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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Hamburg - Deutschland Arzneimittel Ersatzkassen-Generika Nr. 30
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026022500424942156 / 130975-2026
Veröffentlicht :
25.02.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
31.12.2028
Angebotsabgabe bis :
14.04.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Hamburg: Deutschland Arzneimittel Ersatzkassen-Generika Nr. 30

2026/S 39/2026 130975

Deutschland Arzneimittel Ersatzkassen-Generika Nr. 30
OJ S 39/2026 25/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
E-Mail: DZEM@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit (DAK-G)
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
E-Mail: dzem@tk.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Ersatzkassen-Generika Nr. 30
Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen
Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über bestimmte Arzneimittel für einen Zeitraum

von maximal 24 Monaten, frühestens ab dem 01.01.2027 (abweichende Starttermine ergeben
sich aus den Angaben bei den betroffenen Losen). Das Ende ist einheitlich der 31.12.2028.
Einige Wirkstoffe werden vorliegend nur für die DAK-G und die KKH ausgeschrieben. Grund
hierfür ist, dass die TK, die hkk und die HEK diese Wirkstoffe bereits im Rahmen des
Vergabeverfahrens Generika Umweltfokus Nr. 1 am Markt platziert haben.
Kennung des Verfahrens: 9c841752-2b64-4477-81bd-4c7b840f90a5
Interne Kennung: 26-08953
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: - KEINE ANGABE -

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 1,00 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXR0YYRYR1E# Die TK ist von der DAK-
G, KKH, hkk und HEK bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung
durchzuführen. Die Teilnahme- und Vertragsunterlagen werden allen pharmazeutischen
Unternehmern zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in
elektronischer Form auf dem oben genannten Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Fragen zu
den Vergabeunterlagen sind dem Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement der TK bitte
ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal, dort über den Bereich
Kommunikation zu dem o. g. Vergabeverfahren, zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose
Registrierung erforderlich. Eine abschließende Liste der mit dem Angebot bzw. dem
Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
(hier: Aufforderung zur Angebotsabgabe), die unter der o.g. Internetadresse abrufbar sind. Die
Bindefrist endet am 22.09.2026. Die Angabe im Unterpunkt Bindefrist (77 Tage) ist vorliegend
nicht relevant und den zwingenden Vorgaben des TED-Formulars geschuldet. Mit Blick auf die
Pflichten aus den Artikeln 28 und 29 der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über den Binnenmarkt verzerrende
drittstaatliche Subventionen (sog. Foreign Subsidies Regulation - FSR) teilen wir mit, dass
die für Vergabeverfahren maßgeblichen Schwellenwerte nach Art. 28 I Buchstabe a FSR bei
der vorliegenden Ausschreibung NICHT erreicht werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 48

Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 24

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: siehe §§ 123, 124 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: siehe §§ 123, 124 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
siehe §§ 123, 124 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: siehe §§ 123, 124 GWB
Betrug: siehe §§ 123, 124 GWB
Korruption: siehe §§ 123, 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: siehe §§
123, 124 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123, 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: siehe §§ 123, 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: siehe §§ 123, 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: siehe §§ 123, 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: siehe §§ 123, 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: siehe §§
123, 124 GWB
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: siehe §§ 123, 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: siehe
§§ 123, 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: siehe §§ 123, 124
GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: siehe §§ 123,
124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: siehe §§ 123,
124 GWB
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: siehe §§ 123, 124
GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Amoxicillin und Clavulansäure fest (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01CR02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den

vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 01a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden

Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf

Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Amoxicillin und Clavulansäure fest (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01CR02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte

der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 01b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Amoxicillin und Clavulansäure fest (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01CR02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 02a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung

Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881

/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden

Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Amoxicillin und Clavulansäure fest (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01CR02)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die

Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 02b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Cefpodoxim proxetil FTA (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01DD13)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 03a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Cefpodoxim proxetil FTA (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01DD13)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in

Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 03b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft

(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)

der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu

Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Cefpodoxim proxetil FTA (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01DD13)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 04a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen

Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer

Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00

Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils

angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Cefpodoxim proxetil FTA (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01DD13)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können

Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 04b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen

sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die

Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller

den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Ceftriaxon (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01DD04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem

Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 05a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126

GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine

eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als

Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der

seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Ceftriaxon (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01DD04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den

vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 05b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Ceftriaxon (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01DD04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union

bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 06a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0012
Titel: Ceftriaxon (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01DD04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 06b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung

Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren

erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist

bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0013
Titel: Clarithromycin FTA (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01FA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes

produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 07a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0014
Titel: Clarithromycin FTA (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01FA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 07b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur

Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon

gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los

sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0015
Titel: Clarithromycin FTA (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01FA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es

sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 08a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0016
Titel: Clarithromycin FTA (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01FA09)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 08b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0017
Titel: Clindamycin fest (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01FF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )

handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 09a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im

Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen

(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0018
Titel: Clindamycin fest (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01FF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte

der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 09b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0019
Titel: Clindamycin fest (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01FF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 10a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung

Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881

/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden

Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0020
Titel: Clindamycin fest (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01FF01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die

Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 10b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0021
Titel: Fosfomycin (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01XX01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 11a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0022
Titel: Fosfomycin (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01XX01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in

Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 11b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft

(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)

der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu

Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0023
Titel: Metronidazol 400 mg (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: P01AB01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 12a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen

Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer

Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00

Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils

angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0024
Titel: Metronidazol 400 mg (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: P01AB01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können

Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 12b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen

sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die

Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller

den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0025
Titel: Moxifloxacin FTA (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01MA14)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem

Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 13a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126

GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine

eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als

Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der

seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0026
Titel: Moxifloxacin FTA (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01MA14)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den

vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 13b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0027
Titel: Moxifloxacin FTA (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01MA14)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union

bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 14a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0028
Titel: Moxifloxacin FTA (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01MA14)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 14b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung

Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren

erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist

bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0029
Titel: Pamidronsäure (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M05BA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes

produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 15a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0030
Titel: Pamidronsäure (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M05BA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 15b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur

Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon

gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los

sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0031
Titel: Pamidronsäure (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: M05BA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es

sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 16a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0032
Titel: Pamidronsäure (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: M05BA03)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 16b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0033
Titel: Posaconazol SUE (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J02AC04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )

handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 17a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im

Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen

(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0034
Titel: Posaconazol SUE (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J02AC04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte

der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 17b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0035
Titel: Posaconazol SUE (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J02AC04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 18a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung

Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881

/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden

Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:

Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0036
Titel: Posaconazol SUE (WELT)- DAK-G, KKH (ATC-Code: J02AC04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die

Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 18b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0037
Titel: Posaconazol TMR (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J02AC04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 19a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten

Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug

alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0038
Titel: Posaconazol TMR (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J02AC04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in

Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 19b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft

(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)

der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu

Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:

Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0039
Titel: Posaconazol TMR (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J02AC04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 20a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen

Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer

Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:

Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00

Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils

angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0040
Titel: Posaconazol TMR (WELT)- DAK-G, KKH (ATC-Code: J02AC04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können

Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 20b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:

Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen

sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die

Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig

Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller

den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0041
Titel: Sultamicillin (EU) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01CR04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem

Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 21a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126

GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine

eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als

Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der

seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0042
Titel: Sultamicillin (WELT) - TK, hkk, HEK (ATC-Code: J01CR04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den

vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 21b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert

Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den

Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0043
Titel: Sultamicillin (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01CR04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union

bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 22a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit

Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten

Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein

Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0044
Titel: Sultamicillin (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01CR04)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich

verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 22b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung

Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren

erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist

bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents

Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0045
Titel: Tamoxifen (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: L02BA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes

produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 23a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im

Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch

den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit

Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0046
Titel: Tamoxifen (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: L02BA01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 23b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland

Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur

Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon

gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los

sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.

Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0047
Titel: Tobramycin LOV (EU) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01GB01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es

sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 24a

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, einen Rabattvertrag
mit einem pharmazeutischen Unternehmer (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft aus
pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden
Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n

Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende
Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit

Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht

spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

5.1. Los: LOT-0048
Titel: Tobramycin LOV (WELT) - DAK-G, KKH (ATC-Code: J01GB01)
Beschreibung: Die Rabattverträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen
Arzneimittel, die während der Laufzeit der Rabattgewährung zu Lasten der Krankenkassen
abgegeben werden. Nachgefragt werden pro Los grundsätzlich ausschließlich
verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich
wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 48 Lose
gebildet. Diese sind jeweils in sogenannte Vergleichsgruppen unterteilt. Es gilt eine vertraglich
vereinbarte Höchstmenge. Eine Übersicht über die geltende Höchstmenge je Los und
Krankenkasse ist Anlage A2 der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern es sich bei den
vertragsgegenständlichen Arzneimitteln um patentfreie Antibiotika (beziehungsweise
Wirkstoffe gemäß 130a Abs. 8b letzter Satz SGB V, im Folgenden insgesamt Antibiotika )
handelt, werden nach Maßgabe von § 130a Abs. 8a SGB V für diese Arzneimittel jeweils zwei
Lose (jeweils ein EU-Los und ein Welt-Los) gebildet. In dem jeweiligen EU-Los können
Rabattverträge nur für die entsprechenden Arzneimittel mit pharmazeutischen Unternehmern
geschlossen werden, die für die Herstellung dieser Arzneimittel in der EU oder in einem
Vertragsstaat des EWR produzierte Wirkstoffe verwenden. Für Angebote auf EU-Lose (ob es
sich um ein EU-Los handelt, wird im jeweiligen Losnamen durch die Ergänzung EU
gekennzeichnet) müssen die Voraussetzungen nach § 130a Abs. 8a S. 3 bzw. 4 SGB V erfüllt
sein: Abweichend von § 97 Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen in
Verbindung mit § 69 Absatz 3 schreiben die Krankenkassen oder ihre Verbände mindestens
die Hälfte der Lose so aus, dass Rabatte für die in Satz 1 genannten Arzneimittel mit
pharmazeutischen Unternehmern nach Absatz 8 Satz 1 vereinbart werden, die für die
Herstellung dieser Arzneimittel in der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes produzierte Wirkstoffe verwenden. Der Verwendung von in
der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes
produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel steht die
Verwendung von in einem Staat produzierten Wirkstoffen für die Herstellung der in Satz 1
genannten Arzneimittel gleich, sofern 1. dieser Staat der dem Übereinkommen über das
öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (ABl. C 256 vom 3.9.1996, S. 1), das durch das
Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (ABl. L
68 vom 7.3.2014, S. 2) geändert worden ist, oder anderen, für die Europäische Union
bindenden internationalen Übereinkommen beigetreten ist, 2. der jeweilige öffentliche Auftrag
in den Anwendungsbereich des jeweiligen Übereinkommens fällt und 3. mindestens die Hälfte
der zur Erfüllung der Vereinbarung nach Absatz 8 Satz 1 benötigten Wirkstoffe für die
Herstellung der in Satz 1 genannten Arzneimittel in der Europäischen Union oder in einem
Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes produziert wird. Alle weiteren
Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 24b

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Der Erfüllungsort - unabhängig vom angegebenen NUTS-Code für
Hamburg - ist bundesweit. Die konkretere Angabe des NUTS-Codes erfolgt aufgrund
zwingender technischer Vorgaben bei der Übermittlung dieser Bekanntmachung.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2027
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die
Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zweimal um jeweils bis zu sechs Monate zu
verlängern. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.

