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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Dessau-Roßlau - Deutschland Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2024 und 2025
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2026020200584883807 / 74082-2026
Veröffentlicht :
02.02.2026
Anforderung der Unterlagen bis :
29.10.2027
Angebotsabgabe bis :
03.03.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
75130000 - Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
77310000 - Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
DEU-Dessau-Roßlau: Deutschland Unterstützende Dienste für die
öffentliche Verwaltung Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen
in Deutschland im Jahr 2024 und 2025

2026/S 22/2026 74082

Deutschland Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung Aufkommen und
Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2024 und 2025
OJ S 22/2026 02/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
E-Mail: Z1.5@uba.de
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2024 und
2025
Beschreibung: Die Europäische Verpackungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur
Berichterstat-tung über das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Das
Vorhaben soll die für die Berichterstattung gemäß Verpackungsrichtlinie benötigten Daten für
die Berichtsjahre 2024 und 2025 erheben und in einer für die Berichterstattung geeigneten
Form bereitstellen. Für die Erhebung sollen die aktuellsten vorhandenen Vorgaben der
Verpackungsrichtlinie und deren Durchführungsrechtsakte bei der Datenerhebung und -
bereitstellung berück-sichtigt werden. Für das Berichtsjahr 2024 liegt die Entscheidung der
Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank
gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
Verpackungen und Verpackungsabfälle zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss
(EU) 2019/665 vom 17 April 2019 zugrunde. Für die Berechnung sind die in Anhang II des
Durchführungsbeschlusses genannten Berechnungspunkte zu berücksichtigen. Die Zahlen
sollen auch dazu genutzt werden um die Mengen der nicht recycelten
Kunststoffverpackungsabfälle zu berechnen, die Grundlage für die Eigenmittel der EU gemäß
Beschluss 2020/2053 EG sind. Die Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und zu den Daten für
die Eigenmittel müssen mit dem Vorhaben eingehalten werden. Das bedeutet, dass
beispielsweise eine ausreichende Transparenz und nachvollziehbare Ermittlung der
benötigten Daten und Qualitätssicherung der Daten notwendig ist. Die Vorgehensweise ist vor
Beginn der Erhebungen mit dem Umweltbundesamt abzustimmen. Bestandteil des Projekts
sind die Aktualisierung des Inventories, das Ausfüllen der Fragebögen von Eurostat zu den
Berichtspflichten inklusive der Quality Reports und die Unterstützung bei der Beantwortung
von Rückfragen der Europäische Kommission. Die Europäische Kommission wird
voraussichtlich 2026 oder 2027 einen Inspektionsbesuch in Deutschland durchführen bei dem
nachgewiesen werden muss, dass die europäischen Vorgaben bei der Erhebung und
Verarbeitung der Daten zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungen eingehalten werden.
Die Auftragnehmer müssen den Inspektionsbesuch vorbereiten, beim Besuch die Methodik
und die Daten vorstellen sowie Nachfragen (auch im Nachgang zum Inspektionsbesuch)
beantworten. Falls bei oder nach dem Inspek-tionsbesuch Änderungs- oder

Ergänzungsbedarfe im Inventory oder der Erhebung fest-gestellt werden, sind diese von den
Auftragnehmern fristgerecht umzusetzen. Sollten von der Europäischen Kommission
zusätzliche Daten oder Informationen zu den Daten für die Jahre 2024, 2025 oder die Vorjahre
gefordert werden, sind diese bereitzustellen. Gegebenenfalls sind dafür zusätzliche Arbeiten
erforderlich. Für weitere fachliche Einzelheiten witd auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Kennung des Verfahrens: ab3bf57c-3e65-467f-a5be-18bcb688c9bb
Interne Kennung: Projekt 206237,Az 34 219/00017
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Dessau-Roßlau
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen
sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und
sollen rechtzeitig, bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale
Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte
schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der e-Vergabe-
Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform
wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur
eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als
auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen
kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf
anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie
bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie
hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB.
Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die
den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das

Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs.
1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Betrug: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3
und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb
/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Korruption: Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2,
3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingender Ausschlussgrund gemäß
§ 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Zwingender Ausschlussgrund
gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.
gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn
keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann
oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit

dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124
Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Zahlungsunfähigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2
GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr.
2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot
abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im
Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den
Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den
Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs.
1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-
internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext
ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den
Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot
wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB
nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB
noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach
pflichtgemäßem Ermessen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar

unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultativer
Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar
unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die den Vergabeunterlagen
beigefügte Eigenerklärung ist mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen,
wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden
kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen
ist. Die Entscheidung über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher
Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren: Fakultative
Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist
abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html. Die vollständige Liste
sowie die rein nationalen Ausschlussgründe (EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland,
Ausschlussgründe nach § 21 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetz AentG
(https://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/__21.html); § 98 c des Aufenthaltsgesetz
AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html); § 19
Mindestlohngesetz MiLoG (https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html); § 21
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz SchwarzArbG (https://www.gesetze-im-internet.de
/schwarzarbg_2004/__21.html); § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG (https://www.
gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html). Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung
ist mit dem Angebot abzugeben. Zusätzlich fragt die Zentrale Vergabestelle vor
Zuschlagserteilung zu dem erfolgreichen Bieterunternehmen bzw. jedem Mitglied der
Bietergemeinschaft gemäß § 6 Abs. 1 WRegG das Wettbewerbsregister ab. Bei
ausländischen Unternehmen ist zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, auf
Anforderung ein Auszug aus dem einschlägigen Register wie dem Strafregister oder - wenn es
kein Strafregister gibt - eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder
Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats vorzulegen.) entnehmen Sie bitte der
beiliegenden Eigenerklärung. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung ist mit
dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende
Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige
Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 GWB noch nicht abgelaufen ist. Die Entscheidung
über den Ausschluss erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Aufkommen und Verwertung von Verpackungsabfällen in Deutschland im Jahr 2024 und
2025

Beschreibung: Die Europäische Verpackungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur
Berichterstat-tung über das Aufkommen und die Verwertung von Verpackungsabfällen. Das
Vorhaben soll die für die Berichterstattung gemäß Verpackungsrichtlinie benötigten Daten für
die Berichtsjahre 2024 und 2025 erheben und in einer für die Berichterstattung geeigneten
Form bereitstellen. Für die Erhebung sollen die aktuellsten vorhandenen Vorgaben der
Verpackungsrichtlinie und deren Durchführungsrechtsakte bei der Datenerhebung und -
bereitstellung berück-sichtigt werden. Für das Berichtsjahr 2024 liegt die Entscheidung der
Kommission vom 22. März 2005 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank
gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
Verpackungen und Verpackungsabfälle zuletzt geändert durch den Durchführungsbeschluss
(EU) 2019/665 vom 17 April 2019 zugrunde. Für die Berechnung sind die in Anhang II des
Durchführungsbeschlusses genannten Berechnungspunkte zu berücksichtigen. Die Zahlen
sollen auch dazu genutzt werden um die Mengen der nicht recycelten
Kunststoffverpackungsabfälle zu berechnen, die Grundlage für die Eigenmittel der EU gemäß
Beschluss 2020/2053 EG sind. Die Vorgaben der Verpackungsrichtlinie und zu den Daten für
die Eigenmittel müssen mit dem Vorhaben eingehalten werden. Das bedeutet, dass
beispielsweise eine ausreichende Transparenz und nachvollziehbare Ermittlung der
benötigten Daten und Qualitätssicherung der Daten notwendig ist. Die Vorgehensweise ist vor
Beginn der Erhebungen mit dem Umweltbundesamt abzustimmen. Bestandteil des Projekts
sind die Aktualisierung des Inventories, das Ausfüllen der Fragebögen von Eurostat zu den
Berichtspflichten inklusive der Quality Reports und die Unterstützung bei der Beantwortung
von Rückfragen der Europäische Kommission. Die Europäische Kommission wird
voraussichtlich 2026 oder 2027 einen Inspektionsbesuch in Deutschland durchführen bei dem
nachgewiesen werden muss, dass die europäischen Vorgaben bei der Erhebung und
Verarbeitung der Daten zu den nicht recycelten Kunststoffverpackungen eingehalten werden.
Die Auftragnehmer müssen den Inspektionsbesuch vorbereiten, beim Besuch die Methodik
und die Daten vorstellen sowie Nachfragen (auch im Nachgang zum Inspektionsbesuch)
beantworten. Falls bei oder nach dem Inspek-tionsbesuch Änderungs- oder
Ergänzungsbedarfe im Inventory oder der Erhebung fest-gestellt werden, sind diese von den
Auftragnehmern fristgerecht umzusetzen. Sollten von der Europäischen Kommission
zusätzliche Daten oder Informationen zu den Daten für die Jahre 2024, 2025 oder die Vorjahre
gefordert werden, sind diese bereitzustellen. Gegebenenfalls sind dafür zusätzliche Arbeiten
erforderlich. Für weitere fachliche Einzelheiten witd auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Interne Kennung: Projekt 206237,Az 34 219/00017

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 77310000 Anpflanzungs- und Pflegearbeiten an Grünflächen
Menge: 0

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 16/04/2026
Enddatum der Laufzeit: 29/10/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen

Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch
geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:
other-sme#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: siehe Leistungsbeschreibung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sehr gute Kenntnisse des deutschen
Verpackungsmarktes, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Projekten zum
deutschen Verpackungsmarkt aus den letzten 5 Jahren

