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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 371926-2020 (ID: 2020080709284991582)
Veröffentlicht: 07.08.2020
*
DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
2020/S 152/2020 371926
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [6]rueckfragepool@bbr.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bbsr.bund.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343993
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343993
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Covid 19 und die Folgen der öffentliche Raum in der Krise: Nutzung,
Sicherheit und Wandel
Referenznummer der Bekanntmachung: 10.06.03-20.112
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Corona-Krise wirkt sich seit Anfang des Jahres 2020 auf Städte und
Regionen aus. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, wurden sowohl
wirtschaftliche als auch soziale Aktivitäten massiv eingeschränkt.
Menschen konnten nicht mehr in der gewohnten Weise miteinander im
öffentlichen Raum agieren. Funktionen des öffentlichen Raumes, wie die
Nutzung baulicher Infrastruktur, soziale Interaktion und
Daseinsgrundfunktionen, die hier vorher wahrgenommen wurden, konnten
während der Krise nicht mehr oder nicht in der bisherigen Form bestehen
und erfolgen. Es handelt sich um einen Realtest zur
Anpassungsfähigkeit auf verschiedenen Akteursebenen, durch den auch
sichtbar wird, welche besonderen Bedarfe in benachteiligten Quartieren
im Verhältnis zur Gesamtstadt bestehen.
Im Fokus des Projekts steht die Frage, welche Qualitäten resiliente
öffentliche und halb öffentliche Räume haben sollten. Dabei soll der
Gegenstand des öffentlichen Raums im Sinne des Projekts
interdisziplinär verstanden und nicht auf rein bauliche Umwelt
reduziert werden. Er ist dabei der Container für Funktionen und Nutzung
der Bewohnerschaft sowie der Daseinsgrundfunktionen im Allgemeinen.
Manifestieren kann er sich sowohl durch das Wohnumfeld, Straßen, Plätze
und Parks aber auch öffentliche Gebäude wie Schulen, Sporthallen und
Bürgerhäuser und nicht zuletzt auch halb-öffentliche Räume, die sich
nicht im kommunalen Eigentum befinden. Dieses können bspw. Bahnhöfe und
Bahnhofsvorplätze sein aber auch Einkaufszentren. Dabei hat der
öffentliche Raum der baulichen Umwelt insbesondere für verdichtete und
sozial benachteiligte urbane Gebiete eine große Bedeutung, da hier
viele Funktionen wahrgenommen werden. Der öffentliche Raum im weitesten
Sinne und insbesondere die Auswirkungen der Krise auf die
Programmgebiete der Sozialen Stadt/Sozialer Zusammenhalt sollen dabei
ganzheitlich betrachtet werden. Entsprechend sind im Projekt sowohl
soziale, wirtschaftliche, ökologische, politische und
sicherheitstechnische Aspekte des öffentlichen Raumes zu betrachten.
Das Forschungsvorhaben soll anhand der Corona-Krise untersuchen, wie
sich Krisen auf die Maßnahmen und Projekte für öffentliche und halb
öffentliche Räume in verdichteten Stadtquartieren mit und ohne
Städtebauförderung mit Fokus auf benachteiligte Stadtquartiere
auswirken und welchen Herausforderungen die Bevölkerung, die Kommunen
und die Träger/-innen und Unternehmen der halb öffentlichen
Infrastrukturen (z. B. Wohlfahrtsverbände, Vereine) gegenüberstehen.
Herauszuarbeiten sind dabei die Unterschiede zwischen eher
kurzfristigen, zeitlich wenig anhaltenden und dauerhaft auf die
Stadtentwicklung einwirkenden Impulsen, die durch die Krise ausgelöst
worden sind. Ziel ist es, mit dem Projekt den Handlungsbedarf zur
Erreichung von Resilienz gegenüber einer Krisensituation zu
identifizieren und hieraus auch Rückschlüsse auf die zukünftige
Ausgestaltung des BauGB und der Städtebauförderung für mögliche andere
Krisenszenarien zu erhalten.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 210 084.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe Leistungsbeschreibung".
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 210 084.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/11/2020
Ende: 30/11/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Siehe Leistungsbeschreibung".
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
[10]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
zulässig.
Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
[11]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Eignungskriterien".
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 09/09/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 09/09/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Weitere verbindliche Regelungen siehe VI.3) Zusätzliche Angaben
20.112".
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2020
References
6. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
7. http://www.bbsr.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343993
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343993
10. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
11. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
12. http://www.bundeskartellamt.de/
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