5.1.5. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bei dem oben genannten Los ist beabsichtigt, Rabattverträge mit
BIS ZU ZWEI pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft
(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) zu schließen, sofern für das Los mindestens ZWEI
wertbare und wirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Zu beachten ist aber, dass EU- und
zugehöriges Weltlos (d.h. auf die jeweils ziffernidentische Losnummer jeweils ergänzt um a
(EU-Los) und b (Welt-Los)) mit Blick auf einige Aspekte - insbesondere im Vertragsleben - wie
ein Dreipartnerlos behandelt werden, da sie einen einheitlichen Beschaffungsgegenstand (den
jeweiligen Wirkstoff) betreffen. Hierzu finden sich bei den betroffenen Themen jeweils
Ausführungen in den Ausschreibungsbedingungen und im Rabattvertrag.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro Bieter/Bietergemeinschaftsmitglied die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Ziffer 3. des
Angebotsschreibens (zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB), - Eigenerklärung zur Zulassung gemäß Ziffer 5. des Angebotsschreibens, -
Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den Geheimwettbewerb verletzenden

Abreden gemäß Ziffer 4. des Angebotsschreibens, - Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket
gemäß Ziffer 6. des Angebotsschreibens (Nichtvorliegen von Russlandsanktionen,
insbesondere solchen gemäß Art. 5k VO (EU) 833/2014). Im Fall des Angebots einer
Bietergemeinschaft ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen 1 x pro
Bietergemeinschaft die folgende Erklärung vorzulegen: - Erklärung zur Bietergemeinschaft
gemäß Ziffer 2. des Angebotsschreibens. - für alle Bietergemeinschaftsmitglieder - mit
Ausnahme des bevollmächtigten Vertreters - jeweils eine Eigenerklärung zur
Bietergemeinschaft nach Maßgabe der Anlage E2. In Bezug auf die vorgenannten
Eignungsnachweise verweisen wir ergänzend auf §§ 48 Abs. 3, 50 Abs. 2 VgV. Die TK wird
beim Bundesamt für Justiz für die Bieter (bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaften), deren
Angebote in die engere Wahl kommen, sowie für von diesen ggf. benannte Drittunternehmen
jeweils eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordern. Darüber hinaus wird die TK für
die o.g. Unternehmen Informationen (Bonitätsindex) einer Wirtschaftsauskunftei einholen.
Hieraus werden keine für den Bieter nachteiligen, verfahrensentscheidenden Maßnahmen
abgeleitet, ohne dem Bieter zuvor die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Des Weiteren
erfolgt eine Sanktionslistenprüfung nach den EU Verordnungen Nr. 2580/2001 und Nr. 881
/2002. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend vorgegebene Angabe zum
Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

Kriterium: Versorgungssicherheit
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot sind nach näherer Maßgabe der
Vergabeunterlagen 1 x pro angebotsgegenständlichem Arzneimittel die folgenden
Eignungsnachweise vorzulegen (wobei die nachfolgend genannten Eignungsnachweise im
Fall von Bietergemeinschaften jeweils auf das/die Bietergemeinschaftsmitglied/-er zu beziehen
sind, dem/denen eine Gruppe von Arzneimitteln ausweislich des Angebots der
Bietergemeinschaft zuzuordnen ist): a) Für jedes Los ist/sind in dem zugehörigen Preisblatt
der Anlage A1 - in der Spalte Zulassungsnummer(n) die jeweilige/n Zulassungsnummer/n je
bebotener Gruppe einzutragen und - in der Spalte PZN 8-stellig die jeweilige/n
Pharmazentralnummer/n je bebotener Gruppe einzutragen. Aus der angegebenen
Zulassungsnummer sollen sich die nachfolgenden Angaben aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29)
der AMIce-Datenbank (im Folgenden: AMIce-Auszug) ergeben: aa) Arzneimittelname /
Bezeichnung des Arzneimittels, ab) Name des Antragstellers/Inhabers der Zulassung bzw.
Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels in eigenem Namen
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung. Die Stellung gerade des Bieters als Antragsteller /
Inhaber der Zulassung bzw. als aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels
berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG im
Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel muss nachgewiesen werden. ac)
Zulassungsnummer, ad) Darreichungsform, ae) Stoffname / Bezeichnung des arzneilich
wirksamen Bestandteils, d. h. des Wirkstoffs oder der Wirkstoffkombination, af) Stoffmenge /
Wirkstoffmenge des arzneilich wirksamen Bestandteils bzw. Stoffmengen / Wirkstoffmengen
der arzneilich wirksamen Bestandteile. Sollten sich die Wirkstärkenangaben in den
Zulassungsnachweisen bspw. auf ein Wirkstoffsalz beziehen, obwohl die reine Base im
Preisblatt aufgeführt ist, so muss der Wirkstoffgehalt der freien Base dem geforderten
Beschaffungsbedarf in den Preisblättern entsprechen. Für den Nachweis der Zulassung sowie
die Zuordnung eines angebotenen Rabattarzneimittels zu einer Gruppe ist es nicht
erforderlich, dass sich die Angabe der Wirkstärke im AMIce-Auszug auf die freie Wirkstoffbase
bezieht; die Bezugnahme auf ein Wirkstoffsalz genügt. Weitere Nachweise oder eine
eidesstattliche Versicherung sind in einem solchen Fall zum Nachweis der Zulassung nicht
notwendig. Die Krankenkassen behalten es sich im Einzelfall jedoch vor, ergänzende

