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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen  Landeshauptstadt Magdeburg -Verwertung von Bioabfällen - DEU-Magdeburg
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Transport von Haushaltsabfällen
Dokument Nr...: 363453-2025 (ID: 2025060500454584292)
Veröffentlicht: 05.06.2025
*
  DEU-Magdeburg: Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs-
und anderen Abfällen  Landeshauptstadt Magdeburg -Verwertung von
Bioabfällen
   2025/S 107/2025 363453
   Deutschland  Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 
   Landeshauptstadt Magdeburg - Verwertung von Bioabfällen
   OJ S 107/2025 05/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer
	    Abfallwirtschaftsbetrieb
	    E-Mail: s.rohrbeck@sab.magdeburg.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Umweltschutz
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Landeshauptstadt Magdeburg - Verwertung von Bioabfällen
            Beschreibung: Übernahme, Umschlag, Transport und Verwertung der in der Landeshauptstadt
            Magdeburg erfassten Bioabfälle.
	    Kennung des Verfahrens: d071afc1-77a6-48f2-8552-881a2e4b6b00
	    Interne Kennung: SAB 93/25
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
            anderen Abfällen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen,
            90512000 Transport von Haushaltsabfällen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Magdeburg
	    Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Die Übergabestelle muss sich im Gebiet der Stadt Magdeburg oder
            in den angrenzenden Nachbargemeinden bis maximal 15 Straßenkilometer Entfernung vom
            Standort des Auftraggebers (Sternstraße 13, 39104 Magdeburg) befinden. Aufgrund des
            maroden Zustands der Brücken in der Stadt muss die Übergabestelle westlich der Elbe liegen.
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: - Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines
            Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4
	    Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. -
            Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und
            Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben
	    siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. - Die Urkalkulation ist mit dem Angebot vorzulegen. Sie
              muss elektronisch über die Vergabeplattform übersendet werden. Es obliegt dabei dem Bieter,
              ob er die Urkalkulationsdatei mit einem Passwort schützt oder nicht. Bei Aufklärungsbedarf,
              der eine Öffnung der Urkalkulation nach sich zieht, fordert die Vergabestelle vorab eine
	      Genehmigung des Bieters und ggf. das Passwort an. - Allgemein: Es wird auf die
              Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt hingewiesen. - Für
	      Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: -
            Anforderungen über die Mindestentlohnung von Mitarbeitern gemäß Tariftreue und
            Vergabegesetz Sachsen-Anhalt. - Anforderungen gemäß BMWK-Rundschreiben vom
            14.04.2022 bezüglich Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung
            des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive
            Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
	    destabilisieren.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
            nach §§ 123 bis 126 GWB
            Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	    Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
            Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 126 GWB
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
            bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
            Schweres berufliches Fehlverhalten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
	    123 bis 126 GWB
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
            Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
              fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
              bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
            Titel: Landeshauptstadt Magdeburg - Verwertung von Bioabfällen
            Beschreibung: Der Auftragnehmer hat die Bioabfälle an einer selbst zu stellenden
            Übergabestelle zu übernehmen, umzuschlagen, zur Behandlungsanlage zu transportieren und
            zu verwerten. Die Bioabfälle sind in einer Vergärungsanlage mit anschließender
            Kompostierung (Nachrotte) zu verwerten; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Der Bieter oder
	    mindestens ein Mitglied einer Bietergemeinschaft muss dabei Genehmigungsinhaber und
	    Betreiber mindestens einer der in die Leistungserbringung eingeschalteten
	    Entsorgungsanlagen sein.
	    Interne Kennung: SAB 93/25
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 90500000
            Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen,
            90512000 Transport von Haushaltsabfällen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Magdeburg
	    Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
	    Land: Deutschland
            Zusätzliche Informationen: Die Übergabestelle muss sich im Gebiet der Stadt Magdeburg oder
            in den angrenzenden Nachbargemeinden bis maximal 15 Straßenkilometer Entfernung vom
            Standort des Auftraggebers (Sternstraße 13, 39104 Magdeburg) befinden. Aufgrund des
            maroden Zustands der Brücken in der Stadt muss die Übergabestelle westlich der Elbe liegen.
