Titel :
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DEU-Aachen - Deutschland Angiografie-Raum Zwei-Ebenen Linksherzkatheter-Messplatz und Strahlenschutz
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025051500531632903 / 313558-2025
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Veröffentlicht :
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15.05.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2025
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Angebotsabgabe bis :
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13.06.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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33111700 - Angiografie-Raum
33111710 - Angiografie-Ausstattung
33111720 - Angiografie-Ausrüstung
33123220 - Ausrüstung für Koronarangiografie
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DEU-Aachen: Deutschland Angiografie-Raum Zwei-Ebenen
Linksherzkatheter-Messplatz und Strahlenschutz
2025/S 93/2025 313558
Deutschland Angiografie-Raum Zwei-Ebenen Linksherzkatheter-Messplatz und
Strahlenschutz
OJ S 93/2025 15/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Zwei-Ebenen Linksherzkatheter-Messplatz und Strahlenschutz
Beschreibung: Zwei-Ebenen Linksherzkatheter-Messplatz und Strahlenschutz in zwei Losen
Kennung des Verfahrens: 3e8880bb-8809-4606-a830-9069a48be8f0
Interne Kennung: 2025-0169-AJ
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33111700 Angiografie-Raum
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33111710 Angiografie-Ausstattung, 33111720 Angiografie-
Ausrüstung, 33123220 Ausrüstung für Koronarangiografie
2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYT52LDBKR Der
Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme Großgeräte der Länder
bzw. Forschungsgroßgeräte gefördert und durch DFG und/oder MKW NRW anteilig
finanziert. Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren
Verfahren gebeten: Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis
des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im
Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder
unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid
durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur
Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein
Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden.
Eine Geltendmachung von Schadenersatz-ansprüchen im Falle einer Aufhebung des
Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den
Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen. Auf Grund des o.g. Sachverhalts ist der Zeitraum
der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die
Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die
teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten. xxxx Die in diesen
Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie
nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie
Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und
nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber
hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte
gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt
von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben,
sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem
Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz
empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die
Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann
erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der
Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem
Vergabemarktplatz des Landes NRW. xxxx Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor
vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der
Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des
Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit.
a GWB) xxxx Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-
Nachrichtenfunktion erfolgen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6. Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 1: § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland)
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Öffentliche Auftraggeber schließen, gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon
haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§
129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129?a des Strafgesetzbuchs
(Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129?b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche;
Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
Betrugsbekämpfung: § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber
schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme
aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach: Abs. 1 Nr. 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),
soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Abs. 1 Nr. 5.§
264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder
in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: Gem. §123 GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein Ausschlussgrund: § 299 des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
worden ist wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: den §§ 232 232?a Abs. 1-5,
den 232?b bis 233?a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer
Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Gem. §123
Abs 4 GWB Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen können
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Gem. §123 Abs 4 GWB Öffentliche
Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen
zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht
nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 1 besteht ein
fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
hat.
Zahlungsunfähigkeit: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund
wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr.
2 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Gem. §124
GWB Abs.1 Nr. 2 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Schweres berufliches Fehlverhalten: Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 3 besteht ein fakultativer
Ausslussgrund wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich
eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage
gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Gem.
