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Titel :
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DEU-Duisburg - Deutschland Installation von Signalanlagen 2026-0106 WBD -Erneuerung der LSA 712 im Stadtgebiet Duisburg
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026022500503543130 / 131879-2026
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Veröffentlicht :
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25.02.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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20.03.2026
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Angebotsabgabe bis :
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27.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45316200 - Installation von Signalanlagen
45316210 - Installation von Verkehrsüberwachungseinrichtungen
45316212 - Installation von Verkehrsampeln
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DEU-Duisburg: Deutschland Installation von Signalanlagen 2026-0106 WBD
-Erneuerung der LSA 712 im Stadtgebiet Duisburg
2026/S 39/2026 131879
Deutschland Installation von Signalanlagen 2026-0106 WBD - Erneuerung der LSA 712 im
Stadtgebiet Duisburg
OJ S 39/2026 25/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
E-Mail: o.markwart@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: 2026-0106 WBD - Erneuerung der LSA 712 im Stadtgebiet Duisburg
Beschreibung: Signaltechnische Arbeiten sowie Ausstattung mit LED-Signalgebern LSA 712
Düsseldorfer Straße/ Buchholzstraße/ Nikolaistraße
Kennung des Verfahrens: 37daab7a-6906-40fc-bbb5-1cb613f3560b
Interne Kennung: 2026-0106
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45316200 Installation von Signalanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45316210 Installation von Verkehrsüberwachungseinrichtungen,
45316212 Installation von Verkehrsampeln
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTG8HNYB2# Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der
Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Bieter deren Firmensitz sich nicht in Deutschland oder einem anderen EU-
Mitgliedsstaat, sondern in einem Drittstaat befindet, werden gemäß Urteil C-652/22 vom
22.10.2024 des EuGH (Europäischer Gerichtshof) vom Verfahren ausgeschlossen, falls der
Drittstaat nicht zu den Unterzeichnern des GPA-Beschaffungsübereinkommens (Government
Procurement Agreement) gehört und kein Freihandelsabkommen zwischen der EU oder der
Bundesrepublik Deutschland mit dem Drittstaat existiert, weil für Bieter aus diesen Staaten die
vergaberechtlichen Bestimmungen der EU keine Anwendung finden. Bieter mit Eintragungen
wegen schwerwiegender Wettbewerbsverstöße im Wettbewerbsregister der Bundesrepublik
Deutschland werden vom Verfahren ausgeschlossen. Bei Eintragungen wegen leichter
Wettbewerbsverstöße behält sich der Auftraggeber im Rahmen seines Ermessensspielraums
vor, den Bieter trotz der Eintragung zum Verfahren zuzulassen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung in Deutschland
oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung im Ausland
rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigung in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrug: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) wegen Betrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs, soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, rechtskräftig verurteilt
wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in
Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in Bezug auf Subventionsbetrug gem. §
123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 299 des StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr oder nach §108e StGB
wegen Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern oder nach §§ 333 und 334 StGB
wegen Vorteilsgewährung und Bestechung, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
(Ausländische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 1 des EU-Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung sowie Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 123 Abs. (1) Nr. 6 - 9 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der
ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen
ihrer beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Bieter die in diesem
Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich beeinflussen
könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht zweifelsfrei
belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. § 124 Abs.
(1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue und
fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2026-0106 WBD - Erneuerung der LSA 712 im Stadtgebiet Duisburg
Beschreibung: Lieferumfang: - 1 Stück Steuergerät - 46 Stück Signalgeber - 7 Stück gerade
Signalmaste - 7 Stück Auslegermaste - 7 Stück Verkehrskameras - 2800 m Signal- und
Steuerkabel, verschiedener Typen liefern Der Fertigstellungstermin sowie alle vertraglichen
Zwischenterminen sind den BVB zu entnehmen. -Materiallieferungen gemäß Abruf durch AG
ab 5 Wochen nach Auftragseingang - Lieferung der Maste Anfang Mai 2026 - Bauzeit
Signaltechnik 2 Wochen - Umsetzung Oktober 2026 Ein detaillierter Leistungsumfang befindet
sich in den Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 2026-0106
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45316200 Installation von Signalanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45316210 Installation von Verkehrsüberwachungseinrichtungen,
45316212 Installation von Verkehrsampeln
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 14 Tage
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung -
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). -> Nachweis: Formblatt VHB 124 -
Eigenerklärung Eignung Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen
Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei
der Industrie- und Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis zu ersetzen (§ 6b EU Abs.
