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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Berlin
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
Dokument Nr...: 371803-2020 (ID: 2020080709273991454)
Veröffentlicht: 07.08.2020
*
DE-Berlin: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2020/S 152/2020 371803
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
E-Mail: [6]sbsns-vergabe@vbb.de
Telefon: +49 3025414500
Fax: +49 3025414515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.berlin.de/sen/uvk/
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, vertreten durch das
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
E-Mail: [8]sbsns-vergabe@vbb.de
Telefon: +49 3025414500
Fax: +49 3025414515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [9]http://www.mil.brandenburg.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[10]https://www.daisikomm.de/verfahren/D63399
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Postanschrift: Hardenbergplatz 2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 BERLIN
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: [11]sbsns-vergabe@vbb.de
Telefon: +49 3025414500
Fax: +49 3025414515
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [12]http://www.vbb.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[13]https://www.daisikomm.de/verfahren/D63399
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung von Neufahrzeugen (Neu-Fzg.) sowie deren Instandhaltung und
Bereitstellung und die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den
Teilnetzen Nord-Süd und Stadtbahn der Berliner S-Bahn
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Besitzverschaffung und Übereignung
(Lieferung) von Neu-Fzg. und deren Instandhaltung und Bereitstellung
(Fachlos FBI nachfolgend auch Fachlos A genannt) und der
fahrplanmäßige Betrieb sowie mit dem fahrplanmäßigen Betrieb
zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs (Fachlos
Betrieb nachfolgend auch Fachlos B genannt) auf den Teilnetzen
Nord-Süd (Teillos 1) und Stadtbahn (Teillos 2) der Berliner S-Bahn.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Beide Fachlose (A/B) in Teillos 1 und/oder in Teillos 2;
teillosübergreifend beide Fachlose A/A und/oder B/B; Gesamtangebot über
alle 4 Lose. Die Vorgehensweise beim Vergleich der Wertungspreise und
der daraus folgenden Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots/der
wirtschaftlichen Angebote ist hier ersichtlich:
[14]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/007.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Teillos 1: A: Fachlos FBI im Teilnetz Nord-Süd: Lieferung von Neu-Fzg.
sowie deren Instandhaltung und Bereitstellung für das Teilnetz Nord-Süd
der Berliner S-Bahn.
Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 BERLIN
NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
Hauptort der Ausführung:
Berlin, Brandenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von mind. 170 Halbzügen (Hz) als
Neu-Fzg., die anschließend für die im Teilnetz Nord-Süd geschuldeten
Verkehrsleistungen instandgehalten und bereitgestellt werden. Die
Instandhaltungsleistungen umfassen alle Instandhaltungsfunktionen
entsprechend der Definition von Art. 14 Abs. 3 der RL (EU) 2016/798 in
Verbindung mit der DVO (EU) 2019/779. Die mind. zu liefernde Anzahl der
Hz kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens ändern.
Es besteht die Pflicht zum Abschluss eines Fahrzeugkauf- sowie eines
Fahrzeuginstandhaltungsvertrages mit einer noch zu gründenden
Landesschienenfahrzeuganstalt Berlin AöR (LSFB), die in die von den AG
geschlossenen Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung im Wege der
Vertragsübernahme eintritt. Die Eigentumsübertragung an den Neu-Fzg.
auf die LSFB erfolgt grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der
Inbetriebnahme des jeweiligen Fzg. für die fahrplanmäßigen
Verkehrsleistungen. Die Finanzierung der Neu-Fzg. wird ab
Zuschlagserteilung bis zum planmäßigen Ablauf der Gewährleistungsfrist
entsprechend einem marktüblichen Zahlungsplan erfolgen.
Der Auftragnehmer (AN) wird Fahrzeughalter im Sinne von § 2 Abs. 13 AEG
und übernimmt die Aufgaben der als die für die Instandhaltung
zuständige Stelle (Entity in Charge of Maintenance - ECM) bezeichneten
Einheit.
Der Fahrzeuginstandhaltungsvertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren.
Die AG streben an, im Teilnetz Nord-Süd die Möglichkeit zur Nutzung
mind. einer Grundstücksfläche für die Errichtung einer Werkstatt sowie
der für den Instandhaltungsbetrieb nebst Zuführung notwendigen
Abstellanlagen und sonstigen Einrichtungen in für das Teilnetz
ausreichender Größe zu schaffen. Die in Betracht kommende(n) Fläche(n)
(inkl. baulicher und betrieblicher Rahmenbedingungen) und die
Leistungen der AG bis zur Zuschlagserteilung sind in den
Vertragsunterlagen beschrieben. Auf diesen Flächen kann der
Auftragnehmer in eigener Verantwortung neue Werkstattkapazitäten
schaffen. Alternativ kann auch eine andere geeignete Fläche bzw. eine
bestehende Werkstatt genutzt werden. Der Instandhaltungsvertrag wird
sicherstellen, dass die AG über alle vom AN für die betriebsnahe und
die schwere Instandhaltung und Abstellung der Neu-Fzg. genutzten
Serviceeinrichtungen einschließlich der vorgehaltenen
Eisenbahninfrastruktur bei Beendigung des Instandhaltungsvertrages
verfügen können, soweit dies rechtlich möglich ist. Hiervon umfasst
sind insbesondere die gesamten Werkstattanlagen, Abstellanlagen,
Zuführungsgleise, Ver- und Entsorgungs- sowie Reinigungsanlagen, die
vorgehaltenen Ersatzteile sowie sämtliche dem Werkstattbetrieb
zugehörige Betriebsvorrichtungen, Sachen (z. B. Betriebsstoffe),
Scheinbestandteile (bspw. Maschinen, maschinelle Anlagen, Werkzeuge,
Steuerungstools, Betriebsanleitungen, Nutzungsrechte, Software). Alle
Instandhaltungsleistungen an den vertragsgegenständlichen Fahrzeugen
sind in direkter Nähe zum Netz der Berliner S-Bahn gelegenen
Werkstätten durchzuführen. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig für die
Instandsetzung schwerer Unfallschäden oder die Aufarbeitung von
Großkomponenten.
Der AN ist zum Abschluss eines Bereitstellungsvertrages mit dem
Erbringer der im Teilnetz Nord-Süd geschuldeten Verkehrsleistungen
verpflichtet.
Die AG haben sich zum Schutz des für die vertragsgegenständlichen
Instandhaltungsleistungen eingesetzten Personals für eine
Tariftreueverpflichtung entschieden. Der AN wird daher verpflichtet,
diese Arbeitskräfte bei der Ausführung der o.g. Leistungen mind. nach
den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen zu entlohnen. Maßgeblich
sind die hier dargestellten Tarifverträge:
[15]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008.
