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Ausschreibung: Deutschland  Installation von Lüftungsanlagen  Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Lüftungsanlage für drei Blockheizkraftwerke innerhalb einer Energiezentrale zur Fernwärmeerzeugung - DEU-Landshut
Installation von Lüftungsanlagen
Dokument Nr...: 252089-2025 (ID: 2025041701342068029)
Veröffentlicht: 17.04.2025
*
  DEU-Landshut: Deutschland  Installation von Lüftungsanlagen  Lieferung,
Errichtung und Inbetriebnahme einer Lüftungsanlage für drei
Blockheizkraftwerke innerhalb einer Energiezentrale zur Fernwärmeerzeugung
   2025/S 76/2025 252089
   Deutschland  Installation von Lüftungsanlagen  Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme
   einer Lüftungsanlage für drei Blockheizkraftwerke innerhalb einer Energiezentrale zur
   Fernwärmeerzeugung
   OJ S 76/2025 17/04/2025
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Bauleistung
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
	    E-Mail: Vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
            Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung
            des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel: Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Lüftungsanlage für drei
            Blockheizkraftwerke innerhalb einer Energiezentrale zur Fernwärmeerzeugung
            Beschreibung: Lüftungsanlage bestehend aus Ansaugtürme, Jalousieklappen, Schalldämpfer
            und Ventilatoren für 3 Blockheizkraftwerke mit 2 x ca. 1600 kW Feuerungswärmeleistung und
            1 x ca. 3200 kW Feuerungswärmeleistung sowie für den Raum einer Biomassekesselanlage
            (2 x 1000 kWth) und den Aufstellungsraum von Wärmepumpen.
	    Kennung des Verfahrens: 2e28021d-ea7d-4a7e-b848-2e082ac74226
	    Interne Kennung: 2025-016-BL
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
            Haupteinstufung (cpv): 45331210 Installation von Lüftungsanlagen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Landshut
	    Postleitzahl: 84028
	    Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
	    Land: Deutschland
     2.1.3. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 127 300,00 EUR
     2.1.4. Allgemeine Informationen
	    Rechtsgrundlage:
	    Richtlinie 2014/24/EU
	    vob-a-eu -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Bekanntmachung
              Korruption: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung: Der öffentliche Auftraggeber
              schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus,
	      wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§
              299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach §
              108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und
              334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB
              (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
              Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
              Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
              Betrugsbekämpfung: Betrug oder Subventionsbetrug: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§
	      263 (Betrug) oder 264 StGB (Subventionsbetrug).
	      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Bildung krimineller Vereinigungen: Der
              öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
	      von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder §
	      129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der
              öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
	      von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem
              Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
              Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
              worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
              erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
	      Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller
	      Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
              werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
	      begehen.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Insolvenz: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das
              Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren
              beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
	      abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
              Tätigkeit eingestellt hat.
	      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt:
              Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der
              Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit
              einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
              Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende
              Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
	      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
              Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
              eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
	      zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
              geführt hat.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Menschenhandel,
              Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
	      Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
              rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
              über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den
              §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
	      Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
              Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).Schwere Verfehlung: Der öffentliche Auftraggeber kann
              unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
              schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
	      wird.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche
              Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
              Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die
              Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
              2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim
              Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
              Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers
              erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche
              Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen sozialrechtliche
              Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
              verstoßen hat.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen umweltrechtliche
              Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes
              der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche
              Verpflichtungen verstoßen hat.
              Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Verstöße
              gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Der öffentliche
              Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus,
	      wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
              Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige
              Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der
              öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach
	      Nummer 1 nachweisen kann.
	      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
              Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
              verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
              Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
              Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
	      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
              Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen
	      bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese
              Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt
	      werden kann.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0000
            Titel: Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme einer Lüftungsanlage für drei
            Blockheizkraftwerke innerhalb einer Energiezentrale zur Fernwärmeerzeugung
            Beschreibung: Lüftungsanlage bestehend aus Ansaugtürme, Jalousieklappen, Schalldämpfer
            und Ventilatoren für 3 Blockheizkraftwerke mit 2 x ca. 1600 kW Feuerungswärmeleistung und
            1 x ca. 3200 kW Feuerungswärmeleistung sowie für den Raum einer Biomassekesselanlage
            (2 x 1000 kWth) und den Aufstellungsraum von Wärmepumpen.
	    Interne Kennung: 0
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Bauleistung
            Haupteinstufung (cpv): 45331210 Installation von Lüftungsanlagen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Landshut
	    Postleitzahl: 84028
	    Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	      Datum des Beginns: 01/09/2025
	      Enddatum der Laufzeit: 11/10/2025
     5.1.5. Wert
            Geschätzter Wert ohne MwSt.: 121 900,00 EUR
     5.1.6. Allgemeine Informationen
	    Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
            Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
	    Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
	    Beschreibung: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
	    Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. beider Industrie-und Handelskammer (soweit kein
            Eintrag ins Präqualifikationsverzeichnis vorliegt)
	      Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
	      Beschreibung: Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre und
              Unternehmensgröße (soweit kein Eintrag ins Präqualifikationsverzeichnis vorliegt)
	      Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
              Beschreibung: berufliche und technische Leistungsfähigkeit (Beweisführung über drei
              Referenzen im Zeitraum der letzen 5 Jahre, Homepage, Aufklärungsgespräche)
    5.1.10. Zuschlagskriterien
	    Kriterium:
	    Art: Preis
            Beschreibung: Das günstigste, auskömmliche Angebot erhält den Zuschlag
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
	    /DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/278260
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    Name: https://www.meinauftrag.rib.de
	    URL: https://www.meinauftrag.rib.de
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
              Frist für den Eingang der Angebote: 19/05/2025 19:05:00 (UTC+2) Eastern European Time,
	      Central European Summer Time
              Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 58 Tage
              Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
              Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	      nachgereicht werden.
              Zusätzliche Informationen: Siehe Ausschreibungsunterlagen
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 19/05/2025 10:01:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European
	      Summer Time
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
	    Elektronische Auktion: nein
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Schlichtungsstelle: Stadtwerke Landshut - Vergabekammer Südbayern
            Überprüfungsstelle: Stadtwerke Landshut - Vergabekammer Südbayern
            Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160
            Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
            Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
            Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
	    zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
            Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen
            Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
            zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
            gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
            einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
            Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stadtwerke
            Landshut - Vergabekammer Südbayern
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
	    Registrierungsnummer: DE128969415
	    Stadt: Landshut
	    Postleitzahl: 84028
	    Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
	    Land: Deutschland
	    Kontaktperson: Vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
	      E-Mail: Vergabestelle@stadtwerke-landshut.de
	      Telefon: +4987114 362019
	      Profil des Erwerbers: www.stadtwerke-landshut.de
	      Sonstige Kontaktpersonen:
              Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
	      Abteilung: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
              Stadt: München
	      Postleitzahl: 80534
              Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Überprüfungsstelle
              Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
	      Schlichtungsstelle
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   Informationen zur Bekanntmachung
	      Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 526b1c30-bb8a-4ce2-957a-ac69759e4fc1 - 01
	      Formulartyp: Wettbewerb
              Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	      Unterart der Bekanntmachung: 16
              Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/04/2025 14:50:00 (UTC+2) Eastern
	      European Time, Central European Summer Time
              Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 76/2025
              Datum der Veröffentlichung: 17/04/2025
Referenzen:
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https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/278260
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202504/ausschreibung-252089-2025-DEU.txt
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