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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Seehof - Wschereinigung Lohnwsche
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026020507221796388 / 2007120-2026
Veröffentlicht :
05.02.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
13.03.2026
Angebotsabgabe bis :
13.03.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
98310000 - Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Wschereinigung Lohnwsche
1. Gegenstand des Vergabeverfahrens
Die Deutsche Rentenversicherung Bund (nachstehend Auftraggeberin genannt) beabsichtigt
den Abschluss eines Vertrages über die kundeneigene Wäschepflege des Reha-Zentrums
Seehof (Klinik Seehof).
Der Leistungsinhalt umfasst das Abholen, Transportieren und Reinigen/Pflegen der
Schmutzwäsche, das Trocknen, Zusammenlegen und Ausliefern der sauberen Wäsche.
Bei der Schmutzwäsche handelt es sich um Flach und Frotteewäsche sowie Schutz- und
Dienstkleidung.
2. Ort der Leistung
Deutsche Rentenversicherung Bund
Reha-Zentrum Seehof
Klinik Seehof
Lichterfelder Alle 55
14513 Teltow
Homepage: www.reha-klinik-seehof.de
3. Besichtigung DIE TEILNAHME IST FREIGESTELLT
Der Bieter hat die Möglichkeit, sich einen persönlichen Eindruck über die Umgebung
(Anfahrtswege, Anlieferungsmöglichkeiten, etc.) zu verschaffen.
Es erfolgt eine Besichtigung in der 10 Kalenderwoche 2026
Treffpunkt: Reha Zentrum Seehof
Lichterfelder Allee 55 (Empfang)
14513 Teltow
Ansprechpartnerinnen vor Ort: Frau Zita Richter und Frau Ursula Palluch
Zur Terminkoordinierung hat sich der Bieter bis zum 19.02.2026 (12:00 Uhr) per / E-Mail:
zita.richter@drv-bund.de oder ursula.palluch@drv-bund.de anzumelden. Bitte die
Telefonnummer, den Firmennamen und die Besucheranzahl sowie die Besuchernamen
angeben. Spätere Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Der Bieter erhält von der Auftraggeberin einen verbindlichen Besichtigungstermin (Datum
und Uhrzeit) per E-Mail bestätigt.
Hat der Bieter diese Möglichkeit nicht wahrgenommen, kann er sich nach Abgabe des
Angebotes nicht auf fehlende Detailkenntnisse berufen.
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Mit Bietern, die unangemeldet zur Objektbesichtigung erscheinen, wird keine
Objektbesichtigung durchgeführt. Während der Besichtigung werden keine Auskünfte zu den
Vergabeunterlagen erteilt.
Bieterfragen können bis zum 13.03.2026 E-Mail an: zita.richter@drv-bund.de gestellt
werden.
4. Zwingend einzuhaltende Mindestanforderungen
4.1 Nachfolgende Richtlinien, Güte- und Prüfungsbestimmungen sind einzuhalten:
Einhaltung der Richtlinien für die Bearbeitung von Krankenhauswäsche,
herausgegeben vom Forschungsinstitut Hohenstein.
Einhaltung von technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 250
Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.
Einsatz von Desinfektionsverfahren gemäß der Liste der nach den Richtlinien für die
Prüfung chemischer Desinfektionsmittel geprüften und vom Verbund für angewandte
Hygiene (VAH) als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren.
Einhaltung der Richtlinie der Kommission für Krankhaushygiene und
Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (RKI), Anlagen zu den Ziffern 4.4.3
und 6.4, Anforderungen an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitswesens,
die Wäscherei und den Waschgang und Bedingungen für die Vergabe von
Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien.
Einhaltung der europäischen Norm DIN EN 14065, die das
Qualitätssicherungssystem (Hygienemanagementsystem) für in Wäschereien
aufbereitete Textilien definiert (RABC-System).
Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß
Gütezeichen RAL-GZ992/1 Haushalt und Objektwäsche. Das Gütezeichen ist
nachzuweisen.
Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß
Gütezeichen RAL-GZ992/2 für Krankenhauswäsche. Das Gütezeichen ist
nachzuweisen.
Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen für sachgerechte Wäschepflege gemäß
Gütezeichen RAL-GZ992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben. Das Gütezeichen
ist nachzuweisen.
Besitzen die Zertifikate (RAL-GZ992/1-3) bei Angebotsabgabe nur noch eine
Gültigkeit von 3 Monaten oder weniger, ist der Nachweis (Bescheinigung der
zuständigen Zertifizierungsstelle) zu erbringen, dass ein Wiederholungsaudit
beantragt wird bzw. mit der Auditierung begonnen wurde. Nach Erhalt des
entsprechenden Zertifikates ist dieses unaufgefordert vorzulegen. Dies gilt für die
gesamte Vertragslaufzeit.
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Einhaltung der Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften Wäscherei der
Berufsgenossenschaft (BGR 500 Kap. 2.6 bzw. in der gültigen Fassung).
Der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse sind einzuhalten ( 4 Abs. 3 ArbSchG).
Sicherheitsdatenblätter aller bei der Wäschebearbeitung zum Einsatz kommenden
Mittel sind mit dem Angebot einzureichen. Bei Änderung oder Ergänzung der Mittel
sind die entsprechenden Datensicherheitsblätter unaufgefordert zeitnah der
Auftraggeberin vorzulegen. Dies gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.
Der Nachweis über ein bietereigenes Zertifikat DIN EN ISO 9001 ist zu erbringen.
Besitzt das Zertifikat bei Angebotsabgabe nur noch eine Gültigkeit von 3 Monaten
oder weniger ist der Nachweis (Bescheinigung der zuständigen Zertifizierungsstelle)
zu erbringen, dass ein Wiederholungsaudit beantragt bzw. mit der Auditierung
begonnen wurde. Nach Erhalt des entsprechenden Zertifikates ist dieses
unaufgefordert vorzulegen. Dies gilt für die gesamte Vertragslaufzeit.
4.2 Umweltschutzbestimmungen
Für das Einleiten der Abwässer aus der Wiederaufbereitung von Wäsche gelten die Auflagen
gemäß der jeweiligen Ortssatzung. Diese orientiert sich in der Regel an den allgemeinen
Rahmen-Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten in Gewässer
nach Anhang II zu 7a des Wasserhaushaltsgesetzes (Verordnung über Anforderungen an
das Einleiten von Abwasser in Gewässern, Anhang 55) sowie an den Richtlinien der
Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V., Arbeitsblatt
ATV115.
Auf die Einhaltung der Auflagen bei Verordnung chlorhaltiger Produkte (AOX) wird
besonders hingewiesen.
Des Weiteren sollten Maßnahmen einer ökologischen Verfahrensausrichtung berücksichtigt
werden (z.B. Wasserweiterverwendung, insbesondere Spülflotten).
4.3 Auftragsdurchführung
Im Leistungsumfang enthalten ist die zweimal wöchentliche Abholung, das Reinigen/Pflegen
der Schmutzwäsche sowie das Trocknen ggf. Zusammenlegen und der Rücktransport der
sauberen Wäsche in die Wäschelager der Auftraggeberin.
Darüber hinaus ist im Leistungsumfang die kostenlose Nachbearbeitung der Fleckenwäsche
bzw. der nicht einwandfrei gewaschenen Wäschestücke sowie Reparaturarbeiten (nähen,
säumen, flicken) enthalten. Von der Auftraggeberin reklamierte Wäsche muss umgehend
nachbehandelt werden und bei Rücklieferung nachprüfbar gekennzeichnet sein.
Knöpfe und Reißverschlüsse mit sichtbaren Beschädigungen müssen kostenfrei repariert
werden.
Die nachfolgend aufgeführten Vorgaben sind zwingend zu beachten:
Sachgemäße Wäschepflege, Reinigung, Desinfektion, Finish und Qualitätskontrolle
der Artikel.
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Vollständige Bearbeitung und anschließende Rücklieferung der abgeholten
Schmutzwäsche.
Die Wäsche muss nach dem Wasch- und Spülvorgang in bakteriologisch
einwandfreiem Zustand sein.
