Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Schwarzenborn - Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025122608342902617 / 961786-2025
Veröffentlicht :
26.12.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
27.01.2026
Angebotsabgabe bis :
27.01.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Vertragstyp : Dienstleistungsauftrag
Verfahrensart : Offenes Verfahren
Unterteilung des Auftrags : Gesamtangebot
Zuschlagkriterien : Wirtschaftlichstes Angebot
Produkt-Codes :
71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71314000 - Dienstleistungen im Energiebereich
71314300 - Beratung im Bereich Energieeinsparung
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Schwarzenborn

Vergabenummer/Aktenzeichen: 2025-12-01
1. Auftraggeber (Vergabestelle) / Einreichung der Teilnahmeanträge / Zuschlagserteilung:
Offizielle Bezeichnung:Stadt Schwarzenborn
Straße:Marktplatz 1
Stadt/Ort:34639 Schwarzenborn
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n) :Bauamt
Zu Hdn. von :Fr. Deiss
Telefon:05686998811
Fax:05686998830
E-Mail:hauptamt@stadt-schwarzenborn.de
digitale Adresse(URL):www.schwarzenborn.de
2. Art der Vergabe: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb gemäß UVgO
3. Form, in der Teilnahmeanträge/Angebote einzureichen sind:
[ ] elektronisch
[ ] in Textform
[ ] mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
[ ] mit qualifizierter/m Signatur/Siegel
[x] schriftlich
4.
5. Bezeichnung des Auftrags: Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Schwarzenborn
Vergabenummer/Aktenzeichen: 2025-12-01
Art des Auftrags: Liefer-/Dienstleistung
Art und Umfang der Leistung: 1 Zielsetzung

Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans für die Stadt Schwarzenborn. Dieser soll die Basis einer
Strategie für die CO2-neutrale Wärmeversorgung für Schwarzenborn bis zum Jahr 2045 sein.

Im Wesentlichen gliedert sich die Erstellung des kommunalen Wärmeplans in vier Hauptphasen:

1. Bestandsanalyse
2. Potenzialanalyse
3. Entwicklung eines klimaneutralen Zielszenarios 2045
4. Festlegung der kommunalen Wärmewendestrategie und des Maßnahmenkatalogs

Das Angebot ist auf Basis des KWW-Musterleistungsverzeichnisses zu erstellen.

2 Projektverständnis und grundsätzliche Vorgehensweise

Mit der Novellierung des Hessischen Energiegesetzes (HEG) im Jahr 2022 ist die kommunale Wärmeplanung auch in Hessen für
Kommunen ab 20.000 Einwohnern verpflichtend. Am 01.01.2024 ist zusätzlich das Wärmeplanungsgesetz auf Bundesebene in Kraft
getreten. Dieses verpflichtete zunächst nur die Länder zur Erstellung kommunaler Wärmeplanungen. Am 17.11.2025 ist die
Hessische Verordnung zur Wärmeplanung in Kraft getreten. Damit sind alle Hessischen Kommunen zur Erstellung einer
Wärmeplanung bis spätestens 30.6.28 verpflichtet.

Die Stadt Schwarzenborn hat im Vorfeld dieser Verpflichtung einen Förderbescheid nach dem HEG erhalten. Dementsprechend sind
neben den o. g. gesetzlichen Verpflichtungen auch die Vorgaben dieses Förderbescheids zu beachten. Erfahrungen aus Projekten
zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung nach der Förderung auf Basis des HEG sind von den Anbietern nachzuweisen.

Die Stadt Schwarzenborn ist mit ca. 1.350 Einwohnern und 2 Stadtteilen die kleinste Stadt Hessens.
Im Bereich Klimaschutz wurden in Schwarzenborn in der nähern Vergangenheit unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:

