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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Ludwigshafen - Deutschland Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik HKA_passiver_Schallschutz_gutachterliche_Bewertung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025122900431303215 / 865464-2025
Veröffentlicht :
29.12.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
21.01.2026
Angebotsabgabe bis :
30.01.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71313200 - Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik
DEU-Ludwigshafen: Deutschland Beratung im Bereich Schallschutz und
Raumakustik HKA_passiver_Schallschutz_gutachterliche_Bewertung

2025/S 250/2025 865464

Deutschland Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik
HKA_passiver_Schallschutz_gutachterliche_Bewertung
OJ S 250/2025 29/12/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG)
E-Mail: hause@schulze-hagen.com
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: HKA_passiver_Schallschutz_gutachterliche_Bewertung
Beschreibung: Hochstrassen Ludwigshafen, Helmut-Kohl-Allee B44; hier: Passive
Schallschutzmaßnahmen - Gutachterliche Leistung nach den Vorgaben der bereits
durchgeführten schalltechnischen Berechnung, Erstellung einer STOB.
Kennung des Verfahrens: 6a3ff4e9-1ddd-4052-b9a9-a11382e950bd
Interne Kennung: BPG_03_2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71313200 Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ludwigsfahen
Postleitzahl: 67065
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP4YUJM596# Die vom Bieter
abgegeben personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens
verarbeitet und gespeichert. Im Rahmen der vergabrechtlichen Informations- und
Bekanntmachungspflichten (§134 GWB etc.) werden personenbezogene Angaben
veröffentlicht. Bei der Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ist zu
berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige
Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter
ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren.
Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die
Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation

notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist für das
Angebot die Übermittlung des Angebots zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in
diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und
Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt. Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte
oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber
auf der Vergabeplattform gemäß der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die
Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform
eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie
regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des
Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder
Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind. Die
Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über die Vergabeplattform gemäß Abschnitt
5.1.11 der Auftragsbekanntmachung. Jeder Bieter ist verpflichtet, sich über die
Vergabeplattform regelmäßig und selbstständig über zur Verfügung gestellte, geänderte oder
zusätzliche Dokumente und Beantwortungen von Bieterfragen zu informieren, unabhängig
davon, ob er als registrierter Bieter von der Vergabeplattform zusätzlich automatisch
generierte Benachrichtigungsmails an seine hinterlegte Mail-Adresse erhält oder nicht.
Nachrichten gelten bei nicht registrierten Bietern mit Einstellung auf der Vergabeplattform, bei
registrierten Bietern spätestens mit Einstellung auf der Vergabeplattform und Erhalt der von
der Vergabeplattform automatisch generierten Benachrichtigungsmail an die vom Bieter
hinterlegte Mail-Adresse als zugegangen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende
Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels
Einreichung des Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der
Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der
Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von
Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem
Angebot gesondert einzureichen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit
dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass
dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten
Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter
im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis)
eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem
Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die
§§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende
Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels
Einreichung des Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der
Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der
Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von
Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem
Angebot gesondert einzureichen.
Betrug: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden
Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des
Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst
den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter
der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von
Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem
Angebot gesondert einzureichen.
Korruption: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden
Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des
Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst
den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter
der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von
Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem
Angebot gesondert einzureichen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschlussgründe gemäß §§ 123,
124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg
folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder
fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung
kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung oder durch
Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis
der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der
Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von
Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem
Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Ausschlussgründe gemäß §§
123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger
Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden
oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die
Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung
oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch

Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels
Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die
Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit
dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass
dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten
Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter
im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis)
eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem
Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg
folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder
fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung
kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung oder durch
Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis
der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der
Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von
Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem
Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende
Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels
Einreichung des Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der
Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der
Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von
Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem
Angebot gesondert einzureichen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124
GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg
folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder
fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung
kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung oder durch
Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis
der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der
Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von
Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem
Angebot gesondert einzureichen.

Zahlungsunfähigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB
finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen:
Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des
Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst
den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter
der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen
Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von
Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem
Angebot gesondert einzureichen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ausschlussgründe gemäß
§§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als
vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine
zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die
Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung
oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch
Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels
Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die
Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§
125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende
Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels
Einreichung des Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der
Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der
Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von
Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem
Angebot gesondert einzureichen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit
dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass
dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten
Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter
im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis)
eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem
Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende
Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels
Einreichung des Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch Nachweis der

Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der
Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von
Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem
Angebot gesondert einzureichen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit
dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass
dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten
Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter
im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis)
eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem
Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschlussgründe
gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit dem Angebot ist als
vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter keine
zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die
Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung
oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A - D) oder durch
Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels
Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis
präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.
Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die
Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit
dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass
dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten
Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter
im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis)
eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem
Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit
dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass
dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten
Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter
im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis)
eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem
Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB. Die §§ 125, 126 GWB finden Beachtung. Mit
dem Angebot ist als vorläufiger Beleg folgende Erklärung vorzulegen: Eigenerklärung, dass
dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
bekannt sind. Die Eigenerklärung kann mittels Einreichung des Formblattes LD 124
Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(Teil III A - D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten
Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter
im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen Präqualifizierungsverzeichnis)
eingetragen ist, erbracht werden.Im Fall von Bietergemeinschaften ist von jedem
Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärung mit dem Angebot gesondert einzureichen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: HKA_passiver_Schallschutz_gutachterliche_Bewertung
Beschreibung: Die Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG), ein
Dienstleistungsunternehmen der Stadt Ludwigshafen, ist für die Planung und die
Bauabwicklung des Großprojektes Ersatzneubau der Hochstraße Nord B 44 zuständig. Das
Vorhaben liegt im Stadtgebiet von Ludwigshafen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
zur Neugestaltung der Verkehrsführung im Bereich der B 44, der L 523/Rheinuferstraße sowie
der verlegten Stadtbahnlinien 6 und 7/8 wurde ein Schallschutzgutachten erstellt. Dieses
Gutachten legt - basierend auf den prognostizierten Lärmauswirkungen der geänderten
Verkehrswege - fest, welche Gebäude und Gebäudeteile dem Grunde nach einen Anspruch
auf passive Schallschutzmaßnahmen besitzen. Die dem Planfeststellungsbeschluss
beigefügte Tabelle der anspruchsberechtigten Objekte bildet die verbindliche Grundlage der
hier beschriebenen Leistungen. Der Auftragnehmer hat sämtliche Leistungen zu erbringen, die
zur vollständigen gutachterlichen Bewertung, zur Erstellung der schallschutztechnischen
Objektbeurteilung (STOB) sowie zur Ableitung von Entschädigungsbeträgen erforderlich sind.
Der Auftragnehmer hat im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen. Die Aufzählung ist
nicht abschließend; sämtliche zur fachgerechten Umsetzung erforderlichen Nebenleistungen
gelten als mit umfasst. - Organisation der Objektbegehungen Kontaktaufnahme mit
Eigentümern bzw. Berechtigten. Terminvereinbarung und Abstimmung der Begehungsabläufe.
Dokumentation der Terminierungen und Korrespondenzen. Erstellung eines Begehungsplans.
- Durchführung der Objektbegehungen Fachgerechte Inaugenscheinnahme der betroffenen
Gebäude und Gebäudeteile. Erfassung der bauakustisch relevanten Bauteile (Fenster, Türen,
Lüftungen etc.). Prüfung der vorhandenen baulichen Schallschutzsituationen - Anlegen und
Fortschreiben einer Eigentümerakte Anlage einer vollständigen Aktenstruktur je Objekt
inklusive aller relevanten Dokumente, Messdaten, Begehungsprotokolle und
Kommunikationsunterlagen. Verwaltung und kontinuierliche Fortschreibung während des
Projektverlaufs. Sicherstellung einer revisionssicheren Dokumentation. - Erstellung einer
schallschutztechnischen Objektbeurteilung (STOB) Auswertung der Objektbegehungen und
der Grundlagen aus dem Schallschutzgutachten des Planfeststellungsverfahrens. Festlegung
der notwendigen passiven Schallschutzmaßnahmen je Objekt und Gebäudeteil nach den
Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses sowie relevanter technischer Regelwerke (z. B.
16. BImSchV). Darstellung der Maßnahmen in textlicher, tabellarischer und bauteilbezogener
Form. Ableitung der schallschutztechnischen Anforderungen (z. B. erforderliche
Schalldämmmaße). Zusammenstellung der Ergebnisse in einer prüffähigen STOB. -
Berechnung und Festlegung des Entschädigungsbetrages Bewertung der ermittelten passiven

