Titel :
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DEU-Hannover - Deutschland IT-Softwarepaket MHH -Handelspartner Citirx Lizenzen 2025-2029
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025063001000843721 / 421598-2025
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Veröffentlicht :
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30.06.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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18.07.2025
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Angebotsabgabe bis :
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29.07.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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48517000 - IT-Softwarepaket
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DEU-Hannover: Deutschland IT-Softwarepaket MHH -Handelspartner Citirx
Lizenzen 2025-2029
2025/S 122/2025 421598
Deutschland IT-Softwarepaket MHH - Handelspartner Citirx Lizenzen 2025-2029
OJ S 122/2025 30/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
E-Mail: zentraleinkauf@mh-hannover.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches
Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: MHH - Handelspartner Citirx Lizenzen 2025-2029
Beschreibung: Die MHH beabsichtigt einen Umstieg von bestehenden Citrix Lizenzen auf das
neue Lizenzmodell Citrix Universal Hybrid Multi Cloud unlimited. Für die Beschaffung sucht die
MHH ein seitens der Firma Cloud Software Group (Citrix) für diese Lizenzart zugelassenen
Handelspartner.
Kennung des Verfahrens: 1ae7acf9-605a-4c7c-92c5-91a270417975
Interne Kennung: 2025/732/7979
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48517000 IT-Softwarepaket
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YDWYT06K5A7D Sonstige
Informationen für Bieter/Bewerber: keine
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten
Verpflichtungen: Erfüllung der Bedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LKSG)
und der Anforderungen gemäß NTVergG
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrug: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§ 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232a Abs. 1-5,
den 232b bis 232a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem.
§123 Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. §124 GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §
124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
§124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: MHH - Handelspartner Citirx Lizenzen 2025-2029
Beschreibung: Die MHH beabsichtigt einen Umstieg von bestehenden Citrix Lizenzen auf das
neue Lizenzmodell Citrix Universal Hybrid Multi Cloud unlimited. Für die Beschaffung sucht die
MHH ein seitens der Firma Cloud Software Group (Citrix) für diese Lizenzart zugelassenen
Handelspartner. Die Citrix Virtual Apps and Desktops (CVAD) Lösung stellt die gesetzte
Virtualisierungsumgebung an der MHH dar und wird in diesem Zusammenhang sowohl für die
Bereitstellung von VDI-Umgebungen als auch für Applikations- und Terminalserverlösungen
genutzt. Besonders im klinischen Umfeld eines KRITIS-Hauses ist die Citrix-Technologie
integraler Bestandteil der sicheren, stabilen und effizienten Bereitstellung von Anwendungen
und Daten für die medizinischen Fachkräfte. Ein Umstieg auf eine alternative
Virtualisierungsumgebung würde im Kontext eines KRITIS-Hauses wie der MHH mit
erheblichen Herausforderungen verbunden sein, die sowohl in technischer als auch in
wirtschaftlicher Hinsicht nicht zu vernachlässigen sind.
Interne Kennung: 2025/732/7979
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48517000 IT-Softwarepaket
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.6. Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: Q2/2030
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Erfüllung der Anforderungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG), Angabe von Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Fragebogen zur Eignungspruefung in der Angebotsphase.xlsx (Mit dem
Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung zur Eignung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Anlage 2 Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Eigenerklärung Referenzen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG
(Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Anlage 3 Tariftreue- und Mindestentgelterklärung
gem. §4 Abs. 1 u. 2 NTVergG Drittunternehmen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 4 Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 5 Verpflichtungserklärung von eingebundenen Drittunternehmen (Mit
dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Anlage 1 Eigenerklärung zur Eignung Drittunternehmen (Mit dem Angebot;
Mittels Eigenerklärung):
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Versicherungsnachweis Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem
Angebot; Mittels Dritterklärung):
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Nachweis zur Berechtigung als Handelspartner für Citrix, Nachweis durch
gültiges Zertifikat als von Citrix autorisierter Partner mit mindestens Level Partner Platinum
Citrix Fusion Resell (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): eigene Anlage des Bieters
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ihres Sitzes /Wohnsitzes oder
vergleichbares Register, soweit dies in dem Mitgliedstaat geführt wird. - Eintragung in das
Berufs- oder Handelsregister
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in
Liquidation befindet. - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Wirtschaftsteilnehmer bestätigt, das gegen ihn oder Personen, die seinen
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremien angehören (oder darin Vertretungs-,
Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse haben) keine rechtskräftige Verurteilung aus einem
der nachstehend genannten Gründe erfolgt ist: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung
krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen
im Ausland), § 89a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat) in den Fällen des § 89a Absatz 2 Nummer 4 des
Strafgesetzbuchs oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), §
263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich
die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 108e des
Strafgesetzbuchs (Abgeordnetenbestechung), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs
(Vorteilsgewährung und Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-
Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des
Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und
Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs
(Menschenhandel), § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels) oder §
236 des Strafgesetzbuchs (Kinderhandel) oder § 370 der Abgabenordnung
(Steuerhinterziehung), auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der
gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen, soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den
Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. - Erklärung zu den
zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Es liegt keine Gerichts- oder Verwaltungsentscheidung gemäß den
Rechtsvorschriften des Niederlassungslands des Wirtschaftsteilnehmers beziehungsweise des
Mitgliedstaats des öffentlichen Auftraggebers vor, in der festgestellt wurde, dass der
Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen zur Entrichtung von Steuern oder
Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen. - Angaben zur Entrichtung von Steuern
und Sozialversicherungsbeiträgen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Dem Wirtschaftsteilnehmer ist nicht bekannt, dass einer oder mehrere der
nachstehenden Gründe vorliegt oder vorliegen könnte: 1. Das Unternehmen hat bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen, 2. das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen des
Unternehmens wurde ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt
oder eröffnet, die Eröffnung eines solchen Verfahrens wurde mangels Masse abgelehnt, das
Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder es hat seine Tätigkeit eingestellt,
3. das Unternehmen oder eine Person, die nach § 123 Absatz 4 GWB für das Unternehmen
verantwortlich handelt, hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere
Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt werden
könnte, 4. das Unternehmen hat Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine
Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung
des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch
andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen hat
eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Sanktion geführt, 8.
