Titel :
|
DEU-Dessau-Roßlau - Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Transport und Entsorgung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2034
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2025081100421452857 / 523848-2025
|
Veröffentlicht :
|
11.08.2025
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
31.05.2034
|
Angebotsabgabe bis :
|
16.09.2025
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
Produkt-Codes :
|
90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90510000 - Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
90512000 - Transport von Haushaltsabfällen
90513000 - Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
|
DEU-Dessau-Roßlau: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Siedlungs- und anderen Abfällen Transport und Entsorgung von Restabfällen
(Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2034
2025/S 152/2025 523848
Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Transport und Entsorgung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für die Zeit vom
01.06.2026 bis 31.05.2034
OJ S 152/2025 11/08/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Dessau-Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
E-Mail: stadtpflege.sekretariat@dessau-rosslau.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Transport und Entsorgung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für die Zeit
vom 01.06.2026 bis 31.05.2034
Beschreibung: Transport und Entsorgung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für
die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2034
Kennung des Verfahrens: 0197c5c5-8da8-446a-95ce-2e84d1d6ce5d
Interne Kennung: Stpfl/RM-SM 177/25
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90512000 Transport von Haushaltsabfällen, 90510000
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen, 90513000 Behandlung und Beseitigung
ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06842
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Es findet ein europaweites offenes Verfahren gem. § 15 der Verordnung über die
Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung VgV) statt.
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es wird darauf hingewiesen, dass die
Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach
§ 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB
genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle
und terroristische Vereinigungen im Ausland). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt
die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und
entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es
wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs.
1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Das Vorliegen
von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den
Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten
Formulare 1 und 2 sowie 9.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es wird darauf hingewiesen, dass die
Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach
§ 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB
genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB
(Geldwäsche). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter
zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der
Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Betrug: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon
hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 StGB (Betrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU
oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der EU oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die
Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und
entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Korruption: Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon
hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit
und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische
und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr). Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die
Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der
Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es wird darauf hingewiesen, dass die
Vergabestelle ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme ausschließt, wenn sie Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach
§ 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB
genannten Straftaten. § 123 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB
(Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft,
Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Das Vorliegen von
Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den
Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten
Formulare 1 und 2 sowie 9.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Vergabestelle schließt ein
Unternehmen darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
an diesem Vergabeverfahren aus, wenn nach § 123 Abs. 4 Nr. 1. das Unternehmen seinen
Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder Nr. 2 der öffentliche Auftraggeber auf
sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann.
Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist,
dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und
Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen
verpflichtet hat. Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird Bezug genommen. Das
Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand
der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle
ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die
Vergabestelle schließt ein Unternehmen darüber hinaus zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren aus, wenn nach § 123
Abs. 4 Nr. 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine
rechtskräftige gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
oder Nr. 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nr. 1 nachweisen kann. Dies gilt nicht, wenn das Unternehmen seinen
Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder es sich
zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Auf die Regelung des § 123 Abs. 5 GWB wird
Bezug genommen. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die
Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der
Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es wird darauf hingewiesen, dass der
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in
ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124
Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 1 das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die
Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und
entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es wird darauf hingewiesen, dass der
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in
ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124
Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 1 das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter
zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der
Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es wird darauf hingewiesen, dass der
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in
ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124
Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 1 das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die
Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und
entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Zahlungsunfähigkeit: Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer
Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB
geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für
die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen
der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es wird darauf hingewiesen,
dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und
in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124
Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 2 das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen
beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und
entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es wird
darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann,
wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen
Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn Nr. 2 das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter
zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der
Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es wird darauf hingewiesen, dass der
Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und in
ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann, wenn einer der in § 124
Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1
GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn Nr. 3 das Unternehmen im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch
die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Abs. 3 ist entsprechend
anzuwenden. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter
zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der
Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es wird
darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann,
wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen
Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn Nr. 4 der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Das Vorliegen von
Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den
Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten
Formulare 1 und 2 sowie 9.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es wird darauf
hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann,
wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen
Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn Nr. 5 ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Das
Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand
der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle
ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es wird darauf
hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann,
wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen
Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn Nr. 6 eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die Vergabestelle für die Bieter
zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und entsprechend den Hinweisen der
Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es wird
darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann,
wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen
Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn Nr. 7 das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt
die Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und
entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit und in ordnungsgemäßer Ermessensausübung ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem ausschließen kann,
wenn einer der in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB geregelten sog. fakultativen
Ausschlussgründe vorliegt. § 124 Abs. 1 GWB: Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn Nr. 8 das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder Nr. 9 das
Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in
unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten,
durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig
oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
Informationen zu übermitteln. Das Vorliegen von Ausschlussgründen beurteilt die
Vergabestelle für die Bieter zunächst anhand der von den Bietern vorgelegten und
entsprechend den Hinweisen der Vergabestelle ausgefüllten Formulare 1 und 2 sowie 9.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Transport und Entsorgung von Restabfällen
Beschreibung: Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Restabfällen.
Der Begriff Entsorgung schließt folgendes Leistungsspektrum ein: die Übernahme der
jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der
Abfallentsorgungsanlage in der Polysiusstr. 2 im Stadtteil Dessau deren Transport zur
vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage die Behandlung/ Verwertung der Abfälle in den vom
Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch die weitergehende
Behandlung (Verwertung und/oder Beseitigung) aller aus der vorgesehenen Behandlung
resultierenden Teilströme sowie der dabei entstehenden Behandlungsprodukte (Anlagen-
Output) einschließlich aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen
(z. B. zusätzliche Transportleistungen zu etwaigen weiteren Behandlungsanlagen etc.)
jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen
Genehmigungen sowie nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Teil II) und
des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Dem Auftragnehmer obliegen also pro Los alle
erforderlichen Schritte von der Übernahme der Abfälle auf dem Gelände des Eigenbetriebes
bis zum Abschluss der Behandlung/ Verwertung der Abfälle im Sinne der Beendigung der
Abfalleigenschaft. Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
grundsätzlich zulässig, bedürfen jedoch nach Zuschlagserteilung der schriftlichen Zustimmung
des Auftraggebers nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der
Vergabeunterlagen). Die Unterbeauftragung kommt beispielsweise in Betracht für Transporte
von der Umladestation zur Behandlungsanlage, für die Erbringung von weiteren
Logistikleistungen sowie für die weitere Behandlung von Anlagenoutput. Unterbeauftragungen
für den Betrieb der (Haupt-) Verwertungsanlage/n sind jedoch gem. § 47 Abs. 5 VgV nicht
zugelassen.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen,
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle,
90512000 Transport von Haushaltsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungspflichten enden grundsätzlich für alle Lose am
31.05.2034. Dem Auftraggeber wird eine einseitige Option zur Verlängerung des Vertrages je
Los bis zum 31.05.2035 eingeräumt. Bei Ausübung der Option läuft der Vertrag zu denselben
Bestimmungen bis zum 31.05.2035 weiter (vgl. § 11 Abs. 2 des Entsorgungsvertrages).
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06842
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2034
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gilt vorliegend die
Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für
den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann. Es reicht
bis zum Ablauf der Angebotsfrist aus, wenn der Bieter bzw. die Mitglieder der
Bietergemeinschaft im Angebotsvordruck eine Eigenerklärung dazu abgeben, dass sie im
Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind. Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist
ein aktueller Auszug (max. drei Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen
(vgl. Ziff. 5.1. der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds.
2022, 2023, 2024). Hierzu sind mit Abgabe des Angebotes Erklärungen des jeweiligen
Unternehmens (Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft, sowie auf Aufforderung der
Unterauftragnehmer) zum Gesamtumsatz in Formular 6 (im Anhang zu Teil III
Angebotsvordruck) erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Ziff. 5.2. der
Bewerbungsbedingungen).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Spezifischer Umsatz bezogen auf das vom Angebot erfasste
Leistungsspektrum: Behandlung von Restabfall bei Los 1 Behandlung von Sperrmüll bei
Los 2 in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024) Hierzu
sind Erklärungen zum spezifischen Umsatz des jeweiligen Unternehmens (Bieter, Mitglieder
der Bietergemeinschaft, sowie auf Aufforderung der Unterauftragnehmer) in Formular 6
(im Anhang zu Teil III Angebotsvordruck) erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Ziff. 5.2.
