Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Schwerin - Management von Kleingewässern
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026041607552275965 / 2035545-2026
Veröffentlicht :
16.04.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
08.05.2026
Angebotsabgabe bis :
08.05.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
90721000 - Dienstleistungen im Bereich Umweltsicherheit
Management von Kleingewässern
Arbeitspaket 1: Monitoring und Bewertung
Ziel dieses Arbeitspakets ist es, anhand vorhandener Daten zu stehenden Gewässern < 50
- 1 ha aus den Bundesländern (mit Hilfe von Daten- und Informationsabfragen in den Bundesländern) die Methodik der
Datenerhebung und der Auswertung zu analysieren. Dabei könnten
die Möglichkeiten und Grenzen der WRRL-Bewertungsverfahren aufgezeigt und neue oder
alternative Methoden wie die Fernerkundung und die eDNA-Analyse bzgl. ihrer Nutzbarkeit
analysiert werden. Dabei soll auf folgende Fragen eingegangen werden:
Werden die geltenden biologischen Bewertungsmethoden und -verfahren nach EGWRRL auch zur Untersuchung und Bewertung kleinerer
stehender Gewässer in
Deutschland genutzt und sind diese dafür generell geeignet (z.B. bis zu welcher Gewässergröße). Wenn nein, welche Gründe
hat dies?
Gibt es geeignete, alternative oder bisher nicht im Verwaltungsbereich genutzte Bewertungsansätze für den Zustand stehender
Kleingewässer und welche neuen
4
Methoden sind besonders für die Beobachtung und Bewertung des ökologischen und
chemischen Zustands von Kleingewässern geeignet und warum?
Ist das Konzept der Typologie und Referenz hier anwendbar?
Gibt es Inventare stehender Kleingewässer in den Bundesländern? Wenn ja, wie werden diese im Kleingewässermanagement
genutzt?
Mit welcher Häufigkeit werden/wurden stehende Kleingewässer in den Bundesländern
untersucht und bewertet?
Gibt es ein anlassbezogenes (Schadensfälle u.a.) Monitoring und wann bzw. warum
werden / wurden wasserwirtschaftliche Maßnahmen anstehenden Kleingewässern
vorgenommen?
Arbeitspaket 2: Management und Monitoringkonzepte
Im Arbeitspaket 2 ist eine umfassende Literaturrecherche (national und international) zu wasserwirtschaftlichen Management-
(Maßnahmen) und Monitoringkonzepten von Kleingewässern durchzuführen. In den letzten Jahrzehnten sind diverse
Managementkonzepte für Kleingewässer beschrieben worden. Diese sollen gesammelt und deren Inhalte zusammengestellt
werden. Durch eine Abfrage in den Bundesländern soll ermittelt werden, welche wasserwirtschaftlichen Management- und
Monitoringkonzepte in Abhängigkeit von Belastungen und Nutzungen, Morphometrie und Einzugsgebiet des Gewässers gegenwärtig
in Deutschland zu Anwendung kommen.
Arbeitspaket 3: Praxisbeispiele und neue Methoden
Im Arbeitspaket 3 soll durch die Auswahl und Beschreibung von mindestens 4 bis maximal 6
Beispielgewässern, die unterschiedlichen Nutzungen, Belastungen und Typen repräsentieren,
verschiedene Praxisbeispiele beschrieben werden. Die Beispielgewässer sind gemeinsam mit
dem LAWA-Expertenkreis Seen auszuwählen und abzustimmen. Es sollen für die ausgewählten Beispielgewässer
Monitoringkonzepte erstellt werden. Hierbei soll der Fokus auf die neuen
Methoden, wie Satelliten-Fernerkundung (Copernicus, andere Anbieter z.B. Planet Labs, ggf.
Drohnen) und eDNA gelegt werden. Die Grenzen der WRRL-Bewertung an den Kleingewässern sollten wiederum hier aufgezeigt
werden. Die Konzepte sollten darstellen, inwieweit die
neuen Methoden bei der Beobachtung der Kleingewässer dienen können. Es sollten Parameter und Frequenzen ausführlich
dargestellt werden, gerade in Hinblick auf den Verlust der Biodiversität und auf die Auswirkungen des Klimawandels.
5
Arbeitspaket 4: Best practices & worst practices
Die Studie soll Best-Practices bzgl. des Managements stehender Kleingewässer in Deutschland dokumentieren und Maßnahmen
zusammenstellen, die sich als besonders wirksam erwiesen haben, um ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen von
Kleingewässern zu
fördern und deren Zustand zu verbessern und zu erhalten. Gleichzeitig sollen Beispiele für
besonders schädliche Bewirtschaftungsweisen (durch private oder öffentlich Eigentümer oder
andere Nutzer) gesammelt werden, die als "Worst-Practices" gelten können. Solche Beispiele
sollen dazu beitragen, typische Fehler und Missmanagement in der Kleingewässerbewirtschaftung zu verdeutlichen, um negative
Folgen für die Gewässer und ihre Umgebung zu vermeiden. Mit Hilfe der zusammengestellten Bewirtschaftungsweisen soll ein
länderübergreifendes Schutzkonzept im Kleingewässermanagement entstehen.
Teilnahme an Gremiensitzungen und Abstimmungsterminen der
LAWA
Die aktive Mitgestaltung des Prozesses erfordert zudem eine intensive Abstimmung mit den
FachkollegInnen des LAWA Expertenkreises Seen. Dies erfordert neben einen regelmäßigen
Austausch die Teilnahme an Gremiensitzungen und Abstimmungsterminen. Die zu erstellenden Abfragen an die Bundesländer, die
Zwischenberichte und der Abschlussbericht werden in
den Expertenkreis-Sitzungen vorgestellt und nach gemeinsamer Diskussion und Kommentierung (wenn erforderlich) angepasst. Es
wird davon ausgegangen, dass in 2026 an mindestens
zwei Sitzungen teilgenommen wird.
Berichterstattung
Es sind im Jahresverlauf 2026 drei kurze Sachstandsberichte für die LAWA-AO-Sitzungen zu
formulieren.
Im Endbericht sind alle Arbeitsschritte zu beschreiben und in Tabellen und Abbildungen darzustellen. Zum Bericht gehören
ebenfalls eine Zusammenfassung, Empfehlungen und ein Fazit.
Der Endbericht ist barrierefrei zu gestalten (gemäß Leitfaden und LAWA-Publikationsvorlage,
siehe Anlage 1).
6
Angebots- und Bindefrist
Die Frist zur Abgabe eines Angebotes endet am 08.05.2026 um 15:00 Uhr.
Bis zum Ende der Angebotsfrist kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Danach
ist der Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an sein Angebot gebunden.
Die Bindefrist endet mit Ablauf des 12.06.2026.
Der Bieter erklärt sich durch die Abgabe seines Angebotes mit dieser Angebotsbindefrist einverstanden, das heißt, bis dahin
ist der Bieter verbindlich an sein Angebot gebunden.
Eignungskriterien
Nachweis naturwissenschaftlich-abgeschlossenes Studium mit limnologischem
Schwerpunkt, Biologie, Geologie, Hydrologie, Geoökologie, Landschaftsökologie
Nachweis bzw. Ausfüllen der Vordrucke der
o Anlage 3: Allgemeine Angaben und Bietergemeinschaft (Referenzen werden
als Zuschlagskriterium gewertet. Aus Gründen der Übersicht bitte Referenznachweis bereits hier beilegen).
o Anlage 4: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
o Anlage 5: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
o Anlage 6: Ausschlussgründe
o Anlage 7: Datenschutzerklärung
o Anlage 8: Tariftreue- und Vergabegesetz MV
Zuschlagskriterien inkl. Wertungsmatrix
Neben dem Ausführungskonzept wird die fachliche Erfahrung der am Projekt Mitwirkenden
und damit die zu erwartende fachliche Qualität der Projektbearbeitung als Zuschlagskriterium
berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass die fachliche Qualität einen erheblichen positiven Einfluss auf das geplante
Projekt und die auszuführenden Dienstleistungen haben wird.
Eine reine Auflistung von Referenzen ist deswegen hierfür ausdrücklich nicht ausreichend.
Vielmehr wird erwartet, dass die bestehenden Kenntnisse und Erfahrungen, z.B. von Veröffentlichungen oder Projekten, zu einer
erfolgreichen Projektbearbeitung für das hier vorliegende Vorhaben kausal dargestellt werden. Dies betrifft insbesondere
vorliegende Kenntnisse
der WRRL-Bewertungsverfahren (ggf. auch zusätzliche Methoden wie die Satellitenfernerkundung oder eDNA), der
Monitoringmethoden, naturschutzfachlichen Kenntnisse hinsichtlich der
7
FFH-Richtlinie und Gewässermanagement. Für jeden aufgeführten Beleg ist der erhebliche
positive Einfluss (Kausalzusammenhang) auf die Projektbearbeitung kurz darzustellen.
Bewertungsmatrix Ausschreibung LFP
Staffelung
Parameter Anteil maximale Punktzahl
Preis 40% 40
Stimmigkeit Ausführungskonzept (Details s.u.) 30% 30
Anzahl und Qualität ausgewählter Referenzen, Erfahrung mit vergleichbaren Vorhaben (Details
s.u.)
30% 30
SUMME 100% 100
Stimmigkeit des Ausführungskonzepts
Beschreibung Punkte
Das Ausführungskonzept wird im Angebot in vollem Umfang nachvollziehbar dargestellt. Es
enthält eine plausible Beschreibung der Herangehensweise, einen stimmigen Zeitplan und
den jeweiligen Arbeitspaketen entsprechende Kapazitäten. Eine fristgerechte Projektbearbeitung ist zu erwarten. 30
Das Ausführungskonzept wird im Angebot größtenteils nachvollziehbar dargestellt. Es enthält eine Beschreibung der
Herangehensweise, einen Zeitplan und den jeweiligen Arbeitspaketen zugeordnete Kapazitäten. Eine fristgerechte
Projektbearbeitung ist wahrscheinlich. 22,5
Das Ausführungskonzept wird im Angebot mit einigen Abstrichen nachvollziehbar dargestellt.
Es enthält eine Beschreibung der Herangehensweise, einen Zeitplan und den jeweiligen Arbeitspaketen zugeordnete Kapazitäten.
Eine fristgerechte Projektbearbeitung ist möglich. 15
Das Ausführungskonzept wird im Angebot bedingt nachvollziehbar dargestellt. Es enthält
eine Beschreibung der Herangehensweise, einen Zeitplan und den jeweiligen Arbeitspaketen zugeordnete Kapazitäten. Eine
fristgerechte Projektbearbeitung ist möglich. 7,5
Das Ausführungskonzept wird im Angebot nicht nachvollziehbar dargestellt oder es fehlen
der Zeitplan und/oder eine Übersicht der zugeordneten Kapazitäten. In letzterem Fall werden
auch bessere Ausführungskonzepte nicht berücksichtigt. Eine fristgerechte Projektbearbeitung ist zweifelhaft. 0
8
Anzahl und Qualität der Referenzen zu folgenden Themen: WRRL-Bewertung, Praxiserfahrung
im Monitoring, Erstellung von Gutachten
Beschreibung Punkte
Der Bieter besitzt Referenzen und Expertise in Form von durchgeführten Projekten bzw.
Veröffentlichungen zu allen genannten Themen: WRRL-Monitoring und Gewässermanagement, Gewässerbewertung,
gewässerökologische und naturschutzfachliche Kenntnisse
(FFH-Richtlinie), Praxiserfahrung im Monitoring.
30
Der Bieter besitzt Referenzen und Expertise in Form von durchgeführten Projekten bzw.
Veröffentlichungen zu hauptsächlich allen genannten Themen: WRRL-Monitoring und Gewässermanagement, Gewässerbewertung,
gewässerökologische und naturschutzfachliche Kenntnisse (FFH-Richtlinie), Praxiserfahrung im Monitoring.
22,5
Der Bieter besitzt Referenzen und Expertise in Form von durchgeführten Projekten bzw.
Veröffentlichungen zu mehreren der genannten Themen: WRRL-Monitoring und Gewässermanagement, Gewässerbewertung,
gewässerökologische und naturschutzfachliche
Kenntnisse (FFH-Richtlinie), Praxiserfahrung im Monitoring.
15
Der Bieter besitzt Referenzen und Expertise in Form von durchgeführten Projekten bzw.
Veröffentlichungen zu einem der genannten Themen: WRRL-Monitoring und Gewässermanagement, Gewässerbewertung,
gewässerökologische und naturschutzfachliche Kenntnisse (FFH-Richtlinie), Praxiserfahrung im Monitoring.
7,5
Der Bieter besitzt keine Referenzen in Form von durchgeführten Projekten oder Veröffentlichungen zu einem der folgenden
Themen: WRRL-Monitoring und Gewässermanagement,
Gewässerbewertung, gewässerökologische und naturschutzfachliche Kenntnisse (FFHRichtlinie), Praxiserfahrung im Monitoring.
0
Voraussichtlicher Zeitplan/Ausführungsfristen
Projektbeginn: Mai 2026 (baldmöglichst)
Vorstellung eines Zwischenberichtes: Oktober 2026
Endbericht: Mai 2027
Hinweise
Falls ein Bieter Widersprüche, Ungenauigkeiten oder offene Punkte in den Vergabeunterlagen
erkennt oder vermutet, ist der Bieter verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Fragen (einschließlich Hinweisen) zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren werden ausschließlich in Textform
beantwortet. Die Antworten werden allen Bietern über die
Vergabeunterlagen bekanntgegeben. Sofern Bieter bekannt sind, erhalten diese einen Hinweis auf eine Aktualisierung der
Unterlagen. Selbiges gilt für Änderungen.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
9
Preise sind in EUR anzugeben. Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.
Die Vergabestelle behält sich vor, auch ohne Verhandlungen den Zuschlag zu erteilen.
Die Angebote sind elektronisch per Mail an die Geschäftsstelle des LFP an Frau Grönebaum (A.Groenebaum@lm.mv-regierung .de)
einzureichen. Verspätete Angebote werden nicht berücksichtigt.
Anlagen
Die nachfolgenden Anlagen sind Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme am Vergabeverfahren. Sie werden später dem
Vertrag zugrunde gelegt. Die Anlagen drei bis acht sind für
das Vergabeverfahren als Vorlage (ausfüllbares Wordformular) bei der LFP-Geschäftsstelle
anzufordern und zu nutzen.
Anlage 1: Mustervertrag
Anlage 2: Leitfaden zur Erstellung einer barrierefreien PDF
Anlage 3: Allgemeine Angaben und Bietergemeinschaft
Anlage 4: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anlage 5: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anlage 6: Ausschlussgründe
Anlage 7: Datenschutzerklärung
Anlage 8: Tariftreue- und Vergabegesetz MV
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall 2026
Seite 1 von 6
Vertrag
zur Durchführung des Vorhabens
Monitoring und Management von Kleingewässern
(Projekt-Nr. O4.26)
Zwischen dem
Land Mecklenburg-Vorpommern
vertreten durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft,
ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
nachstehend Auftraggeber (AG) genannt
und der
..
[ggf. - vertreten durch die Vertretungsperson der Bietergemeinschaft gemäß 38 Abs. 12
UVgO -]
nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt,
wird folgender Vertrag im Rahmen des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden
und Abfall 2026 geschlossen:
1 Vertragsgegenstand
(1) Vertragsgegenstand ist die Durchführung des Vorhabens Monitoring und Management
von Kleingewässern (Projekt-Nr. O4.26).
(2) Die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen vom xx.xx.xxxx und das geprüfte Angebot vom
xx.xx.xxxx sind als Anlage Bestandteil dieses Vertrages.
(3) Gemäß den Grundsätzen für die Durchführung des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall werden die
Arbeitsergebnisse von der Projektbetreuung fachlich
geprüft und beurteilt. Das Resultat teilt diese dem AG in Form einer schriftlichen Stellungnahme mit, welche Voraussetzung
ist zur Auszahlung der Schlussrate.
Für die fachliche Projektbetreuung, benannt von der LAWA/LABO/LAGA, ist Ansprechpartner/in:
Frau/Herr
Anschrift
Telefon:
E-Mail:
2 Pflichten des AN
(1) Der AN ist verpflichtet, die in 1 dieses Vertrages beschriebene Leistung zu erbringen.
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall 2026
Seite 2 von 6
(2) Mit Ablauf der Frist nach 3 Abs. 2 dieses Vertrages legt der AN einen Zwischenbericht
vor, den er parallel an die Projektbetreuung übersendet. Darin ist über die bis zu diesem
Zeitpunkt erzielten Ergebnisse zu berichten.
(3) Mit Ablauf der Frist nach 3 Abs. 3 dieses Vertrages legt der AN den Entwurf des Abschlussberichts vor, die er parallel an
die Projektbetreuung übersendet.
(4) Mit Ablauf der Frist nach 3 Abs. 4 dieses Vertrages legt der AN den Abschlussbericht
und die Schlussrechnung vor, die er parallel an die Projektbetreuung übersendet.
(5) In der Schlussrechnung ist eine (entsprechend dem Angebot gegliederte) Aufstellung, getrennt nach den für Personal-,
Reise- und Sachkosten verausgabten Mitteln, zu erstellen.
Zahlungsbelege und Kostennachweise sind auf Verlangen dem AG in Kopie vorzulegen.
(6) In dem Abschlussbericht sind insbesondere folgende Punkte darzustellen:
Aufgabenstellung und Ziel des Vorhabens,
wissenschaftliche und/oder technische Methoden, die für die Durchführung des Vorhabens verwendet wurden,
Dokumentation und Darstellung der erzielten Arbeitsergebnisse
Nutzen für den wasser-, bodenschutz- bzw. abfallrechtlichen Vollzug,
Angabe der verwendeten Literatur
(7) Der Abschlussbericht bzw. die Ergebnisse des Vorhabens werden den Bundesländern zur
Information und Nutzung zur Verfügung gestellt. Sie werden auf der Webseite des Länderfinanzierungsprogramms
veröffentlicht. Dazu sind nach Abnahme des Schlussberichts
die Unterlagen dem AG in mit dem Ansprechpartner absprachegemäßer digitaler, les- und
bearbeitbarer Form [bspw. als Word-Datei und als PDF-Datei per E-Mail] zu übergeben.
(8) Der AN hat dem AG auf Verlangen eine Ausfertigung der bei der Durchführung des Vorhabens entstehenden wissenschaftlichen
und technischen Unterlagen (Datenerhebungen, Datenzusammenstellungen, Zeichnungen und Beschreibungen, Berechnungs- und
sonstige Unterlagen) unentgeltlich zu überlassen.
(9) Sollte sich im Verlauf der Ausführung der Arbeiten herausstellen, dass der Auftrag in der
vereinbarten Form undurchführbar ist, das angestrebte Ergebnis überhaupt nicht, nicht auf
dem vorgesehenen Weg oder nicht mit der vereinbarten Vergütung zu erreichen ist, so hat
der AN dem AG unverzüglich schriftlich zu berichten.
(10) Der AN ist verpflichtet, den AG auf Anforderung jederzeit über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu
unterrichten.
3 Termine, Fristen
(1) Die in 1 dieses Vertrages bezeichnete Leistung ist bis zum xx.xx.xxxx zu erbringen.
(2) Der AN legt den Zwischenbericht gemäß 2 Abs. 2 dieses Vertrages bis spätestens zum
xx.xx.xxxx gleichzeitig dem AG und dem Projektbetreuer vor.
(3) Der Entwurf des Abschlussberichts ist bis zum xx.xx.xxxx an den AG und gleichzeitig an
die Projektbetreuung zu übersenden.
(4) Der Abschlussbericht und die Schlussrechnung sind bis zum xx.xx.xxxx an den AG und
gleichzeitig an die Projektbetreuung zu übersenden.
(5) Erkennt der AN, dass die vertraglich vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können, hat er den AG unter Darlegung
der für die Verzögerung ursächlichen Gründe unver-
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall 2026
Seite 3 von 6
züglich davon schriftlich in Kenntnis zu setzen, damit dieser einer Verlängerung zustimmen kann. Der AN unterbreitet
gleichzeitig einen Vorschlag, welche neue Frist gelten soll.
Wird die Zustimmung nach Satz 1 verweigert, ist dies durch den AG zu begründen.
4 Abnahme
(1) Die Abnahme der Leistung erfolgt durch den AG unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Projektbetreuung zum
Abschlussbericht.
