|
Titel :
|
DEU-Lauf - Deutschland Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) Freigestellter Schülerverkehr im Landkreis Nürnberger Land
|
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2026040101172539975 / 226590-2026
|
|
Veröffentlicht :
|
01.04.2026
|
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
31.07.2031
|
|
Angebotsabgabe bis :
|
30.04.2026
|
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
|
Produkt-Codes :
|
60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
60130000 - Personensonderbeförderung (Straße)
60140000 - Bedarfspersonenbeförderung
|
DEU-Lauf: Deutschland Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer
Abfalltransport) Freigestellter Schülerverkehr im Landkreis Nürnberger
Land
2026/S 64/2026 226590
Deutschland Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Freigestellter Schülerverkehr im Landkreis Nürnberger Land
OJ S 64/2026 01/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Nürnberger Land
E-Mail: oepnv@nuernberger-land.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Freigestellter Schülerverkehr im Landkreis Nürnberger Land
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung ist die Durchführung von Leistungen der
Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr im Gebiet des Landkreises Nürnberger
Land. Die ausgeschriebenen Leistungen sind in neun Lose (Los 19) unterteilt. Der jeweilige
Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung und ihren Anlagen.
Kennung des Verfahrens: e7f36f35-704b-4c9e-9860-420f8550380e
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer
Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60140000 Bedarfspersonenbeförderung, 60130000
Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberger Land (DE259)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 9
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Die Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben,
ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer Entsendegesetzes, nach § 98c des
Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124
GWB vorliegen. Für diese Erklärung ist ein Vordruck der Vergabeunterlagen zu verwenden.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft abgegeben werden. Bieter oder Mitglieder einer
Bietergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen,
haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob und wenn ja, welche Maßnahmen
zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bieter bzw. das jeweilige Mitglied der
Bietergemeinschaft ergriffen hat. Nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von
öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen
anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen
Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die
Bieter haben daher diesbezüglich die Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art.
5 k) VO (EU) 2022/576 mit dem Angebot abzugeben. Für diese Erklärung ist der einschlägige
Vordruck der Vergabeunterlagen zu verwenden. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k)
VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren
ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Los 1
Beschreibung: 1) Linienfahrten Strecke 1: Hinfahrt zur Richard-Glimpel-Schule (RGS) Lauf;
schultägig: 1 Fahrt (Winterstein Bushaltestelle Winterstein Hüttenbach Bushaltestelle
Ortsmitte Simmelsdorf Bushaltestelle Am Tucherschloss Hedersdorf Bushaltestelle
Dorfstr. Schnaittach Bushaltestelle Am Weiher Bestattung Pfister Rollhofen
Bushaltestelle Höhe Kriegerdenkmal Speikern Bushaltestelle Mitte Neunkirchen
Bushaltestelle - Feuerwehrhaus RGS Lauf). 2) Linienfahrten Strecke 2 Rückfahrten von der
Richard-Glimpel-Schule (RGS) Lauf; schultägig: 4 Fahrten; umgekehrt zu 1). 3) Bus 1: a)
Linienfahrten Strecke 1 zur Richard-Glimpel-Schule (RGS) Hersbruck; schultägig: 1 Fahrt
(Bernhof Bushaltestelle Bernhof Raitenberg Bushaltestelle Raitenberg
Rupprechtstegen Bushaltestelle Ortsmitte - Vorra Bushaltestelle Am Tucherschloss
RGS Hersbruck). b) Linienfahrten Strecke 2 von der Richard-Glimpel-Schule (RGS)
Hersbruck; schultägig: 4 Fahrten, umgekehrt zu 3a). 4) Bus 2: a) Linienfahrten Strecke 3 zur
Richard-Glimpel-Schule (RGS) Hersbruck; schultägig: 1 Fahrt (Neuhaus Bushaltestelle
Bahnhof RGS Hersbruck) b) Linienfahrten Strecke 4 von der Richard-Glimpel-Schule (RGS)
Hersbruck; schultägig: 4 Fahrten, umkehrt zu 4a) 5) Bus 3: a) Linienfahrten Strecke 5 zur
Richard-Glimpel-Schule (RGS) Hersbruck; schultägig: 1 Fahrt (Grünreuth Bushaltestelle
Bahnhof - Hartenstein Bushaltestelle Hartenstein Lungsdorf Bushaltestelle an St2162
- RGS Hersbruck) b) Linienfahrten Strecke 6 von der Richard-Glimpel-Schule (RGS)
Hersbruck; schultägig: 4 Fahrten, umgekehrt zu 5a)
Interne Kennung: LOT-0001 E81893541
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer
Abfalltransport)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit
dem ersten Tag des Schuljahres 2026/2027, voraussichtlich am 15.09.2026. Sie endet zum
Ende des Schuljahres 2030/31. Letzterer Termin steht gegenwärtig noch nicht fest. Die
Angabe zum Enddatum erfolgte nur stellvertretend. Der Auftraggeber behält sich die Option
vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 2031/2032
zu verlängern. Diese Option muss er bis zum 31.05.2031 in Textform wahrnehmen.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Nürnberger Land
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberger Land (DE259)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#,
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen Personenbeförderungsleistungen erforderlich sind und
wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Beförderungsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden
Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über
Referenzprojekte aus den Jahren 2025, 2024 und 2023 zu erbringen. Im Falle der Abgabe
eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen
in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen
zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /
diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die
Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des Verkehrsvertrags bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende
Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen. Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere
gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger
wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an
mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor,
ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der
Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den
Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im
Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen,
der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 23:45:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81893541
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81893541
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 6, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt
Nürnberger Land
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Nürnberger Land
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Los 2
Beschreibung: 1) Linienfahrten Strecke 1 zur Haltestelle Henfenfeld; schultägig: 1
(FahrtDeckersberg Bushaltestelle Deckersberg Kruppach Bushaltestelle Ortsmitte
Prosberg Bushaltestelle Ortsmitte Sendelbach Bushaltestelle Rombergstr.
Henfenfeld/HSt.) 2) Linienfahrten Strecke 2 von der Haltestelle Henfenfeld; schultägig: 3
Fahrten (umgekehrt zu 1)
Interne Kennung: LOT-0002 E81893541
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit
dem ersten Tag des Schuljahres 2026/2027, voraussichtlich am 15.09.2026. Sie endet zum
Ende des Schuljahres 2030/31. Letzterer Termin steht gegenwärtig noch nicht fest. Die
Angabe zum Enddatum erfolgte nur stellvertretend. Der Auftraggeber behält sich die Option
vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 2031/2032
zu verlängern. Diese Option muss er bis zum 31.05.2031 in Textform wahrnehmen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberger Land (DE259)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#,
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen Personenbeförderungsleistungen erforderlich sind und
wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Beförderungsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden
Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über
Referenzprojekte aus den Jahren 2025, 2024 und 2023 zu erbringen. Im Falle der Abgabe
eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen
in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen
zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /
diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die
Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des Verkehrsvertrags bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende
Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen. Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere
gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger
wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an
mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor,
ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der
Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den
Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im
Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen,
der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 23:45:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81893541
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81893541
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 6, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt
Nürnberger Land
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Nürnberger Land
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Los 3
Beschreibung: 1) Linienfahrten Strecke 1 zur RGS Lauf; schultägig: 1 Fahrt (Schwaig
Bushaltestelle Max-Reger-Str. Schwaig Bushaltestelle Behringersdorfer Str.
Behringersdorf Bushaltestelle Bahnhof Behringersdorf Bushaltestelle Am Neubruch
Rückersdorf Bushaltestelle B 14 West Röthenbach Bushaltestelle Werner-von-
Siemens-Allee Röthenbach Bushaltestelle Renzenhofer Straße Röthenbach
Bushaltestelle Bahnhof Röthenbach Bushaltestelle Rückersdorfer Straße/Sparkasse
Röthenbach Bushaltestelle Wiesenstraße Wetzendorf Bushaltestelle Am Winkelsteig
RGS Lauf). 2) Linienfahrten Strecke 2 von der RGS Lauf; schultägig: 4 Fahrten (umgekehrt
zu 1)). 3) Linienfahrten Strecke 3 zur RGS Lauf; schultägig: 1 Fahrt (Renzenhof
Bushaltestelle Ortsmitte Diepersdorf Bushaltestelle Ortsmitte Leinburg
Bushaltestelle Hauptstraße Leinburg Bushaltestelle Marktplatz Unterhaidelbach
Bushaltestelle Staatsstraße Weißenbrunn Bushaltestelle Hauptstraße
Oberhaidelbach Bushaltestelle Hauptstraße Entenberg Bushaltestelle Ortsmitte
Reuth Bushaltestelle Ortsmitte Weigenhofen Bushaltestelle Ortsmitte Schönberg
Bushaltestelle Mitte Lauf Bushaltestelle Altdorfer Str. bei ASB Lauf Bushaltestelle
Christof-Treu-Straße Lauf Bushaltestelle Luipoldstraße RGS Lauf). 4) Linienfahrten
Strecke 4 von der RGS Lauf; schultägig: 4 Fahrten (umgekehrt zu 3)).
