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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Duisburg - Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2025-0336 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 -RheinPark und Anbindung - Baulogistikdienstleistung
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2025051501035033906 / 313996-2025
Veröffentlicht :
15.05.2025
Anforderung der Unterlagen bis :
28.02.2027
Angebotsabgabe bis :
24.06.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros
DEU-Duisburg: Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions-
und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2025-0336 Zukunftsgarten Duisburg IGA
2027 -RheinPark und Anbindung - Baulogistikdienstleistung

2025/S 93/2025 313996

Deutschland Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und
Prüfstellen 2025-0336 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark und Anbindung -
Baulogistikdienstleistung
OJ S 93/2025 15/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR - Im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg, IGA 2027
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: 2025-0336 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark und Anbindung -
Baulogistikdienstleistung
Beschreibung: Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Dienstleistung
Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark und Anbindung - Baulogistikdienstleistung
Die Leistungen werden im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg IGA 2027 Friedrich-
Wilhelm-Str. 96 47051 Duisburg beschafft.
Kennung des Verfahrens: fbd50c33-7d03-4cb5-8464-9c8e0397ab51
Interne Kennung: 2025-0336
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTBWY9GAS Die
Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole
Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung
von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der

Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind
daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig
auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es sind
alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die
Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das
entsprechende Formular ( Erklärung des Bieters ) ist in Teil 3 - Vordrucke - der
Vergabeunterlagen enthalten.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach §
129 StGB (Strafgesetzbuch) wegen der Bildung einer krimineller Vereinigungen in
Deutschland oder wegen § 129b StGB wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigungen im
Ausland rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Bieter die in den vergangenen 5 Jahren nach § 129a StGB (Strafgesetzbuch) wegen der
Bildung einer terroristischer Vereinigungen in Deutschland oder nach § 129b StGB wegen der
Bildung einer terroristischen Vereinigungen im Ausland verurteilt wurden und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 1 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 89c StGB
(Strafgesetzbuch) wegen Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer
solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis
dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz Nummer 2 StGB zu begehen oder die
nach § 261 StGB wegen Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf die Terrorismusfinanzierung gem. § 123 Abs. (1)
Nr. 2 GWB und in Bezug auf die Geldwäsche gem. § 123 Abs. (1) Nr. (3) GWB, aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Betrugsbekämpfung: Bieter die in den letzten 5 Jahren nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch)
wegen Betrugs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften
oder in deren Auftrag verwaltet werden oder nach § 264 StGB wegen Subventionsbetrugs,
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen
Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet
werden, rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie
allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden in Bezug auf Betrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 4 GWB und in

Bezug auf Subventionsbetrug gem. § 123 Abs. (1) Nr. 5 GWB, aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Korruption: Ausschlussgründe gemäß § 124 und 124 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Bieter die in den letzten 5 Jahren
nach § 232 StGB (Strafgesetzbuch) oder nach §233 StGB wegen Menschenhandels oder
Förderung des Menschenhandels oder Zwangsprostitution oder Zwangsarbeit oder
Ausbeutung der Arbeitskraft rechtskräftig verurteilt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (1) Nr. 10 GWB aufgrund
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue, vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Bieter bei denen in den letzten 5
Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen
Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen
sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung, resultierend aus
fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Bieter bei
denen in den letzten 5 Jahren durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, dass sie ihren Verpflichtungen zur Zahlung von
Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen sind und die nicht zweifelsfrei belegen
können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB
uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 123 Abs. (4) Nr. 1 GWB wegen
mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren
ausgeschlossen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
schwerer Verstöße gegen umweltrechtliche Bestimmungen rechtskräftig verurteilt wurden oder
für die ein Bußgeld nach § 24 Abs. (2) LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) verhängt wurde und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass
sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB aufgrund mangelnder Eignung,
resutlierend aus fehlender Gesetzestreue und Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Bieter bei denen in den letzten 3 Jahren
durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung
festgestellt wurde, dass sie ihre sozialrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden aufgrund mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue und / oder Zuverlässigkeit gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1
GWB von der Wertung ausgeschlossen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Bieter die in den letzten 3 Jahren wegen
Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen rechtskräftig verurteilt oder mit einem
Bußgeld vom mehr als 2.500,- EUR belegt wurden und die nicht zweifelsfrei belegen können,
dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt
nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 1 GWB wegen mangelnder Eignung,
resultierend aus fehlender Gesetzestreue vom Verfahren ausgeschlossen.
Zahlungsunfähigkeit: Bieter die nach gesicherten Erkenntnissen des Auftraggebers
zahlungsunfähig sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung
resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen,
sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der

ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur erforderlichen finanziellen
Leistungsfähigkeit verhilft.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Bieter über deren Vermögen
ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund
mangelnder Eignung resultierend aus fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit, vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie keinen vom Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher
benennen können, der ihnen im Rahmen einer gesamtschuldnerischen Haftung zur
erforderlichen finanziellen Leistungsfähigkeit verhilft.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Bieter die ihre unternehmerische bzw. berufliche
Tätigkeit in den letzten 3 Jahren nachweislich eingestellt haben, werden gem. § 124 Abs. (1)
Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Bieter die
in den letzten 3 Jahren ein insolvenzähnliches Verfahren (z. B. Schutzschirmverfahren,
außergerichtlicher Vergleich mit Gläubigern) durchlaufen oder eingeleitet haben, werden gem.
§ 124 Abs. (1) Nr. 2 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
finanzieller Leistungsfähigkeit vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie keinen vom
Auftraggeber akzeptierten Eignungsverleiher benennen können, der ihnen im Rahmen einer
gesamtschuldnerischen Haftung die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verschafft.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Bieter die in den letzten 3 Jahren im Rahmen ihrer
beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 3 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Gesetzestreue oder fehlender
Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Bieter
deren Beteiligung an wettbewerbsbeschränkenden Absprachen in den letzten 3 Jahren durch
die Europäische Kommission, den Europäischen Gerichtshof, ein anderes ordentliches Gericht
oder das Bundeskartellamt festgestellt wurde oder über deren Beteiligung an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache dem / der AG hinreichend gesicherte Erkenntnisse
vorliegen und die nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur
Selbstreinigung nach § 125 Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden
gem. § 124 Abs. (1) Nr. 4 GWB aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue, vom Verfahren ausgeschlossen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Bieter bei denen ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den Auftraggeber tätigen Person bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der sich durch andere
Maßnahmen nicht beseitigen lässt, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 5 GWB vom Verfahren
ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können, dass der Interessenkonflikt nicht bzw.
nicht mehr existiert..
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Bieter bei
denen eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und bei denen sich diese
Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere Maßnahmen beseitigen lässt, werden gem. § 124
Abs. (1) Nr. 6 GWB vom Verfahren ausgeschlossen, sofern sie nicht nachweisen können,
dass die Wettbewerbsverzerrung nicht bzw. nicht mehr besteht oder Maßnahmen benennen
können, durch die sich die Wettbewerbsverzerrung wirksam beheben lässt.

Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Bieter die in
den letzten 3 Jahren eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
haben, mit der Folge einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch den Auftraggeber,
Schadensersatz zugunsten des Auftraggebers oder einer vergleichbaren Rechtsfolge und die
nicht zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125
Abs. (1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden gem. § 124 Abs. (1) Nr. 7 GWB
aufgrund mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender Fachkunde oder fehlender
Leistungsfähigkeit oder fehlender Zuverlässigkeit, vom Verfahren ausgeschlossen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Bieter die in diesem Vergabeverfahren eine schwerwiegende Täuschung begangen oder
Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage sind die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln oder versucht haben die Entscheidungsfindung des Auftraggebers in unzulässiger
Weise zu beeinflussen oder versucht haben vertrauliche Informationen zu erhalten, um
unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren zu erlangen oder fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung erheblich
beeinflussen könnten, oder versucht haben, solche Informationen zu übermitteln und die nicht
zweifelsfrei belegen können, dass sie allen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 Abs.
(1) GWB uneingeschränkt nachgekommen sind, werden in Bezug auf Täuschung gem. § 124
Abs. (1) Nr. 8 GWB und in Bezug auf Beeinflussung und irreführende Informationen gem. §
124 Abs. (1) Nr. 9 GWB, wegen mangelnder Eignung, resultierend aus fehlender
Gesetzestreue und fehlender Zuverlässigkeit vom Verfahren ausgeschlossen.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: 2025-0336 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - RheinPark und Anbindung -
Baulogistikdienstleistung
Beschreibung: Die Vielzahl und die hohe Gleichzeitigkeit der Teilprojekte, die Besonderheit
der nur eingeschränkt zur Verfügung stehenden Baustelleneinrichtungsflächen, eine
notwendige enge Routenführung innerhalb des Projektareals sowie Einflüsse
nachbarschaftlicher Belange im Bereich der Zufahrten zwingen zu einem hohen Maß an
Koordination. Mit dem Ziel Schnittstellen zwischen den Teilprojekten zu vermeiden, soll ein
zentraler Baulogistikdienstleister mit der Koordination und Ausführung der
Baulogistikdienstleistungen beauftragt werden. Leistungen wie Lieferverkehrssteuerung,
Routenplanung und -koordination, Flächenmanagement, Zugangskontrolle, Objekt-
überwachung, Miettoiletten, Beistellung von Hebezeugen, Winterdienst, eine
Containerbereitstellung und eine Entsorgungslogistik im Betreibermodell sollen vom Bieter für
die gesamte Baumaßnahme sowie den gesamten Zeitraum zentral organisiert und betrieben
werden. Das hier vorgelegte LV ist vom Bieter mit dem beschriebenen Umfang preislich zu
bewerten. Die Leistungen werden gestaffelt nach den Baustellenerfordernissen bzw. dem
Bauablauf organisiert. Die vom AG für die Realisierung der Teilprojekte eingesetzten
Bauunternehmer werden zur Nutzung des vom Bieter/Baulogistiker betriebenen
Logistikkonzept gemäß den Festlegungen in diesem LV und dem beigefügten
Baulogistikhandbuch vertraglich verpflichtet. Der Bieter hat die örtlichen Gegebenheiten zu
prüfen und zu berücksichtigen. Er ist verpflichtet, etwaige Unklarheiten vor Angebotsabgabe
zu klären. Spätere Einwände, die auf eine unvollständige oder mangelnde
Angebotsbearbeitung zurückzuführen sind, berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Eine
genaue Beschreibung der Maßnahme befindet sich in den Vergabeunterlagen.

Interne Kennung: 2025-0336

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros

5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Duisburg
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Der Bieter hat entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). ?
Nachweis: Formblatt 3011, Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 1 Sofern das Angebot in die
engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung (z.B.
Gewerbeanmeldung) zu ersetzen. - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: - Eigenerklärung Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)
(Ausschlusskriteri-um) Der Bieter hat nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre durchschnittlich mindestens folgenden jährlichen
Gesamtumsatz erzielt hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV):
1.500.000 Euro (netto) Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen
addiert werden. Bei Unterauf-tragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze
nur nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß
Formblatt 3015, Verpflichtungserklä-rung Eignungsleihe . ? Nachweis: Formblatt 3011,
Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 2 - Eigenerklärung Durchschnittlicher Jahresumsatz (für
Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags) (Ausschlusskriterium) Der Bieter hat

nachzuweisen, dass er bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
durchschnittlich mindestens folgenden Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags erzielt
hat (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): 1.000.000 Euro (netto)
Hinweis: Bei einer Bietergemeinschaft können die Umsatzzahlen addiert werden. Bei Unterauf-
tragnehmern (Eignungsleihe) erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage
entsprechender Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer gemäß Formblatt 3015,
Verpflichtungserklä-rung Eignungsleihe . ? Nachweis: Formblatt 3011, Eigenerklärung zur
Eignung , Ziff. 3 - Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m.
§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) (Ausschlusskriterium) Der Bewerber hat nachzuweisen, dass im
Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in
Höhe von (mindestens) 2,00 Mio Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und
Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,00 Mio Euro (net-to) gegeben ist. Es ist
ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das
Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für
den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus
Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der
Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen
liegt. ? Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der
Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen
wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3011 Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 4). Falls der
Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall
der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die
AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice
nachzufordern. Die Bestätigung einer Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe ist
zwingend mit der Angebotsabgabe einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt die
Nachweispflicht separat für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Im Falle einer finanziellen
und wirtschaftlichen Eignungsleihe gilt die Nachweispflicht separat für jeden
Eignungsverleiher. - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausbildung

Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für
Dienstleistungsverträge
Beschreibung: - Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der
Führungskräf-te (Ausschlusskriterium) Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, aus der die
durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des
Bieters ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Mindestanforderung ist, dass der Bieter
(inklusive Inhaber/Geschäftsführer) innerhalb der letzten 3 Jahre durchschnittlich mindestens
10 Beschäftigte beschäftigt hat, wobei die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von mindestens
10 Beschäftigten in jedem der letzten 3 Jahre erreicht sein muss. ? Nachweis: Formblatt 3011,
Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 5 - Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit
der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie ihrem
Unternehmen angehören oder nicht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). ? Nachweis: Formblatt 3011,
Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 6 - Erklärung zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des
Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inklusive beruflicher Befähigung
Nachweis der verantwortlichen Person(en) und ihres Stellvertreters, die die Leistungen als
Führungskraft insbesondere technisch leiten und steuern, inklusive beruflicher Befähigung (§§
46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV). Mindestanforderungen Die verantwortliche Person und ihr
/e Stellvertreter/in - sind mind. 5 Jahre als Baulogistiker in der operativen Baulogistik tätig, -
haben ggf. einen Abschluss als Hochbautechniker oder Ingenieur, - haben Projekterfahrung
mit Leistungen der Lieferverkehrssteuerung, des Flächenmanagements und Betreibermodell

Container - beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift (mindestens
Qualifikationsni-veau C1 - fachkundige Sprachkenntnisse ) Hinweis: Alle in Formblatt 3011
Eigenerklärung Eignung Ziff. 7 benannten Personen werden das Bau-vorhaben möglichst
während der gesamten Bauzeit betreuen. Ein Austausch der bevollmäch-tige(n) Person(en)
hat nur nach vorheriger Absprache zu erfolgen. Dem AG steht das Recht zu, dass die vom AN
eingesetzte(n) Person(en) durch qualifizierte Mitarbeiter ausgewechselt wird bzw. werden,
sofern die Aufgaben durch eine oder beide benannte(n) Person(en) nicht ordnungsgemäß
erfüllt werden. Die Maßnahme ist für die gesamte Ausführungszeit von einer fachkundigen
Person zu beaufsichtigen. Die verantwortliche Person und ihr/e Stellvertreter/in sind in
Eigenleistung zu stellen und nicht als Nachunternehmerleistung anzuführen. ? Nachweis:
Formblatt 3011, Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 7 i.V.m. mit entsprechenden Nachweisen
(Lebensläufen, Studien-, Ausbildungsnachweisen oder sonstigen Bescheinigungen) -
Referenzen von vergleichbaren Leistungen Der Bieter hat mindestens 2 geeignete Referenzen
über früher ausgeführte Aufträge (der letzten 3 Jahre) mit Angabe des Auftragswertes, der
Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners
mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung und sonstiger Angaben zu
benennen, die nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung
(Baulogistikdienstleistung) vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs 1, 75 Ab. 5 S. 2 VgV). Als
vergleichbar werden Baulogistikdienstleistungen angesehen, die mindestens die folgenden
Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: - Leistungen der
Lieferverkehrssteuerung, des Flächenmanagements und eines Betreibermodells Container ?
Nachweis: Formblatt 3011, Eigenerklärung zur Eignung , Ziff. 8. - Technische und berufliche
Leistungsfähigkeit

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preiskriterium für Niedrigster Preis (ohne Kriterien)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 100,00

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
/notice/CXS0YRTYTBWY9GAS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTBWY9GAS

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YRTYTBWY9GAS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig

Frist für den Eingang der Angebote: 24/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 92 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: siehe oben
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 24/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6
des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher
Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018
davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen
Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur
Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und
Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt
sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. d) Eigenerklärung, der
Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022
/576 vom 08.04.2022 ? Nachweis: Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2)
genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten
Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine
wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der

Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in
Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand
per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135
Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch
nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR - Im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, IGA
2027
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Stadt Duisburg - Submissionsstelle

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR - Im Namen und für Rechnung der
Stadt Duisburg, IGA 2027
Registrierungsnummer: DE252359155
Postanschrift: Schifferstr. 190
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47059
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
E-Mail: t.schwend@wb-duisburg.de
Telefon: +49 2032834390
Fax: +49 2032832883
Internetadresse: https://www.wb-duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: +49 2211473045
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: +49 2211473045
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473045
Fax: +49 2211472889

Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stadt Duisburg - Submissionsstelle
Registrierungsnummer: 05112-31001-91
Postanschrift: Friedrich-Wilhelm-Straße 96 (15. Etage)
Stadt: Duisburg
Postleitzahl: 47051
Land, Gliederung (NUTS): Duisburg, Kreisfreie Stadt (DEA12)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zi. 1507 - 1510
E-Mail: submissionsstelle@stadt-duisburg.de
Telefon: +49 203283986469
Internetadresse: https://www.duisburg.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3b28723d-4fb1-4ab9-bf8d-579088c8395b - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2025 07:55:30 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 93/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/05/2025

Referenzen:
https://www.duisburg.de
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTBWY9GAS
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YRTYTBWY9GAS/documents
https://www.wb-duisburg.de
http://www.bezreg-koeln.nrw.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-313996-2025-DEU.txt

 
 
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