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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Berlin
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
Dokument Nr...: 371803-2020 (ID: 2020080709273991454)
Veröffentlicht: 07.08.2020
*
  DE-Berlin: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2020/S 152/2020 371803
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Berlin, vertreten durch die
   Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr
   Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
   E-Mail: [6]sbsns-vergabe@vbb.de
   Telefon: +49 3025414500
   Fax: +49 3025414515
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.berlin.de/sen/uvk/
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Brandenburg, vertreten durch das
   Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
   Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
   Ort: Potsdam
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   Postleitzahl: 14467
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
   E-Mail: [8]sbsns-vergabe@vbb.de
   Telefon: +49 3025414500
   Fax: +49 3025414515
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [9]http://www.mil.brandenburg.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag betrifft eine gemeinsame Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [10]https://www.daisikomm.de/verfahren/D63399
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
   Postanschrift: Hardenbergplatz 2
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   Postleitzahl: 10623
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]sbsns-vergabe@vbb.de
   Telefon: +49 3025414500
   Fax: +49 3025414515
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [12]http://www.vbb.de/
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [13]https://www.daisikomm.de/verfahren/D63399
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verkehr
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von Neufahrzeugen (Neu-Fzg.) sowie deren Instandhaltung und
   Bereitstellung und die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den
   Teilnetzen Nord-Süd und Stadtbahn der Berliner S-Bahn
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Auftragsgegenstand ist die Besitzverschaffung und Übereignung
   (Lieferung) von Neu-Fzg. und deren Instandhaltung und Bereitstellung
   (Fachlos FBI  nachfolgend auch Fachlos A genannt) und der
   fahrplanmäßige Betrieb sowie mit dem fahrplanmäßigen Betrieb
   zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs (Fachlos
   Betrieb  nachfolgend auch Fachlos B genannt) auf den Teilnetzen
   Nord-Süd (Teillos 1) und Stadtbahn (Teillos 2) der Berliner S-Bahn.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter
   Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
   Beide Fachlose (A/B) in Teillos 1 und/oder in Teillos 2;
   teillosübergreifend beide Fachlose A/A und/oder B/B; Gesamtangebot über
   alle 4 Lose. Die Vorgehensweise beim Vergleich der Wertungspreise und
   der daraus folgenden Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots/der
   wirtschaftlichen Angebote ist hier ersichtlich:
   [14]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/007.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Teillos 1: A: Fachlos FBI im Teilnetz Nord-Süd: Lieferung von Neu-Fzg.
   sowie deren Instandhaltung und Bereitstellung für das Teilnetz Nord-Süd
   der Berliner S-Bahn.
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin, Brandenburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftragsgegenstand ist die Lieferung von mind. 170 Halbzügen (Hz) als
   Neu-Fzg., die anschließend für die im Teilnetz Nord-Süd geschuldeten
   Verkehrsleistungen instandgehalten und bereitgestellt werden. Die
   Instandhaltungsleistungen umfassen alle Instandhaltungsfunktionen
   entsprechend der Definition von Art. 14 Abs. 3 der RL (EU) 2016/798 in
   Verbindung mit der DVO (EU) 2019/779. Die mind. zu liefernde Anzahl der
   Hz kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens ändern.
   Es besteht die Pflicht zum Abschluss eines Fahrzeugkauf- sowie eines
   Fahrzeuginstandhaltungsvertrages mit einer noch zu gründenden
   Landesschienenfahrzeuganstalt Berlin AöR (LSFB), die in die von den AG
   geschlossenen Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung im Wege der
   Vertragsübernahme eintritt. Die Eigentumsübertragung an den Neu-Fzg.
   auf die LSFB erfolgt grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der
   Inbetriebnahme des jeweiligen Fzg. für die fahrplanmäßigen
   Verkehrsleistungen. Die Finanzierung der Neu-Fzg. wird ab
   Zuschlagserteilung bis zum planmäßigen Ablauf der Gewährleistungsfrist
   entsprechend einem marktüblichen Zahlungsplan erfolgen.
   Der Auftragnehmer (AN) wird Fahrzeughalter im Sinne von § 2 Abs. 13 AEG
   und übernimmt die Aufgaben der als die für die Instandhaltung
   zuständige Stelle (Entity in Charge of Maintenance - ECM) bezeichneten
   Einheit.
   Der Fahrzeuginstandhaltungsvertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren.
   Die AG streben an, im Teilnetz Nord-Süd die Möglichkeit zur Nutzung
   mind. einer Grundstücksfläche für die Errichtung einer Werkstatt sowie
   der für den Instandhaltungsbetrieb nebst Zuführung notwendigen
   Abstellanlagen und sonstigen Einrichtungen in für das Teilnetz
   ausreichender Größe zu schaffen. Die in Betracht kommende(n) Fläche(n)
   (inkl. baulicher und betrieblicher Rahmenbedingungen) und die
   Leistungen der AG bis zur Zuschlagserteilung sind in den
   Vertragsunterlagen beschrieben. Auf diesen Flächen kann der
   Auftragnehmer in eigener Verantwortung neue Werkstattkapazitäten
   schaffen. Alternativ kann auch eine andere geeignete Fläche bzw. eine
   bestehende Werkstatt genutzt werden. Der Instandhaltungsvertrag wird
   sicherstellen, dass die AG über alle vom AN für die betriebsnahe und
   die schwere Instandhaltung und Abstellung der Neu-Fzg. genutzten
   Serviceeinrichtungen einschließlich der vorgehaltenen
   Eisenbahninfrastruktur bei Beendigung des Instandhaltungsvertrages
   verfügen können, soweit dies rechtlich möglich ist. Hiervon umfasst
   sind insbesondere die gesamten Werkstattanlagen, Abstellanlagen,
   Zuführungsgleise, Ver- und Entsorgungs- sowie Reinigungsanlagen, die
   vorgehaltenen Ersatzteile sowie sämtliche dem Werkstattbetrieb
   zugehörige Betriebsvorrichtungen, Sachen (z. B. Betriebsstoffe),
   Scheinbestandteile (bspw. Maschinen, maschinelle Anlagen, Werkzeuge,
   Steuerungstools, Betriebsanleitungen, Nutzungsrechte, Software). Alle
   Instandhaltungsleistungen an den vertragsgegenständlichen Fahrzeugen
   sind in direkter Nähe zum Netz der Berliner S-Bahn gelegenen
   Werkstätten durchzuführen. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig für die
   Instandsetzung schwerer Unfallschäden oder die Aufarbeitung von
   Großkomponenten.
   Der AN ist zum Abschluss eines Bereitstellungsvertrages mit dem
   Erbringer der im Teilnetz Nord-Süd geschuldeten Verkehrsleistungen
   verpflichtet.
   Die AG haben sich zum Schutz des für die vertragsgegenständlichen
   Instandhaltungsleistungen eingesetzten Personals für eine
   Tariftreueverpflichtung entschieden. Der AN wird daher verpflichtet,
   diese Arbeitskräfte bei der Ausführung der o.g. Leistungen mind. nach
   den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen zu entlohnen. Maßgeblich
   sind die hier dargestellten Tarifverträge:
   [15]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008.
