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Ausschreibung: Winterdienst - DE-Hohen Neuendorf, Bergfelde, Borgsdorf
Fahrzeuge für den Winterdienst
Material für den Straßenwinterdienst
Schneeräumung
Glatteisbeseitigung
Dokument Nr...: 907330-2024 (ID: 2024072506013843176)
Veröffentlicht: 28.07.2024
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Winterdienst der Stadt Hohen Neuendorf
2024 - 7 - 15 - 1: Winterdienst der Stadt Hohen Neuendorf 19.07.2024
UVGO Öffentliche Ausschreibung
CSX 21 - Bekanntmachung Seite 1/5
19.07.2024 09:29 Uhr - VMS 11.4.1 2009 - 2024 cosinex GmbH
Bekanntmachung UVgO: Winterdienst der Stadt Hohen Neuendorf
Vergabenummer 2024 - 7 - 15 - 1
Bezeichnung Winterdienst der Stadt Hohen Neuendorf
Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung
Vergabe- und
Vertragsordnung
UVgO
Art des Auftrags Dienstleistung
Auftraggeber
Adresse der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
Kontaktstelle Vergabestelle
Postanschrift Oranienburger Straße 2
Ort 16540 Hohen Neuendorf
Telefon +49 3303528139
E-Mail vergabestelle@hohen-neuendorf.de
URL https://hohen-neuendorf.de/
Bei Vergabe im Namen und
für Rechnung
Adresse der den Zuschlag erteilenden Stelle
Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
Stelle, die die Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie eingesehen werden können
Siehe "zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle"
Auftragsgegenstand
Leistungsbeschreibung
Art und Umfang der Leistung Winterdienst der Stadt Hohen Neuendorf:
Leistungsbeschreibung Winterdienst
1. Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite
unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall
in angemessenen Zeitabständen, von Schnee zu beräumen, bei Schnee- und
Eisglätte unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln (gem. 5 (1) Straßenreinigungsund
Winterwartungssatzung der Stadt Hohen Neuendorf) zu bestreuen, bei
Bedarf auch wiederholt. Eisbildungen, denen nicht ausreichend durch Streuen
entgegengewirkt werden kann, sind zu beseitigen.
Die Gehwege sind entsprechend der Vorgabe des Auftraggebers in einer
Mindestbreite von 1,20 bzw. 1,50 Meter zu beräumen. Bei Gehwegen mit
geringerer Breite ist die Schnee- und Eisbekämpfung in voller Breite durchzuführen.
In der Zeit von 7 Uhr (Sonn- und Feiertags: von 9 Uhr) bis 20 Uhr gefallener
Schnee bzw. entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des
Schneefalls bzw. nach entstandener Glätte zu beseitigen. Dauert der Schneefall
über 20 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein,
ist der Winterdienst bis 7 Uhr des folgenden Tages (Sonn- und Feiertags bis 8 Uhr)
durchzuführen.
2. Schnee- und Eismengen von Gehwegen sind grundsätzlich auf dem der
Fahrbahn zugewandten Rand der Gehwege anzuhäufen; in den Rinnsteinen
und auf den Einflussöffnungen der Straßenentwässerungsanlagen dürfen
sie nicht abgelagert werden. Hydranten sind ständig freizuhalten. Vor Einund
Ausfahrten, in den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel,
Straßen- und Gehwegseitig im Bereich gekennzeichneter Behindertenparkplätze
und auf Radfahrstreifen und Radwegen darf Schnee oder Eis nicht, neben
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Fußgängerüberwegen, Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen nur bis zu
einer Höhe, die Sichtbehinderungen für den Fahrzeugverkehr auf den Fahrbahnen
ausschließt, angehäuft werden. Innerhalb von Fußgängerzonen sind Schneeund
Eismengen so anzuhäufen, dass der Fußgänger- und Zulieferbetrieb nicht
beeinträchtigt wird.
3. Auf Gehwegen und an Treppen sowie Rampen, die Bestandteile einer
öffentlichen Grünanlage oder eines Friedhofs sind und die gemäß Ziffer 1.
Absatz 1 dieses Vertrages für den Winterdienst gemeldet sind, sind Schnee- und
Eismengen im Rahmen der technischen Möglichkeiten so anzuhäufen, dass ihr
Schmelzwasser nicht auf die geräumte Fläche fließen kann. Dabei ist Rücksicht
auf den gegebenenfalls seitlich der Gehwege vorhandenen Vegetationsbestand zu
nehmen.
4. Bei Glätte ist mit abstumpfenden Mitteln ausreichend in der Weise zu streuen,
dass Fußgänger die gestreuten Flächen bei Beachtung der nach den Umständen
gebotenen Sorgfalt gefahrlos benutzen können. Die Verwendung von Auftaumitteln
ist ausnahmslos verboten. Ihre Verwendung ist ausnahmsweise gem. 5 Satzung
der Stadt Hohen Neuendorf über die Reinigung der öffentlichen Straßen und
Winterwartung (Straßenreinigungs- und Winterwartung) gestattet:
a. In besonderen witterungsbedingten Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen
durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu
erzielen ist,
b. An gefährlichen Stellen an Gehwegegen, wie Treppen, Rampen, starken Gefällebzw.
Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.
5. Der Auftragnehmer übernimmt die Streugutbeseitigung. Ist nichts weiter
vereinbart, erfolgt die Streugutbeseitigung nach Ende der Wintersaison,
6. Auf Verkehrsflächen gemäß Anlage 2 der Straßenreinigungs- und
Winterwartungssatzung der Stadt Hohen Neuendorf ist die maschinelle Reinigung /
Winterwartung zulässig. Ansonsten ist sie nur zulässig, soweit das Gewicht der
Maschine 500 Kilogramm nicht überschreitet. Diese Gehwege befinden sich unter
Gruppe 2, Anlage 1 - Flächenverzeichnis.
Leistungsbeschreibung Winterdienst für besondere Objekte
Es gelten die gleichen Vorgaben mit den folgenden Unterschieden:
1. Feuerwehren
Feuerwehren sind vorrangig zu beräumen.
2. Schulen
Schulen sind vorrangig bis spätestens 07:30 Uhr zu beräumen.
3. Brücken
Bei Brücken sind die abweichenden Straßen- und Temperaturverhältnisse zu
beachten. Die in den Objektdatenblätter und im Flächenverzeichnis genannten
Besonderheiten, z.B. Blähton, sind zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer
haftet für Schäden, die durch eine unsachgemäße Behandlung auftreten. Für
Mehraufwand auf Brücken kann ein Aufschlag gem. Preisblatt geltend gemacht
werden.
4. Radwege
Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften sind mit geeigneten Streumitteln
abzustumpfen, welche den Radverkehr nicht zusätzlich gefährden, z.B. Sand. Für
Minderaufwendungen aufgrund der durchgehenden Strecken kann ein Abschlag
gem. Preisblatt geltend gemacht werden.
Alle weiteren Details können Sie dem Winterdienstvertrag entnehmen.
Erfüllungsorte
Haupterfüllungsort
Bezeichnung Stadt Hohen Neuendorf
Postanschrift Stadtteil Hohen Neuendorf
Ort 16540 Hohen Neuendorf
Weitere Erfüllungsorte
Bezeichnung Stadtteil Bergfelde
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Postanschrift Stadtteil Bergfelde
Ort 16562 Bergfelde
Bezeichnung Stadtteil Borgsdorf
Postanschrift Stadtteil Borgsdorf
Ort 16556 Borgsdorf
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die
Ausführungsfrist
Grundvertragslaufzeit: 01.11.2024 - 31.03.2025
mit Option verlängerbar bis max. 2028
Fristen
Bezeichnung Datum, ggf. Uhrzeit
Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u.a.) 16.08.2024
Angebotsfrist 26.08.2024 11:30 Uhr
Zuschlags-/Bindefrist 25.09.2024
Wertung
Wertungsmethode der Vergabe
Wertungsmethode Niedrigster Preis
Lose
Etwaige Vorbehalte wegen Teilung in Lose, Umfang der Lose und mögliche Vergabe der
Lose an verschiedene Bieter
Die Vergabe ist in 3 Lose aufgeteilt.
Beabsichtigter Losbezug Das Angebot kann sich auf ein oder mehrere Lose erstrecken.
Angaben zu Los Nr. 1
Bezeichnung Winterdienst im Stadtteil Hohen Neuendorf
Menge bzw. Umfang Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Feuerwehrdepots und Brücken sowie
Treppen- und Rampenanlagen
Wertungsmethode Siehe oben "Wertungsmethode der Vergabe"
Angaben zu Los Nr. 2
Bezeichnung Winterdienst im Stadtteil Bergfelde
Menge bzw. Umfang Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Feuerwehrdepots und Brücken sowie
Treppen- und Rampenanlagen
Wertungsmethode Siehe oben "Wertungsmethode der Vergabe"
Angaben zu Los Nr. 3
Bezeichnung Winterdienst im Stadtteil Borgsdorf
Menge bzw. Umfang Winterdienst auf Geh- und Radwegen, Feuerwehrdepots und Brücken sowie
Treppen- und Rampenanlagen
Wertungsmethode Siehe oben "Wertungsmethode der Vergabe"
Nachweise / Bedingungen
Vom Unternehmen einzureichende Unterlagen
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Bedingung an die Auftragsausführung
Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
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Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer
124_LD - Eigenerklaerung zur Eignung Liefer-_Dienstleistungen (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
4.1 Eigenerklärung Ausschlussgründe (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
4.4 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
5.3 Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
5.4 Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG (mittels Eigenerklärung
vorzulegen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung KMU (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
4.2 Bewerber-Bietergemeinschaftserklärung (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
4.3 Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Referenzen über früher ausgeführte Leistungen (mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Auflagen zur persönlichen Lage
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Sonstige Bedingungen
Sonstige Bedingungen Einzureichen sind folgende Nachweise:
- Anlage 4_14_Nachweis Einsatzfahrzeuge.pdf
- Anlage 5_15_Nachweis Personaleinsatz.pdf
Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
Die Erbringung der
Dienstleistung ist einem
besonderen Berufsstand
vorbehalten
Nein
Vergabeunterlagen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Postalischer Versand Nein
Elektronisch Ja, mittels Vergabemarktplatz "Vergabemarktplatz Brandenburg"
URL zu den
Auftragsunterlagen
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/
CXW0YYDY17R1KLMF/documents
Zusätzliche Angaben über
die Maßnahmen zum Schutz
der Vertraulichkeit und der
Zugriffsmöglichkeit auf die
Vergabeunterlagen
Angebote
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Beginn der Angebotsöffnung 26.08.2024 11:30 Uhr
Angebotsabgabe
Art der akzeptierten
Angebote
Elektronisch in Textform
Zugriff auf Preisdokumente
bis zur manuellen
Freigabe während der
Angebotsprüfung/-wertung
sperren (Zwei-Umschlags-
Verfahren)
Nein
2024 - 7 - 15 - 1: Winterdienst der Stadt Hohen Neuendorf 19.07.2024
UVGO Öffentliche Ausschreibung
CSX 21 - Bekanntmachung Seite 5/5
19.07.2024 09:29 Uhr - VMS 11.4.1 2009 - 2024 cosinex GmbH
Eingabemöglichkeiten
zu Angebotspreisen für
Unternehmen innerhalb des
Bietertools sperren
Nein
Weitere Anforderungen an Angebote
Angebote sind in Form von
elektronischen Katalogen
einzureichen oder müssen
einen elektronischen Katalog
enthalten.
Nein
Forderung von Proben und
Mustern
Nein
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Verfahren/Sonstiges
Sonstige Informationen
Sonstige Informationen für
Bieter/Bewerber
Bitte nutzen Sie das Leistungsverzeichnis im Excelformat für die Preise. Die Tabelle
kann im Format .xlsx (Excel) eingereicht werden.
Schritt 1: Datei öffnen und im unteren Bereich Leistungsverzeichnis auswählen
Schritt 2: Die Daten im rot markierten Bereich eintragen, abspeichern und mit den
anderen Unterlagen hochladen.
Bitte beachten Sie, dass jedes Los ein eigenes Blatt hat.
Bekanntmachungs-ID CXW0YYDY17R1KLMF
Source: 4 https://service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-bb/2024/07/213138.html
Data Acquisition via: p8000000
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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