der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter bzw. diejenigen Unternehmen, welche die Behandlungsanlagen für
die maßgebliche Behandlung betreiben, müssen über einen angemessenen
Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der nach Abschnitt 7
der Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Mindesthöhe verfügen bzw. eine entsprechende
Erhöhung und Anpassung seiner Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen: a)
Sach- und Personenschäden 4 Mio. Euro je Schadensfall; b) Vermögensschäden 100 T Euro
je Schadensfall bei einfacher Maximierung für die Schadensfälle eines Jahres. Diese
Mindestanforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn sich die Versicherungssumme für
diese Schäden pauschal auf mindestens 4,1 Mio. je Schadensfall beläuft. Hierzu genügt mit
dem Angebot die Erklärung in Teil III Angebotsvordruck. Auf Aufforderung der Vergabestelle
ist eine Bestätigung des Versicherungsinstitutes über das Bestehen eines entsprechenden
Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des
Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen (vgl. Ziff. 5.2. der
Bewerbungsbedingungen).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds.
2022, 2023, 2024): Angabe der vom Unternehmen in diesen Jahren erbrachten Leistungen im
Rahmen vergleichbarer Aufträge (Transport und Behandlung von Restabfällen bei Los 1 bzw.
von Sperrmüll bei Los 2 oder von Gemischen aus beiden Fraktionen als vergleichbaren
Abfällen.). Der Bieter muss grundsätzlich über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen
der a) Behandlung von Restabfällen (für Los 1) bzw. von Sperrmüll (für Los 2); b) Sowie des
Transports von Restabfall (Los 1) bzw. Sperrmüll (Los 2) oder eines Gemisches dieser Abfälle
(für beide Lose) verfügen. (vgl. Ziff. 5.3.1. der Bewerbungsbedingungen). Zu den Referenzen
genügt mit dem Angebot die Erklärung in Formular 7 (Anhang von Teil III Angebotsvordruck)
je Los.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Über die erforderliche technische Ausrüstung ist mit dem Angebot eine
gesonderte Erklärung je Los in Formular 8 (im Anhang von Teil III Angebotsvordruck)
abzugeben unter Angabe: (a) der für die Transporte von der Umladestation zur ersten
Behandlungsanlage vorgesehenen Ausstattung (Fahrzeuge unter Benennung von Anzahl und
Kapazitäten), (b) der für die Behandlung der ausgeschriebenen Abfälle vorgesehenen
Behandlungsanlage(n) einschließlich Standort/Adresse und Behandlungsverfahren, (c) pro
Los mindestens einer Ersatz- bzw. Ausfallanlage, die bei Revisionen oder anderweitig
bedingten Stillständen der vorgesehenen Behandlungsanlage(n) ersatzweise zur Behandlung
der zu entsorgenden Abfälle zum Einsatz kommen einschließlich Betreiber, Standort /Adresse
und Behandlungsverfahren. (d) Die Beschreibungen zu den jeweiligen Anlagen sollen auch
Angaben zu etwaigen Größenbegrenzungen bei der Annahme von Abfällen (z.B. aufgrund
der Kapazität des Aufnahmetrichters), die ggf. eine separate Verwertung erforderlich machen,
für die die Bieter einen entsprechenden Preis anbieten können (vgl. Ziff. 13.2).
Behandlungsverfahren / zulässige Eingangsstoffe (für jeweils ausgeschriebene Abfälle).