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2028
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
            Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
            hier beschrieben: Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2028. Er verlängert sich um ein Jahr, sofern
            der AG nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor dem Vertragsablauf kündigt. Er verlängert sich
	    um ein weiteres Jahr, sofern der AG oder der AN nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor dem
            Vertragsablauf kündigt.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
            Zusätzliche Informationen: Zuschlagskriterien: Innerhalb des Kreises der wertungsfähigen
	    Angebote geeigneter Bieter wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das
            wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige mit dem niedrigsten Preis gemäß Preisblatt.
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
            Beschreibung: Es ist zwingend eine Vergärung der Bioabfälle vorgeschrieben. Es findet somit
	    eine energetische Verwertung der erzeugten Biogase und eine stoffliche Verwertung der in der
	    Nachrotte erzeugten Komposte statt.
	    Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
            Beschreibung: Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Für jeden Bieter, jedes Mitglied
	    von Bietergemeinschaften. - BB 1 Unternehmensbeschreibung: Als Anlage zum Angebot ist
            eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beigefügt, aus welcher Angaben zum Unternehmen
            hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf.
            zuständige Niederlassung). - BB 2 Registereintrag: Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller
            Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter
            ansässig ist, beigefügt. - Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder
            Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB eine Erklärung
            abzugeben. Die abzugebenden Erklärungen sind in Kap. 5.5 der Vergabeunterlagen bzw. des
            Angebotsformulars enthalten. - Es sind zudem Erklärungen nach dem Tariftreue- und
	    Vergabegesetz Sachsen-Anhalt zu machen (siehe Kap. 5.6 der Vergabeunterlagen bzw. des
	    Angebotsformulars) sowie zu den Russland-Sanktionen (siehe Kap. 5.7 der
	    Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars).
	      Kriterium: Finanzkennzahlen
              Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Für jeden Bieter, jedes
              Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer, welche die Verwertung
              (Vergärung) von Bioabfällen ganz oder teilweise übernehmen sollen, auszufüllen. Sollte ein
              Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des
	      Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine
              Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen. Angaben
              jeweils für 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig) und Mittelwert 2022-2024: - WL 1 Angaben zum
	      Gesamtumsatz in EUR. - WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in EUR.
              Sämtliche Umsätze, die mit der Verwertung (Vergärung) von Bioabfall erzielt wurden. - WL 3
              Nachweis Haftpflichtversicherung für alle Betreiber von Vergärungsanlagen. Als Anlage zum
              Angebot ist ein Nachweis für eine Haftpflichtversicherung in für die Leistungserbringung
              ausreichender Höhe (vgl. § 9 (3) Verwertungsvertrag) beigefügt.
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung: Berufliche Leistungsfähigkeit Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von
              Bietergemeinschaften sowie für folgende Unterauftragnehmer auszufüllen: -
              Unterauftragnehmer, welche die Übergabestelle betreiben sollen (BL 1 und BL 2); -
              Unterauftragnehmer, welche Transporte zur Vergärungsanlage ganz oder teilweise
              übernehmen sollen (BL 3); - Unterauftragnehmer, welche die Verwertung (Vergärung) von
              Bioabfällen ganz oder teilweise übernehmen sollen (BL 4, BL 5, BL 6, BL 7). Sollte ein Bieter
              keine Nachweise für einen bestimmten Bereich aufweisen, so sind die Angaben für den
	      Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine
              Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen. - BL 1
              Genehmigung für den Betreiber der Übergabestelle Auszug aus der Genehmigung der
              benannten Übergabestelle, aus dem die Zulässigkeit für die Annahme der
              Abfallschlüsselnummer 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste
              Bioabfälle) sowie die genehmigte Kapazität hervorgehen. Als Anlage zum Angebot. - BL 2
              Qualitätssicherung für den Betreiber der Übergabestelle Nachweis für die Zertifizierung zum
              Entsorgungsfachbetrieb hinsichtlich der benannten Übergabestelle für die Tätigkeit
               Behandeln ,  Lagern ,  Beseitigen  oder  Verwerten  für die Abfallschlüsselnummer 20 03 01
              (gemischte Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle). Als Anlage zum Angebot. -
              BL 3 Qualitätssicherung für alle Transporteure (Übergabestelle zur Vergärungsanlage)
              Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit
               Befördern  für die Abfallschlüsselnummer 20 03 01 oder Anzeige gemäß § 53 KrWG oder
              Transportgenehmigung). Als Anlage zum Angebot. Bei ausländischen Bietern: gleichwertige
              Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt. - BL 4 Genehmigung für alle Betreiber
              von Vergärungsanlagen Auszug aus der Genehmigung der benannten Vergärungsanlage(n),
              aus dem jeweils die genehmigte Kapazität hervorgeht. Als Anlage zum Angebot. - BL 5
              Qualitätssicherung für alle Betreiber von Vergärungsanlagen Nachweis für die Zertifizierung
              zum Entsorgungsfachbetrieb hinsichtlich der benannten Vergärungsanlage(n) für die Tätigkeit
               Behandeln  oder  Verwerten  für die Abfallschlüsselnummer 20 03 01 (gemischte
              Siedlungsabfälle, hier als getrennt erfasste Bioabfälle). Beigefügt als Anlage zum Angebot. Bei
              ausländischen Bietern: gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage zum Angebot beigefügt. -
              BL 6 Gütesicherung für alle Betreiber von Vergärungsanlagen Nachweis der laufenden
              Gütesicherung hinsichtlich der benannten Vergärungsanlage(n) für mindestens ein Kompost-
              oder Gärprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte
              Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder
              Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als
              12 Monate sein. Als Anlage zum Angebot. - BL 7 Referenzen für alle Betreiber von
              Vergärungsanlagen (mindestens eine Referenz der letzten 3 Jahre). Jeder Betreiber einer
              Vergärungsanlage hat mindestens eine Referenz für vergleichbare Leistungen anzugeben (als
              vergleichbare Leistung gilt hier: Vergärung von Bioabfällen). Mit Angabe: - des Auftraggebers,
              - der Tätigkeit, - des Zeitraums, - des Umfangs in t/a, - Kontaktdaten des jeweiligen
	      Referenzgebers.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 30/06/2025 23:59:00 (UTC+2)
            Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=772113
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=772113
              Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
              Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
              Varianten: Nicht zulässig
              Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 04/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
              Mitteleuropäische Sommerzeit
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 149 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter
              Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
              unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
              Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
              vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
              Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im
              pflichtgemäßen Ermessen des Auftraggebers.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 04/07/2025 10:05:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	      Sommerzeit
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Schlichtungsstelle: Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer
	    Abfallwirtschaftsbetrieb
            Überprüfungsstelle: Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer
	    Abfallwirtschaftsbetrieb
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige
            Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten
            Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
            gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
            Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
              einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
              Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
              Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
              Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0000
            Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer
	    Abfallwirtschaftsbetrieb
	    Registrierungsnummer: 15003-1000-96
            Postanschrift: Sternstraße 13
	    Stadt: Magdeburg
	    Postleitzahl: 39104
	    Land, Gliederung (NUTS): Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: s.rohrbeck@sab.magdeburg.de
	    Telefon: +49 391 5404602
	    Fax: +49 391 5404605
	    Internetadresse: http://www.magdeburg.de/sab
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Überprüfungsstelle
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
	    Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: a6c2905f-1811-47fb-a937-b97781e50549 - 03
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/06/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 107/2025
              Datum der Veröffentlichung: 05/06/2025
Referenzen:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=772113
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=772113
http://www.magdeburg.de/sab
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-363453-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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