Etwaige Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der Tarifverträge
während der Vertragslaufzeit sind nachzuvollziehen. Für alle
vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die Vertragsunterlagen
verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Instandhaltungsvertrag kann um bis zu 3 Jahre verlängert werden,
wenn die AG dies unter Benennung des konkreten Zeitraums spätestens 36
Monate vor dem Ende des Vertrages gegenüber dem FBI aussprechen. Das
Verlängerungsrecht kann sich auch nur auf Teilleistungen beziehen. Die
AG können die Verlängerung mehrfach aussprechen. Nähere Einzelheiten
sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
1. Bestellung von grundsätzlich bis zu 125 zusätzlich zu liefernden
Halbzügen (bei einer vom FBI angebotenen über die
Mindestinstandhaltungsreserve von 10 % hinausgehenden Reserve gilt die
Angabe zu den maximal zu liefernden Halbzügen nicht),
2. Instandhaltung und Bereitstellung der nach Ziffer (1) bestellten
zusätzlichen Triebzüge,
3. Bestellung ergänzender Ausrüstung von Triebzügen mit einzelnen
technischen Komponenten bzw. Einrichtungen; darunter auch die
nachträgliche Ausrüstung mit Systemen für die Nutzung von ATO oder
anderen Zugbeeinflussungssystemen sowie Modernisierungsmaßnahmen an den
Triebzügen,
4. Lieferung und Instandhaltung und Bereitstellung eines Hilfszuges,
5. Beschaffung, Bereitstellung und Betrieb eines Informations- und
Dokumentationssystems, welches für beide Teilnetze und von mehreren
Nutzern (FBI, EVU, AG) genutzt werden kann,
6. Im Fall der Inanspruchnahme der unter (5) aufgeführten Option:
Bestellung technischer, funktionaler sowie das Datenvolumen
betreffender Änderungen des Informations- und Dokumentationssystems
sowie der hiermit zusammenhängenden Hardware,
7. Bestellung von Re-Designs der Triebzüge,
8. Umbau der Fahrgasträume zur Anpassung des Sitz- oder
Stehplatzangebots sowie der Rollstuhl- und Fahrradabstellbereiche sowie
zur Verbesserung der Inklusion,
9. Ausrüstung der Triebzüge mit WLAN bzw. Nachrüstung entsprechender
technischer Anlagen; zudem Bereitstellung eines WLAN Angebotes in den
Triebzügen durch den AN,
10. Veränderungen des Pflichtpakets Zubehör,
11. Nachrüstungen, Umbauten, Erweiterungen oder Neubauten von
Wartungseinrichtungen oder sonstigen Serviceeinrichtungen;
Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Serviceeinrichtungen,
12. Veränderungen der Reinigungsleistungen,
13. Änderungen der und/oder Beauftragung von zusätzlichen
Multiplikatorenschulungen für das von den AG beauftragte EVU,
14. Änderungen der Soll-Verfügbarkeitsvorgaben zur Bereitstellung der
Triebzüge an ein EVU,
15. Instandhaltung und Bereitstellung von zusätzlichen Triebzügen, die
nicht im Rahmen des vergabegegenständlichen Fahrzeugkaufvertrages
geliefert wurden,
16. Verringerung der bereitzustellenden und instandzuhaltenden Zahl von
Triebzügen,
17. Instandhaltung und Bereitstellung von Triebzügen für andere
Teilnetze der Berliner S-Bahn,
18. Vorgabe von Quellen für den Bezug von erneuerbaren Energien sowie
zu diesbezüglich zu treffenden Vereinbarungen,
19. Bestellung einer vorfristigen Lieferung von Triebzügen im
Einvernehmen mit dem FBI.
Nähere Einzelheiten zu allen vorstehend aufgeführten Optionen sind den
Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die Frage, ob die zu liefernden
Neu-Fz. über Mehrspannungsfähigkeit (750 V und nach aktuellem
Diskussionsstand 1.500 V oder 1.200 V) verfügen oder auf
Mehrspannungsfähigkeit umrüstbar sein müssen, ist zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung noch nicht entschieden. Sollte keine
Mehrspannungsfähigkeit der Triebzüge geschuldet sein, werden die AG im
Instandhaltungsvertrag berechtigt, die Umrüstung der Triebzüge auf
Mehrspannungsfähigkeit zu beauftragen, soweit das Gleichstromnetz der
Berliner S-Bahn entsprechend umgerüstet wird.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Angaben in Abschnitt II.2.7) zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf
den Zeitraum ab Beginn der Bereitstellungsverpflichtung des FBI
gegenüber dem EVU. Nicht in Abschnitt II.2.11) genannte Optionen sind
derzeit nicht vorgesehen, können aber gegebenenfalls als Ergebnis der
Verhandlungsphase in die künftigen Vertragsunterlagen einbezogen
werden.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Teillos 1: B: Fachlos Betrieb im Teilnetz Nord-Süd: Fahrplanmäßiger
Betrieb auf dem Teilnetz Nord-Süd der Berliner S-Bahn und damit
zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs.
Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 BERLIN
NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
Hauptort der Ausführung:
Berlin / Brandenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsgegenstand ist die Erbringung fahrplanmäßiger
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem
Teilnetz Nord-Süd (Teillos 1) der Berliner S-Bahn und damit
zusammenhängende Dienstleistungen ohne Vertriebsleistungen sowie ohne
Fahrzeuglieferung, -instandhaltung und -bereitstellung. Es besteht die
Pflicht zum Abschluss eines Verkehrsvertrages mit den AG, eines
Fahrzeugüberlassungsvertrages mit der noch zu gründenden LSFB sowie
eines Fahrzeugbereitstellungsvertrages mit dem AN der Leistungen des
Teilloses 1: A.
Die Betriebsaufnahme ist gestaffelt zwischen dem 13.12.2027 und dem
11.09.2034 vorgesehen. Das Teilnetz umfasst folgende Linien und
Betriebsaufnahmezeitpunkte:
13.12.2027: S8 (Hohen Neuendorf Wildau);
11.06.2029: S86 (Buch Grünau);
15.07.2030: S2 (Bernau Blankenfelde);
13.10.2031: S25 (Hennigsdorf Teltow Stadt);
19.09.2033: S1 (Oranienburg Wannsee); S15 (Frohnau Hauptbahnhof);
11.09.2034: S85 (Hauptbahnhof Ostkreuz Flughafen BER).
Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten
Betriebsaufnahme.
Dabei sind folgende Auslaufstufen vorgesehen:
26.07.2041: Ende Betrieb S2, S86;
04.04.2042: Ende Betrieb S1, S15, S85;
12.12.2042: Ende Betrieb S25, S8.