Interne Kennung: LOT-0003 E81893541
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit
dem ersten Tag des Schuljahres 2026/2027, voraussichtlich am 15.09.2026. Sie endet zum
Ende des Schuljahres 2030/31. Letzterer Termin steht gegenwärtig noch nicht fest. Die
Angabe zum Enddatum erfolgte nur stellvertretend. Der Auftraggeber behält sich die Option
vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 2031/2032
zu verlängern. Diese Option muss er bis zum 31.05.2031 in Textform wahrnehmen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberger Land (DE259)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#,
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen Personenbeförderungsleistungen erforderlich sind und
wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Beförderungsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden
Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über
Referenzprojekte aus den Jahren 2025, 2024 und 2023 zu erbringen. Im Falle der Abgabe
eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen
in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen
zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /
diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die
Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des Verkehrsvertrags bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende
Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen. Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere
gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger
wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an
mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor,
ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der
Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den
Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im
Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen,
der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 23:45:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81893541
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81893541
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 6, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt
Nürnberger Land
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Nürnberger Land
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Los 4
Beschreibung: 1) Linienfahrten Strecke 1 zur Schleifmühle Haltestelle; schultägig: 1 Fahrt
(Unterrieden Bushaltestelle Ortsmitte Raschbach Bushaltestelle Hagenhausen
Eismannsberg Bushaltestelle Ortsmitte Schleifmühle/Haltestelle). 2) Linienfahrten
Strecke 2 von der Haltestelle Schleifenmühle; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 1)).
Weitere Angaben enthält die Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: LOT-0004 E81893541
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit
dem ersten Tag des Schuljahres 2026/2027, voraussichtlich am 15.09.2026. Sie endet zum
Ende des Schuljahres 2030/31. Letzterer Termin steht gegenwärtig noch nicht fest. Die
Angabe zum Enddatum erfolgte nur stellvertretend. Der Auftraggeber behält sich die Option
vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 2031/2032
zu verlängern. Diese Option muss er bis zum 31.05.2031 in Textform wahrnehmen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberger Land (DE259)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#,
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen Personenbeförderungsleistungen erforderlich sind und
wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Beförderungsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden
Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über
Referenzprojekte aus den Jahren 2025, 2024 und 2023 zu erbringen. Im Falle der Abgabe
eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen
in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen
zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /
diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die
Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des Verkehrsvertrags bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende
Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen. Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere
gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger
wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an
mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor,
ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der
Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den
Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im
Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen,
der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 23:45:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81893541
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81893541
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 6, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt
Nürnberger Land
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Nürnberger Land
5.1. Los: LOT-0005
Titel: Los 5
Beschreibung: 1) Linienfahrten Strecke 1 zum Ottensoos Bahnhof; schultägig: 1 Fahrt
(Rüblanden Bushaltestelle Ortsmitte Ottensoos/Bahnhof). 2) Linienfahrten Strecke 2 von
Bahnhof / Ottenssos; schultägig: 1 Fahrt (umgekehrt zu 1)). Weitere Angaben enthält die
Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: LOT-0005 E81893541
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit
dem ersten Tag des Schuljahres 2026/2027, voraussichtlich am 15.09.2026. Sie endet zum
Ende des Schuljahres 2030/31. Letzterer Termin steht gegenwärtig noch nicht fest. Die
Angabe zum Enddatum erfolgte nur stellvertretend. Der Auftraggeber behält sich die Option
vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 2031/2032
zu verlängern. Diese Option muss er bis zum 31.05.2031 in Textform wahrnehmen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberger Land (DE259)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#,
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen Personenbeförderungsleistungen erforderlich sind und
wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Beförderungsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden
Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über
Referenzprojekte aus den Jahren 2025, 2024 und 2023 zu erbringen. Im Falle der Abgabe
eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen
in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen
zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /
diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die
Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des Verkehrsvertrags bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende
Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen. Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere
gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger
wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an
mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor,
ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der
Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den
Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im
Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen,
