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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Oranienburg - Deutschland Reinigung von Abwässerkanälen Kreisstraßen: Rahmenvertrag Kanalreinigung und -inspektion
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025112406312311495 / 776230-2025
Veröffentlicht :
24.11.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
28.02.2027
Angebotsabgabe bis :
07.01.2026
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71631480 - Inspektion von Straßen
76600000 - Überwachung von Rohrleitungen
90470000 - Reinigung von Abwässerkanälen
90640000 - Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten
DEU-Oranienburg: Deutschland Reinigung von Abwässerkanälen
Kreisstraßen: Rahmenvertrag Kanalreinigung und -inspektion

2025/S 226/2025 776230

Deutschland Reinigung von Abwässerkanälen Kreisstraßen: Rahmenvertrag Kanalreinigung
und -inspektion
OJ S 226/2025 24/11/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Kreisstraßen: Rahmenvertrag Kanalreinigung und -inspektion
Beschreibung: Die Landkreise und die kreisfreien Städte sind Träger der Straßenbaulast für
die Kreisstraßen. Die Straßenbaulast umfasst alle mit dem Bau und der Unterhaltung der
Straßen zusammenhängenden Aufgaben. Die Träger der Straßenbaulast haben nach ihrer
Leistungsfähigkeit die Straßen in einem den regelmäßigen Verkehrsbedürfnissen genügenden
Zustand zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern, umzugestalten oder sonst zu verbessern.
Kennung des Verfahrens: 978ebb17-fd8a-465e-920e-bfdf56fc00e6
Interne Kennung: K6500.OV022.25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90470000 Reinigung von Abwässerkanälen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90640000 Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten,
71631480 Inspektion von Straßen, 76600000 Überwachung von Rohrleitungen

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet des Landkreises Oberhavel (Sitz in 16515
Oranienburg, jedoch betreffend das gesamte Kreisgebiet mit den Kreisstraßen in
unterschiedlichen Postleitzahlen): K6501, K6502, K6503, K6504, K6505, K6506, K6509,
K6512, K6513, K6514, K6515, K6518, K6519, K6520, K6521, K6522, K6523, K6524, K6525,
K6526, K6527, K6528

2.1.3. Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 336 134,45 EUR

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: #Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5H0TL# Es sind für jedes
Haushaltsjahr finanzielle Mittel von max. 100.000,00 EUR brutto, also für die Maximallaufzeit
von 4 Jahren somit max. 400.000,00 EUR brutto (rd. 336.134,45 EUR netto) für den

eventuellen Abruf von Leistungen aus diesem Rahmenvertrag vorgesehen. Der geschätzte
Aufwand pro Jahr ist dem Leistungsverzeichnis der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Siehe sämtliche Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) nach §
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland) nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder §
129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung)
oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder
teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz
2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und wegen einer Straftat nach § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in

ihrem Auftrag verwaltet werden und wegen einer Straftat nach § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden.
Korruption: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat
nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
Gesundheitswesen).
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Siehe § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis
5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Siehe § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Siehe §
123 Abs. 4 Nr. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen
zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem

Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Siehe §
124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Siehe
§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der
öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Siehe § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Siehe § 124
Abs. 1 Nr. 7 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Siehe § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder wenn das Unternehmen a) versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Kreisstraßen: Rahmenvertrag Kanalreinigung und -inspektion
Beschreibung: Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die
nachfolgend beschriebenen Leistungen: Leistungsumfang (geschätzt für jeweils 1 Jahr): -
Reinigung von Regenkanälen verschiedener Größen (bis DN 600) ca. 5.495 m inkl.
Anschlussleitungen (ca. 1.290 m), Zuschlag Verschmutzungsgrad ca. 1.480 m, Rohrrigolen
(ca. 630 m) sowie Schächten (ca. 176 Stk) und Schlammfängen, Zuschlag
Verschmutzungsgrad Schächte (ca. 25 St.) - Reinigung von Straßendurchlässen (ca. 202 m),
Zuschlag Verschmutzungsgrad Durchlass 51 m - Reinigung einer Sedimentationsanlage inkl.

Entsorgung der aufgenommenen Stoffe - TV-Inspektion der Haltungen inkl. Dokumentation -
Generalinspektion einer Abscheideanlage inkl. Entsorgung der aufgenommenen Stoffe -
Dichtheitsprüfung Genaue Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Interne Kennung: K6500.OV022.25

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90470000 Reinigung von Abwässerkanälen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90640000 Reinigung und Entleerung von Einlaufschächten,
71631480 Inspektion von Straßen, 76600000 Überwachung von Rohrleitungen

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Kreisgebiet des Landkreises Oberhavel (Sitz in 16515
Oranienburg, jedoch betreffend das gesamte Kreisgebiet mit den Kreisstraßen in
unterschiedlichen Postleitzahlen): K6501, K6502, K6503, K6504, K6505, K6506, K6509,
K6512, K6513, K6514, K6515, K6518, K6519, K6520, K6521, K6522, K6523, K6524, K6525,
K6526, K6527, K6528

