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Ausschreibung: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung - DE-Bonn
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Dokument Nr...: 371926-2020 (ID: 2020080709284991582)
Veröffentlicht: 07.08.2020
*
  DE-Bonn: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   2020/S 152/2020 371926
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
   Raumforschung
   Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]rueckfragepool@bbr.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bbsr.bund.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343993
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343993
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Covid 19 und die Folgen  der öffentliche Raum in der Krise: Nutzung,
   Sicherheit und Wandel
   Referenznummer der Bekanntmachung: 10.06.03-20.112
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Corona-Krise wirkt sich seit Anfang des Jahres 2020 auf Städte und
   Regionen aus. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, wurden sowohl
   wirtschaftliche als auch soziale Aktivitäten massiv eingeschränkt.
   Menschen konnten nicht mehr in der gewohnten Weise miteinander im
   öffentlichen Raum agieren. Funktionen des öffentlichen Raumes, wie die
   Nutzung baulicher Infrastruktur, soziale Interaktion und
   Daseinsgrundfunktionen, die hier vorher wahrgenommen wurden, konnten
   während der Krise nicht mehr oder nicht in der bisherigen Form bestehen
   und erfolgen. Es handelt sich um einen Realtest zur
   Anpassungsfähigkeit auf verschiedenen Akteursebenen, durch den auch
   sichtbar wird, welche besonderen Bedarfe in benachteiligten Quartieren
   im Verhältnis zur Gesamtstadt bestehen.
   Im Fokus des Projekts steht die Frage, welche Qualitäten resiliente
   öffentliche und halb öffentliche Räume haben sollten. Dabei soll der
   Gegenstand des öffentlichen Raums im Sinne des Projekts
   interdisziplinär verstanden und nicht auf rein bauliche Umwelt
   reduziert werden. Er ist dabei der Container für Funktionen und Nutzung
   der Bewohnerschaft sowie der Daseinsgrundfunktionen im Allgemeinen.
   Manifestieren kann er sich sowohl durch das Wohnumfeld, Straßen, Plätze
   und Parks aber auch öffentliche Gebäude wie Schulen, Sporthallen und
   Bürgerhäuser und nicht zuletzt auch halb-öffentliche Räume, die sich
   nicht im kommunalen Eigentum befinden. Dieses können bspw. Bahnhöfe und
   Bahnhofsvorplätze sein aber auch Einkaufszentren. Dabei hat der
   öffentliche Raum der baulichen Umwelt insbesondere für verdichtete und
   sozial benachteiligte urbane Gebiete eine große Bedeutung, da hier
   viele Funktionen wahrgenommen werden. Der öffentliche Raum im weitesten
   Sinne und insbesondere die Auswirkungen der Krise auf die
   Programmgebiete der Sozialen Stadt/Sozialer Zusammenhalt sollen dabei
   ganzheitlich betrachtet werden. Entsprechend sind im Projekt sowohl
   soziale, wirtschaftliche, ökologische, politische und
   sicherheitstechnische Aspekte des öffentlichen Raumes zu betrachten.
   Das Forschungsvorhaben soll anhand der Corona-Krise untersuchen, wie
   sich Krisen auf die Maßnahmen und Projekte für öffentliche und halb
   öffentliche Räume in verdichteten Stadtquartieren mit und ohne
   Städtebauförderung mit Fokus auf benachteiligte Stadtquartiere
   auswirken und welchen Herausforderungen die Bevölkerung, die Kommunen
   und die Träger/-innen und Unternehmen der halb öffentlichen
   Infrastrukturen (z. B. Wohlfahrtsverbände, Vereine) gegenüberstehen.
   Herauszuarbeiten sind dabei die Unterschiede zwischen eher
   kurzfristigen, zeitlich wenig anhaltenden und dauerhaft auf die
   Stadtentwicklung einwirkenden Impulsen, die durch die Krise ausgelöst
   worden sind. Ziel ist es, mit dem Projekt den Handlungsbedarf zur
   Erreichung von Resilienz gegenüber einer Krisensituation zu
   identifizieren und hieraus auch Rückschlüsse auf die zukünftige
   Ausgestaltung des BauGB und der Städtebauförderung für mögliche andere
   Krisenszenarien zu erhalten.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 210 084.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Siehe Leistungsbeschreibung".
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 210 084.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 15/11/2020
   Ende: 30/11/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Siehe Leistungsbeschreibung".
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
   Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
   zulässig.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
   signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
   [10]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Es ist eine Eigenerklärung gem. §§ 122 ff. des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Verbindung mit §§ 42 ff. der
   Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) einzureichen.
   Dies hat zwingend mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   zu erfolgen, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und des
   Nichtvorliegens von Ausschlussgründen mittels anderer Belege ist nicht
   zulässig.
   Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung ist in der Form des Anhangs
   2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar
   2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche
   Europäische Eigenerklärung (ABl. L 3 vom 6.1.2016, S. 16) zu
   übermitteln. Sie ist händisch zu unterschreiben bzw. rechtsgültig zu
   signieren. Hierfür steht ein Online-Formular zur Verfügung unter
   [11]http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Eignungskriterien".
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 09/09/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 09/09/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Weitere verbindliche Regelungen siehe VI.3) Zusätzliche Angaben
   20.112".
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Internet-Adresse: [12]http://www.bundeskartellamt.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15
   Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
   nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/08/2020
References
   6. mailto:rueckfragepool@bbr.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bbsr.bund.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343993
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343993
  10. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
  11. http://www.base.gov.pt/deucp/filter?lang=de
  12. http://www.bundeskartellamt.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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