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Ausschreibung: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Rheine als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH - DEU-Münster
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 257957-2025 (ID: 2025041801570174282)
Veröffentlicht: 18.04.2025
*
  DEU-Münster: Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe von
Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Rheine als Nachunternehmer der
Regionalverkehr Münsterland GmbH
   2025/S 77/2025 257957
   Deutschland  Öffentlicher Verkehr (Straße)  Vergabe von Busverkehrsleistungen im
   Stadtverkehr Rheine als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH
   OJ S 77/2025 18/04/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Regionalverkehr Münsterland GmbH
	    E-Mail: info@rvm-online.de
            Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder
	    Busdienste
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Vergabe von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Rheine als Nachunternehmer der
            Regionalverkehr Münsterland GmbH
            Beschreibung: Gegenstand der zu vergebenden Aufträge/Lose ist die Erbringung von
	    Verkehrsleistungen ab dem 1.1.2026 mit Bussen als Nachunternehmer der Regionalverkehr
            Münsterland GmbH im Stadtverkehr Rheine.
	    Kennung des Verfahrens: 983cfdfd-5f10-482b-9833-74f5ef3d6e2c
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/25/EU
	    sektvo -
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Vergabe von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Rheine als Nachunternehmer der
            Regionalverkehr Münsterland GmbH
	    Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von
            Verkehrsleistungen mit Bussen als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH
            im Stadtverkehr Rheine auf den Umläufen 3001101, 3001102, 3001103, 3001104,
            (Grundlastumläufe) sowie 3001105, 3001106, 3001107, 3001108 und 3001109
            (Spitzenumläufe). Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
	    Interne Kennung: E81653188
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: 1. Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes
            durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der RVM. Sie kann quantitative
            Leistungsänderungen im Umfang von jährlich jeweils bis zu +/- 20 % des Ausgangswerts der
	    Gesamtkilometer/Jahr verlangen. In qualitativer Hinsicht kann insbesondere verlangt werden,
            dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
            einzusetzenden Fahrzeuge mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
            werden. 2. Die RVM besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere
            zwölf Monate über den 31.12.2035 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser
            Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtverkehrs Rheine am 31.12.2037.Näheres
	    hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
	    Laufzeit: 10 Jahre
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
            Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
            der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das
	    Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem
            elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den
            Handelsregistern abrufbar sind. Die RVM behält sich vor, einen Ausdruck über die Eintragung
	    in das Berufs- und Handelsregister aus dem elektronischen Informations- und
            Kommunikationssystem anstelle einer Nachforderung nach § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO
              eigenständig anzufordern. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die
              Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder
	      vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die
              vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Die RVM behält sich, neben der Nachforderung
	      von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung nicht aus
              öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt
              des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen oder -
              ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: 1. Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
	      Beschreibung: Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
	      (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind
	      insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und
              Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage
              B.2. (Unternehmensdarstellung  Formularvorlage 2) zu verwenden.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: 2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
              Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV
              Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz
              aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linienverkehr gem. §§ 42 und 43 PBefG mit
              Kraftomnibussen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen
              noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die
              bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bieter noch keine drei Jahre
              am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden
              Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf
	      Anforderung durch die RVM wird der Bieter die Planzahlen durch Vorlage einer
              Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist
              Anlage B.3. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 
	      Formularvorlage 3) zu verwenden.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: 3. Eigenerklärung über ausreichend verfügbare Finanzmittel
              Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel
              vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für
              Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten
	      Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die
              Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte
	      belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der
              Bieter erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden
              Anforderung durch die RVM über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45
              Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist
              Anlage B.3. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 
	      Formularvorlage 3) zu verwenden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: 1. Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren
              erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen
	      Beschreibung: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren,
              gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (Kalenderjahre
	      2024, 2023, 2022) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2022 vor Ablauf der Angebotsfrist
              erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. Die Referenz(en) muss
              /müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
	      Darstellung, ob die Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder
              Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem.
              § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43  49 PBefG werden nicht
              berücksichtigt. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name
	      und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung
              der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Linie(n)/Linienbündel sowie das jeweilige Gebiet
              der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger). 2. Leistungsumfang:
              Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, 3. Leistungsmenge: jährliches
	      Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, 4. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung.
	      5. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten
	      (Funktion, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Der Referenzverkehr
              muss folgende Mindestkriterien erfüllen: 1. Leistungsmenge: mindestens 300.000
              Fahrplankilometer/Jahr, 2. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über
	      mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (d. h. drei
              Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig
              erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Abschluss der Zeitpunkt des Ablaufs der
              Angebotsfrist). Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B.4. (Darstellung von
              Referenzverkehren Stadtverkehr  Formularvorlage 4) zu verwenden. Bieter, die Angebote für
              beide Lose abgeben, müssen insgesamt nur eine Referenz, die die vorstehenden (Mindest-)
              Anforderungen erfüllt, einreichen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: 2. Fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen
              Beschreibung: Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit
	      Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG)
              Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die
              zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich
	      sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071
              /2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den
	      Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1.
              durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§
              3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
              Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Die IHK stellt die Bescheinigung
	      nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus
              (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in
              deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst
              oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer
	      Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn
              dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
              oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit
              Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen
              Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81653188
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81653188
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	    Central European Summer Time
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die RVM kann den Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern,
            fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
            Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
            vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
            Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die RVM nach § 51 Abs.
	    3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/05/2025 12:00:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Da dieser Auftrag Nachunternehmerleistungen
            im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene im Sinne des §§ 1 Abs.
            3 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 TVgG-NRW umfasst, muss der Auftragnehmer seinen Beschäftigten
            (ohne Auszubildende) bei der Ausführung dieses Auftrags wenigstens das in NRW für diese
            Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft
	    vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten
            Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen (vgl. § 2
	    Abs. 2 TVgG-NRW). Daher werden die BVB-NRW (Anlage A.1.5.) Bestandteil der
            abzuschließenden Verträge. Es gelten die in der RepTVVO aufgeführten Tarifverträge als
            repräsentativ. Der jeweils aktuelle Stand der repräsentativen Tarifverträge kann über das
            Tarifregister NRW über den nachfolgenden Link eingesehen werden: https://www.tarifregister.
	    nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV
	    Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
	    Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Obwohl in dem
	    Feld BT-743 (Elektronische Rechnungslegung)  erforderlich  eingetragen ist, ist dies NICHT
             erforderlich , sondern stattdessen ist die elektronische Rechnung  zulässig .
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
            vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters
            nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die RVM auf die
            Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
            Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der RVM, einer Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet
            wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
	    nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
            öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
	    Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
	    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
            Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
            Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
            Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
            Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
            Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
            Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
            im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
	    Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
            Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
            darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
            sonstigen Beteiligten benennen.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Regionalverkehr Münsterland GmbH
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
       5.1. Los: LOT-0002
	    Titel: Vergabe von Busverkehrsleistungen im Stadtverkehr Rheine als Nachunternehmer der
            Regionalverkehr Münsterland GmbH
	    Beschreibung: Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von