   Etwaige Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der Tarifverträge
   während der Vertragslaufzeit sind nachzuvollziehen. Für alle
   vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die Vertragsunterlagen
   verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 360
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Instandhaltungsvertrag kann um bis zu 3 Jahre verlängert werden,
   wenn die AG dies unter Benennung des konkreten Zeitraums spätestens 36
   Monate vor dem Ende des Vertrages gegenüber dem FBI aussprechen. Das
   Verlängerungsrecht kann sich auch nur auf Teilleistungen beziehen. Die
   AG können die Verlängerung mehrfach aussprechen. Nähere Einzelheiten
   sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   1. Bestellung von grundsätzlich bis zu 125 zusätzlich zu liefernden
   Halbzügen (bei einer vom FBI angebotenen über die
   Mindestinstandhaltungsreserve von 10 % hinausgehenden Reserve gilt die
   Angabe zu den maximal zu liefernden Halbzügen nicht),
   2. Instandhaltung und Bereitstellung der nach Ziffer (1) bestellten
   zusätzlichen Triebzüge,
   3. Bestellung ergänzender Ausrüstung von Triebzügen mit einzelnen
   technischen Komponenten bzw. Einrichtungen; darunter auch die
   nachträgliche Ausrüstung mit Systemen für die Nutzung von ATO oder
   anderen Zugbeeinflussungssystemen sowie Modernisierungsmaßnahmen an den
   Triebzügen,
   4. Lieferung und Instandhaltung und Bereitstellung eines Hilfszuges,
   5. Beschaffung, Bereitstellung und Betrieb eines Informations- und
   Dokumentationssystems, welches für beide Teilnetze und von mehreren
   Nutzern (FBI, EVU, AG) genutzt werden kann,
   6. Im Fall der Inanspruchnahme der unter (5) aufgeführten Option:
   Bestellung technischer, funktionaler sowie das Datenvolumen
   betreffender Änderungen des Informations- und Dokumentationssystems
   sowie der hiermit zusammenhängenden Hardware,
   7. Bestellung von Re-Designs der Triebzüge,
   8. Umbau der Fahrgasträume zur Anpassung des Sitz- oder
   Stehplatzangebots sowie der Rollstuhl- und Fahrradabstellbereiche sowie
   zur Verbesserung der Inklusion,
   9. Ausrüstung der Triebzüge mit WLAN bzw. Nachrüstung entsprechender
   technischer Anlagen; zudem Bereitstellung eines WLAN Angebotes in den
   Triebzügen durch den AN,
   10. Veränderungen des Pflichtpakets Zubehör,
   11. Nachrüstungen, Umbauten, Erweiterungen oder Neubauten von
   Wartungseinrichtungen oder sonstigen Serviceeinrichtungen;
   Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Serviceeinrichtungen,
   12. Veränderungen der Reinigungsleistungen,
   13. Änderungen der und/oder Beauftragung von zusätzlichen
   Multiplikatorenschulungen für das von den AG beauftragte EVU,
   14. Änderungen der Soll-Verfügbarkeitsvorgaben zur Bereitstellung der
   Triebzüge an ein EVU,
   15. Instandhaltung und Bereitstellung von zusätzlichen Triebzügen, die
   nicht im Rahmen des vergabegegenständlichen Fahrzeugkaufvertrages
   geliefert wurden,
   16. Verringerung der bereitzustellenden und instandzuhaltenden Zahl von
   Triebzügen,
   17. Instandhaltung und Bereitstellung von Triebzügen für andere
   Teilnetze der Berliner S-Bahn,
   18. Vorgabe von Quellen für den Bezug von erneuerbaren Energien sowie
   zu diesbezüglich zu treffenden Vereinbarungen,
   19. Bestellung einer vorfristigen Lieferung von Triebzügen im
   Einvernehmen mit dem FBI.
   Nähere Einzelheiten zu allen vorstehend aufgeführten Optionen sind den
   Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die Frage, ob die zu liefernden
   Neu-Fz. über Mehrspannungsfähigkeit (750 V und nach aktuellem
   Diskussionsstand 1.500 V oder 1.200 V) verfügen oder auf
   Mehrspannungsfähigkeit umrüstbar sein müssen, ist zum Zeitpunkt der
   Bekanntmachung noch nicht entschieden. Sollte keine
   Mehrspannungsfähigkeit der Triebzüge geschuldet sein, werden die AG im
   Instandhaltungsvertrag berechtigt, die Umrüstung der Triebzüge auf
   Mehrspannungsfähigkeit zu beauftragen, soweit das Gleichstromnetz der
   Berliner S-Bahn entsprechend umgerüstet wird.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Angaben in Abschnitt II.2.7) zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf
   den Zeitraum ab Beginn der Bereitstellungsverpflichtung des FBI
   gegenüber dem EVU. Nicht in Abschnitt II.2.11) genannte Optionen sind
   derzeit nicht vorgesehen, können aber gegebenenfalls als Ergebnis der
   Verhandlungsphase in die künftigen Vertragsunterlagen einbezogen
   werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Teillos 1: B: Fachlos Betrieb im Teilnetz Nord-Süd: Fahrplanmäßiger
   Betrieb auf dem Teilnetz Nord-Süd der Berliner S-Bahn und damit
   zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs.
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin / Brandenburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftragsgegenstand ist die Erbringung fahrplanmäßiger
   Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem
   Teilnetz Nord-Süd (Teillos 1) der Berliner S-Bahn und damit
   zusammenhängende Dienstleistungen ohne Vertriebsleistungen sowie ohne
   Fahrzeuglieferung, -instandhaltung und -bereitstellung. Es besteht die
   Pflicht zum Abschluss eines Verkehrsvertrages mit den AG, eines
   Fahrzeugüberlassungsvertrages mit der noch zu gründenden LSFB sowie
   eines Fahrzeugbereitstellungsvertrages mit dem AN der Leistungen des
   Teilloses 1: A.
   Die Betriebsaufnahme ist gestaffelt zwischen dem 13.12.2027 und dem
   11.09.2034 vorgesehen. Das Teilnetz umfasst folgende Linien und
   Betriebsaufnahmezeitpunkte:
   13.12.2027: S8 (Hohen Neuendorf  Wildau);
   11.06.2029: S86 (Buch  Grünau);
   15.07.2030: S2 (Bernau  Blankenfelde);
   13.10.2031: S25 (Hennigsdorf  Teltow Stadt);
   19.09.2033: S1 (Oranienburg  Wannsee); S15 (Frohnau  Hauptbahnhof);
   11.09.2034: S85 (Hauptbahnhof  Ostkreuz  Flughafen BER).
   Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten
   Betriebsaufnahme.
   Dabei sind folgende Auslaufstufen vorgesehen:
   26.07.2041: Ende Betrieb S2, S86;
   04.04.2042: Ende Betrieb S1, S15, S85;
   12.12.2042: Ende Betrieb S25, S8.