Die Reinigung der Schmutzwäsche ist unter Beachtung der im Geschäftsverkehr
üblichen Sorgfaltspflicht durchzuführen.
Durchführung einer Nachwäsche im Spezialverfahren bei Verschmutzungen, die im
Standardprozess nicht entfernt werden konnten.
Aussortieren und separate Übergabe von dauerhaft verschmutzten und
verschlissenen Artikeln.
Verwendungsbereites Falten/Legen der Wäsche.
Artikelbezogene und farbliche Sortierung der Wäsche.
Bei der gesamten Wäsche ist sicherzustellen, dass eine Verflusung durch
mitgewaschene Einmalartikel entfernt wird.
Die Trennung von Frisch- und Schmutzwäsche ist obligatorisch.
Die Anlieferung der sauberen Wäsche muss im gebrauchsfertigen Zustand erfolgen.
Die gleichen Artikel in unterschiedlichen Farben oder Größen müssen sortiert nach
Wäschearten gepackt und nach Lieferstellen sortiert werden. Die Wäsche ist je nach
Wäscheart gemangelt, getrocknet, gebügelt bzw. gepresst und schrankfertig gelegt
zurückzuliefern.
Kleidung aus Baumwolle ist im Pressverfahren zu bearbeiten. Die Rücklieferung der
sauberen Wäsche erfolgt je nach Beschaffenheit gepresst, gebügelt oder gefinisht,
schrankfertig in Rollcontainern. Das äußere Erscheinungsbild der Klink darf durch
unkorrekte oder beschädigte Bekleidung der Mitarbeiter/innen nicht beeinträchtigt
werden.
Bearbeitung der Schutzkleidung erfolgt durch sogenannte Tunnelfinisher.
Die Auftragnehmerin hat die jeweiligen Regelungen zum Verkehrsraum der
Auftraggeberin uneingeschränkt zu beachten, Geräusch- und Abgasbelästigung sind
auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen (leise laufende Wäsche-Container).
Die Patchmaschinen für die Wäschekennzeichnung müssen von der Auftragnehmerin
kostenfrei zur Verfügung gestellt werden (Patchen neuer Wäsche, sowie erneuern
von Wäschekennzeichnungen).
In der Schmutzwäsche aufgefundene Fremdgegenstände werden durch das Personal
der Auftragnehmerin aussortiert und an die Auftraggeberin zurückgegeben.
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Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes darf nicht mit Wäsche aus
anderen Bereichen gelagert oder gewaschen werden, es sei denn, diese Wäsche aus
anderen Bereichen wird ebenfalls mit Mitteln und Verfahren der RKI- oder VAH-Liste
desinfizierend gewaschen.
Die saubere Wäsche wird in der Wäscherei auf amtlich geeichten Waagen gewogen.
Das Wiegeprotokoll ist bei der Anlieferung der sauberen Wäsche mit dem
Lieferschein der Auftraggeberin auszuhändigen. Die Auftraggeberin hat das
Recht, jederzeit den Wiegevorgang zu überprüfen. Abweichungen sind unverzüglich
zu klären. Macht die Auftraggeberin davon keinen Gebrauch, ist das von der
Wäscherei angegebene Gewicht für die Berechnung maßgebend.
Bestückung der Rollcontainer erste Etage Raum C116 und zweite Etage C216
jeweils mit 50% der gelieferten Wäsche:
Frotteewäsche: Frottierhandtücher (weiß), Frottierbadehandtücher (weiß),
Badvorleger (weiß), Wäschesäcke
Flachwäsche: Kopfkissenbezüge, Bettbezüge, Spannlaken, Moltontücher,
Geschirrhandtücher, Therapielaken (lindgrün, hellblau)
Bettzeug: Kopfkissen, Einziehdecken, Wolldecken
Nur in die erste Etage zu liefern C116
Berufsbekleidung: Berufshosen, Berufskittel, Bundhosen und Kasacks
Frotteewäsche: Frottierhandtücher und Badetücher (rosa, lindgrün, blau, gelb)
Flachwäsche: OP-Tücher (dunkelgrün), Abdecktücher (beige)
Bitte unbedingt beachten:
Die Rollcontainer nur mit Flachwäsche oder nur mit Frotteewäsche bestücken.
