Titel :
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DEU-Hildesheim - Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen IFD für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben Lose 22a und 22b
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025060500543485268 / 364453-2025
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Veröffentlicht :
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05.06.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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30.06.2025
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Angebotsabgabe bis :
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07.07.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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85000000 - Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
98000000 - Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
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DEU-Hildesheim: Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und
Sozialwesens Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben in Niedersachsen IFD für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben
Lose 22a und 22b
2025/S 107/2025 364453
Deutschland Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens Integrationsfachdienst
(IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in Niedersachsen IFD für hörbehinderte
Menschen im Arbeitsleben Lose 22a und 22b
OJ S 107/2025 05/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
E-Mail: kerstin.schnehage@lzn.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Integrationsfachdienst (IFD) für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben in
Niedersachsen IFD für hörbehinderte Menschen im Arbeitsleben Lose 22a und 22b
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und
Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 0576ebf1-6946-4bf8-9757-b7002b30b9cb
Interne Kennung: 0083-DLG/2024-03.236-2
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche
Dienste
2.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind in den Bereichen des jeweiligen Loses
(Zuständigkeitsbereich/ Zuständigkeitsgebiet) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat in dem
definierten Zuständigkeitsbereich oder in einer angrenzenden niedersächsischen IFD-Region
mindestens einmal die Räumlichkeiten entsprechend den Anforderungen aus der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorzuhalten. Grundsätzlich richtet sich der
Ausgangspunkt für Dienstreisen nach dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsort der
jeweiligen Fachkraft für die Berechnung der Arbeitszeit und des Arbeitsweges nach dem
niedersächsischen Reisekostenrecht. Dies trifft auch zu, sofern eine Fachkraft in zwei
unterschiedlichen IFD für hörbehinderte Menschen eines Trägers beschäftigt ist. Zur
Anwendung des niedersächsischen Reisekostenrechts siehe Ziffer 4.9 Reisekostenrecht
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B). Die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten muss
barrierefrei möglich sein (näheres siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 660 517,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHR4CV
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schweres berufliches Fehlverhalten: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Landkreis Osterholz, Landkreis Verden
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und
Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 22 a
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000
Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind in den Bereichen des jeweiligen Loses
(Zuständigkeitsbereich/ Zuständigkeitsgebiet) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat in dem
definierten Zuständigkeitsbereich oder in einer angrenzenden niedersächsischen IFD-Region
mindestens einmal die Räumlichkeiten entsprechend den Anforderungen aus der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorzuhalten. Grundsätzlich richtet sich der
Ausgangspunkt für Dienstreisen nach dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsort der
jeweiligen Fachkraft für die Berechnung der Arbeitszeit und des Arbeitsweges nach dem
niedersächsischen Reisekostenrecht. Dies trifft auch zu, sofern eine Fachkraft in zwei
unterschiedlichen IFD für hörbehinderte Menschen eines Trägers beschäftigt ist. Zur
Anwendung des niedersächsischen Reisekostenrechts siehe Ziffer 4.9 Reisekostenrecht
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B). Die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten muss
barrierefrei möglich sein (näheres siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Der Vertragsbeginn am 01. Januar 2026 bleibt
unverändert, auch wenn sich aus dem Gesamtkonzept des Auftragnehmers ergibt, dass
Vorarbeiten vor Vertragsbeginn zwingend notwendig sind um die Sicherstellung der
Übernahme der Aufgaben zu gewährleisten. Während der Vertragslaufzeit ist eine Kündigung
