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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Göttingen - Deutschland Fahrräder Landkreis Göttingen, Rahmenvertrag Fahrradleasing für Beschäftigte des Landkreises
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025051900504339654 / 320394-2025
Veröffentlicht :
19.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
30.09.2027
Angebotsabgabe bis :
23.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
34422000 - Fahrräder mit Hilfsmotor
34430000 - Fahrräder
66114000 - Finanzierungs-Leasing
DEU-Göttingen: Deutschland Fahrräder Landkreis Göttingen,
Rahmenvertrag Fahrradleasing für Beschäftigte des Landkreises

2025/S 95/2025 320394

Deutschland Fahrräder Landkreis Göttingen, Rahmenvertrag Fahrradleasing für Beschäftigte
des Landkreises
OJ S 95/2025 19/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Göttingen
E-Mail: vergabe@landkreisgoettingen.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Landkreis Göttingen, Rahmenvertrag Fahrradleasing für Beschäftigte des Landkreises
Beschreibung: Leasing von Fahrrädern (z.B. City-Rad oder Pedelec)
Kennung des Verfahrens: ff8e8fe4-e301-4208-a419-58cf278ec685
Interne Kennung: 2505010
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34430000 Fahrräder
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor, 66114000 Finanzierungs-
Leasing

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: In Abhängigkeit von den Leasingnehmern (Beschäftigten)

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXTWYYDYTERZ7LU2 Mehrere
Hauptangebote müssen als solche gekennzeichnet und als weiteres Hauptangebot separat
auf der Vergabeplattform hochgeladen werden. Diesen sind alle in den Vergabeunterlagen
geforderten Unterlagen/ Nachweise beizufügen (§ 13 Abs. 3 Satz 3 VOB/A). Die Anzahl der
eingereichten Nebenangebote ist im VHB 213 bzw. VHB 633 an bezeichneter Stelle
aufzuführen. Etwaige Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage erstellt und als solche
deutlich gekennzeichnet werden. Besondere Anforderungen zu Nachauftragnehmern: Die
Namen der Nachunternehmer sind bereits bei der Angebotsabgabe anzugeben. Zusätzliche
Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben müssen beim Auftraggeber
elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden. Elektronische Dateien in den
Formaten x.off und x.ink können nicht geöffnet werden. Bei widersprüchlichen Preis-/Angaben
im Leistungsverzeichnis/-beschreibung und/oder der GAEB-Datei bzw. den Preisangaben im
VMS, haben die Erklärungen des Bieters im Leistungsverzeichnis/-beschreibung Vorrang.

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten hinsichtlich der Ausschlussgründe die §§
123 und 124 des GWB.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: (§ 124
Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Korruption: (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
Interessenwahrnehmung), 8. §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: (§ 123 Abs 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs
(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: (§ 124
Abs. 1 Nr. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes
der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 4. der öffentliche Auftraggeber
über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
bewirken.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: (§ 124 Abs.1 Nr. 1 GWB) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher

Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs
(Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des
Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrugsbekämpfung: (123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: (§ 123 Abs. 10 GWB) Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1
bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Zahlungsunfähigkeit: (124 Abs. 1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn... 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen ein

Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
(§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 9.
der Öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte, dass das Unternehmen
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: (§ 124 Abs. 1 Nr. 5
GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 5. ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: (§ 124 Abs. 1
Nr. 6 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 6. eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB)
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 3. das Unternehmen im
Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch
die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: (§ 124 Abs. 1
Nr. 7 GWB) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 7. das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche
Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn... 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an
einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zu Beiträgen
zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts-
oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen

Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: ( §124 Abs.1 Nr. 2 GWB) Öffentliche Auftraggeber
können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn... 2. ... das Unternehmen... seine Tätigkeit eingestellt hat.
Entrichtung von Steuern: (§ 123 Abs. 4 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben
nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
(§123 Abs. 1 Nr. 1 GWB) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Landkreis Göttingen, Rahmenvertrag Fahrradleasing für Beschäftigte des Landkreises
Beschreibung: Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur
Festlegung der Bedingungen und des Verfahrens zum Abschluss von Einzelaufträgen, über
die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV-Fahrradleasing, zum
Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung (analog
auch für Beamte), einschließlich der Erbringung von Versicherungs-, Service- (insbesondere
Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und
Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals) und Promotion-
Leistungen. Die/der Anbieterxin koordiniert und managet diese Beziehungen und Leistungen
oder nutzt dafür eine/n Partnerxin und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung.
Interne Kennung: 2505010

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 34430000 Fahrräder
Zusätzliche Einstufung (cpv): 34422000 Fahrräder mit Hilfsmotor, 66114000
Finanzierungs-Leasing

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: In Abhängigkeit von den Leasingnehmern (Beschäftigten)

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027

5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um 12 Monate, wenn
keine der Vertragsparteien 6 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres kündigt. Die maximale
Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die Eignungsprüfung erfolgt hinsichtlich der Leistungsfähigkeit sowie
Gesetzestreue und Zuverlässigkeit des Bieters, um sicher zu stellen, dass eine
ordnungsgemäße und störungsfreie Auftragsdurchführung zu erwarten ist. Zur Prüfung der
Eignung ihres Unternehmens ist es notwendig, dass Sie Angaben über ihren
Unternehmensumsatz der letzten drei Jahre machen. Weiterhin sind Erklärungen über - die
Eintragung in das Berufsregister, - das Vorliegen von Referenzen über vergleichbare
Leistungen in den letzten drei Jahren, - die Verfügbarkeit des für die Ausführung erforderlichen
Personals sowie Bereitschaft zur Benennung des Mitteilung der durchschnittlichen
Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren und Nennung des Leistungspersonals, - ein ggf.
bestehendes Insolvenzverfahren/Liquidation, - eine ggf. schwere Verfehlungen nach § 123
oder 124 GWB, - eine Eintragungen in das Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister
in den letzten zwei Jahren aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, - die
ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen, - die Mitgliedschaft in einer
Berufsgenossenschaft abzugeben.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/06/2025 23:59:59 (UTC+2)
Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTWYYDYTERZ7LU2/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYTERZ7LU2

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice
/CXTWYYDYTERZ7LU2
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 60 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: -keine-
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: -keine-
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für
Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller
den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160
Abs. 3 Nr. 1 GWB). Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls
unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der
Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des

Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren
Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Landkreis
Göttingen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Bauen und Digitalisierung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Landkreis Göttingen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Göttingen
Registrierungsnummer: DE 308 703 297
Postanschrift: Reinhäuser Landstraße 4
Stadt: Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land, Gliederung (NUTS): Göttingen (DE91C)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@landkreisgoettingen.de
Telefon: +49 5515252312
Fax: +49 5515252537
Internetadresse: https://www.landkreisgoettingen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Stadt: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer Lüneburg - Rechtsbehelfsstelle
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internetadresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht
/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: af4cd1d0-9143-4b60-abad-8af35849c1b9 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/05/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 95/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/05/2025

Referenzen:
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYTERZ7LU2
https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTWYYDYTERZ7LU2/documents
https://www.landkreisgoettingen.de
http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-320394-2025-DEU.txt

 
 
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