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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen  Los 1 2D-Seismik Messung GeoPuls Landshut - DEU-Landshut
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dokument Nr...: 298660-2026 (ID: 2026043001052013823)
Veröffentlicht: 30.04.2026
*
  DEU-Landshut: Deutschland  Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen  Los 1 2D-Seismik Messung GeoPuls
Landshut
   2026/S 84/2026 298660
   Deutschland  Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
   Prüfstellen  Los 1 2D-Seismik Messung GeoPuls Landshut
   OJ S 84/2026 30/04/2026
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
      1.1. Beschaffer
	   Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
	   E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
           Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
           des öffentlichen Rechts
           Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
   2. Verfahren
      2.1. Verfahren
	   Titel: Los 1 2D-Seismik Messung GeoPuls Landshut
	   Beschreibung: 2D-Seismik Messung GPL
	   Kennung des Verfahrens: a865b882-d9e1-400b-ab0d-ab8fb9f898a9
	   Interne Kennung: 2026-024-DL
	   Verfahrensart: Offenes Verfahren
	   Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
            Ingenieurbüros und Prüfstellen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Landshut
	    Postleitzahl: 84028
	    Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	    Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
            deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
            Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
            rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und
              Bestechung im im geschäftliche Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
              Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
              von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
              Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
              Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
              Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr).
              Betrug: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
              deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB
	      (Subventionsbetrug).
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
              129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b STGB (kriminelle und terroristische
	      Vereinigung im Ausland).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
              261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach ³
	      89c StGB (Terrorismusfinazierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
	      wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
	      finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
              eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtkräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den
              §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	      Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber
              kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber
              schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
	      nachweisen kann.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenskonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
	      wirksam beseitigt werden kann.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der
              öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt der Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
              wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
              oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
              Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
	      wird.
              Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
              Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlagen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermitteln hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnte oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
              öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
              hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
	      Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
	      beseitigt werden kann.
   5. Los
      5.1. Los: LOT-0000
	   Titel: Los 1 2D-Seismik Messung GeoPuls Landshut
	   Beschreibung: 2D-Seismik Messung GPL
	   Interne Kennung: 0
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
            Ingenieurbüros und Prüfstellen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Landshut
	    Postleitzahl: 84028
	    Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/07/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 28/02/2027
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 568 520,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme:
	    Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	      Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	      Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens
              jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024 und 2025)
              in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags ( D- oder 3D-seismische Messungen) unter Einschluss
              des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Sofern das
              Unternehmen noch keine drei Geschäftsjahre am Markt tätig ist, beschränkt sich die
              Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung über den Umsatz auf den Zeitraum der bestehenden
              Geschäftstätigkeit. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss in den Geschäftsjahren 2023,
              2024 und 2025 mindestens 1.000.000,00 Euro netto pro Geschäftsjahr betragen
              (Mindestkriterium). Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, hat dies den Angebotsausschluss
	      zur Folge.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter muss in den letzten drei Jahren (2023, 2024
              und 2025) im Jahresdurchschnitt über mindestens 3 fest angestellten technische Mitarbeitet
              inkl. Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags (2D- oder 3D-seismische Messungen)
              verfügen (Mindestkriterium). Der Nachweis ist mittels Eigenerklärung im Formblatt 124 zu
              führen. Wird das Mindestkriterium nicht erfüllt, hat dies den Ausschluss des Angebotes zur
              Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, deren Angebot in die engere Wahl
	      kommt, eine Personalliste aufgeteilt nach einzelnen Funktionen (Stammpersonal, Helfer etc.)
	      zu verlangen.
	      Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs oder
              Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
              Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den
              Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: Personenschäden: 5.000.000
              EUR; Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 EUR. Der vorgenannte Versicherungsschutz
              muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags bestehen. Die
	      Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands im Jahr mindestens das
	      2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist
              von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das
	      Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der
	      Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende
              Versicherungsbestätigung ALLER ARGE Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von
	      jedem ARGEMitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus
	      enthalten ist, dass auch die Teilnahem an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem
	      Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem
	      Insolvenzrisiko eines ARGEPartners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der
              gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung des Auswahlkriteriums: Jeder Bieter hat mindestens fünf Referenzen des
	      Unternehmens im Referenzzeitraum seit 03/2016 bis zum Ablauf der Angebotsfrist im
              Tätigkeitsbereich des Auftrags anzugeben, die mit den ausgeschriebenen Leistungen
              vergleichbar sind. Die Referenzen müssen folgende Kriterien erfüllen (Mindestanforderungen):
              - 2D- oder 3D-seismische Messungen in Europa; - Erkundungstiefe größer als 500m; - bei
	      mindestens einer Referenz muss die Messung mit einer hochproduktiven Vibroseis-Technik
              (HPV) durchgeführt worden sein (Independent Simultaneous Sweeping (ISS), Simultaneous
              Random Sweeping (SRS) oder Slip-Sweep). - die Leistungen müssen in dem Zeitraum 03
	      /2016 bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgeschlossen worden sein, wobei die
              Maßnahme als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt)Abnahme in diesem Zeitraum erfolgt ist.
              Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht
              gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht zwangsläufig. Es sind jeweils
	      anzugeben: - Auftraggeber einschl. Ansprechpartner, - Gegenstand und Umfang der
              Leistungen einschließlich einer Erläuterung dazu, aus welchen Gründen die Anforderungen
	      des Referenzprojekts mit den Anforderungen des zu vergebenden Auftrags vergleichbar sind,
              - Ausführungszeit
              Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
	      Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot ist eine Liste der wesentlichen beim
              Bieter vorhandenen Ausrüstungsgegenstände vorzulegen, die zur Leistungserbringung
	      erforderlichen sind und eingesetzt werden.
   5.1.10. Zuschlagskriterien
	   Kriterium:
	   Art: Preis
	   Bezeichnung: Preis in Euro
	   Beschreibung: Preis in Euro
	   Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
           Zuschlagskriterium  Zahl: 100
   5.1.11. Auftragsunterlagen
           Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
           Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 22/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00)
           Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	   Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	   /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/296899
	   Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	   Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	   URL: https://www.meinauftrag.rib.de
   5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
           Bedingungen für die Einreichung:
	   Elektronische Einreichung: Erforderlich
           Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
           Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
           Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
           Varianten: Nicht zulässig
           Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
           Frist für den Eingang der Angebote: 29/05/2026 09:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
           Mitteleuropäische Sommerzeit
           Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 2 Monate
           Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
           Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	   nachgereicht werden.
           Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
           Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
           Eröffnungstermin: 29/05/2026 09:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	   Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es gelten die gesetzlichen
              Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob
              Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
              oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21
              Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 98c Aufenthaltsgesetz oder gem. § 19
              Mindestlohngesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
              Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
              oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der Bieter hat anzugeben,
              inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die  Eigenerklaerung
              Russland  auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
	      Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der
              Erklärung abzugeben.
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
   5.1.15. Techniken
	   Rahmenvereinbarung:
	   Keine Rahmenvereinbarung
           Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	   Kein dynamisches Beschaffungssystem
	   Elektronische Auktion: nein
   5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
           Überprüfungsstelle: Stadtwerke Landshut - Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
	   Oberbayern
           Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs.
           3GWB), soweit: 1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
           Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
           Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat: 2. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	   zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
           Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen
           Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
           zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsangabe gegenüber dem Auftraggeber
           gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
           einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
           Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtwerke
           Landshut - Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
   8. Organisationen
      8.1. ORG-0001
	   Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
	   Registrierungsnummer: ORG-0001 / Stadtwerke Landshut
	   Abteilung: Vergabestelle
           Postanschrift: Christoph-Dorner-Straße 9
	      Stadt: Landshut
	      Postleitzahl: 84028
	      Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
	      Land: Deutschland
	      Kontaktperson: Vergabestelle
	      E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
	      Telefon: 087114362015
	      Internetadresse: https://www.stadtwerke-landshut.de/
	      Sonstige Kontaktpersonen:
              Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
	      Abteilung: Vergabekammer
              Stadt: München
	      Postleitzahl: 80534
              Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	      Telefon: 08921762411
	      Fax: 08921762847
	      Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Überprüfungsstelle
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
      8.1. ORG-0002
           Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	   Beschaffungsamts des BMI)
	   Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	   Stadt: Bonn
	   Postleitzahl: 53119
	   Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	   Land: Deutschland
	   E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	   Telefon: +49228996100
	   Rollen dieser Organisation:
	   TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 279dd1b7-51c7-474f-a641-6752082620c1 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/04/2026 16:01:00 (UTC+02:00)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 84/2026
              Datum der Veröffentlichung: 30/04/2026
Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/296899
https://www.stadtwerke-landshut.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-298660-2026-DEU.txt
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