der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 23:45:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81893541
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81893541
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 6, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt
Nürnberger Land
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Nürnberger Land
5.1. Los: LOT-0006
Titel: Los 6
Beschreibung: 1) Linienfahrten Strecke 1 zur Haltestelle Förrenbach; schultägig: 1 Fahrt
(Nonnhof Bushaltestelle Ortsmitte Pollanden Bushaltestelle Ortsmitte See
Bushaltestelle Ortsmitte Gotzenberg Bushaltestelle Ortsmitte Aicha Bushaltestelle
VAG Max-Reger-Str. Förrenbach Haltestelle). 2) Linienfahrten Strecke 2 von Haltestelle
Förrenbach; schultägig: 2 Fahrten (umgekehrt zu 1). Nähere Informationen enthält die
Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: LOT-0006 E81893541
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit
dem ersten Tag des Schuljahres 2026/2027, voraussichtlich am 15.09.2026. Sie endet zum
Ende des Schuljahres 2030/31. Letzterer Termin steht gegenwärtig noch nicht fest. Die
Angabe zum Enddatum erfolgte nur stellvertretend. Der Auftraggeber behält sich die Option
vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 2031/2032
zu verlängern. Diese Option muss er bis zum 31.05.2031 in Textform wahrnehmen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberger Land (DE259)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen Personenbeförderungsleistungen erforderlich sind und
wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Beförderungsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden
Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über
Referenzprojekte aus den Jahren 2025, 2024 und 2023 zu erbringen. Im Falle der Abgabe
eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen
in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen
zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /
diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die
Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des Verkehrsvertrags bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende
Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen. Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere
gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger
wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an
mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor,
ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der
Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den
Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im
Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen,
der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 23:45:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81893541
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81893541
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 6, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt
Nürnberger Land
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Nürnberger Land
5.1. Los: LOT-0007
Titel: Los 7
Beschreibung: 1) Linienfahrten Strecke 1 zur RGS Lauf (SVE-Fahrt); schultägig: 1 Fahrt;
Schüler in einer SVE-Klasse (aktuelles SJ 25/26) werden vor der Haustüre abgeholt und
zurückgebracht; (Weißenbrunn Unterhaidelbach Leinburg Diepersdorf Schwaig
Röthenbach Rückersdorf RGS Lauf). 2) Linienfahrten Strecke 2 von RGS Lauf; schultägig:
1 Fahrten (umgekehrt zu 1)). 3) Linienfahrten Strecke 3 zur RGS Lauf (SVE-Fahrt); schultägig:
1 Fahrt; Schüler in einer SVE-Klasse (aktuelles SJ 25/26) werden vor der Haustüre abgeholt
und zurückgebracht; (Diepoltsdorf Hedersdorf Simmelsdorf Großbellhofen Schnaittach
Neunkirchen a. S. Speikern Ottensoos Lauf RGS Lauf). 4) Linienfahrten Strecke 4
von RGS Lauf; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 3). 5) Linienfahrten Strecke 5 zur RGS
Lauf schultägig: 1 Fahrt (Ottensoos Bushaltestelle Schleife Bräunleinsberg Bushaltestelle
Lauf Bushaltestelle Marktplatz Lauf Bushaltestelle Vogelhofer Str. Lauf-
Heuchling RGS Lauf). 6) Linienfahrten Strecke 6 von RGS Lauf; schultägig: 3 Fahrten
(umgekehrt zu 5)). 7) Linienfahrten Strecke 7 zur RGS Hersbruck schultägig: 1 Fahrt
(Reichenschwand Bushaltestelle Rathaus Offenhausen Bushaltestelle Mitte
Egensbach Bushaltestelle Engelthal Bushaltestelle Gasthaus Grüner Baum
Henfenfeld Bushaltestelle Waagstraße Hersbruck Bushaltestelle RGS Hersbruck). 8)
Linienfahrten Strecke 8 von RGS Hersbruck; schultägig: 3 Fahrten (umgekehrt zu 7)). 9)
Linienfahrten Strecke 9 zur RGS Hersbruck (SVE-Fahrt); schultägig: 1 Fahrt; Schüler in einer
SVE-Klasse (aktuelles SJ 25/26) werden vor der Haustüre abgeholt und zurückgebracht;
(Egensbach Reichenschwand Hersbruck RGS Hersbruck). 10) Linienfahrten Strecke 10
von RGS Hersbruck; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 9)). 8)
Interne Kennung: LOT-0007 E81893541
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit
dem ersten Tag des Schuljahres 2026/2027, voraussichtlich am 15.09.2026. Sie endet zum
Ende des Schuljahres 2030/31. Letzterer Termin steht gegenwärtig noch nicht fest. Die
Angabe zum Enddatum erfolgte nur stellvertretend. Der Auftraggeber behält sich die Option
vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 2031/2032
zu verlängern. Diese Option muss er bis zum 31.05.2031 in Textform wahrnehmen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberger Land (DE259)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen Personenbeförderungsleistungen erforderlich sind und
wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Beförderungsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden
Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über
Referenzprojekte aus den Jahren 2025, 2024 und 2023 zu erbringen. Im Falle der Abgabe
eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen
in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen
zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /
diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die
Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des Verkehrsvertrags bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende
Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen. Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere
gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger
wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an
mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor,
ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der
Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den
Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im
Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen,
der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 23:45:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81893541
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81893541
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 6, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt
Nürnberger Land
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Nürnberger Land
5.1. Los: LOT-0008
Titel: Los 8
Beschreibung: 1) Linienfahrten Strecke 1 zum Neuhaus/Bahnhof; schultägig: 1 Fahrt (Höfen
Bushaltestelle Höfen Pfaffenhofen Bushaltestelle - Pfaffenhofen Neuhaus/Bahnhof).
