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Ausschreibung: Deutschland  Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen  Support 25 - Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit - DEU-Essen
Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
Dokument Nr...: 766762-2024 (ID: 2024121601232973450)
Veröffentlicht: 16.12.2024
*
  DEU-Essen: Deutschland  Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
 Support 25 - Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
   2024/S 244/2024 766762
   Deutschland  Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen   Support 25  -
   Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
   OJ S 244/2024 16/12/2024
   Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
   Dienstleistungen
   1. Beschaffer
       1.1. Beschaffer
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
	    E-Mail: planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
	    Rechtsform des Erwerbers:
            Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
            Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
   2. Verfahren
       2.1. Verfahren
            Titel:  Support 25  - Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Das JobCenter Essen hat gesundheitliche und psychische Einschränkungen
	    von Ausbildungssuchenden, Arbeitssuchenden und Ratsuchenden bei der Arbeitsvermittlung
            sowie bei der Gewährung von Leistungen zu berücksichtigen. Im Rahmen der
	    Aufgabenerledigung nach dem SGB II obliegt den beauftragten Fachstellen des JobCenter
	    Essen die Aufgabe, Kundinnen und Kunden des JobCenter Essen zwecks Berufseignung oder
            Vermittlungsfähigkeit zu beurteilen. Die Dienstleistung umfasst die Erstellung von
	    psychiatrisch-psychologischen Fachgutachten bei Jugendlichen / jungen Erwachsenen unter
            25 Jahren mit ausgeprägten Vermittlungshemmnissen und / oder Auffälligkeiten im
            Verhaltensbereich aufgrund einer vermuteten psychiatrischen Begleitstörung oder
            psychischen Einschränkung, die eine Integration erschweren bzw. ihr entgegenstehen. In
            physischer Hinsicht besteht in der Regel keine Beeinträchtigung. Es handelt sich somit um die
            Klärung der Einsatzfähigkeit und der Eignung hinsichtlich bestehender
            Vermittlungshemmnisse und der Vermittlungsfähigkeit aufgrund von vermuteten seelischen
            Beeinträchtigungen.
	    Kennung des Verfahrens: 32b822a3-6f53-4d39-b14b-fc1fb66262b8
	    Interne Kennung: 34348/FB56/01-2025
	    Verfahrensart: Offenes Verfahren
	    Das Verfahren wird beschleunigt: nein
     2.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
     2.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Essen
	    Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
	    Land: Deutschland
     2.1.4. Allgemeine Informationen
              Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTYR139V8 Die gesamte
              Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist
	      dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose
	      Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle
              gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der
	      Vergabestelle informiert wird.
	      Rechtsgrundlage:
	      Richtlinie 2014/24/EU
	      vgv -
     2.1.6. Ausschlussgründe
            Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und
            leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB
            ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des
            Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3,
            D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu
            gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
	    Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
	    zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der
            Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
            Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Für einen
            Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht
            nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung
            und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien
            D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem
            Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue-
	    und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist
	    gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter
            die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei
	    Bietergemeinschaften) vorzulegen.
            Korruption: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete)
            Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur
            Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind
            vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu
            machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der
	    Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller
	    Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
            Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls.
	    getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
            Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige
            und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB
            ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des
            Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3,
            D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu
            gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
	    Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
	    zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der
            Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
            Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Für
            einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die
              nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der
              Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den
              Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit
              dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des
	      Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu
	      ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom
              Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei
	      Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Für einen Zuschlag kommen nur
              fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder
              124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3,
              D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu
              gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
	      Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
	      zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der
              Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und
              leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB
              ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3,
              D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu
              gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
	      Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
	      zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der
              Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Betrugsbekämpfung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige
              (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden
              sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5
              Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch
              die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
	      (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem
              Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem.
	      Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Für einen Zuschlag kommen nur
              fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder
              124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3,
              D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu
              gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
	      Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
	      zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der
              Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Zahlungsunfähigkeit: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige
              (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden
              sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5
              Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch
              die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
	      (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem
              Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem.
