Titel :
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DEU-Stavenhagen - Deutschland Auslieferung von Schulmahlzeiten Schulessen am Reuterstädter Schulcampus in 17153 Stavenhagen
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025051900443139016 / 319467-2025
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Veröffentlicht :
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19.05.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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23.06.2025
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Angebotsabgabe bis :
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23.06.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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55523100 - Auslieferung von Schulmahlzeiten
55524000 - Verpflegungsdienste für Schulen
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DEU-Stavenhagen: Deutschland Auslieferung von Schulmahlzeiten
Schulessen am Reuterstädter Schulcampus in 17153 Stavenhagen
2025/S 95/2025 319467
Deutschland Auslieferung von Schulmahlzeiten Schulessen am Reuterstädter Schulcampus
in 17153 Stavenhagen
OJ S 95/2025 19/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt StavenhagenAmt Stavenhagen
E-Mail: d.nilles@stavenhagen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Schulessen am Reuterstädter Schulcampus in 17153 Stavenhagen
Beschreibung: Lieferung und Bewirtung von Schulessen im Reuterstädter Schulcampus. Der
Reuterstädter Schulcampus umfasst derzeit 651 Schüler (Stand Schuljahr 2024/2025) in den
Klassenstufen 5-12.
Kennung des Verfahrens: 1e3232f5-2554-419a-b71f-d9ce11cf9ea7
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Straße am Wasserturm 1
Stadt: Stavenhagen
Postleitzahl: 17153
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein
Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach §
129b StGB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB ist ein
Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person,
deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach §
89c StGB oder § 261 StGB oder wegen der Teilnahme an einer Tat nach § 89c der wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen
Betrugsbekämpfung: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB ist ein Unternehmen durch den
Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 263 StGB, soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB, soweit
sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet,
die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Korruption: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 8 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen
Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen,
wenn Kenntnis davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des §
123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer Straftat nach § 108e StGB oder den §§ 333
und 334 StGB, jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB ist
ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis davon erlangt wurde,
dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, wegen einer
Straftat nach den §§ 232, 232a Abs. 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein
Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein
Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB kann ein
Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des
Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme
an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen
(zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind
entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem. §
124 Abs. 1 Nr. 4 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens)
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das
Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des
Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 Abs. 1
Nr. 5 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
Abs. 1 Nr. 6 GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn Kenntnis
davon erlangt wurde, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist, wegen einer Straftat nach § 129a StGB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Gem. § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2
GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das Unternehmen das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete
Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: § 123 Abs. 4
Nr. 1 und 2 GWB ist ein Unternehmen durch den Öffentlichen Auftraggeber (zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) von der Teilnahme auszuschließen, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder auf sonstige geeignete
Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachgewiesen werden kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB kann ein Unternehmen (zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen
Auftraggeber von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn
über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares
Verfahren eröffnet worden ist.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB kann ein Unternehmen
(zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens) unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit durch den Öffentlichen Auftraggeber von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen im Rahmen der
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 6e EU Absatz 3 / § 123 Abs. 3 GWB sind
entsprechend anzuwenden.
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Schulessen im Reuterstädter Schulcampus in 17153 Stavenhagen
Beschreibung: Lieferung des Essens sowie Serviceleistungen gem. Leistungsbeschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 V52/01/2025
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55523100 Auslieferung von Schulmahlzeiten
Zusätzliche Einstufung (cpv): 55524000 Verpflegungsdienste für Schulen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Liefervertrag verlängert sich jeweils stillschweigend um ein
weiteres Jahr, wenn er nicht mit Angabe von Gründen innerhalb von 6 Monaten schriftlich
gekündigt wird. Die Festlaufzeit beträgt 4 Jahre (ab 01.02.2026, bis voraussichtlich
31.01.2030). Eine maximale Ausführungszeit gibt es nicht.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Stavenhagen
Postleitzahl: 17153
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Reuterstädter Schulcampus Straße am Wasserturm 1 17153
Stavenhagen
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/02/2026
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch
geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet
für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Beschreibung: Erklärung, dass in den letzten drei Kalenderjahren vergleichbare
Leistungen ausgeführt wurden: Min. 2 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben
vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme;
Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten
maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen
technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Maßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung;
Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer);
ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung
des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Erklärung, dass die für
die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen - Referenzen
zur Versorgung von Schulen/KiTas mit Verpflegung nach DGE-Standard oder glw.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis der gültigen Betriebshaftpflichtversicherung (Mittels Dritterklärung)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Urkalkulation
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Zur Bestätigung der Erklärung werden vorgelegt: Gewerbeanmeldung,
Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der
Industrie- und Handelskammer. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen
Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern. - Registereintragungen und Nachweis über Zulässigkeit des Bewerbers oder Bieters
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Erklärung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt wurde. Sofern das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl
kommt, werden eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit
beitragspflichtig), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung
in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorgelegt. -
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Erklärung, dass über die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen
Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Benennung des für die
Leitung vorgesehenen Personals - Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0-10 Punkte
festgelegt. Angbot mit der niedrigsten Wertungssumme - 10 Punkte Angebot mit der
zweitniedrigsten Wertungssumme - 5 Punkte Alle anderen Angebote - 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Gestaltung der Schulverpflegung
Beschreibung: Gestaltung der Schulverpflegung Für die Angebotswertung wird eine
Punkteskala von 0-10 Punkte festgelegt. Angebote, die vollumfänglich sind und alle Inhalte
des Leistungsverzeichnis bzw. der Leistungsbeschreibung umfassen - 10 Punkte Angebote,
die Positionen aus Leistungsverzeichnis bzw. aus der Leistungsbeschreibung nicht
berücksichtigen - 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bestell- und Bezahlsystem
Beschreibung: Bestell- und Bezahlsystem Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von
0-10 Punkte festgelegt Angebote die vollumfänglich sind und alle Inhalte des
Leistungsverzeichnis bzw. der Leistungsbeschreibung umfassen - 10 Punkte Alle Angebote,
die Positionen aus dem Leistungsverzeichnis bzw. aus der Leistungsbeschreibung nicht
berücksichtigen - 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Ausführungszeit
Beschreibung: Ausführungszeit Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10
Punkte festgelegt. Angebote die vollumfänglich sind und alle Inhalte des Leistungsverzeichnis
bzw. der Leistungsbeschreibung umfassen - 10 Punkte Alle Angebote, die Positionen aus dem
Leistungsverzeichnis bzw. aus der Leistungsbeschreibung nicht berücksichtigen - 0 Punkte
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 5,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E53139139
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E53139139
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit,
Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 53 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen sind innerhalb von 7 Tagen nach
Aufforderung bei der Vergabetselle nachzureichen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/06/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische
Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Überprüfungsstelle: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Die Bewerber werden auf die Rügeobliegenheiten und
Rechtsbehelfsfristen hingewiesen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013
(BGBl I S. 1750, 3245), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I
S. 2739) geändert worden ist, Anwendung. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist hiernach ein
Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160
Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Mecklenburg-Vorpommern
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadt StavenhagenAmt Stavenhagen
Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002447
Postanschrift: Schloss 1
Stadt: Stavenhagen
Postleitzahl: 17153
Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Stadt Stavenhagen, Schloss 1, 17153 Stavenhagen
E-Mail: d.nilles@stavenhagen.de
Telefon: +49399542830
Internetadresse: https://www.stavenhagen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Registrierungsnummer: 00006392
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Stadt: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +493855885160
Internetadresse: https://www.regierung-mv.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 169d7c44-d34c-4b76-bb35-c830b8ac856f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/05/2025 08:40:46 (UTC+2) Osteuropäische
Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 95/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/05/2025
Referenzen:
https://www.regierung-mv.de
https://www.stavenhagen.de
https://www.subreport.de/E53139139
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-319467-2025-DEU.txt
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