für das Formblatt F10 und im Fall der Eignungsleihe und / oder der
              beabsichtigten Einbindung von Unterauftragnehmerxinnen für die Formblätter F8 und F9. Da
              die darin enthalten Angaben und Erklärungen in der Regel von den
              Präqualifikationsunterlagen und der  EEE  nicht abgedeckt werden, ist der Ersatz der
              Formblätter F1 und F13 - F14 sowie der Anlage 6 und der Formblätter F8 - F10 nicht
              zugelassen. Der / die AG behält sich gemäß § 56 Abs. (2) S.1 VgV das Recht vor fehlende,
              unvollständige oder fehlerhafte Nachweise oder Erklärungen zur Eignung von dem / der
	      Bieterxin / BG nachzufordern. Ein Anspruch des / der Bieterxin / BG auf Nachforderung
              fehlender Nachweise und Erklärungen zur Eignung besteht im Einklang mit den
              Bestimmungen des § 56 Abs. (2) S.2 VgV aber ausdrücklich nicht. Jeder / Jede Bieterxin / BG
              ist daher im eigenen Interesse gehalten, von vornherein ein vollständiges Angebot
              einzureichen. Der / die AG behält sich ferner das Recht vor im Vorfeld der Zuschlagserteilung
              von dem / der potentiellen AN entsprechende Erläuterungen, Nachweise oder
              Bescheinigungen zu den abgegebenen Eigenerklärungen oder der eingereichten EEE oder
              den Unterlagen im Präqualifikationsregister anzufordern, sofern er / sie das zur
              ordnungsgemäßen Durchführung des Vergabeverfahrens für erforderlich erachtet..Kopien von
	      den Nachweisen bzw. Bescheinigungen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu
              Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/07/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
	   /notice/CXS0YRTYTWG2JATZ/documents
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTWG2JATZ
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
	   /CXS0YRTYTWG2JATZ
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 28/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 49 Tage
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Der / Die AG wird fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
              unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
              Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zur Einreichung, Vervollständigung oder Korrektur
              nachfordern. Auch fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können auf
              gesonderte Anforderung des / der AG nachgereicht oder vervollständigt werden, sofern es
	      sich dabei nicht um erhebliche, die Rangfolge der Angebote beeinflussende Preise oder
              bewertungsrelevante Daten handelt, deren Nachforderung gemäß § 56 Abs. (3) VgV nicht
              zulässig ist. Der / Die AG wird im Fall der Nachforderung von Unterlagen grundsätzlich eine
	      Frist zur Nachreichung von 6 Kalendertagen (inkl. Sonntage und gesetzliche Feiertage)
	      setzen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den / die AG.
              Werden die Erklärungen und / oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das
              Angebot gem. § 57 Abs. (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Angebote, zu denen
              wesentliche Preisangaben oder bewertungsrelevante Unterlagen bzw. Erklärungen fehlen,
              werden aufgrund des bestehenden Nachforderungsverbotes von vornherein nach § 57 Abs.
	      (1) Nr. 2 VgV ausgeschlossen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungstermin: 28/07/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftrag ist unter strikter Einhaltung des
              geltenden Mindestlohngesetzes auszuführen.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
	      Finanzielle Vereinbarung: Die Zahlung erfolgt, sofern vertraglich keine anderen Regelungen
              vereinbart werden, innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang
              einer prüffähigen Rechnung mit Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach
              ordnungsgemäßer Lieferung und Eingang einer prüffähigen Rechnung netto ohne Abzug.
	      Anderslautende Zahlungsbedingungen, mit Ausnahme des fest vorgegebenen Netto-
              Zahlungsziels ohne Skontoabzug von 30 Tagen, können aber angeboten werden und sind in
	      der Anlage 2 - Checkliste - unter dem Punkt  Zahlungsbedingungen	anzugeben. Der
              gewährte Skontonachlass fließt über den Bewertungspreis in die Angebotsbewertung ein. Die
              vertraglich vereinbarte Skontofrist verlängert sich bei nicht ordnungsgemäßer Lieferung und /
              oder dem Ausbleiben einer prüffähigen Rechnung automatisch um den Zeitraum bis zur
              endgültigen Abnahme der mangelfreien Leistung und / oder der Vorlage einer korrekt
	      ausgestellten Rechnung bei dem / der AG.
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Rechtsbehelfsinstrument des
           Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3
           GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des / der Antragstellerxin und die für die Einlegung
              von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt,
              dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit: 1) Der / Die Antragstellerxin den geltend
              gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
              erkannt und gegenüber dem / der Auftraggeberxin nicht innerhalb einer Frist von 10
              Kalendertagen gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.
              2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
              Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
              benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der Auftraggeberxin gerügt werden, 3)
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem / der
              Auftraggeberxin gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
              / der Auftraggeberxin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3
              Nr. 4 GWB). § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
              Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
           Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
	   Registrierungsnummer: DE252359155
	   Postanschrift: Schifferstr. 190
	   Stadt: Duisburg
	   Postleitzahl: 47059
	   Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: t.broose@wb-duisburg.de
	   Telefon: +49 2032837578
	   Fax: +49 2032832883
	   Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
	   Rollen dieser Organisation:
	   Beschaffer
           Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0002
	   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
	   Registrierungsnummer: 05315-03002-81
           Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
           Stadt: Münster
	   Postleitzahl: 48147
           Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: Vergabekammer Westfalen
	   E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
	   Telefon: +49 2514110
	   Fax: +49 2514112165
	   Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales
	   /vergabekammer-westfalen
	   Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
      8.1. ORG-0003
	   Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
	   Registrierungsnummer: 05112-31001-91
           Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
	   Stadt: Duisburg
	   Postleitzahl: 47051
	   Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
	   Land: Deutschland
	   Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
	   E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
	   Telefon: +49 203283986473
	   Internetadresse: https://www.duisburg.de
	   Rollen dieser Organisation:
           Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
      8.1. ORG-0004
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0938f5a0-1da3-481d-9ed4-1c6dcff4947f - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2026 13:32:16 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 122/2026
              Datum der Veröffentlichung: 29/06/2026
Referenzen:
https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und-kommunales/vergabekammer-westfalen
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTWG2JATZ
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTWG2JATZ/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202606/ausschreibung-442771-2026-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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