Titel :
|
DEU-Hannover - Deutschland Reparatur und Wartung von Pumpen Instandhaltung von Trinkwasserspendern
|
Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
|
2025051500545133052 / 313820-2025
|
Veröffentlicht :
|
15.05.2025
|
Anforderung der Unterlagen bis :
|
09.06.2025
|
Angebotsabgabe bis :
|
16.06.2025
|
Dokumententyp :
|
Ausschreibung
|
Produkt-Codes :
|
50511000 - Reparatur und Wartung von Pumpen
|
DEU-Hannover: Deutschland Reparatur und Wartung von Pumpen
Instandhaltung von Trinkwasserspendern
2025/S 93/2025 313820
Deutschland Reparatur und Wartung von Pumpen Instandhaltung von Trinkwasserspendern
OJ S 93/2025 15/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
E-Mail: VMS-Vergabe@nds.aok.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Instandhaltung von Trinkwasserspendern
Beschreibung: Instandhaltung von Trinkwasserspendern
Kennung des Verfahrens: bba88e71-ad38-4b71-916c-a09a00840258
Interne Kennung: 2025-058-SH
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50511000 Reparatur und Wartung von Pumpen
2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Niedersachsen
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YHGYTBUS0BUN
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: S.
Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: S.
Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Betrugsbekämpfung: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Korruption: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur
Eignung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur
Eignung)
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: S. Anlage
C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Zahlungsunfähigkeit: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: S. Anlage C02
(Eigenerklärung zur Eignung)
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: S. Anlage
C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Schweres berufliches Fehlverhalten: S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: S.
Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: S. Anlage C02
(Eigenerklärung zur Eignung)
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: S. Anlage C02
(Eigenerklärung zur Eignung)
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: S. Anlage
C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
S. Anlage C02 (Eigenerklärung zur Eignung)
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: S. Preisblatt
Beschreibung: s. Preisblatt
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50511000 Reparatur und Wartung von Pumpen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Niedersachsen
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Auftraggeberin hat die Option, den Rahmenvertrag zweimal um jeweils
12 Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin kann die Verlängerungsoption in Textform vor
dem Vertragsende ausüben. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
gesetzlichen Schriftform.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Notwendige Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -
Telefonische und digitale (E-Mail) Erreichbarkeit mit Störungsannahme zu den üblichen
Geschäftszeiten von Montag - Freitag (ca. 08:00 - 17:00 Uhr). Keine 24/7/365
Notdienstbereitschaft als Voraussetzung. - Aufgrund der Vielzahl der Trinkwasserspender und
der regionalen Entfernung der verschiedenen Standorte, muss eine entsprechende
Personalstärke des Unternehmens vorhanden sein, um gleichzeitig Wartungs- und
Störungsaufträge an unterschiedlichen Standorten durchzuführen. Mit Störungsbeseitigungs-
und/oder Instandsetzungsleistungen ist innerhalb von 3 Werktagen vor Ort zu beginnen. -
Qualifikation der Servicetechniker: -Die Servicetechniker müssen für die Arbeiten und
Instandhaltung an den Tafelwasseranlagen qualifiziert sein und mindestens als sachkundige
Fachkraft geschult und unterwiesen sein. - Es muss eine Schulung/Weiterbildung
/Unterweisung zur Elektrofachkraft (für bestimmte Tätigkeiten) für die DGUV Vorschrift 3 -
Prüfungen vorliegen. - Für die Wartung/Störung und DGUV-Prüfung sollen keine 2-Personen
eingesetzt werden. Es soll 1 Servicetechniker (je Auftrag/Standort) für die Wartung/Störung
/Elektroprüfung eingesetzt werden. - Die Sachkundenachweise für die Qualifikation des
einzusetzenden Personals sind in Form von Abschlussprüfungen (Gesellenbrief), Zertifikaten,
Weiterbildungsnachweisen, Unterweisungen, Schulungen, etc. als Anlage beizufügen. -
Software/Update: Die Software des Herstellers für die Parametrierung/Programmierung muss
vorliegen oder beschafft werden, damit ggf. Programmierarbeiten und
Softwareaktualisierungen durchgeführt werden können. Die Kenntnisse für diese Arbeiten
müssen vorliegen oder durch Schulungen, Unterweisungen, etc. angeeignet werden. -
Störungsannahme: Bei Eingang einer Störungsmeldung ist innerhalb von 24 Std. mit der
Bearbeitung (Reaktionszeit) der Störung und innerhalb von 3 Werktagen mit der
Störungsbeseitigung/Instandsetzung vor Ort zu beginnen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Erklärung
/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der
Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2024).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): -
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und
Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu
500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden
Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend,
wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er
sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen
entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach
Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer
entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich
der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die
Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0YHGYTBUS0BUN/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTBUS0BUN
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTBUS0BUN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 18 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Ausschlusskriterien der Anlage A01
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die
Gesundheitskasse für Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse für
Niedersachsen
5.1. Los: LOT-0002
Titel: s. Preisblatt
Beschreibung: s. Preisblatt
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50511000 Reparatur und Wartung von Pumpen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Niedersachsen
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Auftraggeberin hat die Option, den Rahmenvertrag zweimal um jeweils
12 Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin kann die Verlängerungsoption in Textform vor
dem Vertragsende ausüben. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
gesetzlichen Schriftform.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Notwendige Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -
Telefonische und digitale (E-Mail) Erreichbarkeit mit Störungsannahme zu den üblichen
Geschäftszeiten von Montag - Freitag (ca. 08:00 - 17:00 Uhr). Keine 24/7/365
Notdienstbereitschaft als Voraussetzung. - Aufgrund der Vielzahl der Trinkwasserspender und
der regionalen Entfernung der verschiedenen Standorte, muss eine entsprechende
Personalstärke des Unternehmens vorhanden sein, um gleichzeitig Wartungs- und
Störungsaufträge an unterschiedlichen Standorten durchzuführen. Mit Störungsbeseitigungs-
und/oder Instandsetzungsleistungen ist innerhalb von 3 Werktagen vor Ort zu beginnen. -
Qualifikation der Servicetechniker: -Die Servicetechniker müssen für die Arbeiten und
Instandhaltung an den Tafelwasseranlagen qualifiziert sein und mindestens als sachkundige
Fachkraft geschult und unterwiesen sein. - Es muss eine Schulung/Weiterbildung
/Unterweisung zur Elektrofachkraft (für bestimmte Tätigkeiten) für die DGUV Vorschrift 3 -
Prüfungen vorliegen. - Für die Wartung/Störung und DGUV-Prüfung sollen keine 2-Personen
eingesetzt werden. Es soll 1 Servicetechniker (je Auftrag/Standort) für die Wartung/Störung
/Elektroprüfung eingesetzt werden. - Die Sachkundenachweise für die Qualifikation des
einzusetzenden Personals sind in Form von Abschlussprüfungen (Gesellenbrief), Zertifikaten,
Weiterbildungsnachweisen, Unterweisungen, Schulungen, etc. als Anlage beizufügen. -
Software/Update: Die Software des Herstellers für die Parametrierung/Programmierung muss
vorliegen oder beschafft werden, damit ggf. Programmierarbeiten und
Softwareaktualisierungen durchgeführt werden können. Die Kenntnisse für diese Arbeiten
müssen vorliegen oder durch Schulungen, Unterweisungen, etc. angeeignet werden. -
Störungsannahme: Bei Eingang einer Störungsmeldung ist innerhalb von 24 Std. mit der
Bearbeitung (Reaktionszeit) der Störung und innerhalb von 3 Werktagen mit der
Störungsbeseitigung/Instandsetzung vor Ort zu beginnen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Erklärung
/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der
Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2024).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): -
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und
Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu
500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden
Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend,
wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er
sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen
entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach
Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer
entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich
der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die
Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0YHGYTBUS0BUN/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTBUS0BUN
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTBUS0BUN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 18 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Ausschlusskriterien der Anlage A01
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die
Gesundheitskasse für Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse für
Niedersachsen
5.1. Los: LOT-0003
Titel: s. Preisblatt
Beschreibung: s. Preisblatt
Interne Kennung: 3
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50511000 Reparatur und Wartung von Pumpen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Niedersachsen
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Auftraggeberin hat die Option, den Rahmenvertrag zweimal um jeweils
12 Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin kann die Verlängerungsoption in Textform vor
dem Vertragsende ausüben. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
gesetzlichen Schriftform.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Notwendige Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -
Telefonische und digitale (E-Mail) Erreichbarkeit mit Störungsannahme zu den üblichen
Geschäftszeiten von Montag - Freitag (ca. 08:00 - 17:00 Uhr). Keine 24/7/365
Notdienstbereitschaft als Voraussetzung. - Aufgrund der Vielzahl der Trinkwasserspender und
der regionalen Entfernung der verschiedenen Standorte, muss eine entsprechende
Personalstärke des Unternehmens vorhanden sein, um gleichzeitig Wartungs- und
Störungsaufträge an unterschiedlichen Standorten durchzuführen. Mit Störungsbeseitigungs-
und/oder Instandsetzungsleistungen ist innerhalb von 3 Werktagen vor Ort zu beginnen. -
Qualifikation der Servicetechniker: -Die Servicetechniker müssen für die Arbeiten und
Instandhaltung an den Tafelwasseranlagen qualifiziert sein und mindestens als sachkundige
Fachkraft geschult und unterwiesen sein. - Es muss eine Schulung/Weiterbildung
/Unterweisung zur Elektrofachkraft (für bestimmte Tätigkeiten) für die DGUV Vorschrift 3 -
Prüfungen vorliegen. - Für die Wartung/Störung und DGUV-Prüfung sollen keine 2-Personen
eingesetzt werden. Es soll 1 Servicetechniker (je Auftrag/Standort) für die Wartung/Störung
/Elektroprüfung eingesetzt werden. - Die Sachkundenachweise für die Qualifikation des
einzusetzenden Personals sind in Form von Abschlussprüfungen (Gesellenbrief), Zertifikaten,
Weiterbildungsnachweisen, Unterweisungen, Schulungen, etc. als Anlage beizufügen. -
Software/Update: Die Software des Herstellers für die Parametrierung/Programmierung muss
vorliegen oder beschafft werden, damit ggf. Programmierarbeiten und
Softwareaktualisierungen durchgeführt werden können. Die Kenntnisse für diese Arbeiten
müssen vorliegen oder durch Schulungen, Unterweisungen, etc. angeeignet werden. -
Störungsannahme: Bei Eingang einer Störungsmeldung ist innerhalb von 24 Std. mit der
Bearbeitung (Reaktionszeit) der Störung und innerhalb von 3 Werktagen mit der
Störungsbeseitigung/Instandsetzung vor Ort zu beginnen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Erklärung
/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der
Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2024).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): -
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und
Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu
500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden
Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend,
wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er
sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen
entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach
Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer
entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich
der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die
Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0YHGYTBUS0BUN/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTBUS0BUN
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTBUS0BUN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 18 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Ausschlusskriterien der Anlage A01
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die
Gesundheitskasse für Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse für
Niedersachsen
5.1. Los: LOT-0004
Titel: s. Preisblatt
Beschreibung: s. Preisblatt
Interne Kennung: 4
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50511000 Reparatur und Wartung von Pumpen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Niedersachsen
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Auftraggeberin hat die Option, den Rahmenvertrag zweimal um jeweils
12 Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin kann die Verlängerungsoption in Textform vor
dem Vertragsende ausüben. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
gesetzlichen Schriftform.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Notwendige Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -
Telefonische und digitale (E-Mail) Erreichbarkeit mit Störungsannahme zu den üblichen
Geschäftszeiten von Montag - Freitag (ca. 08:00 - 17:00 Uhr). Keine 24/7/365
Notdienstbereitschaft als Voraussetzung. - Aufgrund der Vielzahl der Trinkwasserspender und
der regionalen Entfernung der verschiedenen Standorte, muss eine entsprechende
Personalstärke des Unternehmens vorhanden sein, um gleichzeitig Wartungs- und
Störungsaufträge an unterschiedlichen Standorten durchzuführen. Mit Störungsbeseitigungs-
und/oder Instandsetzungsleistungen ist innerhalb von 3 Werktagen vor Ort zu beginnen. -
Qualifikation der Servicetechniker: -Die Servicetechniker müssen für die Arbeiten und
Instandhaltung an den Tafelwasseranlagen qualifiziert sein und mindestens als sachkundige
Fachkraft geschult und unterwiesen sein. - Es muss eine Schulung/Weiterbildung
/Unterweisung zur Elektrofachkraft (für bestimmte Tätigkeiten) für die DGUV Vorschrift 3 -
Prüfungen vorliegen. - Für die Wartung/Störung und DGUV-Prüfung sollen keine 2-Personen
eingesetzt werden. Es soll 1 Servicetechniker (je Auftrag/Standort) für die Wartung/Störung
/Elektroprüfung eingesetzt werden. - Die Sachkundenachweise für die Qualifikation des
einzusetzenden Personals sind in Form von Abschlussprüfungen (Gesellenbrief), Zertifikaten,
Weiterbildungsnachweisen, Unterweisungen, Schulungen, etc. als Anlage beizufügen. -
Software/Update: Die Software des Herstellers für die Parametrierung/Programmierung muss
vorliegen oder beschafft werden, damit ggf. Programmierarbeiten und
Softwareaktualisierungen durchgeführt werden können. Die Kenntnisse für diese Arbeiten
müssen vorliegen oder durch Schulungen, Unterweisungen, etc. angeeignet werden. -
Störungsannahme: Bei Eingang einer Störungsmeldung ist innerhalb von 24 Std. mit der
Bearbeitung (Reaktionszeit) der Störung und innerhalb von 3 Werktagen mit der
Störungsbeseitigung/Instandsetzung vor Ort zu beginnen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Erklärung
/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der
Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2024).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): -
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und
Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu
500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden
Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend,
wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er
sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen
entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach
Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer
entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich
der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die
Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0YHGYTBUS0BUN/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTBUS0BUN
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTBUS0BUN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 18 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Ausschlusskriterien der Anlage A01
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die
Gesundheitskasse für Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse für
Niedersachsen
5.1. Los: LOT-0005
Titel: S. Preisblatt
Beschreibung: s. Preisblatt
Interne Kennung: 5
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50511000 Reparatur und Wartung von Pumpen
5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Niedersachsen
5.1.3. Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
hier beschrieben: Die Auftraggeberin hat die Option, den Rahmenvertrag zweimal um jeweils
12 Monate zu verlängern. Die Auftraggeberin kann die Verlängerungsoption in Textform vor
dem Vertragsende ausüben. Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
gesetzlichen Schriftform.
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Notwendige Leistungsfähigkeit (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): -
Telefonische und digitale (E-Mail) Erreichbarkeit mit Störungsannahme zu den üblichen
Geschäftszeiten von Montag - Freitag (ca. 08:00 - 17:00 Uhr). Keine 24/7/365
Notdienstbereitschaft als Voraussetzung. - Aufgrund der Vielzahl der Trinkwasserspender und
der regionalen Entfernung der verschiedenen Standorte, muss eine entsprechende
Personalstärke des Unternehmens vorhanden sein, um gleichzeitig Wartungs- und
Störungsaufträge an unterschiedlichen Standorten durchzuführen. Mit Störungsbeseitigungs-
und/oder Instandsetzungsleistungen ist innerhalb von 3 Werktagen vor Ort zu beginnen. -
Qualifikation der Servicetechniker: -Die Servicetechniker müssen für die Arbeiten und
Instandhaltung an den Tafelwasseranlagen qualifiziert sein und mindestens als sachkundige
Fachkraft geschult und unterwiesen sein. - Es muss eine Schulung/Weiterbildung
/Unterweisung zur Elektrofachkraft (für bestimmte Tätigkeiten) für die DGUV Vorschrift 3 -
Prüfungen vorliegen. - Für die Wartung/Störung und DGUV-Prüfung sollen keine 2-Personen
eingesetzt werden. Es soll 1 Servicetechniker (je Auftrag/Standort) für die Wartung/Störung
/Elektroprüfung eingesetzt werden. - Die Sachkundenachweise für die Qualifikation des
einzusetzenden Personals sind in Form von Abschlussprüfungen (Gesellenbrief), Zertifikaten,
Weiterbildungsnachweisen, Unterweisungen, Schulungen, etc. als Anlage beizufügen. -
Software/Update: Die Software des Herstellers für die Parametrierung/Programmierung muss
vorliegen oder beschafft werden, damit ggf. Programmierarbeiten und
Softwareaktualisierungen durchgeführt werden können. Die Kenntnisse für diese Arbeiten
müssen vorliegen oder durch Schulungen, Unterweisungen, etc. angeeignet werden. -
Störungsannahme: Bei Eingang einer Störungsmeldung ist innerhalb von 24 Std. mit der
Bearbeitung (Reaktionszeit) der Störung und innerhalb von 3 Werktagen mit der
Störungsbeseitigung/Instandsetzung vor Ort zu beginnen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Handelsregisterauszug (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): - Erklärung
/Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister des Landes, in dem der
Bewerber niedergelassen ist, und dass dieser Eintrag nach Maßgabe der Rechtsvorschriften
des Landes erfolgt ist (Nachweis nicht älter als 01.01.2024).
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Betriebshaftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): -
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und
Sachschäden bis zu 1.000.000 Euro je Schadensereignis und Vermögensschäden bis zu
500.000 EUR durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer entsprechenden
Bestätigung des Versicherers über den Bestand der Versicherung. Es ist auch ausreichend,
wenn der Bieter mit dem Angebot eine unterzeichnete Eigenerklärung vorlegt, durch die er
sich verpflichtet, im Falle des Zuschlags eine den vorgenannten Anforderungen
entsprechende Versicherung abzuschließen und dem Auftraggeber binnen 14 Tagen nach
Zuschlag unaufgefordert durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder einer
entsprechenden Bestätigung des Versicherers nachzuweisen. In jedem Fall verpflichtet sich
der Bieter mit Abgabe des Angebots, den Versicherungsschutz im Falle des Zuschlags für die
Gesamtdauer des Vertrages aufrecht zu erhaltenen Betriebshaftpflichtversicherung.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 09/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
/CXS0YHGYTBUS0BUN/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTBUS0BUN
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTBUS0BUN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 18 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 16/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Ausschlusskriterien der Anlage A01
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. (1)
Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die
Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten
Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für
Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax
versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der
Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in
Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 GWB Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist
von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1
Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die
Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die
geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der
betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch
unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam
erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden... .
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK - Die
Gesundheitskasse für Niedersachsen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AOK - Die Gesundheitskasse für
Niedersachsen
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
E-Mail: VMS-Vergabe@nds.aok.de
Telefon: +49 511870115207
Internetadresse: http://www.aok-niedersachsen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 22894990
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 21c76611-4546-4e65-bb02-08dfd3b122a2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/05/2025 15:59:07 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 93/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/05/2025
Referenzen:
http://bundeskartellamt.de
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTBUS0BUN
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YHGYTBUS0BUN/documents
http://www.aok-niedersachsen.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-313820-2025-DEU.txt
|
|