Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Landshut - Deutschland Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen Förder- und Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025060400542981611 / 360817-2025
Veröffentlicht :
04.06.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
31.10.2025
Angebotsabgabe bis :
04.07.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
45262200 - Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen
DEU-Landshut: Deutschland Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen
Förder- und Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut

2025/S 106/2025 360817

Deutschland Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen Förder- und
Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut
OJ S 106/2025 04/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Bauleistung

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes
öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Förder- und Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut
Beschreibung: Förder- und Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut Verbauarbeiten TBW
Kennung des Verfahrens: ce9c74aa-f5bc-4a78-b5c2-dd109665a276
Interne Kennung: 2025-023-BL
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262200 Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
vob-a-eu -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und

Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB
(Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Der öffentliche Auftraggeber
schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber
kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.

Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren

ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

5. Los

5.1. Los: LOT-0000
Titel: Förder- und Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut
Beschreibung: Förder- und Schluckbrunnen Fuggerstraße Landshut Verbauarbeiten TBW
Interne Kennung: 2025-023-BL

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45262200 Fundamentierungsarbeiten und Brunnenbohrungen

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/09/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/10/2025

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien

Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Eigenerklärung betreffend Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und
Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer gem. Formblatt 124; Auf Verlangen der Vergabestelle ist der entsprechende
Nachweis zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen (vgl. FB 216, dortige Ziffer 3.2).

Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Eigenerklärung betreffend Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherun gem. Formblatt 124. Auf Verlangen der Vergabestelle sind
entsprechende Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung vorzulegen (vgl. FB 216,
dortige Ziffer 3.2).

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Angabe von drei Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über im
Zeitraum vom 06/2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Angebotsfrist
erbrachte Bauleistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind
(Eigenerklärung gem. Formblatt 124). Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende
Referenznachweise zur Bestätigung der Eigenerklärung mit den im Formblatt 124 genannten
Angaben (Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten
maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur
vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe
der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung) vorzulegen (vgl. FB 216,
dortige Ziffer 3.2).

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis in Euro
Beschreibung: Preis in Euro
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/06/2025 10:00:00 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/279853
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:

Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000
Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent
der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit für
Mängelansprüche beträgt Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der
Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Frist für den Eingang der Angebote: 04/07/2025 11:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 16a EU VOB/A
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 04/07/2025 11:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: .
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Stadtwerke Landshut - Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160
Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtwerke Landshut

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Christoph-Dorner-Str. 9
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadtwerke Landshut Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
Telefon: +49 871 1436-2013
Sonstige Kontaktpersonen:
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Stadt: München
Postleitzahl: 80538
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internetadresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren
/index.html
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 2a71ec24-3b6d-45c3-95f6-00eca9470725 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/06/2025 10:27:00 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 106/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/06/2025

Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/279853
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren/index.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202506/ausschreibung-360817-2025-DEU.txt

 
 
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau