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Ausschreibung: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung - DE-Bonn
Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Dokument Nr...: 371651-2020 (ID: 2020080709270291384)
Veröffentlicht: 07.08.2020
*
DE-Bonn: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
2020/S 152/2020 371651
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle
Vergabe;
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [6]servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.bmvi.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343737
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343737
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
PT-Dienstleistungen in den Bereichen Innovative Hafentechnologien,
Digitale Testfelder in den Häfen und Nachhaltige Modernisierung für die
Küstenschifffahrt
Referenznummer der Bekanntmachung: 2052/WS21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75130000 Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Bundesregierung beabsichtigt, digitale Technologien in den Häfen,
den automatisierten Betrieb in der Seeschifffahrt und den maritimen
Lieferketten sowie die nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen
voranzutreiben. Das BMVI hat dazu die 3 Förderprogramme Innovative
Hafentechnologien (IHATEC), Digitale Testfelder in Häfen (DigiTest)
sowie Nachhaltige Modernisierung für die Küstenschifffahrt (NaMKü)
aufgelegt.
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung verfügbarer Haushaltsmittel
sollen Leistungen für alle 3 Förderprogramme ab dem 1.1.2021 an einen
Auftragnehmer (AN) vergeben werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Bonn bzw. Sitz des AN
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es sollen 3 Förderprogramme vergeben werden:
IHATEC II:
Wie im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbart,
sollen digitale Technologien und der automatisierte Betrieb in der
Seeschifffahrt und der maritimen Lieferkette vorangetrieben werden.
Damit die deutschen Häfen ihren Funktionen als Drehscheiben des
nationalen und internationalen Warenaustausches und Wachstumsmotoren
für die Volkswirtschaft auch in Zukunft gerecht werden können, will die
Bundesregierung sie bei der Erforschung und Entwicklung innovativer
Hafentechnologien weiter unterstützen, die konsequente Nutzung der mit
der digitalen Vernetzung verbundenen Chancen vorantreiben und mit
Blick auf die Küstenschifffahrt die im Klimaschutzplan 2050
verankerten Klimaziele erreichen.
Die deutschen Häfen sind für die Volkswirtschaft systemrelevant. Eine
2019 veröffentlichte Studie im Auftrag des BMVI zur
volkswirtschaftlichen Bedeutung der Häfen hat aufgezeigt, dass die mit
der Hafenwirtschaft verbundenen Arbeitsplätze Kaufkraft und Wohlstand
nicht nur an den Hafenstandorten sichern, sondern entlang der gesamten
Wertschöpfungskette.
Wie im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbart, soll
IHATEC aufgrund der hohen Akzeptanz und des hohen Wirkungsgrades über
das Jahr 2020 hinaus verlängert werden. Das BMVI hat eine
Förderrichtlinie erarbeitet mit der das Förderprogramm IHATEC als
IHATEC II zunächst bis 2022 und unter dem Vorbehalt zur Verfügung
stehender Haushaltsmittel bis 2025 fortgeführt werden kann.
DigiTest:
Wir wollen digitale Technologien in den Häfen vorantreiben. Der
Deutsche Bundestag hat in der Sitzung vom 17.5.2019 auf der Grundlage
von Bundestagsdrucksache 19/10149 beschlossen, die Bundesregierung
aufzufordern, eine Förderrichtlinie für digitale Testfelder in
deutschen See- und Binnenhäfen zu erarbeiten und umzusetzen. Das BMVI
hat eine Förderrichtlinie erarbeitet mit der das Förderprogramm
DigiTest zunächst bis 2022 aufgelegt und unter dem Vorbehalt zur
Verfügung stehender Haushaltsmittel bis 2025 fortgeführt wird.