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sehr gute Kenntnisse bezüglich der Ermittlung von
Aufkommensmengen von Verpackungen, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu
Projekten zur Ermittlung des quantitativen Einsatzes von Ver-packungen in EU-Staaten aus
den letzten 5 Jahren

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sehr gute Kenntnisse der Verwertungsmengen und -
wege von Verpackungsabfällen, nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Projekten
zur quantitativen Ermittlung der Verwertungswege von Verpackungen in EU-Staaten aus den
letzten 5 Jahren

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Sicherer Umgang mit Daten von statistischen Ämtern,
nachzuweisen durch Vorlage von 3 Referenzen zu Datenerhebungen, in die Daten
statistischer Ämter eingeflossen sind aus den letzten 5 Jahren

Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Projektbearbeitung durch Personen mit
Hochschulabschluss und min. 5 Jahren Erfahrung mit der Erhebung von Marktdaten,
nachzuweisen durch Vorlage von Mitarbeiterprofilen, der für die Bearbeitung des Projektes
vorgesehenen Personen

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des Auswahlkriteriums: Der Bieter hat die den Vergabeunterlagen beigefügte
Eigenerklärung (u. a. Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
gesetzlichen Sozialversicherung, Einhaltung von geltenden umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, zum Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123

und 124 GWB) unterschrieben beizufügen. Im Falle, dass ein oder mehrere der in der
Erklärung genannten Ausschlussgründe auf den Bietenden zutreffen, sind im Angebot
nachvollziehbare Ausführungen zu der Art des Ausschlussgrundes, den gemäß § 125 GWB
ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen oder/und des seit der rechtskräftigen Verurteilung
oder des betreffenden Ereignisses gem. § 126 GWB vergangenen Zeit zu machen. Das
Angebot wird augeschlossen, wenn keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125
GWB nachgewiesen werden kann oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126
GWB noch nicht abgelaufen ist. Im Falle eines fakulativen Ausschlussgrundes nach § 124
GWB erfolgt die Entscheidung über den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Die qualitativen Einzelkriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung
unter Nr. 8 aufgeführt.
Beschreibung: Mit dem Angebot sind eindeutige und nachvollziehbare Ausführungen zu
machen, die eine Beurteilung der in der Leistungsbeschreibung definierten
Bewertungskriterien gem. Nr. 8 ermöglichen.
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Brutto-Angebotspreis
Beschreibung: Es wird der (fiktive) Gesamtpreis einschl. aller Optionen und Umsatzsteuer
herangezogen. Es sind die Hinweise zur Kalkulation in der Leistungsbeschreibung zu
beachten.
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Der
Angebotsbruttopreis (Wertungssumme aus dem Angebotsformular) wird durch die jeweils
erreichte Qualitätspunktzahl dividiert. Hierdurch erhält man einen Preis pro Leistungspunkt
(sogenannter Punktpreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Punktpreis erhält den Zuschlag.]

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
html?id=833917

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=727746
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 03/03/2026 14:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss: 43 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich nach § 56 Absatz 2 VgV vor, unter
Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung die Bietenden
aufzufordern, ggf. fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen,

insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,
nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass
die Auftraggeberin hierzu nicht verpflichtet ist und das Fehlen geforderter Unterlagen zum
Ausschluss des betroffenen Angebotes führen kann. Die Bietenden haben daher sorgfältig
darauf zu achten, dass ihr Angebot alle erforderlichen Angaben, Nachweise und Erklärungen
enthält. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist nach §
56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungstermin: 03/03/2026 14:15:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort des Eröffnungstermins: 06844 Dessau-Roßlau
Eröffnungstermin Beschreibung: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2
Vertreterxinnen der Auftraggeberin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bietende sind nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und
Vertragsordnung für Leistungen Teil B. Vorauszahlungen sind unzulässig. Zahlungen erfolgen
nach erbrachter Leistung innerhalb von 30 Tagen. Eine frühere Zahlung ist nur möglich, soweit
Skonti angeboten werden bei einem Zahlungsziel von mind. 14 Tagen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend
macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen

Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der
Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt:
Umweltbundesamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Umweltbundesamt
Organisation, die Angebote bearbeitet: Umweltbundesamt

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt
Registrierungsnummer: 991-01894-95
Abteilung: Referat Z 1.5 - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06844
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
E-Mail: Z1.5@uba.de
Telefon: 000
Internetadresse: http://www.umweltbundesamt.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 12345
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49228 9499 0
Fax: +49228 9499 163
Internetadresse: https://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 919a4339-389a-40d8-92bc-97fb3b066ad4 - 03
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 30/01/2026 09:19:43 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 22/2026
Datum der Veröffentlichung: 02/02/2026

Referenzen:
https://bundeskartellamt.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=727746
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=833917
http://www.umweltbundesamt.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202602/ausschreibung-74082-2026-DEU.txt

 
 
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