Die eben genannten Linien und die Betriebsaufnahmezeitpunkte sowie die
Auslaufstufen können sich im Verlauf des Vergabeverfahrens ändern. Dies
umfasst auch eine mögliche Stauchung oder Streckung der
Betriebsaufnahmezeitpunkte oder einzelner Betriebsaufnahmezeitpunkte.
Eine über 15 Jahre hinausgehende Vertragslaufzeit ist nicht möglich.
Die genannten Verkehrsleistungen haben nach vollständiger
Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr einen Leistungsumfang von
ca. 16 Mio. Zugkilometer (Zkm) p. a.
Das BerlAVG und das BbgVgG enthalten Verpflichtungen zur Tariftreue.
Die AG haben gem. § 4 Satz 1 BerlAVG und § 4 Abs. 3 BbgVgG entschieden,
für die Leistungen auf den Gebieten beider Länder die Regelungen des
BerlAVG in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung zu bringen. Der
AN wird daher im Sinne von § 10 Satz 1 BerlAVG verpflichtet, seine
Arbeitskräfte für die Ausführung der vertragsgegenständlichen
Leistungen über öffentliche Personennahverkehrsdienste mindestens nach
den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen zu entlohnen. Maßgeblich
sind die hier dargestellten Tarifverträge:
[16]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008. Etwaige
Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der Tarifverträge während
der Vertragslaufzeit sind nachzuvollziehen.
Der Auftragnehmer wird verpflichtet, Leistungen der Kundenbetreuer und
Leistungen der Triebfahrzeugführer in einem bestimmten Umfang selbst zu
erbringen. Nähere Angaben hierzu sind aus den Vertragsunterlagen
ersichtlich. Die in Abschnitt III.2.2), (1) geregelte Pflicht zur
Personalübernahme bleibt hiervon unberührt.
Für alle vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die
Vertragsunterlagen verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 180
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
(1) Umbestellungen, Verringerungen oder Erhöhungen des Umfangs der
Fahrplanleistungen und/oder der Kapazitäten, Verkürzung oder
Verlängerung bestehender Linien, Veränderung der Linienführung
bestehender Linien, Einführung vorher nicht bedienter Linien, teilweise
oder vollständige Abbestellung bestehender Linien auch unter Verwendung
zusätzlich bereitgestellter Triebzüge.
(2) Um- und Zubestellungen von Verkehrsleistungen außerhalb der in
Abschnitt II.2.4 aufgeführten Strecken.
(3) Um- und Zubestellungen von Verkehrsleistungen auf Neubaustrecken.
(4) Änderung der Art und Weise und des Umfanges des Einsatzes von
Service- und Sicherheitspersonal, inkl. des in der 4S-Zentrale
eingesetzten Personals.
(5) Bestellung zusätzlicher Kommunikationsmaßnahmen.
(6) Vorhaltung weiterer vom FBI bereitgestellter Triebzüge als
zusätzliche Betriebsreserve.
(7) Teilnetzübergreifender Einsatz eines von einem Dritten
bereitgestellten Hilfszuges.
(8) Anpassung technischer Leistungskomponenten der
Kommunikationstechnik und Software (einschließlich Übertragungswege)
an den Stand der Technik.
(9) Veränderungen der Reinigungsleistungen.
(10) Vorgabe der Quellen für den Bezug von erneuerbaren Energien sowie
zu diesbezüglich zu treffenden Vereinbarungen.
(11) Einsatz von für ATO umgerüsteten oder neu gelieferten Triebzügen.
(12) Schulung von Zugpersonal für den automatisierten Zugbetrieb.
(13) Verschiebung eines oder mehrerer Betriebsaufnahmezeitpunkte auf
einen früheren Zeitpunkt unter Einhaltung einer Frist von 18 Monaten
zwischen Entscheidung der AT und Betriebsaufnahme.
(14) Beauftragung von Multiplikatorenschulungen in Fahrzeugkunde für
ein von den AG mit Verkehrsleistungen im Anschluss an die Beendigung
des hiesigen Verkehrsvertrages beauftragtes EVU.
Für alle vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die
Vertragsunterlagen verwiesen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Angaben in Abschnitt II.2.7) zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf
die Zeitdauer ab der Aufnahme der Verkehrsleistungen durch das EVU.
Nicht in Abschnitt II.2.11) genannte Optionen sind derzeit nicht
vorgesehen, können aber gegebenenfalls als Ergebnis der
Verhandlungsphase in die künftigen Vertragsunterlagen einbezogen
werden.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Teillos 2: A: Fachlos FBI Teilnetz Stadtbahn: Lieferung von
Neufahrzeugen sowie deren Instandhaltung und Bereitstellung für das
Teilnetz Stadtbahn der Berliner S-Bahn.
Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 BERLIN
NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
Hauptort der Ausführung:
Berlin, Brandenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von mind. 157 Halbzügen (Hz) als
Neu-Fzg., die anschließend für die im Teilnetz Stadtbahn geschuldeten
Verkehrsleistungen instandgehalten und bereitgestellt werden. Die
Instandhaltungsleistungen umfassen alle Instandhaltungsfunktionen
entsprechend der Definition von Art. 14 Abs. 3 der RL (EU) 2016/798 in
Verbindung mit der DVO (EU) 2019/779. Die mind. zu liefernde Anzahl der
Hz kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens ändern.
Es besteht die Pflicht zum Abschluss eines Fahrzeugkauf- sowie eines
Fahrzeuginstandhaltungsvertrages mit der LSFB, die in die von den AG
geschlossenen Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung im Wege der
Vertragsübernahme eintritt. Die Eigentumsübertragung an den Neu-Fzg.
auf die LSFB erfolgt grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der
Inbetriebnahme des jeweiligen Fzg. für die fahrplanmäßigen
Verkehrsleistungen. Die Finanzierung der Neu-Fzg. wird ab
Zuschlagserteilung bis zum planmäßigen Ablauf der Gewährleistungsfrist
entsprechend einem marktüblichen Zahlungsplan erfolgen.
Der Auftragnehmer (AN) wird Fahrzeughalter im Sinne von § 2 Abs. 13 des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und übernimmt die Aufgaben der als
die für die Instandhaltung zuständige Stelle (Entity in Charge of
Maintenance - ECM) bezeichneten Einheit.
Der Fahrzeuginstandhaltungsvertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren.
