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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Sankt - Deutschland Gebäudereinigung Gebäude- und Glasreinigung in den städt. Liegenschaften
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026040101004337860 / 224573-2026
Veröffentlicht :
01.04.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.07.2029
Angebotsabgabe bis :
06.05.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90911200 - Gebäudereinigung
90911300 - Fensterreinigung
90919200 - Büroreinigung
90919300 - Reinigung von Schulen
DEU-Sankt: Deutschland Gebäudereinigung Gebäude- und Glasreinigung in
den städt. Liegenschaften

2026/S 64/2026 224573

Deutschland Gebäudereinigung Gebäude- und Glasreinigung in den städt. Liegenschaften
OJ S 64/2026 01/04/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sankt Augustin
E-Mail: vergabestelle@sankt-augustin.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Gebäude- und Glasreinigung in den städt. Liegenschaften
Beschreibung: Gebäude- und Glasreinigung in fünf Losen für die Liegenschaften der Stadt
Sankt Augustin für den Zeitraum 01.08.2026 bis 31.07.2029, mit der Option der Verlängerung
um jeweils ein Jahr
Kennung des Verfahrens: 19825d7d-c3e5-4c21-beee-466ddeb1784f
Interne Kennung: 2026-9-20-Ma-01
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen, 90919200 Büroreinigung,
90911300 Fensterreinigung

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich
in elektronischer Form auf dem Vergabeportal https://www.vergabe.rib.de zum Download
bereitgestellt. Angebote können nur noch elektronisch in Textform abgegeben werden. Die
Kommunikation im Vergabeverfahren (insbesondere Bieterfragen, Antworten, Änderungen der
Vergabeunterlagen, Nachforderungen, Aufklärungen sowie Informationsschreiben,
Bieterinformation gemäß § 134 GWB ) erfolgt ausschließlich über die elektronische
Vergabeplattform des Auftraggebers https://www.vergabe.rib.de. Sämtliche rechtserhebliche
Mitteilungen werden in das dortige Bieterpostfach eingestellt. Mit Einstellung der Mitteilung in
das individuelle Bieterpostfach gilt diese als zugegangen; etwaige Fristen beginnen mit
diesem Zeitpunkt zu laufen. Die Bieter sind verpflichtet, ihr Bieterpostfach regelmäßig

mindestens einmal werktäglich zu prüfen. Etwaige zusätzlich versandte E Mail-
Benachrichtigungen dienen lediglich der Information und sind nicht maßgeblich für den
Zugang oder den Fristbeginn. Bieteranfragen: Bieteranfragen werden nur über das
Vergabeportal (https://www.vergabe.rib.de) beantwortet. Nur dort registrierte und für das
Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw.
Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und
Freischaltung bereits unmittelbar beim Her-unterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird
deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren
freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal
aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen. Auskünfte
werden nicht telefonisch erteilt; eine dennoch telefonisch erteilte Auskunft wäre im Übrigen
unverbindlich. Allgemeiner Hinweis: Sofern in diesem Text lediglich die männliche Form einer
Person verwendet wird (z.B. Projektleiter bzw. Projektmitarbeiter), bezieht sich diese Form auf
die dargestellte Funktion der Person. Diese Form wird lediglich aus Gründen einer möglichst
komprimierten Darstellung der Anforderungen an die Leistung verwendet und versteht sich
immer mit dem Zusatz (m/w/d). Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern
unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt
abzugeben: a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, b) in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, c) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachangebote von Einzelbietern und/oder Bietern als Mitglied einer oder mehrerer
Bietergemeinschaften sind nicht zulässig und führen automatisch zum Ausschluss. Die
Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des
weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle
Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf
Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung
führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes. Für die Abgabe der
Bietergemeinschaftserklärung wird die Verwendung des entsprechenden Formblattes
empfohlen. Dieses ist auf dem Vergabeportal eingestellt. Den Bietern wird die Möglichkeit
gegeben, die Objekte individuell nach Terminabsprache mit der Fachabteilung zu besichtigen
(Einzelheiten siehe Liste der Objekte). Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote
erfolgt gemäß der nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt
bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften
Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt
vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der
objektbezogenen Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall
fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen
im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation
gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den
jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender
Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und
Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung
mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-
Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei
Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen
Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und
Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und
Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema
dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung

der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher
arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft
aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der
Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der
Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den
Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die
zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit
dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die
Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar
und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen.
Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des
Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden
im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus
den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen
ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote
können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei
Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5
vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in
Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten
weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich
wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne
Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der
Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei
der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf.
Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe
gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten
Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich
keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass
nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise
hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben,
dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise
hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben,
dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise
hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Angaben, dass
nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise
hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine
Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben,
dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise
hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass nachweislich
keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer
durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf.
Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass
nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise
hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.

Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123
GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125
GWB.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 36 Objekten
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 36 Objekten mit einer jährlichen
Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 5.003.870 m² und einer jährlichen
Grundreinigungsfläche von ca. 45.830 m².
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919200 Büroreinigung, 90919300 Reinigung von Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 1 Jahr

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand
des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des
Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den
Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens,
in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind,

vorbehalten. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können
zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den
engeren Bieterkreis beschränkt. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung und die gewerbliche Voraussetzung für
die Ausführung der angebotenen Leistungen ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12)
(Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Eigenerklärung zur Eignung gem. §
122 GWB (Anlage 12) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung
gem. § 122 GWB (Anlage 12) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) sowie die
Formularvordrucke 235 und 236 , 234 VHB liegen den Vergabeunterlagen bei. Nachzuweisen
ist ein Eintrag im Handelsregister oder in der Handwerksrolle für die auszuführenden
Leistungen oder bei der Industrie- und Handelskammer oder ein Nachweis über die
Nichtverpflichtung zur Eintragung in eines der genannten Register. Falls das Angebot
/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter
Umsatz keine Mindestbedingung)

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: a) Eigenerklärung des Bieters / der
Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus
den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den
Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart,
Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur
Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung), c) Übersicht der für die
Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung, d) Darstellung der
Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes, e) Benennung der technischen
Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus
den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den
Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart,
Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur
Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen sind
den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die

Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im
Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die
dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich
zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV). Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten
Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und
Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer hat in Ausführung seiner Leistungen
stets für ausreichende Sicherheits- vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm oder
seinem Personal verursachten Schäden aller Art, die in Erfüllung, Nicht- oder
Schlechterfüllung oder bei Gelegenheit der vertraglichen Verbind-lichkeiten entstehen. Er ist
verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 500.000
für Sachschäden, - 1.000.000 für Personenschäden, - 50.000 für Abwasserschäden und
- 50.000 für Obhuts- und Bearbeitungsschäden - 25.000 für Schlüsselrisiko abzuschließen
und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Haftung wird in jedem Fall als
unbegrenzt und insoweit unabhängig von den nachgewiesenen Deckungssummen, vereinbart.
Die Versicherung ist dem Auftraggeber erstmals mit Deckungszusage des Versicherers
innerhalb von vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung sowie danach auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen. (2) Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Bausubstanz und/oder
Gegenstände sind vom Auftragnehmer zu ersetzen. Er haftet insbesondere auch bei Verlust
von ihm, oder seinem Personal anvertrauten Schlüsseln und Einlasskarten. Der vollständige
Austausch von zentralen Schließanlagen auf Grund von Schlüsselverlust durch den
Auftragnehmer oder dessen Personal liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die dadurch
entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. (3) Der Auftraggeber haftet nicht für
das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten oder Materialien des
Auftragnehmers und der mitgebrachten Sachen der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. (4) Der
Auftraggeber ist berechtigt, Schadenersatzforderungen gegen Forderungen des
Auftragnehmers durch einfache Erklärung aufzurechnen. Der Auftragnehmer hat den
Auftraggeber auch von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei oder durch Ausführung der
Arbeiten Schäden erleiden, freizuhalten.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweispflichten (1) Vor Aufnahme der
Reinigungstätigkeiten, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres spätestens bis zum 31. Januar
- bzw. nach Ablauf der jeweiligen Fristen und auf besondere Aufforderung hat der
Auftragnehmer auf seine Kosten folgende Bescheinigungen / Erklärungen dem Auftraggeber
vorzulegen: . einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, . Erklärungen
des Personals über die Verschwiegenheitsverpflichtung . das Gefahrstoffkataster und dessen
Änderungen . Erklärungen des Personals über die jährliche Unterweisung im Umgang mit
Schadstoffen nach den Bestimmungen der Schadstoffverordnung . Nachweis der Prüfung aller
eingesetzten Elektrogeräte (DGUV V3) (2) Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in
die arbeitsvertraglichen Regelungen des Auftragnehmers mit seinen Arbeitnehmern und deren
Entlohnung zu nehmen. Die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu führenden
Arbeitszeitaufzeichnungen sind in Kopie im Reinigungsobjekt für den Auftraggeber über
mindestens ein Jahr jederzeit einsehbar zu hinterlegen. (3) Falsche Angaben berechtigen den
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses; unabhängig hiervon wird der
Auftraggeber prüfen, ob Strafanzeige erhoben wird und Schadensersatzansprüche geltend
gemacht werden.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personaleinsatz (1) Für die Reinigungsarbeiten darf der
Auftragnehmer nur fachkundige, zuverlässige und gesunde Reinigungskräfte einsetzen. Dem
Auftraggeber ist der Personaleinsatz gemäß dem Merkblatt Qualitätssicherung (Anlage 5 der
Vergabeunterlagen) mitzuteilen. Es ist mit dem Personaleinsatz sicherzustellen, dass die
eingesetzten Mitarbeiter den ihnen übertragenen Aufgaben physisch gewachsen sind. Etwaig
notwendige Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, insbe-sondere für den
Einsatz von Reinigungskräften in hygienisch sensiblen Bereichen (Küchen etc.), sind
unaufgefordert einmal jährlich durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten nachzuweisen.
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen bzw. im Zusammenhang mit der Pandemie geforderte
Impfungen bzw. Nachweise sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu
dokumentieren und nachzuweisen. (2) Werden durch den Auftraggeber im Rahmen von
Hygieneprüfungen Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt, so hat der Auftragnehmer
diese unverzüglich zu beseitigen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm
eingesetzten Reinigungskräfte mindestens nach den geltenden tariflichen Bestimmungen zu
entlohnen. (4) Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültiger Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis beschäftigt werden; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise
verlangen. Die Bestimmungen von Schutzgesetzen, insbesondere die des
Jugendarbeitsschutzgesetzes, sind einzuhalten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, das
Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und ggf. die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse
auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. (6) Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich,
dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die
Reinigung nicht beeinträchtigt wird. (7) Der Auftragnehmer hat das mit der Reinigung
beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Ausweis (Angabe des Namens und des
Stammreviers der Reinigungskraft) und einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung
auszustatten. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw.
Reisepass und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen. Der Auftragnehmer ist dafür
verantwortlich, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Personalausweis
/Reisepass, etwaige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und den
Sozialversicherungsausweis entsprechend den gültigen Bestimmungen mit Lichtbild bei sich
führen. (8) Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung beauftragt sind, dürfen
nicht mit in das Gebäude genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Darüber
hinaus ist dem Reinigungspersonal die nicht aus Gründen der Reinigung notwendige Nutzung
der Einrichtungen und Geräte der Liegenschaft strikt untersagt. Gebäudeverantwortliche und
deren Familien-angehörige dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des
Auftraggebers als Reinigungskräfte in den Gebäuden eingesetzt werden, deren Betreuung sie
wahrnehmen. (9) Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat
der Auftragnehmer für die Aufsicht eine geeignete Person (Vorarbeiterin, Objektleitung o.ä.)
einzusetzen, die mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen eng
zusammenzuarbeiten hat. Die angegebenen Zeiten für die freigestellte Aufsicht und Kontrolle
sind einzuhalten und im Objektbuch nachzuweisen. Aufgrund der Abstimmungen mit dem
Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen muss die Aufsichtsperson über gute
Deutschkenntnisse verfügen. Die Aufsichtsperson hat den Wünschen und Anweisungen des
Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung
beziehen, Folge zu leisten. Die Aufsichtsperson ist insbesondere befugt, für den
Auftragnehmer Weisungen entgegenzunehmen und gegenüber dem Reinigungspersonal als
Vertreterin des Auftragnehmers weisungsbefugt zu sein. Die Aufsichtsperson ist vor Beginn
ihrer Tätigkeit dem Auftraggeber vorzustellen. (10) Es ist sicherzustellen, dass alle
eingesetzten Reinigungskräfte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort

und Schrift verfügen, um Hinweise und Warnungen zur Reinigung und den technischen
Einrichtungen in der Liegenschaft unzweifelhaft zu verstehen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der
nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur
Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands
durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit
einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen
Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das
Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im
Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation
gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den
jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender
Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und
Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung
mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-
Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei
Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen
Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und
Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und
Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema
dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung
der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher
arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft
aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der
Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der
Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den
Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die
zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit
dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die
Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar
und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen.
Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des
Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden
im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus
den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen
ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote
können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei
Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5
vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in
Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten
weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich
wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne
Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der
Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei
der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/152425
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen
ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 8 Objekten mit einer jährlichen
Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 516.080 m² und einer jährlichen
Grundreinigungsfläche von ca. 3.230. m².
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 1 Jahr