	      Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Für einen Zuschlag kommen nur
              fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder
              124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3,
              D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu
              gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
	      Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
	      zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der
              Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Für einen Zuschlag kommen
              nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123
              oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung
              des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2,
              D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben.
              Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
	      Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
	      zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der
              Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
	      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
              Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
              Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage,
              die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der
              Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den
              Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit
              dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des
	      Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu
	      ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom
              Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei
	      Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Für einen Zuschlag
              kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den
              §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur
              Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.
              2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot
              abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und
	      Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert
	      der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die
              Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei
	      Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Für einen
              Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht
              nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung
              und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien
              D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem
              Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue-
	      und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist
	      gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter
              die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei
	      Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Für einen Zuschlag kommen nur
              fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder
              124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3,
              D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu
              gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
	      Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
	      zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der
              Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Für einen
              Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht
              nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung
              und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien
              D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem
              Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue-
	      und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist
	      gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter
              die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei
	      Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige
              und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB
              ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3,
              D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu
              gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
	      Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
	      zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der
              Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und
              leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB
              ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3,
              D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu
              gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
	      Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
	      zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der
              Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und
              leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB
              ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des
              Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3,
              D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu
              gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes
	      Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1
	      zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der
              Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Entrichtung von Steuern: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige
              (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden
              sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von
              Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5
              Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch
              die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
	      (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem
              Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem.
	      Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen.
              Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Für
              einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die
              nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der
              Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den
              Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit
              dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des
	      Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu
	      ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom
              Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei
	      Bietergemeinschaften) vorzulegen.
   5. Los
       5.1. Los: LOT-0001
            Titel:  Support 25  - Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit
	    Beschreibung: Ziel der Begutachtung ist: 1. die Feststellung bzw. der Ausschluss ob eine
            vermittlungsrelevante seelische Störung vorliegt; 2. die genaue Beschreibung von Art und
            Schwere einer ggf. vorliegenden seelischen Störung; 3. die Einschätzung der therapeutischen
            Beeinflussbarkeit (individuelle Prognose unter Berücksichtigung von Therapie- und
            Veränderungsmotivation, Krankheitskonzept, kritischer Evaluation bisheriger Therapien,
	    Strukturniveau und Art des einzuschlagenden Therapiewegs unter besonderer
            Berücksichtigung der Vielgliedrigkeit des psychiatrischen Hilfesystems); 4. die Einschätzung
            der Auswirkungen auf die derzeitige Leistungsfähigkeit / Integrationsfähigkeit vor allem
            hinsichtlich seelischer Stabilität, kognitiver Belastbarkeit, Umstellfähigkeit, Durchhaltefähigkeit
            und sozialer Kompetenz. Hierbei wird insbesondere eine gutachterliche Einschätzung zu der
            Frage erwartet, - ob die Stabilität, Eignung und Motivationslage eine Fortführung der
            Integrationsbemühungen (bzw. im Gutachtenauftrag konkret zu benennende berufliche
            Maßnahmen), evtl. unter Einbeziehung einer psychosozialen Beratungsstelle/einer
	    ambulanten Therapie, zulassen (sozialmedizinische Empfehlungen), - ob medizinische
            Maßnahmen (stationär, teilstationär, ambulant) aktuell im Vordergrund stehen, wobei deren
            voraussichtliche Dauer abgeschätzt werden soll (Leistungsfähigkeit unter 3 Std. für
            voraussichtlich weniger als 6 Monate). Der Bereich der (sucht-) psychiatrischen Auffälligkeiten
            / Erkrankungen ist ein hochsensibler Bereich, bei dem es vielen Kunden extrem schwerfällt,
            sich anderen Personen gegenüber zu öffnen Daher ist durchschnittlich von 4 Gesprächen
	    (maximal 5) pro Kunde auszugehen, insbesondere da mehrere standardisierte Testverfahren
            durchgeführt werden müssen. Therapieelemente sind ausdrücklich nicht Bestandteil der zu
            erbringenden Dienstleistung. Zu den weiteren Inhalten der Dienstleistung gehören, auch
            unabhängig von der Gutachtenerstellung, verschiedene Arten von Interventionsgesprächen
            und Angebote: 1.) Die Durchführung von Krisengesprächen, aus denen sich nicht ein Auftrag
            zur regulären Teilnahme an Support25 ergibt. Hier geht es um Krisengespräche, die bei den
            Integrationsfachkräften auftreten können und durch die Psychologen von Support25 eine
            sofortige Hilfestellung gegeben ist. Die Krisengespräche sind auch für ehemalige Kunden
            anzubieten. 2.) Es sollen Vorgespräche für Kunden, die sich unter Support25 nichts vorstellen
              können, angeboten werden, damit diese sich freiwillig für eine Teilnahme am Angebot
              entscheiden können. 3.) Das Personal ist bei der Anbindung der Kunden an das Hilfesystem
	      durch Stationsanmeldungen, Vereinbarungen von Terminen in Spezialambulanzen,
              Vermittlung von Testterminen, behilflich. 4.) In Einzelfällen kann eine kurze Nachbetreuung, im
	      Rahmen von maximal 2 Terminen, angeboten werden, z.B. um beim Umgang mit Krisen,
              organisatorischen Problemen bei der Therapieaufnahme, etc. zu unterstützen. 5.) Die
              Mitarbeitenden von Support25 und Mitarbeitenden des JC Essen können Fallbesprechungen
              /Supervisionen zu anonymen Kunden durchführen um die Mitarbeitenden des JC bei der
              Hilfeplanung für Kunden zu unterstützen. Somit sind die Psychologen auch Ansprechpartner in
              akuten Beratungssituationen im U25 Bereich, für Kunden und Mitarbeiter. 6.) Support25 kann
              eingeschaltet werden um abzuklären ob eine Zuweisung in passende Maßnahmen des
              JobCenter Essen sinnvoll ist. Hierbei soll eine Rückmeldung und evtl. Fallbesprechung mit der
              Integrationsfachkraft erfolgen. Es kann auch ein Übergabegespräch zwischen Support25 und
              dem Träger der Maßnahme mit schriftlicher Zustimmung des Kunden stattfinden. Nach der
              Einschätzung von Support25, entscheidet die Integrationsfachkraft über die Zuweisung des
              Kunden. Zuzuweisende Stelle bleibt das JobCenter Essen. 7.) Die Mitarbeitenden können ein
              Präventionsangebot für Kunden anbieten. Dies ist in Rücksprache mit den zuständigen
              Fachkräften des JC u25 Bereichs abzustimmen. Es kann erforderlich sein, wenn mehrere
              Kunden und Kundinnen das gleiche Thema zur Prävention haben und dies sinnvoll erscheint.
              8.) Die Mitarbeitenden können Schulungen / Workshops für die Integrationsfachkräfte zum
              Umgang mit Kunden mit psychischen Beeinträchtigungen (z.B. Borderline -
              Persönlichkeitsstörung, ADHS) anbieten. 9.) Eine Teilnahme am Tag der offenen Tür des JC
	      U25 Bereichs sowie am Gesundheitstag des JC sollte den Mitarbeitenden von Support25
              ermöglicht werden, um Angebote näher zu bringen. Bei diesen Inhalten muss nicht unbedingt
              ein Gutachtenauftrag für Support25 entstehen. Bei den verschiedenen
              Interventionsgesprächen ist von durchschnittlich 2 Gesprächsterminen pro Teilnehmenden /
	      Mitarbeitenden auszugehen. Support25 wird hierzu einen Bericht verfassen und dem
              Auftraggeber zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer gibt dem Auftraggeber innerhalb eines
              Monats nach Beauftragung eine Rückmeldung über die erfolgte oder nichterfolgte
              Einmündung. Bei nichterfolgter Einmündung müssen die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Bei
	       Support 25  handelt es sich bei der geplanten Ausschreibung nicht um ein reines
              arbeitsmarktliches Instrument, sondern um ein eignungsdiagnostisches Instrument gem. § 16
              Abs. 1 SGB II i. V. m. § 32 SGB III zur Feststellung der Eignung.