            Verkehrsleistungen mit Bussen als Nachunternehmer der Regionalverkehr Münsterland GmbH
              im Stadtverkehr Rheine auf den Umläufen 3001201, 3001202, 3001203, 3001204, 3001205,
              3001206 (Grundlastumläufe) sowie 3001207, 3001208, 3001209, 3001210 und 3001211
              (Spitzenumläufe). Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
	      Interne Kennung: E81653188
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
            Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
	    Optionen:
	    Beschreibung der Optionen: 1. Die Fortschreibung und Modifikation des Verkehrsangebotes
            durch entsprechende Leistungsänderungen obliegt der RVM. Sie kann quantitative
            Leistungsänderungen im Umfang von jährlich jeweils bis zu +/- 20 % des Ausgangswerts der
	    Gesamtkilometer/Jahr verlangen. In qualitativer Hinsicht kann insbesondere verlangt werden,
            dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung
            einzusetzenden Fahrzeuge mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet
            werden. 2. Die RVM besitzt eine zweimalige einseitige Verlängerungsoption für jeweils weitere
            zwölf Monate über den 31.12.2035 hinaus. Bei voller Inanspruchnahme dieser
            Verlängerungsoption endet der Betrieb des Stadtverkehrs Rheine am 31.12.2037.Näheres
	    hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Land, Gliederung (NUTS): Steinfurt (DEA37)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/01/2026
	    Enddatum der Laufzeit: 31/12/2035
	    Laufzeit: 10 Jahre
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
            Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge 
	    CVD))
            Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
            festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Eignung zur Berufsausübung
	    Bezeichnung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
            Beschreibung: Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe
            der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das
	    Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem
              elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den
              Handelsregistern abrufbar sind. Die RVM behält sich vor, einen Ausdruck über die Eintragung
	      in das Berufs- und Handelsregister aus dem elektronischen Informations- und
              Kommunikationssystem anstelle einer Nachforderung nach § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO
              eigenständig anzufordern. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die
              Vorlage einer Gewerbeanmeldung oder -ummeldung (für ausländische Bieter: oder
	      vergleichbar). Der Nachweis soll bei juristischen Personen mindestens die
              vertretungsberechtigten Personen ausweisen. Die RVM behält sich, neben der Nachforderung
	      von Unterlagen, eigene Ermittlungen vor, wenn die Vertretungsberechtigung nicht aus
              öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ersichtlich ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt
              des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Gewerbeanmeldungen oder -
              ummeldungen dürfen älter sein, hier ist der jeweils aktuellste Stand einzureichen.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: 1. Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
	      Beschreibung: Eigendarstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation
	      (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur, hierarchischer Aufbau). Darzustellen sind
	      insbesondere der Bus- bzw. Fahrzeugbestand (aktuelle Flottenstruktur, Alter und
              Ausstattungsmerkmale) und die Personalstärke. Für die Unternehmensdarstellung ist Anlage
              B.2. (Unternehmensdarstellung  Formularvorlage 2) zu verwenden.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: 2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
              Umsatz aus Verkehrsleistungen im ÖPNV
              Beschreibung: Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz
              aus Verkehrsleistungen im ÖPNV (Linienverkehr gem. §§ 42 und 43 PBefG mit
              Kraftomnibussen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Sofern ein Unternehmen
              noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, hat es die Erklärung jeweils nur bezogen auf die
              bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben. Sofern der Bieter noch keine drei Jahre
              am Markt tätig ist, gibt er für die fehlenden Jahre Planzahlen über die zu erwartenden
              Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf
	      Anforderung durch die RVM wird der Bieter die Planzahlen durch Vorlage einer
              Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist
              Anlage B.3. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 
	      Formularvorlage 3) zu verwenden.
	      Kriterium:
              Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: 3. Eigenerklärung über ausreichend verfügbare Finanzmittel
              Beschreibung: Eigenerklärung des Bieters darüber, dass ausreichend verfügbare Finanzmittel
              vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für
              Fahrzeuge, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die ggf. geforderten
	      Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten sowie dass die
              Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte
	      belastet sind und dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet. Der
              Bieter erklärt ferner, dass er dies im Falle einer eventuell in der Wertungsphase erfolgenden
              Anforderung durch die RVM über die Einreichung entsprechender Unterlagen gemäß § 45
              Abs. 4 und Abs. 5 VgV analog unverzüglich nachweisen kann. Für die Eigenerklärung ist
              Anlage B.3. (Erklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 
	      Formularvorlage 3) zu verwenden.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
	      Bezeichnung: 1. Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren
              erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen
	      Beschreibung: Angabe von mindestens einer mit der Ausschreibung vergleichbaren,
              gegenwärtigen oder innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (Kalenderjahre
	      2024, 2023, 2022) oder Fahrplanjahre ab dem 01.01.2022 vor Ablauf der Angebotsfrist
              erbrachten Leistungen der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen. Die Referenz(en) muss
              /müssen zum Nachweis der Vergleichbarkeit mindestens folgende Angaben enthalten:
	      Darstellung, ob die Verkehrsleistung im Linienverkehr als Genehmigungsinhaber oder
              Betriebsführer oder als Subunternehmer für einen Genehmigungsinhaber (Linienverkehr gem.
              § 42 PBefG) erbracht wurde. Verkehrsleistungen gemäß §§ 42a, 43  49 PBefG werden nicht
              berücksichtigt. Die Darstellung der Referenz(en) hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name
	      und Adresse des Auftraggebers bzw. bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsleistungen Nennung
              der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Linie(n)/Linienbündel sowie das jeweilige Gebiet
              der Leistungserbringung (Landkreis oder sonstiger Aufgabenträger). 2. Leistungsumfang:
              Anzahl und Bauart der eingesetzten Fahrzeuge, 3. Leistungsmenge: jährliches
	      Auftragsvolumen nach Fahrplankilometer, 4. Zeitraum der abgeschlossenen Referenzleistung.
	      5. Bei der Angabe des/der Auftraggeber sollen die Ansprechpartner mit Kontaktdaten
	      (Funktion, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse) angegeben werden. Der Referenzverkehr
              muss folgende Mindestkriterien erfüllen: 1. Leistungsmenge: mindestens 300.000
              Fahrplankilometer/Jahr, 2. Durchführung dieses Referenzverkehrs vom Bieter über
	      mindestens 3 abgeschlossene Jahre zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist (d. h. drei
              Jahre lang durchgängig/ohne Unterbrechung erfolgte Verkehrserbringung; bei gegenwärtig
              erbrachten Verkehren gilt als spätestmöglicher Abschluss der Zeitpunkt des Ablaufs der
              Angebotsfrist). Für die Darstellung der Referenzen ist Anlage B.4. (Darstellung von
              Referenzverkehren Stadtverkehr  Formularvorlage 4) zu verwenden. Bieter, die Angebote für
              beide Lose abgeben, müssen insgesamt nur eine Referenz, die die vorstehenden (Mindest-)
              Anforderungen erfüllt, einreichen.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: 2. Fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen
              Beschreibung: Der Bieter weist seine fachliche Eignung für den Personenkraftverkehr mit
	      Kraftomnibussen (nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen). i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG)
              Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV durch Kenntnisse, die
              zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich
	      sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071
              /2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nach. Der Bieter erbringt den
	      Nachweis seiner fachlichen Eignung jeweils in nicht beglaubigter Kopie (Scan) wahlweise 1.
              durch Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen IHK über die fachliche Eignung gem. §§
              3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 Fachliche Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
              Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Die IHK stellt die Bescheinigung
	      nach dem Muster des Anhangs III der VO 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aus
              (Art. 21 VO 1071/2009 ); ausländische Bieter legen eine entsprechende Bescheinigung in
              deutscher Übersetzung vor. Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Bieter selbst
              oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer
	      Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn
              dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird (vgl. § 47 Abs. 1 Satz 3 SektVO).
              oder 2. durch Vorlage einer gültigen Genehmigungsurkunde für den Linienverkehr mit
              Kraftomnibussen gemäß § 42 PBefG; oder 3. durch Vorlage einer gültigen
              Genehmigungsurkunde für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen gemäß § 46 PBefG.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E81653188
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E81653188
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2025 12:00:00 (UTC+1) Central European Time,
	    Western European Summer Time
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Die RVM kann den Bieter nach § 51 Abs. 2 SektVO auffordern,
            fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
            Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu
            vervollständigen, zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
            Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Im Übrigen wird die RVM nach § 51 Abs.
	    3 bis Abs. 5 SektVO verfahren.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 05/05/2025 12:00:00 (UTC+1) Central European Time, Western European
	    Summer Time
	    Auftragsbedingungen:
            Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
            Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
            Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Da dieser Auftrag Nachunternehmerleistungen
            im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene im Sinne des §§ 1 Abs.
            3 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 TVgG-NRW umfasst, muss der Auftragnehmer seinen Beschäftigten
            (ohne Auszubildende) bei der Ausführung dieses Auftrags wenigstens das in NRW für diese
            Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft
	    vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten
            Modalitäten zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachvollziehen (vgl. § 2
	    Abs. 2 TVgG-NRW). Daher werden die BVB-NRW (Anlage A.1.5.) Bestandteil der
            abzuschließenden Verträge. Es gelten die in der RepTVVO aufgeführten Tarifverträge als
            repräsentativ. Der jeweils aktuelle Stand der repräsentativen Tarifverträge kann über das
            Tarifregister NRW über den nachfolgenden Link eingesehen werden: https://www.tarifregister.
	    nrw.de/tarifinformationen/Repraesentative-Tarifvertraege-im-OePNV
	    Finanzielle Vereinbarung: Hierzu wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Obwohl in dem
	    Feld BT-743 (Elektronische Rechnungslegung)  erforderlich  eingetragen ist, ist dies NICHT
             erforderlich , sondern stattdessen ist die elektronische Rechnung  zulässig .
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Westfalen
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
            vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bieters
            nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die RVM auf die
            Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf
            Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der RVM, einer Rüge nicht
            abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet
            wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren
	    nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
            öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97
	    Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
	    dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
            Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
            Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
            Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
            zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.
            Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
            spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
            zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
            Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1
            Satz 2 bleibt unberührt. § 161 Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der
            Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes
            Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
            Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten
            im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die
	    Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit
            Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie
            darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die
            sonstigen Beteiligten benennen.
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Regionalverkehr Münsterland GmbH
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Regionalverkehr Münsterland GmbH
	    Registrierungsnummer: HRB: 1489
              Postanschrift: Krögerweg 11
              Stadt: Münster
	      Postleitzahl: 48155
              Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: info@rvm-online.de
	      Telefon: +4925919390
	      Internetadresse: https://www.rvm-online.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
	    Registrierungsnummer: 05515-03004-07
            Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
            Stadt: Münster
	    Postleitzahl: 48147
            Land, Gliederung (NUTS): Münster, Kreisfreie Stadt (DEA33)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
	    Telefon: +49 2514111691
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   10. Änderung
              Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 7bff3765-1401-4e59-83dc-
	      8b20d7deaacd-01
              Hauptgrund für die Änderung: Korrektur  Veröffentlichung
              Beschreibung: Die Frist für den Eingang der Angebote wurde in beiden Losen angepasst.
	      Zudem wurden die Angaben zur Laufzeit (ohne Anpassung in den Vergabeunterlagen) in
              beiden Losen klarstellend ergänzt.
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: LOT-0001
              Beschreibung der Änderungen: Die Frist für den Eingang der Angebote wurde verlängert.
	      Zudem wurden die Angaben zur Laufzeit (ohne Anpassung in den Vergabeunterlagen)
              klarstellend ergänzt.
              Änderung der Auftragsunterlagen am: 15/04/2025
      10.1. Änderung
	    Abschnittskennung: LOT-0002
            Beschreibung der Änderungen: Die Frist für den Eingang der Angebote wurde verlängert.
	    Zudem wurden die Angaben zur Laufzeit (ohne Anpassung in den Vergabeunterlagen)
            klarstellend ergänzt.
            Änderung der Auftragsunterlagen am: 15/04/2025
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 47e3445c-bf9c-4616-8c91-fa007ec88fba - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 17
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2025 11:31:49 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 77/2025
              Datum der Veröffentlichung: 18/04/2025
Referenzen:
https://www.rvm-online.de
https://www.subreport.de/E81653188
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-257957-2025-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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