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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Verkehrsleistungen im Linienbündel 3 Kochertal des Landkreises Heilbronn - DEU-Heilbronn
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 270446-2025 (ID: 2025042800385189000)
Veröffentlicht: 28.04.2025
*
  DEU-Heilbronn: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße) 
Verkehrsleistungen im Linienbündel 3 Kochertal des Landkreises Heilbronn
   2025/S 82/2025 270446
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Verkehrsleistungen im Linienbündel 3 Kochertal
   des Landkreises Heilbronn
   OJ S 82/2025 28/04/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heilbronn
	    E-Mail: mobilitaet-nahverkehr@landratsamt-heilbronn.de
            Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Verkehrsleistungen im Linienbündel 3 Kochertal des Landkreises Heilbronn
            Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen im Linienbündel 3
            Kochertal auf den folgenden Linien:  620 Kochershuttle: Heilbronn  Neuenstadt a.K.  621
            Neuenstadt (K)  Kochertürn  Stein (K)  Neudenau  622 Neuenstadt a.K.  Bürg  Gochsen
             Kochersteinsfeld  Lampoldshausen - Möckmühl  623 Neuenstadt a.K.  Cleversulzbach 
            Brettach  Langenbeutingen - Neudeck  624 Neckarsulm  Plattenwald  Amorbach 
            Dahenfeld  Neuenstadt a.K.  625 Bad Friedrichshall  Oedheim  Degmarn  (Stein (K)) 
            Neuenstadt a.K.  627 Öhringen  Langenbrettach  Neuenstadt a.K.  628 Bad Friedrichshall
             Oedheim  Hagenbach  Bad Friedrichshall  N20 NightlifeShuttle: Neckarsulm - Kochertal
	    Kennung des Verfahrens: 3d626da9-e088-4b31-9e3e-7abafc136825
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Hinweise zur Tariftreueregelung: Es gelten die den
            Vergabeunterlagen beigefügten Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der
            Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für
            öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg. Die für die vorliegenden Leistungen einschlägigen
            repräsentativen Tarifverträge können unter folgendem Link abgerufen werden: https://rp.
	    baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/tariftreue/seiten/tarifvertraege-strasse/ Die Bieter
	    sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei
            Angebotsabgabe bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3
            Absatz 1 bis 3 (Tariftreueerklärung) bzw.§ 4 Absatz 1 (Mindestentgelterklärung) LTMG
	    abzugeben. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
	    Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung im Rahmen
            der beruflichen Tätigkeit: Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
            den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der
            Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens
            verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach
            den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
            Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig
            verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30
            des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
            ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
            Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten
            fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine
            bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung
            öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen
            beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
            Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
	    Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
            beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
            abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor
	    Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation
            befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den
	    letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch
            eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich
            Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in
            den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
	    infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
	    Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder
            Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
            Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters
            kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
            Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
            der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den
            letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
	    Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
            fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung,
            zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht
            wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-
            Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro
            belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
            Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach
            Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor
            Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße
            von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
            Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
            einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist. 12. der Bieter
            keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der
              Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung
	      seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen
	      Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der
              Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des
              Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5
              des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann; 14. der Bieter in den letzten drei Jahren vor
              Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1
              LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist. Der
              Bieter hat zudem eine Eigenerklärung in Hinblick auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung
              (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung über
              restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine
	      destabilisieren abzugeben.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel: Busnahverkehrsleistungen im Linienbündel 3 Kochertal
            Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind die Verkehrsleistungen im Linienbündel 3
            Kochertal auf den folgenden Linien:  620 Kochershuttle: Heilbronn  Neuenstadt a.K.  621
            Neuenstadt (K)  Kochertürn  Stein (K)  Neudenau  622 Neuenstadt a.K.  Bürg  Gochsen
             Kochersteinsfeld  Lampoldshausen - Möckmühl  623 Neuenstadt a.K.  Cleversulzbach 
            Brettach  Langenbeutingen - Neudeck  624 Neckarsulm  Plattenwald  Amorbach 
            Dahenfeld  Neuenstadt a.K.  625 Bad Friedrichshall  Oedheim  Degmarn  (Stein (K)) 
            Neuenstadt a.K.  627 Öhringen  Langenbrettach  Neuenstadt a.K.  628 Bad Friedrichshall
             Oedheim  Hagenbach  Bad Friedrichshall  N20 NightlifeShuttle: Neckarsulm - Kochertal
	    Interne Kennung: E25843512
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
	    Optionen:
            Beschreibung der Optionen: Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom
            Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Während der Vertragslaufzeit hat der
	    Auftraggeber das Recht am Fahrplan Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem
            kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der
	    Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren
            Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln
	    die Vergabeunterlagen.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Landkreis (DE118)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
              Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Beschreibung: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG
            des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
            CVD)) Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Der Bieter hat durch eine Eigenerklärung zu erklären, dass er über
            wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner
	    laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
            ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung
	    und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers
            durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
            unverzüglich nachweisen kann. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
            gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist,
	    dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus
            dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom
	      Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Bieter gilt als technisch
              und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen
              Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-
	      Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die
              Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung
              geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden
              und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften
	      beachtet.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
              Beschreibung: Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer
              wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
              die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden
              Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich
              zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche
              Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen,
              ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die
	      Vergabeunterlagen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
              oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen,
              überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren
              Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien
              erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden
              Nachweise und Erklärungen nach den Abschnitten 2.1.4.  Ausschlussgründe: Schwere
              Verfehlung  und  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  sind dem Angebot in diesem
              Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende
              Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne
              der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen
              innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen. Bei Angeboten
              von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach
              dem Abschnitt  Technische und berufliche Leistungsfähigkeit  (Referenzen) für mindestens ein
              Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der
	      Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die
	      Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden
              Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen
              erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Der Bieter hat bei der
              Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von
              Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei
              Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte
              Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach dem Abschnitt  2.1.6
              Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung  auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen
              Nachunternehmer zu erbringen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens
              von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen
              Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E25843512
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E25843512
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 12/05/2025 11:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden
              Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Auf § 56 VgV wird hingewiesen.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 12/05/2025 11:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	      Summer Time
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Vorschriften über die Einlegung von
            Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall
            der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter
            5.1.16. genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn
            mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Heilbronn
	    Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08125-A8068-88
	    Postanschrift: Lerchenstr. 40
	    Stadt: Heilbronn
	    Postleitzahl: 74072
	    Land, Gliederung (NUTS): Heilbronn, Stadtkreis (DE117)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Herr Sahin
	    E-Mail: mobilitaet-nahverkehr@landratsamt-heilbronn.de
	    Telefon: 07131 9947390
	    Internetadresse: https://www.landkreis-heilbronn.de
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium
	    Karlsruhe
	      Registrierungsnummer: 08-A9866-40
	      Postanschrift: Durlacher Allee 100
	      Stadt: Karlsruhe
	      Postleitzahl: 76137
	      Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
	      Telefon: +49 7219268730
	      Fax: +49 7219263985
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: c3c17d1a-2e9e-4cca-be39-
	      bcac7e54d979-01
              Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
              Beschreibung: Datum und Zeitpunkt der Angebotsöffnung wurden von 05.05.2025, 11:30 Uhr
              auf 12.05.2025, 11:30 Uhr verschoben. Die Frist für den Eingang der Angebote wurde von
	      05.05.2025, 11:00 Uhr auf 12.05.2025, 11:00 Uhr verschoben.
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e9149cd9-fab9-4c67-8c9f-78a4c5cb1301 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/04/2025 13:50:15 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 82/2025
              Datum der Veröffentlichung: 28/04/2025
Referenzen:
https://www.landkreis-heilbronn.de
https://www.subreport.de/E25843512
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-270446-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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