das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder erforderliche
Nachweise nicht übermittelt oder 9. das Unternehmen hat versucht, a) die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen zu übermitteln, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten. -
Erklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21
Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen
Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen
Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines
Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens,
wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber
gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Bewerber oder einen Bieter vom
Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn
dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2
Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens
Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder
11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt
worden ist. 3. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 SchwarzArbG
einen Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen sollen, wenn
dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach § 8 Absatz 1
Nummer 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 4. Absatz 1 oder 2 Nummer 3 SGB III, §§ 15,
15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungs-gesetzes (AÜG)
oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr
als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit
einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. Das Gleiche
gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall
angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung
nach Satz 1 besteht. 5. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 Mindestlohngesetz
(MiLoG) von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder
Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung
ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21
MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. -
Eigenerklärung AentG/ AufenthG/ SchwarzArbG/ MiLoG
Kriterium: Supply-Chain-Management
Beschreibung: Eigenerklärung Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in
Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Am 1. Januar 2023 ist das
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Ab dem 1. Januar 2024 müssen
auch Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten die Vorgaben des LkSG erfüllen. Das LkSG
verpflichtet diese Unternehmen, in Ihren Lieferketten menschenrechtliche und
umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Die MHH unterliegt
den gesetzlichen Verpflichtungen des LkSG. Dies umfasst auch die sich aus § 6 Abs. 4 LkSG
ergebende Pflicht, angemessene Präventionsmaßnahmen bezüglich ihrer Lieferanten zu
ergreifen. Die folgende Eigenerklärung stellt dabei eine risikobasierte Maßnahme dar, um
dieser gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Das Einholen der Eigenerklärung erfolgt
also unabhängig davon, ob die (potenziellen) Vertragspartnerxinnen selbst Verpflichtete nach
dem LkSG sind, sondern basiert auf der individuellen Risikobewertung der
Geschäftsbeziehung. Alle Angaben in dieser Eigenerklärung werden ausschließlich zum
Zweck des Nachweises von Präventionsmaßnahmen verwendet und nicht an Dritte
weitergegeben. 1. Wir haben Kenntnis davon genommen, dass die MHH den Verpflichtungen
des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten vom 16.07.2021
(LkSG) unterliegt. 2. Wir stimmen der Durchführung von angemessenen risikobasierten
Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechtsstrategie durch die MHH und /
oder die von der MHH mit der Durchführung der o.g. Kontrollen beauftragten Unternehmen /
Institutionen zu. 3. Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem
Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis
zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen von Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollen, die -
wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer
Geldbuße von wenigstens 175.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes
nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 LkSG mit
einer Geldbuße von wenigstens 1.500.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig festgestellten
Verstoßes nach § 24 Absatz 2 Satz 2 LkSG in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1
LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.000.000 EUR, - wegen eines rechtskräftig
festgestellten Verstoßes nach des § 24 Absatz 3 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens
0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 4. Mir/Uns ist bekannt, dass
Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau-
oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen
eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22
Absatz 2 LkSG belegt worden sind. 5. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, - dass keine Strafen oder
Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer
Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren
Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, - dass keine zuvor genannten
Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme
am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. 6. Sofern wir selbst Verpflichtete nach dem
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären wir hiermit, dass keine Geldbußen in
der vorgenannten Höhe für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt
worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist. 7. Sofern wir
nicht selbst Verpflichtete nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind, erklären
wir hiermit, dass durch mein/unser Unternehmen oder einer Person, deren Verhalten meinem
/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, keine rechtskräftigen Verurteilungen aufgrund von
Verstößen gegen die jeweils geltenden Gesetze zum Schutz von Menschenrechten und zum
Schutz der Umwelt in den letzten 5 Jahren bekannt sind. - Eigenerklärung Gesetz über die
unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im
Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich
handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. - Eigenerklärung Wettbewerbsregister
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden
Mindestdeckungssummen: 1,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden, jeweils 2-fach
maximiert je Versicherungsjahr 3,0 Mio. EUR für Vermögensschäden, jeweils 2-fach maximiert
je Versicherungsjahr Sofern der Nachweis nicht bereits mit dem Angebot in der geforderten
Höhe erbracht werden kann, reicht zunächst die schriftliche Zusage bzw. Eigenerklärung des
Bieters, dass im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe erfolgt. Die
Versicherungsbestätigung ist nach Zuschlagserteilung innerhalb einer Woche dem
Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Seitens des Bieters sind folgende Angaben zu
machen: Versichert bei/Angabe des Versicherers Angabe der Versicherungs-Nr.