1 Nr. 2 VOB/A).
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit -
Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf
Projekte, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, und bezogen auf die letzten
drei Geschäftsjahre (§ 6a Nr. 2 c) VOB/A EU). --> Vordruck VHB 124 Eigenerklärung über den
jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unter- nehmens bezogen auf die letzten drei
Geschäftsjahre (§ 6a Nr. 2 c) VOB/A EU). --> Vordruck VHB 124 Eigenerklärung über eine
bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit Mindestdeckungssumme für
Personen- und Sachschäden i.H.v. 2.000.000 EUR und für Vermögensschäden i.H.v. 100.000
EUR (§ 6a Nr. 2 a) VOB/A EU). --> Formblatt F1. -> Nachweis: Formblatt VHB 124 -
Eigenerklärung Eignung , sowie Formblatt F1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt,
ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen
wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit -
Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen
Geschäftsjahren (mind. 3 Stück) mit Angabe des Auftragssumme, der Auftraggeberin und der
Leistungszeit=>Vordruck VHB 124. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, sind die in
Vordruck VHB 124 genannten Referenznachweise vorzulegen (§ 6a Nr. 3 a) VOB/A EU) -
Erklärung über die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich
Beschäftigten (Arbeitskräfte, gegliedert nach Gesamtzahl der Mitarbeiter/innen und Anzhal an
technischem Personal) (§ 6a Nr. 3 a) VOB/A EU). => Formblatt F2 - Eigenerklärung der
Bieterin, dass sie über die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte verfügt.
(§ 6a (2) Nr. 3 VOB/A). (§ 6a Nr. 3 g) VOB/A EU). => VHB 124. Sofern das Angebot in die
engere Wahl gelangt, ist von der Bieterin die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal anzugeben. - Benennung des für die
Leitung und Aufsicht vorgesehenen (technischen) Personals mit Angabe eines/einer
Stellvertreters/in. => Formblatt F4 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich
die AG vor, die Lebensläufe des/der in Formblatt 4 genannten Bauleiters/in und dessen/deren
Stellvertreter/in, von der Bieterin anzufordern. - Erklärung der Bieterin zum
Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge
vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A). => VHB 233 Die durch die Bieterinnen
vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b Abs. 1 VOB/A EU
auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen
www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden. Die Präqualifikationsnachweise
dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die
Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht
überschritten haben.
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sonstige Eignungskriterien - Zur Beurteilung des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 6e EU, 16b EU Abs. 1 VOB/A sind mit der
Angebotsabgabe durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen: - Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 -10, Abs. 2 - 3 sowie Abs.
6 Nr. 1 - 9 VOB/A. -> Nachweis: Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung Sofern das
Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine
Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem
geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der
Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter
gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG).
Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der
Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter
gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG).
Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis
zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines
Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) -
ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus
dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und
Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1
oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und §
81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise
hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. - Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht
innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens
zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. -> Nachweis: Formblatt VHB 124 -
Eigenerklärung Eignung , Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf
Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU
Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG
verpflichtet bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu
demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6
Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann
die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu
demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6
Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im
Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes
zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen
Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche
Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und
2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1
und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von
Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. - Eigenerklärung, dass die
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A). -> Nachweis:
Formblatt VHB 124 - Eigenerklärung Eignung , Sofern das Angebot in die engere Wahl
kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen
Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG, eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen und zu ersetzen (§
6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich
einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. - Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft
zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 ->
Nachweis: Formblatt Formblatt VHB NRW 523 - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k
Abs. 3 der Verordnung EU 2022/576
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTG8HNYB2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTG8HNYB2
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTG8HNYB2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: - Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe
Ziffer 11.0 der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen
Frist für den Eingang der Angebote: 27/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden
Unterlagen rechtlich zulässig ist
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 27/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Elektronische Öffnung
Eröffnungstermin Beschreibung: Gem. § 14 (1) EU VOB/A sind keine Bieter zur
Angebotseröffnung zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Geforderte Vertragsstrafen: Siehe Ziffer 7.0
der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Finanzielle Vereinbarung: - Geforderte Vertragsstrafen: Siehe Ziffer 7.0 der BVB Bau zu den
Ausschreibungsunterlagen - Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw.
Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften. Siehe Ziffer 10.0 der BVB Bau WBD zu den
Ausschreibungsunterlagen
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine
wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der
Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
Registrierungsnummer: DE02032834390
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: o.markwart@wb-duisburg.de
Telefon: +492032835986
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Rheinland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur
/vergabekammer-rheinland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8066106d-172c-4f6b-9931-2592f50e1b49 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/02/2026 11:44:06 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 39/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/02/2026
Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/vergabekammer-rheinland
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTG8HNYB2
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTG8HNYB2/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-131879-2026-DEU.txt
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