Grundzüge der Technologie und der entstehenden Stoffströme, Aussagen zum entstehenden
Output und dessen weiterer Behandlung, zu etwaigen Größenbegrenzungen bei der
Annahme von Abfällen, zur Wärme-/ Stromerzeugung, auch zur Abgabe von Strom und
Wärme (möglichst Bezifferung der Einspeisung) enthalten.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG iVm EfbV: Mit dem
Angebot soll der Bieter zunächst durch Eigenerklärung (vgl. Angebotsvordruck, Abschnitt 3.3)
bestätigen, dass er für die von seinem Angebot umfassten Tätigkeiten für die von ihm zu
erbringenden Leistungen als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG i.V.m. EfbV zertifiziert
ist. Werden Leistungen von Unterauftragnehmern erbracht, sind für diese ebenfalls
Erklärungen zu Zertifikaten abzugeben. Auf Aufforderung hat der Bieter der Vergabestelle
das entsprechende Zertifikat vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot
erteilt (vgl. Ziff. 13 der Bewerbungsbedingungen): Dies bestimmt sich nach dem niedrigsten
Wertungspreis. Dieser wird anhand der nachfolgenden Elemente berechnet: Transportpreis;
Behandlungspreis; Für Los 1: (a) Optionaler Zusatzpreis für die separate Verwertung von
langen Teilen, (b) Optionaler Zusatzpreis pro Stillstandstag aufgrund zu hoher radioaktiver
Strahlung; Vom AG vorgegebener, für alle Bieter hinzuzurechnender Aufschlag nach BEHG
gem. 7 a) des Vertrages; Mehrwertsteuer. Die Bieter haben zusätzlich die Möglichkeit, für
den Fall der Zuschlagserteilung auf beide Lose einen Rabatt anzubieten. Für die Ermittlung
des wirtschaftlichsten Angebotes für jedes Los wird ein Gesamtwertungspreis als Summe
der o.g. Positionen unter Berücksichtigung eines etwaigen Rabattes gebildet: Das Angebot je
Los mit dem danach niedrigsten Wertungspreis wird als das wirtschaftlichste gewertet.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/0197c5c5-8da8-
446a-95ce-2e84d1d6ce5d/zustellweg-auswaehlen
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/0197c5c5-8da8-446a-95ce-
2e84d1d6ce5d/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 106 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle kann gem. § 56 Abs. 2 VgV Bieter auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Diese sind dann nach § 56 Abs. 4 VgV
bis zum Ablauf einer von ihr festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten,
Frist vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 56 Abs. 3 VgV die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen ist. Vorliegend sind dies in erster Linie
Preisangaben. Dies gilt nicht, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bitte beachten: Fehlen wesentliche Preisangaben nach
Ablauf der Angebotsfrist, zieht dies einen Ausschluss des Angebots wegen Unvollständigkeit
nach sich (vgl. Ziff. 3.11. der Bewerbungsbedingungen).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/09/2025 12:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt - Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen
wir v.a. darauf hin, dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer
unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind; dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig
ist; dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens
mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die
Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu
versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die
Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Dessau-Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Dessau-
Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesverwaltungsamt - Vergabekammern
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Transport und Entsorgung von Sperrmüll
Beschreibung: Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Sperrmüll.
Der Begriff Entsorgung schließt folgendes Leistungsspektrum ein: die Übernahme der
jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der
Abfallentsorgungsanlage in der Polysiusstr. 2 im Stadtteil Dessau deren Transport zur
vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage die Behandlung/ Verwertung der Abfälle in den vom
Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch die weitergehende
Behandlung (Verwertung und/oder Beseitigung) aller aus der vorgesehenen Behandlung
resultierenden Teilströme sowie der dabei entstehenden Behandlungsprodukte (Anlagen-
Output) einschließlich aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen
(z. B. zusätzliche Transportleistungen zu etwaigen weiteren Behandlungsanlagen etc.)
jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen
Genehmigungen sowie nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Teil II) und
des Entsorgungsvertrages (Teil IV). Dem Auftragnehmer obliegen also pro Los alle
erforderlichen Schritte von der Übernahme der Abfälle auf dem Gelände des Eigenbetriebes
bis zum Abschluss der Behandlung/ Verwertung der Abfälle im Sinne der Beendigung der
Abfalleigenschaft. Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen
grundsätzlich zulässig, bedürfen jedoch nach Zuschlagserteilung der schriftlichen Zustimmung
des Auftraggebers nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der
Vergabeunterlagen). Die Unterbeauftragung kommt beispielsweise in Betracht für Transporte
von der Umladestation zur Behandlungsanlage, für die Erbringung von weiteren
Logistikleistungen sowie für die weitere Behandlung von Anlagenoutput. Unterbeauftragungen
für den Betrieb der (Haupt-) Verwertungsanlage/n sind jedoch gem. § 47 Abs. 5 VgV nicht
zugelassen.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen,
90513000 Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Leistungspflichten enden grundsätzlich für alle Lose am
31.05.2034. Dem Auftraggeber wird eine einseitige Option zur Verlängerung des Vertrages je
Los bis zum 31.05.2035 eingeräumt. Bei Ausübung der Option läuft der Vertrag zu denselben
Bestimmungen bis zum 31.05.2035 weiter (vgl. § 11 Abs. 2 des Entsorgungsvertrages).
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06842
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2034
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen, Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gilt vorliegend die
Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für
den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann. Es reicht
bis zum Ablauf der Angebotsfrist aus, wenn der Bieter bzw. die Mitglieder der
Bietergemeinschaft im Angebotsvordruck eine Eigenerklärung dazu abgeben, dass sie im
Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind. Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist
ein aktueller Auszug (max. drei Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen
(vgl. Ziff. 5.1. der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds.
2022, 2023, 2024). Hierzu sind mit Abgabe des Angebotes Erklärungen des jeweiligen
Unternehmens (Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft, sowie auf Aufforderung der
Unterauftragnehmer) zum Gesamtumsatz in Formular 6 (im Anhang zu Teil III
Angebotsvordruck) erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Ziff. 5.2. der
Bewerbungsbedingungen).
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Spezifischer Umsatz bezogen auf das vom Angebot erfasste
Leistungsspektrum: Behandlung von Restabfall bei Los 1 Behandlung von Sperrmüll bei
Los 2 in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024) Hierzu
sind Erklärungen zum spezifischen Umsatz des jeweiligen Unternehmens (Bieter, Mitglieder
der Bietergemeinschaft, sowie auf Aufforderung der Unterauftragnehmer) in Formular 6
(im Anhang zu Teil III Angebotsvordruck) erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Ziff. 5.2.
der Bewerbungsbedingungen).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter bzw. diejenigen Unternehmen, welche die Behandlungsanlagen für
die maßgebliche Behandlung betreiben, müssen über einen angemessenen
Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der nach Abschnitt 7
der Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Mindesthöhe verfügen bzw. eine entsprechende
Erhöhung und Anpassung seiner Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen: a)
Sach- und Personenschäden 4 Mio. Euro je Schadensfall; b) Vermögensschäden 100 T Euro
je Schadensfall bei einfacher Maximierung für die Schadensfälle eines Jahres. Diese
Mindestanforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn sich die Versicherungssumme für
diese Schäden pauschal auf mindestens 4,1 Mio. je Schadensfall beläuft. Hierzu genügt mit
dem Angebot die Erklärung in Teil III Angebotsvordruck. Auf Aufforderung der Vergabestelle
ist eine Bestätigung des Versicherungsinstitutes über das Bestehen eines entsprechenden
Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des
Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen (vgl. Ziff. 5.2. der
Bewerbungsbedingungen).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds.
2022, 2023, 2024): Angabe der vom Unternehmen in diesen Jahren erbrachten Leistungen im
Rahmen vergleichbarer Aufträge (Transport und Behandlung von Restabfällen bei Los 1 bzw.
von Sperrmüll bei Los 2 oder von Gemischen aus beiden Fraktionen als vergleichbaren
Abfällen.). Der Bieter muss grundsätzlich über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen
der a) Behandlung von Restabfällen (für Los 1) bzw. von Sperrmüll (für Los 2); b) Sowie des
Transports von Restabfall (Los 1) bzw. Sperrmüll (Los 2) oder eines Gemisches dieser Abfälle
(für beide Lose) verfügen. (vgl. Ziff. 5.3.1. der Bewerbungsbedingungen). Zu den Referenzen
genügt mit dem Angebot die Erklärung in Formular 7 (Anhang von Teil III Angebotsvordruck)
je Los.
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: Über die erforderliche technische Ausrüstung ist mit dem Angebot eine
gesonderte Erklärung je Los in Formular 8 (im Anhang von Teil III Angebotsvordruck)
abzugeben unter Angabe: (a) der für die Transporte von der Umladestation zur ersten
Behandlungsanlage vorgesehenen Ausstattung (Fahrzeuge unter Benennung von Anzahl und
Kapazitäten), (b) der für die Behandlung der ausgeschriebenen Abfälle vorgesehenen
Behandlungsanlage(n) einschließlich Standort/Adresse und Behandlungsverfahren, (c) pro
Los mindestens einer Ersatz- bzw. Ausfallanlage, die bei Revisionen oder anderweitig
bedingten Stillständen der vorgesehenen Behandlungsanlage(n) ersatzweise zur Behandlung
der zu entsorgenden Abfälle zum Einsatz kommen einschließlich Betreiber, Standort /Adresse
und Behandlungsverfahren. (d) Die Beschreibungen zu den jeweiligen Anlagen sollen auch
Angaben zu etwaigen Größenbegrenzungen bei der Annahme von Abfällen (z.B. aufgrund
der Kapazität des Aufnahmetrichters), die ggf. eine separate Verwertung erforderlich machen,
für die die Bieter einen entsprechenden Preis anbieten können (vgl. Ziff. 13.2).
