Titel :
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DEU-Bruchsal - Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2025051500395431581 / 312204-2025
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Veröffentlicht :
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15.05.2025
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2036
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Angebotsabgabe bis :
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25.06.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
90510000 - Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
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DEU-Bruchsal: Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs-
und anderen Abfällen Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem
Grünabfall
2025/S 93/2025 312204
Deutschland Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall
OJ S 93/2025 15/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
E-Mail: ausschreibungen@awb.landratsamt-karlsruhe.de
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall
Beschreibung: Verwertung von Bioabfall und grasigem/krautigem Grünabfall
Kennung des Verfahrens: 992ee0ba-52ea-49cf-8c96-b896d0da284a
Interne Kennung: AWLK-2025-0002
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und
anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6. Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWBv
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
5. Los
5.1. Los: LOT-0001
Titel: Bioabfallverwertung im nördlichen Kreisgebiet
Beschreibung: Verwertung des im nördlichen Kreisgebiet erfassten Bioabfalls in einer
Vergärungsanlage mit Kaskadennutzung
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der
Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2035 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis
31.12.2038. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber
nicht bis zum 31.12.2037 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2040.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist
eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts
einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass
dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens
rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall
gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde
liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage
nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten
Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen
im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer
5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung
gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist
prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung
gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf
andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen,
dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner
Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich
derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9
entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit
nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für
den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. Know-how-Leihe
möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind
folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zu Artikel
5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen
einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung der Umsatzangaben,
Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen
einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie
UMweltschadenversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung
über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt
nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig), -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und
Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw.
Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen
einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro
pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je
Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im
Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten
Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw.
die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig),
falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-,
Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten
Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen
entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von
einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die
geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine
Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los): Los 1 und Los 2: -
Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von
Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von
10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in
den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Los 3 und Los 4: - Eigenerklärung,
dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen
Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den
zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Die geforderten Referenzen können
auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
bzw. Erklärungen einzureichen: - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s) Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen
übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der
nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2)
zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen. Auf Verlangen
der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der
Anlagenbetreiber einzureichen: - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle
während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, - dass dem
Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen
Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt
werden kann.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit der Transporte
Beschreibung: Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen
Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im
Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw.
Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieeffizienz der Verwertungsanlage
Beschreibung: Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie
jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter
angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar.
Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer
4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte
Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den
01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-19685cdb105-744db46f9b8cf750
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer 18 Monate vor Leistungsbeginn eine
Bürgschaft je Los von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut
oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass die
leistungsgegenständlichen Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg
(Fortschreibung 2024) vom 15. Oktober 2024 nicht der Autarkieregelung unterliegen. Auf die
Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der Autarkieverordnung sowie hinsichtlich
einer Grenzüberschreitenden Abfallverbringung wird verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0002
Titel: Bioabfallverwertung im südlichen Kreisgebiet
Beschreibung: Verwertung des im südlichen Kreisgebiet erfassten Bioabfalls in einer
Vergärungsanlage mit Kaskadennutzung
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der
Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2035 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis
31.12.2038. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber
nicht bis zum 31.12.2037 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2040.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist
eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts
einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass
dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens
rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall
gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde
liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage
nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten
Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen
im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer
5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung
gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist
prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung
gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf
andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen,
dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner
Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich
derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9
entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit
nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für
den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. Know-how-Leihe
möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind
folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zu Artikel
5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen
einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung der Umsatzangaben,
Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen
einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie
UMweltschadenversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung
über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt
nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig), -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und
Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw.
Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen
einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro
pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je
Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im
Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten
Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw.
die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig),
falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-,
Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten
Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen
entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von
einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die
geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine
Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los): Los 1 und Los 2: -
Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von
Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von
10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in
den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Los 3 und Los 4: - Eigenerklärung,
dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen
Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den
zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Die geforderten Referenzen können
auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
bzw. Erklärungen einzureichen: - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s) Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen
übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der
nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2)
zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen. Auf Verlangen
der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der
Anlagenbetreiber einzureichen: - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle
während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, - dass dem
Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen
Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt
werden kann.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit der Transporte
Beschreibung: Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen
Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im
Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw.
Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieeffizienz der Verwertungsanlage
Beschreibung: Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie
jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter
angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar.
Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer
4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte
Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den
01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-19685cdb105-744db46f9b8cf750
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer 18 Monate vor Leistungsbeginn eine
Bürgschaft je Los von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut
oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass die
leistungsgegenständlichen Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg
(Fortschreibung 2024) vom 15. Oktober 2024 nicht der Autarkieregelung unterliegen. Auf die
Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der Autarkieverordnung sowie hinsichtlich
einer Grenzüberschreitenden Abfallverbringung wird verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0003
Titel: Grünabfallverwertung im nördlichen Kreisgebiet
Beschreibung: Verwertung des im nördlichen Kreisgebiet erfassten grasigen/krautigen
Grünabfalls
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der
Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2035 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis
31.12.2038. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber
nicht bis zum 31.12.2037 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2040.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: KarlsruheLandkreis Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist
eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts
einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass
dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens
rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall
gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde
liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage
nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten
Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen
im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer
5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung
gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist
prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung
gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf
andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen,
dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner
Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich
derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9
entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit
nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für
den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. Know-how-Leihe
möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind
folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zu Artikel
5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen
einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung der Umsatzangaben,
Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen
einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie
UMweltschadenversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung
über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt
nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig), -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und
Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw.
Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen
einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro
pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je
Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im
Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten
Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw.
die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig),
falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-,
Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten
Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen
entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von
einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die
geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine
Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los): Los 1 und Los 2: -
Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von
Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von
10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in
den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Los 3 und Los 4: - Eigenerklärung,
dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen
Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den
zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Die geforderten Referenzen können
auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
bzw. Erklärungen einzureichen: - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s) Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen
übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der
nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2)
zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen. Auf Verlangen
der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der
Anlagenbetreiber einzureichen: - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle
während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, - dass dem
Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen
Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt
werden kann.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit der Transporte
Beschreibung: Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen
Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im
Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw.
Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieeffizienz der Verwertungsanlage
Beschreibung: Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie
jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter
angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar.
Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer
4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte
Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den
01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-19685cdb105-744db46f9b8cf750
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer 18 Monate vor Leistungsbeginn eine
Bürgschaft je Los von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut
oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass die
leistungsgegenständlichen Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg
(Fortschreibung 2024) vom 15. Oktober 2024 nicht der Autarkieregelung unterliegen. Auf die
Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der Autarkieverordnung sowie hinsichtlich
einer Grenzüberschreitenden Abfallverbringung wird verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
5.1. Los: LOT-0004
Titel: Grünabfallverwertung im südlichen Kreisgebiet
Beschreibung: Verwertung des im südlichen Kreisgebiet erfassten grasigen/krautigen
Grünabfalls
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90510000 Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: 1. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der
Auftraggeber nicht bis zum 31.12.2035 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis
31.12.2038. 2. Verlängerungsoption (einseitig für den Auftraggeber): Falls der Auftraggeber
nicht bis zum 31.12.2037 kündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch bis 31.12.2040.
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landkreis Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2029
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2036
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Für Bietergemeinschaften gilt: Auf Verlangen der Vergabestelle ist
eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung folgenden Inhalts
einzureichen: (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, (3) Erklärung, dass
dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens
rechtsverbindlich vertritt, (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, (5) Erklärung, dass
alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall
gesamtschuldnerisch haften. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die seinem Angebot zugrunde
liegende Kalkulation (Urkalkulation) dem Auftraggeber separat spätestens 7 Kalendertage
nach Ablauf der Angebotsfrist in schriftlicher Form (in Papierform) in einem versiegelten
Umschlag einzureichen. Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer 5.1.9 ganz oder teilweise die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen
im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Bieter für die Auftragsausführung. Unter der in Ziffer
5.1.11 angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung
gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und
insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist
prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung
gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Eintragung in das Handelsregister 1) Vorbemerkung: Die Eignung ist für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts
Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf
andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und
diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen
bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen,
dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem
beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
wird. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche
Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in
Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV). Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner
Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer 5.1.9 dieser Bekanntmachung hinsichtlich
derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des
Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen
die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
vorzulegen. Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach Ziffer 5.1.9
entsprechend. Die von den Bietern geforderten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit
nach Ziffer 5.1.9 werden nicht als Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit gefordert. Für
den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit ist somit auch eine sog. Know-how-Leihe
möglich. 2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente: Mit dem Angebot sind
folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen: - Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB, - Eigenerklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB, - Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3
Mindestlohngesetz (MiLoG), - Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen
Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister - Eigenerklärung zu Artikel
5k der Verordnung (EU) 2022/576. Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen
einzureichen: - Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines
Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft, - die polizeilichen
Führungszeugnisse aller Geschäftsführer/Vorstände (falls kein Geschäftsführer/Vorstand
bestellt ist, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das
Unternehmen, - die Gewerbeanmeldung.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung der Umsatzangaben,
Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung - Eigenerklärung zum Vorliegen
einer Betriebshaftpflichtversicherung, einer Umwelthaftpflichtversicherung sowie
UMweltschadenversicherung Möglicherweise geforderte Mindeststandards: - Eigenerklärung
über Umsatzangaben, Gesamtumsatz und Umsatz der ausgeschriebenen Leistung, getrennt
nach Eigen- und Fremdleistung für die Jahre 2022, 2023, 2024 (ggf. vorläufig), -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer
Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und
Sachschäden und 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw.
Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, - Eigenerklärung zum Vorliegen
einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einerDeckungssumme von mindestens 5,0 Mio. Euro
pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 0,5 Mio. Euro für Vermögensschäden je
Versicherungsfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen, -
Eigenerklärung zum Vorliegen einer Umweltschadensversicherung mit einer Deckungssumme
von mindestens 2,5 Mio. Euro für versicherte Kosten bzw. Eigenerklärung, eine solche im
Auftragsfalle abzuschließen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten
Frist folgende Unterlagen einzureichen: - der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht bzw.
die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2022, 2023, 2024 (ggfs. vorläufig),
falls Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen
ansässig ist, vorgeschrieben sind, - Nachweis einer abgeschlossenen Betriebs-,
Umwelthaftpflichtversicherung und Umweltschadensversicherung mit den jeweils geforderten
Deckungssummen oder die Erklärung(en) eines Versicherers, im Auftragsfalle einen
entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen, - Bestätigung von
einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer, dass die
geforderte Bürgschaft je Los übernommen wird.
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen - Eigenerklärung über eine
Referenz / über die vorgesehene Verfahrenstechnik (je Los): Los 1 und Los 2: -
Eigenerklärung, dass mittels der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von
Bioabfällen aus der haushaltsnahen kommunalen Einsammlung mit einer Gesamtmenge von
10.000 Mg Bioabfall über einen zusammenhängenden Zeitraumvon mindestens 6 Monaten in
den zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Los 3 und Los 4: - Eigenerklärung,
dass mittels der der vorgesehenen Verfahrenstechnik eine Verwertung von grasig/ krautigen
Grünabfällen mit einer Gesamtmenge von 10.000 Mg grasigen/krautigen Grünabfällen in den
zurückliegenden 36 Monaten im Regelbetrieb erfolgte. Die geforderten Referenzen können
auch durch Referenzen des Herstellers der vorgesehenen Verfahrenstechnik erbracht werden.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen
bzw. Erklärungen einzureichen: - Bestätigung des/der Anlagenhersteller(s) Maßnahmen zur
Sicherstellung der Qualität - Nachweis über einen Ausfallverbund. Ungeachtet der zulässigen
übergangsweisen Absteuerung von Bioabfällen in eine Kompostierungsanlage hat der
nachzuweisende Ausfallverbund für die Verwertung von Bioabfällen (Los 1 und Los 2)
zwingend mindestens auch eine Anlage mit Kaskadennutzung zu umfassen. Auf Verlangen
der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist eine unterzeichnete Bestätigung der
Anlagenbetreiber einzureichen: - dass in der genehmigten Anlage eine Verwertung der Abfälle
während des Ausfalls der Anlage des Bieters technisch möglich und zulässig ist, - dass dem
Bieter die Möglichkeit zur Verwertung sofort nach Ausfall der vom Bieter vorgesehenen
Anlage, im geforderten Umfang zur Verfügung steht und die Anlage für diese Abfäle genutzt
werden kann.
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Umweltverträglichkeit der Transporte
Beschreibung: Bewertet werden die Entfernungen für Primär- und ggfs. erforderlichen
Sekundärtransporte zwischen den Städten und Gemeinden bzw. Sammelstellen im
Sammelgebiet und der/den vom Bieter angebotenen Verwertungsanlage(n) bzw.
Übergabestelle(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Energieeffizienz der Verwertungsanlage
Beschreibung: Bewertet wird das Verhältnis von produzierter Energie und zugeführter Energie
jeweils bezogen auf die Masse an Inputmaterial innerhalb der der/den vom Bieter
angebotenen Anlage(n). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar.
Die Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer
4.2 des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Bewertung erfolgt anhand des Vergleichs der über die gesamte
Vertragslaufzeit ermittelten (angebotenen) Entgelte (Entscheidungsbarwert, bezogen auf den
01.01.2029). Diese Darstellung stellt die Gewichtung der Zuschlagskriterien dar. Die
Bewertung der Zuschlagskriterien erfolgt anhand von Bewertungspunkten und kann Ziffer 4.2
des Verfahrensleitfaden entnommen werden.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium Zahl: 70,00
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-
Tender-19685cdb105-744db46f9b8cf750
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe24.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 4 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, die Bieter im Rahmen des
vergaberechtlich Zulässigen aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen. Ein Anspruch der Bieter hierauf besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 25/06/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftragnehmer verpflichtet sich mit dem
Angebot, die Forderungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG)
einzuhalten. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist eine
unterzeichnete Ausfertigung der Verpflichtungserklärung nachzureichen. Zur Absicherung der
Erfüllung der Leistungen hat der Auftragnehmer 18 Monate vor Leistungsbeginn eine
Bürgschaft je Los von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut
oder Kreditversicherer zu stellen. Die Vergabestelle weist daraufhin, dass die
leistungsgegenständlichen Abfälle gemäß Abfallwirtschaftsplan Baden-Württemberg
(Fortschreibung 2024) vom 15. Oktober 2024 nicht der Autarkieregelung unterliegen. Auf die
Ausführungen im Verfahrensleitfaden hinsichtlich der Autarkieverordnung sowie hinsichtlich
einer Grenzüberschreitenden Abfallverbringung wird verwiesen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren
wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein
Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist
unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht
berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag
darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber
geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese
Frist 10 Kalendertage.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises
Karlsruhe
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Karlsruhe
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Werner-von-Siemens-Str. 2-6
Stadt: Bruchsal
Postleitzahl: 76646
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Sekretariat
E-Mail: ausschreibungen@awb.landratsamt-karlsruhe.de
Telefon: +49 725198206408
Fax: +49 725198205110
Internetadresse: https://www.awb-landkreis-karlsruhe.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1. ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium
Karlsruhe
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Landkreis (DE123)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 445126ec-73d7-4fa8-a145-5074e26e3d08 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/05/2025 11:30:13 (UTC+2) Eastern
European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
ABl. S Nummer der Ausgabe: 93/2025
Datum der Veröffentlichung: 15/05/2025
Referenzen:
https://www.awb-landkreis-karlsruhe.de
https://www.vergabe24.de
https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-19685cdb105-744db46f9b8cf750
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202505/ausschreibung-312204-2025-DEU.txt
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