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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Erding
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Planung von Stromversorgungssystemen
Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
Dokument Nr...: 371644-2020 (ID: 2020080709265091344)
Veröffentlicht: 07.08.2020
*
  DE-Erding: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
   2020/S 152/2020 371644
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Große Kreisstadt Erding
   Postanschrift: Landshuter Straße 1
   Ort: Erding
   NUTS-Code: DE21A Erding
   Postleitzahl: 85435
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stadtentwicklung
   E-Mail: [6]vergabe.stadtentwicklung@erding.de
   Telefon: +49 8122408470
   Fax: +49 8122408415
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.staatsanzeiger-eservices.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=19376
   1
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=19376
   1
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Generalplanerleistungen für eine Machbarkeitsstudie (Tiefe LPH 2 HOAI)
   Neubau Infrastruktur Bahnhofsumfeld Neuer Bahnhof Erding
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
   Ingenieurbüros und Prüfstellen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erstellung einer Machbarkeitstsstudie
    Generalplanerleistungen, Tiefe LPH 2 der HOAI, der
    Architekten- und Ingenieurleistungen
    Objektplanung Gebäude § 34 HOAI;
    Freianlagenplanung § 39 HOAI;
    Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI Gruppen 1, 2, 6 und 7 der
   Anlage 12 zur HOAI;
    Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI;
    Tragwerksplanung § 51 HOAI;
    Planung Technische Anlagen Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 8 §§
   53,55 HOAI,
   Besondere Leistungen im Bereich der Anlagen 1.3 und 1.4 zur HOA für den
   Neubau Infrastruktur u.a. auf einem Tunnelbauwerk sowie im
   Bahnhofsumfeld Neuer Bahnhof in Erding sowie LPH 3 HOAI §§ 34,51 für
   den Neubau eines Busbahnhofes.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
   71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
   71322000 Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau
   71221000 Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   71323100 Planung von Stromversorgungssystemen
   71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21A Erding
   Hauptort der Ausführung:
   Erding
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Im Rahmen des Ausbaues des Schienennetzes um den Flughafen München soll
   die Bahnlinie Mühldorf-München über einen Trassenneubau an den
   Flughafen München angebunden werden (sog. Erdinger Ringschluss). Die
   neue Trasse soll im Siedlungsgebiet der Großen Kreisstadt Erding im
   Tunnel geführt werden.
   Für die Bahnplanungen (Tunnelbauwerke bis zu den Schnittpunkten mit den
   Bahnsteigbereichen des Bahnhofes, OK ca. 9 m unter Gelände) wurde
   bereits eine vollständige Entwurfs- und Genehmigungsplanung erstellt.
   Die Genehmigungsunterlagen liegen derzeit beim Eisbahnbundesamt zur
   Vorprüfung, das Planfeststellungsverfahrens wurde vor kurzem
   eingeleitet.
   Über dem unterirdischen Bahnhof ist von der Stadt Erding eine
   Verkehrsdrehscheibe mit Busbahnhof, Parkhaus, Bike Depot und Fuß- und
   Radwegeverbindungen geplant.
   Die Große Kreisstadt Erding plant zeitgleich die Konversion des derzeit
   noch zum Großteil militärisch genutzten Fliegerhorstgeländes am
   nord-östlichen Stadtrand. Das Projekt der Deutschen Bahn schneidet
   durch einen Randbereich der Konversionsfläche.
   Für die Stadt Erding stellen die Fliegerhorstflächen ein attraktives
   und zentrumsnahes Stadtentwicklungsgebiet dar, welches zukünftig mit
   unterschiedlichen Nutzungen belegt werden soll.
   Für den Bereich der Machbarkeitsstudie (Tiefe LPH 2), es ist eine
   Gesamtfläche von ca. 10,5 ha zu beplanen, gibt es einen
   Bebauungsplan-Entwurf. Die nördlichen Treppenaufgänge der Station
   münden direkt auf eine Bus-Insel mit 26 Bus-Einstiegstellen, die das
   Zentrum eines Platzes mit umgebender Bebauung bildet.
   Für einen großen Teilbereich der Fliegerhorstfläche wird ein
   städtebaulicher Wettbewerb ausgelobt werden. Die Ergebnisse des
   Wettbewerbes, sofern sie vor Abruf der LPH 2 vorliegen und das Gebiet
   dieses Auftrages betreffen, sind zu integrieren.
