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Ausschreibung: Deutschland  Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel  ZOP Tischlerarbeiten - DEU-Oldenburg
Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Schränke und Regale
Dokument Nr...: 264469-2025 (ID: 2025042400435782764)
Veröffentlicht: 24.04.2025
*
  DEU-Oldenburg: Deutschland  Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör,
Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel  ZOP
Tischlerarbeiten
   2025/S 80/2025 264469
   Deutschland  Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen
   Beleuchtung) und Reinigungsmittel  ZOP Tischlerarbeiten
   OJ S 80/2025 24/04/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Pius Hospital Oldenburg
	    E-Mail: tobias.kuhl@pius-hospital.de
            Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber
	    subventionierten Auftrag vergibt
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: ZOP Tischlerarbeiten
            Beschreibung: Lieferung und Einbau von Einbaumöbeln im laufenden Krankenhausbetrieb
	    Kennung des Verfahrens: 5f54fb1f-6964-47c2-a754-eb0789752478
	    Interne Kennung: 61000050-18
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
            Zentrale Elemente des Verfahrens: Offenes Verfahren nach § 15 VgV: Eine unbeschränkte
            Anzahl von Unternehmen wird zur Angebotsabgabe aufgefordert. Den Zuschlag erhält das
            formal vollständige Angebot eines geeigneten Bieters mit dem niedrigsten Preis.
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
            Haupteinstufung (cpv): 39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör,
            Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 39141100 Schränke und Regale
     2.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Georgstraße 12
	    Stadt: Oldenburg
	    Postleitzahl: 26122
	    Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4DYE5LDG
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
              Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Bieter
              müssen eine Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Russland-Sanktionen nach Art. 5k der VO
	      (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der VO(EU) 2022/576 abgeben. Die
              Bieter müssen sich durch Eigenerklärung verpflichten, 1. ihren Arbeitnehmerinnen und
              Arbeitnehmern im Sinne des § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014
              (BGBl. I S. 1348), geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016
	      (BGBl. I S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den
	      Vorgaben des Mindestlohngesetzes und 2. ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die
              von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere von Branchentarifverträgen, die nach
	      den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) -
              AEntG -, zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I
	      S. 203), in der jeweils geltenden Fassung, bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst
	      werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen.
              Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
              Kenntnis davon haben, dass eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens
              Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
              oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a
              des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
	      Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu
              gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
              Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
              eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach:§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
              Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
	      Vereinigungen im Ausland).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
              Kenntnis davon haben, dass eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens
              Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
              oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:§ 89c des
	      Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat
	      oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass
	      diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden
              sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, oder
              wegen einer Straftat nach:§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche).
              Betrugsbekämpfung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
	      des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu
              gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
              Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
              eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach:§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die
              Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
              der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, oder wegen einer Straftat
              nach § 264 oder § 299 des Strafgesetzbuchs, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
              Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
	      ihrem Auftrag verwaltet werden.
              Korruption: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu
              gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
              Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
              eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach:§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
              Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige
              Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
              Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
              internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
              Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
              Geschäftsverkehr).
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Öffentliche Auftraggeber schließen
	      ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
              sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, die als für die Leitung des Unternehmens
              Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung
              oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung-, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 232,
              232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
	      Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen
              zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch
              eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt
              wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung dieser
              Verpflichtungen nachweisen können.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
              gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen zahlungsunfähig ist.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt
              oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
	      worden ist.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
              Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein mit einem
              Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung
	      eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist.
              Schweres berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung
              des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
              Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit oder eine Person, die als für die Leitung
              des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat - dazu gehört auch die Überwachung der
              Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung- ,
              nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
	      Unternehmens infrage gestellt wird.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, oder wenn der öffentliche Auftraggeber
              über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen
	      Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat,
              die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder
	      bewirken.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
              öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
              beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
	      wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
	      das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
              diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
	      beseitigt werden kann.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche
              Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
              der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
              fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
              Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen a) versucht hat,
              die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
              beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
              Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln oder
              d) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine
              schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der
              Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: ZOP Tischlerarbeiten
	    Beschreibung: Im Zuge der Umstrukturierung mit Umbau des Zentral-OP-Trakts des Pius
            Hospitals Oldenburg sindverschiedenste Einbaumöbel wie Schränke u.ä. herzustellen und im
            laufenden Kilinikbetrieb in den Fluren und Räumen einzubauen.
	    Interne Kennung: 61000050-18
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 39000000
            Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung)
	    und Reinigungsmittel
            Zusätzliche Einstufung (cpv): 39141100 Schränke und Regale
     5.1.2. Erfüllungsort
            Postanschrift: Georgstraße 12
	    Stadt: Oldenburg
	    Postleitzahl: 26122
	    Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Laufzeit: 53 Tage
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
	    Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
            Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:selbst#
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
	    Beschreibung: Der Bieter muss im Handelregister oder Handwerksrolle oder bei der IHK
            eingetragen sein. Bei ausländischen Bietern muss eine dem entsprechende Eintragung in
            einem ausländischen Register vorliegen, was durch entsprechende - beglaubigt übersetzte -
	    Unterlagen nachzuweisen ist.
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
	    Bezeichnung: Angebotspreis
	    Beschreibung: niedrigster Angebotspreis
	    Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
            Zuschlagskriterium  Zahl: 100,00
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 17/04/2025 23:59:59 (UTC+2) Eastern
	    European Time, Central European Summer Time
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYE5LDG
	    /documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYE5LDG
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYE5LDG
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 24/04/2025 08:15:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 5 Wochen
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Zwingend mit dem Angebot vorzulegen und nicht nachgefordert
              werde: - Angebotsschreiben FB 631 - vollständig bepreistes Leistungsverzeichnis
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 24/05/2025 08:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	      Summer Time
              Ort: digital über DTVP
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr, Bauen und
	    Digitalisierung
            Informationen über die Überprüfungsfristen: a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am
            Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch
            Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren
            gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der angegebenen Nachprüfungsstelle einleiten. b) Der Antrag
            ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
            Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem
            Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; - Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Tage nach
            Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
            sind. c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem
            Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. §
            134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Pius
	    Hospital Oldenburg
            Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Pius Hospital Oldenburg
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Pius Hospital Oldenburg
	    Registrierungsnummer: 26121
            Postanschrift: Georgstraße 12
	    Stadt: Oldenburg
	      Postleitzahl: 26122
	      Land, Gliederung (NUTS): Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt (DE943)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: tobias.kuhl@pius-hospital.de
	      Telefon: +49 441229-1100
	      Internetadresse: https://www.pius-hospital.de/
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
              Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Nds. Ministerium f. Wirtschaft, Verkehr, Bauen
	    und Digitalisierung
	    Registrierungsnummer: 21339
	    Postanschrift: Auf der Hude 2
            Stadt: Lüneburg
	    Postleitzahl: 21339
            Land, Gliederung (NUTS): Lüneburg, Landkreis (DE935)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: Susanne.Biermann@rv-lg.niedersachsen.de
	    Telefon: +49 4131151334
	    Fax: +49 4131152943
	    Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a4e39ebd-a11f-46dc-8b70-
	      3a4499b6f061-01
              Hauptgrund für die Änderung: Korrektur  Beschaffer
	      Beschreibung: Korrektur fehlerhafter Angaben zu Preiseintragungen und Massen in 3 LV
	      Positionen.
      10.1. Änderung
	      Abschnittskennung: PROCEDURE
              Beschreibung der Änderungen: Korrektur fehlerhafter Angaben zu Preiseintragungen und
	      Massen in Pos. 01.06.001, 01.07.001 und 01.01.0010 des Leistungsverzeichnisses.
              Änderung der Auftragsunterlagen am: 22/04/2025
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dd36b102-09f5-4251-94da-e73646fe703a - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/04/2025 15:12:08 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 80/2025
              Datum der Veröffentlichung: 24/04/2025
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYE5LDG
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4DYE5LDG/documents
https://www.mw.niedersachsen.de
https://www.pius-hospital.de/
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-264469-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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