2) Linienfahrten Strecke 2 vom Neuhaus/Bahnhof; schultägig: 2 Fahrten (umgekehrt zu 1)). 3)
Linienfahrten Strecke 3 zur RGS Lauf; schultägig: 1 Fahrt (Hersbruck Bushaltestelle
Katholische Kirche Henfenfeld Bushaltestelle - Kirche Grünreuth Bushaltestelle -
Ortsmitte Kirchensittenbach Bushaltestelle - Mitte RGS Lauf). 4) Linienfahrten Strecke 4
von RGS Lauf; schultägig: 2 Fahrten (umgekehrt zu 3). 5) Linienfahrten Strecke 5 zur RGS
Hersbruck; schultägig: 1 Fahrt (Thalheim Bushaltestelle Mittelburg Bushaltestelle
Hartmannshof Bushaltestelle - Friedhof Pommelsbrunn Bushaltestelle - Rathaus RGS
Hersbruck). 6) Linienfahrten Strecke 6 von RGS Lauf; schultägig: 4 Fahrten (umgekehrt zu 5)).
7) Linienfahrten Strecke 7 zur RS Hersbruck; schultägig: 1 Fahrt (Loch Bushaltestelle
Grünreuth Bushaltestelle - Ortsmitte Enzendorf Bushaltestelle Artelshofen
Bushaltestelle Zum Pechwirt Vorra/Bhf Bushaltestelle - Bahnhof RS Hersbruck). 8)
Linienfahrten Strecke 8 von RGS Lauf; schultägig: 2 Fahrten (umgekehrt zu 7)). 9)
Linienfahrten Strecke 9 zur RGS Hersbruck (SVE-Fahrten); schultägig: 1 Fahrt; Schüler in
einer SVE-Klasse (aktuelles SJ 25/26) werden vor der Haustüre abgeholt und zurückgebracht;
(Neuhaus -Kirchensittenbach - Enzendorf - Hersbruck - Vorra - RGS Hersbruck). 10)
Linienfahrten Strecke 10 von RGS Hersbruck; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 9)). 11)
Linienfahrten Strecke 11 zur RGS Hersbruck; schultägig: 1 Fahrt (Großviehberg Bushaltestelle
Happurg Bushaltestelle - Rathaus Kainsbach Bushaltestelle RGS Hersbruck) 12)
Linienfahrten Strecke 12 von RGS Hersbruck; schultägig: 2 Fahrten (umgekehrt zu 11)). 13)
Linienfahrten Strecke 13 zur RGS Hersbruck (SVE-Fahrten); schultägig: 1 Fahrt; Schüler in
einer SVE-Klasse (aktuelles SJ 25/26) werden vor der Haustüre abgeholt und zurückgebracht;
(Hartmannshof Happurg Pommelsbrunn Eschenbach RGS Hersbruck). 14)
Linienfahrten Strecke 14 von RGS Hersbruck; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 13)).
