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Ausschreibung: Deutschland  Monitor-Wandarmhalterungen  PC- Halterungen - DEU-Homburg
Monitor-Wandarmhalterungen
Dokument Nr...: 362019-2025 (ID: 2025060500335382989)
Veröffentlicht: 05.06.2025
*
  DEU-Homburg: Deutschland  Monitor-Wandarmhalterungen  PC- Halterungen
   2025/S 107/2025 362019
   Deutschland  Monitor-Wandarmhalterungen  PC- Halterungen
   OJ S 107/2025 05/06/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
	    E-Mail: vergabestelle@uks.eu
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: PC- Halterungen
            Beschreibung: Lieferung und Montage von 53 Halterungen (für 52 Betten plus eine
            Reservehalterung) für die vorhanden All-in-one PCs, passend zu den jeweiligen Decken- und
	    Wandversorgungseinheiten der beiden Intensivstationen. Verteilte Abnahme in 2 Chargen
            über maximal 2 Jahre entsprechend dem Einführungsfortschritt.
	    Kennung des Verfahrens: 351bf720-e7c0-4528-b5ed-82602178c9fc
	    Interne Kennung: III.A.1/VgV/DD005-25
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
            Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das
            gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform
	    DTVP durch. - Elektronische Angebotsabgabe: die Einreichung von Angeboten erfolgt
            ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens. Bitte nutzen Sie
            für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen
            Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht
            zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der
            fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter. - Bereitstellung der Vergabeunterlagen: Die
            Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de)
            zur Verfügung. Für den Zugang ist eine kostenlose Registrierung erforderlich, die Sie unter
            folgendem Link vornehmen können: https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1. Es
            genügt die kostenfreie  BASIC EDITION -Registrierung. Weitere Informationen finden Sie
	    unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/ - Elektronische Kommunikation: Der Austausch
            zwischen dem Auftraggeber und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des
            Verfahrens. WICHTIG: Bitte prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den
	    Bereich  Kommunikation . Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und
            Änderungsmitteilungen zur Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige
            Änderungen informiert zu werden, ist eine Registrierung erforderlich
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 30237260 Monitor-Wandarmhalterungen
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4L5ZZV
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
            Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es ist
            eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S.
            d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende
            Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	    des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129
	    des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
            nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen
	    ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	    sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
            Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
            worden ist wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
	    Vereinigungen)
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende
            Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	    des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 89c
	    des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen
	    Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	    diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
            sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, -§ 261 des
            Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
            Betrugsbekämpfung: nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe
            Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	    Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
            Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
            verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
            Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 263
              des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
              Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
              verwaltet werden, -§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
              gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
              Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
              Korruption: nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
              Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
              Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
              rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§ 299 des Strafgesetzbuchs
              (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), -§ 108e des
              Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) -den §§ 333 und 334
              des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit §
              335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), -Artikel 2 § 2 des
              Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
              Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB:
              Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
	      dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -den
              §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	      Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: nach § 123 Abs. 4 GWB :
              Zwingende Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
	      1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die
              öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung
              nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen
	      seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder
              sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich
              Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
	      Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
              Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
              Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach: § 21 des
              Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des
              Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des
	      Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
              Zahlungsunfähigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat,
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
              des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn - das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat,
              Schweres berufliches Fehlverhalten: nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative
              Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn -das Unternehmen im Rahmen
              der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
              Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend
	      anzuwenden
              Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: nach §
              124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
              verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
              Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: nach § 124 Abs. 1
              Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber
              tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der
              durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
	      bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
	      werden kann
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: nach § 124
              Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
              eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd
              mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu
              einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn -das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder
              Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten
              hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln -das Unternehmen
              a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger
	      Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es
              unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder
              vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des
              öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche
              Informationen zu übermitteln.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: PC- Halterungen
            Beschreibung: Lieferung und Montage von 53 Halterungen (für 52 Betten plus eine
            Reservehalterung) für die vorhanden All-in-one PCs, passend zu den jeweiligen Decken- und
	    Wandversorgungseinheiten der beiden Intensivstationen. Verteilte Abnahme in 2 Chargen
            über maximal 2 Jahre ent-sprechend dem Einführungsfortschritt.
	    Interne Kennung: III.A.1/VgV/DD005-25
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 30237260 Monitor-Wandarmhalterungen
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 1 Jahr
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	    Beschreibung: Siehe dazu Anlage 1  Teilnahmebedingungen - Eignungskriterien , welche
            vollständig auszufüllen ist: - Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz,
            Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten
            Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit
            zutreffend) xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB
            bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
            genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter,
              dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen
              Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21
              SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind xxxxxxx Bietergemeinschaft/
              Nachauftragsnehmer/ Eignungsleihe: - Eigenerklärung (soweit erforderlich) der
	      Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung
              desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht.
              Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise (Basisinformation
              des Unternehmens und Eigenerklärung Ausschlussgründen) von jedem Mitglied gesondert zu
              erbringen. (Anlage A) - Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur
              Eignungsleihe (Anlage C), einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers
	      /sonstigen Dritten (Anlage E). Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde
              oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine
              verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die
              Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47
              Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bewerbers und des anderen
              Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
              Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer
              Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a)
              Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c
              AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht
              vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe
              vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw.
              § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar
              sind (Anlage E); b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter
              oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
	      in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
	      (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche
              Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich
              hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten
              der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will,
	      kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen
              ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen
              Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in
	      Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils)
              anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3
	      VgV). - Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von
              Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (Anlage C). Sollte das Angebot in die engere
	      Wahl kommen, sind auf Anforderung die Namen der Nachunternehmer einschl. der
              Eigenerklärung jedes Nachunternehmers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
              vorzulegen. xxxxxxxx Nachweis über die Eintragung in einem Berufs -oder Handelsregister (z.
              B.) Handelsregisterauszug) (§122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m §44 Abs. 1VgV) oder sonstige
              Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 201/24/EG,
	      wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs- bzw. Herkunftsstaates
              Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
	      Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
	      Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
              vollständig auszufüllen ist: Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung
              von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht
              zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. Falls das Angebot in die engere
              Wahl kommt, sind zusätzlich auf Anforderung folgende Nachweise vorzulegen: - eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, - eine
	      Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen.
              - die ausgefüllte Tariftreueerklärung (siehe Vergabeunterlagen) xxxxxxxxxxx Der Jahresumsatz
              aus den letzten drei Geschäftsjahren (2024, 2023, 2022) ist anzugeben. Es ist kein
              Mindestumsatz erforderlich. xxxxxx Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
              mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Millionen EUR für Personenschäden,
              mindestens 1 Million EUR für Sachschäden und 100.000 EUR Vermögensschäden oder einer
              Bestätigung des Bieters/des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, dass im
	      Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird.. - Die Haftpflichtversicherung muss
	      bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die
              Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und
	      nachgewiesen werden.
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
	      Beschreibung: Siehe dazu Anlage  Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche
              vollständig auszufüllen ist: - Angabe von mindestens 3 Referenzen von erbrachten
	      vergleichbaren Leistungen, d.h. mit mindestens 5.000 registrierten Benutzern im Unternehmen
              in den letzten fünf Jahren. Die Referenzen müssen sich auf Aufträge beziehen, die nach Art
	      und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen. Bitte beachten Sie, dass
              das Universitätsklinikum des Saarlandes nicht als Referenzgeber angegeben werden kann. -
              Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter innerhalb der letzten fünf Jahre Siehe dazu Anlage
               Teilnahmebedingungen -Eignungskriterien , welche vollständig auszufüllen ist:
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Preis
            Beschreibung: Das Zuschlagskriterium Preis hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten
            Angebotes eine Gewichtung von 50%. Für die Bewertung wird der angebotene
            Bruttoauftragswert unter Berücksichtigung von ggf. gewährten Preisnachlässen zu Grunde
            gelegt. Es können maximal 50 Bewertungspunkte erreicht werden - das Angebot mit dem
            niedrigsten Preis erhält die vollen 50 Punkte. Alle höher bepreisten Angebote werden zu dem
            niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und entsprechend der Abweichung von der
            Höchstpunktzahl bewertet
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 50,00
	    Kriterium:
            Art: Qualität
            Bezeichnung: Qualität
            Beschreibung: Das Zuschlagskriterium  Funktionalität  hat für die Ermittlung des
	    wirtschaftlichsten Angebotes eine Gewichtung von insgesamt 50%. Bewertet werden die in der
            vorausgehenden Tabelle aufgeführten Bewertungskriterien. Maximal können 50 Punkte
	    erreicht werden.
	    Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 50,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
              Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
              Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
	      Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5ZZV
	      /documents
	      Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	      URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5ZZV
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5ZZV
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 03/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
            Mitteleuropäische Sommerzeit
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV. Der AG behält sich
	    vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist
            nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt
	    dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 03/07/2025 13:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
	    Sommerzeit
            Ort: Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs.
            2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Anlage B - Eigenerklärung Bezug Russland ist
            auszufüllen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und
	    Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben
	    werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
	    unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder
	    Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert,
	    beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung:
	    Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Schlichtungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
	    Energie und Verkehr
            Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
	    Energie und Verkehr
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: 1)
            der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
            erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
            gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
            erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum
            Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als
            15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
	    wollen, vergangen sind
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Universitätsklinikum des Saarlandes
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
            Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Universitätsklinikum des Saarlandes
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum des Saarlandes
	    Registrierungsnummer: DE234776341
            Postanschrift: Kirrberger Straße 100
	    Stadt: Homburg
	    Postleitzahl: 66424
	    Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Dezernat III - Wirtschaft
	    E-Mail: vergabestelle@uks.eu
	    Telefon: 068411622055
	    Internetadresse: https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
	    Profil des Erwerbers: https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-
	    wirtschaft/beschaffung
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Arbeit, Energie und Verkehr
	    Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
            Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
            Stadt: Saarbrücken
	    Postleitzahl: 66119
	      Land, Gliederung (NUTS): Saarpfalz-Kreis (DEC05)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
	      Telefon: +49 6815014994
	      Fax: +49 6815013506
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
	      Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fc9ef086-bd7a-4236-b9eb-fa265ec09003 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/06/2025 15:16:29 (UTC+2) Osteuropäische
              Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 107/2025
              Datum der Veröffentlichung: 05/06/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5ZZV
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5ZZV/documents
https://www.uks.eu/ueber-das-uks/allgemeine-verwaltung/dezernat-iii-wirtschaft/beschaffung
https://www.uniklinikum-saarland.de/de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-362019-2025-DEU.txt
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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