	      Interne Kennung: 34348/FB56/01-2025
     5.1.1. Zweck
	    Art des Auftrags: Dienstleistungen
	    Haupteinstufung (cpv): 85121270 Dienstleistungen von Psychiatern oder Psychologen
     5.1.2. Erfüllungsort
	    Stadt: Essen
	    Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
	    Land: Deutschland
     5.1.3. Geschätzte Dauer
	    Datum des Beginns: 01/05/2025
	    Enddatum der Laufzeit: 30/04/2026
     5.1.4. Verlängerung
            Maximale Verlängerungen: 2
              Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie
              hier beschrieben: Der Vertrag kann zweimal um den Vertragszeitraum verlängert werden.
     5.1.6. Allgemeine Informationen
            Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten
            Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
	    Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
            Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
     5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
	    Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     5.1.9. Eignungskriterien
	    Kriterium:
            Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Bezeichnung: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
            Beschreibung: Im Vordruck D.2 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass das Unternehmen
            nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein
	    Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt worden ist, dass keine
            Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und dass das
            Unternehmen sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
	    hat. Der Bieter muss wirtschaftlich in der Lage sein die ausgeschriebene Leistung in vollem
	    Umfang zu erbringen.
	      Kriterium:
	      Art: Sonstiges
	      Bezeichnung: Sonstiges
	      Beschreibung: Dienstleistungsort: Der konkrete Dienstleistungsort ist das Job Center Essen
              U25, Am Fernmeldeamt 15, 45145 Essen. Räumlichkeiten für den Auftragnehmer (bis zu 5
              Büroräume) werden vom Job Center Essen U25 mit entsprechender Ausstattung zur
              Verfügung gestellt. Die angegebenen Dienstleistungsorte sind zwingend einzuhalten.
	      Kriterium:
              Art: Eignung zur Berufsausübung
              Bezeichnung: Eignung zur Berufsausübung
              Beschreibung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete)
              Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur
              Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind
              vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu
              machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der
	      Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller
	      Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben.
              Weiterhin sind vom Bieter die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls.
	      getrennt bei Bietergemeinschaften) vorzulegen. Eignungskriterien: Als Beleg der Berechtigung
              zur Auftragsausführung wird verlangt, dass die gemäß §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III
              erforderliche Trägerzulassung vorhanden ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied
              über eine Trägerzulassung verfügen. Diese sind dem Angebot beizufügen. Als Beleg der
              beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Vordruck D.3 geeignete Referenzen über früher
              ausgeführte Aufträge oder entsprechende Erfahrungen des Personals anzugeben. Der
	      Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung
              innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/
              oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende
              und/ oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind
              insbesondere Maßnahmen nach § 16 SGB II i.V.m. § 32 SGB III. Der Bieter/ Bevollmächtigte
              der Bietergemeinschaft hat im Vordruck D.2 zu erklären, ob eine Vergabe von Unteraufträgen
              vorgesehen ist. Sofern der Bieter/ die Bietergemeinschaft bei der Ausführung von
	      Leistungsteilen Unterauftragnehmer einsetzen will, sind im Vordruck D.2 diese
              Unterauftragnehmer abschließend zu benennen sowie Art und Umfang der von ihnen jeweils
              auszuführenden Leistungsteile anzugeben. Bei der späteren Wertung der Angebote findet
              eine Berücksichtigung der bereits festgestellten Eignung nicht mehr statt.
	      Kriterium:
              Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Bezeichnung: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
              Beschreibung: Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich
	      qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ
	      den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Um sicherzustellen, dass bei der
	      Begutachtung und der Interventionen nur entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt wird,
              deren fundierte Kenntnisse und Erfahrungen ein gleichmäßig hohes Niveau gewährleisten,
              müssen folgende Anforderungen erfüllt werden: - Für die Erbringung der Dienstleistung sind
	      psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
              Pädagogen, die approbierte Kinder- und Jugendpsychologen sind, sowie Psychologen, die
	      sich in der Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten befinden geeignet.
              Zusätzlich und in Anlehnung an das Psychotherapeutengesetz, welches 2022 geändert wurde,
              sind auch Fachpsychotherapeuten für Kinder- und Jugendliche, Fachpsychotherapeuten für
	      Erwachsene, Approbierte Psychotherapeuten in Weiterbildung zum Fachpsychotherapeuten
              für Kinder- und Jugendliche, Approbierte Psychotherapeuten in Weiterbildung zum
              Fachpsychotherapeuten für Erwachsene geeignet. Neben den genannten Qualifikationen sind
              insbesondere einschlägige Erfahrungen mit jugendlichen Patienten und Patienten in der
              Adoleszenz und Erfahrungen mit Patienten im jungen Erwachsenenalter im stationären Setting
              erforderlich. Zusätzliche Erfahrung im Bereich Suchtmedizin, ist aufgrund des
              Erkrankungsspektrums wünschenswert. - Für die Erstellung der Fachgutachten gilt der
	      folgende Mindeststandard: Erstellung der Gutachten durch einen approbierten
              psychologischen Psychotherapeuten mit der Zusatzqualifikation für die Kinder- und
	      Jugendpsychotherapie. Der approbierte psychologische Psychotherapeut unterschreibt die
              Gutachten und stellt die fachgerechte Ausführung sicher. Fachlich geeignet ist, wer über einen
              entsprechenden Studienabschluss und einschlägige Berufserfahrung verfügt. Zeiten während
              eines Studiums gelten hier nicht als Berufserfahrung. Dieser übernimmt die fachliche Leitung
              für das Projekt. Die Erfüllung der fachlichen Anforderungen an das Personal ist im Angebot
	      plausibel darzulegen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal
              über den für die Durchführung der Maßnahme erforderlichen aktuellen fachlichen
              Wissensstand verfügt, dabei sorgt er auch für die Erfüllung der Fortbildungspflicht. Nachweis
	      des Personals: Der Nachweis des Personals incl. der Verwaltungskraft hat mit dem Vordruck
              F.1 nach Zuschlagserteilung, spätestens vier Wochen vor Maßnahmebeginn, gegenüber dem
	      Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist die Vorlage unmittelbar nach
              Zuschlagserteilung erforderlich. Bei Personaländerungen während der Vertragslaufzeit hat der
              Nachweis des Personals durch den Auftragnehmer unverzüglich und vor Einsatz des
              Personals in der Maßnahme mit dem Vordruck F. 1 zu erfolgen. Für die Gesamtübersicht des
              gemeldeten Personals ist der Vordruck F.1.2 zu übersenden. Der Auftraggeber ist berechtigt,
	      ggf. den Einsatz von Personal abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken
              bestehen oder sie / er nach seinen Feststellungen nicht für die Durchführung der Maßnahme
              geeignet ist. Dies gilt unabhängig vom Vorliegen der formalen Voraussetzungen. Gleiches gilt
              für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Der Auftraggeber behält sich vor,
              während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der
              Anforderungen zu überprüfen und Einsicht in Qualifikationsnachweise und Zeugnisse
              vorzunehmen. Personaleinsatz: Das für die Durchführung der Maßnahme erforderliche
              Personal ist im entsprechenden Umfang ab Maßnahmebeginn vorzuhalten. In der Maßnahme
              kommen 2,75 Vollzeitkräfte (entsprechend Teilzeit) hierin enthalten ist eine 0,25 Leitungsstelle
              zum Einsatz. Darüber hinaus ist 0,5 Personalkapazität für administrative Aufgaben
              (Verwaltungskraft) vorzuhalten. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert  1  entspricht
              einem Volumen von wöchentlich 39 Zeitstunden. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit,
              außerhalb des vereinbarten Dienstleistungsvolumens für andere als von dem Auftraggeber
              zugewiesene Teilnehmer tätig zu sein. Der Auftragnehmer verpflichtet sich jedoch, die von ihm
              zur Durchführung der Maßnahme angegebene Personalkapazität gemäß seinem Angebot
              ausschließlich für die Leistungserbringung einzusetzen. Die angebotenen Personalkapazitäten
              dürfen durch andere Tätigkeiten des Auftragnehmers nicht eingeschränkt werden. Dem
              Grundsatz der Kontinuität des Personals ist durch mindestens 80 % fest angestellte
              Arbeitnehmer für die Vertragslaufzeit Rechnung zu tragen. Fest angestellt bedeutet, dass die
              zwischen dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsverträge nicht
              einen geringeren Zeitraum als die vorgesehene Vertragslaufzeit umfassen dürfen. Minijobs im
              Sinne § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) gehören nicht zum fest angestellten
              Personal. Ein Einsatz von Honorarkräften ist in dieser Dienstleistung nicht zulässig.
    5.1.11. Auftragsunterlagen
            Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
            Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 13/01/2025 23:59:00 (UTC+1)
	    Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite
	    /notice/CXS0YH6YTYR139V8/documents
	    Ad-hoc-Kommunikationskanal:
	    URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTYR139V8
    5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
            Bedingungen für die Einreichung:
	    Elektronische Einreichung: Erforderlich
            Adresse für die Einreichung: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice
	    /CXS0YH6YTYR139V8
            Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
            Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
            Varianten: Nicht zulässig
            Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
            Frist für den Eingang der Angebote: 23/01/2025 10:00:00 (UTC+1)
            Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 49 Tage
            Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
            Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
	    nachgereicht werden.
            Zusätzliche Informationen: Werden nachgefordert wenn dies rechtlich möglich ist.
            Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
            Eröffnungsdatum: 23/01/2025 10:05:00 (UTC+1)
	    Auftragsbedingungen:
              Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
              Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
              Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Keine besonderen Bedingungen vorhanden.
	      Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
              Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
	      Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
              Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegung von Rechtsbehelfen: Das
              Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig,
              wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt
              werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller
              den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
              Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
              von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt
              unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
              erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
              zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
              Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
              spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
              Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
              Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB
              bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1
              Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
              der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt
              sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg,
              indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige
              Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
	      ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt
              werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
              Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den
              Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
	      gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
              Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
              der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
    5.1.15. Techniken
	    Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
            Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
	    Kein dynamisches Beschaffungssystem
    5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
            Überprüfungsstelle: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
            Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stadt
	    Essen - JobCenter Essen
            TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
	    des BMI)
   8. Organisationen
       8.1. ORG-0001
	    Offizielle Bezeichnung: Stadt Essen - JobCenter Essen
	      Registrierungsnummer: 05113-31001-15
	      Postanschrift: Ruhrallee 175
	      Stadt: Essen
	      Postleitzahl: 45136
	      Land, Gliederung (NUTS): Essen, Kreisfreie Stadt (DEA13)
	      Land: Deutschland
	      E-Mail: planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de
	      Telefon: 000
	      Rollen dieser Organisation:
	      Beschaffer
              Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
       8.1. ORG-0002
	    Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung
	    Registrierungsnummer: 05315-03002-81
            Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
            Stadt: Köln
	    Postleitzahl: 50667
            Land, Gliederung (NUTS): Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
	    Telefon: 000
	    Rollen dieser Organisation:
            Überprüfungsstelle
       8.1. ORG-0003
            Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
	    Beschaffungsamts des BMI)
	    Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
	    Stadt: Bonn
	    Postleitzahl: 53119
	    Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
	    Land: Deutschland
	    E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de
	    Telefon: +49228996100
	    Rollen dieser Organisation:
	    TED eSender
   11. Informationen zur Bekanntmachung
      11.1. Informationen zur Bekanntmachung
	    Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8be9c776-fb67-4cc8-bc88-c95b54c7a3c7 - 01
	    Formulartyp: Wettbewerb
            Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung  Standardregelung
	    Unterart der Bekanntmachung: 16
            Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/12/2024 11:37:42 (UTC+1)
            Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
      11.2. Informationen zur Veröffentlichung
              ABl. S  Nummer der Ausgabe: 244/2024
              Datum der Veröffentlichung: 16/12/2024
Referenzen:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTYR139V8
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXS0YH6YTYR139V8/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202412/ausschreibung-766762-2024-DEU.txt
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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