Küche Erdgeschoss A018 (ein Container)
Flachwäsche und Berufsbekleidung: Tischwäsche, Grubentücher, Wäschesäcke,
Bundhosen, Kasacks, Kochhosen, Kochjacken,
Vorbinder, Schürzen
Badeabteilung D090 (ein Container)
Flachwäsche: Wäschesäcke, Fangotücher,
Waffeldecken (lila)
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4.4 Allgemeine technische Hinweise (Transport, Lager und Transportbehälter)
Das Abholen der Wäsche hat ausschließlich in geeigneten Behältern bzw. Rollcontainern mit
Schutzhaube/Tuch (nicht mit Folie abdecken), welche für den Transport von Schmutzwäsche
bestimmt sind, zu erfolgen.
Von der Auftragnehmerin ist sicherzustellen, dass der Wäschetransport in dafür
vorgesehenen Fahrzeugen durchgeführt wird und die Fahrzeuge vor der Beladung mit
sauberer Wäsche desinfizierend gereinigt werden.
Bei allen Desinfektionsmaßnahmen dürfen nur Desinfektionsmittel zur Verwendung bzw.
Verfahren zur Anwendung kommen, die VAH- geprüft und zugelassen sind.
Die Standard Wäschecontainer mit verschließbarem Stoffsack (Hygiene Krankenhaus) und
die Wäschesäcke für den Transport der Wäsche und Berufskleidung sind von der Wäscherei
kostenlos und in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Die Container werden
geschlossen angeliefert.
Die Wäschesäcke müssen widerstandsfähig, dicht und gut verschlossen sein. (Klett- und
Schlusssystem).
Die Reinigung der Wäschetransportwagen obliegt der Auftragnehmerin.
Bei Wäsche von Patienten mit bestimmten Infektionskrankheiten wie z.B. Hepatitis A, MRSA
und Norovirus erfolgt eine flüssigkeitsdichte Verpackung durch zusätzliche Kunststoffsäcke,
wenn mit Durchfeuchtung zu rechnen ist.
Die saubere Wäsche ist in gebrauchsfertigem Zustand zurückzugeben, d. h. die Wäsche
wird zusammengelegt auf Rollcontainern geliefert. Die Rollcontainer haben Schutzmäntel
aus Stoff. Die Beanstandungen an der zurück gelieferten Wäsche sind der Wäscherei nach
Feststellung unverzüglich mitzuteilen.
Die saubere Wäsche ist beim Transport von der Wäscherei zur Klinik vor Kontamination
durch die Hände des Personals oder vor Witterungseinflüssen zu schützen.
In der Wäscherei muss der reine und unreine Bereich räumlich getrennt sein. Die jeweiligen
Bereiche müssen über eigene Zugänge verfügen.
5. Materialien, Qualitäten, Eigenschaften
Zur Information und Beachtung für die Auftragnehmerin sind nachfolgende Textilien und
Materialien aufgeführt.
Flachwäsche / Frottierwäsche
Artikel Material Farbe Größe (cm)
Bettbezüge mit Hotelverschluss 50 % BW
50 % Polyester
gestreift, gelb 140 x 200
Kissenbezüge mit Hotelverschluss 50 % BW
50 % Polyester
Gestreift, gelb 80 x 80
Spannlaken 100 % BW weiß 100 x 220 x 30
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Fangotücher 100 % BW weiß 250 x 180
OP-Laken BW u.
Mischgewebe
dunkelgrün 120 x 200
Moltontücher 100 % BW weiß 90 x 180
Abdecktücher 100 % BW lindgrün, hellblau 120 x 220
Frottier-Handtücher 100 % BW weiß 50 x 100
Frottier-Badetücher 100 % BW Weiß, gelb.blau 70 x 140
Frottier-Handtücher 100 % BW hellblau/gelb 50 x 100
Frottier-Handtücher 100 % BW rosa, lindgrün 50 x 100
Frottier-Badvorleger 100 % BW Weiß, gelb 50 x 70
Geschirrtücher 100 % BW blau kariert/rot
kariert
50 x 70
Grubentücher 100 % BW blau kariert 45 x 90
Tischwäsche 59 % BW
41 % Polyester
mango /lindgrün 80 x 80
31 x 43
Wolldecken 100 % Trevira Kamelhaarfarbig,
blau
140 x 200
Einziehdecken (Mikrofaserbezug) 100 % Polyester weiß 140 x 200
Kopfkissen Füllung Polysticks weiß 80 x 80
Plaid/Decken
Waffeldecken
Polyester grün 140 x 200
100 % BW Violett, grau 140 x 200
Berufsbekleidung
Artikel Material Farbe
Berufskittel, Arztmantel PES / BW weiß
Berufshosen PES / BW weiß
Kasack PES / BW weiß, teilweise farbig, teilweise
farbig abgesetzt
Kochjacken BW / PES weiß
Kochhosen PES / BW kariert, schwarz, gestreift
Vorstecker PES / BW bordeaux
Schürzen 100 % BW schwarz
8. Lieferrhythmus und Lieferort
Deutsche Rentenversicherung Bund
Reha-Zentrum Seehof
Klinik Teltow
Lichterfelder Allee 55
Anlieferungsstelle über Heinersdorfer Weg
14513 Teltow
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Bei sonstigen Mitteilungen (Feiertagsbelieferung usw.) sind folgende Personen zu informieren:
1. Ansprechpartnerin: Frau Palluch
Telefon: 03328 / 9534
E-Mail: ursula.palluch@drv-bund.de
2. Ansprechpartnerin: Frau Richter
Telefon: 03328 / 345 625
E-Mail: zita.richter@drv-bund.de
Bei Lieferschwierigkeiten, und Verspätungen unbedingt die oben genannten Personen
per Telefon informieren.
Abhol- und Anlieferzeit:
Die Belieferung und Abholung erfolgt zweimal wöchentlich, montags und donnerstags
von 7:00 Uhr bis spätestens 8:30 Uhr.
Abholung: Anlieferung:
Montag Donnerstag
Donnerstag Montag
Die Rücklieferung der abgegebenen Wäsche muss am nächsten Anlieferungstag
erfolgen. Sollten diese Tage auf einen Feiertag fallen, ist ein Alternativtermin
zwingend abzustimmen.
In Sonderfällen können auch kurzfristige Änderungen und Abweichungen der Abholund Anliefertermine notwendig werden (z. B.
nach Feiertagen, usw.).
Die Abholung beinhaltet das Aufladen der Schmutzwäsche durch Personal der
Auftragnehmerin.
Die Abholorte und Anlieferorte sind die Lieferstellen der Auftraggeberin.
Frischwäsche Schmutzwäsche
Raum C116 im 1. OG Raum C113 im 1. OG
Raum C216 im 2. OG Raum C213 im 2. OG
Raum D090 im Flur Raum D090 im Flur
Raum A018 im EG-Küche Raum A017
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9. Versorgungssicherheit
Die Auftragnehmerin hat die Versorgungsleistung gegenüber der Auftraggeberin auch dann
zu garantieren, wenn durch Störungen im Betrieb oder sonstige Einflüsse von dritter Stelle
die vertraglich zugesicherte Versorgung gefährdet wird.
Zu diesem Zweck hat die Auftragnehmerin mit mindestens zwei geeigneten zertifizierten
Wäschereibetrieben eine Vereinbarung/Verfügungserklärung abzuschließen, wonach sich
diese Partner bereit erklären, im Havariefall die vertraglich vereinbarten Anforderungen zu
erfüllen.
Existieren schon Kooperationsvereinbarungen, sind diese mit dem Angebot zu übergeben.
Für den Fall, dass noch keine Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen worden sind,
sind spätestens zwei Wochen nach Vertragsabschluss diese vorzulegen.

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Reha-Zentrum-Seehof/2026/01/6391739.html
Data Acquisition via: p8000001

 
 
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