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2026
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Option: Es besteht die dreimalige (3x) Option einer
Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die Höchstvertragslaufzeit beträgt vier (4)
Jahre und endet am 28.02.2030.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Vorbehaltene Teilnahme:
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Angaben 1. Ergänzung zur Ausführungsfrist:
Vertragsbeginn: 01.03.2026 Dauer 1 Jahr bis 28.02.2027 Es besteht die dreimalige (3x)
Option einer Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr. Die Höchstvertragslaufzeit beträgt
vier (4) Jahre und endet am 28.02.2030. Die jeweilige Leistung ist spätestens 4 Wochen nach
Abruf des AG und in Absprache mit dem AG zu beginnen und spätestens 6 Wochen nach
Beginn abzuschließen. 2. Bindefristende: 24.02.2026. 3. Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt
werden noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters
führt zum Angebotsausschluss.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen

Beschreibung: Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG): Der Bieter verpflichtet sich mit
Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen
keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder
liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf
Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00 Euro brutto, so wird allen bei der
Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages
mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das
Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde,
ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Mittels Formular Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden
folgende Angaben gefordert: - Eigenerklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung vorliegt. Auf Verlangen der Vergabestelle ist, je nach den Rechtsvorschriften
des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung
nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu
erbringen.

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Mittels Formular Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden
folgende Angaben gefordert: - Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten
drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens
150.000,00 EUR je abgeschlossenes Geschäftsjahr (Mindestanforderung). Bei einer
Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein
Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen
Nachweise vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik
Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Mittels Formular Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen werden
folgende Angaben gefordert: - Erklärung, dass eine im Rahmen und Umfang marktübliche
Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines
Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU vorliegt. Auf gesondertes
Verlangen der Vergabestelle sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen. Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland
ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab. Bei Bietergemeinschaften sind diese
Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Mittels Formblatt Eigenerklärung zur Eignung der Vergabeunterlagen: -
Erklärung, dass in den letzten bis zu drei Jahren (Abschluss der Arbeiten nach dem
01.01.2022), Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar
sind. Vergleichbar meint: - Vergleichbar heißt in Art und Umfang zur ausgeschriebenen

Leistung - Die Referenzen enthalten die Arbeiten mit mindestens drei Kanalhaltungen mit
einer Länge von jeweils mindestens 20 m (je Referenz) Auf gesondertes Verlangen des
Auftraggebers sind mindestens 3 (drei) vergleichbare Referenzen, die die o.g.
Mindestanforderungen erfüllen und die nach dem 01.01.2022 und spätestens bis zum Tag der
Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind oder bei längerfristigen Verträgen (z.B.
Rahmenvertrag) mit einer bereits zurückgelegten Laufzeit von mindestens einem Jahr mit
folgenden Angaben vorzulegen: Auftraggeber inklusive Ansprechpartner und Telefonnummer
oder E-Mail sowie Bezeichnung der Leistung einschließlich Leistungsumfang,
Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto). Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben
von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die
Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: - Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB, - Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB. -
Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung; Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaft. Auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise
vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren
Geschäftssitz haben, geben die o. g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates
vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive
Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
destabilisieren. Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der
Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen). Mit
Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Angebotspreis
Beschreibung: Nach erfolgter Angebotsprüfung erhält das Angebot mit dem niedrigsten
Angebotspreis/ Wertungspreis den Zuschlag.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 15/12/2025 23:59:59 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de
/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H0TL/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H0TL

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice
/CXP9YB5H0TL
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit,
Westeuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung erfolgt gemäß § 56 VgV
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/01/2026 08:30:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische
Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Geschäftssprache: Deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG) findet Anwendung: Der Bieter verpflichtet sich
mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem
Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. 13,00
Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im
Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von 13,00 Euro gerechnet auf die
Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten
Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Die
Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der
alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.
Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 15. Juli
2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist, Anwendung. § 160 GWB lautet
auszugsweise: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...) (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. (...) Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs.
3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der
Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller
Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es im
Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165
Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden. Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren
vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Oberhavel
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Oberhavel

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Oberhavel
Registrierungsnummer: 12-12992262160023-68
Postanschrift: Adolf-Dechert-Str. 1
Stadt: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land, Gliederung (NUTS): Oberhavel (DE40A)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dez. VI - Finanzen und IT, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@oberhavel.de

Telefon: +49 3301601-3500
Fax: +49 3301601-3519
Internetadresse: https://www.oberhavel.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für
Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mwae.brandenburg.de
Telefon: +49 3318661719
Fax: +49 3318661652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5b80f8e8-4fb4-422f-8adc-2323d347a5e7 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/11/2025 14:50:18 (UTC+01:00)
Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 226/2025
Datum der Veröffentlichung: 24/11/2025

Referenzen:
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H0TL
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5H0TL/documents
https://www.oberhavel.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202511/ausschreibung-776230-2025-DEU.txt

 
 
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