Schallschutzmaßnahmen hinsichtlich der entschädigungsfähigen Kosten. Berechnung der
Entschädigungsbeträge gemäß den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen sowie den
Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses. Dokumentation der Berechnungsgrundlagen und
Ergebnisse in nachvollziehbarer Form. Erstellung eines prüffähigen
Entschädigungsnachweises je Objekt. - Dokumentationspflichten Erstellung einer
vollständigen Abschlussdokumentation aller durchgeführten Leistungen als Nachweis für die
Planfeststellungsbehörde. Strukturierte Zuordnung aller Unterlagen zu den Eigentümerakten.
Bereitstellung der Ergebnisse in digitaler und - sofern gefordert - analoger Form. -
Nebenleistungen Teilnahme an projektbezogenen Abstimmungs- und Koordinierungsterminen.
Laufende Abstimmung mit dem Auftraggeber. Erfüllung datenschutzrechtlicher und
organisatorischer Vorgaben. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die
Ausschreibungsutnerlagen verwiesen.
Interne Kennung: BPG_03_2025

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71313200 Beratung im Bereich Schallschutz und Raumakustik
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Für die Anordnung zusätzlicher oder geänderter Leistungen
gelten die Regelungen gemäß § 2 VOL/B.

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Ludwigsfahen
Postleitzahl: 67065
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 18 Monate

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 5
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die Laufzeit des Vertrages bestimmt sich nach der
abnahmereifen Fertigstellung der gesamten vertraglichen Leistungen. Daran ändert auch die
Angabe zu den maximalen Verlängerungen nichts, handelt es sich bei der Angabe doch nur
um eine systembedingte Eintragung, die für die Vertragslaufzeit nicht relevant ist.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# Für den Fall, dass der
bezuschlagte Bieter vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz oder
aus einem anderen Grund ausgewechselt werden muss, behält sich der Auftraggeber vor, den
übrigen Bietern, die ein wertungsfähiges Angbot im durchgeführten Vergabeverfahren
abgegeben hatten, in der Reihenfolge der Wertungsergebnisse unter Zugrundelegung der
damaligen Angebote den Auftrag anzutragen. Im Auftragsfall gilt, dass zur Vorlage von Plänen
und Unterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch (insbesondere Rechnungen) vom

Auftragnehmer die CDE-Plattform Project Networld zu nutzen ist, die vom Auftraggeber
bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen
Zugangsdaten sowie eine Einweisung. Damit sich gegebenenfalls entstehende Konflikte bei
der Vertragsdurchführung nicht störend auf den Bauablauf auswirken, verpflichten sich der
Auftraggeber und der Auftragnehmer vertraglich zur Durchführung eines
Adjudikationsverfahrens nach den Regeln der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten
Verfahrensordnung Adjudikation (VOA). Das Verfahren dient zur vorläufigen verbindlichen
Klärung von Konflikten. Der Auftraggeber hat zur Begründung eines einheitlichen Dispute
Adjudikation Board (DAB) für das Bauvorhaben einen Vertrag mit Herrn Prof. Stefan Leupertz
(Jurist) und Herrn Prof. Dr.-Ing. Dirk Reister (Ingenieur) abgeschlossen (DAB Vertrag). Beide
Adjudikationen sind bundesweit hoch angesehene Vertreter ihrer Disziplin und verfügen über
(auch gemeinsame) einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Adjudikation bei
Großprojekten. Sie sind vertraglich zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit
und Objektivität verpflichtet. Der Auftraggeber ist im Zusammenhang mit dem Abschluss des
DAB-Vertrags erstmals in Kontakt mit den benannten Adjudikationen getreten. Der Bieter
erklärt sich mit der Teilnahme am Vergabeverfahren sowie der Abgabe seines Angebots
ausdrücklich mit dem vorgesehenen Adjudikationsverfahren einverstanden.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vom Bieter
vorzulegen: Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-
Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch
Einreichung des Formblattes LD 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der
Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der
Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis
(Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen / Nachweise vom Bieter
vorzulegen: Eigenerklärung zum durschnittlichen spezifischen Jahresnettoumsatz des Bieters
jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er vergleichbare
Leistungen betraf unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Aufträgen. Die Eigenerklärung kann durch Einreichung des Formblatts LD 124
Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(Teil IV B 2a) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten
Präqualifizierungsangaben mittels Mitteilung der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter
im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen eingetragen ist, erbracht werden.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vom Bieter
vorzulegen: Nachweis einer Berufshatfpflichtpflichtversicherung durch Vorlage einer Kopie der
Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers. Hat der Bieter eine Kopie der
Bestätigung im Präqualifizierungssystem hinterlegt, kann der Nachweis auch mittels Mitteilung

der Zertifizierungsnummer, unter der der Bieter im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmer (Präqualifizierungsverzeichnis) eingetragen ist, erbracht werden. Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass die
Versicherung auch bei Betätigung der Bieter als Mitglied einer Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
eintritt. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Mindest-Deckungssummen je Schadensfall
von EUR 1,0 Mio. für Personenschäden sowie EUR 500.000,00 Mio. für Sach- und
Vermögensschäden aufweisen. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle
Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens jeweils das Zweifache der
vorstehend je Versicherungsfall genannten Mindestversicherungssummen entsprechen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrags
als nicht geeinget angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Mit dem Angebot sind folgende Erklä- rungen / Nachweise vorzulegen: Zur
Beurteilung der fachlichen Eignung hat der Bieter mindestens zwei Referenzen vorzulegen,
die in Art und Umfang mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Jede Referenz
muss nachvollziehbar darstellen, dass folgende Leistungsinhalte erbracht wurden: -
schallschutztechnische Objektbeurteilung - Prüfung und Bewertung des Anspruchs auf
passiven Schallschutz - Berechnung der hieraus resultierenden Entschädigungszahlungen.
Mindestens eine der beiden Referenzen muss sich auf o.g Leistungen innerhalb eines
öffentlichen Genehmigungsverfahren beziehen und die dort erforderlichen schalltechnischen
Untersuchungen bzw. Bewertungen umfasst haben. Darüber hinaus muss mindestens eine
der beiden eingereichten Referenzprojekte nachweislich durch den benannten Projektleiter
des Bieters persönlich geleitet bzw. maßgeblich erbracht worden sein. Dies ist vom Bieter
durch eine entsprechende Darstellung im Referenznachweis eindeutig kenntlich zu machen.
Die Referenzen sind jeweils mit folgenden Angaben einzureichen: - Projektbezeichnung -
Auftraggeber/Leistungsempfänger - Leistungszeitraum - Projektumfang sowie Rolle und
Verantwortungsbereich des benannten Projektleiters. Werden die Mindestanforderungen nicht
erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit
im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtangebotssumme
Beschreibung: Angebotssumme brutto gemäß Angebotsschreiben unter Berücksichtiung eines
ggfs. gewährten Nachlasses gemäß Angebotsschreiben.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/01/2026 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJM596
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJM596

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJM596
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 30/01/2026 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 56 VgV.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 30/01/2026 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Ort: elektronisch.
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung erfolgt elektronisch unter Beachtung der
Anforderungen gemäß § 55 VgV. Die elektronische Öffnung kann auch durch einen
beratenden Verfahrensbetreuer des Auftraggebers unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips
erfolgen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Wegen der finanziellen Vereinbarungen wird auf die
Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Vertragsbedingungen verwiesen.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft
und Weinbau
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem

Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG)
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen
mbH (BPG)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bauprojektgesellschaft Ludwigshafen mbH (BPG)
Registrierungsnummer: 07314
Postanschrift: Rheinuferstr. 9
Stadt: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land, Gliederung (NUTS): Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt (DEB34)
Land: Deutschland
E-Mail: hause@schulze-hagen.com
Telefon: +496217273870
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Registrierungsnummer: 07-0001801100000-05
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +496131162234
Fax: +496131162113
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003

Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5cb9da74-9c17-49c4-94b4-7d343d423421 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/12/2025 12:07:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 250/2025
Datum der Veröffentlichung: 29/12/2025

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJM596
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YUJM596/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202512/ausschreibung-865464-2025-DEU.txt

 
 
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