Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2020080709270291384" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung - DE-Bonn
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 371651-2020 (ID: 2020080709270291384)
Veröffentlicht: 07.08.2020
*
  DE-Bonn: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
   2020/S 152/2020 371651
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
   Infrastruktur, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle
   Vergabe;
   Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
   Ort: Bonn
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 53175
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343737
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343737
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
   einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   PT-Dienstleistungen in den Bereichen Innovative Hafentechnologien,
   Digitale Testfelder in den Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die
   Küstenschifffahrt
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2052/WS21
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Bundesregierung beabsichtigt, digitale Technologien in den Häfen,
   den automatisierten Betrieb in der Seeschifffahrt und den maritimen
   Lieferketten sowie die nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen
   voranzutreiben. Das BMVI hat dazu die 3 Förderprogramme Innovative
   Hafentechnologien (IHATEC), Digitale Testfelder in Häfen (DigiTest)
   sowie Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt (NaMKü)
   aufgelegt.
   Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung verfügbarer Haushaltsmittel
   sollen Leistungen für alle 3 Förderprogramme ab dem 1.1.2021 an einen
   Auftragnehmer (AN) vergeben werden.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Bonn bzw. Sitz des AN
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es sollen 3 Förderprogramme vergeben werden:
   IHATEC II:
   Wie im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbart,
   sollen digitale Technologien und der automatisierte Betrieb in der
   Seeschifffahrt und der maritimen Lieferkette vorangetrieben werden.
   Damit die deutschen Häfen ihren Funktionen als Drehscheiben des
   nationalen und internationalen Warenaustausches und Wachstumsmotoren
   für die Volkswirtschaft auch in Zukunft gerecht werden können, will die
   Bundesregierung sie bei der Erforschung und Entwicklung innovativer
   Hafentechnologien weiter unterstützen, die konsequente Nutzung der mit
   der digitalen Vernetzung verbundenen Chancen vorantreiben und  mit
   Blick auf die Küstenschifffahrt  die im Klimaschutzplan 2050
   verankerten Klimaziele erreichen.
   Die deutschen Häfen sind für die Volkswirtschaft systemrelevant. Eine
   2019 veröffentlichte Studie im Auftrag des BMVI zur
   volkswirtschaftlichen Bedeutung der Häfen hat aufgezeigt, dass die mit
   der Hafenwirtschaft verbundenen Arbeitsplätze Kaufkraft und Wohlstand
   nicht nur an den Hafenstandorten sichern, sondern entlang der gesamten
   Wertschöpfungskette.
   Wie im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbart, soll
   IHATEC aufgrund der hohen Akzeptanz und des hohen Wirkungsgrades über
   das Jahr 2020 hinaus verlängert werden. Das BMVI hat eine
   Förderrichtlinie erarbeitet mit der das Förderprogramm IHATEC als
   IHATEC II zunächst bis 2022 und unter dem Vorbehalt zur Verfügung
   stehender Haushaltsmittel bis 2025 fortgeführt werden kann.
   DigiTest:
   Wir wollen digitale Technologien in den Häfen vorantreiben. Der
   Deutsche Bundestag hat in der Sitzung vom 17.5.2019 auf der Grundlage
   von Bundestagsdrucksache 19/10149 beschlossen, die Bundesregierung
   aufzufordern, eine Förderrichtlinie für digitale Testfelder in
   deutschen See- und Binnenhäfen zu erarbeiten und umzusetzen. Das BMVI
   hat eine Förderrichtlinie erarbeitet mit der das Förderprogramm
   DigiTest zunächst bis 2022 aufgelegt und unter dem Vorbehalt zur
   Verfügung stehender Haushaltsmittel bis 2025 fortgeführt wird.
