Titel :
|
DEU-Hildesheim - Deutschland Dienstleistungen des Sozialwesens Vergabe des Betriebs einer Notunterkunft
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2025063001001043727 / 420939-2025
|
Veröffentlicht :
|
30.06.2025
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
30.09.2026
|
Angebotsabgabe bis :
|
29.07.2025
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
Produkt-Codes :
|
85310000 - Dienstleistungen des Sozialwesens
|
DEU-Hildesheim: Deutschland Dienstleistungen des Sozialwesens Vergabe
des Betriebs einer Notunterkunft
2025/S 122/2025 420939
Deutschland Dienstleistungen des Sozialwesens Vergabe des Betriebs einer Notunterkunft
OJ S 122/2025 30/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim
E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Vergabe des Betriebs einer Notunterkunft
Beschreibung: Vergabe von Dienstleistungen für den Betrieb einer Notunterkunft für
geflüchtete Menschen in Lamspringe (ehem. Realschule), Kallenberg 20
Kennung des Verfahrens: 15f6200c-4e26-4d07-8854-485c554b5c05
Interne Kennung: 2025-116
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kallenberg 20
Stadt: Lamspringe
Postleitzahl: 31195
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Notunterkunft in der ehemaligen Realschule Lamspringe
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YHAYT0FVJZA0 Fragen zur
Ausschreibung sind ausschließlich in deutscher Sprache über die Vergabeplattform
https://vergabe.niedersachsen.de oder in elektronischer Form an den: Landkreis Hildesheim
Amt 103 - Zentrale Beschaffungsstelle Marie-Wagenknecht-Str. 3 31134 Hildesheim E-Mail:
vergabestelle@landkreishildesheim.de zu richten. Anderweitig eingehende mündliche oder
schriftliche Anfragen werden nicht beantwortet. Wichtiger Hinweis: Angebote oder
Teilnahmeanträge in elektronischer Form sind ausschließlich über die entsprechende Funktion
der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie
Ihr Angebot/Ihren Teilnahmeantrag keinesfalls schriftlich, per E-Mail oder über die
Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Sollten Probleme beim Hochladen des
Teilnahmeantrages auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der
Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle. Der
öffentliche Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Bewerber/Bieter sich auf der
Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de freiwillig registrieren können (freiwillige
Registrierung). Nur mit erfolgter Registrierung werden die Bieter automatisch über
Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert und erhalten Bieterrundschreiben auf
gestellte Fragen. Dies kann ohne Registrierung nicht gewährleistet werden, sodass die Bieter
sich in diesem Fall selbständig informieren sollten. Ohne Registrierung besteht das Risiko, ein
Angebot abzugeben, welches auf veralteten Vergabeunterlagen beruht und ohne
Registrierung liegt die Verantwortung hierfür beim Bieter. Um sicherzustellen, dass alle
eingehenden Auskunftsverlangen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der
Preisermittlung von allen Bietern gleichermaßen bei der Erstellung des Angebots
berücksichtigt werden können, müssen die Rückfragen bis spätestens zu dem in der
Ausschreibungsbekanntmachung (sh. Verfahrensangaben) genannten Frist bei der Zentralen
Vergabestelle eingehen. Spätere Fragen zu den Vergabeunterlagen können im Sinne der
Chancengleichheit nicht mehr beantwortet werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129
des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 89c
des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
Betrug: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Ausschluss, wenn Unternehmen rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des
Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), §§ 333 und 334 des
Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a
des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des
Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Ausschluss, wenn Unternehmen
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung
von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und
dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die
Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1 das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2 die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das
Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat
Zahlungsunfähigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig
ist
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Das Unternehmen befindet
sich in Liquidation. Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Ausschluss nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen
seine Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Ausschluss, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es wurde nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt. Ausschlussgrund nach §
124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Ausschluss nach §
124 GWB, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Ausschluss
nach § 124 GWB, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Ausschluss
nach § 124 GWB, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Abs.12 Nr. 8, 9
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Vergabe des Betriebs einer Notunterkunft
Beschreibung: Die Unterkunft benötigt zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Betriebes
sowie zur Erledigung organisatorischer Aufgaben eine entsprechende Leitung sowie
Hilfskräfte. Für den Betrieb sollen ab dem vorgesehenen Leistungsbeginn insgesamt 1
Vollzeitäquivalent (VZÄ) (ausgehend von 39 Stunden je Woche als VZÄ) für die Leitung sowie
2 VZÄ (ausgehend von jeweils 91 Stunden je Woche als VZÄ) für Hilfsstellen in der
Flüchtlingsunterkunft Kallenberg 20 in 31195 Lamspringe eingesetzt werden. Details zum
Aufgabenumfang sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Interne Kennung: 2025-116
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Kallenberg 20
Stadt: Lamspringe
Postleitzahl: 31195
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Notunterkunft in der ehemaligen Realschule Lamspringe
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2026
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: jeweils um ein halbes Jahr, bis längstens 30.09.2027
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019.
docx (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019.
docx (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: VVB 124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen 07-2019.
docx (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Vorlage von 3 Referenzen zu erbrachten Dienstleistungen in diesem Bereich
(Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis):
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 21/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YHAYT0FVJZA0/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYT0FVJZA0
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YHAYT0FVJZA0
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 38 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: keine
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Vertragsentwurf Sicherheitsdienst
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet gem. § 160 Gesetz
Abs 1. GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3
Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Hildesheim
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Hildesheim
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Hildesheim
Registrierungsnummer: 03254-0-60
Postanschrift: Marie-Wagenknecht-Straße 3
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
Kontaktperson: 103 - Hauptamt
E-Mail: vergabestelle@landkreishildesheim.de
Telefon: +49 51213091251
Internetadresse: https://www.landkreishildesheim.de/
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Friedrichswall 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: nachpruefungsstelle@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 5111207807
Fax: +49 5111205770
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2db21a4a-f635-44e4-8712-a0ebc4e0135c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 26/06/2025 15:08:08 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 122/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/06/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYT0FVJZA0
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YHAYT0FVJZA0/documents
https://www.landkreishildesheim.de/
https://www.mw.niedersachsen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-420939-2025-DEU.txt
|
|