sowohl durch den Auftragnehmer als auch durch den Auftraggeber gemäß § 59 Abs. 1
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in besonderen Fällen, insbesondere bei Änderungen
der maßgeblichen Vertragsgrundlagen, möglich. Der Auftraggeber kann das
Auftragsverhältnis einseitig kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten
oder zu beseitigen. Der Auftraggeber kann - unbeschadet der übrigen gesetzlichen
Bestimmungen - das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn ihm aus einem durch den
Auftragnehmer zu vertretendem wichtigem Grunde die Fortsetzung des Vertrages nicht
zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn a) der Auftragnehmer
wiederholt und trotz schriftlicher Mahnung mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung in Verzug geraten ist, b) der Auftragnehmer den Bestimmungen dieses Vertrages
zuwiderhandelt, c) der Auftragnehmer schuldhaft und nicht nur unerheblich eine der sich aus
der Erklärung nach § 4 NTVergG ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt, d) der
Auftragnehmer wiederholt gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmungen
verstößt, e) die Kündigung zur Erfüllung gesetzlicher, aufsichtsbehördlicher oder gerichtlichen
Maßnahmen oder Anordnungen geboten ist, f) der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus
§ 128 Abs. 1 GWB - insbesondere zur Zahlung von Abgaben und
Sozialversicherungsbeiträgen - nicht ordnungsgemäß nachkommt, g) der Auftragnehmer trotz
vorheriger schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung wiederholt
schwerwiegend schuldhaft gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstößt, so dass es dem
Auftraggeber unzumutbar ist, den Vertrag bis zum nächstmöglichen Beendigungstermin
fortzusetzen, h) der Auftragnehmer in Insolvenz gerät oder die Voraussetzungen zur
Durchführung eines Insolvenzverfahren gegeben sind oder i) für den Auftraggeber die
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem in der Person des Auftragnehmers
liegenden Grunde unzumutbar wird. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers infolge
fristloser Kündigung sind ausgeschlossen. Sollte die Erbringung von vertraglich vereinbarten
Leistungen aufgrund von Gesetzesänderungen nach Vertragsschluss untersagt oder
eingeschränkt und dadurch für den Auftragnehmer unzumutbar werden, ist der Auftragnehmer
berechtigt, mit sofortiger Wirkung die spezifische Leistung gegenüber dem Auftraggeber zu
kündigen.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation nachzuweisen,
dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen Berufsfeld hat. Die
geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine
entsprechende Eigenerklärung Nachweis der Qualifikation des Unternehmens ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten Erfahrungen können u.a. durch folgende
Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft für einen IFD - Arbeit mit
schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit den Trägern der
Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) -
Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über Kenntnisse zu
den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art der
Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben
und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis Referenzprojekte und
Zertifikate beizufügen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen. a) Bereich Kernaufgaben: Die geeigneten beruflichen
Qualifikationen sind in der Regel: - ein abgeschlossenes Diplom-Studium, z. B. Diplom-
Sozialpädagogik, Diplom-Sozialarbeit, Diplom-Psychologie, Diplom-Heilpädagogik oder
vergleichbaren Studienabschlüsse oder - ein abgeschlossenes Bachelor- bzw. Master-
Studium, z. B. in den Studiengängen Rehabilitationspädagogik, Management sozialer
Dienstleistungen, Gesundheits- und Sozialwesen, psycho-soziale Beratung und Therapie
/Mediation, Sozial- und Organisationspädagogik oder vergleichbarem Studienabschluss oder -
eine ergotherapeutische Ausbildung. b) Bereich JobcoachingAP: Als Qualifikation ist die
Weiterbildung zum Jobcoach des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des
Landschaftsverbandes Rheinland, des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen oder der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. erforderlich. Die
Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an dieser Weiterbildung sind: - eine
abgeschlossene Berufsausbildung zuzüglich einer dreijährigen Berufserfahrung zuzüglich
pädagogische Zusatzqualifikation (mindestens Ausbildereignung) oder - ein Berufsabschluss
in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit oder Soziales zuzüglich mindestens einer
einjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen im erwerbsfähigen Alter oder - ein
Studienabschluss in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit oder Soziales zuzüglich
mindestens einer einjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen im erwerbsfähigen Alter.
Die erforderliche Weiterbildung kann, sofern sie bei Einstellung noch nicht vorliegt, in einem
mit dem Auftraggeber abgestimmten Zeitraum nach Einstellung erlangt werden (zur
Finanzierung siehe Anlage Übersicht zur Refinanzierung ).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil -
sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix für die Lose 22a und 22b zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept für Los 22 a und Los 22 b
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix für die Lose 22a und 22b zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR4CV/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR4CV
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR4CV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/07/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Niedersächsisches Landesamt für
Soziales, Jugend und Familie
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Landkreis Cuxhaven, Landkreis Rotenburg (Wümme), Landkreis Stade
Beschreibung: Das Integrationsamt in Niedersachen trägt im Rahmen seiner gesetzlichen
Aufgaben Verantwortung für die Sicherung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am
Arbeitsleben nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) Teil 3. Gemäß § 185 Abs. 3 SGB
IX i.V. mit § 17 Abs. 1 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung (SchwbAV) kann
das Integrationsamt Maßnahmen fördern, die dazu dienen und geeignet sind, die Teil-habe
schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu
ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern. Bei der Durchführung dieser Maßnahmen zur
Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben (Aufnahme, Ausübung und Sicherung
einer möglichst dauerhaften Beschäftigung) können gemäß § 192 Abs. 1, 2 und 3 SGB IX
Integrationsfachdienste (IFD) als Dienste Dritter vom Integrationsamt beteiligt werden. Die
Integrationsfachdienste können im Rahmen ihrer Aufgabenstellung gem. § 192 Abs. 4 SGB IX
auch im Auftrag anderer Kostenträger für behinderte und von Behinderung bedrohte
Menschen tätig werden Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht. Aufgrund der
Aufgabenübertragung nach Teil 3 Kapitel 7 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) und den
damit verbundenen Anforderungen, die an den Auftragnehmer zu stellen sind, ist
ausschließlich eine Vergabe an Unternehmen vorgesehen, deren Hauptzweck die soziale und
berufliche Integration von Menschen mit Behinderung oder von benachteiligten Personen ist.
Die Aufgabe wird als Dauerdienstleistung vergeben. Ein IFD muss nach § 195 Abs. 1 Nr. 4
SGB IX rechtlich oder organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig sein. Die
organisatorische und wirtschaftliche Eigenständigkeit liegt vor, wenn der Träger die Aufgaben
und die Finanzen des IFD von den übrigen Aufgaben organisatorisch getrennt darstellt und
wahrnimmt (z. B. in einer eigenen Abteilung oder Unterabteilung). Bei der Bewertung der
Eigenständigkeit wird dem Grundgedanken gefolgt, dass der IFD von einem außenstehenden
Dritten als eigenständiger Dienstleister wahrgenommen wird. Nähere Einzelheiten zu Art und
Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) und
Bewertungsmatrix zu entnehmen.
Interne Kennung: Los 22b
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85000000 Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Zusätzliche Einstufung (cpv): 98000000
Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
5.1.2. Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen sind in den Bereichen des jeweiligen Loses
(Zuständigkeitsbereich/ Zuständigkeitsgebiet) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat in dem
definierten Zuständigkeitsbereich oder in einer angrenzenden niedersächsischen IFD-Region
mindestens einmal die Räumlichkeiten entsprechend den Anforderungen aus der
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) vorzuhalten. Grundsätzlich richtet sich der
Ausgangspunkt für Dienstreisen nach dem arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitsort der
jeweiligen Fachkraft für die Berechnung der Arbeitszeit und des Arbeitsweges nach dem
niedersächsischen Reisekostenrecht. Dies trifft auch zu, sofern eine Fachkraft in zwei
unterschiedlichen IFD für hörbehinderte Menschen eines Trägers beschäftigt ist. Zur
Anwendung des niedersächsischen Reisekostenrechts siehe Ziffer 4.9 Reisekostenrecht
Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B). Die Erreichbarkeit der Räumlichkeiten muss
barrierefrei möglich sein (näheres siehe Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)).
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 48 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Vertragsbeginn ist voraussichtlich der 01. Januar 2026. Es besteht eine
erste Vertragslaufzeit von 48 Monaten sowie optional eine einseitige Vertragsverlängerung
durch den Auftraggeber zu 24 weiteren Monaten. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend
um weitere 24 Monate, wenn er nicht vom Auftraggeber sechs Monate vor Ablauf des Jahres
gekündigt wird und endet automatisch spätestens nach sechs Jahren, ohne dass es einer
Kündigung durch den Auftraggeber bedarf. Der Vertragsbeginn am 01. Januar 2026 bleibt
unverändert, auch wenn sich aus dem Gesamtkonzept des Auftragnehmers ergibt, dass
Vorarbeiten vor Vertragsbeginn zwingend notwendig sind um die Sicherstellung der
Übernahme der Aufgaben zu gewährleisten. Während der Vertragslaufzeit ist eine Kündigung
sowohl durch den Auftragnehmer als auch durch den Auftraggeber gemäß § 59 Abs. 1
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in besonderen Fällen, insbesondere bei Änderungen
der maßgeblichen Vertragsgrundlagen, möglich. Der Auftraggeber kann das
Auftragsverhältnis einseitig kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten
oder zu beseitigen. Der Auftraggeber kann - unbeschadet der übrigen gesetzlichen
Bestimmungen - das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn ihm aus einem durch den
Auftragnehmer zu vertretendem wichtigem Grunde die Fortsetzung des Vertrages nicht
zugemutet werden kann. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn a) der Auftragnehmer
wiederholt und trotz schriftlicher Mahnung mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten
Leistung in Verzug geraten ist, b) der Auftragnehmer den Bestimmungen dieses Vertrages
zuwiderhandelt, c) der Auftragnehmer schuldhaft und nicht nur unerheblich eine der sich aus
der Erklärung nach § 4 NTVergG ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt, d) der
Auftragnehmer wiederholt gegen gesetzliche oder vertragliche Datenschutzbestimmungen
verstößt, e) die Kündigung zur Erfüllung gesetzlicher, aufsichtsbehördlicher oder gerichtlichen
Maßnahmen oder Anordnungen geboten ist, f) der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus
§ 128 Abs. 1 GWB - insbesondere zur Zahlung von Abgaben und
Sozialversicherungsbeiträgen - nicht ordnungsgemäß nachkommt, g) der Auftragnehmer trotz
vorheriger schriftlicher Abmahnung und angemessener Fristsetzung wiederholt
schwerwiegend schuldhaft gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstößt, so dass es dem
Auftraggeber unzumutbar ist, den Vertrag bis zum nächstmöglichen Beendigungstermin
fortzusetzen, h) der Auftragnehmer in Insolvenz gerät oder die Voraussetzungen zur
Durchführung eines Insolvenzverfahren gegeben sind oder i) für den Auftraggeber die
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem in der Person des Auftragnehmers
liegenden Grunde unzumutbar wird. Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers infolge
fristloser Kündigung sind ausgeschlossen. Sollte die Erbringung von vertraglich vereinbarten
Leistungen aufgrund von Gesetzesänderungen nach Vertragsschluss untersagt oder
eingeschränkt und dadurch für den Auftragnehmer unzumutbar werden, ist der Auftragnehmer
berechtigt, mit sofortiger Wirkung die spezifische Leistung gegenüber dem Auftraggeber zu
kündigen.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Die Finanzierung dieser Ausschreibung erfolgt aus dem
Sondervermögen der Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertenrecht.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Sofern der Auftragnehmer mindestens 20 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer
beschäftigt, stellt er sicher, dass während der Ausführung des Auftrages mindestens eine
Person im Unternehmen beschäftigt ist, die - schwerbehindert i. S. d. § 2 Abs. 2 SGB IX ist
oder - unmittelbar vor ihrer Beschäftigung im Unternehmen langzeitarbeitslos i. S. d. § 18 Abs.
1 SGB III war oder - sich in der Berufsausbildung befindet.
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Qualifikation nachzuweisen,
dass er eine mindestens fünfjährige Erfahrung im einschlägigen Berufsfeld hat. Die
geforderten fünf Jahre der fachlichen Erfahrung werden ab dem Jahr 2015 berücksichtigt. Eine
entsprechende Eigenerklärung Nachweis der Qualifikation des Unternehmens ist den
Vergabeunterlagen beigefügt. Die geforderten Erfahrungen können u.a. durch folgende
Tätigkeitsfelder erworben worden sein: - Trägerschaft für einen IFD - Arbeit mit
schwerbehinderten Menschen im Arbeitsleben - Zusammenarbeit mit den Trägern der
Eingliederungshilfe - Trägerschaft für eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) -
Trägerschaft eines psychosozialen Dienstes Zusätzlich muss der Bieter über Kenntnisse zu
den Aufgaben und zu der Struktur der IFD verfügen. Der Umfang sowie die Art der
Erfahrungen und Kenntnisse sind durch schriftliche Ausführungen im Konzept zu beschreiben
und darzulegen. Zudem sind den Angebotsunterlagen als Nachweis Referenzprojekte und
Zertifikate beizufügen.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Die IFD müssen in der Lage sein, ihre Aufgaben durch das vorhandene
Personal zu erfüllen. Daher müssen die Fachkräfte über eine geeignete Berufsqualifikation,
eine psychosoziale oder arbeitspädagogische Zusatzqualifikation und ausreichende
Berufserfahrung verfügen. a) Bereich Kernaufgaben: Die geeigneten beruflichen
Qualifikationen sind in der Regel: - ein abgeschlossenes Diplom-Studium, z. B. Diplom-
Sozialpädagogik, Diplom-Sozialarbeit, Diplom-Psychologie, Diplom-Heilpädagogik oder
vergleichbaren Studienabschlüsse oder - ein abgeschlossenes Bachelor- bzw. Master-
Studium, z. B. in den Studiengängen Rehabilitationspädagogik, Management sozialer
Dienstleistungen, Gesundheits- und Sozialwesen, psycho-soziale Beratung und Therapie
/Mediation, Sozial- und Organisationspädagogik oder vergleichbarem Studienabschluss oder -
eine ergotherapeutische Ausbildung. b) Bereich JobcoachingAP: Als Qualifikation ist die
Weiterbildung zum Jobcoach des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des
Landschaftsverbandes Rheinland, des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen oder der
Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.V. erforderlich. Die
Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme an dieser Weiterbildung sind: - eine
abgeschlossene Berufsausbildung zuzüglich einer dreijährigen Berufserfahrung zuzüglich
pädagogische Zusatzqualifikation (mindestens Ausbildereignung) oder - ein Berufsabschluss
in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit oder Soziales zuzüglich mindestens einer
einjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen im erwerbsfähigen Alter oder - ein
Studienabschluss in den Bereichen Pädagogik, Gesundheit oder Soziales zuzüglich
mindestens einer einjährigen Erfahrung in der Arbeit mit Menschen im erwerbsfähigen Alter.
Die erforderliche Weiterbildung kann, sofern sie bei Einstellung noch nicht vorliegt, in einem
mit dem Auftraggeber abgestimmten Zeitraum nach Einstellung erlangt werden (zur
Finanzierung siehe Anlage Übersicht zur Refinanzierung ).
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,
124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und
finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu
können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunter-lagen enthaltenen Dokument
Auflistung der Bieternachweise genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben
(Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind
sämtliche unter der Nr. 1 und 3 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben
jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 2 ge-nannte
Erklärung der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter den Nr. 5, 6, 7 und 8 der Auflistung
der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied
auszufüllen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im
Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck Angaben zur Firma und zum Firmenprofil -
sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der
Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von
Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von er-
füllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) zu machen. Können die
vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem
anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum
Nachweis sei-ner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines
Kreditinstituts vorzulegen.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualifikation des eingesetzten Personals
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix für die Lose 22a und 22b zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 60,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gesamtkonzept für Los 22 a und Los 22 b
Beschreibung: Detaillierte Angaben zu den einzelnen Zuschlagskriterien sind der beigefügten
Bewertungsmatrix für die Lose 22a und 22b zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 40,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXQ6YYHR4CV/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR4CV
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR4CV
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 83 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV
steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung
/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht
nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/07/2025 10:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -Erfüllung Ziffer 4.2 der
Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine
Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche
Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel,
die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen
Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022
/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-
Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte
Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden
Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160
Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2
GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher
Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Niedersächsisches Landesamt für
Soziales, Jugend und Familie
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Registrierungsnummer: 2799
Postanschrift: Domhof 1
Stadt: Hildesheim
Postleitzahl: 31134
Land, Gliederung (NUTS): Hildesheim (DE925)
Land: Deutschland
E-Mail: kerstin.schnehage@lzn.de
Telefon: +4951189848102
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im
Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder
Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153308
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153309
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153309
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f20f4525-9761-488e-bfca-027ddbdef388 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/06/2025 09:32:17 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 107/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/06/2025
Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR4CV
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHR4CV/documents
https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersach
sen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-364453-2025-DEU.txt
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