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Ausschreibung: Deutschland  Bauarbeiten  Putz und Stuckarbeiten Kaiserslautern - DEU-Kusel
Bauarbeiten
Putzarbeiten
Dokument Nr...: 364573-2025 (ID: 2025060500554585404)
Veröffentlicht: 05.06.2025
*
  DEU-Kusel: Deutschland  Bauarbeiten  Putz und Stuckarbeiten Kaiserslautern
   2025/S 107/2025 364573
   Deutschland  Bauarbeiten  Putz und Stuckarbeiten Kaiserslautern
   OJ S 107/2025 05/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
	    E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Putz und Stuckarbeiten Kaiserslautern
	    Beschreibung: Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Umbau, Erweiterung und in
            Teilen um eine Kernsanierung (1.OG bis 4.OG) des AOK Büro- und Verwaltungsgebäudes mit
            Tiefgarage am Standort Kaiserslautern, Kanalstraße 25. Gegenstand dieser Ausschreibung ist
            die Vergabe der Putz und Stuckarbeiten. Putz und Stuckarbeiten in einem Bestandsgebäude
            nach Umbau Gipshaftputz ca. 1.900 m² Kalkzementputz ca. 100 m² Putzausbesserungen in
            Kleinflächen
	    Kennung des Verfahrens: a388ff38-978a-4319-b710-d0b70ed8279c
	    Interne Kennung: AOK23080-990
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45410000 Putzarbeiten
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kanalstraße 25
	    Stadt: Kaiserslautern
	    Postleitzahl: 67655
	    Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: siehe Liegenschaftskarte
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YDX5ZTE 1) Allgemeiner Hinweis
	    Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit
            Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt
            5.1.9 der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des
            Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur
            Berufsausübung für alle Mitglieder zu erbringen. Im Hinblick auf die Erklärungen und
	      Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen
              Leistungsfähigkeit können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich
	      gemeinschaftlich erbringen. Die unter Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur
              technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu
              beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die unter Punkt
              5.1.12 unter Bedingungen für die Ausführung des Auftrags aufgeführten Nachweise sind von
              jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. 2) Allgemeiner Hinweis für
              Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist
              jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der
              schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die
              Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die
	      geforderten Eignungsnachweise gem. Punkt 5.1.9 genannten Eignungsnachweise zur
              technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit grundsätzlich auch für den
	      Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung
              zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit
              zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar
	      sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und
              Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten
	      Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche
	      Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand
	      des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu
              vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen.
	      Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die
              erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende
              Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären
              lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die
              Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens
	      nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt
	      werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es
	      wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des
	      Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als
              Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
	      Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle
	      vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10.000 EUR netto erreicht
              oder höher ist.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage
             Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU  der
	    Vergabeunterlagen).
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage
             Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
              nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU  der
	      Vergabeunterlagen).
              Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
              GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
              Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe
              Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-
	      EU  der Vergabeunterlagen).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-
	      EU  der Vergabeunterlagen).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung
              gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-
	      EU  der Vergabeunterlagen).
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-
	      EU  der Vergabeunterlagen).
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-
	      EU  der Vergabeunterlagen).
              Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
              GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
              Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-
	      EU  der Vergabeunterlagen).
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
              123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung
              gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
              123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage
               Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung gemäß § 6e
	      VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung
              gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage  Erklärung
              gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB (siehe Anlage
               Erklärung gemäß § 6e VOBA-EU  der Vergabeunterlagen).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Putz und Stuckarbeiten Kaiserslautern
            Beschreibung: Putz und Stuckarbeiten in einem Bestandsgebäude nach Umbau Gipshaftputz
            ca. 1.900 m² Kalkzementputz ca. 100 m² Putzausbesserungen in Kleinflächen
	    Interne Kennung: AOK23080-990
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
	    Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 45410000 Putzarbeiten
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kanalstraße 25
	    Stadt: Kaiserslautern
	    Postleitzahl: 67655
	    Land, Gliederung (NUTS): Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt (DEB32)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: siehe Liegenschaftskarte
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: - Einweisungstermin: Spätestens 7 Kalendertagen nach
	    Auftragserteilung - Vorlage Baufristenplan / Feinterminplan: 10 Kalendertage nach
            Auftragserteilung - Ausführungsbeginn: Spätestens 17 Kalendertage nach Ausführungsbeginn
            = Aufforderung zum Arbeitsbeginn - Fertigstellung: Spätestens 56 Kalendertage nach
            Ausführungsbeginn = Aufforderung zum Arbeitsbeginn
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
            Beschreibung: Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3
            Geschäftsjahre. Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden
	    Nachweise der Bekanntmachung einzureichen.
              Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
	      Beschreibung: Anzugeben ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
              jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra
	      ausgewiesenem Leitungspersonal.
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
              Beschreibung: Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
              Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise der
	      Bekanntmachung einzureichen.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
              Beschreibung: Angabe über die Ausführung von mindestens zwei Referenzprojekte in den
              letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebende Leistung
              vergleichbar sind. Der Auftragswert (in EUR) einer Referenz sollte der Höhe der
              Angebotssumme entsprechen oder darüber liegen. In der Kurzbeschreibung sollte angegeben
	      werden, dass die erbrachte Leistung mit der zu vergebenen Leistung in etwa vergleichbar ist.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
              Beschreibung: Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er vor
              Ausführungsbeginn der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder
	      Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat
              der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt. Sachschäden in Höhe von
              mindestens 3.000.000 EUR je Versicherungsfall - Personenschäden in Höhe von mindestens
              3.000.000 EUR je Versicherungsfall Weiterhin erklärt der Bieter, dass er den zuvor genannten
	      Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird. Auf Nachfrage der
	      Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen. (a) Hinweis
	      Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte
              Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der
	      Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Angebot einzureichen. Der Nachweis der
	      Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin
              spätestens vor Ausführungsbeginn vorzulegen.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
	    Beschreibung: 100% Preis
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5ZTE
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
            Name: Die schriftliche Bieterkommunikation findet ausschließlich über das Vergabeportal statt.
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5ZTE
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
              Bedingungen für die Einreichung:
	      Elektronische Einreichung: Erforderlich
              Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5ZTE
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 03/07/2025 12:30:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 28 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß § 16a VOB/A -EU.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 03/07/2025 12:31:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
              Ort: Die Angebote werden digital über die Vergabeplattform DTVP nach Ende der
              Angebotsfrist geöffnet.
              Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der
	      Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK-Rheinland Pfalz/Saarland -
              Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung
	      zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin,
              dass die Verpflichtungserklärung (Mustererklärung 1 bzw. 3 LTTG) ab einem
              Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf
              Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der
	      Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern
              (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des
	      Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG) des Nachunternehmers auf gesondertes
	      Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto
              erreicht oder höher ist; Eigenerklärung über die Einhaltung der Sanktionen der EU (siehe
	      Anlage Vergabeunterlagen).
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
              Finanzielle Vereinbarung: (1) DIe Bürgschaftserklärung gemäß Ziffer 2.2 der Zusätzlichen
	      Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer jeweils eine selbstschuldnerische schriftliche
              Bürgschaftserklärung entsprechend dem Muster durch ein Kreditinstitut oder einen
	      Kreditversicherer, das/der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei
              des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-
              Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, vorzulegen. Der Auftragnehmer hat die
              Bürgschaft innerhalb von 8 (acht) Wochen nach Abschluss des Vertrages (Zuschlag im
              Vergabeverfahren) vorzulegen. Die Bürgschaft hat die Mängelansprüche abzudecken. (2)
              Schlusszahlung Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und
              den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B wird verlängert auf 60Tage.
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
            Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.  (1)
            Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
            über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
            Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
            Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
            Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
            gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
	    ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
	    Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
            versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
	    Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
            betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
            Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
            Dringlichkeit gerechtfertigt ist...  § 135 GWB Unwirksamkeit.  (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
            von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...
            § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
	    auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
            öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
	    Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
	    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
            Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
            Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1
            Satz 2 bleibt unberührt.  § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.  (1) Die
	    Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
            geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
            betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
            unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
	    erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
	    Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die
	      Vergabekammern des Bundes
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die
	      Gesundheitskasse
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
	    Registrierungsnummer: DE271900642
	    Postanschrift: Vogelsang 3
	    Stadt: Kusel
	    Postleitzahl: 66869
	    Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabestelle
	    E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de
	    Telefon: +49 63814208307
	    Internetadresse: https://www.aok.de/fk/rps/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
	    Registrierungsnummer: t:04131153308
            Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 55113
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	    Telefon: +49 22894990
	    Fax: +49 2289499163
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	      TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ddabc8aa-c00b-4091-a04b-32f9ec821bb9 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/06/2025 17:22:56 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 107/2025
              Datum der Veröffentlichung: 05/06/2025
Referenzen:
https://www.aok.de/fk/rps/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5ZTE
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDX5ZTE/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-364573-2025-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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