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand
des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des
Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den
Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens,
in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind,

vorbehalten. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können
zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den
engeren Bieterkreis beschränkt. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung und die gewerbliche Voraussetzung für
die Ausführung der angebotenen Leistungen ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12)
(Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Eigenerklärung zur Eignung gem. §
122 GWB (Anlage 12) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung
gem. § 122 GWB (Anlage 12) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) sowie die
Formularvordrucke 235 und 236 , 234 VHB liegen den Vergabeunterlagen bei. Nachzuweisen
ist ein Eintrag im Handelsregister oder in der Handwerksrolle für die auszuführenden
Leistungen oder bei der Industrie- und Handelskammer oder ein Nachweis über die
Nichtverpflichtung zur Eintragung in eines der genannten Register. Falls das Angebot
/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter
Umsatz keine Mindestbedingung)

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: a) Eigenerklärung des Bieters / der
Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus
den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den
Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart,
Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur
Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung), c) Übersicht der für die
Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung, d) Darstellung der
Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes, e) Benennung der technischen
Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus
den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den
Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart,
Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur
Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen sind
den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die

Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im
Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die
dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich
zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV). Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten
Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und
Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer hat in Ausführung seiner Leistungen
stets für ausreichende Sicherheits- vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm oder
seinem Personal verursachten Schäden aller Art, die in Erfüllung, Nicht- oder
Schlechterfüllung oder bei Gelegenheit der vertraglichen Verbind-lichkeiten entstehen. Er ist
verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 500.000
für Sachschäden, - 1.000.000 für Personenschäden, - 50.000 für Abwasserschäden und
- 50.000 für Obhuts- und Bearbeitungsschäden - 25.000 für Schlüsselrisiko abzuschließen
und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Haftung wird in jedem Fall als
unbegrenzt und insoweit unabhängig von den nachgewiesenen Deckungssummen, vereinbart.
Die Versicherung ist dem Auftraggeber erstmals mit Deckungszusage des Versicherers
innerhalb von vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung sowie danach auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen. (2) Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Bausubstanz und/oder
Gegenstände sind vom Auftragnehmer zu ersetzen. Er haftet insbesondere auch bei Verlust
von ihm, oder seinem Personal anvertrauten Schlüsseln und Einlasskarten. Der vollständige
Austausch von zentralen Schließanlagen auf Grund von Schlüsselverlust durch den
Auftragnehmer oder dessen Personal liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die dadurch
entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. (3) Der Auftraggeber haftet nicht für
das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten oder Materialien des
Auftragnehmers und der mitgebrachten Sachen der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. (4) Der
Auftraggeber ist berechtigt, Schadenersatzforderungen gegen Forderungen des
Auftragnehmers durch einfache Erklärung aufzurechnen. Der Auftragnehmer hat den
Auftraggeber auch von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei oder durch Ausführung der
Arbeiten Schäden erleiden, freizuhalten.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweispflichten (1) Vor Aufnahme der
Reinigungstätigkeiten, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres spätestens bis zum 31. Januar
- bzw. nach Ablauf der jeweiligen Fristen und auf besondere Aufforderung hat der
Auftragnehmer auf seine Kosten folgende Bescheinigungen / Erklärungen dem Auftraggeber
vorzulegen: . einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, . Erklärungen
des Personals über die Verschwiegenheitsverpflichtung . das Gefahrstoffkataster und dessen
Änderungen . Erklärungen des Personals über die jährliche Unterweisung im Umgang mit
Schadstoffen nach den Bestimmungen der Schadstoffverordnung . Nachweis der Prüfung aller
eingesetzten Elektrogeräte (DGUV V3) (2) Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in
die arbeitsvertraglichen Regelungen des Auftragnehmers mit seinen Arbeitnehmern und deren
Entlohnung zu nehmen. Die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu führenden
Arbeitszeitaufzeichnungen sind in Kopie im Reinigungsobjekt für den Auftraggeber über
mindestens ein Jahr jederzeit einsehbar zu hinterlegen. (3) Falsche Angaben berechtigen den
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses; unabhängig hiervon wird der
Auftraggeber prüfen, ob Strafanzeige erhoben wird und Schadensersatzansprüche geltend
gemacht werden.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personaleinsatz (1) Für die Reinigungsarbeiten darf der
Auftragnehmer nur fachkundige, zuverlässige und gesunde Reinigungskräfte einsetzen. Dem
Auftraggeber ist der Personaleinsatz gemäß dem Merkblatt Qualitätssicherung (Anlage 5 der
Vergabeunterlagen) mitzuteilen. Es ist mit dem Personaleinsatz sicherzustellen, dass die
eingesetzten Mitarbeiter den ihnen übertragenen Aufgaben physisch gewachsen sind. Etwaig
notwendige Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, insbe-sondere für den
Einsatz von Reinigungskräften in hygienisch sensiblen Bereichen (Küchen etc.), sind
unaufgefordert einmal jährlich durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten nachzuweisen.
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen bzw. im Zusammenhang mit der Pandemie geforderte
Impfungen bzw. Nachweise sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu
dokumentieren und nachzuweisen. (2) Werden durch den Auftraggeber im Rahmen von
Hygieneprüfungen Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt, so hat der Auftragnehmer
diese unverzüglich zu beseitigen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm
eingesetzten Reinigungskräfte mindestens nach den geltenden tariflichen Bestimmungen zu
entlohnen. (4) Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültiger Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis beschäftigt werden; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise
verlangen. Die Bestimmungen von Schutzgesetzen, insbesondere die des
Jugendarbeitsschutzgesetzes, sind einzuhalten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, das
Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und ggf. die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse
auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. (6) Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich,
dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die
Reinigung nicht beeinträchtigt wird. (7) Der Auftragnehmer hat das mit der Reinigung
beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Ausweis (Angabe des Namens und des
Stammreviers der Reinigungskraft) und einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung
auszustatten. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw.
Reisepass und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen. Der Auftragnehmer ist dafür
verantwortlich, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Personalausweis
/Reisepass, etwaige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und den
Sozialversicherungsausweis entsprechend den gültigen Bestimmungen mit Lichtbild bei sich
führen. (8) Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung beauftragt sind, dürfen
nicht mit in das Gebäude genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Darüber
hinaus ist dem Reinigungspersonal die nicht aus Gründen der Reinigung notwendige Nutzung
der Einrichtungen und Geräte der Liegenschaft strikt untersagt. Gebäudeverantwortliche und
deren Familien-angehörige dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des
Auftraggebers als Reinigungskräfte in den Gebäuden eingesetzt werden, deren Betreuung sie
wahrnehmen. (9) Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat
der Auftragnehmer für die Aufsicht eine geeignete Person (Vorarbeiterin, Objektleitung o.ä.)
einzusetzen, die mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen eng
zusammenzuarbeiten hat. Die angegebenen Zeiten für die freigestellte Aufsicht und Kontrolle
sind einzuhalten und im Objektbuch nachzuweisen. Aufgrund der Abstimmungen mit dem
Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen muss die Aufsichtsperson über gute
Deutschkenntnisse verfügen. Die Aufsichtsperson hat den Wünschen und Anweisungen des
Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung
beziehen, Folge zu leisten. Die Aufsichtsperson ist insbesondere befugt, für den
Auftragnehmer Weisungen entgegenzunehmen und gegenüber dem Reinigungspersonal als
Vertreterin des Auftragnehmers weisungsbefugt zu sein. Die Aufsichtsperson ist vor Beginn
ihrer Tätigkeit dem Auftraggeber vorzustellen. (10) Es ist sicherzustellen, dass alle
eingesetzten Reinigungskräfte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort

und Schrift verfügen, um Hinweise und Warnungen zur Reinigung und den technischen
Einrichtungen in der Liegenschaft unzweifelhaft zu verstehen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der
nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur
Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands
durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit
einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen
Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das
Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im
Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation
gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den
jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender
Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und
Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung
mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-
Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei
Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen
Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und
Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und
Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema
dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung
der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher
arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft
aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der
Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der
Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den
Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die
zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit
dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die
Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar
und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen.
Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des
Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden
im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus
den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen
ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote
können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei
Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5
vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in
Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten
weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich
wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne
Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der
Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei
der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/152425
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen
ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 19 Objekten
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 19 Objekten mit einer jährlichen
Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 4.628.530 m² und einer jährlichen
Grundreinigungsfläche von ca. 35.750 m².
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 1 Jahr

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand
des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des
Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den
Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens,
in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind,

vorbehalten. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können
zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den
engeren Bieterkreis beschränkt. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung und die gewerbliche Voraussetzung für
die Ausführung der angebotenen Leistungen ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12)
(Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Eigenerklärung zur Eignung gem. §
122 GWB (Anlage 12) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung
gem. § 122 GWB (Anlage 12) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) sowie die
Formularvordrucke 235 und 236 , 234 VHB liegen den Vergabeunterlagen bei. Nachzuweisen
ist ein Eintrag im Handelsregister oder in der Handwerksrolle für die auszuführenden
Leistungen oder bei der Industrie- und Handelskammer oder ein Nachweis über die
Nichtverpflichtung zur Eintragung in eines der genannten Register. Falls das Angebot
/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter
Umsatz keine Mindestbedingung)

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: a) Eigenerklärung des Bieters / der
Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus
den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den
Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart,
Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur
Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung), c) Übersicht der für die
Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung, d) Darstellung der
Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes, e) Benennung der technischen
Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus
den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den
Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart,
Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur
Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen sind
den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die

Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im
Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die
dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich
zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV). Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten
Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und
Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer hat in Ausführung seiner Leistungen
stets für ausreichende Sicherheits- vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm oder
seinem Personal verursachten Schäden aller Art, die in Erfüllung, Nicht- oder
Schlechterfüllung oder bei Gelegenheit der vertraglichen Verbind-lichkeiten entstehen. Er ist
verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 500.000
für Sachschäden, - 1.000.000 für Personenschäden, - 50.000 für Abwasserschäden und
- 50.000 für Obhuts- und Bearbeitungsschäden - 25.000 für Schlüsselrisiko abzuschließen
und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Haftung wird in jedem Fall als
unbegrenzt und insoweit unabhängig von den nachgewiesenen Deckungssummen, vereinbart.
Die Versicherung ist dem Auftraggeber erstmals mit Deckungszusage des Versicherers
innerhalb von vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung sowie danach auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen. (2) Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Bausubstanz und/oder
Gegenstände sind vom Auftragnehmer zu ersetzen. Er haftet insbesondere auch bei Verlust
von ihm, oder seinem Personal anvertrauten Schlüsseln und Einlasskarten. Der vollständige
Austausch von zentralen Schließanlagen auf Grund von Schlüsselverlust durch den
Auftragnehmer oder dessen Personal liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die dadurch
entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. (3) Der Auftraggeber haftet nicht für
das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten oder Materialien des
Auftragnehmers und der mitgebrachten Sachen der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. (4) Der
Auftraggeber ist berechtigt, Schadenersatzforderungen gegen Forderungen des
Auftragnehmers durch einfache Erklärung aufzurechnen. Der Auftragnehmer hat den
Auftraggeber auch von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei oder durch Ausführung der
Arbeiten Schäden erleiden, freizuhalten.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweispflichten (1) Vor Aufnahme der
Reinigungstätigkeiten, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres spätestens bis zum 31. Januar
- bzw. nach Ablauf der jeweiligen Fristen und auf besondere Aufforderung hat der
Auftragnehmer auf seine Kosten folgende Bescheinigungen / Erklärungen dem Auftraggeber
vorzulegen: . einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, . Erklärungen
des Personals über die Verschwiegenheitsverpflichtung . das Gefahrstoffkataster und dessen
Änderungen . Erklärungen des Personals über die jährliche Unterweisung im Umgang mit
Schadstoffen nach den Bestimmungen der Schadstoffverordnung . Nachweis der Prüfung aller
eingesetzten Elektrogeräte (DGUV V3) (2) Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in
die arbeitsvertraglichen Regelungen des Auftragnehmers mit seinen Arbeitnehmern und deren
Entlohnung zu nehmen. Die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu führenden
Arbeitszeitaufzeichnungen sind in Kopie im Reinigungsobjekt für den Auftraggeber über
mindestens ein Jahr jederzeit einsehbar zu hinterlegen. (3) Falsche Angaben berechtigen den
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses; unabhängig hiervon wird der
Auftraggeber prüfen, ob Strafanzeige erhoben wird und Schadensersatzansprüche geltend
gemacht werden.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personaleinsatz (1) Für die Reinigungsarbeiten darf der
Auftragnehmer nur fachkundige, zuverlässige und gesunde Reinigungskräfte einsetzen. Dem
Auftraggeber ist der Personaleinsatz gemäß dem Merkblatt Qualitätssicherung (Anlage 5 der
Vergabeunterlagen) mitzuteilen. Es ist mit dem Personaleinsatz sicherzustellen, dass die
eingesetzten Mitarbeiter den ihnen übertragenen Aufgaben physisch gewachsen sind. Etwaig
notwendige Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, insbe-sondere für den
Einsatz von Reinigungskräften in hygienisch sensiblen Bereichen (Küchen etc.), sind
unaufgefordert einmal jährlich durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten nachzuweisen.
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen bzw. im Zusammenhang mit der Pandemie geforderte
Impfungen bzw. Nachweise sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu
dokumentieren und nachzuweisen. (2) Werden durch den Auftraggeber im Rahmen von
Hygieneprüfungen Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt, so hat der Auftragnehmer
diese unverzüglich zu beseitigen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm
eingesetzten Reinigungskräfte mindestens nach den geltenden tariflichen Bestimmungen zu
entlohnen. (4) Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültiger Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis beschäftigt werden; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise
verlangen. Die Bestimmungen von Schutzgesetzen, insbesondere die des
Jugendarbeitsschutzgesetzes, sind einzuhalten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, das
Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und ggf. die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse
auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. (6) Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich,
dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die
Reinigung nicht beeinträchtigt wird. (7) Der Auftragnehmer hat das mit der Reinigung
beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Ausweis (Angabe des Namens und des
Stammreviers der Reinigungskraft) und einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung
auszustatten. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw.
Reisepass und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen. Der Auftragnehmer ist dafür
verantwortlich, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Personalausweis
/Reisepass, etwaige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und den
Sozialversicherungsausweis entsprechend den gültigen Bestimmungen mit Lichtbild bei sich
führen. (8) Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung beauftragt sind, dürfen
nicht mit in das Gebäude genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Darüber
hinaus ist dem Reinigungspersonal die nicht aus Gründen der Reinigung notwendige Nutzung
der Einrichtungen und Geräte der Liegenschaft strikt untersagt. Gebäudeverantwortliche und
deren Familien-angehörige dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des
Auftraggebers als Reinigungskräfte in den Gebäuden eingesetzt werden, deren Betreuung sie
wahrnehmen. (9) Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat
der Auftragnehmer für die Aufsicht eine geeignete Person (Vorarbeiterin, Objektleitung o.ä.)
einzusetzen, die mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen eng
zusammenzuarbeiten hat. Die angegebenen Zeiten für die freigestellte Aufsicht und Kontrolle
sind einzuhalten und im Objektbuch nachzuweisen. Aufgrund der Abstimmungen mit dem
Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen muss die Aufsichtsperson über gute
Deutschkenntnisse verfügen. Die Aufsichtsperson hat den Wünschen und Anweisungen des
Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung
beziehen, Folge zu leisten. Die Aufsichtsperson ist insbesondere befugt, für den
Auftragnehmer Weisungen entgegenzunehmen und gegenüber dem Reinigungspersonal als
Vertreterin des Auftragnehmers weisungsbefugt zu sein. Die Aufsichtsperson ist vor Beginn
ihrer Tätigkeit dem Auftraggeber vorzustellen. (10) Es ist sicherzustellen, dass alle
eingesetzten Reinigungskräfte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort

und Schrift verfügen, um Hinweise und Warnungen zur Reinigung und den technischen
Einrichtungen in der Liegenschaft unzweifelhaft zu verstehen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der
nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur
Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands
durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit
einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen
Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das
Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im
Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation
gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den
jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender
Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und
Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung
mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-
Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei
Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen
Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und
Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und
Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema
dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung
der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher
arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft
aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der
Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der
Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den
Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die
zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit
dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die
Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar
und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen.
Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des
Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden
im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus
den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen
ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote
können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei
Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5
vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in
Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten
weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich
wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne
Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der
Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei
der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/152425
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen
ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 15 Objekten
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten in 15 Objekten mit einer jährlichen
Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 4.091.410 m² und einer jährlichen
Grundreinigungsfläche von ca. 36.570 m
Interne Kennung: 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen, 90919200 Büroreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 1 Jahr

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand
des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des
Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den
Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens,
in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind,

vorbehalten. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können
zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den
engeren Bieterkreis beschränkt. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung und die gewerbliche Voraussetzung für
die Ausführung der angebotenen Leistungen ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12)
(Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Eigenerklärung zur Eignung gem. §
122 GWB (Anlage 12) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung
gem. § 122 GWB (Anlage 12) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) sowie die
Formularvordrucke 235 und 236 , 234 VHB liegen den Vergabeunterlagen bei. Nachzuweisen
ist ein Eintrag im Handelsregister oder in der Handwerksrolle für die auszuführenden
Leistungen oder bei der Industrie- und Handelskammer oder ein Nachweis über die
Nichtverpflichtung zur Eintragung in eines der genannten Register. Falls das Angebot
/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter
Umsatz keine Mindestbedingung)

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: a) Eigenerklärung des Bieters / der
Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus
den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den
Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart,
Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur
Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung), c) Übersicht der für die
Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung, d) Darstellung der
Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes, e) Benennung der technischen
Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus
den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den
Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart,
Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur
Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen sind
den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die

Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im
Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die
dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich
zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV). Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten
Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und
Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer hat in Ausführung seiner Leistungen
stets für ausreichende Sicherheits- vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm oder
seinem Personal verursachten Schäden aller Art, die in Erfüllung, Nicht- oder
Schlechterfüllung oder bei Gelegenheit der vertraglichen Verbind-lichkeiten entstehen. Er ist
verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 500.000
für Sachschäden, - 1.000.000 für Personenschäden, - 50.000 für Abwasserschäden und
- 50.000 für Obhuts- und Bearbeitungsschäden - 25.000 für Schlüsselrisiko abzuschließen
und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Haftung wird in jedem Fall als
unbegrenzt und insoweit unabhängig von den nachgewiesenen Deckungssummen, vereinbart.
Die Versicherung ist dem Auftraggeber erstmals mit Deckungszusage des Versicherers
innerhalb von vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung sowie danach auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen. (2) Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Bausubstanz und/oder
Gegenstände sind vom Auftragnehmer zu ersetzen. Er haftet insbesondere auch bei Verlust
von ihm, oder seinem Personal anvertrauten Schlüsseln und Einlasskarten. Der vollständige
Austausch von zentralen Schließanlagen auf Grund von Schlüsselverlust durch den
Auftragnehmer oder dessen Personal liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die dadurch
entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. (3) Der Auftraggeber haftet nicht für
das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten oder Materialien des
Auftragnehmers und der mitgebrachten Sachen der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. (4) Der
Auftraggeber ist berechtigt, Schadenersatzforderungen gegen Forderungen des
Auftragnehmers durch einfache Erklärung aufzurechnen. Der Auftragnehmer hat den
Auftraggeber auch von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei oder durch Ausführung der
Arbeiten Schäden erleiden, freizuhalten.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweispflichten (1) Vor Aufnahme der
Reinigungstätigkeiten, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres spätestens bis zum 31. Januar
- bzw. nach Ablauf der jeweiligen Fristen und auf besondere Aufforderung hat der
Auftragnehmer auf seine Kosten folgende Bescheinigungen / Erklärungen dem Auftraggeber
vorzulegen: . einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, . Erklärungen
des Personals über die Verschwiegenheitsverpflichtung . das Gefahrstoffkataster und dessen
Änderungen . Erklärungen des Personals über die jährliche Unterweisung im Umgang mit
Schadstoffen nach den Bestimmungen der Schadstoffverordnung . Nachweis der Prüfung aller
eingesetzten Elektrogeräte (DGUV V3) (2) Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in
die arbeitsvertraglichen Regelungen des Auftragnehmers mit seinen Arbeitnehmern und deren
Entlohnung zu nehmen. Die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu führenden
Arbeitszeitaufzeichnungen sind in Kopie im Reinigungsobjekt für den Auftraggeber über
mindestens ein Jahr jederzeit einsehbar zu hinterlegen. (3) Falsche Angaben berechtigen den
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses; unabhängig hiervon wird der
Auftraggeber prüfen, ob Strafanzeige erhoben wird und Schadensersatzansprüche geltend
gemacht werden.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personaleinsatz (1) Für die Reinigungsarbeiten darf der
Auftragnehmer nur fachkundige, zuverlässige und gesunde Reinigungskräfte einsetzen. Dem
Auftraggeber ist der Personaleinsatz gemäß dem Merkblatt Qualitätssicherung (Anlage 5 der
Vergabeunterlagen) mitzuteilen. Es ist mit dem Personaleinsatz sicherzustellen, dass die
eingesetzten Mitarbeiter den ihnen übertragenen Aufgaben physisch gewachsen sind. Etwaig
notwendige Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, insbe-sondere für den
Einsatz von Reinigungskräften in hygienisch sensiblen Bereichen (Küchen etc.), sind
unaufgefordert einmal jährlich durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten nachzuweisen.
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen bzw. im Zusammenhang mit der Pandemie geforderte
Impfungen bzw. Nachweise sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu
dokumentieren und nachzuweisen. (2) Werden durch den Auftraggeber im Rahmen von
Hygieneprüfungen Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt, so hat der Auftragnehmer
diese unverzüglich zu beseitigen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm
eingesetzten Reinigungskräfte mindestens nach den geltenden tariflichen Bestimmungen zu
entlohnen. (4) Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültiger Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis beschäftigt werden; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise
verlangen. Die Bestimmungen von Schutzgesetzen, insbesondere die des
Jugendarbeitsschutzgesetzes, sind einzuhalten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, das
Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und ggf. die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse
auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. (6) Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich,
dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die
Reinigung nicht beeinträchtigt wird. (7) Der Auftragnehmer hat das mit der Reinigung
beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Ausweis (Angabe des Namens und des
Stammreviers der Reinigungskraft) und einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung
auszustatten. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw.
Reisepass und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen. Der Auftragnehmer ist dafür
verantwortlich, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Personalausweis
/Reisepass, etwaige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und den
Sozialversicherungsausweis entsprechend den gültigen Bestimmungen mit Lichtbild bei sich
führen. (8) Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung beauftragt sind, dürfen
nicht mit in das Gebäude genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Darüber
hinaus ist dem Reinigungspersonal die nicht aus Gründen der Reinigung notwendige Nutzung
der Einrichtungen und Geräte der Liegenschaft strikt untersagt. Gebäudeverantwortliche und
deren Familien-angehörige dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des
Auftraggebers als Reinigungskräfte in den Gebäuden eingesetzt werden, deren Betreuung sie
wahrnehmen. (9) Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat
der Auftragnehmer für die Aufsicht eine geeignete Person (Vorarbeiterin, Objektleitung o.ä.)
einzusetzen, die mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen eng
zusammenzuarbeiten hat. Die angegebenen Zeiten für die freigestellte Aufsicht und Kontrolle
sind einzuhalten und im Objektbuch nachzuweisen. Aufgrund der Abstimmungen mit dem
Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen muss die Aufsichtsperson über gute
Deutschkenntnisse verfügen. Die Aufsichtsperson hat den Wünschen und Anweisungen des
Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung
beziehen, Folge zu leisten. Die Aufsichtsperson ist insbesondere befugt, für den
Auftragnehmer Weisungen entgegenzunehmen und gegenüber dem Reinigungspersonal als
Vertreterin des Auftragnehmers weisungsbefugt zu sein. Die Aufsichtsperson ist vor Beginn
ihrer Tätigkeit dem Auftraggeber vorzustellen. (10) Es ist sicherzustellen, dass alle
eingesetzten Reinigungskräfte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort

und Schrift verfügen, um Hinweise und Warnungen zur Reinigung und den technischen
Einrichtungen in der Liegenschaft unzweifelhaft zu verstehen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der
nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur
Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands
durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit
einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen
Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das
Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im
Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation
gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den
jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender
Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und
Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung
mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-
Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei
Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen
Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und
Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und
Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema
dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung
der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher
arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft
aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der
Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der
Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den
Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die
zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit
dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die
Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar
und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen.
Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des
Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden
im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus
den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen
ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote
können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei
Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5
vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in
Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten
weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich
wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne
Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der
Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei
der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/152425
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen
ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Glas- und Rahmenreinigung in den meisten Objekten der Lose 1 bis 4
Beschreibung: Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung in den meisten Liegenschaften der
Lose 1 bis 4 mit einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 27.330 m².
Interne Kennung: 5