- Die Straßenbeleuchtung wurde in zwei Schritten in den Jahren 2015 und 2022 komplett auf LED umgestellt.
- Auf verschiedenen Gebäuden der Stadt wurden entweder eigene PV-Anlagen angebracht oder die Flächen zur Installation von
PV-Anlagen verpachtet.
- Das Rathaus wurde im Rahmen einer Kernsanierung auch energetisch saniert.
- Das sogenannte Ahle Porrhüs wurde als Denkmal insgesamt und energetisch saniert und zur öffentlichen Nutzung bereitgestellt
(Räume für Kultur, Vereine und Trausaal).
- Die Kulturhalle mit bis zu 600 Sitzplätzen wurde energetisch saniert.
- Energetische Sanierung des denkmalgeschützten Dorfgemeinschaftshauses in Grebenhagen.
- Prüfung der Entwicklung einer ca. 10 Hektar großen PV-Freifläche und der Beteiligung an einem Windpark, der in naher
Zukunft repowert werden soll (laufende Projekte).
- Prüfung der Entwicklung eines Windparks auf eigenen Flächen der Stadt Schwarzenborn.

Die Ergebnisse dieser Vorarbeiten sind im Rahmen der Erstellung der Wärmeplanung zu berücksichtigen.

3 Zeitplan
Die Vergabe der Leistungen ist für den 1.3.2026 vorgesehen. Das Projekt soll bis zum 28.2.2027 abgeschlossen sein.

4 Vergabekriterien
Bewertungskriterien
Die Angebote werden nach folgenden Kriterien bewertet (Gewichtung in Klammern):
- Preis (30 %)
- Referenzen (20 %)
- Inhaltliches Konzept und Projektmanagement (40 %)
- Kommunikationsstrategie und Vorgehensweise zur Akteursbeteiligung (10 %)

Bewertung

Kriterium 1: Preis

Die beiden wertungsfähigen Angebote mit dem geringsten Preis erhalten 10 Punkte. Angebote mit dem dreifachen des Durchschnitts
der beiden günstigsten Angebote oder mehr erhalten 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach
dem Komma gerundet wird.

Kriterium 2: Referenzen

Referenzen aus den Bereichen kommunale Wärmeplanung, Transformationsplanungen oder Machbarkeitsstudien nach BEW werden mit
insgesamt 10 Punkten bewertet.
- Projekte, die bereits abgeschlossen sind, erhalten zwei Punkte.
- Nicht abgeschlossene oder artverwandte Projekte erhalten 1 Punkt, sofern sie über eine Laufzeit von mindestens 9 Monaten
verfügen.
- Es müssen mindestens zwei abgeschlossene Projekte nachgewiesen werden, die auf Basis des Förderprogramms nach dem HEG
bearbeitet wurden.
- Es muss mindestens ein abgeschlossenes Projekt mit einer Kommune mit weniger als 5.000 Einwohnern nachgewiesen werden.

Die Stadt Schwarzenborn bittet um die Angabe von Kontaktdaten zu dem jeweiligen Auftraggeber und behält sich vor, mit diesen
Kontakt aufzunehmen. Referenzen, die ohne Zeitangabe dargestellt werden, werden nicht berücksichtigt.

Kriterium 3: Inhaltliches Konzept und Projektmanagement

Bewertet wird die Qualität der mit dem Angebot vorzulegenden Ausarbeitung hinsichtlich:

- Darstellung der inhaltlichen Vorgehensweise unter Bezug zu den Vorgaben der Förderrichtlinie
- Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Ablauf- und Zeitkalkulation
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung beauftragten Personals mit Projekten der kommunalen
Wärmeplanung

Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Systematik

- Hervorragender Eindruck: 10 Punkte
- Sehr guter Eindruck: 7 Punkte
- Guter Eindruck: 5 Punkte
- Befriedigender Eindruck: 3 Punkte
- Unzureichender Eindruck: 0 Punkte

Kriterium 4: Kommunikationsstrategie und Vorgehensweise zur Akteursbeteiligung

Bewertet werden folgende Aspekte
- Beteiligungskonzept,
- Kommunikation mit Auftraggeber und Gremien,
- Konzept zur Stakeholderbeteiligung

Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Systematik
- Hervorragender Eindruck: 10 Punkte
- Sehr guter Eindruck: 7 Punkte
- Guter Eindruck: 5 Punkte
- Befriedigender Eindruck: 3 Punkte
- Unzureichender Eindruck: 0 Punkte

