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Ausschreibung: Deutschland  Technische Unterstützung  Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Waren (Müritz) und Hausmeisterdienst inkl. Reinigung und Winterdienst am DWD-Standort Wst. Freudenstadt des Deutschen Wetterdienstes - DEU-Offenbach
Technische Unterstützung
Hausmeisterdienste
Dokument Nr...: 312198-2025 (ID: 2025051500403931649)
Veröffentlicht: 15.05.2025
*
  DEU-Offenbach: Deutschland  Technische Unterstützung  Gelände- und
Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Waren (Müritz) und Hausmeisterdienst inkl.
Reinigung und Winterdienst am DWD-Standort Wst. Freudenstadt des Deutschen
Wetterdienstes
   2025/S 93/2025 312198
   Deutschland  Technische Unterstützung  Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst.
   Waren (Müritz) und Hausmeisterdienst inkl. Reinigung und Winterdienst am DWD-Standort Wst.
   Freudenstadt des Deutschen Wetterdienstes
   OJ S 93/2025 15/05/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
	    E-Mail: beschaffung@dwd.de
            Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Waren (Müritz) und
	    Hausmeisterdienst inkl. Reinigung und Winterdienst am DWD-Standort Wst. Freudenstadt des
	    Deutschen Wetterdienstes
            Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Waren (Müritz) und
	    Hausmeisterdienst inkl. Reinigung und Winterdienst am DWD-Standort Wst. Freudenstadt des
            Deutschen Wetterdienstes gemäß Leistungsbeschreibungen
	    Kennung des Verfahrens: bda8bc5b-57ca-415f-8c48-da6675865138
	    Interne Kennung: OV-58588/25-SMU
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71356300 Technische Unterstützung
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste
     2.1.2. Erfüllungsort
            Stadt: Waren (Müritz) und Freudenstadt
	    Postleitzahl: 17192 und 72250
	    Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
            Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
	    Auftragsbedingungen:
            Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
            Korruption: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe nach
            folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB, § 299 des
            Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und
            299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e
            des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) - den §§ 333 und
            334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
            mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) - Artikel 2 § 2
            des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
            Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
            Betrugsbekämpfung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine
            Ausschlussgründe nach folgenden Vorschriften vorliegen: - § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB, § 263
            des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
            Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
            verwaltet werden - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
            gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
            Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
            dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine
            Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach §
            129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
            (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
            terroristische Vereinigungen im Ausland) rechtskräftig verurteilt worden ist.
            Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die
            Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2
            GWB vorliegt, das heißt, dass noch keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
            zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren nach § 89c des Strafgesetzbuchs
	    (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
	    Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
	    Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat
            nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, rechtskräftig verurteilt
	    worden ist.
            Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
            Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das
            Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens weder ein
            Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder
            die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das
            Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
            Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass
            keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen: - § 89c des
	    Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
	    oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	    diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
            sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. - § 261
            des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
            Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bietenden erklären mit
            Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das
            Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein
              Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
              Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das
              Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bietenden
              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
              vorliegt, dass kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht,
              der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
              Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch
              andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bietenden
              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 GWB Nr. 7 vorliegt,
              dass das Unternehmen keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren
              öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt
	      hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer
              vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bietenden erklären mit
              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB, das heißt, dass
              kein Verstoß gegen die §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
	      Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
	      Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung), vorliegt.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die
              Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2
              GWB vorliegt. Dies beinhaltet, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen
	      des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt
              oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet
              oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen:
              Weiterhin kann gemäß § 124 Abs. 2 GWB ein Angebot aufgrund folgender Vorschriften
              ausgeschlossen werden: -§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes -§ 98c des
              Aufenthaltsgesetzes -§ 19 des Mindestlohngesetzes -§ 21 des
              Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes -Verordnung (EU) 2022/576
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein
              Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegt, das heißt, dass das Unternehmen im
              Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat,
              durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist
	      entsprechend anzuwenden.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass keine Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1
              Nr. 8,9 GWB vorliegen, das heißt, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
              oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
              zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
              oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen
              Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche
              Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen
              könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
              Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
              versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
              dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das
              Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende
              umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe,
              dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das heißt, dass das
              Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende
              umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bietenden erklären mit
              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegt, das
              heißt, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht
              gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die
              Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB
              vorliegt. Das heißt, dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen
	      Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
              nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen
	      Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur
              Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen,
              Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Die Bietenden erklären mit
              Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 123 Abs. 4 GWB vorliegt. Das heißt,
              dass Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
              von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließt, wenn das Unternehmen seinen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
              nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
              Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige
              geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz
	      1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
	      nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
              Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
              Strafzuschlägen verpflichtet hat.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die
              Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 4
              GWB vorliegt, das heißt, dass der öffentliche Auftraggeber nicht über hinreichende
              Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
	      Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
              Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bietenden
              erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund gem. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
              vorliegt, das heißt, dass keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das
	      Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
	      werden kann.
              Zahlungsunfähigkeit: Die Bietenden erklären mit Angebotsabgabe, dass kein Ausschlussgrund
              gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegt, dass das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: OV-58588-25-SMU Los 1 Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Waren
            (Müritz)
            Beschreibung: Gelände- und Sensorpflege am DWD-Standort Wst. Waren (Müritz) gemäß
	    Leistungsbeschreibung
            Interne Kennung: Los 1 Gelände- und Sensorpflege Waren (Müritz)
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 71356300 Technische Unterstützung
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Am Volksbad (gegenüber Hausnummer 6)
	    Stadt: Waren
	    Postleitzahl: 17192
	    Land, Gliederung (NUTS): Mecklenburgische Seenplatte (DE80J)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
            Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
              Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
              Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
              Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=772863
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=772577
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 23:59:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 137 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
            Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
            unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
            Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
            vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
            Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 17/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB
            einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
            öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
	    Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
            der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu
              rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
              Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
              Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche
              Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die
              Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
              Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3
              Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
              werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine
              Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
              Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein
              Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche
              Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf
              elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
              Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
	      beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf
              Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
              Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Straße 16 53113 Bonn
	      Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578 Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Hausmeisterdienst inkl. Reinigung und Winterdienst am DWD-Standort Wst.
	    Freudenstadt
	    Beschreibung: Hausmeisterdienst inkl. Reinigung und Winterdienst am DWD-Standort Wst.
            Freudenstadt gemäß Leistungsbeschreibung
	    Interne Kennung: Los 2 Hausmeisterdienst Freudenstadt
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 98341140 Hausmeisterdienste
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Herzog-Friedrichstraße 34
	    Stadt: Freudenstadt
	    Postleitzahl: 72250
            Land, Gliederung (NUTS): Unterallgäu (DE27C)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Andere Laufzeit: Unbekannt
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
              Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
              Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
              Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
              Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
              Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
	      Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
              Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
	      Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
              Beschreibung: siehe Eigenerklärung zur Eignung
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.
	    html?id=772863
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=772577
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 16/06/2025 23:59:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 137 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
            Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
            unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
            Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
            vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
            Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 17/06/2025 08:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
            Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	    Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB
            einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den
            öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes
	    Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist
            der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu
            rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der
            Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
            Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
            öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der öffentliche
            Auftraggeber dem Unternehmen mit, deren Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die
            Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf
            Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3
            Nr. 4 GWB). Bietende, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen,
            werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine
            Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
            Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist. Ein
            Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch öffentliche
            Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf
            elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der
            Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
	    beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an. Ein Antrag auf
            Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
	    Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes Kaiser-Friedrich-Str. 16 53113 Bonn Telefon:
	    0228 / 9499-0 Fax: 0228 / 9499-163 E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Deutscher Wetterdienst
	    Registrierungsnummer: 991-01769-82
	    Stadt: Offenbach am Main
	    Postleitzahl: 63067
	    Land, Gliederung (NUTS): Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt (DE713)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: beschaffung@dwd.de
	    Telefon: +496980620
	    Internetadresse: https://www.dwd.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0003
	    Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
	      Registrierungsnummer: t:022894990
              Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
	      Stadt: Bonn
	      Postleitzahl: 53113
	      Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
	      Telefon: +4922894990
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0004
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b566f26a-5130-4b15-99bf-3d763c7cf4e8 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2025 00:00:00 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 93/2025
              Datum der Veröffentlichung: 15/05/2025
Referenzen:
https://www.dwd.de
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=772577
https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=772863
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-312198-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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