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption um 1 Jahr

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2029

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand
des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des
Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den
Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens,
in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind,
vorbehalten. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können

zum Ausschluss führen. Die Abfragen werden vom Auftraggeber veranlasst und auf den
engeren Bieterkreis beschränkt. Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die Eignung und die gewerbliche Voraussetzung für
die Ausführung der angebotenen Leistungen ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder
Eigenerklärungen gem. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12)
(Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht
präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Eigenerklärung zur Eignung gem. §
122 GWB (Anlage 12) angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach
Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die
Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis
oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß der Eigenerklärung zur Eignung
gem. § 122 GWB (Anlage 12) auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen
vorzulegen. Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB (Anlage 12) sowie die
Formularvordrucke 235 und 236 , 234 VHB liegen den Vergabeunterlagen bei. Nachzuweisen
ist ein Eintrag im Handelsregister oder in der Handwerksrolle für die auszuführenden
Leistungen oder bei der Industrie- und Handelskammer oder ein Nachweis über die
Nichtverpflichtung zur Eintragung in eines der genannten Register. Falls das Angebot
/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, ist zur Bestätigung eine Erklärung vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter
Umsatz keine Mindestbedingung)

Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: a) Eigenerklärung des Bieters / der
Bietergemeinschaft über die Betriebsgröße/Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, b) Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus
den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den
Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart,
Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur
Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung), c) Übersicht der für die
Auftragsausführung zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung, d) Darstellung der
Maßnahmen zur Sicherstellung des Personaleinsatzes, e) Benennung der technischen
Leitung unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und der Berufserfahrung

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung über drei vergleichbare Referenzen aus
den letzten fünf Jahren unter Angabe des Auftraggebers (Name und Anschrift), den
Kontaktdaten des zuständigen Ansprechpartners (Telefon, Telefax, E-Mail), Leistungsart,
Leistungs- bzw. Vertragszeitraum sowie des Jahresrechnungswertes (nur Mittel zur
Eignungsprüfung - Referenzen sind keine Mindestbedingung)

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Beschreibung: Die einzureichenden Unterlagen sind
den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die
Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung akzeptiert. Eignungsnachweise, die im

Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die
dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich
zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit/Fachkunde der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen (§ 43 Abs. 2 VgV). Die Nichtbeachtung der oben aufgeführten
Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und
Nachweisen führen zwingend zum Angebotsausschluss.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Auftragnehmer hat in Ausführung seiner Leistungen
stets für ausreichende Sicherheits- vorkehrungen zu sorgen. Er haftet für die von ihm oder
seinem Personal verursachten Schäden aller Art, die in Erfüllung, Nicht- oder
Schlechterfüllung oder bei Gelegenheit der vertraglichen Verbind-lichkeiten entstehen. Er ist
verpflichtet eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von - mindestens 500.000
für Sachschäden, - 1.000.000 für Personenschäden, - 50.000 für Abwasserschäden und
- 50.000 für Obhuts- und Bearbeitungsschäden - 25.000 für Schlüsselrisiko abzuschließen
und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten. Die Haftung wird in jedem Fall als
unbegrenzt und insoweit unabhängig von den nachgewiesenen Deckungssummen, vereinbart.
Die Versicherung ist dem Auftraggeber erstmals mit Deckungszusage des Versicherers
innerhalb von vier Wochen nach Vertragsunterzeichnung sowie danach auf gesondertes
Verlangen nachzuweisen. (2) Bei Reinigungsarbeiten beschädigte Bausubstanz und/oder
Gegenstände sind vom Auftragnehmer zu ersetzen. Er haftet insbesondere auch bei Verlust
von ihm, oder seinem Personal anvertrauten Schlüsseln und Einlasskarten. Der vollständige
Austausch von zentralen Schließanlagen auf Grund von Schlüsselverlust durch den
Auftragnehmer oder dessen Personal liegt im Ermessen des Auftraggebers. Die dadurch
entstehenden Kosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. (3) Der Auftraggeber haftet nicht für
das Abhandenkommen oder die Beschädigung von Maschinen, Geräten oder Materialien des
Auftragnehmers und der mitgebrachten Sachen der Arbeitskräfte des Auftragnehmers. (4) Der
Auftraggeber ist berechtigt, Schadenersatzforderungen gegen Forderungen des
Auftragnehmers durch einfache Erklärung aufzurechnen. Der Auftragnehmer hat den
Auftraggeber auch von etwaigen Ansprüchen Dritter, die bei oder durch Ausführung der
Arbeiten Schäden erleiden, freizuhalten.

Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Nachweispflichten (1) Vor Aufnahme der
Reinigungstätigkeiten, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres spätestens bis zum 31. Januar
- bzw. nach Ablauf der jeweiligen Fristen und auf besondere Aufforderung hat der
Auftragnehmer auf seine Kosten folgende Bescheinigungen / Erklärungen dem Auftraggeber
vorzulegen: . einen Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, . Erklärungen
des Personals über die Verschwiegenheitsverpflichtung . das Gefahrstoffkataster und dessen
Änderungen . Erklärungen des Personals über die jährliche Unterweisung im Umgang mit
Schadstoffen nach den Bestimmungen der Schadstoffverordnung . Nachweis der Prüfung aller
eingesetzten Elektrogeräte (DGUV V3) (2) Ferner ist der Auftraggeber berechtigt, Einsicht in
die arbeitsvertraglichen Regelungen des Auftragnehmers mit seinen Arbeitnehmern und deren
Entlohnung zu nehmen. Die nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu führenden
Arbeitszeitaufzeichnungen sind in Kopie im Reinigungsobjekt für den Auftraggeber über
mindestens ein Jahr jederzeit einsehbar zu hinterlegen. (3) Falsche Angaben berechtigen den
Auftraggeber zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses; unabhängig hiervon wird der
Auftraggeber prüfen, ob Strafanzeige erhoben wird und Schadensersatzansprüche geltend
gemacht werden.