   Die eben genannten Linien und die Betriebsaufnahmezeitpunkte sowie die
   Auslaufstufen können sich im Verlauf des Vergabeverfahrens ändern. Dies
   umfasst auch eine mögliche Stauchung oder Streckung der
   Betriebsaufnahmezeitpunkte oder einzelner Betriebsaufnahmezeitpunkte.
   Eine über 15 Jahre hinausgehende Vertragslaufzeit ist nicht möglich.
   Die genannten Verkehrsleistungen haben nach vollständiger
   Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr einen Leistungsumfang von
   ca. 16 Mio. Zugkilometer (Zkm) p. a.
   Das BerlAVG und das BbgVgG enthalten Verpflichtungen zur Tariftreue.
   Die AG haben gem. § 4 Satz 1 BerlAVG und § 4 Abs. 3 BbgVgG entschieden,
   für die Leistungen auf den Gebieten beider Länder die Regelungen des
   BerlAVG in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung zu bringen. Der
   AN wird daher im Sinne von § 10 Satz 1 BerlAVG verpflichtet, seine
   Arbeitskräfte für die Ausführung der vertragsgegenständlichen
   Leistungen über öffentliche Personennahverkehrsdienste mindestens nach
   den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen zu entlohnen. Maßgeblich
   sind die hier dargestellten Tarifverträge:
   [16]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008. Etwaige
   Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der Tarifverträge während
   der Vertragslaufzeit sind nachzuvollziehen.
   Der Auftragnehmer wird verpflichtet, Leistungen der Kundenbetreuer und
   Leistungen der Triebfahrzeugführer in einem bestimmten Umfang selbst zu
   erbringen. Nähere Angaben hierzu sind aus den Vertragsunterlagen
   ersichtlich. Die in Abschnitt III.2.2), (1) geregelte Pflicht zur
   Personalübernahme bleibt hiervon unberührt.
   Für alle vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die
   Vertragsunterlagen verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 180
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   (1) Umbestellungen, Verringerungen oder Erhöhungen des Umfangs der
   Fahrplanleistungen und/oder der Kapazitäten, Verkürzung oder
   Verlängerung bestehender Linien, Veränderung der Linienführung
   bestehender Linien, Einführung vorher nicht bedienter Linien, teilweise
   oder vollständige Abbestellung bestehender Linien auch unter Verwendung
   zusätzlich bereitgestellter Triebzüge.
   (2) Um- und Zubestellungen von Verkehrsleistungen außerhalb der in
   Abschnitt II.2.4 aufgeführten Strecken.
   (3) Um- und Zubestellungen von Verkehrsleistungen auf Neubaustrecken.
   (4) Änderung der Art und Weise und des Umfanges des Einsatzes von
   Service- und Sicherheitspersonal, inkl. des in der 4S-Zentrale
   eingesetzten Personals.
   (5) Bestellung zusätzlicher Kommunikationsmaßnahmen.
   (6) Vorhaltung weiterer vom FBI bereitgestellter Triebzüge als
   zusätzliche Betriebsreserve.
   (7) Teilnetzübergreifender Einsatz eines von einem Dritten
   bereitgestellten Hilfszuges.
   (8) Anpassung technischer Leistungskomponenten der
   Kommunikationstechnik und Software (einschließlich Übertragungswege)
   an den Stand der Technik.
   (9) Veränderungen der Reinigungsleistungen.
   (10) Vorgabe der Quellen für den Bezug von erneuerbaren Energien sowie
   zu diesbezüglich zu treffenden Vereinbarungen.
   (11) Einsatz von für ATO umgerüsteten oder neu gelieferten Triebzügen.
   (12) Schulung von Zugpersonal für den automatisierten Zugbetrieb.
   (13) Verschiebung eines oder mehrerer Betriebsaufnahmezeitpunkte auf
   einen früheren Zeitpunkt unter Einhaltung einer Frist von 18 Monaten
   zwischen Entscheidung der AT und Betriebsaufnahme.
   (14) Beauftragung von Multiplikatorenschulungen in Fahrzeugkunde für
   ein von den AG mit Verkehrsleistungen im Anschluss an die Beendigung
   des hiesigen Verkehrsvertrages beauftragtes EVU.
   Für alle vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die
   Vertragsunterlagen verwiesen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Angaben in Abschnitt II.2.7) zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf
   die Zeitdauer ab der Aufnahme der Verkehrsleistungen durch das EVU.
   Nicht in Abschnitt II.2.11) genannte Optionen sind derzeit nicht
   vorgesehen, können aber gegebenenfalls als Ergebnis der
   Verhandlungsphase in die künftigen Vertragsunterlagen einbezogen
   werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Teillos 2: A: Fachlos FBI Teilnetz Stadtbahn: Lieferung von
   Neufahrzeugen sowie deren Instandhaltung und Bereitstellung für das
   Teilnetz Stadtbahn der Berliner S-Bahn.
   Los-Nr.: 3
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   50222000 Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin, Brandenburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftragsgegenstand ist die Lieferung von mind. 157 Halbzügen (Hz) als
   Neu-Fzg., die anschließend für die im Teilnetz Stadtbahn geschuldeten
   Verkehrsleistungen instandgehalten und bereitgestellt werden. Die
   Instandhaltungsleistungen umfassen alle Instandhaltungsfunktionen
   entsprechend der Definition von Art. 14 Abs. 3 der RL (EU) 2016/798 in
   Verbindung mit der DVO (EU) 2019/779. Die mind. zu liefernde Anzahl der
   Hz kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens ändern.
   Es besteht die Pflicht zum Abschluss eines Fahrzeugkauf- sowie eines
   Fahrzeuginstandhaltungsvertrages mit der LSFB, die in die von den AG
   geschlossenen Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung im Wege der
   Vertragsübernahme eintritt. Die Eigentumsübertragung an den Neu-Fzg.
   auf die LSFB erfolgt grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der
   Inbetriebnahme des jeweiligen Fzg. für die fahrplanmäßigen
   Verkehrsleistungen. Die Finanzierung der Neu-Fzg. wird ab
   Zuschlagserteilung bis zum planmäßigen Ablauf der Gewährleistungsfrist
   entsprechend einem marktüblichen Zahlungsplan erfolgen.
   Der Auftragnehmer (AN) wird Fahrzeughalter im Sinne von § 2 Abs. 13 des
   Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und übernimmt die Aufgaben der als
   die für die Instandhaltung zuständige Stelle (Entity in Charge of
   Maintenance - ECM) bezeichneten Einheit.
   Der Fahrzeuginstandhaltungsvertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren.
   Die AG streben an, im Teilnetz Stadtbahn die Möglichkeit zur Nutzung
   mind. einer Grundstücksfläche für die Errichtung einer Werkstatt sowie
   der für den Instandhaltungsbetrieb nebst Zuführung notwendigen
   Abstellanlagen und sonstigen Einrichtungen in für das Teilnetz
   ausreichender Größe zu schaffen. Die in Betracht kommende(n) Fläche(n)
   (inkl. baulicher und betrieblicher Rahmenbedingungen) und die
   Leistungen der AG bis zur Zuschlagserteilung sind in den
   Vertragsunterlagen beschrieben. Auf diesen Flächen kann der
   Auftragnehmer in eigener Verantwortung neue Werkstattkapazitäten
   schaffen. Alternativ kann auch eine andere geeignete Fläche bzw. eine
   bestehende Werkstatt genutzt werden. Der Instandhaltungsvertrag wird
   sicherstellen, dass die AG über alle vom AN für die betriebsnahe und
   die schwere Instandhaltung und Abstellung der Neu-Fzg. genutzten
   Serviceeinrichtungen einschließlich der vorgehaltenen
   Eisenbahninfrastruktur bei Beendigung des Instandhaltungsvertrages
   verfügen können, soweit dies rechtlich möglich ist. Hiervon umfasst
   sind insbesondere die gesamten Werkstattanlagen, Abstellanlagen,
   Zuführungsgleise, Ver- und Entsorgungs- sowie Reinigungsanlagen, die
   vorgehaltenen Ersatzteile sowie sämtliche dem Werkstattbetrieb
   zugehörige Betriebsvorrichtungen, Sachen (z. B. Betriebsstoffe),
   Scheinbestandteile (bspw. Maschinen, maschinelle Anlagen, Werkzeuge,
   Steuerungstools, Betriebsanleitungen, Nutzungsrechte, Software). Alle
   Instandhaltungsleistungen an den vertragsgegenständlichen Fahrzeugen
   sind in direkter Nähe zum Netz der Berliner S-Bahn gelegenen
   Werkstätten durchzuführen. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig für die
   Instandsetzung schwerer Unfallschäden oder die Aufarbeitung von
   Großkomponenten.
   Der AN ist darüber hinaus zum Abschluss eines Bereitstellungsvertrages
   mit dem Erbringer der im Teilnetz Stadtbahn geschuldeten
   Verkehrsleistungen verpflichtet.
   Die AG haben sich zum Schutz des für die vertragsgegenständlichen
   Instandhaltungsleistungen eingesetzten Personals für eine
   Tariftreueverpflichtung entschieden. Der AN wird daher verpflichtet,
   diese Arbeitskräfte bei der Ausführung der o.g. Leistungen mind. nach
   den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen zu entlohnen. Maßgeblich
   sind die hier dargestellten Tarifverträge:
   [17]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008. Etwaige
   Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der Tarifverträge während
   der Vertragslaufzeit sind nachzuvollziehen. Für alle vorstehenden
   Ausführungen wird ergänzend auf die Vertragsunterlagen verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 360
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Instandhaltungsvertrag kann um bis zu 3 Jahre verlängert werden,
   wenn die AG dies unter Benennung des konkreten Zeitraums spätestens 36
   Monate vor dem Ende des Vertrages gegenüber dem FBI aussprechen. Das
   Verlängerungsrecht kann sich auch nur auf Teilleistungen beziehen. Die
   AG können die Verlängerung mehrfach aussprechen. Nähere Einzelheiten
   sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   (1) Bestellung von grundsätzlich bis zu 88 zusätzlich zu liefernden
   Halbzügen (bei einer vom FBI angebotenen über die
   Mindestinstandhaltungsreserve von 10 % hinausgehenden Reserve gilt die
   Angabe zu den maximal zu liefernden Halbzügen nicht),
   (2) Instandhaltung und Bereitstellung der nach Ziffer (1) bestellten
   zusätzlichen Triebzüge,
   (3) Bestellung ergänzender Ausrüstung von Triebzügen mit einzelnen
   technischen Komponenten bzw. Einrichtungen; darunter auch die
   nachträgliche Ausrüstung mit Systemen für die Nutzung von ATO oder
   anderen Zugbeeinflussungssystemen sowie Modernisierungsmaßnahmen an den
   Triebzügen,
   (4) Lieferung und Instandhaltung und Bereitstellung eines Hilfszuges,
   (5) Beschaffung, Bereitstellung und Betrieb eines Informations- und
   Dokumentationssystems, welches für beide Teilnetze und von mehreren
   Nutzern (FBI, EVU, AG) genutzt werden kann,
   (6) Im Fall der Inanspruchnahme der unter (5) aufgeführten Option:
   Bestellung technischer, funktionaler sowie das Datenvolumen
   betreffender Änderungen des Informations- und Dokumentationssystems
   sowie der hiermit zusammenhängenden Hardware,
   (7) Bestellung von Re-Designs der Triebzüge,
   (8) Umbau der Fahrgasträume zur Anpassung des Sitz- oder
   Stehplatzangebots sowie der Rollstuhl- und Fahrradabstellbereiche sowie
   zur Verbesserung der Inklusion,
   (9) Ausrüstung der Triebzüge mit WLAN bzw. Nachrüstung entsprechender
   technischer Anlagen; zudem Bereitstellung eines WLAN Angebotes in den
   Triebzügen durch den AN,
   (10) Veränderungen des Pflichtpakets Zubehör,
   (11) Nachrüstungen, Umbauten, Erweiterungen oder Neubauten von
   Wartungseinrichtungen oder sonstigen Serviceeinrichtungen;
   Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Serviceeinrichtungen,
   (12) Veränderungen der Reinigungsleistungen,
   (13) Änderungen der und/oder Beauftragung von zusätzlichen
   Multiplikatorenschulungen für das von den AG beauftragte EVU,
   (14) Änderungen der Soll-Verfügbarkeitsvorgaben zur Bereitstellung der
   Triebzüge an ein EVU,
   (15) Instandhaltung und Bereitstellung von zusätzlichen Triebzügen, die
   nicht im Rahmen des vergabegegenständlichen Fahrzeugkaufvertrages
   geliefert wurden,
   (16) Verringerung der bereitzustellenden und instandzuhaltenden Zahl
   von Triebzügen,
   (17) Instandhaltung und Bereitstellung von Triebzügen für andere
   Teilnetze der Berliner S-Bahn,
   (18) Vorgabe von Quellen für den Bezug von erneuerbaren Energien sowie
   zu diesbezüglich zu treffenden Vereinbarungen,
   (19) Bestellung einer vorfristigen Lieferung von Triebzügen im
   Einvernehmen mit dem FBI.
   Nähere Einzelheiten zu allen vorstehend aufgeführten Optionen sind den
   Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die Frage, ob die zu liefernden
   Neu-Fz. über Mehrspannungsfähigkeit (750 V und nach aktuellem
   Diskussionsstand 1.500 V oder 1.200 V) verfügen oder auf
   Mehrspannungsfähigkeit umrüstbar sein müssen, ist zum Zeitpunkt der
   Bekanntmachung noch nicht entschieden. Sollte keine
   Mehrspannungsfähigkeit der Triebzüge geschuldet sein, werden die AG im
   Instandhaltungsvertrag berechtigt, die Umrüstung der Triebzüge auf
   Mehrspannungsfähigkeit zu beauftragen, soweit das Gleichstromnetz der
   Berliner S-Bahn entsprechend umgerüstet wird.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Angaben in Abschnitt II.2.7) zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf
   den Zeitraum ab Beginn der Bereitstellungsverpflichtung des FBI
   gegenüber dem EVU. Nicht in Abschnitt II.2.11) genannte Optionen sind
   derzeit nicht vorgesehen, können aber gegebenenfalls als Ergebnis der
   Verhandlungsphase in die künftigen Vertragsunterlagen einbezogen
   werden.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Teillos 2: B: Fachlos Betrieb im Teilnetz Stadtbahn: Fahrplanmäßiger
   Betrieb auf dem Teilnetz Stadtbahn der Berliner S-Bahn und damit
   zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs.
   Los-Nr.: 4
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60210000 Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE3 BERLIN
   NUTS-Code: DE4 BRANDENBURG
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin / Brandenburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Auftragsgegenstand ist die Erbringung fahrplanmäßiger
   Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem
   Teilnetz Stadtbahn (Teillos 2) der Berliner S-Bahn und damit
   zusammenhängende Dienstleistungen ohne Vertriebsleistungen sowie ohne
   Fahrzeuglieferung, -instandhaltung und -bereitstellung. Es besteht die
   Pflicht zum Abschluss eines Verkehrsvertrages mit den AG, eines
   Fahrzeugüberlassungsvertrages mit der LSFB sowie eines
   Fahrzeugbereitstellungsvertrages mit dem Erbringer der Leistungen des
   Teilloses 2: A.
   Die Betriebsaufnahme ist gestaffelt zwischen dem 07.02.2028 und dem
   30.05.2033 vorgesehen. Das Teilnetz umfasst folgende Linien und
   Betriebsaufnahmezeitpunkte:
   07.02.2028: S9 (Flughafen BER  Spandau);
   06.08.2029: S75 (Spandau  Wartenberg);
   13.01.2031: S5 (Westkreuz  Strausberg Nord);
   12.04.2032: S7 (Potsdam Hbf.  Ahrensfelde);
   30.05.2033: S3 (Erkner  Charlottenburg).
   Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten
   Betriebsaufnahme.
   Dabei sind folgende Auslaufstufen vorgesehen:
   20.09.2041: Ende Betrieb S5, S75;
   30.05.2042: Ende Betrieb S3, S9;
   06.02.2043: Ende Betrieb S7.
   Die eben genannten Linien und die Betriebsaufnahmezeitpunkte sowie die
   Auslaufstufen können sich im Verlauf des Vergabeverfahrens ändern. Dies
   umfasst auch eine mögliche Stauchung oder Streckung der
   Betriebsaufnahmezeitpunkte oder einzelner Betriebsaufnahmezeitpunkte.
   Eine über 15 Jahre hinausgehende Vertragslaufzeit ist nicht möglich.
   Die genannten Verkehrsleistungen haben nach vollständiger
   Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr einen Leistungsumfang von
   ca. 14 Mio. Zugkilometer (Zkm) p. a.
   Das BerlAVG und das BbgVgG enthalten Verpflichtungen zur Tariftreue.
   Die AG haben gem. § 4 Satz 1 BerlAVG und § 4 Abs. 3 BbgVgG entschieden,
   für die Leistungen auf den Gebieten beider Länder die Regelungen des
   BerlAVG in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung zu bringen. Der
   AN wird daher im Sinne von § 10 Satz 1 BerlAVG verpflichtet, seine
   Arbeitskräfte bei der Ausführung der vertragsgegenständlichen
   Leistungen über öffentliche Personennahverkehrsdienste mindestens nach
   den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen zu entlohnen. Etwaige
   Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der Tarifverträge während
   der Vertragslaufzeit sind nachzuvollziehen. Maßgeblich sind die hier
   dargestellten Tarifverträge:
   [18]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008.
   Der Auftragnehmer wird verpflichtet, Leistungen der Kundenbetreuer und
   Leistungen der Triebfahrzeugführer in einem bestimmten Umfang selbst zu
   erbringen. Nähere Angaben hierzu sind aus den Vertragsunterlagen
   ersichtlich. Die in Abschnitt III.2.2), (1) geregelte Pflicht zur
   Personalübernahme bleibt hiervon unberührt.
   Für alle vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die
   Vertragsunterlagen verwiesen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 180
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   (1) Umbestellungen, Verringerungen oder Erhöhungen des Umfangs der
   Fahrplanleistungen und/oder der Kapazitäten, Verkürzung oder
   Verlängerung bestehender Linien, Veränderung der Linienführung
   bestehender Linien, Einführung vorher nicht bedienter Linien, teilweise
   oder vollständige Abbestellung bestehender Linien auch unter Verwendung
   zusätzlich bereitgestellter Triebzüge.
   (2) Um- und Zubestellungen von Verkehrsleistungen außerhalb der in
   Abschnitt II.2.4 aufgeführten Strecken.
   (3) Um- und Zubestellungen von Verkehrsleistungen auf Neubaustrecken.
   (4) Änderung der Art und Weise und des Umfanges des Einsatzes von
   Service- und Sicherheitspersonal, inkl. des in der 4S-Zentrale
   eingesetzten Personals.
   (5) Bestellung zusätzlicher Kommunikationsmaßnahmen.
   (6) Vorhaltung weiterer vom FBI bereitgestellter Triebzüge als
   zusätzliche Betriebsreserve.
   (7) Teilnetzübergreifender Einsatz eines von einem Dritten
   bereitgestellten Hilfszuges.
   (8) Anpassung technischer Leistungskomponenten der
   Kommunikationstechnik und Software (einschließlich Übertragungswege)
   an den Stand der Technik.
   (9) Veränderungen der Reinigungsleistungen.
   (10) Vorgabe der Quellen für den Bezug von erneuerbaren Energien sowie
   zu diesbezüglich zu treffenden Vereinbarungen.
   (11) Einsatz von für ATO umgerüsteten oder neu gelieferten Triebzügen.
   (12) Schulung von Zugpersonal für den automatisierten Zugbetrieb.
   (13) Verschiebung eines oder mehrerer Betriebsaufnahmezeitpunkte auf
   einen früheren Zeitpunkt unter Einhaltung einer Frist von 18 Monaten
   zwischen Entscheidung der AT und Betriebsaufnahme.
   (14) Beauftragung von Multiplikatorenschulungen in Fahrzeugkunde für
   ein von den AG mit Verkehrsleistungen im Anschluss an die Beendigung
   des hiesigen Verkehrsvertrages beauftragtes EVU.
   Für alle vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die
   Vertragsunterlagen verwiesen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Die Angaben in Abschnitt II.2.7) zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf
   die Zeitdauer ab der Aufnahme der Verkehrsleistungen durch das EVU.
   Nicht in Abschnitt II.2.11) genannte Optionen sind derzeit nicht
   vorgesehen, können aber gegebenenfalls als Ergebnis der
   Verhandlungsphase in die künftigen Vertragsunterlagen einbezogen
   werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für alle Fachlose beider Teillose müssen Bewerber einen Berufs- oder
   Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates
   vorlegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Die Vorlage einer
   nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD),
   der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter
   [19]www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist
   ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des
   Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate sein. Im Falle einer
   Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der
   Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (wufL) ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der AG anzunehmen
   ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und
   finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste
   aufgefangen werden können.