Nähere Informationen enthält die Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung: LOT-0008 E81893541
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit
dem ersten Tag des Schuljahres 2026/2027, voraussichtlich am 15.09.2026. Sie endet zum
Ende des Schuljahres 2030/31. Letzterer Termin steht gegenwärtig noch nicht fest. Die
Angabe zum Enddatum erfolgte nur stellvertretend. Der Auftraggeber behält sich die Option
vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 2031/2032
zu verlängern. Diese Option muss er bis zum 31.05.2031 in Textform wahrnehmen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberger Land (DE259)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen Personenbeförderungsleistungen erforderlich sind und
wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Beförderungsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden
Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über
Referenzprojekte aus den Jahren 2025, 2024 und 2023 zu erbringen. Im Falle der Abgabe
eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen
in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen
zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /
diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die
Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des Verkehrsvertrags bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende
Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen. Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere
gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger
wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an
mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor,
ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der
Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den
Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im
Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen,
der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 23:45:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81893541
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81893541
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 6, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Nürnberger Land
5.1. Los: LOT-0009
Titel: Los 9
Beschreibung: 1) Linienfahrten Strecke 1 zum Velden/Bahnhof; schultägig: 1 Fahrt
(Henneberg Bushaltestelle Henneberg Viehhofen Bushaltestelle Ortsmitte
Lungsdorf Ortsmitte Rupprechtstegen/Bahnhof). 2) Linienfahrten Strecke 2 vom
Rupprechstegen/Bahnhof; schultägig: 1 Fahrten (umgekehrt zu 1)).
Interne Kennung: LOT-0009 E81893541
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer
Abfalltransport)
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt mit
dem ersten Tag des Schuljahres 2026/2027, voraussichtlich am 15.09.2026. Sie endet zum
Ende des Schuljahres 2030/31. Letzterer Termin steht gegenwärtig noch nicht fest. Die
Angabe zum Enddatum erfolgte nur stellvertretend. Der Auftraggeber behält sich die Option
vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Schuljahr bis zum Ende des Schuljahres 2031/2032
zu verlängern. Diese Option muss er bis zum 31.05.2031 in Textform wahrnehmen.
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberger Land (DE259)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/09/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2031
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen
ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären,
dass er über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig,
wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt,
die zur Durchführung der hiesigen Personenbeförderungsleistungen erforderlich sind und
wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines
Beförderungsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden
Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
beachtet. Zum Nachweis hat der Bieter im Wege einer Eigenerklärung Angaben über
Referenzprojekte aus den Jahren 2025, 2024 und 2023 zu erbringen. Im Falle der Abgabe
eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die Anforderungen
in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht / reichen
zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /
diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bietergemeinschaft für die
Durchführung der Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen. Dies ist mit dem Angebot
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen
und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die
Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen
Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur
Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf
dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten
zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag
erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die
Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche
berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter
beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass
das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte
Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal
entsprechend den Regelungen des Verkehrsvertrags bei der hiesigen Leistung einzusetzen.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich
der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls
unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung
gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den
Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot
beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft
der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten
der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Für das eignungsverleihende
Unternehmen sind daher mit dem Angebot Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen und zu den Russlandsanktionen einzureichen. Erfüllt ein Unternehmen
das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative
Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der
Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzende Frist zu
ersetzen. Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere
gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger
wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Eine Beteiligung von Unternehmen an
mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor,
ergänzend einen Nachweis der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Bildung der
Bietergemeinschaft zu verlangen. Die Erklärung der Bietergemeinschaft hat auf einem den
Vergabeunterlagen beigefügten Vordruck zu erfolgen. Die Bietergemeinschaft muss im
Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und auf dem Vordruck einen uneingeschränkt
bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen,
der stellvertretend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Nähere Angaben zu den Zuschlagskriterien enthalten die Vergabeunterlagen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/04/2026 23:45:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81893541
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81893541
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der
Eigenerklärung gemäß Vordruck 6, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase
der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum
Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern,
welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des §
123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Aus-schlussgründe nach §
123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 30/04/2026 12:15:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines
Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen,
namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der
Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu
begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Landratsamt
Nürnberger Land
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landratsamt Nürnberger Land
Organisation, die Angebote bearbeitet: Landratsamt Nürnberger Land
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Nürnberger Land
Registrierungsnummer: t.091239506373
Postanschrift: Waldluststraße 1
Stadt: Lauf an der Pegnitz
Postleitzahl: 91207
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberger Land (DE259)
Land: Deutschland
E-Mail: oepnv@nuernberger-land.de
Telefon: +49 91239506373
Fax: +4991239507373
Internetadresse: https://www.nuernberger-land.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49981531277
Fax: +49981531837
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.
html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 54c3472b-196b-4520-8ca0-da8a4198db56 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/03/2026 21:32:56 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 64/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/04/2026
Referenzen:
https://www.nuernberger-land.de
https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html
https://www.subreport.de/E81893541
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-226590-2026-DEU.txt
|
|