NaMKü:
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 102. Sitzung am 17. Mai 2019 die
Bundesregierung beauftragt, die Möglichkeit eines Förderprogramms für
eine nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen zur Reduzierung von
Schiffsemissionen zu prüfen, damit Investitionen zur Emissionssenkung
auch im Schiffsbestand angeregt werden. Hintergrund ist auch, dass die
Schiffe, die die deutschen Häfen anlaufen, umweltfreundlicher werden
müssen. Durch das Förderprogramm für die Küstenschifffahrt sollen
Innovationsimpulse und finanzielle Anreize für weniger Emissionen und
mehr Klimaschutz gesetzt werden. Das BMVI hat eine Förderrichtlinie
erarbeitet, mit der das Förderprogramm NaMKü zunächst bis 2022
aufgelegt und unter dem Vorbehalt zur Verfügung stehender
Haushaltsmittel bis 2025 fortgeführt wird.
Die 3 oben genannten Förderprogramme ergänzen sich und sind Teil der
Umsetzung der Aufträge des Nationalen Hafenkonzepts 2015 und der
Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung. Aufgrund der
programmübergreifenden Berührungspunkte und der in allen 3 Programmen
verankerten Umwelt- und Klimaschutzziele hat sich das BMVI entschieden,
eine Projektträgerschaft für alle 3 Programme auszuschreiben, auch um
Synergieeffekte zu nutzen.
Unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Haushaltmittel
ist von folgendem Aufwand für die verschiedenen Programme und
Laufzeiten auszugehen:
Hauptvertragslaufzeit: 1.1.2021 bis 31.12.2022
1. Verlängerungsoption: 1.1.2023 bis 31.12.2024
2. Verlängerungsoption: 1.1.2025 bis 30.6.2026
IHATEC II:
2021-2022:
18 Projekte mit 66 Teilprojekten (zusätzlich ca. 85 Projekte aus IHATEC
I, die weiterzuführen sind)
2023-2024: 18 Projekte mit 66 Teilprojekten (zusätzlich ca. 85 Projekte
aus IHATEC I, die weiterzuführen sind)
2025-06/2026:
8 Projekte mit 33 Teilprojekten (zusätzlich ca. 5 Projekte aus IHATEC
I, die weiterzuführen sind)
Programm DigiTest:
2021-2022:
8 Projekte mit 60 Teilprojekten;
2023-2024:
8 Projekte mit 60 Teilprojekten;
2025-06/2026:
4 Projekte mit 30 Teilprojekten;
Programm NaMKü:
2021-2022:
30 Projekte;
2023-2024:
30 Projekte
2025-06/2026:
15 Projekte
Projekte sind Vorhaben, die einem oder mehreren Förderzielen der
Förderrichtlinien dienen. Dabei ist ein Verbundprojekt die
projektbezogene Zusammenarbeit von mindestens 2 Verbundpartnern (z. B.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, wissenschaftliche
Einrichtungen).
Ein Teilvorhaben (Teilprojekt) ist eine im Rahmen eines
Verbundprojektes durchgeführte Reihe von gesteuerten Tätigkeiten eines
einzelnen Verbundpartners zur Erreichung eines bestimmten
(Teil-)Zieles.
Es besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der dargestellten
Aufwände/ Projekte.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Leistungen für die Zeiträume der Verlängerungsoptionen stehen unter
dem Vorbehalt der Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel. Auf die
Leistungen und den Umfang besteht nur ein Anspruch, wenn der AG die
Option beauftragt. (siehe Vertrag)
1. Verlängerungsoption: 1.1.2023 bis 31.12.2024,
2. Verlängerungsoption: 1.1.2025 bis 30.6.2026.
Im Falle der Inanspruchnahme der Verlängerungsoptionen wird die
Erklärung in Textform von dem AG spätestens 3 Monate vor Ende der
jeweiligen Vertragslaufzeit gegenüber dem AN mitgeteilt.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Regelung zur Anpassung der Vergütungsobergrenze bei DL-Verträgen:
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine
neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.
Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener
Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße
Leistungserbringung erforderlich gewordenen Aufwände (Reise-,
Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten
realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung
voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen
(angepassten) Vergütungsobergrenze wird aufgrund des so ermittelten
Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Stundensätze
festgesetzt.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 Erklärung zum
Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B.
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
[11]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung
Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die
unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende
Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die
Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im
Formblatt F-UA Verzeichnis der benannten
Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
EK 2.1 Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung durch
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des
hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende
Versicherung besteht/ abgeschlossen und diese während der gesamten
Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2.1).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes
Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind
auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot
vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus
auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
EK 2.2 Bankerklärung: (kein Formblatt)
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts
zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als 3
Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist
endet, maßgeblich ist).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu EK 2.1) Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden
Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je
Schadensfall;
Für Vermögensschäden mindestens 1 500 000 EUR je Schadensfall.
Zu EK 2.2: Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die
Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den
Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die
Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes
Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise
des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte
Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende
Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
EK 3.1: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in
den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug
auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Bereich: Projektträgertätigkeiten/ Förderprogramme
EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in
den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug
auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
EK 3.3: Technische Ausrüstung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. §
46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
Abgabe einer Eigenerklärung, dass gem. Leistungsbeschreibung
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt
sind,
b) die für den Profieinsatz notwendige technische Anbindung und
IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden,
c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der
Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens
"Profi" (Anlage Profihandbuch) während der Leistungserbringung
sicherstellt werden und eine entsprechende interne
IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und -regelungen)
nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen.
d) Angabe der benötigten PROFI-Arbeitsplätze
EK 3.4: Qualitätssicherung
Vorlage eines Nachweises oder Abgabe einer Eigenerklärung aus der die
etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung hervorgehen. (ohne
Formblatt)
EK 3.5: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität (Formblatt
BesB 1/EK3.5)
Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, aus der hervorgeht, dass
eine Interessenkollision nicht vorliegt.
Eine Interessenkollision kann insbesondere vorliegen, wenn der Bieter/
AN selbst derzeit Antragsteller für die in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Förderprogramme ist oder beabsichtigt Antragsteller zu
werden und/ oder Beratungsleistungen gegenüber Antragstellern für die
in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Förderprogramme erbringt oder
beabsichtigt zu erbringen.
Im Falle einer Verflechtung oder Beteiligung hat der Bieter
darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21
VwVfG verhindert werden soll. Es ist schlüssig und nachvollziehbar
darzustellen, mit welchen Maßnahmen (organisatorische,
personenbezogene, qualitätssichernde und IT-gestützte Maßnahmen) eine
mögliche Interessenkollision ausgeschlossen wird.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu EK 3.1
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Aufträge / Projekte
die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang,
Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den
ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die
anzugebenden Referenzen:
Es sind mind. 2 Referenzprojekte (Projektträgerschaft für
Förderprogramme) nachzuweisen, die jeweils kumulativ folgende
Anforderungen erfüllen:
einem tatsächlichen Auftragsvolumen (Gesamtprojektvolumen) von mind.
3 Mio. EUR;
einer Mindestlaufzeit von einem Jahr;
einer Mindestanzahl von 10 eingegangenen/ bearbeiteten Anträgen;
einer Mindestanzahl von 5 bewilligten Förderprojekten.
Zu EK 3.2:
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d. h. Aufträge / Projekte
die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang,
Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den
ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die
anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens ein Referenzprojekt je Bereich:
Hafen- und Umschlagtechnologien;
Schifffahrt;
Transport und Logistik;
Ingenieurswesen;
IT und IT-Sicherheit;
Umwelttechnik.
Nachzuweisen.
Zu EK 3.4: Der Nachweis kann durch Vorlage eines Zertifikates nach ISO
9001 oder vergleichbar erfolgen.
Zu 3.5: Aufgrund der Leistungspflichten des AN ist eine
Interessenkollision jederzeit zu vermeiden. Der AN, mit ihm
gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte
und seine / deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende
der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne
Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich
zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die
ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu
beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit den
Förderrichtlinien "Innovative Hafentechnologien (IHATECII), Digitale
Testfelder in den Häfen (DigiTest) und Nachhaltige Modernisierung für
die Küstenschifffahrt (NaMKü)" in Zusammenhang stehen (potentielle
Interessenkollision).
Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des
Unternehmens/Bieters, dass:
derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle
lnteressenkollision im vorgenannten Sinne
Ausgeschlossen ist.
Oder
eine kurze Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus
dem/denen sich eine potentielle.
Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus
Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich
ausgeschlossen wird/ist.
Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der
Sphäre des Bieters nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter
von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies
dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des
mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang
stehenden Neutralitätsgebots., ist eine Beteiligung des AN und/ oder
seiner mit ihm gesellschaftsrechtlich verbundenen Unternehmen an den in
der Leistungsbeschreibung bzw. im Förderprogramm bezeichneten
Förderprojekten bzw. die Beratung/ Beantragung von Förderprojekten
grundsätzlich unzulässig.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft
wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter
Vertretung,
b) Anforderungen an die Neutralität wie EK 3.5: Erklärung zu
Interessenkonflikten/zur Neutralität wie unter Abschnitt III.1.3)
beschrieben. Der spätere AN ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, die
sich in Bezug auf die mit dem Angebot abgegebene Erklärung zur
Neutralität ergeben, gegenüber dem AG unverzüglich schriftlich
anzuzeigen und den AG zu informieren.
c) Verpflichtung zur Vertraulichkeit des mit der Leistungserfüllung
betrauten Personals:
Für die Leistungserbringung dürfen auf Verlangen des AG ausschließlich
Personen eingesetzt werden, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wirksam
auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß des Gesetzes
über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen
(Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974, BGBl. I S. 469, 547, geändert
durch Gesetz vom 15. August 1974, BGBl. I S. 1942, VerpflG) in
Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB)
verpflichtet wurden. Diese Personen haben gem. § 1 VerpflG die über die
Verpflichtung geführte Niederschrift zu unterzeichnen. Kann die
Verpflichtung aus Gründen, die der zu verpflichtenden Person
zurechenbar sind, nicht oder nicht wirksam durchgeführt werden, kann
der AG mit dieser Begründung den Austausch dieser Person verlangen,
ohne dass er hierdurch in Annahmeverzug gerät. Die durch den Austausch
entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN.
d) Treuhänderschaft-Beleihung:
Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen (§ 4 Abs. 3 Vertrag, Nr.6 der
LB). Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen,
die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige
Einhaltung insbesondere der in den Nr. 6 der Leistungsbeschreibung
sowie der in §§ 9 und 10 des Vertrages aufgeführten Regelungen
sicherstellt;
Der AN muss juristische Person des Privatrechts sein, um den Auftrag
ordnungsgemäß im Wege einer Beleihung durchführen zu können. Diese
Personen müssen in ihrer Funktion unabhängig sein.
Die vorgesehene Beleihung des AN erfordert gem. Nr. 19.1 VV zu § 44
Absatz 3 BHO, dass er die Rechtsform in einer juristischen Person des
Privatrechts (liegt insbesondere nicht vor bei: KG, OHG, GbR) besitzt.
Dies ist zwingend für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags im
Wege einer Beleihung erforderlich.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/09/2020
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/09/2020
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform
des BMI (s. unter [12]www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die
Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen
Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die
E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die
technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter:
[13]www.evergabe-online.info.
2. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur
Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 28.8.2020 um 14.00 Uhr:
(als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah
erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei
Verfügung gestellt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
[14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
[15]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter,
deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2020
References
6. mailto:servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de?subject=TED
7. http://www.bmvi.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343737
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343737
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
11. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
12. http://www.evergabe-online.de/
13. http://www.evergabe-online.info/
14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
15. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
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