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Personaleinsatz (1) Für die Reinigungsarbeiten darf der
Auftragnehmer nur fachkundige, zuverlässige und gesunde Reinigungskräfte einsetzen. Dem
Auftraggeber ist der Personaleinsatz gemäß dem Merkblatt Qualitätssicherung (Anlage 5 der
Vergabeunterlagen) mitzuteilen. Es ist mit dem Personaleinsatz sicherzustellen, dass die
eingesetzten Mitarbeiter den ihnen übertragenen Aufgaben physisch gewachsen sind. Etwaig
notwendige Gesundheitsuntersuchungen und Schutzimpfungen, insbe-sondere für den
Einsatz von Reinigungskräften in hygienisch sensiblen Bereichen (Küchen etc.), sind
unaufgefordert einmal jährlich durch den Auftragnehmer zu dessen Lasten nachzuweisen.
Aufgrund von gesetzlichen Änderungen bzw. im Zusammenhang mit der Pandemie geforderte
Impfungen bzw. Nachweise sind eigenverantwortlich durch den Auftragnehmer zu
dokumentieren und nachzuweisen. (2) Werden durch den Auftraggeber im Rahmen von
Hygieneprüfungen Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt, so hat der Auftragnehmer
diese unverzüglich zu beseitigen. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm
eingesetzten Reinigungskräfte mindestens nach den geltenden tariflichen Bestimmungen zu
entlohnen. (4) Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültiger Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis beschäftigt werden; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise
verlangen. Die Bestimmungen von Schutzgesetzen, insbesondere die des
Jugendarbeitsschutzgesetzes, sind einzuhalten. (5) Der Auftraggeber ist berechtigt, das
Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und ggf. die Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse
auf Kosten des Auftragnehmers zu verlangen. (6) Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich,
dass durch Personalausfälle infolge Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen Gründen die
Reinigung nicht beeinträchtigt wird. (7) Der Auftragnehmer hat das mit der Reinigung
beauftragte Personal auf seine Kosten mit einem Ausweis (Angabe des Namens und des
Stammreviers der Reinigungskraft) und einheitlicher Arbeitskleidung mit Firmenbezeichnung
auszustatten. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis bzw.
Reisepass und ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzuzeigen. Der Auftragnehmer ist dafür
verantwortlich, dass seine Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Personalausweis
/Reisepass, etwaige Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen und den
Sozialversicherungsausweis entsprechend den gültigen Bestimmungen mit Lichtbild bei sich
führen. (8) Personen, die vom Auftragnehmer nicht mit der Reinigung beauftragt sind, dürfen
nicht mit in das Gebäude genommen werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder. Darüber
hinaus ist dem Reinigungspersonal die nicht aus Gründen der Reinigung notwendige Nutzung
der Einrichtungen und Geräte der Liegenschaft strikt untersagt. Gebäudeverantwortliche und
deren Familien-angehörige dürfen vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung des
Auftraggebers als Reinigungskräfte in den Gebäuden eingesetzt werden, deren Betreuung sie
wahrnehmen. (9) Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat
der Auftragnehmer für die Aufsicht eine geeignete Person (Vorarbeiterin, Objektleitung o.ä.)
einzusetzen, die mit dem Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen eng
zusammenzuarbeiten hat. Die angegebenen Zeiten für die freigestellte Aufsicht und Kontrolle
sind einzuhalten und im Objektbuch nachzuweisen. Aufgrund der Abstimmungen mit dem
Auftraggeber und dem Gebäudeverantwortlichen muss die Aufsichtsperson über gute
Deutschkenntnisse verfügen. Die Aufsichtsperson hat den Wünschen und Anweisungen des
Auftraggebers bzw. dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung
beziehen, Folge zu leisten. Die Aufsichtsperson ist insbesondere befugt, für den
Auftragnehmer Weisungen entgegenzunehmen und gegenüber dem Reinigungspersonal als
Vertreterin des Auftragnehmers weisungsbefugt zu sein. Die Aufsichtsperson ist vor Beginn
ihrer Tätigkeit dem Auftraggeber vorzustellen. (10) Es ist sicherzustellen, dass alle

eingesetzten Reinigungskräfte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort
und Schrift verfügen, um Hinweise und Warnungen zur Reinigung und den technischen
Einrichtungen in der Liegenschaft unzweifelhaft zu verstehen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß der
nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur
Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten dauerhaften Reinigungszustands
durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit
einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung als die der objektbezogenen
Richtwerte erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das
Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im
Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation
gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den
jeweils kalkulierten Räumen geprüft. Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender
Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und
Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 und in der Glas- und Rahmenreinigung
mindestens auf der Lohngruppe 6 des Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-
Handwerk (in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung bei
Angebotsabgabe) zuzüglich der dann aktuell gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen
Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und
Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und
Gewinn. Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema
dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung
der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher
arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft
aktuell gültigen Fassung bei Angebotsabgabe sowie die Plausibilität des Umfangs und der
Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der
Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den
Vergabeunterlagen (vgl. u.a. Werkvertrag, Merkblatt zur Qualitätssicherung). Die
zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden für das jeweilige Reinigungsobjekt werden mit
dem vom Bieter hierzu kalkulierten Wert im Stundenverrechnungssatz verprobt. Die
Kalkulation der jeweils zugesicherten Aufsichts- und Kontrollstunden muss sich unmittelbar
und zweifelsfrei aus der Kalkulation des einzelnen Reinigungsobjekts nachvollziehen lassen.
Angebote, die eine von diesen Regelungen abweichende Kalkulation des
Stundenverrechnungssatzes enthalten, sind schlüssig zu begründen. Bei Unklarheiten werden
im Rahmen der Prüfung des Angebotes ggf. weitere Unterlagen angefordert, sofern sich aus
den Angebotsunterlagen für die Plausibilitätsprüfung nicht bereits zwingende Beurteilungen
ergeben. Der Zuschlag wird erteilt auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote
können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden. Der Zuschlag wird auf maximal zwei
Lose je Bieter in den Losen 1 bis 4 limitiert. Zusätzlich kann der Zuschlag auf das Los 5
vergeben werden. Die Auftragserteilung erfolgt derart, dass sich für den Auftraggeber in
Summe der Lose 1 bis 4 und 5 der wirtschaftlichste Gesamtauftragswert ergibt. Sollten
weniger Angebote in die Wertung kommen, als aufgrund der Zuschlagslimitierung erforderlich
wären, findet die Zuschlagslimitierung keine Anwendung. Ggf. gewährte Preisnachlässe ohne
Bedingung sind zu begründen. Erfolgt keine Begründung des Nachlasses, bleibt dieser bei der
Angebotswertung unberücksichtigt. Preisnachlässe mit Bedingung (z. B. Skonti) bleiben bei
der Wertung der Angebote ohne Betrachtung, werden jedoch Vertragsbestandteil.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/04/2026 10:00:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/152425
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen
ist nicht ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 06/05/2026 10:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Noch nicht bekannt
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die

aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Sankt Augustin
Registrierungsnummer: 053820056056-31001-36
Postanschrift: Markt 1
Stadt: Sankt Augustin
Postleitzahl: 53757
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabe und Versicherung
E-Mail: vergabestelle@sankt-augustin.de
Telefon: +49 2241 243-306
Fax: +49 2241 243-77306
Internetadresse: https://www.vergabe.rib.de
Profil des Erwerbers: https://www.vergabe.rib.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: DE 812110859
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221 147-3055
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100

Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 64145df0-8679-4a7d-81ad-04a74543ee61 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/03/2026 11:54:00 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 64/2026
Datum der Veröffentlichung: 01/04/2026

Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/152425
https://www.vergabe.rib.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202604/ausschreibung-224573-2026-DEU.txt

 
 
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