Der Auftrag wird an das anbietende Unternehmen mit der höchsten Punktzahl vergeben.
Ort der Leistung: Marktplatz 1 34639 Schwarzenborn
NUTS-Code : DE735 Schwalm-Eder-Kreis
6. Unterteilung in Lose: nein
7. Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
8. Ausführungsfrist:
Die Vergabe der Leistungen ist für den 1.3.2026 vorgesehen. Das Projekt soll bis zum 28.2.2027 abgeschlossen sein.
Beginn : 01.03.2026
Ende : 28.02.2027
9. Bereitstellung/Anforderung der Teilnahmewettbewerbs-/Vergabeunterlagen
Teilnahmewettbewerbs-/Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt unter:
http://hauptamt@stadt-schwarzenborn.de
10. Ablauf der Teilnahmeantragsfrist: 27.01.2026 24:00 Uhr
11.
12.
13.
14. Zuschlagskriterien
Kriterium Gewichtung
1 Preis 30
2 Referenzen 20
3 Inhaltliches Konzept und Projektmanagement 40
4 Kommunikationsstrategie und Vorgehensweise zur Akteursbeteiligung 10
15. Sonstige Informationen:
Kriterium 1: Preis

Die beiden wertungsfähigen Angebote mit dem geringsten Preis erhalten 10 Punkte. Angebote mit dem dreifachen des Durchschnitts
der beiden günstigsten Angebote oder mehr erhalten 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach
dem Komma gerundet wird.

Kriterium 2: Referenzen

Referenzen aus den Bereichen kommunale Wärmeplanung, Transformationsplanungen oder Machbarkeitsstudien nach BEW werden mit
insgesamt 10 Punkten bewertet.
- Projekte, die bereits abgeschlossen sind, erhalten zwei Punkte.
- Nicht abgeschlossene oder artverwandte Projekte erhalten 1 Punkt, sofern sie über eine Laufzeit von mindestens 9 Monaten
verfügen.
- Es müssen mindestens zwei abgeschlossene Projekte nachgewiesen werden, die auf Basis des Förderprogramms nach dem HEG
bearbeitet wurden.
- Es muss mindestens ein abgeschlossenes Projekt mit einer Kommune mit weniger als 5.000 Einwohnern nachgewiesen werden.

Die Stadt Schwarzenborn bittet um die Angabe von Kontaktdaten zu dem jeweiligen Auftraggeber und behält sich vor, mit diesen
Kontakt aufzunehmen. Referenzen, die ohne Zeitangabe dargestellt werden, werden nicht berücksichtigt.

Kriterium 3: Inhaltliches Konzept und Projektmanagement

Bewertet wird die Qualität der mit dem Angebot vorzulegenden Ausarbeitung hinsichtlich:
- Darstellung der inhaltlichen Vorgehensweise unter Bezug zu den Vorgaben der Förderrichtlinie
- Nachvollziehbarkeit und Plausibilität der Ablauf- und Zeitkalkulation
- Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung beauftragten Personals mit Projekten der kommunalen
Wärmeplanung

Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Systematik
- Hervorragender Eindruck: 10 Punkte
- Sehr guter Eindruck: 7 Punkte
- Guter Eindruck: 5 Punkte
- Befriedigender Eindruck: 3 Punkte
- Unzureichender Eindruck: 0 Punkte

Kriterium 4: Kommunikationsstrategie und Vorgehensweise zur Akteursbeteiligung

Bewertet werden folgende Aspekte
- Beteiligungskonzept,
- Kommunikation mit Auftraggeber und Gremien,
- Konzept zur Stakeholderbeteiligung

Die Punktevergabe erfolgt nach folgender Systematik
- Hervorragender Eindruck: 10 Punkte
- Sehr guter Eindruck: 7 Punkte
- Guter Eindruck: 5 Punkte
- Befriedigender Eindruck: 3 Punkte
- Unzureichender Eindruck: 0 Punkte

Der Auftrag wird an das anbietende Unternehmen mit der höchsten Punktzahl vergeben.


nachr. V-Nr/AKZ : 2025-12-01
16. Weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz:

Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/hessen/2025/12/009989000017.html
Data Acquisition via: p8000000

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau