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Titel :
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DEU-Osnabrück - Deutschland Pflege von Parkanlagen Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2026022407374439154 / 128211-2026
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Veröffentlicht :
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24.02.2026
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Anforderung der Unterlagen bis :
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18.03.2026
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Angebotsabgabe bis :
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26.03.2026
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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77310000 - Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
77313000 - Pflege von Parkanlagen
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DEU-Osnabrück: Deutschland Pflege von Parkanlagen Gemeinde Bad Essen /
Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
2026/S 38/2026 128211
Deutschland Pflege von Parkanlagen Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche -
Pflegearbeiten
OJ S 38/2026 24/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag
der Gemeinde Bad Essen
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Beschreibung: Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Kennung des Verfahrens: 7dced72f-6457-4b49-b6f9-8147fd02429e
Interne Kennung: LKOS 2026 - 035
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77313000 Pflege von Parkanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kurpark Bad Essen
Stadt: Bad Essen
Postleitzahl: 49152
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDYTGBKAQ8U# Enthalten die
Teilnahme- / Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle rechtzeitig vor
Ablauf der Teilnahme- / Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Kommunikation
erfolgt gem. § 9 VgV grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.
a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet. Bieterfragen sind bis spätestens 18.03.2026
ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die
Vergabeplattform vergabe.Niedersachsen zu richten. Die Abgabe eines Teilnahmeantrages /
Angebotes per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich
Kommunikation der Vergabeplattform ist nicht zulässig! Im Auftragsfall wird der Vertrag
ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen
geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden
auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird
(Abwehrklausel). Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Sofern Sie in diesem
Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder
Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiterxinnen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle
des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Erhebung der
personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des
Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Im Falle der
Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens
hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von
10 Jahren gespeichert. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit
erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.
de/information-dsgvo .
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB (zwingender
Ausschlussgrund)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
123 Abs. 1 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 GWB (zwingender
Ausschlussgrund)
Betrug: § 123 Abs. 1 Nr. 4 u. 5 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Korruption: § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
(zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: § 123 Abs. 4 GWB (zwingender
Ausschlussgrund)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123
Abs. 4 GWB (zwingender Ausschlussgrund)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Zahlungsunfähigkeit: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund,
Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
(fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: § 124 Abs.
1 Nr. 2 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB (fakultativer
Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: § 124
Abs. 1 Nr. 4 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 5
GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 Abs. 1
Nr. 6 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 Abs. 1
Nr. 7 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: § 124 Abs. 1 Nr. 8
u. 9 GWB (fakultativer Ausschlussgrund, Ermessensentscheidung des Auftraggebers)
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der
Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil
südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße Am Freibad zwischen
Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den
Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem
Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den
Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen
den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. An der Breede ) ohne Rasen mähen sowie
einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad.
Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu
entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des
Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher
geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein
vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es
gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet
werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze,
freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt
bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind
auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten,
die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus
entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen
gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte
Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren.
Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2
Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der
Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um
weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor,
nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den
Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in
einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr
guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative
Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller
Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird
von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen
und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des
Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte
durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in
Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher
jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist
unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders
guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte
Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark
Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf
Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und
entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen
Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und
kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu
kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden
und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und
Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus)
anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die
Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG
oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen
Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen
eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf
Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu
Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen,
Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von
gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher,
Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in
der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden.
(Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem
Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge,
Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen
Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas
und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte.
Interne Kennung: LKOS 2026 - 035
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77313000 Pflege von Parkanlagen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kurpark Bad Essen
Stadt: Bad Essen
Postleitzahl: 49152
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Landkreis (DE94E)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit:
Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den
laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern
(31.03.2028 - 29.03.2030).
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte
Unternehmen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Im Falle einer Eintragung Ihres
Unternehmens in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und
Dienstleistungsbereich ist die Übersendung eines entsprechenden Nachweises mit dem
Angebot ausreichend; die Eigenerklärung zur Eignung muss dann nicht mit dem Angebot
eingereicht werden.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Referenzen - Bei den zu pflegenden Anlagen handelt es
sich in großen Teilen um repräsentative Anlagen in einem Kurort, so dass von Seiten des
Auftraggebers besonders hohe Qualitätsansprüche an die Pflege und Reinigung aller Flächen,
Gehölze und Ausstattungen gestellt werden. Der Auftragnehmer muss über eine
entsprechende Erfahrung verfügen. Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren
erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Leistungszeitpunkts / -
raums sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen. Die aufgeführten
Leistungen sollen Aufschluss darüber geben, dass Erfahrungen in der Pflege von Park- bzw.
Kuranlagen in der Größenordnung des ausgeschriebenen Objekts und der Qualität der
geforderten Leistung bestehen (vgl. Leistungsverzeichnis II Ziel der Leistungen ).
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Erklärung über die Beschäftigtenzahl - Mit dem Angebot
ist eine Erklärung einzureichen, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDYTGBKAQ8U/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTGBKAQ8U
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTBYYDYTGBKAQ8U
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 26/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 32 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine evtl. Nachforderung erfolgt auf Grundlage von § 56 Abs. 2 - 5
VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 26/03/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben.
Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich
vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu
verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen
gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245),
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. §
160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist
unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die
Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen
(Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird
gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information
darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per
Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber,
§ 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3
Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag
der Gemeinde Bad Essen
Registrierungsnummer: t:05415011100
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Stadt: Osnabrück
Postleitzahl: 49082
Land, Gliederung (NUTS): Osnabrück, Kreisfreie Stadt (DE944)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@Lkos.de
Telefon: +49 541501-1100
Fax: +49 541501-61100
Internetadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Verkehr
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1db6f111-e133-4ab0-a777-f732350f0998 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/02/2026 11:06:07 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 38/2026
Datum der Veröffentlichung: 24/02/2026
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTGBKAQ8U
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDYTGBKAQ8U/documents
https://www.landkreis-osnabrueck.de
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-128211-2026-DEU.txt
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