   Die wufL unterliegt losspezifisch unterschiedlichen Anforderungen.
   Unter den Ziffern 1. bis 4. sind losbezogen die Mindestanforderungen an
   den Jahresumsatz des Bewerbers sowie an das Eigenkapital aufgeführt.
   Die Mindestanforderungen für Bewerbungen auf Kombinationsangebote
   (teillosübergreifend auf das gleiche Fachlos  zum Beispiel
   Kombinationsangebot Betrieb in den Teillosen Stadtbahn und Nord-Süd 
   sowie fachlosübergreifend auf dasselbe Teillos  zum Beispiel
   Kombinationsangebot Betrieb und FBI für das Teillos Stadtbahn) und für
   Bewerbungen auf alle Leistungen in den Teillosen Stadtbahn und Nord-Süd
   (Gesamtangebot) ergeben sich zum einen über die Addition der
   Anforderungen an den Mindestumsatz sowie zum anderen über die Addition
   der Anforderungen an das Eigenkapital aus den jeweils betroffenen
   Einzellosen.
   Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wufL auf diejenige eines oder
   mehrerer anderer Unternehmen, so hat der Bewerber die wufL
   dieses/dieser Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten
   Dokumente mit dem Teilnahmeantrag (TNA) nachzuweisen.
   Ist ein Dritter nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig
   anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach §
   123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, hat der
   Bewerber den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch die AG zu
   ersetzen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft (BG), das für den Beleg der Eignung benötigt wird,
   nach den §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Für den Fall, dass auch
   das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell
   leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen
   Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, erfolgt keine
   erneute Aufforderung.
   Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wufL auf diejenige eines oder
   mehrerer anderer Unternehmen, ist dem TNA eine Vereinbarung mit dem
   Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem
   Bewerber beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich
   alle für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung
   stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf
   für die Dauer des vergebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig
   aufgelöst bzw. widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
   Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Zudem
   hat sich der Dritte zu Gunsten der AG in einer gesonderten und
   ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer
   gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit
   dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber
   für den Auftrag erforderliche Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang
   der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese
   Erklärung ist dem TNA beizufügen. Mit Blick auf die unter den
   nachfolgenden Ziffern gestellten Mindestanforderungen an die wufL ist
   ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich dargestellten
   Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bewerber vorhandene positive
   Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten/von den
   Dritten in der zuletzt genannten Erklärung bereitgestellten Mitteln den
   unter den nachstehenden Ziffern verlangten Wert erreicht.
   Bei der Beurteilung der wufL einer BG ist es ausreichend, wenn die
   Anforderungen in der Summe der BG-Mitglieder erfüllt werden.
   Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem
   01.08.2020 datieren.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Mindestanforderungen für Fachlos FBI im Teilnetz Stadtbahn:
   Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
   i. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 60.000.000 EUR im Durchschnitt
   der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des TNA
   und
   ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
   Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller
   Reserven in Höhe von 30.000.000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe
   des TNA abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
   Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen
   wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des
   Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn, der Bewerber weist
   nach, dass der Verlust durch den / die Gesellschafter oder durch
   Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
   2. Mindestanforderungen für Fachlos FBI im Teilnetz Nord-Süd:
   Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
   i. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 60.000.000 EUR im Durchschnitt
   der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des TNA
   und
   ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
   Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller
   Reserven in Höhe von 30.000.000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe
   des TNA abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
   Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen
   wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des
   Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn, der Bewerber weist
   nach, dass der Verlust durch den / die Gesellschafter oder durch
   Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
   3. Mindestanforderungen für Fachlos Betrieb im Teilnetz Stadtbahn
   Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
   i. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 30.000.000 EUR im Durchschnitt
   der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des TNA
   und
   ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
   Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller
   Reserven, in Höhe von 8.000.000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe
   des TNA abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
   Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen
   wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des
   Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn, der Bewerber weist
   nach, dass der Verlust durch den / die Gesellschafter oder durch
   Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
   4. Mindestanforderungen für Fachlos Betrieb im Teilnetz Nord-Süd
   Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
   i. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 30.000.000 EUR im Durchschnitt
   der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des TNA
   und
   ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter
   Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller
   Reserven, in Höhe von 8.000.000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe
   des TNA abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
   Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen
   wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des
   Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn, der Bewerber weist
   nach, dass der Verlust durch den / die Gesellschafter oder durch
   Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
   Die Anforderungen an den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit sind hier ersichtlich:
   [20]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/009.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (tubL) ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen
   verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich
   sind.
   Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner tubL für einen/mehrere
   Nachweise/Erklärungen aus T1 bis T3 auf diejenige eines Dritten, so hat
   der Bewerber die tubL dieses Dritten durch Vorlage dieses/dieser
   Nachweise(s)/dieser Erklärung(en) mit dem TNA nachzuweisen. Ist der
   Dritte nicht als technisch und beruflich (tub) leistungsfähig anzusehen
   oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
   oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, hat der Bewerber
   den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch die AG zu
   ersetzen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als tub
   leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen
   Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, erfolgt keine
   erneute Aufforderung. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied
   einer BG, das für den Beleg der Eignung benötigt wird, sich nach
   Analyse des TNA insoweit nicht als geeignet herausstellt oder nach den
   §§ 123f. GWB auszuschließen ist. Für den Fall, dass auch das neue
   Unternehmen nicht als tub leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei
   diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB
   vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
   Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner tubL für einen/mehrere der
   Nachweise/Erklärungen aus T1 bis T3 auf einen Dritten, ist dem TNA eine
   Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des
   Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich
   über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung/die
   Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des im hiesigen Verfahren
   vergebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig
   aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der
   Vereinbarung/der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss
   Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen im Sinne von T1,
   T2 oder T3 erlangte Erfahrung verfügt, bei der vergebenen Leistung
   eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung
   mit dem Dritten/aus der alternativ vorzulegenden
   Verpflichtungserklärung hervorgehen.
   Bei der Beurteilung der tubL einer BG ist es ausreichend, wenn die
   Anforderungen in der Summe der BG-mitglieder erfüllt werden. Die tubL
   eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der BG für die Durchführung der
   Leistungen der Fahrzeuglieferung und -instandhaltung sowie
   -bereitstellung bzw. der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen reicht bzw.
   reichen zur Annahme der Eignung der BG nur aus, wenn dieses Mitglied
   bzw. diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der BG für
   die jeweilige Leistung zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem TNA
   darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied bzw.
   einzelne Mitglieder der BG vorgelegt werden.
   Die tubL unterliegt fachlosspezifisch unterschiedlichen
   Mindestanforderungen, die nachfolgend als geforderte Mindeststandards
   aufgeführt sind.
   Bewerbungen auf beide Fachlose (FBI und Betrieb) eines Teilloses sowie
   Bewerbungen auf alle Fachlose (Gesamtangebot) müssen die nachstehend
   unter 1. und 2. benannten Mindestanforderungen für diese Fachlose
   summarisch erfüllen.
   Bei Bewerbungen für beide Fachlose FBI haben die Bewerber die
   nachstehend für ein Teillos benannten Mindestanforderungen für das
   Fachlos FBI nachzuweisen. Bei Bewerbungen für beide Fachlose Betrieb
   haben die Bewerber die nachstehend für ein Teillos benannten
   Mindestanforderungen für das Fachlos Betrieb nachzuweisen.
   Der Nachweis, dass der Bewerber bereits mit der Abgabe des TNA über die
   technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem
   Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln,
   muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der
   hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Mindestanforderungen für die Fachlose FBI
   Die Bewerber haben für die Leistungen des Fachloses FBI im Teilnetz
   Nord-Süd und im Teilnetz Stadtbahn zum Beleg ihrer tubL mit dem TNA
   T1: Referenzen über (T1a) die Beschaffung von U-Bahnen oder
   Metrofahrzeugen oder sonstigen elektrisch angetriebenen Triebzügen (im
   Folgenden: Triebzüge) oder elektrisch angetriebenen Loks mit Wagen im
   Schienenpersonenverkehr bei einem Fahrzeughersteller inkl. der
   Begleitung des Zulassungsprozesses bis zur Auslieferung oder (T1b) die
   Herstellung und Lieferung zugelassener Fahrzeuge (Fzg.) im Sinne von
   T1a.
   Und
   T2: Referenzen über die Instandhaltung von in T1a genannten Fzg.
   Vorzulegen.
   Die Referenzen nach T1 müssen sich auf Fzg. im Sinne von T1a beziehen,
   die in den letzten 5 Jahren vor Abgabe des TNA geliefert und zugelassen
   worden sind. Dies muss nicht in allen eben genannten Jahren geschehen
   sein.
   Die Referenzen nach T2 müssen sich auf Instandhaltungsleistungen
   beziehen, die in den letzten 3 Jahren vor Abgabe des TNA erbracht
   worden sind. Sie müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht
   worden sein.
   Die Typbezeichnung und der Hersteller (letzteres nur bei T1a) der
   betroffenen Fzg. sind jeweils zu benennen. Anzugeben sind zudem der
   Zeitraum der Lieferung und der Zulassung (T1) oder der
   Erbringungszeitraum (T2), der Leistungsumfang (Anzahl der Triebzüge /
   E-Loks mit Wagen) und der Empfänger der Leistung. Bei den Referenzen
   nach T2 ist auch zu benennen, welche Instandhaltungsfunktionen
   entsprechend der Definition von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.
   445/2011 vom Bewerber übernommen worden sind.
   Geforderte Mindeststandards für das Fachlos FBI sowohl im Teilnetz
   Nord-Süd als auch im Teilnetz Stadtbahn, wobei die nachfolgend unter i.
   und ii. aufgezählten Mindestanforderungen auch innerhalb einer Referenz
   nachgewiesen werden können:
   i. Die Referenzliste nach T1 muss mindestens zwei Aufträge über jeweils
   mindestens 30 Triebzüge oder E-Loks mit Wagen beinhalten, die in der
   Summe mindestens 90 Wagenkästen umfassen.
   ii. Die Referenzliste nach T2 muss mindestens zwei Aufträge über die
   Instandhaltung von jeweils mindestens 30 Triebzügen oder E-Loks mit
   Wagen  in beiden Fällen mit einem Mindestumfang von 90 Wagenkästen
   umfassen.
   Die eben genannten Referenzen (T2) müssen kumulativ die Wahrnehmung
   aller Instandhaltungsfunktionen entsprechend der Definition von Art. 4
   Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 umfassen, d. h.
   Managementfunktion (sog. ECM 1), Instandhaltungsentwicklungsfunktion
   (sog. ECM 2), Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion (sog. ECM 3)
   und Instandhaltungserbringungsfunktion (sog. ECM 4).
   2. Mindestanforderungen für die Fachlose Betrieb
   Die Bewerber haben für die Leistungen des Fachloses Betrieb sowohl im
   Teilnetz Nord-Süd als auch im Teilnetz Stadtbahn zum Beleg ihrer tubL
   mit dem TNA vorzulegen:
   T3: Zwei Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge
   über öffentliche Schienenpersonenverkehrsdienste oder öffentliche
   Personenbeförderungsleistungen mit einem vom Bewerber erbrachten
   Leistungsumfang von mind. jeweils 4 Mio. Zugkilometern (Zkm) pro Jahr
   mit in T1a aufgeführten Fzg., die den Verkehrsbedarf von Städten oder
   Metropolregionen (Metropolitan bzw. Large Metropolitan Functional Urban
   Area (FUA)) gemäß OECD Definition (2013) mit mind. 1,0 Mio. Einwohnern
   pro Referenz decken.
   Die Referenzen nach T3 müssen sich auf Leistungen beziehen, die in den
   letzten 5 Jahren vor Abgabe des TNA erbracht worden sind. Sie müssen
   nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein.
   Der Zeitraum, in dem die Dienstleistungsaufträge erbracht worden sind,
   ist jeweils zu benennen. Anzugeben sind zudem der Leistungsumfang
   (durchschnittliche Anzahl der Zkm p.a.) und der Empfänger der Leistung.
   3. Nachweisführung
   Die Referenzen nach T1 bis T3 können durch eine Erklärung des
   betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung (EE) benannt
   werden. Für diese EE sind die Formblätter F1 bzw. F2 zu benutzen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   AN zur Erbringung der Verkehrsleistungen (Fachlose Betrieb) müssen bis
   spätestens 24 Monate vor der Betriebsaufnahme die
   Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG nachweisen oder durch
   Vorlage einer Genehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG belegen, dass es keiner
   weiteren Unternehmensgenehmigung bedarf. AN zur Erbringung der
   Fahrzeuglieferungs-, -instandhaltungs- und -bereitstellungsleistungen
   müssen bis spätestens 24 Monate vor der Betriebsaufnahme des jeweiligen
   EVU im betroffenen Teilnetz die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1
   Nr. 1 oder 2 AEG nachweisen oder durch Vorlage einer Genehmigung nach §
   6f Abs. 1 AEG belegen, dass es keiner weiteren Unternehmensgenehmigung
   bedarf.
   Eine Unternehmensgenehmigung, die nicht durch einen Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder einen Vertragsstaat des Europäischen
   Wirtschaftsraums erteilt worden ist, reicht nach vorstehendem
   Unterabsatz 1 nur aus, wenn sie gesetzlich einer Genehmigung nach § 6
   AEG bzw. § 6f AEG gleichgestellt ist.
   Sofern die Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt nach Unterabsatz 1 keine
   Unternehmensgenehmigung erteilt und der AN nachweist, dass dies
   ausschließlich auf Gründen beruht, die nicht in der Person des AN
   liegen oder diesem zuzurechnen oder von ihm zu vertreten sind, hat der
   AN die Unternehmensgenehmigung abweichend von Unterabsatz 1
   unverzüglich nachzuweisen, sobald diese Gründe vertragsgemäß beseitigt
   worden sind.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt, besteht
   eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom
   bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB, der nach Auffassung der AG
   auch das für die Instandhaltung von S-Bahn-Fahrzeugen beim aktuellen
   Betreiber beschäftigte Werkstattpersonal schützt. Näheres ist den
   Vertragsunterlagen zu entnehmen.
   2. Es besteht die Möglichkeit, die Rechte und Pflichten aus den vom FBI
   bzw. EVU geschlossenen Verträgen gesamthaft auf eine
   Projektgesellschaft (PG) zu übertragen. Beauftragt die PG ihre(n)
   Gesellschafter mit der Erfüllung der Verpflichtungen der PG zur
   Erbringung der Leistungen der Triebfahrzeugführer und/oder der
   Kundenbetreuer, gilt dies als Selbsterbringung der PG. Gleiches gilt
   für die Beauftragung eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft mit den
   eben genannten Leistungen.
   Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind ergänzend hier
   ersichtlich: [21]https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/010
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [22]2020/S 116-282656
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/12/2020
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Rügepflichten: Im Folgenden wird auf
   Ausführungsbedingungen/Verfahrensausgestaltungen hingewiesen, von deren
   Zulässigkeit die AG überzeugt sind, die aber auch als Verstöße gegen
   vergaberechtliche Vorschriften gewertet werden könnten. Sofern Bewerber
   eine/mehrere der nachfolgend dargestellten Vorgehensweisen als Verstoß
   gegen vergaberechtliche Vorschriften einschätzen, haben sie dies gemäß
   § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen und nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum
   Ablauf der unter IV.2.2.) benannten Frist zur Abgabe ihres
   Teilnahmeantrags gegenüber der VBB GmbH zu rügen:
   (1.1) Bei der Wertung erfolgt eine vergleichende Gegenüberstellung des
   wirtschaftlichsten Gesamtangebots über alle Einzellose mit den besten
   Kombinationsangeboten über zwei Einzellose bzw. den besten Angeboten
   über Einzellose. Es erfolgt also zur Wahrung des Grundsatzes der
   Wirtschaftlichkeit, der nach Auffassung der AG gegenüber dem Gebot der
   Losvergabe nicht nachrangig ist, nicht allein eine losweise Wertung
   unter Berücksichtigung von ggf. angebotenen Rabattierungen für den Fall
   eines Zuschlags auf mehr als ein Los. Weitergehende Angaben zur
   Vorgehensweise bei der Wertung finden sich in dem in Abschnitt II.1.6)
   verlinkten Dokument.
   (1.2) Die Dauer des jeweiligen Instandhaltungsvertrages beträgt 30
   Jahre ab Beginn der Bereitstellungsverpflichtung des FBI gegenüber dem
   EVU. Die Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 finden auf
   Instandhaltungsleistungen keine Anwendung. Die Vorgaben dessen Art. 4
   zur Laufzeit gelten nicht.
   (1.3) Soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt,
   besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme
   vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB, der nach Auffassung
   der AG auch das für die Instandhaltung von S-Bahn-Fahrzeugen beim
   aktuellen Betreiber beschäftigte Werkstattpersonal schützt. Sollte die
   Verpflichtung zur Personalübernahme für das Werkstattpersonal auf die
   Rüge eines Bewerbers aufgehoben werden, wird dem bei einem
   Betreiberwechsel nicht weiter beschäftigten Werkstattpersonal ein
   Übernahmeangebot durch eine Beschäftigungsgesellschaft des Landes
   Berlin (LBG) gemacht. Das neue Instandhaltungsunternehmen wird sodann
   zur Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs mit der LBG verpflichtet.
   (1.4) Nach Auffassung der AG sind sie aus § 128 Abs. 2 GWB berechtigt,
   zum Schutz des mit der Ausführung der Instandhaltungsarbeiten
   beschäftigten Personals Anforderungen an die Entlohnung in Form von
   Tariftreueverpflichtungen aufzustellen. Die von den AG für die Fachlose
   FBI und Betrieb jeweils ausgewählten Tarifverträge sind Abschnitt
   II.2.4) zu entnehmen.
   (1.5) Nach Auffassung der AG stellt die Erbringung der Leistungen der
   Triebfahrzeugführer und der Kundenbetreuer durch einen Gesellschafter
   einer Projektgesellschaft (PG) oder durch ein Mitglied einer
   Bietergemeinschaft (BG) eine Eigenerbringung der PG bzw. der BG im
   Sinne von Art. 4 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007 und keine
   Unterbeauftragung dar.
   (1.6) Die gesamte Instandhaltung muss an Standorten in direkter Nähe
   zum Berliner S-Bahn-Netz durchgeführt werden. Ausnahmen hiervon sind
   nur zulässig für die Instandsetzung schwerer Unfallschäden oder die
   Aufarbeitung von Großkomponenten.
   Die AG werden etwaige Rügen der o.g. Sachverhalte sorgfältig prüfen und
   anlässlich der Rüge erkannte Verstöße gegen vergaberechtliche
   Vorschriften beheben.
   (2) Hinsichtlich beider Auftraggeber sind die haushaltsrechtlichen
   Voraussetzungen für die Zuschlagserteilung noch nicht geschaffen worden
   (Haushaltsvorbehalt).
   (3) Es ist zulässig, Angebote teillosübergreifend auf zwei Einzellose
   im gleichen Fachlos oder auf die Loskombinationen A/B im Teillos 1 und
   im Teillos 2 abzugeben und gleichzeitig bieterseitig die
   Zuschlagserteilung auf ein Einzellos / eine Loskombination zu
   beschränken. Details hierzu werden im o.g. Verfahrensbrief erläutert.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   E-Mail: [23]vergabekammer@senweb.berlin.de
   Telefon: +49 3090138316
   Fax: +49 3090137613
   Internet-Adresse:
   [24]https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/ve
   rgabekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die
   Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur
   Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die
   Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
   Postanschrift: Mittelstraße 5
   Ort: Schönefeld
   Postleitzahl: 12529
   Land: Deutschland
   E-Mail: [25]info@abst-brandenburg.de
   Telefon: +49 303744607-11
   Fax: +49 303744607-21
   Internet-Adresse: [26]www.abst-brandenburg.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/08/2020
References
   6. mailto:sbsns-vergabe@vbb.de?subject=TED
   7. http://www.berlin.de/sen/uvk/
   8. mailto:sbsns-vergabe@vbb.de?subject=TED
   9. http://www.mil.brandenburg.de/
  10. https://www.daisikomm.de/verfahren/D63399
  11. mailto:sbsns-vergabe@vbb.de?subject=TED
  12. http://www.vbb.de/
  13. https://www.daisikomm.de/verfahren/D63399
  14. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/007
  15. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008
  16. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008
  17. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008
  18. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008
  19. http://www.handelsregister.de/
  20. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/009
  21. https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/010
  22. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:282656-2020:TEXT:DE:HTML
  23. mailto:vergabekammer@senweb.berlin.de?subject=TED
  24. https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
  25. mailto:info@abst-brandenburg.de?subject=TED
  26. http://www.abst-brandenburg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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