Die AG streben an, im Teilnetz Stadtbahn die Möglichkeit zur Nutzung
mind. einer Grundstücksfläche für die Errichtung einer Werkstatt sowie
der für den Instandhaltungsbetrieb nebst Zuführung notwendigen
Abstellanlagen und sonstigen Einrichtungen in für das Teilnetz
ausreichender Größe zu schaffen. Die in Betracht kommende(n) Fläche(n)
(inkl. baulicher und betrieblicher Rahmenbedingungen) und die
Leistungen der AG bis zur Zuschlagserteilung sind in den
Vertragsunterlagen beschrieben. Auf diesen Flächen kann der
Auftragnehmer in eigener Verantwortung neue Werkstattkapazitäten
schaffen. Alternativ kann auch eine andere geeignete Fläche bzw. eine
bestehende Werkstatt genutzt werden. Der Instandhaltungsvertrag wird
sicherstellen, dass die AG über alle vom AN für die betriebsnahe und
die schwere Instandhaltung und Abstellung der Neu-Fzg. genutzten
Serviceeinrichtungen einschließlich der vorgehaltenen
Eisenbahninfrastruktur bei Beendigung des Instandhaltungsvertrages
verfügen können, soweit dies rechtlich möglich ist. Hiervon umfasst
sind insbesondere die gesamten Werkstattanlagen, Abstellanlagen,
Zuführungsgleise, Ver- und Entsorgungs- sowie Reinigungsanlagen, die
vorgehaltenen Ersatzteile sowie sämtliche dem Werkstattbetrieb
zugehörige Betriebsvorrichtungen, Sachen (z. B. Betriebsstoffe),
Scheinbestandteile (bspw. Maschinen, maschinelle Anlagen, Werkzeuge,
Steuerungstools, Betriebsanleitungen, Nutzungsrechte, Software). Alle
Instandhaltungsleistungen an den vertragsgegenständlichen Fahrzeugen
sind in direkter Nähe zum Netz der Berliner S-Bahn gelegenen
Werkstätten durchzuführen. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig für die
Instandsetzung schwerer Unfallschäden oder die Aufarbeitung von
Großkomponenten.
Der AN ist darüber hinaus zum Abschluss eines Bereitstellungsvertrages
mit dem Erbringer der im Teilnetz Stadtbahn geschuldeten
Verkehrsleistungen verpflichtet.
Die AG haben sich zum Schutz des für die vertragsgegenständlichen
Instandhaltungsleistungen eingesetzten Personals für eine
Tariftreueverpflichtung entschieden. Der AN wird daher verpflichtet,
diese Arbeitskräfte bei der Ausführung der o.g. Leistungen mind. nach
den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen zu entlohnen. Maßgeblich
sind die hier dargestellten Tarifverträge:
[17]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008. Etwaige
Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der Tarifverträge während
der Vertragslaufzeit sind nachzuvollziehen. Für alle vorstehenden
Ausführungen wird ergänzend auf die Vertragsunterlagen verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Instandhaltungsvertrag kann um bis zu 3 Jahre verlängert werden,
wenn die AG dies unter Benennung des konkreten Zeitraums spätestens 36
Monate vor dem Ende des Vertrages gegenüber dem FBI aussprechen. Das
Verlängerungsrecht kann sich auch nur auf Teilleistungen beziehen. Die
AG können die Verlängerung mehrfach aussprechen. Nähere Einzelheiten
sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
(1) Bestellung von grundsätzlich bis zu 88 zusätzlich zu liefernden
Halbzügen (bei einer vom FBI angebotenen über die
Mindestinstandhaltungsreserve von 10 % hinausgehenden Reserve gilt die
Angabe zu den maximal zu liefernden Halbzügen nicht),
(2) Instandhaltung und Bereitstellung der nach Ziffer (1) bestellten
zusätzlichen Triebzüge,
(3) Bestellung ergänzender Ausrüstung von Triebzügen mit einzelnen
technischen Komponenten bzw. Einrichtungen; darunter auch die
nachträgliche Ausrüstung mit Systemen für die Nutzung von ATO oder
anderen Zugbeeinflussungssystemen sowie Modernisierungsmaßnahmen an den
Triebzügen,
(4) Lieferung und Instandhaltung und Bereitstellung eines Hilfszuges,
(5) Beschaffung, Bereitstellung und Betrieb eines Informations- und
Dokumentationssystems, welches für beide Teilnetze und von mehreren
Nutzern (FBI, EVU, AG) genutzt werden kann,
(6) Im Fall der Inanspruchnahme der unter (5) aufgeführten Option:
Bestellung technischer, funktionaler sowie das Datenvolumen
betreffender Änderungen des Informations- und Dokumentationssystems
sowie der hiermit zusammenhängenden Hardware,
(7) Bestellung von Re-Designs der Triebzüge,
(8) Umbau der Fahrgasträume zur Anpassung des Sitz- oder
Stehplatzangebots sowie der Rollstuhl- und Fahrradabstellbereiche sowie
zur Verbesserung der Inklusion,
(9) Ausrüstung der Triebzüge mit WLAN bzw. Nachrüstung entsprechender
technischer Anlagen; zudem Bereitstellung eines WLAN Angebotes in den
Triebzügen durch den AN,
(10) Veränderungen des Pflichtpakets Zubehör,
(11) Nachrüstungen, Umbauten, Erweiterungen oder Neubauten von
Wartungseinrichtungen oder sonstigen Serviceeinrichtungen;
Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Serviceeinrichtungen,
(12) Veränderungen der Reinigungsleistungen,
(13) Änderungen der und/oder Beauftragung von zusätzlichen
Multiplikatorenschulungen für das von den AG beauftragte EVU,
(14) Änderungen der Soll-Verfügbarkeitsvorgaben zur Bereitstellung der
Triebzüge an ein EVU,
(15) Instandhaltung und Bereitstellung von zusätzlichen Triebzügen, die
nicht im Rahmen des vergabegegenständlichen Fahrzeugkaufvertrages
geliefert wurden,
(16) Verringerung der bereitzustellenden und instandzuhaltenden Zahl
von Triebzügen,
(17) Instandhaltung und Bereitstellung von Triebzügen für andere
Teilnetze der Berliner S-Bahn,
(18) Vorgabe von Quellen für den Bezug von erneuerbaren Energien sowie
zu diesbezüglich zu treffenden Vereinbarungen,
(19) Bestellung einer vorfristigen Lieferung von Triebzügen im
Einvernehmen mit dem FBI.
Nähere Einzelheiten zu allen vorstehend aufgeführten Optionen sind den
Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die Frage, ob die zu liefernden
Neu-Fz. über Mehrspannungsfähigkeit (750 V und nach aktuellem
Diskussionsstand 1.500 V oder 1.200 V) verfügen oder auf
Mehrspannungsfähigkeit umrüstbar sein müssen, ist zum Zeitpunkt der
Bekanntmachung noch nicht entschieden. Sollte keine
Mehrspannungsfähigkeit der Triebzüge geschuldet sein, werden die AG im
Instandhaltungsvertrag berechtigt, die Umrüstung der Triebzüge auf
Mehrspannungsfähigkeit zu beauftragen, soweit das Gleichstromnetz der
Berliner S-Bahn entsprechend umgerüstet wird.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Angaben in Abschnitt II.2.7) zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf
den Zeitraum ab Beginn der Bereitstellungsverpflichtung des FBI
gegenüber dem EVU. Nicht in Abschnitt II.2.11) genannte Optionen sind
derzeit nicht vorgesehen, können aber gegebenenfalls als Ergebnis der
Verhandlungsphase in die künftigen Vertragsunterlagen einbezogen
werden.
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Teillos 2: B: Fachlos Betrieb im Teilnetz Stadtbahn: Fahrplanmäßiger
Betrieb auf dem Teilnetz Stadtbahn der Berliner S-Bahn und damit
zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs.
Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 BERLIN
NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
Hauptort der Ausführung:
Berlin / Brandenburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Auftragsgegenstand ist die Erbringung fahrplanmäßiger
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem
Teilnetz Stadtbahn (Teillos 2) der Berliner S-Bahn und damit
zusammenhängende Dienstleistungen ohne Vertriebsleistungen sowie ohne
Fahrzeuglieferung, -instandhaltung und -bereitstellung. Es besteht die
Pflicht zum Abschluss eines Verkehrsvertrages mit den AG, eines
Fahrzeugüberlassungsvertrages mit der LSFB sowie eines
Fahrzeugbereitstellungsvertrages mit dem Erbringer der Leistungen des
Teilloses 2: A.
Die Betriebsaufnahme ist gestaffelt zwischen dem 07.02.2028 und dem
30.05.2033 vorgesehen. Das Teilnetz umfasst folgende Linien und
Betriebsaufnahmezeitpunkte:
07.02.2028: S9 (Flughafen BER Spandau);
06.08.2029: S75 (Spandau Wartenberg);
13.01.2031: S5 (Westkreuz Strausberg Nord);
12.04.2032: S7 (Potsdam Hbf. Ahrensfelde);
30.05.2033: S3 (Erkner Charlottenburg).
Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten
Betriebsaufnahme.
Dabei sind folgende Auslaufstufen vorgesehen:
20.09.2041: Ende Betrieb S5, S75;
30.05.2042: Ende Betrieb S3, S9;
06.02.2043: Ende Betrieb S7.
Die eben genannten Linien und die Betriebsaufnahmezeitpunkte sowie die
Auslaufstufen können sich im Verlauf des Vergabeverfahrens ändern. Dies
umfasst auch eine mögliche Stauchung oder Streckung der
Betriebsaufnahmezeitpunkte oder einzelner Betriebsaufnahmezeitpunkte.
Eine über 15 Jahre hinausgehende Vertragslaufzeit ist nicht möglich.
Die genannten Verkehrsleistungen haben nach vollständiger
Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr einen Leistungsumfang von
ca. 14 Mio. Zugkilometer (Zkm) p. a.
Das BerlAVG und das BbgVgG enthalten Verpflichtungen zur Tariftreue.
Die AG haben gem. § 4 Satz 1 BerlAVG und § 4 Abs. 3 BbgVgG entschieden,
für die Leistungen auf den Gebieten beider Länder die Regelungen des
BerlAVG in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung zu bringen. Der
AN wird daher im Sinne von § 10 Satz 1 BerlAVG verpflichtet, seine
Arbeitskräfte bei der Ausführung der vertragsgegenständlichen
Leistungen über öffentliche Personennahverkehrsdienste mindestens nach
den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen zu entlohnen. Etwaige
Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der Tarifverträge während
der Vertragslaufzeit sind nachzuvollziehen. Maßgeblich sind die hier
dargestellten Tarifverträge:
[18]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008.
Der Auftragnehmer wird verpflichtet, Leistungen der Kundenbetreuer und
Leistungen der Triebfahrzeugführer in einem bestimmten Umfang selbst zu
erbringen. Nähere Angaben hierzu sind aus den Vertragsunterlagen
ersichtlich. Die in Abschnitt III.2.2), (1) geregelte Pflicht zur
Personalübernahme bleibt hiervon unberührt.
Für alle vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die
Vertragsunterlagen verwiesen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 180
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
(1) Umbestellungen, Verringerungen oder Erhöhungen des Umfangs der
Fahrplanleistungen und/oder der Kapazitäten, Verkürzung oder
Verlängerung bestehender Linien, Veränderung der Linienführung
bestehender Linien, Einführung vorher nicht bedienter Linien, teilweise
oder vollständige Abbestellung bestehender Linien auch unter Verwendung
zusätzlich bereitgestellter Triebzüge.
(2) Um- und Zubestellungen von Verkehrsleistungen außerhalb der in
Abschnitt II.2.4 aufgeführten Strecken.
(3) Um- und Zubestellungen von Verkehrsleistungen auf Neubaustrecken.
(4) Änderung der Art und Weise und des Umfanges des Einsatzes von
Service- und Sicherheitspersonal, inkl. des in der 4S-Zentrale
eingesetzten Personals.
(5) Bestellung zusätzlicher Kommunikationsmaßnahmen.
(6) Vorhaltung weiterer vom FBI bereitgestellter Triebzüge als
zusätzliche Betriebsreserve.
(7) Teilnetzübergreifender Einsatz eines von einem Dritten
bereitgestellten Hilfszuges.
(8) Anpassung technischer Leistungskomponenten der
Kommunikationstechnik und Software (einschließlich Übertragungswege)
an den Stand der Technik.
(9) Veränderungen der Reinigungsleistungen.
(10) Vorgabe der Quellen für den Bezug von erneuerbaren Energien sowie
zu diesbezüglich zu treffenden Vereinbarungen.
(11) Einsatz von für ATO umgerüsteten oder neu gelieferten Triebzügen.
(12) Schulung von Zugpersonal für den automatisierten Zugbetrieb.
(13) Verschiebung eines oder mehrerer Betriebsaufnahmezeitpunkte auf
einen früheren Zeitpunkt unter Einhaltung einer Frist von 18 Monaten
zwischen Entscheidung der AT und Betriebsaufnahme.
(14) Beauftragung von Multiplikatorenschulungen in Fahrzeugkunde für
ein von den AG mit Verkehrsleistungen im Anschluss an die Beendigung
des hiesigen Verkehrsvertrages beauftragtes EVU.
Für alle vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die
Vertragsunterlagen verwiesen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Die Angaben in Abschnitt II.2.7) zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf
die Zeitdauer ab der Aufnahme der Verkehrsleistungen durch das EVU.
Nicht in Abschnitt II.2.11) genannte Optionen sind derzeit nicht
vorgesehen, können aber gegebenenfalls als Ergebnis der
Verhandlungsphase in die künftigen Vertragsunterlagen einbezogen
werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Für alle Fachlose beider Teillose müssen Bewerber einen Berufs- oder
Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates
vorlegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Die Vorlage einer
nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD),
der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter
[19]www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist
ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des
Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate sein. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der
Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (wufL) ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der AG anzunehmen
ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und
finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste
aufgefangen werden können.
Die wufL unterliegt losspezifisch unterschiedlichen Anforderungen.
Unter den Ziffern 1. bis 4. sind losbezogen die Mindestanforderungen an
den Jahresumsatz des Bewerbers sowie an das Eigenkapital aufgeführt.
Die Mindestanforderungen für Bewerbungen auf Kombinationsangebote
(teillosübergreifend auf das gleiche Fachlos zum Beispiel
Kombinationsangebot Betrieb in den Teillosen Stadtbahn und Nord-Süd
sowie fachlosübergreifend auf dasselbe Teillos zum Beispiel
Kombinationsangebot Betrieb und FBI für das Teillos Stadtbahn) und für
Bewerbungen auf alle Leistungen in den Teillosen Stadtbahn und Nord-Süd
(Gesamtangebot) ergeben sich zum einen über die Addition der
Anforderungen an den Mindestumsatz sowie zum anderen über die Addition
der Anforderungen an das Eigenkapital aus den jeweils betroffenen
Einzellosen.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wufL auf diejenige eines oder
mehrerer anderer Unternehmen, so hat der Bewerber die wufL
dieses/dieser Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten
Dokumente mit dem Teilnahmeantrag (TNA) nachzuweisen.
Ist ein Dritter nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig
anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach §
123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, hat der
Bewerber den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch die AG zu
ersetzen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft (BG), das für den Beleg der Eignung benötigt wird,
nach den §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Für den Fall, dass auch
das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell
leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen
Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, erfolgt keine
erneute Aufforderung.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wufL auf diejenige eines oder
mehrerer anderer Unternehmen, ist dem TNA eine Vereinbarung mit dem
Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem
Bewerber beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich
alle für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung
stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf
für die Dauer des vergebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst bzw. widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Zudem
hat sich der Dritte zu Gunsten der AG in einer gesonderten und
ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer
gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit
dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber
für den Auftrag erforderliche Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang
der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese
Erklärung ist dem TNA beizufügen. Mit Blick auf die unter den
nachfolgenden Ziffern gestellten Mindestanforderungen an die wufL ist
ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich dargestellten
Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bewerber vorhandene positive
Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten/von den
Dritten in der zuletzt genannten Erklärung bereitgestellten Mitteln den
unter den nachstehenden Ziffern verlangten Wert erreicht.
Bei der Beurteilung der wufL einer BG ist es ausreichend, wenn die
Anforderungen in der Summe der BG-Mitglieder erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem
01.08.2020 datieren.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Mindestanforderungen für Fachlos FBI im Teilnetz Stadtbahn:
Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
i. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 60.000.000 EUR im Durchschnitt
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des TNA
und
ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller
Reserven in Höhe von 30.000.000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe
des TNA abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen
wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des
Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn, der Bewerber weist
nach, dass der Verlust durch den / die Gesellschafter oder durch
Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
2. Mindestanforderungen für Fachlos FBI im Teilnetz Nord-Süd:
Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
i. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 60.000.000 EUR im Durchschnitt
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des TNA
und
ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller
Reserven in Höhe von 30.000.000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe
des TNA abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen
wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des
Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn, der Bewerber weist
nach, dass der Verlust durch den / die Gesellschafter oder durch
Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
3. Mindestanforderungen für Fachlos Betrieb im Teilnetz Stadtbahn
Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
i. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 30.000.000 EUR im Durchschnitt
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des TNA
und
ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller
Reserven, in Höhe von 8.000.000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe
des TNA abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen
wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des
Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn, der Bewerber weist
nach, dass der Verlust durch den / die Gesellschafter oder durch
Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
4. Mindestanforderungen für Fachlos Betrieb im Teilnetz Nord-Süd
Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
i. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 30.000.000 EUR im Durchschnitt
der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des TNA
und
ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller
Reserven, in Höhe von 8.000.000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe
des TNA abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen
wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des
Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn, der Bewerber weist
nach, dass der Verlust durch den / die Gesellschafter oder durch
Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Die Anforderungen an den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit sind hier ersichtlich:
[20]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/009.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (tubL) ist als
gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen
verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich
sind.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner tubL für einen/mehrere
Nachweise/Erklärungen aus T1 bis T3 auf diejenige eines Dritten, so hat
der Bewerber die tubL dieses Dritten durch Vorlage dieses/dieser
Nachweise(s)/dieser Erklärung(en) mit dem TNA nachzuweisen. Ist der
Dritte nicht als technisch und beruflich (tub) leistungsfähig anzusehen
oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, hat der Bewerber
den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch die AG zu
ersetzen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als tub
leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen
Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, erfolgt keine
erneute Aufforderung. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied
einer BG, das für den Beleg der Eignung benötigt wird, sich nach
Analyse des TNA insoweit nicht als geeignet herausstellt oder nach den
§§ 123f. GWB auszuschließen ist. Für den Fall, dass auch das neue
Unternehmen nicht als tub leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei
diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB
vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner tubL für einen/mehrere der
Nachweise/Erklärungen aus T1 bis T3 auf einen Dritten, ist dem TNA eine
Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des
Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich
über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung/die
Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des im hiesigen Verfahren
vergebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig
aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
Vereinbarung/der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss
Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen im Sinne von T1,
T2 oder T3 erlangte Erfahrung verfügt, bei der vergebenen Leistung
eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung
mit dem Dritten/aus der alternativ vorzulegenden
Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der tubL einer BG ist es ausreichend, wenn die
Anforderungen in der Summe der BG-mitglieder erfüllt werden. Die tubL
eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der BG für die Durchführung der
Leistungen der Fahrzeuglieferung und -instandhaltung sowie
-bereitstellung bzw. der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen reicht bzw.
reichen zur Annahme der Eignung der BG nur aus, wenn dieses Mitglied
bzw. diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der BG für
die jeweilige Leistung zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem TNA
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied bzw.
einzelne Mitglieder der BG vorgelegt werden.
Die tubL unterliegt fachlosspezifisch unterschiedlichen
Mindestanforderungen, die nachfolgend als geforderte Mindeststandards
aufgeführt sind.