   Von der Stadt Erding als Bauherrn werden nach jetzigem Planungsstand
   der Busbahnhof, das Parkhaus sowie das Fahrradparkhaus errichtet
   werden. Die übrigen Bauflächen sollen von Dritten realisiert, die
   Kosten der Erschließung umgelegt werden. Die Infrastruktur wird z. T.
   von Erschließungsträgern, z. T. von Versorgungsunternehmen errichtet
   werden.
   Projektumfang der Machbarkeitsstudie (Tiefe LPH 2)
   Da die Planungen des Bahnhofes mit Verkehrsumsteigeknoten und die
   umgebenden Planungen der Stadt Erding eng miteinander verknüpft sind,
   benötigt die Stadt Erding für die Bauwerke, Freianlagen,
   Verkehrsanlagen und die Erschließung eine Vorentwurfsplanung mit
   Gesamtterminplan und Kostenermittlung. Es sind die Leistungen LPH 1 und
   2 der Objektplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke §§ 34, 43 HOAI,
   Technische Versorgungsinfrastruktur § 43 HOAI, Verkehrsanlagenplanung §
   47 HOAI, Tragwerksplanung und Planung Technische Gebäudeausrüstung §§
   51,55 HOAI zu vergeben, für den Busbahnhof ist auch LPH 3 Objekt- und
   Tragwerksplanung erforderlich.
   Gegenstand der Machbarkeitsstudie (Tiefe LPH 2) sind:
    die Planung der Infrastrukturgebäude der Stadt Erding (Busbahnhof und
   Parkhaus für ca. 700 Pkw-Stellplätze);
    die Gesamtplanungskoordination und Leistungen zur Schnittstelle mit
   den unterirdischen Bahnbauwerken;
    die Planung der Erschließungs- und Versorgungsinfrastruktur für das
   Konversionsprojekt.
   Der Busbahnhof muss zur Aufrechterhaltung der Umstiegsrelationen
   zeitgleich mit dem Bahnhof der Deutschen Bahn in Betrieb gehen.
   Die hier beschriebene Gesamtleistung ist eng mit der Deutschen Bahn
   abzustimmen, die Abstimmungsstruktur ist vom Auftragnehmer zu
   entwickeln.
   Derzeitiges zeitliches Ziel ist eine Inbetriebnahme der Bahnhofs- und
   Umsteigeverkehrsanlagen voraussichtlich im Jahr 2027. Die LPH 2 muss im
   Zeitraum von 8 Monaten fertiggestellt werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2021
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
    für den Fall, dass wegen einer längeren Genehmigungsdauer für die
   Planfeststellung als Grundlage die Bearbeitung später erfolgen wird.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3),
   zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer,
   die zum Angebot aufgefordert werden.
   1) finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Umsatz (brutto):
   Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten
   Planungsleistungen im Bauwesen: Gewichtung 10 von 110 Punkten;
   2) Technische Leistungsfähigkeit  Bürostruktur zur Erbringung der
   Leistung, d. h. Anzahl Ingenieure bzw. Techniker: Gewichtung 20 von 110
   Punkten;
   3) Technische Leistungsfähigkeit  Erfahrung in der Generalplanung d.
   h. kumuliert mind. Leistungen LPH 2 einschl. Kostenschätzung in einem
   Gesamtauftrag für: Objektplanung Gebäude § 34 HOAI, Tragwerksplanung §
   51 HOAI für einen Gebäude-Neubau, Objektplanung Verbaumaßnahmen § 43
   HOAI, 60 von 110 Punkten
   4) Technische Leistungsfähigkeit  Erfahrung in der Planung von
   Verkehrs- und Stadtentwässerungsanlagen gem. HOAI Anlage 12.2 Gruppen 1
   und 2 mind. Leistungen LPH 2 einschl. Kostenschätzung § 43, 47 HOAI, 20
   von 110 Punkten
   Die Mindeststandards gem. III.1.3 dieser Bekanntmachung müssen zudem
   erfüllt sein, sonst wird der Teilnahmeantrag nicht gewertet.
   Eine Erläuterung zur Bewertungsmatrix ist in den Vergabeunterlagen
   enthalten.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Leistungen
   der Leistungsstufe 1A zum Vertrag beauftragen. Die weiteren
   Leistungsstufen können, optional und unter dem Vorbehalt der
   Bewilligung der Maßnahme durch Politik und Zuschussgeber, einzeln oder
   im Ganzen beauftragt werden. Der AG behält sich vor, die Übertragung
   weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu
   beschränken.
   Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei;
   ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. Der
   Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu
   beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung
   besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den
   Auftraggeber entstehen.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   In vorliegendem Vergabeverfahren werden Planungsleistungen im
   technischen Zusammenhang mit einem anderen Bauwerk vergeben. Es liegt
   bereits eine Vielzahl von Unterlagen vor. Die weitere Planung baut
   darauf auf, somit werden diese Unterlagen evtl. Vertragsbestandteil und
   Vergabeunterlage i. S. des § 29 VgV.
   Gem. § 41 Abs. 1 VgV hat der öffentliche Auftraggeber eine
   elektronische Adresse in der Auftragsbekanntmachung anzugeben, unter
   der die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig
   und direkt abgerufen werden können.
   Gegenstand der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Planungsleistungen
   ist die Planung angrenzend an ein Tunnelbauwerk der Deutschen Bahn.
   Diese Bereiche sind als Teil der kritischen Infrastruktur der
   Gesamtanlage eingestuft. Die Inhalte der bereits vorliegenden Planung
   werden deshalb als vertraulich i. S. d. § 41 Abs. 3 VgV angesehen.
   Diese sensiblen Daten sind auf eine Vielzahl von Einzelunterlagen
   verteilt, somit können auch einzelne Dokumente nicht frei zugänglich i.
   S. des § 41 Abs. 1 VgV gemacht werden.
   Ein Teil der Unterlagen kann somit erst dem i. S. des § 17 Abs. 4 VgV
   ausgewählten Bewerbern nach der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung
   zur Verfügung gestellt werden.
   Die ausführliche und umfangreiche Aufgabenbeschreibung berücksichtigt
   dies. Damit wird die Vorgabe des § 29 Abs. 1 VgV (die
   Vergabeunterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den
   Bewerber oder Bieter eine Entscheidung zur Teilnahme am
   Vergabeverfahren zu ermöglichen) in diesem Verfahren umgesetzt.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag
   einzutragen, der vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur
   Verfügung gestellt wird. Die in dieser Ankündigung und im
   Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage
   beizufügen. Formlose oder unvollständige Bewerbungen werden nicht
   berücksichtigt. Gefordert werden:
   1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten
   Berufsbezeichnung,
   2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123
   und § 124 GWB,
   3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19
   Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs.1SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AentG,
   4. Erklärung über wirtschaftliche und/oder rechtliche Verknüpfungen mit
   anderen Unternehmen § 36 Abs.1VgV,
   5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
   6. Der Bewerber muss gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
   angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu
   vergeben. Diese Angabe und eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
   7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem.
   Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
   8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
   Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
   Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder
   aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die
   Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
   Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
   sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher
   betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
   Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher
   Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger
   Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
   9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick
   auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu
   nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss
   mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag
   erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er
   beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
   Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu
   Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen.
   Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die
   wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
   Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen
   diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch
   genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Bei der
   Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe
   nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten
   Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist
   auf Anforderung nachzureichen.
   10. Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister, aus dem
   der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnergesellschaften und
   Partnergesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der
   Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Mittel des Umsatzes (brutto EUR) der in den letzten 3
   Geschäftsjahren erbrachten Planungsleistungen im Bauwesen des Bewerbers
   bzw. der Bewerbergemeinschaft.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Berufshaftpflichtversicherung über mind. 5,0 Mio. EUR für
   Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die
   Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das dreifache der o. g.
   Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf
   nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung sein
   und muss der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die gesamte
   Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
   Wichtig:
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf
   die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine
   gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen
   Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an
   Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende
   Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko
   eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Die geforderte
   Deckungssummen Bestätigungen gelten auch für Landschaftsarchitekten in
   der Bewerbergemeinschaft. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige
   Versicherungsschein vorgelegt werden. Im Auftragsfall ist Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind. Vom Versicherungsgeber ist eine im Auftragsfall
   Bestätigung auszustellen, dass im Fall einer Nicht-Entrichtung der
   Versicherungsprämien diese vom AG aus einbehaltenen Honoraren beglichen
   werden können.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages. Es werden Angaben
   gefordert zu:
   1. Anzahl Ingenieure/Architekten.
   2. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte:
    Generalplanung d. h. mind. Leistungen LPH 2 einschl. Kostenschätzung
   in einem Gesamtauftrag für: Objektplanung Gebäude § 34 HOAI,
   Tragwerksplanung § 51 HOAI für einen Gebäude-Neubau, Objektplanung
   Verbaumaßnahmen gem. § 43 HOAI, 2 Referenzprojekte, Beauftragung sowie
   Leistungsbeginn seit 1.1.2015
    Verkehrs- und Stadtentwässerungsanlagen d. h. gem. HOAI Anlage 12.2
   Gruppen 1 und 2 mind. Leistungen LPH 2 einschl. Kostenschätzung § 43,
   47 HOAI, 2 Referenzprojekte, Beauftragung sowie Leistungsbeginn nach
   1.1.2015
   Die Nichteinhaltung dieser Mindestanforderungen an die Referenzen führt
   zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum
   Ausschluss.
   In den Referenzen bewertet werden:
    Leistungsanteile von evtl. Mitbeauftragte (z. B.
   Arbeitsgemeinschafts-Partner) in den einzelnen Leistungsphasen;
    Mindest-Fahrgastzahlen;
    Honorarzonen;
    baukonstruktive Situation (angrenzend an Tunnelbauwerk sowie über
   einem Tunnelbauwerk);
    LPH in der technischen Gebäudeausrüstung AG 1 und 6;
    Belastungsklassen der Verkehrsanlagen;
    Gesamtverkehrsaufkommen an Knotenpunkten des Straßenverkehrs;
    Einstiegstellen Busbahnhof;
    Gebäude mit Aufenthaltsräumen in der Objektplanung;
    Kostenanteil der Stadtentwässerung im Bereich der Verkehrs- und
   Stadtentwässerungsanlagen
   wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der
   tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden.
   Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen
   angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag
   einzutragen.
   Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter
   Höchstzahl gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die
   Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der
   zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den
   verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Referenzprojekte
   1 Referenzprojekt Freianlagenplanung für eine Fläche, die eine
   Versickerung von Niederschlagswasser mind. 200 m^2 Sickerteichfläche
   enthält, mind. Leistungen LPH 2 § 39 HOAI, Beauftragung sowie
   Leistungsbeginn nach 1.1.2015
   1 Referenzprojekt Freianlagenplanung für eine Fläche mit
   stadtklimatischer Wirkung (Großbäume mit einer innerörtlichen
   Mindest-Grundstücksfläche von 0,2 ha oder alterntiv Einbindung in einem
   innerörtlichen Grünzug), mind. Leistungen LPH 2 § 39 HOAI, Beauftragung
   sowie Leistungsbeginn nach 1.1.2015
   1 Referenzprojekt Leistungen LPH 2 § 51 HOAI, Tragwerksplanung von
   Ingenieurbauwerken, Honorarzone II oder höher gem. § 52 HOAI,
   Beauftragung sowie Leistungsbeginn nach 1.1.2015
   2. Verantwortliche Leistungserbringer: Die Anforderungen an den
   verantwortlichen Leistungserbringer werden erfüllt durch: a) Natürliche
   Personen, die gemäß
   Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der
   Berufsbezeichnung Architekt", Ingenieur oder Beratender Ingenieur
   berechtigt sind. b) juristische Personen, wenn die verantwortliche
   Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a)
   ist.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/09/2020
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 4 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Bewerbungsunterlagen und Angebote sind elektronisch in Textform
   abzugeben; es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf
   der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt.
   Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert
   werden. Der Bewerber/Bieter informiert sich selbstständig über die
   Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
   2. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und
   Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht
   berücksichtigt.
   3. Die vom Bewerber/Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben
   werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
   4. Informationspflicht des Bewerbers/Bieters: Sofern Fragen von
   Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den
   sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden
   die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und
   Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber/Bieter verpflichten sich,
   sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob
   Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
   Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/Bieter
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die
   Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist/Angebotsfrist zu
   verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder
   Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht.
   Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen
   sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
   5. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken,
   gelten folgende Regelungen:
   Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/Bewerbers eingeht, wird
   davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag/das
   schon eingereichte Angebot unverändert aufrechtgehalten wird. Ansonsten
   ist vom Bewerber/Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist/Angebotsfrist
   über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
    Der bisher eingereichte Teilnahmeantrag/das bisher eingereichte
   Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag/kein neues
   Angebot abgegeben wird;
    oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag/das bisher eingereichte
   Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag/ein neues
   Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird;
    oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag/das bisher eingereichte
   Angebot  ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
   Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit
   diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können,
   wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder
   Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf
   hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs-
   oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber
   elektronisch vorliegen muss.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
   Oberbayern
   Postanschrift: Maximilianstrasse 39
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der
   Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3
   GWB),
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in
   Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung auf
   elektronischem Weg oder per Fax vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
   5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§
   160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   03/08/2020
References
   6. mailto:vergabe.stadtentwicklung@erding.de?subject=TED
   7. http://www.staatsanzeiger-eservices.de/
   8. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=193761
   9. https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=193761
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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