(2) Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so hat der AN diese nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer
angemessenen Frist zu beseitigen.
(3) Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, so hat der AN diese nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer
angemessenen Frist zu beseitigen.
5 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Sie beginnt mit der Abnahme nach 4 dieses
Vertrages.
6 Vergütung
(1) Für die gemäß 1 dieses Vertrages zu erbringende Leistung erhält der AN eine Vergütung
in Höhe von:
XX Euro
In Worten: XX Euro
inkl. 19% USt i.H.v. XX Euro
(2) Mit dieser Vergütung sind alle im Rahmen der Durchführung des Vorhabens entstehenden
Aufwendungen und Nebenkosten des AN abgegolten. Herstellung und Überlassung des
Entwicklungsergebnisses sowie am Entwicklungsergebnis gewährte Nutzungsrechte vollständig abgegolten. Die Verpflichtung zur
Abführung von Steuern und Sozialabgaben aus
diesem Werkvertrag obliegt ausschließlich dem AN.
(3) Die Vergütung erfolgt unbar durch Überweisung auf das folgende Konto des AN:
International Bank Account Number (IBAN):
Bank Identifier Code (BIC):
7 Fälligkeit und Zinsen
(1) Für die Vergütung wird Ratenzahlung vereinbart. (unter 50.000 nur 2 Raten)
1. Rate nach Vertragsabschluss und Vorlage
einer Zwischenrechnung, in Höhe von:
XX
2. Rate nach Abnahme des Zwischenberichts/des Entwurfs des Abschlussberichts und Vorlage einer Zwischenrechnung, in Höhe
von (entfällt bei 2 Raten)
XX
3. Rate (Schlussrate) nach Abnahme des
Abschlussberichts und Vorlage einer Schlussrechnung,
in Höhe von:
XX
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall 2026
Seite 4 von 6
XX
(2) Die Schlussrate wird erst fällig, wenn:
- die Abnahme erfolgt ist,
- die Endfassung des Abschlussberichtes bzw. die Ergebnisse des Vorhabens in digitaler Form dem AG vorliegen,
- die Schlussrechnung vorliegt und geprüft ist.
(3) Rückzahlungsansprüche aus diesem Vertrag sind vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an zu
verzinsen. Der Zinssatz beträgt für das Jahr 3 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
8 Kündigung
(1) Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, wenn ein wichtiger
Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Durchführbarkeit oder die Finanzierung des in 1
genannten Zieles nach Einschätzung eines Vertragspartners nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall ist der AN verpflichtet, die
bis dahin erbrachten Ergebnisse abzuliefern.
(2) Die Kündigung ist dem jeweils anderen Vertragspartner unter Angabe der Gründe schriftlich anzuzeigen und zu begründen.
Dem gekündigten Vertragspartner ist eine angemessene Frist zur Erwiderung einzuräumen.
(3) Wird aus einem Grund gekündigt, den der AG zu vertreten hat, sind dem AN die projektbezogenen Aufwendungen zu erstatten,
die bis zum Ende der Vertragslaufzeit nachweislich entstanden sind und unmittelbar aus dem Vertrag resultieren, abzüglich der
ersparten
Aufwendungen.
(4) Wird aus einem Grund gekündigt den der AN zu vertreten hat, sind nur die bis dahin vertragsgemäß erbrachten in sich
abgeschlossenen und nachgewiesenen Leistungen zu vergüten. Der Schadensersatzanspruch des AG bleibt unberührt.
9 Beteiligung Dritter
(1) Der AG darf durch die Durchführung des Vorhabens Dritten gegenüber nicht verpflichtet
werden. Bei der Gestaltung von Verträgen zur Beteiligung Dritter ist dies vom AN zu beachten. Der AN stellt den AG von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
(2) Der AN hat bei der Vergabe von Vertragsleistungen an Dritte diese über die Finanzierung
des Vorhabens aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms Wasser, Boden und Abfall zu informieren. Der AN hat Dritten
insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu
stellen, als zwischen ihm und dem AG vereinbart sind.
(3) Bei der Vergabe von Unteraufträgen an Dritte sind die einschlägigen Vorschriften des
Vergaberechts einzuhalten.
10 Haftung gegenüber Dritten
(1) Der AG haftet nicht für Schäden aller Art, die dem AN oder Dritten im Zusammenhang mit
diesem Vorhaben entstehen. Wird er für solche Schäden haftbar gemacht, so hat ihn der
AN freizustellen.
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall 2026
Seite 5 von 6
(2) Der Vertrag lässt gesetzliche Bestimmungen und behördliche Anordnungen unberührt und
befreit insbesondere nicht von den Erfordernissen behördlicher oder sonstiger Erlaubnisse
und Genehmigungen.
11 Veröffentlichung, Bekanntgabe und Nutzungsrechte
(1) Der AN ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse in wissenschaftlich üblicher Form zu veröffentlichen und in Forschung und
Lehre zu verwenden. Bei der Veröffentlichung ist auf die
Finanzierung durch das Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall hinzuweisen.
(2) Der AG erwirbt ohne weitere Vergütung die ausschließlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten, übertragbaren
Nutzungsrechte an der Leistung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und öffentliche
Zugänglichmachung in allen bekannten Nutzungsarten einschließlich des Rechts zur Bearbeitung und Weiterentwicklung
und der Nutzung der hierbei entstehenden Ergebnisse im vorgenannten Umfang. Dabei
hat der AN sicherzustellen, dass er im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung
dem AG im selben Maße die unbeschränkten Nutzungsrechte an Werken übertragen
kann, deren Urheber seine Mitarbeiter oder beteiligte Dritte sind.
Im Einzelnen:
(2.1) An den für den AG im Rahmen dieses Vertrages individuell erstellten Arbeitsergebnissen (Individualsoftware, Konzepte,
Dokumentationen, Schnittstellen-Code) räumt der
AN dem AG das ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und inhaltlich unbeschränkte
Nutzungsrecht ein. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung
sowie zur Bearbeitung und Umgestaltung. Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf den Objektcode und den Quellcode sowie die
zugehörige
Dokumentation.
(2.2) Sofern der AN im Rahmen der Leistungserbringung Open-Source-Softwarekomponenten einbringt, räumt er dem AG an diesen
Bestandteilen abweichend von Abs. 1
ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht wird daher
nur in dem Umfang gewährt, der erforderlich ist, um die durch diesen Vertrag gewährten
Rechte an der vom AN veröffentlichten Version des Programms uneingeschränkt und
ohne zusätzliche Verpflichtungen oder Kosten ausüben zu können. Bei Open-Source-Software gelten die Bedingungen der
jeweiligen Open-Source-Lizenz. Der AN stellt sicher,
dass die verwendeten Open-Source-Lizenzen die zweckentsprechende Nutzung der Gesamtlösung durch den AG (insbesondere die
Weitergabe an andere Bundesländer im
Rahmen des LFP-Projekts) nicht einschränken.
(2.3) Der AN versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt, um dem AG die
Rechte gemäß Abs. 2.1 und 2.2 einzuräumen, und dass durch die vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt
werden. Er stellt den AG von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Der AG ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse oder Teile davon bekannt zu geben. Der AN
erkennt eine Veröffentlichung ausdrücklich an. Werden hiervon Angaben berührt, die vom
AN als vertraulich bezeichnet wurden, ist die Bekanntgabe vorher einvernehmlich zu regeln.
(4) Ergebnisse des Vorhabens sind in deutscher Sprache zu veröffentlichen und können, falls
für die europäische Normung erforderlich, in französischer und englischer Sprache erstellt
werden.
(5) Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen der Leistung herzustellen und
diese in gleicher Weise wie die Leistung zu nutzen.
(6) Der AG kann Nutzungsrechte auf Dritte übertragen oder diesen die Nutzungsrechte einräumen.
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V
Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall 2026
Seite 6 von 6
12 Sonstige Vereinbarungen
(1) Eine Abtretung von Forderungen des AN gegen den AG ist ausgeschlossen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart werden.
13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwerin

Source: 4
https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Ministerium-fuer-Klimaschutz-Landwirtschaft-laendliche-Raeume-und-Umwelt-
Mecklenburg-Vorpommern/2026/04/6465546.html
Data Acquisition via: p8000001

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau