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Ausschreibung: Deutschland  Mikroskope  Spinning-Disc-Super-Resolution-Konfokalmikroskop - DEU-Greifswald
Mikroskope
Dokument Nr...: 790026-2024 (ID: 2024122301551597587)
Veröffentlicht: 23.12.2024
*
  DEU-Greifswald: Deutschland  Mikroskope 
Spinning-Disc-Super-Resolution-Konfokalmikroskop
   2024/S 249/2024 790026
   Deutschland  Mikroskope  Spinning-Disc-Super-Resolution-Konfokalmikroskop
   OJ S 249/2024 23/12/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Lieferungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR
	    E-Mail: katja.reichardt@med.uni-greifswald.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
	    Titel: Spinning-Disc-Super-Resolution-Konfokalmikroskop
            Beschreibung: Für das Center of Drug Absorption and Transport (C_DAT) der
            Universitätsmedizin Greifswald (UMG) wird die Anschaffung eines Spinning-Disc-Super-
            Resolution-Konfokalmikroskops für subzelluläres Live Cell Imaging geplant. Mit dieser
            Mikroskopanlage sollen hochauflösende ultraschnelle Messungen (bis 200 Aufnahmen pro
            Sekunde) durchgeführt werden, um dynamische Prozesse in lebenden Zellen, z. B. Calcium-
            Transienten und andere Ionentransportmechanismen, sowie subzelluläre Strukturen bei
            möglichst geringer Phototoxizität, was auch Langzeitversuche erlaubt, u. A. mittels
	    Fluoreszenzfarbstoffen und auch FRET detailliert zu untersuchen. In zweidimensionalen
            Aufnahmen bei ausreichend großem Gesichtsfeld (große Bildausschnitte) sollen Zell-Zell-
            Interaktionen und subzelluläre Signale (Signaling Networks) in der notwendigen räumlichen
            und temporalen Auflösung analysiert werden. Weiterhin sollen, mit Verwendung spezifischer
            Fluoreszenzmarker, dreidimensionale Bilder zur Analyse der räumlichen Beziehungen
	    zwischen verschiedenen Zelltypen und Strukturen in Geweben erstellt werden.
	    Kennung des Verfahrens: 7bbf8764-7a9d-4728-84f0-c5c61bd0b83e
	    Interne Kennung: #4834-APM385186
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Lieferungen
	    Haupteinstufung (cpv): 38510000 Mikroskope
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Greifswald
	    Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
            Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YH5YTYSH37SP Bitte beachten Sie
            die beigefügte Anlage  Fragebogen zur Leistungsbewertung . Alle geforderten Informationen
            müssen vollständig im Dokument angegeben werden. Bei Rückfragen bitten wir Sie, die
              Vergabestelle vor Ablauf der Abgabefrist zu kontaktieren. Verwenden Sie hierfür
              ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: § 48 Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von
            Ausschlussgründen (6)Werden Urkunden oder Bescheinigungen nach den Absätzen 4 und 5
	    von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bewerbers oder Bieters nicht
            ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Absatz 1 bis 4 sowie §
            124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erwähnt, so
            können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen
	    es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine
            förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor
            einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu
            bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des
	    Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters abgibt.
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Ein
            Ausschlussgrund aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen
            Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter
            Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	    Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
            ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	    Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
            eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
            ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	    eingestellt hat.
            Korruption: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe, (1) Öffentliche Auftraggeber schließen
	    ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
	    sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem
            Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
            Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt
            worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und
            Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs
	    (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
	    Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ein Ausschlussgrund aufgrund der Bildung einer
            kriminellen Vereinigung ist in § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB geregelt. Dieser Paragraf besagt, dass
	    ein Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss, wenn
            er an einer kriminellen Vereinigung beteiligt ist oder eine solche gegründet hat.
	    Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Ein
            Ausschlussgrund aufgrund wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ist in § 124 Abs. 1
            Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Demnach muss ein
	    Bewerber oder Bieter von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn er
            wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen hat, die den Wettbewerb erheblich
            beeinträchtigen. Solche Vereinbarungen können zum Beispiel Kartelle oder Absprachen zur
            Preisgestaltung oder zur Aufteilung von Märkten gehören, die die Transparenz und Fairness
            des Vergabeverfahrens gefährden. Die Regelung dient dem Schutz des Wettbewerbs und soll
            verhindern, dass Unternehmen durch unzulässige Absprachen den Markt manipulieren und
            dadurch den Wettbewerb und die Vergabe von Aufträgen verzerren.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe
              (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1.das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Nach § 123 Abs. (1) Nr. 2. GWB muss ein
              Unternehmen von einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es Geldwäsche
              betreibt oder Terrorismusfinanzierung unterstützt. Dieser Ausschlussgrund gilt auch dann,
	      wenn das Unternehmen strafrechtlich verurteilt wurde oder gegen die entsprechenden
              Bestimmungen verstößt, die sich auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beziehen.