Bewerbungen auf beide Fachlose (FBI und Betrieb) eines Teilloses sowie
Bewerbungen auf alle Fachlose (Gesamtangebot) müssen die nachstehend
unter 1. und 2. benannten Mindestanforderungen für diese Fachlose
summarisch erfüllen.
Bei Bewerbungen für beide Fachlose FBI haben die Bewerber die
nachstehend für ein Teillos benannten Mindestanforderungen für das
Fachlos FBI nachzuweisen. Bei Bewerbungen für beide Fachlose Betrieb
haben die Bewerber die nachstehend für ein Teillos benannten
Mindestanforderungen für das Fachlos Betrieb nachzuweisen.
Der Nachweis, dass der Bewerber bereits mit der Abgabe des TNA über die
technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem
Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln,
muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der
hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Mindestanforderungen für die Fachlose FBI
Die Bewerber haben für die Leistungen des Fachloses FBI im Teilnetz
Nord-Süd und im Teilnetz Stadtbahn zum Beleg ihrer tubL mit dem TNA
T1: Referenzen über (T1a) die Beschaffung von U-Bahnen oder
Metrofahrzeugen oder sonstigen elektrisch angetriebenen Triebzügen (im
Folgenden: Triebzüge) oder elektrisch angetriebenen Loks mit Wagen im
Schienenpersonenverkehr bei einem Fahrzeughersteller inkl. der
Begleitung des Zulassungsprozesses bis zur Auslieferung oder (T1b) die
Herstellung und Lieferung zugelassener Fahrzeuge (Fzg.) im Sinne von
T1a.
Und
T2: Referenzen über die Instandhaltung von in T1a genannten Fzg.
Vorzulegen.
Die Referenzen nach T1 müssen sich auf Fzg. im Sinne von T1a beziehen,
die in den letzten 5 Jahren vor Abgabe des TNA geliefert und zugelassen
worden sind. Dies muss nicht in allen eben genannten Jahren geschehen
sein.
Die Referenzen nach T2 müssen sich auf Instandhaltungsleistungen
beziehen, die in den letzten 3 Jahren vor Abgabe des TNA erbracht
worden sind. Sie müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht
worden sein.
Die Typbezeichnung und der Hersteller (letzteres nur bei T1a) der
betroffenen Fzg. sind jeweils zu benennen. Anzugeben sind zudem der
Zeitraum der Lieferung und der Zulassung (T1) oder der
Erbringungszeitraum (T2), der Leistungsumfang (Anzahl der Triebzüge /
E-Loks mit Wagen) und der Empfänger der Leistung. Bei den Referenzen
nach T2 ist auch zu benennen, welche Instandhaltungsfunktionen
entsprechend der Definition von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.
445/2011 vom Bewerber übernommen worden sind.
Geforderte Mindeststandards für das Fachlos FBI sowohl im Teilnetz
Nord-Süd als auch im Teilnetz Stadtbahn, wobei die nachfolgend unter i.
und ii. aufgezählten Mindestanforderungen auch innerhalb einer Referenz
nachgewiesen werden können:
i. Die Referenzliste nach T1 muss mindestens zwei Aufträge über jeweils
mindestens 30 Triebzüge oder E-Loks mit Wagen beinhalten, die in der
Summe mindestens 90 Wagenkästen umfassen.
ii. Die Referenzliste nach T2 muss mindestens zwei Aufträge über die
Instandhaltung von jeweils mindestens 30 Triebzügen oder E-Loks mit
Wagen in beiden Fällen mit einem Mindestumfang von 90 Wagenkästen
umfassen.
Die eben genannten Referenzen (T2) müssen kumulativ die Wahrnehmung
aller Instandhaltungsfunktionen entsprechend der Definition von Art. 4
Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 umfassen, d. h.
Managementfunktion (sog. ECM 1), Instandhaltungsentwicklungsfunktion
(sog. ECM 2), Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion (sog. ECM 3)
und Instandhaltungserbringungsfunktion (sog. ECM 4).
2. Mindestanforderungen für die Fachlose Betrieb
Die Bewerber haben für die Leistungen des Fachloses Betrieb sowohl im
Teilnetz Nord-Süd als auch im Teilnetz Stadtbahn zum Beleg ihrer tubL
mit dem TNA vorzulegen:
T3: Zwei Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge
über öffentliche Schienenpersonenverkehrsdienste oder öffentliche
Personenbeförderungsleistungen mit einem vom Bewerber erbrachten
Leistungsumfang von mind. jeweils 4 Mio. Zugkilometern (Zkm) pro Jahr
mit in T1a aufgeführten Fzg., die den Verkehrsbedarf von Städten oder
Metropolregionen (Metropolitan bzw. Large Metropolitan Functional Urban
Area (FUA)) gemäß OECD Definition (2013) mit mind. 1,0 Mio. Einwohnern
pro Referenz decken.
Die Referenzen nach T3 müssen sich auf Leistungen beziehen, die in den
letzten 5 Jahren vor Abgabe des TNA erbracht worden sind. Sie müssen
nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein.
Der Zeitraum, in dem die Dienstleistungsaufträge erbracht worden sind,
ist jeweils zu benennen. Anzugeben sind zudem der Leistungsumfang
(durchschnittliche Anzahl der Zkm p.a.) und der Empfänger der Leistung.
3. Nachweisführung
Die Referenzen nach T1 bis T3 können durch eine Erklärung des
betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung (EE) benannt
werden. Für diese EE sind die Formblätter F1 bzw. F2 zu benutzen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
AN zur Erbringung der Verkehrsleistungen (Fachlose Betrieb) müssen bis
spätestens 24 Monate vor der Betriebsaufnahme die
Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG nachweisen oder durch
Vorlage einer Genehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG belegen, dass es keiner
weiteren Unternehmensgenehmigung bedarf. AN zur Erbringung der
Fahrzeuglieferungs-, -instandhaltungs- und -bereitstellungsleistungen
müssen bis spätestens 24 Monate vor der Betriebsaufnahme des jeweiligen
EVU im betroffenen Teilnetz die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1
Nr. 1 oder 2 AEG nachweisen oder durch Vorlage einer Genehmigung nach §
6f Abs. 1 AEG belegen, dass es keiner weiteren Unternehmensgenehmigung
bedarf.
Eine Unternehmensgenehmigung, die nicht durch einen Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder einen Vertragsstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums erteilt worden ist, reicht nach vorstehendem
Unterabsatz 1 nur aus, wenn sie gesetzlich einer Genehmigung nach § 6
AEG bzw. § 6f AEG gleichgestellt ist.
Sofern die Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt nach Unterabsatz 1 keine
Unternehmensgenehmigung erteilt und der AN nachweist, dass dies
ausschließlich auf Gründen beruht, die nicht in der Person des AN
liegen oder diesem zuzurechnen oder von ihm zu vertreten sind, hat der
AN die Unternehmensgenehmigung abweichend von Unterabsatz 1
unverzüglich nachzuweisen, sobald diese Gründe vertragsgemäß beseitigt
worden sind.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt, besteht
eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom
bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB, der nach Auffassung der AG
auch das für die Instandhaltung von S-Bahn-Fahrzeugen beim aktuellen
Betreiber beschäftigte Werkstattpersonal schützt. Näheres ist den
Vertragsunterlagen zu entnehmen.
2. Es besteht die Möglichkeit, die Rechte und Pflichten aus den vom FBI
bzw. EVU geschlossenen Verträgen gesamthaft auf eine
Projektgesellschaft (PG) zu übertragen. Beauftragt die PG ihre(n)
Gesellschafter mit der Erfüllung der Verpflichtungen der PG zur
Erbringung der Leistungen der Triebfahrzeugführer und/oder der
Kundenbetreuer, gilt dies als Selbsterbringung der PG. Gleiches gilt
für die Beauftragung eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft mit den
eben genannten Leistungen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind ergänzend hier
ersichtlich: [21]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/010
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [22]2020/S 116-282656
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/12/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(1) Rügepflichten: Im Folgenden wird auf
Ausführungsbedingungen/Verfahrensausgestaltungen hingewiesen, von deren
Zulässigkeit die AG überzeugt sind, die aber auch als Verstöße gegen
vergaberechtliche Vorschriften gewertet werden könnten. Sofern Bewerber
eine/mehrere der nachfolgend dargestellten Vorgehensweisen als Verstoß
gegen vergaberechtliche Vorschriften einschätzen, haben sie dies gemäß
§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen und nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
Ablauf der unter IV.2.2.) benannten Frist zur Abgabe ihres
Teilnahmeantrags gegenüber der VBB GmbH zu rügen:
(1.1) Bei der Wertung erfolgt eine vergleichende Gegenüberstellung des
wirtschaftlichsten Gesamtangebots über alle Einzellose mit den besten
Kombinationsangeboten über zwei Einzellose bzw. den besten Angeboten
über Einzellose. Es erfolgt also zur Wahrung des Grundsatzes der
Wirtschaftlichkeit, der nach Auffassung der AG gegenüber dem Gebot der
Losvergabe nicht nachrangig ist, nicht allein eine losweise Wertung
unter Berücksichtigung von ggf. angebotenen Rabattierungen für den Fall
eines Zuschlags auf mehr als ein Los. Weitergehende Angaben zur
Vorgehensweise bei der Wertung finden sich in dem in Abschnitt II.1.6)
verlinkten Dokument.
(1.2) Die Dauer des jeweiligen Instandhaltungsvertrages beträgt 30
Jahre ab Beginn der Bereitstellungsverpflichtung des FBI gegenüber dem
EVU. Die Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 finden auf
Instandhaltungsleistungen keine Anwendung. Die Vorgaben dessen Art. 4
zur Laufzeit gelten nicht.
(1.3) Soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt,
besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme
vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB, der nach Auffassung
der AG auch das für die Instandhaltung von S-Bahn-Fahrzeugen beim
aktuellen Betreiber beschäftigte Werkstattpersonal schützt. Sollte die
Verpflichtung zur Personalübernahme für das Werkstattpersonal auf die
Rüge eines Bewerbers aufgehoben werden, wird dem bei einem
Betreiberwechsel nicht weiter beschäftigten Werkstattpersonal ein
Übernahmeangebot durch eine Beschäftigungsgesellschaft des Landes
Berlin (LBG) gemacht. Das neue Instandhaltungsunternehmen wird sodann
zur Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs mit der LBG verpflichtet.
(1.4) Nach Auffassung der AG sind sie aus § 128 Abs. 2 GWB berechtigt,
zum Schutz des mit der Ausführung der Instandhaltungsarbeiten
beschäftigten Personals Anforderungen an die Entlohnung in Form von
Tariftreueverpflichtungen aufzustellen. Die von den AG für die Fachlose
FBI und Betrieb jeweils ausgewählten Tarifverträge sind Abschnitt
II.2.4) zu entnehmen.
(1.5) Nach Auffassung der AG stellt die Erbringung der Leistungen der
Triebfahrzeugführer und der Kundenbetreuer durch einen Gesellschafter
einer Projektgesellschaft (PG) oder durch ein Mitglied einer
Bietergemeinschaft (BG) eine Eigenerbringung der PG bzw. der BG im
Sinne von Art. 4 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007 und keine
Unterbeauftragung dar.
(1.6) Die gesamte Instandhaltung muss an Standorten in direkter Nähe
zum Berliner S-Bahn-Netz durchgeführt werden. Ausnahmen hiervon sind
nur zulässig für die Instandsetzung schwerer Unfallschäden oder die
Aufarbeitung von Großkomponenten.
Die AG werden etwaige Rügen der o.g. Sachverhalte sorgfältig prüfen und
anlässlich der Rüge erkannte Verstöße gegen vergaberechtliche
Vorschriften beheben.
(2) Hinsichtlich beider Auftraggeber sind die haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen für die Zuschlagserteilung noch nicht geschaffen worden
(Haushaltsvorbehalt).
(3) Es ist zulässig, Angebote teillosübergreifend auf zwei Einzellose
im gleichen Fachlos oder auf die Loskombinationen A/B im Teillos 1 und
im Teillos 2 abzugeben und gleichzeitig bieterseitig die
Zuschlagserteilung auf ein Einzellos / eine Loskombination zu
beschränken. Details hierzu werden im o.g. Verfahrensbrief erläutert.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [23]vergabekammer@senweb.berlin.de
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse:
[24]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
rgabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Postanschrift: Mittelstraße 5
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [25]info@abst-brandenburg.de
Telefon: +49 303744607-11
Fax: +49 303744607-21
Internet-Adresse: [26]www.abst-brandenburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2020
References
6. mailto:sbsns-vergabe@vbb.de?subject=TED
7. http://www.berlin.de/sen/uvk/
8. mailto:sbsns-vergabe@vbb.de?subject=TED
9. http://www.mil.brandenburg.de/
10. https://www.daisikomm.de/verfahren/D63399
11. mailto:sbsns-vergabe@vbb.de?subject=TED
12. http://www.vbb.de/
13. https://www.daisikomm.de/verfahren/D63399
14. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/007
15. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008
16. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008
17. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008
18. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008
19. http://www.handelsregister.de/
20. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/009
21. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/010
22. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:282656-2020:TEXT:DE:HTML
23. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
24. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
25. mailto:info@abst-brandenburg.de?subject=TED
26. http://www.abst-brandenburg.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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