§124 GWB Abs.1 Nr. 4 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn der öffentliche
Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit
anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander
abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Gem. § 124 GWB
Abs. 1 Nr. 5 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn ein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 6 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn eine Wettbewerbsverzerrung
daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens
einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Gem. § 124
GWB Abs. 1 Nr. 7 besteht ein fakultativer Ausschlussgrund wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Gem. § 124 GWB Abs. 1 Nr. 8 und Nr. 9 besteht ein fakultativer Ausslussgrund wenn -das
Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende
Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die
erforderlichen Nachweise zu übermitteln. -das Unternehmen a)versucht hat, die
Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b)versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Zwei-Ebenen Angiographiesystem für die interventionelle Kardiologie
Beschreibung: Zwei-Ebenen-Angiographiesystem mit dynamischen Flachdetektoren und
integrierter digitaler Bildverarbeitung für Diagnostik und Intervention bei vaskularen und
insbesondere kardiovaskularen Untersuchungen. Die Bauweise des Systems soll während der
Untersuchung speziell bei allen interventionellen Verfahren alle erforderlichen Freiheitsgrade
bieten. Wichtig hierbei ist der uneingeschränkte Patientenzugang über den gesamten
Untersuchungsbereich. Das boden- und deckenmontierte 2-Ebenen C-Bogen-
Angiographiesystem soll hohe Rotations- und Angulationsgeschwindigkeiten ermöglichen,
welche über einen aktiven, elektronischen Kollisionsschutz überwacht werden. Das
Bodensystem soll dabei Rotationen von mind. 20°/s in der Routine sowie Angulationen von
mind. 18°/s ermöglichen. Darüber hinaus werden quasi dreidimensionale Gefäßdarstellungen
mit High-Speed-Rotationen vonmind. 40°/s gefordert. Das System soll bei frei wählbarer
Projektionsrichtung eine sphärisch objektzentrische Einstelltechnik mit fernbedienbarer
motorischer Gerätebewegung für Aufnahmestative einschließlich Verstellung der internen
Geometrie und Strahlenblenden um das Isozentrum gewährleisten. Dabei ist bei allen
Projektionen ein senkrechtes Fernsehbild vorzusehen. Im Untersuchungsraum soll eine
Anzeigeampel jederzeit über den Systemstatus informieren. Das System wird
schwerpunktmäßig in der interventionellen Kardiologie sowie in der Kinderkardiologie
verwendet. Für die Pädiatrie soll das System Aufnahmen mit 60 B/s (monoplan und biplan)
ermöglichen. Die Anzeige soll in einer 1k2-Matrix und die Abspeicherung in einer 0,5k2-Matrix
erfolgen. In Notfallsituationen muss der Tisch schnellstens frei zugänglich sein, die
Aufnahmestative und/oder der Tisch muss manuelle Drehung oder Verschiebung zulassen.
Das System soll zusammen mit einem Hämodynamischen Registrier- und
Informationssystem derFirma metek geliefert und eingesetzt werden. Gesamtsystem
bestehend aus: -Multiaxiale boden- und deckenmontierte Aufnahmesystemen -
Patientenlagerungssystem -Hochauflösenden Flächendetektorsystemen -Digitalem
Bildverarbeitungs- und Display-System -Röntgen-Generatorsystemen mit Anodenlastrechner,
automatischer Belichtungsmesseinheit undFlächendosisproduktanzeige -Hochleistungs-
Röntgenstrahlern mit Automatik-Tiefenblende und fernbedienbaren semitransparenten Filtern
sowie verschiedene spektrale Strahlfilterungen mit Cu -Ultraschallgerät Kabellos -
Schnittstellen zur Datenkommunikation und Systemsteuerung -Passiver Strahlenschutz, OP-
Leuchte und sonstiges Zubehör -Hämodynamischer Messplatz DAVID der Firma metek
Interne Kennung: 1
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33111700 Angiografie-Raum
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33111710 Angiografie-Ausstattung, 33111720
Angiografie-Ausrüstung, 33123220 Ausrüstung für Koronarangiografie
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bewertung der Angebote: Preisbewertung: 40%
Leistungsbewertung: 60% Im Rahmen der Leistungsbewertung erfolgt eine technische
Bewertung sowie eine Bewertung der medizinischen Qualität durch die Anwender. Nähere
Informationen zur Bewertung entnehmen Sie bitte den Dokumenten Vorlage-
Gesamtbewertung-LHKM-250430.pdf zu Los 1 und Vorlage-Gesamtbewertung-
Strahlenschutz-250430.pd zu Los 2. . Mit BW im LV gekennzeichnete Abfragen werden im
Vergleich zueinander bewertet, wobei der Bieter mit dem besten technischen Wert die
maximale Punktzahl erhält. Die Punktzahl der jeweiligen Abfrage errechnet sich aus der
Gruppensumme geteilt durch die Anzahl der BW Fragen. Der im Vergleich der angebotenen
Systeme jeweilige beste technische Wert erhält die maximale Punktzahl. Der im Vergleich der
angebotenen Systeme jeweilige schlechteste technische Wert erhält null Punkte. Alle weiteren
angebotenen Systeme erhalten für den jeweiligen technischen Wert dann eine entsprechend
linear gemittelte Punktzahl. Werden Abfragen mit nein beantwortet führt dies zu einer
Wertung von null Punkten. Abfragen, die in direktem technischen Zusammenhang stehen
werden gemeinsam bewertet. . Zur Bewertung der Qualität durch den Anwender, muss der
Bieter eine Referenzklinik in Deutschland, möglichst in NRW, benennen und einen
Referenzbesuch organisieren. Die Delegation des Universitätsklinikums Aachen wird sich die
Anlage im Patientenbetrieb ansehen und anschließend entsprechend der in den Dokumenten
Vorlage-Gesamtbewertung-LHKM-250430.pdf zu Los 1 und Vorlage-Gesamtbewertung-
Strahlenschutz-250430.pd zu Los 2 benannten Kriterien die Bewertung durchführen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Alle Produkte sind unter minimaler Belastung für Mensch und Umwelt zu
fertigen, zu versenden und zu montieren. Es ist insbesondere auf wiederverwertbare
Materialien, auch bei der Verpackung, Wert zu legen. Bei gleicher Eignung sind Artikel zu
bevorzugen, die Umweltzeichen tragen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültiger
Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber hinaus
hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen: Geeignete
Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste
der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder
Dienstleistungen mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers. Die dargestellten Leistungen sollen der
ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad
aufweisen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYT52LDBKR/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT52LDBKR
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYT52LDBKR
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 101 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 521 EU -
Eigenerklärungen Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass
keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Eignung
(124) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht
präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k
der Verordnung (EU) 2022_576 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass
Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht
vorliegen - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die
Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus
den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die
Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit
ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ES SIND NUR ELKTRONISCHE
ANGEBOTE ZUGELASSEN
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Gewichtsausgeglichenes Strahlenschutzsystem für die interventionelle Kardiologie
Beschreibung: Beschafft werden soll ein für den Anwender schwebendes, schwerloses
Strahlenschutzsystem. Das System soll es dem Anwender ermöglicht sich leicht zu bewegen,
sich zu den Seiten und zum Arbeitstisch und zurück zum Patienten zu drehen, während er
noch an das Strahlenschutzsystem angeschlossen ist. Wenn keine Strahlung verwendet wird,
muss der Strahlenschutz auch während der Prozedur abgelegt werden können. Das
deckenmontierte Strahlenschutzsystem muss mit seiner Laufschiene in einem Zwei-Ebenen
Linksherzkatheter-Raum mit zwei OP-Deckenversorgungseinheiten sowie zwei Monitor-
Trägersysteme und einem Oberkörper-Strahlenschutz mit OP-Leuchte mit Schienensystem so
platziert werden können, dass es zu keinen Einschränkungen oder Kollisionen der Systeme
kommt. . system bestehend aus: Eine 360° Positionierung des Körperschildes mit mind. 2 m
Reichweite muss über beide Seiten des Tisches möglich sein. . Gesamtsystem bestehend
aus: -Deckenschiene -Doppelschwenkarm -Gewichtsausgleich -Verbleiter Schulter- und
Körperschild mit mind. 1,0 mm Pb Äquivalenz -Verbleiter Acrylglas Kopfschild mit mind. 0,5
mm Pb Äquivalenz
Interne Kennung: 2
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33111700 Angiografie-Raum
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33111710 Angiografie-Ausstattung, 33111720
Angiografie-Ausrüstung, 33123220 Ausrüstung für Koronarangiografie
5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.6. Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Bewertung der Angebote: Preisbewertung: 40%
Leistungsbewertung: 60% Im Rahmen der Leistungsbewertung erfolgt eine technische
Bewertung sowie eine Bewertung der medizinischen Qualität durch die Anwender. Nähere
Informationen zur Bewertung entnehmen Sie bitte den Dokumenten Vorlage-
Gesamtbewertung-LHKM-250430.pdf zu Los 1 und Vorlage-Gesamtbewertung-
Strahlenschutz-250430.pd zu Los 2. . Mit BW im LV gekennzeichnete Abfragen werden im
Vergleich zueinander bewertet, wobei der Bieter mit dem besten technischen Wert die
maximale Punktzahl erhält. Die Punktzahl der jeweiligen Abfrage errechnet sich aus der
Gruppensumme geteilt durch die Anzahl der BW Fragen. Der im Vergleich der angebotenen
Systeme jeweilige beste technische Wert erhält die maximale Punktzahl. Der im Vergleich der
angebotenen Systeme jeweilige schlechteste technische Wert erhält null Punkte. Alle weiteren
angebotenen Systeme erhalten für den jeweiligen technischen Wert dann eine entsprechend
linear gemittelte Punktzahl. Werden Abfragen mit nein beantwortet führt dies zu einer
Wertung von null Punkten. Abfragen, die in direktem technischen Zusammenhang stehen
werden gemeinsam bewertet. . Zur Bewertung der Qualität durch den Anwender, muss der
Bieter eine Referenzklinik in Deutschland, möglichst in NRW, benennen und einen
Referenzbesuch organisieren. Die Delegation des Universitätsklinikums Aachen wird sich die
Anlage im Patientenbetrieb ansehen und anschließend entsprechend der in den Dokumenten
Vorlage-Gesamtbewertung-LHKM-250430.pdf zu Los 1 und Vorlage-Gesamtbewertung-
Strahlenschutz-250430.pd zu Los 2 benannten Kriterien die Bewertung durchführen.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Alle Produkte sind unter minimaler Belastung für Mensch und Umwelt zu
fertigen, zu versenden und zu montieren. Es ist insbesondere auf wiederverwertbare
Materialien, auch bei der Verpackung, Wert zu legen. Bei gleicher Eignung sind Artikel zu
bevorzugen, die Umweltzeichen tragen.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der
Umweltverschmutzung
5.1.9. Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Haftpflichtversicherung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Gültiger
Nachweis über die bezahlte Haftpflichtversicherung. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: VgV - Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Darüber hinaus
hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen: Geeignete
Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste
der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder
Dienstleistungen mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des
öffentlichen oder privaten Empfängers. Die dargestellten Leistungen sollen der
ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad
aufweisen.
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/06/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYT52LDBKR/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT52LDBKR
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice
/CXS0YYJYT52LDBKR
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 13/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 101 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch
den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen
und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der
von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die
Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 13/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Einzureichende Unterlagen: - 521 EU -
Eigenerklärungen Ausschlussgründe ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass
keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen - 522 EU - Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Eigenerklärung Eignung
(124) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung für nicht
präqualifizierte Unternehmen nach Vordruck 124 - Eigenerklärung_5. Sanktionspaket; Art. 5k
der Verordnung (EU) 2022_576 ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass
Ausschlussgründe gem. des 5. Sanktionspaket; Art. 5k der Verordnung (EU) 2022_576 nicht
vorliegen - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ( mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die
Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen
Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Es finden die Regelungen der VOL/B Anwendung, soweit sich aus
den, in den Vergabeunterlagen beigefügten, Vertragsbedingungen keine Abweichungen
ergeben. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Die
Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren
Rechnung. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit
ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Universitätsklinikum Aachen AöR
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt:
Vergabekammer Rheinland
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: ES SIND NUR ELKTRONISCHE
ANGEBOTE ZUGELASSEN
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Aachen AöR
Registrierungsnummer: Keine Angaben
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Telefon: +49 2418080975
Fax: +49 2418082504
Internetadresse: https://www.ukaachen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Stadt: Köln
Postleitzahl: 50667
Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsstelle
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ES SIND NUR ELKTRONISCHE ANGEBOTE ZUGELASSEN
Registrierungsnummer: Keine
Postanschrift: ELEKTRONISCHE ANGEBOTE
Stadt: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land, Gliederung (NUTS): Städteregion Aachen (DEA2D)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@ukaachen.de
Telefon: +49 2418080975
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f14c81ff-eb6e-4803-ae20-d9b0d0b9bf83 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/05/2025 14:57:58 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 93/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/05/2025
Referenzen:
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT52LDBKR
https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0YYJYT52LDBKR/documents
https://www.ukaachen.de
http://www.bezreg-koeln.de
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-313558-2025-DEU.txt
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