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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Schleiden - Deutschland Abbrucharbeiten Abrissarbeiten-Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Schleiden
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026020201041084456 / 74662-2026
Veröffentlicht :
02.02.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
20.02.2026
Angebotsabgabe bis :
03.03.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45111000 - Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
45111100 - Abbrucharbeiten
DEU-Schleiden: Deutschland Abbrucharbeiten Abrissarbeiten-Ersatzneubau
Feuerwehrgerätehaus Schleiden

2026/S 22/2026 74662

Deutschland Abbrucharbeiten Abrissarbeiten-Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Schleiden
OJ S 22/2026 02/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schleiden
E-Mail: vergabe@schleiden.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Abrissarbeiten-Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Schleiden
Beschreibung: Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses muss das zerstörte
Bestandsgebäude der alten Feuerwehr in Etappen zurückgebaut werden.
Kennung des Verfahrens: 09ed05f5-d120-4e93-b0a3-acb137f38a95
Interne Kennung: 2026_5001_BL_02.126.01_O
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Es werden keine Nebenangebote zugelassen
Nachunternehmerleistungen werden zugelassen. Die Art und der Umfang der Teilleistungen,
für deren Ausführung Nachunternehmer benötigt werden, sind im Angebot zu bennen.
Bietergemeinschaften werden zugelassen. Mehrere Angebote werden nicht zugelassen. Auf
Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Auf Sicherheit für die Mängelansprüche
wird verzichtet.

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Poensgenstraße 29
Stadt: Schleiden
Postleitzahl: 53937
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Feuerwehrgerätehaus Schleiden

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYCYWYU# Bereits hochgeladene
Angebote können aus technischen Gründen nicht um weitere Unterlagen ergänzt werden.
Ebenso ist es aus technischen Gründen nicht möglich, dass bereits auf der E-
Vergabeplattform hochgeladene Unterlagen im Nachhinein bearbeitet werden. Es besteht

jedoch technisch die Möglichkeit, dass der Bieter bis zum aktualisierten Fristablauf ein
weiteres vollständiges Angebot hochlädt. In diesem Fall sollte der Bieter zuvor hochgeladene
Angebote über die E-Vergabeplattform zurückziehen. Für den Fall, dass nach Ablauf der
zuletzt geltenden Angebotsfrist mehrere Angebote eines Bieters eingegangen sind und der
Bieter auch nicht per Nachricht über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform
zuvor eingegangene Angebote zurückgezogen hat, bezieht der Auftraggeber in die Wertung
der Angebote nur das Angebot Bieters ein mit dem hinsichtlich des Fristablaufs der
Angebotsfrist zeitlich jüngsten Eingangsdatum (Datum und Uhrzeit), wie es die E-
Vergabeplattform dokumentiert hat. Zuvor eingegangene zeitlich ältere Angebote desselben
Bieters gelten automatisch als zurückgenommen und werden nicht gewertet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: 1. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im
Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen) Ich / Wir erkläre(n), dass - für mein /
unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - keine
Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. - für mein / unser Unternehmen ein
Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein / unser
Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich / wir jedoch
für mein / unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für
mein / unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ab einer
Auftragssumme von 30.000,- Euro netto wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister durchführen.
2 Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Erklärung des Bieters durch Ankreuzen im
Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen) - Ich / Wir erkläre(n), dass ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich
mein / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. - Ein Insolvenzplan wurde
rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich / werden wir ihn vorlegen. 3. Angaben zur
Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Ich erkläre / wir
erklären, dass ich / wir meine / unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe / haben. Falls mein / unser Angebot in die engere
Wahl kommt, werde ich / werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige
Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).

Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a
des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs.
1 Nr. 3 GWB), und - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs
zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Betrug: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und - § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - §
299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
(§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8
GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123
Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a

des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10
GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur
Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn - (1.) das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder - (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen
können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1
GWB).
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2
GWB).
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3
GWB).
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - über das Vermögen des Unternehmens ein der
Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4
GWB).
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn - das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7
GWB).
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte

zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§
124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen o versucht hat, die Entscheidungsfindung
des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat,
vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124
Abs. 1 Nr. 9 GWB).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abrissarbeiten-Ersatzneubau Feuerwehrgerätehaus Schleiden
Beschreibung: CPV-Codes:45111100-9 Abbrucharbeiten, 45111000-8 Abbrucharbeiten,
Baureifmachung und Abräumung. Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12
Werktagen der Aufforderung durch den Auftraggeber. Die Aufforderung wird Ihnen
voraussichtlich bis zum 09.03.2026 zugehen. Frist für die Vollendung der Leistung
(abnahmereif zu stellen) ist in der 20. KW 2026, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
0.2 Angaben zur Ausführung 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen
und -beschänkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeit von Leistungen anderer Im
Rahmen der Baustelleneinrichtung mit der örtlichen Bauleitung zu klären. 0.2.2 Besondere
Erschwernisse während der Ausführung z.B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb
weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren
Einflüssen - Absicherung der Fahrzeughalle für den weiterlaufenden Betrieb. 0.2.3 Besondere
Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, ggf. besondere Anordnungen für
Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen -nicht vorgesehen 0.2.4 Besondere Anforderungen an
die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen z.B. Behälter für die getrennte
Erfassung - ein entsprechendes Entsorgungskonzept ist vom AN vorzulegen. 0.2.5
Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs - siehe 0.1.13 0.2.6 Besondere
Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten - siehe 0.2.8 0.2.7
Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume,
Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer Werden Gerüste, Geräte und
Einrichtungen anderer AN mitbenutzt, so sind diese auf Ordnungsmäßigkeit entsprechend
UVV zu prüfen. Bedenken sind der Bauleitung und dem SiGe-Ko unverzüglich schriftlich
mitzuteilen. Beschädigungen der Gerüste, Geräte und Einrichtungen, die nachweislich vom
AN verursacht wurden, werden auf Kosten des AN repariert, bzw. ersetzt. 0.2.8 Wie lange, für
welche Arbeiten und ggf. für welche Beanspruchung der Auftragnehmer seine Gerüste,
Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für andere
Unternehmer vorzuhalten hat Das Arbeits- und Schutzgerüst wird vom Gerüstbauer erstellt.
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-) Stoffen Die
Verwendung von wiederaufbereiteten Stoffen ist nicht vorgesehen. Sollten solche Stoffe zum
Einsatz kommen, ist dies mit der Bauleitung abzustimmen und kann von dieser abgelehnt
werden. Soweit im LV nichts weiter bestimmt ist, hat der AN nur ungebrauchte, gütegesicherte
und normgerechte Materialien erster Qualität anzubieten, zu liefern und einzubauen. Von allen
Werkstoffen sind, nach Veranlassung der Bauleitung, Muster und Proben vorzulegen. 0.2.10
Regelungen zur Entsorgung Der Begriff Entsorgung wird nachfolgend als Sammelbegriff für
alle Arten der Abfallbehandlung verwendet.
Interne Kennung: 2026_5001_BL_02.126.01_O

5.1.1. Zweck

Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45111100 Abbrucharbeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45111000 Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Ja, im Rahmen von § 132 GWB.

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Poensgenstraße 29
Stadt: Schleiden
Postleitzahl: 53937
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Feuerwehrgerätehaus Schleiden

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 10 Wochen

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet
für:other-sme# 1. Hinweis zur Laufzeit des Vertrags Für die Laufzeit des Vertrags wird
ausschließlich verwiesen auf das Formblatt 214. 2. Zusätzliche Hinweise Präqualifizierte
Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die
Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte
auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur
Eignung vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei
Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für
diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis)
geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt
das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten
Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur
Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen,
die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen. 3. Hinweis zu Formvorgaben Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen
Firmenstempel vorsieht, gilt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte
Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochlädt. Die elektronische
Einreichung des Angebots samt aller Formblätter bringt den Rechtsbindungswillen des Bieters
zum Ausdruck und bestätigt, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen
Bestandteil seines Angebots sind, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine

handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthalten. Ein Ausschluss des Angebots
allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgt daher
nicht.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Registereintragungen (Erklärung des Bieters durch
Ankreuzen im Formblatt 124 für nicht präqualifizierte Unternehmen) Ich bin / Wir sind - im
Handelsregister eingetragen. - für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle
eingetragen. - bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. - zu keiner Eintragung in
die genannten Register verpflichtet. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt,
werde ich / werden wir zur Bestätigung meiner / unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle
(Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Preis (EUR, brutto) ist das einzige Zuschlagskriterium. Der Bieter hat zur
Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83)
ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-
Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis
weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben,
führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht
möglich.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 20/02/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de
/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYWYU/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern (z.B. Bieterfragen und
Antworten darauf; Aufklärungen; Nachforderungen) erfolgt ausschließlich über die
Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform. Dieser Kommunikationskanal wird auch für
die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt. Bzgl. aller Informationen besteht eine
Holschuld der Bieter.
URL: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYWYU

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite
/notice/CXQ1YYCYWYU

Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Fehlende Bieterunterlagen können nicht nach Fristablauf nachgereicht werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 09:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Vergabeportal Wirtschaftsregion
Aachen - Düren - Euskirchen - Heinsberg)
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei
Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach
Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht
zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
1. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) Der Bieter hat die
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit dem Angebot abzugeben
(siehe Formular 522). 2. Russland Bezug Der Bieter hat die Eigenerklärung zur Umsetzung
von Artikel 5ki Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die
Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023, ausgefüllt mit dem Angebot
abzugeben (Formular 523).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung
ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in
Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die
Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB
darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam,
wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die
Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat
der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Schleiden
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Schleiden

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Schleiden
Registrierungsnummer: 053660036036-31001-86
Postanschrift: Blankenheimer Straße 2
Stadt: Schleiden
Postleitzahl: 53937
Land, Gliederung (NUTS): Euskirchen (DEA28)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe@schleiden.de
Telefon: +49 2445-89411
Fax: +49 2445-89111
Internetadresse: https://www.schleiden.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland - Spruchkörper Köln
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 0221-147-3045
Fax: +49 0221-147-2889
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 25d19937-4362-4556-9d89-562e14ecadbb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2026 09:06:45 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 22/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2026

Referenzen:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de
https://www.schleiden.de
https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYWYU
https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YYCYWYU/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-74662-2026-DEU.txt

 
 
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