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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Göppingen - Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024050201203646850 / 259141-2024
Veröffentlicht :
02.05.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
08.05.2024
Angebotsabgabe bis :
15.05.2024
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße)
DEU-Göppingen: Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße)
Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre

2024/S 86/2024 259141

Deutschland Öffentlicher Verkehr (Straße) Beförderungsleistungen der freigestellten
Schülerverkehre
OJ S 86/2024 02/05/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Göppingen
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Beförderungsleistungen der freigestellten Schülerverkehre
Beschreibung: Gegenstand der Ausschreibung sind Beförderungsleistungen der freigestellten
Schülerverkehre, also die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung von
einem Abholpunkt zu den schulischen Einrichtungen im Landkreis Göppingen und zurück. Der
Landkreis Göppingen stellt als Schulträger der anzufahrenden schulischen Einrichtungen den
rechtzeitigen, sicheren und ihren Einschränkungen angemessenen Transport der Kinder und
Jugendlichen mit Behinderung sicher. Zur Beschaffung dieser Beförderungsleistungen dient
die Ausschreibung. Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen
Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren.
Kennung des Verfahrens: 0162a315-cacc-495d-ad33-b423016212f4
Interne Kennung: SchülerV_LkGp_2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

2.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHNAE
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.5. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 3

2.1.6. Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe
nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126
GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

5. Los

5.1. Los: LOT-0002
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen
Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 1 betrifft die Fahrt von Ursenwang zur

Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter
kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter
auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er
berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er
nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise zuerst
berücksichtigen , die Priorität 2 als zweites berücksichtigen und so weiter. Der Bieter soll die
Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt,
angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung
verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot
ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des
Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den
Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das
angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand
zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom
Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten
Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen
prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag
auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf
das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter
/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung
aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in
sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 1

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft -
in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines
Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes
zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund

der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6
Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR,
netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein
Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der
Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich
sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-
Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von
mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und
mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer
Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem
Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem
Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines
Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei
Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende
Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine
Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung
stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen
A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur
Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste
Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit
maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter Sauberer Kleinbus nur solche Nutzfahrzeuge
fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten
Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden

Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die
erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung
rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2)
Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen
(Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben
über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt
als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum
Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen,
wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die
mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens
einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im
Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei
Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht
hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse
und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung
des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt
werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende
Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt
(Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis
zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn
die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-
hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den
Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote
den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt
den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei
Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2024 09:00:00 (UTC+2)

Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber
innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein
Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
abzugeben, in der er insbesondere erklärt, seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens
den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht bzw. erklärt, dass sein Unternehmen in einem
anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit
dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist im
Formblatt B_4 Angebotsschreiben unter Ziff. B.I wiedergegeben und kann an dieser Stelle aus
Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den

Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel
Rechtsanwalts PartG mbB

5.1. Los: LOT-0003
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen
Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 2 betrifft die Fahrt von Bad Boll zur
Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter
kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter
auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er
berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er
nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise zuerst
berücksichtigen , die Priorität 2 als zweites berücksichtigen und so weiter. Der Bieter soll die
Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt,
angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung
verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot
ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des
Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den
Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das
angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand
zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom
Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten
Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen
prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag
auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf
das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter
/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung
aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in
sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 2

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft -
in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines
Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes
zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund
der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6
Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR,
netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein
Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der
Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich
sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-
Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von
mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und
mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer
Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem

Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem
Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines
Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei
Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende
Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine
Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung
stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen
A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur
Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste
Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit
maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter Sauberer Kleinbus nur solche Nutzfahrzeuge
fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten
Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden
Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die
erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung
rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2)
Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen
(Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben
über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt
als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum
Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen,
wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die
mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens
einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im
Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei
Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht
hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse
und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung
des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt
werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende
Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt
(Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis
zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn
die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-
hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den
Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote
den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt
den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei
Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber
innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein
Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
abzugeben, in der er insbesondere erklärt, seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens
den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht bzw. erklärt, dass sein Unternehmen in einem
anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit
dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist im
Formblatt B_4 Angebotsschreiben unter Ziff. B.I wiedergegeben und kann an dieser Stelle aus
Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel
Rechtsanwalts PartG mbB

5.1. Los: LOT-0004
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen
Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 3 betrifft die Fahrt von Bezgenriet zur
Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter
kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter
auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er
berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er

nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise zuerst
berücksichtigen , die Priorität 2 als zweites berücksichtigen und so weiter. Der Bieter soll die
Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt,
angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung
verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot
ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des
Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den
Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das
angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand
zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom
Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten
Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen
prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag
auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf
das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter
/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung
aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in
sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 3

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft -
in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines
Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes
zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund
der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6
Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR,
netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen

betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein
Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der
Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich
sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-
Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von
mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und
mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer
Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem
Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem
Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines
Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei
Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende
Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine
Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung
stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen
A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur
Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste
Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit
maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter Sauberer Kleinbus nur solche Nutzfahrzeuge
fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten
Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden
Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die
erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung
rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2)
Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen
(Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben
über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt
als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum
Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen,
wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die
mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens

einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im
Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei
Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht
hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse
und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung
des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt
werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende
Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt
(Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis
zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn
die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-
hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den
Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote
den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt
den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei
Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber
innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein
Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
abzugeben, in der er insbesondere erklärt, seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens
den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht bzw. erklärt, dass sein Unternehmen in einem
anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit
dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist im
Formblatt B_4 Angebotsschreiben unter Ziff. B.I wiedergegeben und kann an dieser Stelle aus
Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel
Rechtsanwalts PartG mbB

5.1. Los: LOT-0005
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen
Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 4 betrifft die Fahrt von Geislingen a.D.
St. zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder
Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je
Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er
berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er
nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise zuerst
berücksichtigen , die Priorität 2 als zweites berücksichtigen und so weiter. Der Bieter soll die
Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt,
angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung
verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot
ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des
Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den
Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das
angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand
zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom
Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten
Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen
prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag
auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf
das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter
/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung
aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in
sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 4

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft -
in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines
Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes
zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund
der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6
Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR,
netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein
Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der
Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich
sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-
Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von
mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und
mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer
Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem
Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem
Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines
Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem

Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei
Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende
Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine
Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung
stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen
A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur
Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste
Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit
maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter Sauberer Kleinbus nur solche Nutzfahrzeuge
fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten
Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden
Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die
erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung
rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2)
Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen
(Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben
über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt
als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum
Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen,
wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die
mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens
einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im
Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei
Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht
hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse
und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung
des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt
werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende
Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt
(Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis
zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn
die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-
hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den
Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote
den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt
den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei
Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber
innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein
Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
abzugeben, in der er insbesondere erklärt, seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens
den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht bzw. erklärt, dass sein Unternehmen in einem
anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit
dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist im
Formblatt B_4 Angebotsschreiben unter Ziff. B.I wiedergegeben und kann an dieser Stelle aus
Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel
Rechtsanwalts PartG mbB

5.1. Los: LOT-0006
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen
Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 5 betrifft die Fahrt von Wäschenbeuren
zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder
Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je
Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er
berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er
nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise zuerst
berücksichtigen , die Priorität 2 als zweites berücksichtigen und so weiter. Der Bieter soll die
Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt,
angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung
verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot
ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des
Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den

Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das
angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand
zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom
Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten
Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen
prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag
auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf
das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter
/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung
aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in
sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 5

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft -
in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines
Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes
zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund
der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6
Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR,
netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein
Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der
Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich

sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-
Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von
mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und
mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer
Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem
Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem
Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines
Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei
Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende
Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine
Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung
stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen
A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur
Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste
Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit
maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter Sauberer Kleinbus nur solche Nutzfahrzeuge
fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten
Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden
Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die
erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung
rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2)
Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen
(Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben
über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt
als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum
Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen,
wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die
mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens
einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im
Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei
Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht
hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse
und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung
des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt
werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende

Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt
(Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis
zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn
die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-
hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den
Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote
den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt
den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei
Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber
innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein
Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
abzugeben, in der er insbesondere erklärt, seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens

den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht bzw. erklärt, dass sein Unternehmen in einem
anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit
dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist im
Formblatt B_4 Angebotsschreiben unter Ziff. B.I wiedergegeben und kann an dieser Stelle aus
Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel
Rechtsanwalts PartG mbB

5.1. Los: LOT-0007
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen
Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 6 betrifft die Fahrt von Ebersbach Weiler
zur Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder
Bieter kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je
Bieter auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er
berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er
nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise zuerst
berücksichtigen , die Priorität 2 als zweites berücksichtigen und so weiter. Der Bieter soll die
Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt,
angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung
verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot
ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des
Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den
Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das
angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand
zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom
Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten
Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen
prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag
auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf
das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter
/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung
aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in
sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 6

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung

Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft -
in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines
Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes
zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund
der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6
Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR,
netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein
Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der
Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich
sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-
Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von
mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und
mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer
Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem
Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem
Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines
Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei
Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende
Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine
Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung
stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen

A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur
Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste
Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit
maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter Sauberer Kleinbus nur solche Nutzfahrzeuge
fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten
Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden
Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die
erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung
rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2)
Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen
(Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben
über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt
als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum
Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen,
wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die
mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens
einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im
Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei
Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht
hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse
und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung
des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt
werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende
Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt
(Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis
zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn
die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-
hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den
Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote
den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt
den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei
Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber
innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein
Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
abzugeben, in der er insbesondere erklärt, seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens
den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht bzw. erklärt, dass sein Unternehmen in einem
anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit
dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist im
Formblatt B_4 Angebotsschreiben unter Ziff. B.I wiedergegeben und kann an dieser Stelle aus
Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen

keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel
Rechtsanwalts PartG mbB

5.1. Los: LOT-0008
Titel: Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte)
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen
Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 7 betrifft die Fahrt von Eislingen zur
Bodelschwingh-Schule Göppingen (Schule für Geistig- und Körperbehinderte). Jeder Bieter
kann für sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter
auf maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er
berechtigt, Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er
nachrangig berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise zuerst
berücksichtigen , die Priorität 2 als zweites berücksichtigen und so weiter. Der Bieter soll die
Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt,
angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung
verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot
ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des
Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den
Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das
angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand
zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom
Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten
Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen
prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag
auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf
das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter
/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung
aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in
sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.

Interne Kennung: 7

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft -
in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines
Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes
zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund
der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6
Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR,
netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein
Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der
Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich
sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-
Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von
mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und
mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer
Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem

Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem
Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines
Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei
Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende
Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine
Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung
stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen
A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur
Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste
Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit
maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter Sauberer Kleinbus nur solche Nutzfahrzeuge
fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten
Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden
Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die
erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung
rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2)
Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen
(Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben
über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt
als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum
Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen,
wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die
mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens
einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im
Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei
Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht
hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse
und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung
des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt
werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende
Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt
(Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis
zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn
die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-
hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis

Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den
Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote
den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt
den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei
Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber
innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein
Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
abzugeben, in der er insbesondere erklärt, seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens
den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht bzw. erklärt, dass sein Unternehmen in einem
anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit
dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist im
Formblatt B_4 Angebotsschreiben unter Ziff. B.I wiedergegeben und kann an dieser Stelle aus
Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein

Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel
Rechtsanwalts PartG mbB

5.1. Los: LOT-0009
Titel: Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen
Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 8 betrifft die Fahrt von Lauterstein zur
Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen. Jeder Bieter kann für
sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf
maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt,
Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig

berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise zuerst
berücksichtigen , die Priorität 2 als zweites berücksichtigen und so weiter. Der Bieter soll die
Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt,
angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung
verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot
ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des
Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den
Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das
angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand
zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom
Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten
Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen
prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag
auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf
das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter
/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung
aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in
sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 8

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft -
in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines
Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes
zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund
der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6
Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR,
netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen

betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein
Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der
Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich
sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-
Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von
mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und
mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer
Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem
Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem
Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines
Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei
Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende
Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine
Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung
stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen
A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur
Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste
Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit
maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter Sauberer Kleinbus nur solche Nutzfahrzeuge
fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten
Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden
Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die
erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung
rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2)
Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen
(Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben
über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt
als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum
Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen,
wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die
mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens

einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im
Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei
Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht
hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse
und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung
des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt
werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende
Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt
(Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis
zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn
die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-
hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den
Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote
den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt
den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei
Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber
innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein
Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.

Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
abzugeben, in der er insbesondere erklärt, seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens
den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht bzw. erklärt, dass sein Unternehmen in einem
anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit
dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist im
Formblatt B_4 Angebotsschreiben unter Ziff. B.I wiedergegeben und kann an dieser Stelle aus
Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken

Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel
Rechtsanwalts PartG mbB

5.1. Los: LOT-0010
Titel: Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen
Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 9 betrifft die Fahrt von Kuchen zur
Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen. Jeder Bieter kann für
sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf
maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt,
Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig
berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise zuerst
berücksichtigen , die Priorität 2 als zweites berücksichtigen und so weiter. Der Bieter soll die
Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt,
angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung
verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot
ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des
Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den
Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das
angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand
zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom
Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten
Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen
prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag
auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf
das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter
/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung
aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in
sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 9

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge
CVD))
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren
festzulegen: Dienstleistungen der Personenbeförderung auf der Straße

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft -
in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines
Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes
zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund
der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6
Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR,
netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein
Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der
Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich
sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-
Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von
mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und
mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer
Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem
Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem
Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines
Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem

Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei
Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende
Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine
Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung
stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen
A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur
Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste
Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit
maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter Sauberer Kleinbus nur solche Nutzfahrzeuge
fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten
Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden
Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die
erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung
rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2)
Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen
(Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben
über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt
als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum
Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen,
wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die
mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens
einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im
Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei
Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht
hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse
und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung
des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt
werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende
Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt
(Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis
zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn
die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-
hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den
Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote
den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt
den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei
Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber
innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein
Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
abzugeben, in der er insbesondere erklärt, seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens
den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht bzw. erklärt, dass sein Unternehmen in einem
anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit
dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist im
Formblatt B_4 Angebotsschreiben unter Ziff. B.I wiedergegeben und kann an dieser Stelle aus
Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel
Rechtsanwalts PartG mbB

5.1. Los: LOT-0011
Titel: Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen
Beschreibung: Der Auftrag ist in 10 Lose unterteilt, die die benannten schulischen
Einrichtungen im Landkreis Göppingen anfahren. Los 10 betrifft die Fahrt von Bad Boll zur
Bodelschwingh-Schule Geislingen/Göppingen, Außenklasse Deggingen. Jeder Bieter kann für
sämtliche Lose ein Angebot abgeben, der Zuschlag wird allerdings lediglich je Bieter auf
maximal 3 Lose erteilt. Gibt ein Bieter für mehr als drei Lose ein Angebot ab, ist er berechtigt,
Prioritäten dazu anzugeben, beim Zuschlag welcher Lose er zuerst, bei welchen er nachrangig
berücksichtigt werden muss. Die Priorität 1 bedeutet dabei beispielsweise zuerst
berücksichtigen , die Priorität 2 als zweites berücksichtigen und so weiter. Der Bieter soll die
Ziffern der Priorisierung entsprechend der Anzahl der Lose, auf die er ein Angebot abgibt,
angeben. Gibt er somit auf 5 Lose ein Angebot ab, soll er die Ziffern 1-5 für seine Priorisierung
verwenden. Gibt der Bieter keine Priorisierung an, gibt aber für mehr als 3 Lose ein Angebot
ab und hat auch bei mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe des
Verfahrens abgegeben, erfolgt die Priorisierung der angebotenen Lose durch den

Auftraggeber dergestalt, dass der Bieter den Zuschlag in diesem Falle zunächst auf das
angebotene Los erhält, in dem der von ihm angebotene Preis den prozentual größten Abstand
zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot hat, dann auf das angebotene Los, in dem der vom
Bieter angebotene Preis den prozentual zweigrößten Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten
Angebot hat und so weiter. Gibt der Bieter zwei Angebote ab, die beide den gleichen
prozentualen Abstand zum nächst-wirtschaftlichsten Angebot haben, und würde ein Zuschlag
auf beide Lose die maximale Losbegrenzung überschreiten, erhält der Bieter den Zuschlag auf
das dem Gesamtpreis nach größere Los. Für den Fall, dass nur drei oder noch weniger Bieter
/Bietergemeinschaften Angebote abgeben, wird die eben dargestellte Zuschlagslimitierung
aufgehoben. Dadurch soll auch in diesen Fällen gewährleistet werden, dass der Zuschlag in
sämtlichen Losen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erfolgen kann.
Interne Kennung: 10

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)

5.1.2. Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Es ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft -
in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines
Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes
zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem
Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen
Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bieters, soweit aufgrund
der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6
Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der
Angebote, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: 1) Eigenerklärung zum Umsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft (EUR,
netto), aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Ist der Bieter / ein
Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein
Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Bei
einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
2) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Ist der
Bieter / ein Bietergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich

sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen maßgeblichen Umsätze der Mitglieder pro
Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter dem Umsatz anzugeben.
3) Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder KFZ-
Haftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit Deckungssummen von
mindestens EUR 2,5 Mio. für Personenschäden (pro Person pro Schadensfall) und
mindestens EUR 1 Mio. für Sach- und Vermögensschaden (pro Schadensfall) bei einem in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen in Form einer
Versicherungserklärung. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem
Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers
einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem
Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines
Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Bei
Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und eine entsprechende
Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Erklärung des
Bieters/der Bietergemeinschaft über die technische Ausstattung des Unternehmens Es ist eine
Eigenerklärung abzugeben, in der der Bieter/die Bietergemeinschaft die zur Verfügung
stehenden technischen Geräte zur Erbringung der Leistung mit Blick auf die Fahrzeugklassen
A (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen einschließlich der Möglichkeit zur
Rollstuhlbeförderung und damit einer variablen Anzahl an Sitzplätzen (ausgenommen erste
Sitzreihe), B (Kleinbus mit maximal 8 Fahrgastsitzplätzen) und C (Sauberer Kleinbus mit
maximal 8 Fahrgastsitzplätzen, wobei unter Sauberer Kleinbus nur solche Nutzfahrzeuge
fallen, die gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 des SaubFahrzeugBeschG die dort genannten
Emissionsgrenzwerte einhalten) auflistet bzw. unter mit Blick auf die entsprechenden
Fahrzeugklassen A, B und C erfolgter Auflistung der anzuschaffenden Geräte erklärt, die
erforderlichen technischen Geräte zur Erbringung der Leistung im Falle der Auftragserteilung
rechtzeitig zu beschaffen und die hierfür notwendigen Mittel zur Verfügung zu haben. 2)
Erklärung und Angaben des Bieters/der Bietergemeinschaft zu vergleichbaren Leistungen
(Referenzen) Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: Angaben
über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten drei Jahren. Eine Leistung gilt
als in diesem Zeitraum erbracht, wenn sie in den letzten drei Jahren (01.05.2021 bis zum
Ablauf der Angebotsfrist) erbracht wurde. Als vergleichbar wird eine Leistung angesehen,
wenn Gegenstand ihrer Erbringung Dienstleistungen der Behindertenbeförderung waren, die
mindestens über einen zusammenhängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens
einmal pro Woche erbracht wurden. Für jede Referenz sind folgende Angaben im
Formularblatt des Teilnahmeantrages einzutragen: - Projektbezeichnung; - bei
Bietergemeinschaften: Angabe des Bietergemeinschaftsmitgliedes, das die Referenz erbracht
hat - Auftraggeber mit Angabe des Ansprechpartners des Auftraggebers (Name, Mailadresse
und Telefonnummer); - Ausführungszeitraum und der Auftragssumme; - kurze Beschreibung
des Projekts. Als Anlage zum Formblatt können ferner Projektbeschreibungen angefügt
werden. Die Vorlage von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht. Folgende

Mindeststandards werden gefordert: Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt
(Dienstleistungen der Behindertenbeförderung) des Bieters aus dem Zeitraum 01.05.2021 bis
zum Ablauf der Angebotsfrist. Die Referenzen werden dann als vergleichbar angesehen, wenn
die Dienstleistungen der Behindertenbeförderung mindestens über einen zusammen-
hängenden Zeitraum von 6 Monaten und mindestens einmal pro Woche erbracht wurden.

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt den
Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei Angebote
den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien
ausgedrückt werden kann: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Auftraggeber erteilt
den Zuschlag auf das günstigste Angebot nach Maßgabe des Preisblattes. Weisen zwei
Angebote den gleichen Preis auf, entscheidet der Auftraggeber per Los über den Zuschlag.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind:
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 08/05/2024 00:00:00 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 15/05/2024 09:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber kann die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze
der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder
fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren. Die Unterlagen sind vom Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber
innerhalb einer vom Auftraggeber festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein
Anspruch der Bieter auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 15/05/2024 09:05:00 (UTC+2)
Auftragsbedingungen:
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Bieter hat eine Verpflichtungserklärung
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg
abzugeben, in der er insbesondere erklärt, seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der
Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu bezahlen, das mindestens

den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG
erlassenen Rechtsverordnung entspricht bzw. erklärt, dass sein Unternehmen in einem
anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit
dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird. Der vollständige Wortlaut der Erklärung ist im
Formblatt B_4 Angebotsschreiben unter Ziff. B.I wiedergegeben und kann an dieser Stelle aus
Platzgründen nicht vollständig wiedergegeben werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz
2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens,
dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des
Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax,
E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen
nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber
über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg

Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Lutz | Abel
Rechtsanwalts PartG mbB

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Göppingen
Registrierungsnummer: DE145469354
Stadt: Göppingen
Postleitzahl: 73033
Land, Gliederung (NUTS): Göppingen (DE114)
Land: Deutschland
E-Mail: s.hettwer@lkgp.de
Telefon: +49 7161 202-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
Registrierungsnummer: DE308463027
Stadt: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land, Gliederung (NUTS): Stuttgart, Stadtkreis (DE111)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabe-s@lutzabel.com
Telefon: +49 7112528900
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg
Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: noreply.esender_hub@bescha.bund.de

Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ecef1949-824f-4d6d-a9d4-cd94be7b46f4 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 29/04/2024 17:17:16 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 86/2024
Datum der Veröffentlichung: 02/05/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9PHNAE/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202405/ausschreibung-259141-2024-DEU.txt

 
 
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