Deckungssumme Personen- und Sachschäden: Deckungssumme Vermögensschäden: -
Angaben zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung,
welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Hiermit
verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses
Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen 1. meinen/unseren
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11.
August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2024: 12,41 Euro/ ab
01.01.2025: 12,82 Euro) zu zahlen und 2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben
aus: > den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) > den Regelungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) > den auf Grundlage des AEntG oder AÜG
erlassenen Rechtsverordnungen sowie > aus einem auf der Grundlage von § 5 des
Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4
Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG (Stand: 01.Januar 2024) -
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz)
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Es ist mindestens eine Referenz anzugeben, die mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbar ist, Referenzgeber aus dem Gesundheitswesen mit mindestens 7.000 Lizenzen.
Geeignet ist eine Referenz im vorstehenden Sinne, wenn sie der ausgeschriebenen Leistung
im Hinblick auf Umfang, Komplexität und Anforderungen soweit ähnelt, dass sie einen
tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene
Leistung eröffnet. Mindestangaben zur Referenz: Name des Auftraggebers, Ansprechpartner,
Adresse, Kontaktdaten, Projekt-/Leistungsbeschreibung, Zeitpunkt der Leistungserbringung,
Anzahl der Lizenzen). Mit Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter/Bewerber mit der
Prüfung bzw. Kontaktaufnahme vorgelegter Referenzen einverstanden. Die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt dem Bieter/Bewerber. Zur Abgabe der
Referenzen nutzen Sie bitte die Anlage 2. - Referenzen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Der Nachweis ist als Zertifikat mit dem Angebot einzureichen. - Nachweis
durch gültiges Zertifikat als von Citrix autorisierter Partner mit mindestens Level Partner
Platinum Citrix Fusion Resell
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Ich/Wir erkläre/n, dass wir Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit
und Gleichstellung im Beruf durchführen. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers
/Bieters zur Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung im Beruf (z. B. Angebot von
Kinderbetreuung, familienfreundliche Arbeitszeiten, spezielle Fortbildungsmöglichkeiten): -
Eigenerklärung Förderung der Chancengleichheit und Gleichstellung
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 18/07/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YDWYT06K5A7D/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYT06K5A7D
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXS0YDWYT06K5A7D
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 29/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 45 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Keine besonderen Bedingungen. Bei der Prüfung der eingehenden
Angebote werden die Vorgaben gem. VgV § 56 ff. berücksichtigt.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 29/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nachweis zur Berechtigung als Handelspartner
für Citrix, Nachweis durch gültiges Zertifikat als von Citrix autorisierter Partner mit mindestens
Level Partner Platinum Citrix Fusion Resell
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: EVB-IT Überlassung AGB, Allgemeinen Vertragsbedingungen für
die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein
Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB nur zulässig
ist, wenn. 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Medizinische Hochschule Hannover
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Medizinische Hochschule Hannover
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Medizinische Hochschule Hannover
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
Registrierungsnummer: 03-0141700000-23
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
E-Mail: zentraleinkauf@mh-hannover.de
Telefon: +49 5115326364
Fax: +49 5115323375
Internetadresse: http://www.mh-hannover.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Medizinische Hochschule Hannover
Registrierungsnummer: 03-0141700000-23
Postanschrift: Carl-Neuberg-Straße 1
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Kontaktperson: GB IV - Logistik, Abteilung Zentraleinkauf OE 1260
E-Mail: zentraleinkauf@mh-hannover.de
Telefon: +49 5115326364
Fax: +49 5115323375
Internetadresse: http://www.mh-hannover.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131151334
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bf301bd7-9f5b-451a-89fe-849e11440fb6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/06/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 122/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/06/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYT06K5A7D
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXS0YDWYT06K5A7D/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://www.mh-hannover.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-421598-2025-DEU.txt
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