Aufklärungen über das Angebot oder die Eignung des Bieters zu verlangen, sofern dazu
Anlass besteht. ag) Verkehrsfähigkeit, ah) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Verschreibungspflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), ai) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Apothekenpflicht (sog. Verkaufsabgrenzung), aj) vorliegend bei keinem Los erforderlich:
Erfüllung der geforderten Mindestindikation. Grundsätzlich sind neben dem Eintragen der
Zulassungsnummer/n und dem Abgeben der Eigenerklärung zur Zulassung (im
Angebotsschreiben) keine weiteren Zulassungsnachweise einzureichen. Abweichend hiervon
gilt jedoch: Enthalten weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche AMIce-Auszug
alle unter ab) bis aj) geforderten Angaben, sind der aktuelle Stand bzw. die fehlenden
Angaben durch weitere geeignete Nachweise (z. B. Kopien von Änderungsanzeigen, Kopie
des Zulassungsbescheides) und eine eidesstattliche Versicherung des jeweiligen
Sachverhalts glaubhaft zu machen und mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch dann,
wenn das Arzneimittel (noch) nicht im Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIce-Datenbank
verzeichnet ist. Diese Eignungsanforderung ist dahingehend zu verstehen, dass eine
Teilnahme nur für Arzneimittel möglich ist, deren Zulassung bei Ablauf der Angebotsfrist
bereits - gemäß den rechtlichen Voraussetzungen - wirksam vorliegt. Keine ausreichenden
Zulassungsnachweise sind beispielsweise (Kopien von) Änderungsanzeigen, für welche die 3-
Monatsfrist des § 29 Abs. 2a Satz 2 AMG bei Ende der Angebotsfrist noch nicht abgelaufen
ist. b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Angebotsschreiben) c) Eigenerklärung zur
Zulassung (Angebotsschreiben) d) Eigenerklärung zu wettbewerbsbeschränkenden oder den
Geheimwettbewerb verletzenden Abreden (Angebotsschreiben) e) Eigenerklärung zu den
Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4). f) Auf
Verlangen sind vorzulegen: fa) Eigenerklärung der Drittunternehmen zu Ausschlussgründen
(Anlage E5) von jedem in der Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die
Herstellung der angebotenen Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die TK
wird nach Ablauf der Angebotsfrist je Los die in der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsbewertung
auf einem der ersten drei (Einpartnerlose), einem der ersten vier (Zweipartnerlose) bzw. fünf
(Dreipartnerlose) Plätze liegenden Bieter auffordern, innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen ab Zugang der entsprechenden Mitteilung der TK über den
Kommunikationsbereich des Vergabeportals der TK eine Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen (Anlage E5) von jedem Drittunternehmen einzureichen. fb) Nachweis,
dass dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel des
jeweiligen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Vorlage
einer Verpflichtungserklärung für Drittunternehmen (Anlage E5) von jedem in der
Eigenerklärung zu den Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen
Arzneimittel (Anlage E4) benannten Drittunternehmen. Die Anlage E5 ist von dem
Drittunternehmen auszufüllen, in Textform gemäß § 126b BGB zu unterzeichnen und durch
den Bieter / Vertreter der Bietergemeinschaft über den Kommunikationsbereich des
Vergabeportals der TK zu übermitteln. Die in diesem Bekanntmachungsformular verpflichtend
vorgegebene Angabe zum Kriterium ist vorliegend nicht zu beachten.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: siehe Beschreibung des Kriteriums
Beschreibung: Zuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-
ApU pro Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach
Los sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als
Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern)
geschlossen werden. Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium Zahl: 1,00
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde:
PreisZuschlagskriterium ist jeweils die Wirtschaftlichkeit der angebotenen Rabatt-ApU pro
Mengeneinheit. Alle Kriterien sind in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt. Je nach Los
sollen Verträge mit einem oder bis zu zwei pharmazeutischen Unternehmern (als Einzelbieter
oder als Bietergemeinschaft(en) aus pharmazeutischen Unternehmern) geschlossen werden.
Einzelheiten sind den Angaben beim jeweiligen Los zu entnehmen.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/04/2026 23:59:59 (UTC+02:00)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: - KEINE ANGABE -
URL: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/04/2026 12:00:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 77 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle wird fehlende Unterlagen entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften und nach billigem Ermessen nachfordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 14/04/2026 12:01:00 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: - KEINE ANGABE -
Eröffnungstermin Beschreibung: - KEINE ANGABE -
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die
Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw.
Bietergemeinschaften von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die
jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen, dass Arzneimittel im
Geltungsbereich des AMG nur durch einen pU in den Verkehr gebracht werden dürfen, der
seinen Sitz im Geltungsbereich des AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen
Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen

Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1 AMG). Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss, um
sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils
angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und
in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der
Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Für den
Fall der Auftragserteilung hat eine Bietergemeinschaft eine Rechtsform anzunehmen, bei der
eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bietergemeinschaftsmitglieder für die
Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 2
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Techniker
Krankenkasse
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Techniker Krankenkasse

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer: 992-80116-93
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: DZ EM, Ü32.02.10

E-Mail: DZEM@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Internetadresse: http://www.tk.de/vergabe
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit (DAK-G)
Registrierungsnummer: DE811462382
Postanschrift: Nagelsweg 27 - 31
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
Registrierungsnummer: 992-80009-26
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 61
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Handelskrankenkasse (hkk)
Registrierungsnummer: 992-80260-49
Postanschrift: Martinistr. 26
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Registrierungsnummer: 993-80303-38

Postanschrift: Wandsbeker Zollstraße 86-90
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
E-Mail: dzem@tk.de
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228949-90
Fax: +49 228949-9163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a1714010-3f2f-4548-9068-14c3de824a5f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 24/02/2026 12:26:44 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 39/2026
Datum der Veröffentlichung: 25/02/2026

Referenzen:
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E
https://vergabe.tk.de/Satellite/notice/CXR0YYRYR1E/documents
http://www.tk.de/vergabe
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-130975-2026-DEU.txt

 
 
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