Behandlungsverfahren / zulässige Eingangsstoffe (für jeweils ausgeschriebene Abfälle).
Grundzüge der Technologie und der entstehenden Stoffströme, Aussagen zum entstehenden
Output und dessen weiterer Behandlung, zu etwaigen Größenbegrenzungen bei der
Annahme von Abfällen, zur Wärme-/ Stromerzeugung, auch zur Abgabe von Strom und
Wärme (möglichst Bezifferung der Einspeisung) enthalten.
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG iVm EfbV: Mit dem
Angebot soll der Bieter zunächst durch Eigenerklärung (vgl. Angebotsvordruck, Abschnitt 3.3)
bestätigen, dass er für die von seinem Angebot umfassten Tätigkeiten für die von ihm zu
erbringenden Leistungen als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG i.V.m. EfbV zertifiziert
ist. Werden Leistungen von Unterauftragnehmern erbracht, sind für diese ebenfalls
Erklärungen zu Zertifikaten abzugeben. Auf Aufforderung hat der Bieter der Vergabestelle
das entsprechende Zertifikat vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nach § 58 Abs. 1 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot
erteilt (vgl. Ziff. 13 der Bewerbungsbedingungen): Dies bestimmt sich nach dem niedrigsten
Wertungspreis. Dieser wird anhand der nachfolgenden Elemente berechnet: Transportpreis;
Behandlungspreis; Vom AG vorgegebener, für alle Bieter hinzuzurechnender Aufschlag
nach BEHG gem. 7 a) des Vertrages; Mehrwertsteuer. Die Bieter haben zusätzlich die
Möglichkeit, für den Fall der Zuschlagserteilung auf beide Lose einen Rabatt anzubieten. Für
die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes für jedes Los wird ein Gesamtwertungspreis
als Summe der o.g. Positionen unter Berücksichtigung eines etwaigen Rabattes gebildet: Das
Angebot je Los mit dem danach niedrigsten Wertungspreis wird als das wirtschaftlichste
gewertet.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/0197c5c5-8da8-
446a-95ce-2e84d1d6ce5d/zustellweg-auswaehlen
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/0197c5c5-8da8-446a-95ce-
2e84d1d6ce5d/zustellweg-auswaehlen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 106 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle kann gem. § 56 Abs. 2 VgV Bieter auffordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Diese sind dann nach § 56 Abs. 4 VgV
bis zum Ablauf einer von ihr festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten,
Frist vorzulegen. Bitte beachten Sie, dass nach § 56 Abs. 3 VgV die Nachforderung von
leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand
der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen ist. Vorliegend sind dies in erster Linie
Preisangaben. Dies gilt nicht, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren
Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den
Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bitte beachten: Fehlen wesentliche Preisangaben nach
Ablauf der Angebotsfrist, zieht dies einen Ausschluss des Angebots wegen Unvollständigkeit
nach sich (vgl. Ziff. 3.11. der Bewerbungsbedingungen).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/09/2025 12:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Landesverwaltungsamt - Vergabekammern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines
Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen
wir v.a. darauf hin, dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer
unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind; dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig
ist; dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens
mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass
sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in
seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die
Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu
versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die
Vergabekammer wenden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
Dessau-Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Stadt Dessau-
Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Landesverwaltungsamt - Vergabekammern
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Dessau-Roßlau Eigenbetrieb Stadtpflege
Registrierungsnummer: DE254917646
Postanschrift: Wasserwerkstraße 13
Stadt: Dessau-Roßlau
Postleitzahl: 06842
Land, Gliederung (NUTS): Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt (DEE01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sabine Moritz, Betriebsleiterin
E-Mail: stadtpflege.sekretariat@dessau-rosslau.de
Telefon: 0340-2041072
Fax: 0340-2042972
Internetadresse: https://www.stadtpflege.dessau-rosslau.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt - Vergabekammern
Registrierungsnummer: 03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Stadt: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land, Gliederung (NUTS): Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@vwa.sachsen-anhalt.de
Telefon: 49 345 514-0
Internetadresse: https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0197c5d1-4156-49f3-896d-dc7609b962fc - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 07/08/2025 16:26:36 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 152/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/08/2025
Referenzen:
https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de
https://www.stadtpflege.dessau-rosslau.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202508/ausschreibung-523848-2025-DEU.txt
|
|