              Betrugsbekämpfung: Der Ausschlussgrund bei Betrug oder Subventionsbetrug ist in § 123
	      Abs. 1 Nr. 6 GWB geregelt. Laut dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem
	      Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn es wegen Betrugs oder Subventionsbetrugs
              rechtskräftig verurteilt wurde. Dies umfasst insbesondere: Betrug, der im Zusammenhang mit
              der Vergabe oder Durchführung öffentlicher Aufträge oder bei der Verwendung öffentlicher
	      Mittel begangen wurde. Subventionsbetrug, bei dem das Unternehmen unrichtige Angaben
              macht, um unrechtmäßig öffentliche Gelder oder Subventionen zu erhalten.
	      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der Ausschlussgrund aufgrund von
              Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung ist in § 123 Abs. 1 Nr.
	      10 GWB geregelt. Nach dieser Vorschrift muss ein Unternehmen von einem Vergabeverfahren
	      ausgeschlossen werden, wenn es in Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder
              Ausbeutung verwickelt ist oder dies gefördert hat. Das umfasst insbesondere auch Fälle, in
              denen das Unternehmen rechtskräftig verurteilt wurde.
              Zahlungsunfähigkeit: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe 1) Öffentliche Auftraggeber
              können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
	      jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Ein Ausschlussgrund aufgrund von
              Verstößen gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, wie sie in § 21 des Gesetzes zur
              Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 des
              Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des
              Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
	      geregelt sind, kann ebenfalls ein Ausschlussgrund in einem Vergabeverfahren darstellen. Dies
	      gilt insbesondere, wenn ein Unternehmen wiederholt gegen diese arbeitsrechtlichen
              Verpflichtungen verstößt. Ein solcher Ausschluss dient dem Ziel, sicherzustellen, dass nur
	      Unternehmen, die arbeitsrechtliche Standards einhalten und keine illegalen Praktiken
              betreiben, an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Ein Ausschlussgrund
              aufgrund von Insolvenz ist in § 124 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen
              Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Öffentliche Auftraggeber können unter
              Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
	      Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
              ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
	      Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
              eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
              ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
	      eingestellt hat.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein
	      Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
	      Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen
              zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach §
              30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
              Straftat nach: 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
              Mandatsträgern).
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: § 124 GWB
              Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 5. ein
              Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die
              Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei
              der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
              weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: § 124 GWB
              Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 6.
	      eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die
	      Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung
              nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: § 124 GWB Fakultative
              Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 3. das
              Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung
              begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3
	      ist entsprechend anzuwenden.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: § 124 GWB
              Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des
              Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
              Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 7. das
              Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen
              Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies
	      zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
              geführt hat.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1)
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der
              Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
              arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4)
              Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
              Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
              Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
              bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe (1)
              Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
              Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
              Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 2.das Unternehmen
              zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
              vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
	      Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
              Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
              Entrichtung von Steuern: § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe (4) Öffentliche
              Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
	      Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen
              Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung
              nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
	      Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: §
              123 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
	      Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
              Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
              verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
              Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129
              des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs
              (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und
	      terroristische Vereinigungen im Ausland).
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
	    Titel: Spinning-Disc-Super-Resolution-Konfokalmikroskop
	    Beschreibung: Der Forschungsschwerpunkt der beantragenden Gruppen liegt im Bereich der
            lonenhomöostase, intrazellulär vermittelter Signalmoleküle und der Absorption sowie des
	    Transports von Arzneistoffen. Das beantragte Spinning Disc Super Resolution kombiniert die
	    Techniken der Spinning-Disc-Konfokalmikroskopie mit der Super-Resolution-Mikroskopie, um
            detaillierte Bilder von subzellulären Strukturen in lebenden Zellen zu erzeugen. Diese Art von
            Mikroskopie ist besonders wichtig, um dynamische Prozesse mit hoher Zeitauflösung auf
            zellulärer Ebene zu verstehen, die in der herkömmlichen Lichtmikroskopie nicht sichtbar sind.
            Die Rotation des Spinning Disc ermöglicht ein schnelles Live Cell Imaging zur Beobachtung
            subzellulärer Strukturen und Signalwegen in lebenden Zellen in Echtzeit. Dies ist
	    entscheidend, um Strukturen und Prozesse in Zellen auf molekularer Ebene und in hoher
            zeitlicher Auflösung zu untersuchen. Das Spinning Disc Super Resolution konfokale Mikroskop
            ist ein leistungsfähiges Werkzeug in den Lebenswissenschaften. Diese Technologie hilft,
            fundamentale Prozesse in Zellen zu verstehen und trägt zur Entwicklung neuer
            therapeutischer Ansätze bei. Das Gerät wird im Center of Drug Absorption and Transport
	    (C_DAT) aufgestellt, um Forschungsvorhaben der beantragenden Arbeitsgruppen
	    voranzutreiben.
	    Interne Kennung: #4834-APM385186
     5.1.1. Zweck
	      Art des Auftrags: Lieferungen
	      Haupteinstufung (cpv): 38510000 Mikroskope
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Greifswald
	    Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Laufzeit: 3 Monate
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 0
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV: - Eigenerklärung
            zum Umsatz: Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie zusätzlich den Umsatz der
            letzten 3 Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des konkreten Auftrags, der Gegenstand
            dieser Vergabe ist; - Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den
            Deckungssummen von 5,0 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, sowie eine
            Deckungssumme von 100.000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je
            Schadensfall bei doppelter Maximierung. Für den Fall, dass der Bieter/Bewerber nicht über
	    eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen
            verfügt, verpflichtet er sich, im Auftragsfall eine Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung mit
            den zuvor geforderten Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie für
            Vermögensschäden je Versicherungsjahr und je Schadensfall bei jeweils doppelter
            Maximierung abzuschließen bzw. die Deckungssummen der bestehenden Versicherung
            entsprechend zu erhöhen.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung § 44 VgV: Eintragung in die
	      Berufsgenossenschaft (Nennung Bezeichnung und Mitgliedsnummer) oder Eintragung in das
	      Handelsregister (Nennung Nummer und Amtsgericht) oder Eintragung in die Handwerksrolle
              oder Eintragung in einem sonstigen Berufsregister - Eigenerklärung KMU - Eigenerklärung
              Präqualifizierung (falls vorhanden) - Eigenerklärung über das Vorliegen von
              Ausschlussgründen - Eigenerklärung Beachtung ILO Kernarbeitsnormen
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit § 46 VgV: - Personalstärke:
              durchschnittliche jährliche Anzahl an Beschäftigten insgesamt der letzten 3 Geschäftsjahre
              umgerechnet auf Vollzeitkräfte; Anzahl der Mitarbeiter in für den Ausschreibungsgegenstand
              relevanten Geschäftsfeldern in den letzten 3 Geschäftsjahren umgerechnet auf Vollzeitkräfte; -
              3 Referenzen über vergleichbare Leistungen - Eigenerklärung Unteraufträge - Eigenerklärung
              Eignungsleihe - Eigenerklärung Bietergemeinschaften - Eigenerklärung verbundene
              Unternehmen - Eigenerklärung Qualitätsmanagement - Eigenerklärung zum Datenschutz
	      (Vertraulichkeitsverpflichtung mit dem Auftragnehmer gem. Art. 5 DGSVO)
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice
	    /CXS0YH5YTYSH37SP/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTYSH37SP
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTYSH37SP
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 21/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: § 56 VgV 1) Die Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und
            Angebote sind auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit, Angebote zudem auf rechnerische
            Richtigkeit zu prüfen. (2) Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter
            Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende,
            unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
            Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu
            vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene
            Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist
	    berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er
	    keine Unterlagen nachfordern wird. (3) Die Nachforderung von leistungsbezogenen
	    Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien
            betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um
            unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern
            oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (4) Die Unterlagen
            sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber
	      innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten
	      Frist vorzulegen. (5) Die Entscheidung zur und das Ergebnis der Nachforderung sind zu
	      dokumentieren.
              Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
              Eröffnungsdatum: 21/01/2025 12:00:00 (UTC+1)
	      Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: - Eigenerklärung Russlandsanktionen -
              Vereinbarung mit Lieferanten nach § 6 LkSG
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
            Universitätsmedizin Greifswald KöR
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
            Offizielle Bezeichnung: Universitätsmedizin Greifswald KöR
	    Registrierungsnummer: 13-X19111018-22
            Postanschrift: Fleischmannstraße 8
	    Stadt: Greifswald
	    Postleitzahl: 17489
	    Land, Gliederung (NUTS): Vorpommern-Greifswald (DE80N)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: katja.reichardt@med.uni-greifswald.de
	    Telefon: +49 3834860
	    Fax: +49 3834865202
	    Rollen dieser Organisation:
	    Beschaffer
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
            Offizielle Bezeichnung: Geschäftsstelle der Vergabekammern beim Ministerium für Wirtschaft,
	    Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
	    Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
	    Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
	    Stadt: Schwerin
	      Postleitzahl: 19053
	      Land, Gliederung (NUTS): Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
	      Telefon: +49 385588-15164
	      Fax: +49 385588-485-5817
	      Rollen dieser Organisation:
              Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dbe49764-c199-4bee-a7d1-86aab180c9de - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/12/2024 15:00:19 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
            ABl. S  Nummer der Ausgabe: 249/2024
            Datum der Veröffentlichung: 23/12/2024
Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTYSH37SP
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0YH5YTYSH37SP/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-790026-2024-DEU.txt
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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