   NaMKü:
   Der Deutsche Bundestag hat in seiner 102. Sitzung am 17. Mai 2019 die
   Bundesregierung beauftragt, die Möglichkeit eines Förderprogramms für
   eine nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen zur Reduzierung von
   Schiffsemissionen zu prüfen, damit Investitionen zur Emissionssenkung
   auch im Schiffsbestand angeregt werden. Hintergrund ist auch, dass die
   Schiffe, die die deutschen Häfen anlaufen, umweltfreundlicher werden
   müssen. Durch das Förderprogramm für die Küstenschifffahrt sollen
   Innovationsimpulse und finanzielle Anreize für weniger Emissionen und
   mehr Klimaschutz gesetzt werden. Das BMVI hat eine Förderrichtlinie
   erarbeitet, mit der das Förderprogramm NaMKü zunächst bis 2022
   aufgelegt und unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender
   Haushaltsmittel bis 2025 fortgeführt wird.
   Die 3 oben genannten Förderprogramme ergänzen sich und sind Teil der
   Umsetzung der Aufträge des Nationalen Hafenkonzepts 2015 und der
   Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung. Aufgrund der
   programmübergreifenden Berührungspunkte und der in allen 3 Programmen
   verankerten Umwelt- und Klimaschutzziele hat sich das BMVI entschieden,
   eine Projektträgerschaft für alle 3 Programme auszuschreiben, auch um
   Synergieeffekte zu nutzen.
   Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Haushaltmittel
   ist von folgendem Aufwand für die verschiedenen Programme und
   Laufzeiten auszugehen:
   Hauptvertragslaufzeit: 1.1.2021 bis 31.12.2022
   1. Verlängerungsoption: 1.1.2023 bis 31.12.2024
   2. Verlängerungsoption: 1.1.2025 bis 30.6.2026
   IHATEC II:
   2021-2022:
   18 Projekte mit 66 Teilprojekten (zusätzlich ca. 85 Projekte aus IHATEC
   I, die weiterzuführen sind)
   2023-2024: 18 Projekte mit 66 Teilprojekten (zusätzlich ca. 85 Projekte
   aus IHATEC I, die weiterzuführen sind)
   2025-06/2026:
   8 Projekte mit 33 Teilprojekten (zusätzlich ca. 5 Projekte aus IHATEC
   I, die weiterzuführen sind)
   Programm DigiTest:
   2021-2022:
   8 Projekte mit 60 Teilprojekten;
   2023-2024:
   8 Projekte mit 60 Teilprojekten;
   2025-06/2026:
   4 Projekte mit 30 Teilprojekten;
   Programm NaMKü:
   2021-2022:
   30 Projekte;
   2023-2024:
   30 Projekte
   2025-06/2026:
   15 Projekte
   Projekte sind Vorhaben, die einem oder mehreren Förderzielen der
   Förderrichtlinien dienen. Dabei ist ein Verbundprojekt die
   projektbezogene Zusammenarbeit von mindestens 2 Verbundpartnern (z. B.
   Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wissenschaftliche
   Einrichtungen).
   Ein Teilvorhaben (Teilprojekt) ist eine im Rahmen eines
   Verbundprojektes durchgeführte Reihe von gesteuerten Tätigkeiten eines
   einzelnen Verbundpartners zur Erreichung eines bestimmten
   (Teil-)Zieles.
   Es besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der dargestellten
   Aufwände/ Projekte.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/01/2021
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Leistungen für die Zeiträume der Verlängerungsoptionen stehen unter
   dem Vorbehalt der Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel. Auf die
   Leistungen und den Umfang besteht nur ein Anspruch, wenn der AG die
   Option beauftragt. (siehe Vertrag)
   1. Verlängerungsoption: 1.1.2023 bis 31.12.2024,
   2. Verlängerungsoption: 1.1.2025 bis 30.6.2026.
   Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen wird die
   Erklärung in Textform von dem AG spätestens 3 Monate vor Ende der
   jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze bei DL-Verträgen:
   Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine
   neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
   Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener
   Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße
   Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-,
   Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten
   realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung
   voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen
   (angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten
   Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze
   festgesetzt.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
   Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
   a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1  Erklärung zum
   Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
   Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B.
   [10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
   [11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
   b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
   Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
   vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
   F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
   c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
   Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die
   unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die
   Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im
   Formblatt F-UA Verzeichnis der benannten
   Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
   EK 2.1 Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch
   Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des
   hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende
   Versicherung besteht/ abgeschlossen und diese während der gesamten
   Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2.1).
   Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes
   Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind
   auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot
   vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus
   auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
   EK 2.2 Bankerklärung: (kein Formblatt)
   Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts
   zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3
   Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist
   endet, maßgeblich ist).
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu EK 2.1) Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden
   Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
    Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je
   Schadensfall;
    Für Vermögensschäden mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall.
   Zu EK 2.2: Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die
   Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den
   Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die
   Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
   Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes
   Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise
   des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte
   Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende
   Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
   EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in
   den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug
   auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
   Bereich: Projektträgertätigkeiten/ Förderprogramme
   EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in
   den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug
   auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
   EK 3.3: Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. §
   46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
   Abgabe einer Eigenerklärung, dass gem. Leistungsbeschreibung
   a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt
   sind,
   b) die für den Profieinsatz notwendige technische Anbindung und
   IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden,
   c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der
   Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens
   "Profi" (Anlage Profihandbuch) während der Leistungserbringung
   sicherstellt werden und eine entsprechende interne
   IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen)
   nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen.
   d) Angabe der benötigten PROFI-Arbeitsplätze
   EK 3.4: Qualitätssicherung
   Vorlage eines Nachweises oder Abgabe einer Eigenerklärung aus der die
   etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung hervorgehen. (ohne
   Formblatt)
   EK 3.5: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität (Formblatt
   BesB 1/EK3.5)
   Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass
   eine Interessenkollision nicht vorliegt.
   Eine Interessenkollision kann insbesondere vorliegen, wenn der Bieter/
   AN selbst derzeit Antragsteller für die in der Leistungsbeschreibung
   aufgeführten Förderprogramme ist oder beabsichtigt Antragsteller zu
   werden und/ oder Beratungsleistungen gegenüber Antragstellern für die
   in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Förderprogramme erbringt oder
   beabsichtigt zu erbringen.
   Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat der Bieter
   darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21
   VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar
   darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische,
   personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine
   mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Zu EK 3.1
   Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Aufträge / Projekte
   die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang,
   Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den
   ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
   Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die
   anzugebenden Referenzen:
   Es sind mind. 2 Referenzprojekte (Projektträgerschaft für
   Förderprogramme) nachzuweisen, die jeweils kumulativ folgende
   Anforderungen erfüllen:
    einem tatsächlichen Auftragsvolumen (Gesamtprojektvolumen) von mind.
   3 Mio. EUR;
    einer Mindestlaufzeit von einem Jahr;
    einer Mindestanzahl von 10 eingegangenen/ bearbeiteten Anträgen;
    einer Mindestanzahl von 5 bewilligten Förderprojekten.
   Zu EK 3.2:
   Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Aufträge / Projekte
   die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang,
   Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den
   ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
   Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die
   anzugebenden Referenzen:
   Es ist mindestens ein Referenzprojekt je Bereich:
    Hafen- und Umschlagtechnologien;
    Schifffahrt;
    Transport und Logistik;
    Ingenieurswesen;
    IT und IT-Sicherheit;
    Umwelttechnik.
   Nachzuweisen.
   Zu EK 3.4: Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikates nach ISO
   9001 oder vergleichbar erfolgen.
   Zu 3.5: Aufgrund der Leistungspflichten des AN ist eine
   Interessenkollision jederzeit zu vermeiden. Der AN, mit ihm
   gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte
   und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende
   der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne
   Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich
   zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die
   ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu
   beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit den
   Förderrichtlinien "Innovative Hafentechnologien (IHATECII), Digitale
   Testfelder in den Häfen (DigiTest) und Nachhaltige Modernisierung für
   die Küstenschifffahrt (NaMKü)" in Zusammenhang stehen (potentielle
   Interessenkollision).
   Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des
   Unternehmens/Bieters, dass:
    derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle
   lnteressenkollision im vorgenannten Sinne
   Ausgeschlossen ist.
   Oder
    eine kurze Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus
   dem/denen sich eine potentielle.
   Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus
   Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich
   ausgeschlossen wird/ist.
   Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der
   Sphäre des Bieters nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter
   von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies
   dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des
   mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang
   stehenden Neutralitätsgebots., ist eine Beteiligung des AN und/ oder
   seiner mit ihm gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen an den in
   der Leistungsbeschreibung bzw. im Förderprogramm bezeichneten
   Förderprojekten bzw. die Beratung/ Beantragung von Förderprojekten
   grundsätzlich unzulässig.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   a) gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft
   wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter
   Vertretung,
   b) Anforderungen an die Neutralität wie EK 3.5: Erklärung zu
   Interessenkonflikten/zur Neutralität wie unter Abschnitt III.1.3)
   beschrieben. Der spätere AN ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, die
   sich in Bezug auf die mit dem Angebot abgegebene Erklärung zur
   Neutralität ergeben, gegenüber dem AG unverzüglich schriftlich
   anzuzeigen und den AG zu informieren.
   c) Verpflichtung zur Vertraulichkeit des mit der Leistungserfüllung
   betrauten Personals:
   Für die Leistungserbringung dürfen auf Verlangen des AG ausschließlich
   Personen eingesetzt werden, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wirksam
   auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß des Gesetzes
   über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
   (Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974, BGBl. I S. 469, 547, geändert
   durch Gesetz vom 15. August 1974, BGBl. I S. 1942, VerpflG) in
   Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB)
   verpflichtet wurden. Diese Personen haben gem. § 1 VerpflG die über die
   Verpflichtung geführte Niederschrift zu unterzeichnen. Kann die
   Verpflichtung aus Gründen, die der zu verpflichtenden Person
   zurechenbar sind, nicht oder nicht wirksam durchgeführt werden, kann
   der AG mit dieser Begründung den Austausch dieser Person verlangen,
   ohne dass er hierdurch in Annahmeverzug gerät. Die durch den Austausch
   entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.
   d) Treuhänderschaft-Beleihung:
    Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen (§ 4 Abs. 3 Vertrag, Nr.6 der
   LB). Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen,
   die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige
   Einhaltung insbesondere der in den Nr. 6 der Leistungsbeschreibung
   sowie der in §§ 9 und 10 des Vertrages aufgeführten Regelungen
   sicherstellt;
    Der AN muss juristische Person des Privatrechts sein, um den Auftrag
   ordnungsgemäß im Wege einer Beleihung durchführen zu können. Diese
   Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig sein.
   Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44
   Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des
   Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt.
   Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im
   Wege einer Beleihung erforderlich.
   Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
   Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/09/2020
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 08/09/2020
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform
   des BMI (s. unter [12]www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die
   Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen
   Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die
   E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die
   technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter:
   [13]www.evergabe-online.info.
   2. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur
   Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 28.8.2020 um 14.00 Uhr:
   (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah
   erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei
   Verfügung gestellt.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt  Vergabekammer des Bundes
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 228-94990
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
   Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
   160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
   [14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
   Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
   Vergabeverfahren hin.
   § 160 GWB lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
   [15]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
   deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
   Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
   schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
   Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
   nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
   und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
   GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   04/08/2020
References
   6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
   7. http://www.bmvi.de/
   8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343737
   9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343737
  10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
  11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
  12. http://www.evergabe-online.de/
  13. http://www.evergabe-online.info/
  14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
  15. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau